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Europäischer JRC-Bericht zu R1234yf ignoriert Brandereignisse

Aus Klimaschutzgründen sollen Pkw-Klimaanlagen in der EU auf ein neues Kältemittel umgestellt werden. Doch nicht nur aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ setzen viele Autohersteller hier auf das falsche Pferd. Denn das neue Kältemittel R1234yf kann sich bei Unfällen entzünden und giftige Flusssäure bilden. Dies zeigten unter anderem Versuche im Auftrag des UBA und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Besonders Insassen und Rettungskräfte können gefährdet sein. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) sieht jedoch nach Bewertung der Kraftfahrt-Bundesamt-Tests kein ernstes Risiko und ignoriert Erkenntnisse anderer Studien völlig. Nicht nachvollziehbar, findet das UBA. Veröffentlicht in Stellungnahme.

REACH nimmt Massenchemikalien unter die Lupe

Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“ Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wird 2012 den umstrittenen ⁠ Stoff ⁠ Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine ⁠ Emission ⁠ in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“ Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf - chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN - chemisch N-1-Naphthylaniline - wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken.  Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden. Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die  Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe. REACH-Verfahren Die ⁠ REACH-Verordnung ⁠ überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.

Fluorierte Treibhausgase: Neue EU-Vorgaben für Kälte- und Klimaanlagen

Prüfen, Installieren und Reparieren ab Juli 2008 nur noch durch zertifiziertes Personal – Selbsteinbau nicht mehr möglich Kälte- und Klimaanlagen gibt es fast überall: in Hotels, Produktionsstätten und privaten Haushalten. Enthalten die Anlagen mehr als drei Kilogramm fluorierte Treibhausgase als Kältemittel, so sind sie mindestens einmal jährlich auf Dichtheit zu kontrollieren – so schreibt es die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase vor. Künftig darf nur noch zertifiziertes Personal diese Prüfung vornehmen, ebenso wie Installation, Wartung sowie Rückgewinnung der Kältemittel. Der beliebte Selbsteinbau von Klimageräten mit fluorierten Treibhausgasen aus dem Baumarkt ist nicht mehr zulässig. Das legte die Europäische Kommission (EU) am 2. April 2008 fest in der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal. Die Bundesregierung bereitet gerade eine nationale Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung vor, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden. Die neue deutsche Regelung muss bis zum 4. Juli 2008 fertig sein und liegt derzeit dem Bundesrat zur Beratung vor. Mit dem neuen Gesetz will Deutschland auch den Punkt 23 zu „fluorierten Treibhausgasen” im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IKEP) voranbringen. Fluorierte Treibhausgase - wie Tetrafluorethan (R 134a) oder das ⁠ Gemisch ⁠ R 404A, beides teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) - sind als Kältemittel heute in den meisten ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen in Deutschland enthalten. Diese Stoffe schädigen das ⁠ Klima ⁠ bis zu mehrere Tausendmal stärker als ⁠ Kohlendioxid (CO2) ⁠, wenn sie entweichen. Gerade die Undichtigkeit der Kälteanlagen ist ein großes Problem. Jährlich gelangen allein in Deutschland über 2.000 Tonnen klimaschädliche Kältemittel in die ⁠ Atmosphäre ⁠. Die neuen EU-Vorgaben legen – neben Inverkehrbringensverboten für Produkte, die fluorierte Treibhausgase enthalten, wie beispielsweise Einkomponentenschäume oder neuartige ⁠ Aerosole ⁠ - auch Vorschriften zur Emissionsminderung bei ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen fest: Die Anlagen sind regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren; wie oft das geschieht, hängt von der Größe der Anlagen ab. Besonders wichtig: Die Kontrollen und alle weiteren emissionsrelevanten Tätigkeiten – wie Installation, Instandhaltung, Wartung und die Rückgewinnung der Kältemittel – dürfen ab dem 4. Juli 2008 nur noch zertifiziertes Personal durchführen. Auch Unternehmen, die solche Anlagen installieren, warten oder instandhalten, müssen sich zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist weiterhin nötig für Personal, das fluorierte Treibhausgase aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen zurückgewinnt. Nicht mehr zulässig ist die bislang beliebte Installation eines Klimagerätes mit fluoriertem Kältemitteln aus dem Baumarkt durch Laien. Alle Fachleute, die die Anforderungen neuen EU-Verordnung Nr. 303/2008 erfüllen, können sich künftig eine Sachkundebescheinigung („Zertifikat”) ausstellen lassen. Es ist geplant, dass die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern oder andere anerkannte Stellen diese Zertifikate erteilen. Die Zertifizierung gilt dann in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dessau-Roßlau, 10.04.2008

