Die Firma BMW AG beabsichtigt das Gebäude 36.2 (Anlagenteil Karosseriebau der Anlage zum Bau und Montage von Kraftfahrzeugen) im Werk 1.10, Lerchenauer Str. 76, 80809 München durch bauliche und brandschutzrechtliche Änderungen am Gebäude sowie weiterer Maßnahmen im Gebäudeumgriff zu ändern (Tektur). Das Vorhaben stellt eine nach § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigebedürftige Änderung dar, für welche die Fa. BMW AG eine Genehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz beantragt hat. Der hier vorliegenden Tektur vorausgegangen sind zwei Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG zum Anlagenbereich Karosseriebau, Gebäude 36.2 (separate allgemeine Vorprüfungen nach dem UVPG, Bekanntmachungen vom 30.01.2023 und 30.01.2024). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 12 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
Daten zur wirtschaftlichen Lage im Land Sachsen-Anhalt I. Halbjahr 2024 Stand: November 2024 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg www.mwl.sachsen-anhalt.de Inhalt 2.1Industrie .............................................................................................................. 6 2.2Baugewerbe .......................................................................................................13 2.3Gewerbegeschehen und Insolvenzen ................................................................14 2.4Beschäftigung und Arbeitsmarkt .........................................................................16 4.1Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden......22 4.2Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe .............................................................27 4.3Gewerbegeschehen ...........................................................................................28 4.4Beschäftigung und Arbeitsmarkt .........................................................................30 Daten zur wirtschaftlichen Lage im Land Sachsen-Anhalt I. Halbjahr 2024 2 Abbildungsverzeichnis Grafik 1: Beschäftigungsentwicklung in der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln in Sachsen-Anhalt ..................................................................................................... 8 Grafik 2: Gesamtumsatz in der Herstellung von chemischen Erzeugnissen in Sachsen-Anhalt .............................................................................................................................................. 8 Grafik 3: Gesamtumsatz in der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren in Sachsen- Anhalt .................................................................................................................... 9 Grafik 4: Auslandsumsatz in der Metallerzeugung und -bearbeitung in Sachsen-Anhalt.......10 Grafik 5: Gesamtumsatz in der Herstellung von Metallerzeugnissen in Sachsen-Anhalt.......11 Grafik 6: Auslandsumsatz im Maschinenbau in Sachsen-Anhalt ..........................................11 Grafik 7 und Grafik 8: Auslandsumsatz im Fahrzeugbau in Sachsen-Anhalt ........................12 Grafik 9: Veränderung des Auftragseingangsindex im Bauhauptgewerbe in Sachsen-Anhalt .............................................................................................................................................13 Grafik 10: Gewerbesaldo der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.............15 Grafik 11: Vergleich der Arbeitslosenquoten auf Kreisebene in den Monaten Juni 2023 und Juni 2024..............................................................................................................17 Grafik 12: Nahrungs- und Futtermittelherstellung in Sachsen-Anhalt 2014-2023 ..................19 Grafik 13: Umsätze und Umsatzveränderungen im Verarbeitenden Gewerbe, im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden in Sachsen-Anhalt ...............................22 Grafik 14: Neuerrichtungen und Stilllegungen von Gewerbe in Sachsen-Anhalt ...................28 Grafik 15: Insolvenzen und Unternehmensinsolvenzen in Sachsen-Anhalt...........................29 Grafik 16: Zahl der Arbeitslosen und ihre Veränderung in Sachsen-Anhalt...........................30 Daten zur wirtschaftlichen Lage im Land Sachsen-Anhalt I. Halbjahr 2024 3
Im Rahmen der Studie wurde ein Konzept zur Abgrenzung energieeffizienter Mobilität erarbeitet und die daran geknüpften Beschäftigung für das Jahr 2019 ermittelt. Unter energieeffizienter Mobilität werden jene Mobilitätsformen verstanden, die aufgrund einer vergleichsweise geringen Energieintensität zu einer Senkung des Energiebedarfs im Verkehr beitragen. Insgesamt wurden für das Jahr 2019 gut 1 Million Personen ermittelt, die im Bereich energieeffiziente Mobilität tätig sind. Der größte Anteil mit 791.000 Personen entfällt dabei auf den Bereich Mobilitätsdienstleistungen. Danach folgen Handel, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen, Fahrzeugherstellung und Infrastruktur für energieeffiziente Mobilität. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 01/2024.
Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Ein Unternehmen, das sich seit dem Jahr 2000 in der Allianz engagiert, ist die ICL-IP Bitterfeld GmbH. Am Montag hat Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch das Unternehmen an seinem Standort in Bitterfeld-Wolfen besucht, um das langjährige Engagement in der Allianz zu würdigen und sich mit der Geschäftsleitung über das Thema nachhaltige Produktion auszutauschen. Wichtige Weichen hierfür hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren bereits gestellt. „ICL-IP Bitterfeld ist in der Umweltallianz ein Mitglied der ersten Stunde und zeigt beispielhaft auf, wie ressourceneffiziente Produktion erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Unternehmen ist damit zugleich ein toller Botschafter der nunmehr seit 25 Jahren bestehenden Umweltallianz des Landes“, erklärte Wünsch. „Unternehmen wie ICL-IP Bitterfeld tragen nicht nur zur Innovationskraft und zum Wohlstand unseres Landes bei, sondern zeigen auch, dass wirtschaftlicher Erfolg und nachhaltiges Handeln Hand in Hand gehen können.“ Am Standort Bitterfeld stellt ICL-IP Flammschutzmittel auf Phosphorbasis her, die in Schäumen sowie Kunststoffen, vor allem in der Bauindustrie im Bereich Gebäudeisolierung, im Möbel- und Fahrzeugbau etwa für Polster und der Elektronikindustrie zum Einsatz kommen. Bereits seit Mitte der 1990er Jahre hat das Unternehmen immer wieder in Projekte zur Ressourceneffizienz investiert. Unter anderem betreibt das Unternehmen ein DIN-zertifiziertes Umweltmanagementsystem. Über die Jahre konnte der Wasserverbrauch um 80 Prozent, das Abfallaufkommen um 45 Prozent gesenkt werden. Aktuell investiert das Unternehmen in eine Photovoltaik-Anlage, die mit einer Leistung von 750 Kilowattstunden in Zukunft einen Großteil des Strombedarfs in der Produktion decken soll. Die Anlage soll noch im Dezember in Betrieb gehen. Mit seinen Mitarbeitenden engagiert sich das Unternehmen aber auch im Naturschutz, darunter beim Bau von Krötenzäunen, Pflanzen von Linden für Bieber, sowie dem Beräumen von Heidekraut in der Dübener Heide. „Wir als Unternehmen der chemischen Industrie haben die Verpflichtung, auf unsere Umwelt und unsere Mitmenschen besonders zu achten. Umweltschutz und Ressourcenschonung ist nicht nur eine Kennzahl, es wird bei uns tagtäglich gelebt und ist in unserer DNA verankert“, betonte Denis Przybylski, Geschäftsführer der ICL-IP Bitterfeld GmbH. Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde am 14. Juni 1999 gegründet und hat inzwischen mehr als 200 Partner. Sie alle verbindet der besondere Einsatz für den Umweltschutz, der über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht. Die Bandbreite der Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall-, Energie- und Ernährungswirtschaft über die Pharmaindustrie bis zum Handwerk. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Im BMW Werk 2.4 am Standort Dingolfing werden seit Jahren Kraftfahrzeuge gebaut und montiert. Der Karosserierohbau in verschiedenen Gebäuden auf dem Anlagengelände stellt einen Anlagenteil bzw. eine Nebeneinrichtung zum gesamten Automobilwerk dar. Um die Nachfolgeflexibilität in der Fertigung für den Karosseriebau zu gewährleisten, werden neue Karosseriebauten für die Nachfolger der derzeitigen Modellreihen am Standort Dingolfing erforderlich. In Zukunft soll auch das Gebäude 089.0 als Karosseriebau genutzt werden. Zuvor soll zwischen den Gebäuden 089.0 und 033.0 eine Förderbrücke für die Karosserieteile auf den Grundstücken FlNrn. 3203/1, 3202, 3203/2 und 3206/0, Gmk. Dingolfing gebaut werden.
