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Als Berlin ein Licht aufging – 100 Jahre Ampeln in Berlin

Vor 100 Jahren, am 15. Dezember 1924, ging mit dem Verkehrsturm am Potsdamer Platz die erste Berliner Lichtsignalanlage (LSA) in Betrieb. Sie stand am Anfang der heute mehr als 2.000 Ampelanlagen in Berlin dar, die täglich den Verkehr in der Hauptstadt steuern. Auch die erste Grüne Welle gab es am Potsdamer Platz. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „1924 war die erste LSA eine wegweisende Innovation für Berlin. 1997 wurde dieser Meilenstein der Verkehrssteuerung durch eine Nachbildung am Potsdamer Platz gewürdigt. Seit 1906 regelten Polizisten hier den Verkehr – zunächst mit Hupsignal, später zusätzlich mit Arm- und Handzeichen und Trillerpfeifen. Kein leichtes Unterfangen, denn der Potsdamer Platz stellte bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen Verkehrsknotenpunkt dar – mit fünf einmündenden Straßen, vielen Straßenbahnlinien und zahlreichen Verkehrsunfällen.“ Die erste Lichtsignalanlage Berlins unterschied sich sehr von den Ampelanlagen wie wir sie heute kennen: Der 8,50 Meter hohe Verkehrsturm wurde im Oktober 1924 auf der Mittelinsel aufgestellt. Über jedem Fenster des fünfeckigen Turms waren drei, horizontal angeordnete Scheinwerfer angebracht. Die Farbsignale übernahm man von der Eisenbahn: Rot für „Halt“, Gelb für „Achtung“ und Grün für „freie Fahrt“, wobei am Verkehrsturm zunächst statt eines gelben ein weißes Licht leuchtete. Ein Polizist im Turm schaltete die Signale mit Hilfe von Hebeln. Bei Bedarf konnte er über eine Fernsprechzentrale die Polizei- und Feuerwache kontaktieren. Der Verkehrsturm am Potsdamer Platz blieb in seiner Art einmalig in Berlin. Für den Alexanderplatz wurde zwar noch ein solcher Verkehrsturm gebaut – aber als der Umbau des Alexanderplatzes 1933 abgeschlossen war, wurde der Turm dort nicht mehr aufgebaut, da sich ab Ende der 1920er Jahre hängende Verkehrsampeln durchsetzten. 1937 wurde der Verkehrsturm am Potsdamer Platz während der Bauarbeiten für den S-Bahnhof durch eine Hängeampel ersetzt. Der Verkehrsturm am Potsdamer Platz nahm noch eine weitere Rolle in der LSA-Geschichte ein: Vom Turm aus steuerte man ab Oktober 1926 zentral die Anlagen an den Hauptkreuzungen der Potsdamer Straße, Leipziger Straße, Friedrichstraße und Unter den Linden, sodass sie gleichzeitig Grün erhielten – dies führte zunächst zum Chaos. Um dieses zu lösen, kam hier Ende 1926 erstmals die sogenannte Grüne Welle zum Einsatz: Die Anlagen wurden nicht gleichzeitig auf Grün gestellt, sondern nacheinander, sodass mit einer gleichmäßigen Fahrgeschwindigkeit eine „Grüne Welle“ erzeugt wurde. Diese Progressivsteuerung geht auf den damaligen Direktor der Berliner Städtischen Elektrizitätswerke, Johannes Adolph, zurück. Er hatte sie 1925 als Patent angemeldet – sie wurde daher auch als „Berliner Grüne Welle“ bekannt. Mit mehr als 2.150 Ampelanlagen ist Berlin heute die ampelreichste Stadt Europas. Seit Anfang 2023 betreut die infraSignal als landeseigenes Unternehmen die Infrastruktur der Berliner Ampelanlagen im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die als Straßenverkehrsbehörde über die Standorte und Schaltungen entscheidet. Neben vielen Neu- und Umbauprojekten ist die Modernisierung der LSA-Infrastruktur eine vorrangige Aufgabe. So wurden 2024 bereits 100 LSA modernisiert. Moderne Ampelanlagen laufen zuverlässiger und sorgen damit für einen sicheren Straßenverkehr. Zudem sind sie energieeffizienter: schon mit dem Austausch von alten Glühlampen durch LED-Leuchtmittel können Energiekosten und der CO 2 -Ausstoß deutlich gesenkt werden. Wie sehen Ampeln in der Zukunft aus? Immer intelligentere Detektoren erkennen Verkehrsströme und passen die Ampelschaltungen an die konkreten Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fuß- und Radverkehr, an. Ampelanlagen werden künftig noch mehr mit der Technik in Fahrzeugen kommunizieren und können so, zum Beispiel mit entsprechenden Vorrangschaltungen, auch den ÖPNV fließender und damit zuverlässiger machen.