Unterstützung der Markteinführung von Pkw- Klimaanlagen mit dem Kältemittel CO2 (R744)

Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurden zwei Pkw-Klimaanlagen hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Effizienz untersucht und die Ergebnisse miteinander verglichen. Bei den beiden Anlagen handelt es sich um eine Serienklimaanlage mit dem Kältemittel R134a und um eine Prototypenanlage mit dem Kältemittel ⁠ CO2 ⁠ (R744). Die Untersuchungen erfolgten für beide Anlagen jeweils unabhängig voneinander im Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand durch die Firma Obrist Engineering GmbH und auf einem Kalorimeterprüfstand durch das Institut für Thermodynamik der Technischen Universität Braunschweig. Während die Kalorimetermessungen vergleichbare Leistungen und Effizienzen für beide Anlagen ergaben, wurden im Fahrzeugeinbau Verbrauchsvorteile für die R744- Anlage durch die Firma Obrist ermittelt. Mit CO2 (R744) als Kältemittel für Klimaanlagen in Pkw steht damit eine insgesamt klimafreundliche Lösung zur Verfügung. Veröffentlicht in Texte | 64/2011.

Marktmacht bündeln: Großverbraucher als Treiber für Innovationen beim nachhaltigen Konsum

Die Studie liefert einen systematischen Überblick über relevante nicht-öffentliche Großverbraucher in Deutschland in sechs Gütergruppen (Elektromotoren, Innenraumbeleuchtung, Textilien, Reinigungsmittel, Hartbodenbeläge und IT/IKT-Geräte). Sie identifiziert 30 Umweltinnovationen mit hoher ökologischer Relevanz, für die es Großverbraucher gibt. Im Rahmen des Vorhabens wurden drei Workshops mit Großverbrauchern zu folgenden Themen durchgeführt: Pkw-Klimaanlagen mit ⁠ CO2 ⁠ als Kühlmittel, Energieeffiziente Textiltrocknung, Biobaumwolle und Recyclingbaumwollfasern. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Aktivierung von Großverbrauchern vielversprechend ist. Sie könnte den bisherigen Fokus auf die öffentliche Beschaffung und private Endverbraucher sinnvoll ergänzen und erweitern. Denn es gibt in vielen umweltrelevanten Produktkategorien Großverbraucher, die einen signifikanten Anteil der Nachfrage des Gesamtmarktes abdecken. So repräsentierten die fünf Firmenvertreter im Workshop zu Pkw-Klimaanlagen alleine rund 100.000 Pkw in Deutschland und 800.000 Pkw weltweit. Das Vorhaben und die Workshops haben gezeigt, dass nicht nur die öffentliche Hand, Hersteller und Verbraucher, sondern auch nicht-öffentliche Großverbraucher für die Umweltpolitik sehr interessante und effektive Partner bei der Förderung von Umweltinnovationen und umweltfreundlichen Produkten sein können. Dabei stellt der Dialog mit Großverbrauchern ein geringinvestives Instrument zur Förderung umweltfreundlicher Produkte dar. Der Bericht empfiehlt, zum Beispiel im Rahmen von Aufklärungskampagnen zur öffentlichen Beschaffung auch gezielter Angebote in Richtung nicht-öffentliche Beschaffer zu machen. Umso mehr, da die Grenzen zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Beschaffung vielfach fließend sind. Veröffentlicht in Texte | 51/2015.