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Karosseriebau, konkret die Errichtung und den Betrieb der Anlagentechnik in Gebäude 36.2. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die zweite Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 12 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Daten zur wirtschaftlichen Lage im Land Sachsen-Anhalt Jahr 2023 Stand: April 2024 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg www.mwl.sachsen-anhalt.de Inhalt 2.1Industrie .............................................................................................................. 6 2.2Baugewerbe .......................................................................................................13 2.3Gewerbegeschehen ...........................................................................................15 2.4Beschäftigung und Arbeitsmarkt .........................................................................16 4.1Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden......22 4.2Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe .............................................................27 4.3Gewerbegeschehen ...........................................................................................28 4.4Beschäftigung und Arbeitsmarkt .........................................................................31 Daten zur wirtschaftlichen Lage im Land Sachsen-Anhalt Jahr 2023 2 Abbildungsverzeichnis Grafik 1: Gesamtumsatz in der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln in Sachsen-Anhalt ............................................................................................................................................... 8 Grafik 2: Gesamtumsatz in der Herstellung von chemischen Erzeugnissen in Sachsen-Anhalt9 Grafik 3: Gesamtumsatz in der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren in Sachsen-Anhalt .............................................................................................................................................10 Grafik 4: Auslandsumsatz in der Metallerzeugung und -bearbeitung in Sachsen-Anhalt.......10 Grafik 5: Auslandsumsatz in der Herstellung von Metallerzeugnissen in Sachsen-Anhalt ....11 Grafik 6: Gesamtumsatz im Maschinenbau in Sachsen-Anhalt.............................................12 Grafik 7 und Grafik 8: Gesamtumsatz im Fahrzeugbau in Sachsen-Anhalt...........................13 Grafik 9: Veränderung des Auftragseingangsindex im Bauhauptgewerbe in Sachsen-Anhalt14 Grafik 10: Gewerbesaldo der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.............16 Grafik 11: Arbeitslosenquoten auf Kreisebene in den Jahren 2021, 2022 und 2023 .............18 Grafik 12: Herstellung von Metallerzeugnissen in Sachsen-Anhalt 2014-2023 .....................19 Grafik 13: Umsätze und Umsatzveränderungen im Verarbeitenden Gewerbe, im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden in Sachsen-Anhalt...................................22 Grafik 14: Neuerrichtungen und Stilllegungen von Gewerbe in Sachsen-Anhalt ...................29 Grafik 15: Insolvenzen und Unternehmensinsolvenzen in Sachsen-Anhalt...........................30 Grafik 16: Zahl der Arbeitslosen und ihre Veränderung in Sachsen-Anhalt...........................31 Daten zur wirtschaftlichen Lage im Land Sachsen-Anhalt Jahr 2023 3
Beim Autokauf Elektroautos bevorzugen, auf geringen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß achten Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO 2 -Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl. Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen. Gewusst wie Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO 2 ), Schadstoffe (Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Kraftstoffverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Tank- bzw. Energiekosten. Sparsames Auto wählen: Die CO 2 -Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO 2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO 2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO 2 freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO 2 -Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO 2 -Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO 2 -Ausstoß auf. Elektroantrieb bevorzugen: Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO 2 -Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Deshalb sollte die Antriebsbatterie bedarfsgerecht ausgewählt werden, auch um ein unnötiges Mitschleppen von zusätzlichem Gewicht zu vermeiden. Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden. Wenn man sich nichtdestotrotz zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug bei einem Dieselantrieb mindestens die Euro 6d-TEMP Abgasnorm einhalten. Ein Otto-Pkw mit Direkteinspritzung muss mindestens die Euro 6c-Norm erfüllen. So wird sichergestellt, dass auch die Partikelemissionen des Otto-Direkteinspritzers gering sind. Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste). Auf Pkw-Label achten: Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am Pkw-Label erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO 2 -Ausstoß neuer Autos. Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO 2 -Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO 2 -Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO 2 -Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart. Sparsam bei der Ausstattung sein: Klimaanlage , elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt. Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam. Carsharing nutzen: Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Mit Carsharing können Sie zudem richtig viel Geld sparen. Wenn Sie nicht mehr als 10.000 bis 14.000 km pro Jahr fahren, ist Carsharing in der Regel kostengünstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern. Was Sie noch tun können: Steuern sparen: Je geringer der CO 2- Ausstoß, desto weniger zahlen Sie für ihre Kfz-Steuer. Ein Elektroauto ist sogar steuerbefreit. Sprit sparen: Beachten Sie unsere Tipps zum Sprit sparen . Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu Bus und Bahn fahren , zu Fahrrad und Radeln und zu Fahrgemeinschaften . Altauto-Entsorgung: Beachten Sie unsere Tipps zur Altautoentsorgung . Grünfläche vs.Carsharing Quelle: Umweltbundesamt Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 19,4 % im Jahr 2021 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Emissionen des Verkehrs . Bezüglich Klimawirkung haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des UBA sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische Eutrophierung) und Böden (Versauerung) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strombereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die Flora und Fauna stark beeinträchtigt. Gesetzeslage: Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO 2 -Preis, der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2024 (45 Euro/ t CO 2 ) und 2025 (55 Euro/ t CO 2 ) festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite Pkw und leichte Nutzfahrzeuge . Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung). Allerdings war im Jahr 2023 nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite Marktdaten: Mobilität . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA-Themenseiten : Emissionen des Verkehrs Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Marktdaten: Mobilität Quellen: UBA (2024): Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Im Rahmen der Studie wurde ein Konzept zur Abgrenzung energieeffizienter Mobilität erarbeitet und die daran geknüpften Beschäftigung für das Jahr 2019 ermittelt. Unter energieeffizienter Mobilität werden jene Mobilitätsformen verstanden, die aufgrund einer vergleichsweise geringen Energieintensität zu einer Senkung des Energiebedarfs im Verkehr beitragen. Insgesamt wurden für das Jahr 2019 gut 1 Million Personen ermittelt, die im Bereich energieeffiziente Mobilität tätig sind. Der größte Anteil mit 791.000 Personen entfällt dabei auf den Bereich Mobilitätsdienstleistungen. Danach folgen Handel, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen, Fahrzeugherstellung und Infrastruktur für energieeffiziente Mobilität.
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