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Kaminöfen bringen Wärme und Gemütlichkeit in jeden Raum. Doch das Heizen mit Holz stößt erhebliche Mengen an Feinstaub und Schadstoffen aus. Mit unseren Rein-Heiz-Geboten heizen Sie besser an: Wer seinen Kaminofen richtig nutzt, minimiert die Belastungen für Umwelt und Klima, spart Geld und sorgt dafür, dass die Nachbarschaft aufatmet. Wichtige Info für alle zukünftigen Ofenprofis: Aufgrund der großen Nachfrage ist das Kontingent von 1.000 kostenlosen Ofenführerscheinen, das bis Ende des Jahres von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bereitgestellt wurde, bereits vorzeitig aufgebraucht. Kostenpflichtige Anmeldungen sind weiterhin möglich. Mit dem Rabattcode „berlin-10“ kann der Kurs für 29,00 € statt der regulären 39,00 € erworben werden. Enthalten sind: Ein Online-Seminar (90 Minuten) Ihr persönlicher Ofenführerschein, der nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail zugesendet wird. Anmeldemöglichkeit (Achtung, die Anmeldung ist kostenpflichtig) Wenn es um die Belastung der Atemluft mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Schadstoffen geht, stand in der Vergangenheit stets der Verkehr im Mittelpunkt. Vor allem Dieselmotoren produzierten diese Schadstoffe in großer Menge. Inzwischen hat sich die Situation erheblich verbessert dank sauberer Fahrzeugtechnik. Doch gelöst sind die Luftprobleme nicht. Zunehmend belasten Kaminöfen die Luftqualität. Berlinweit sind rund 115.000 dieser Öfen in Betrieb. Selbst die neuesten Modelle stoßen in einer Stunde so viele schädliche Partikel aus wie ein moderner Diesel-Pkw auf 100 Kilometer. Umweltbundesamt: Heizen mit Holz “Beim Verbrennen von Holz können klima- und gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.” Umweltbundesamt: Umweltaspekte “Verzichten Sie aus ⁠Klimaschutz⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses.” Hinzu kommen vielfältige Belastungen für Mensch, Klima und Umwelt. Bei der Verbrennung von Scheitholz entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte wie Partikel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid sowie klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Diese Stoffe gelangen über den Schornstein in die Außenluft und können z. B. Bronchitis, asthmatische Anfälle oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems verursachen. Dies macht sich vor allem im Winter bemerkbar, wenn mehr geheizt wird und austauscharme Wetterlagen zu dicker Luft führen. Auch für die Wälder ist der Trend zum Kaminofen eine Belastung. Für die bestehenden Berliner Anlagen müssen rechnerisch jedes Jahr etwa 115.000 ausgewachsene Buchen zur Wärmeversorgung verbrannt werden. Jedes Jahr wird dadurch eine Fläche von ca. 770 Hektar abgeholzt, was in etwa einem Sechstel