Umweltfreundlichere Autoklimaanlagen müssen jetzt kommen

UBA-Präsident Troge appelliert an Autoindustrie mit klimafreundlicheren Autos in Serie zu gehen Auf dem 79. Genfer Autosalon - vom 5. bis 15. März - weisen zahlreiche Minis, Hybrid- und Elektroautos auf den Trend der Zukunft: Weniger Emissionen und geringerer Verbrauch - die Automobilindustrie reagiert auf die Kundenwünsche. Vergeblich jedoch sucht der Kunde nach einem Pkw mit umweltfreundlicher Klimaanlage. Immerhin entweichen in Deutschland jährlich rund drei Millionen Tonnen Treibhausgase aus Pkw-Klimaanlagen. „Die Industrie muss mit Hochdruck an der Serieneinführung der CO2-Klimaanlagen arbeiten, sie ist ein hervorragendes Beispiel für Klimaschutz mittels Innovation”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Serieneinführung zu verzögern, bedeutete einen Verlust an Expertenwissen und Marktchancen. Das schwächt die internationale Position der europäischen Automobil- und Zulieferindustrie”, so Troge. In weniger als zwei Jahren, ab Januar 2011, müssen in Europa alle Klimaanlagen neuer Autotypen mit Kältemitteln arbeiten, die ein deutlich niedriges Treibhauspotential als die heutigen Kältemittel haben. Zwei Alternativen untersuchen die Automobilhersteller derzeit: Das natürliche Kältemittel CO 2 (Kohlendioxid) und das synthetische Kältemittel R1234yf. Während das letzte bei einem Brand stark ätzende und giftige Flusssäure bilden kann, ist CO 2 unbrennbar und nicht giftig. Zudem ist es vier Mal stärker treibhauswirksam als CO 2 . Im Herbst 2007 gab der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) bekannt, dass die deutsche Automobilindustrie CO 2 als neues Kältemittel einführen will. Der Verband bekräftigte dies im Herbst 2008. „Eine vernünftige Entscheidung, der nun Taten folgen müssen. Die Technik für CO 2 -Klimaanlagen ist entwickelt, eine Leistung vor allem der mittelständischen Zulieferindustrie. Das Umweltbundesamt verfügt bereits über ein Fahrzeug mit CO 2 -Klimaanlage”, so Troge. CO 2 ist das Kältemittel für Fahrzeuge der Zukunft: CO 2 ‑Klimaanlagen kühlen nicht nur, sie können darüber hinaus in der kälteren Jahreszeit - im Gegensatz zu anderen Alternativen - effizient als Wärmepumpe dienen. Dies gilt besonders für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge, die im Winter eine Zuheizung benötigen. 05.03.2009

Umweltbundesamt: Sicherheitsrisiken bei Pkw-Klimaanlagen nicht auszuschließen?

Neue Untersuchungen mit dem Kältemittel HFKW-1234yf bestätigen Gefahren beim Einsatz Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich für die Verwendung des natürlichen Kältemittels R744 und gegen die Verwendung des teilfluorierten Kohlenwasserstoffs HFKW-1234yf (Tetrafluorpropen) als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen ausgesprochen. Vor allem deutsche Hersteller favorisierten bisher das natürliche Kältemittel R744 (CO2). Eine klare Entscheidung der Automobilindustrie ist aber bisher nicht zu erkennen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth plädierte vor dem Hintergrund neuer Studien für eine rasche Festlegung der deutschen Automobilindustrie für die umweltfreundliche Ausstattung der Pkw-Klimaanlagen mit CO2 als Kältemittel. „Es hat sich noch nie ausgezahlt, bei Umweltinnovationen im Automobilbereich zu warten und EU-Regelungen nicht ernst zu nehmen. Pkw-Klimaanlagen mit CO2 als natürlichem Kältemittel sind serienreif entwickelt. Dagegen belegen Studien, dass mit dem Einsatz des synthetischen Kältemittels HFKW-1234yf in Automobilklimaanlagen bisher nicht ausreichend bewertete Risiken verbunden sein können.” Wenn sich das HFKW-1234yf entzündet, beispielsweise bei einem Motorbrand, entsteht der sehr giftige und stark ätzende Fluorwasserstoff (Flusssäure), von dem ein erhebliches zusätzliches Risiko  ausgeht. Bereits im Jahr 2006 hat die EU beschlossen, dass die europäische Automobilindustrie ab 2011 in Klimaanlagen neuer Typen von Pkw und kleinen Nutzfahrzeugen keine Kältemittel mit einem Treibhauspotential (GWP) größer 150 (150 mal mehr als CO 2 ) mehr einfüllen darf. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt hier schon seit langem, auf CO 2 zu setzen. CO 2 ist ungiftig, nicht brennbar und überall kostengünstig verfügbar. Seit einem Jahr bewährt sich im UBA ein Dienstfahrzeug mit CO 2 -Klimaanlagentechnik im alltäglichen Einsatz. Anlässlich der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) im September 2007 verkündete der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), dass die deutschen Fahrzeughersteller zukünftig in Pkw-Klimaanlagen „als weltweit erste Unternehmen der Automobilindustrie das besonders umweltfreundliche natürliche Kältemittel R744 (CO 2 )” einsetzen werden. Noch im Oktober 2008 teilte der VDA mit, HKFW-1234yf sei im Ergebnis von eigenen Bewertungen für die „Mehrzahl der Unternehmen … keine Option”. In Serie werden Klimaanlagen mit CO 2 als Kältemittel aber bis heute nicht produziert und es mehren sich die Hinweise, dass dies auch in absehbarer nicht geschehen wird. Jochen Flasbarth dazu: „Die deutsche Automobilindustrie hat seit vielen Jahren intensiv in die Entwicklung der CO 2 -Technik investiert. Es wäre fatal, zugunsten einer unsicheren Übergangslösung mit dem synthetischen Kältemittel HFKW-1234yf die Chance zu verspielen, mit der innovativen CO 2 -Klimatechnik den Weltmarkt anzuführen. Der Impuls für den weltweiten Umstieg auf natürliche Kältemittel im Pkw-Sektor sollte aus Deutschland kommen.” HFKW-1234yf ist brennbar und enthält Fluor. Im Brandfall und bei Kontakt mit heißen Oberflächen bildet sich stark ätzende, giftige Flusssäure. Flusssäuredämpfe bilden ein zusätzliches Risiko für Insassen und Brandhelfer bei Unfällen und beim Umgang mit HFKW-1234yf. Die Brennbarkeit und der hohe Fluorgehalt von HFKW-1234yf veranlassten das Umweltbundesamt, Messungen an HFKW-1234yf zu beauftragen. Untersucht wurde zunächst die Bildung zündfähiger, das heißt explosionsfähiger Gemische bei Raumtemperatur. Interessant für den technischen Einsatz als Kältemittel ist aber auch das Explosionsverhalten, wenn zusätzlich gasförmige Kohlenwasserstoffe in der Luft sind. Quelle von gasförmigen Kohlenwasserstoffen können zum Beispiel das Kälteöl selbst, Benzin, Motoröle oder Reinigungsmittel sein - also Stoffe, die regelmäßig im Pkw vorhanden sind. Ab einer Konzentration von 6,2 Prozent bildet HFKW-1234yf bereits mit Luft explosionsfähige Gemische. Sind gleichzeitig geringe Mengen Kohlen­wasserstoffe - für die Messungen verwendete die BAM Ethan - in der Luft, ist das ⁠ Gemisch ⁠ von HFKW-1234yf schon bei weit kleineren Konzentrationen explosionsfähig. Um mit geringen Mengen von HFKW-1234yf (ab zwei Prozent) explosionsfähige Gemische in der Luft zu bilden, reichen bereits Konzentrationen von nur 0,5 bis 1,3 Prozent Kohlenwasserstoffe aus. In weiteren Versuchen untersucht die BAM die Zersetzung und Brennbarkeit von HFKW-1234yf. Bereits die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass die sicherheitstechnischen Fragen des Einsatzes von HFKW-1234yf als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen nicht gelöst sind. Dessau-Roßlau, 12.02.2010 (4.865 Zeichen)