der Waldfläche des Berliner Grunewalds gleichkommt. Weitere Informationen Achtsames Heizen ist die Devise! Genau dazu hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aufgerufen. Ofenprofi-Werdende, die die Chance genutzt haben, konnten sich das notwendige Wissen bis Mitte Dezember 2024 kostenlos aneignen. Mit Beachtung der Rein-Heiz-Gebote und dem Berliner Ofenführerschein in der Tasche heizen sie zukünftig garantiert kostengünstiger, klimaschonender und gesünder. Kontakt für weitere Fragen zu diesem Thema: Tel.: 0170-5645873 E-Mail: SauberHeizen@senmvku.berlin.de Anmeldemöglichkeit (Achtung, die Anmeldung ist kostenpflichtig) zum Video: „Schlauer Heizen mit dem Ofenführerschein“ Auch die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger können mit ihrer Expertise bei der nächsten Abgasuntersuchung oder Feuerstättenschau Auskunft geben. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt finden Sie unter dem Titel “Schornsteinfeger: Aufgaben und Zuständigkeiten” alle wichtigen Informationen zu den Aufgabenbereichen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie die Kontaktdaten der bevollmächtigten Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger auf der interaktiven Karte der Schornsteinfegerkehrbezirke des Geoportals Berlin. Die Kontaktdaten der Innungsmitglieder des Schornsteinfegerhandwerks sind zudem auch auf Seite der Berliner Schornsteinfeger-Innung www.schornsteinfeger-berlin.de zu finden. Schornsteinfegermeister Sascha Graf gibt Tipps fürs kluge Heizen. Bild: Berliner Forsten Überblick zur Holzverbrennung Die Beliebtheit von Kaminöfen ist hoch. Die Energiekrise sorgt aktuell mit steigenden Gas- und Heizölpreisen sowie der Sorge um eine unzureichende Heizversorgung im Winter zu einer erhöhten Nachfrage von Kaminöfen. Weitere Informationen Bild: gioiak2 / Depositphotos.com Richtig Heizen mit Holz Der richtige Betrieb des Kaminofens ist wichtig für eine saubere und damit umweltverträgliche Verbrennung. Das kann spürbar dazu beitragen die gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Wenn Sie mit Holz heizen, sollten Sie diese Punkte beachten. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Wie wird der Schadstoffausstoß von Kaminöfen begrenzt? Die Begrenzung des Schadstoffaustoßes aus Feuerungsanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Besonders mit Holz befeuerte Kleinfeuerungsanlagen tragen maßgeblich zur Feinstaubbelastung bei. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Messbericht Holzverbrennung (Zeitraum 2012-2014) Holzverbrennung in Öfen und Kaminen ist eine potentielle Feinstaubquelle in Berlin und Brandenburg, die zu erhöhten Feinstaubbelastungen und zur Überschreitung des Feinstaub-Tagesgrenzwertes gerade in der kalten Jahreszeit beitragen kann. Weitere Informationen

Willingmann zeichnet 24volt.de aus Hohenwarsleben mit dem AURA-Award aus

Moderne Elektronik findet sich heutzutage auch in Bussen, Baufahrzeugen, Lastkraftwagen und anderen Nutzfahrzeugen. Gehen die technischen Komponenten jedoch kaputt, landen sie zumeist im Elektroschrott. Die 24volt.de GmbH & Co. KG hat sich auf die Reparatur defekter elektrischer Steuergeräte in Nutzfahrzeugen spezialisiert und setzt bei diesem nachhaltigen Geschäftsmodell in hohem Maß auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Am heutigen Montag hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann das Unternehmen aus Hohenwarsleben mit dem AURA-Award für nachhaltiges Unternehmertum ausgezeichnet. „24volt.de zeigt mit der Reparatur von Steuergeräten beispielhaft auf, wie nachhaltiges Unternehmertum aussehen kann. Jede erfolgreiche Reparatur spart wertvolle Rohstoffe ein und schont zugleich den Geldbeutel der Firmenkunden. Zugleich setzt 24volt.de mit Photovoltaik und Wasserstoff auf eine nachhaltige Energieversorgung und zählt damit auch hier zu den Vorreitern bei uns im Land“, erklärte Willingmann. „Mit dem AURA-Award wollen wir innovative Unternehmen wie 24volt.de in das verdiente Rampenlicht rücken und aufzeigen, dass es sich für Unternehmen lohnt, auf Nachhaltigkeit zu setzen.“ Gegründet wurde 24volt.de 2008, aktuell beschäftigt das Unternehmen 25 Mitarbeitende. Unternehmensgründer Steffen Gland blickt zuversichtlich in die Zukunft: „Unsere heutigen Fahrzeuge sind ohne Elektronik nicht mehr vorstellbar. Sie macht das Fahren angenehmer und sicherer. Doch leider endet diese Technik bei einem Defekt oft als Elektroschrott. Bei uns lautet die Devise aber Reparieren statt Wegwerfen. Mit unserer Arbeit zeigen wir der Nutzfahrzeugbranche, dass die Reparatur von elektrischen Steuergeräten nachhaltig und wirtschaftlich ist. Wir freuen uns daher sehr darüber, mit dem AURA Nachhaltigkeitspreis des Landes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet zu werden.“ Bei den Reparaturen gelten bei 24volt.de hohe Anforderungen: Insgesamt soll die Reparatur attraktiver sein als ein Neukauf. Sie muss nach Angaben des Unternehmens auch schnell erfolgen, um Standzeiten der Fahrzeuge zu minimieren. Im Durchschnitt können 95 Prozent des Altgerätes im Rahmen einer Reparatur wiederverwendet werden, den Angaben zufolge sparen Kunden etwa 70 Prozent, wenn sie statt einem neuen Steuergerät ein repariertes Gerät einsetzen. Auch in anderen Bereichen will das Unternehmen Maßstäbe setzen: Ab 2025 will 24volt.de seine Energieversorgung selbst sicherstellen. Hierfür hat das Unternehmen in eine Solaranlage mit Energiespeicher investiert. Das Aufkommen von Elektroschrott hatte in den vergangenen Jahren in Sachsen-Anhalt deutlich zugenommen. Nach aktuell verfügbaren Zahlen wurden 2021 im Land rund 18.100 Tonnen Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelt – gut 15 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor. Hinzu kommen alte Elektro- und Elektronikgeräte, die im Handel abgegeben werden. Den Unternehmenspreis „AURA“ gibt es bereits seit 2013. Nach einer mehrjährigen pandemiebedingten Unterbrechung wird die Auszeichnung mit neuem inhaltlichem Fokus und in modernem Design im Umwelt- und Klimaschutzministerium fortgeführt. Mit dem Preis verbunden ist der AURA-Award aus nachhaltig produziertem heimischem Holz, ein Imagefilm im Wert von rund 3.000 Euro sowie eine Urkunde. Der Preis wird im Rahmen eines medienöffentlichen Besuchs durch den Minister überreicht. Für „AURA“ infrage kommen kleine und mittelständische Unternehmen, die eine eigenständige Niederlassung in Sachsen-Anhalt haben. Ihre besondere Leistung im Bereich Nachhaltigkeit muss anhand von Daten nachweisbar sein. Wer mit dem Unternehmenspreis „AURA“ schon einmal ausgezeichnet wurde, hat mit neuen Produkten oder Verfahren die Chance auf einen weiteren Award. Die nächste Bewerbungsrunde wird das Umweltministerium in Kürze starten. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