Umweltbundesamt für Kohlendioxid in Klimaanlagen

Tetrafluorpropen ist klima- und umweltschädlicher Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt auch nach neueren technischen Untersuchungen, künftig in Fahrzeugklimaanlagen Kohlendioxid einzusetzen. Das von der Automobilindustrie favorisierte Kältemittel Tetrafluorpropen - chemisch abgekürzt als HFKW-1234yf - hält zwar die neuen EU-Vorgaben ein, ist aber gleichwohl klimaschädlicher als das Kältemittel CO2. Ab dem 1. Januar 2011 muss die Autoindustrie die ⁠ Emission ⁠ aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen senken. Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/40/EG zu erfüllen, plant die internationale Automobilindustrie zukünftig das chemische Kältemittel Tetrafluorpropen einzusetzen. Die Substanz ersetzt das bisherige Kältemittel HFKW‑134a. Ende Mai 2010 gaben die deutschen Hersteller bekannt, dass sie sich dieser Entscheidung anschließen. Dem wesentlich klima- und umweltfreundlicheren Kältemittel Kohlendioxid (CO 2 ) erteilte die deutsche Autoindustrie damit eine Absage. Als Kältemittel hat Kohlendioxid neben dem geringeren Treibhauspotential im Vergleich zu Tetrafluorpropen weitere Vorzüge: Es ist nicht brennbar, weltweit günstig verfügbar und hat eine gute Kälteleistung. Zudem entstehen bei CO 2 keine Abbauprodukte wie bei fluorierten Kältemitteln. Neue Untersuchungen, die die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ durchgeführt hat, bestätigen Risiken beim Einsatz von Tetrafluorpropen. So kann sich im Falle eines Fahrzeugbrandes Fluorwasserstoff (Flusssäure) bilden. Dieser ist giftig und wirkt stark ätzend. Tetrafluorpropen selbst ist leicht entzündlich. Hinzu kommt eine weitere kritische Eigenschaft: Bereits bevor sich die Chemikalie entzündet, können hohe Konzentrationen an Flusssäure auftreten. Hierzu sind heiße Metalloberflächen mit einer Temperatur von 350°C ausreichend, wie sie beispielsweise am Abgaskrümmer und am Katalysator beim Betrieb des Fahrzeugs vorkommen können. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Es kann sein, dass die Klimatisierung mit Tetrafluorpropen eine einfache und schnelle Lösung und mit Blick auf den internationalen Markt naheliegende Lösung ist. Die für den ⁠ Klimaschutz ⁠ Beste ist sie eindeutig nicht. Die Vorteile aus Sicht von Umwelt und Technik sprechen für Kohlendioxid.“ Ein Dienstfahrzeug des UBA fährt seit über einem Jahr mit einer CO 2 -Klimaanlage. 26.08.2010

Natürliche Kältemittel - CO2-Klimaanlage im Praxistest

In Automobilklimaanlagen kommt als Kältemittel das stark klimawirksame fluorierte ⁠ Treibhausgas ⁠ Tetrafluorethan – kurz R134a – zum Einsatz. R134a hat ein Treibhauspotential, das 1.300-mal höher ist als das von ⁠ CO2 ⁠ – nach neueren Berechnungen des Weltklimarates ⁠ IPCC ⁠ sogar 1.430-mal höher. Ein Auto mit Klimaanlage verursacht allein wegen der laufenden Freisetzung des Kältemittels  R134a aus der Anlage umgerechnet eine zusätzliche ⁠ Emission ⁠ von 7 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer. Damit sind Automobilklimaanlagen bisher echte Klimasünder. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Natürliches Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen

Kohlendioxid als Kältemittel verringert Ausstoß an Treibhausgasen Dass die bisher in Autoklimaanlagen enthaltenen synthetischen Kältemittel unser Klima schädigen, ist inzwischen weltweit anerkannt. Im Juni beraten Experten auf zwei internationalen Treffen in den USA erneut über Alternativen zu den bisher in Klimaanlagen verwendeten klimaschädlichen Kältemitteln. Die klimafreundlichste Lösung ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) der Ersatz der synthetischen Kältemittel - wie R134a - durch das natürliche Kältemittel Kohlendioxid (R744). „Um die Atmosphäre wirksam zu entlasten, reicht eine europäische oder gar deutsche Insellösung mit Kohlendioxid nicht aus. Wir müssen weltweit handeln”, betont UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Das UBA unterstützt diese klimaschonende Technik, indem es ein Fahrzeug mit einer R744-Klimaanlage ausrüsten lässt, um die Praxistauglichkeit der innovativen Technik zu demonstrieren. Weltweit verfügen schon heute 400 Millionen Fahrzeuge über eine Klimaanlage. Bis zum Jahr 2015 sollen es nach Schätzungen von Klimafachleuten fast eine Milliarde Fahrzeuge sein. Im Jahr 2015 werden allein deren Klimaanlagen nach Schätzungen des Weltklimarates Kältemittel im Umfang von mindestens 270 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten in die ⁠ Atmosphäre ⁠ emittieren und damit den ⁠ Treibhauseffekt ⁠ weiter verstärken. Bisher kommt in Klimaanlagen als Kältemittel das stark klimawirksame fluorierte ⁠ Treibhausgas ⁠ Tetrafluorethan, das den Handelsnamen R134a trägt, zum Einsatz. An Alternativen zu den fluorierten Kältemitteln forschen die Entwickler und Ingenieure bereits seit Anfang der neunziger Jahre. Dabei entdeckten sie ein natürliches, bereits seit über 100 Jahren bekanntes Kältemittel neu: Kohlendioxid (R744). R744 ist 1300-mal weniger klimaschädlich als R134a, hat eine gute Kälteleistung, ist ungiftig, bereits heute weltweit preisgünstig verfügbar und wird direkt aus der Luft gewonnen. Strittig in der internationalen Fachwelt ist immer wieder der Energieverbrauch der Klimaanlagen mit Kohlendioxid, der höher als sein soll als bei Anlagen mit R134a. Erfahrene Entwickler der Kohlendioxid-Klimaanlagen belegen dagegen mit Messungen sogar einen verringerten Verbrauch. Das ⁠ UBA ⁠ wird unabhängige Messungen durchführen, um zu prüfen, ob R744-Klimaanlagen auch energetisch vorteilhaft sind. Erste Ergebnisse erwartet das Amt im Herbst 2008. Vom 10. bis 12. Juni 2008 veranstaltet die Gesellschaft der Fahrzeugingenieure (SAE) in der Nähe von Phoenix, USA, das neunte internationale Symposium zu alternativen Kältemitteln für Pkw. Am 13. Juni 2008 findet am selben Ort auch das diesjährige Treffen zu Pkw-Klimaanlagen der US-Umweltbehörde EPA statt. Die Fachleute beraten dort über Alternativen zum Kältemittel R 134a, wobei sie neben R744 auch andere synthetische Kältemittel mit kleinem Treibhauspotential in Erwägung ziehen. In Europa ist der Weg zum Ersatz der hoch treibhauswirksamen, fluorierten Kältemittel vorgezeichnet. Nach der EU-Richtlinie 2006/40/EG dürfen ab 1. Januar 2011 Hersteller neue Pkw-Typen nur noch verkaufen, wenn die Klimaanlage Kältemittel enthält, die deutlich weniger klimaschädlich sind als R 134a: Das neue Kältemittel darf maximal eine 150-fach stärkere Treibhauswirkung im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid haben. Die deutschen Automobilhersteller beschlossen bereits im Herbst 2007, die Klimaanlagen neuer Pkw-Typen auf Kohlendioxid als Kältemittel umzustellen. Wegen des notwendigen produktionstechnischen Vorlaufs arbeiten die deutschen Pkw-Hersteller und ihre Zulieferfirmen schon heute mit Hochdruck an der Umstellung der Serienproduktion zum Jahr 2011. Mit einer weltweiten Umstellung auf R744 würden gleich mehrere Ziele erreicht: Die Automobilhersteller hätten eine langfristige, nachhaltige und einheitliche technische Lösung, die den Beitrag der Pkw zum Treibhauseffekt weltweit deutlich verringern würde. Wegen der technischen Besonderheiten einer R 744-Anlage bestünde - im Gegensatz zu diskutierten synthetischen Kältemittelalternativen – keine Gefahr, dass im Leckagefall wieder stark klimaschädliche Kältemittel in die Anlage eingefüllt würden.

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