KI-basiertes System für vernetzte Mobilität

Projektbeginn: Januar 2022 / Projektende: März 2025 Das Land Berlin steht vor der Herausforderung, einen bezahlbaren und verlässlichen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) auch in schnell wachsenden Wohngebieten anzubieten. KIS’M will ein solches bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot mit fahrerlosen Fahrzeugen auf dem Innovationscampus „Berlin TXL – The Urban Tech Republic” (UTR) auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tegel und anschließend auf dem angrenzenden öffentlichen Straßenland erproben und umsetzen. Die Realisierung soll dabei erstmalig unter Berücksichtigung der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren erfolgen. Dabei ist die nahtlose Vernetzung mit dem Mobilitätssystem und der Verkehrssteuerung wichtig. Die möglichen technischen Lösungen sollen mit einem breiten Gremium aus Fachleuten und Nutzenden weiterentwickelt werden. Es soll darüber hinaus eine gesellschaftlich akzeptierte Vorstellung der Mobilität von morgen erarbeitet werden. Das Projekt wird während der Laufzeit von Anfang 2022 bis Frühjahr 2025 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit 8,46 Mio. € gefördert. Wesentliche Ziele des Projektes Die Umsetzung eines fahrerlosen Bedarfsverkehrs und die Entwicklung sicherer, zuverlässiger und akzeptierter Abläufe für die technische Aufsicht an virtuellen Haltestellen und in den Fahrzeugen gehören zu den ehrgeizigen Zielen von KIS‘M. Mit einer besseren Vernetzung und Kooperation automatisierter Fahrzeuge untereinander sowie mit der Verkehrssteuerung sollen eine höhere Sicherheit des Verkehrs auch in einem Mischsystem erreicht werden. Aus den im Verkehr aufgenommenen Daten sollen mit Mitteln von künstlicher Intelligenz aktuellere und genauere Karten- und Verkehrsinformationen abgeleitet werden. Darüber hinaus will KIS’M aus den gesammelten Erfahrungen eine Strategie für den weiteren Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen und ihre Überführung in einen Regelbetrieb im Land Berlin entwickeln. Projektleitung Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH mit der Berliner Agentur für Elektromobilität und Neue Mobilität (eMO) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Fraunhofer FOKUS Freie Universität Berlin – Dahlem Centre for Machine Learning and Robotics (DCMLR) Technische Universität Berlin mit: Daimler Center for Automotive IT Innovations (DCAITI) Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) Bereich „Mobilität und Raum“ Tegel Projekt GmbH T-Systems International GmbH KIS‘M

Maßnahmen: Bessere Luft für die Hauptstadt – was wird getan?

Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle. Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: 1. Stadtweit wirkende Maßnahmen 2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen Tempo 30 Aufgehoben: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt. Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge: Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr. Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt. Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft. Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO 2 -Belastung erreicht werden kann. Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes. Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor. Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen: Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO 2 -Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO 2 -Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden. Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30 . Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30) Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee 1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden. Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft. Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung: Aufhebung im Sommer 2021: Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28 µg/m³ Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer NO 2 -Jahresmittel 2021: 21 µg/m³ Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 24 µg/m³ Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 20 µg/m³ Aufhebung im Sommer 2022: Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³ Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 31 µg/m³ Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 34 µg/m³ Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 35 µg/m³ Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO 2 -Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30. Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019. In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei. LRP 2018-2025 – Szenarien­rechnungen Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal

43_2024_Stellenausschreibung_4.1__FB_WB_Bst._Raguhn_Wasserbauer__.pdf

I LHW SACHSEN-ANHALT Stellenausschreibung Nr. 43/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Flussbereich Wittenberg (Betriebsstelle Raguhn) einen Wasserbauer, Arbeiter (m/w/d) für die Anlagen-, Gewässer- und Deichunterhaltung. Diese Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: • Durchführung von Unterhaltungs-, Wartungs-, Reparatur- und lnstandhaltungsarbeiten an Ge- wässern erster Ordnung, Deichen und wasserbaulichen Anlagen wie Deichsielen und Stau- und Kleinwehranlagen • Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen (Mäharbeiten mit vorhandener Unterhaltungs- technik), Erdbau, Gehölzpflegearbeiten, Grundräumungen, Böschungssicherungsarbeiten, Krautung, Kleinschadensbeseitigung • Bedienung und Kleinreparaturen von wasserbaulichen Anlagen wie Pumpwerke, Schöpfwerke, Siele und Stauanlagen • Kleinreparaturen, sowie Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten • Einsatz bei Extrem- und Havariesituationen auch über die normale Arbeitszeit hinaus Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als Wasserbauer (m/w/d) oder vergleichbare Berufe mit technischer Ausrichtung aus dem Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Baugewerbe (z.B. Tiefbau) • Führerschein (Klasse B, BE, C, CE, T) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen • Kenntnisse im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen einschließlich deren Wartung • Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) im Einzugsgebiet des Flussbereiches • gesundheitliche Eignung für die dem Berufsbild entsprechenden Tätigkeiten Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: • • • • mehrjährige Berufserfahrung (1-2 Jahre) im genannten Aufgabengebiet Befähigung zum Erdbaumaschinenführer Qualifikation zum Führen einer Motorkettensäge (mind. Modul A und B) Gebietskenntnisse im ausgeschriebenen Bereich Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: • • • • • eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, die Fähigkeit zur schriftlichen Dokumentation von Arbeitsergebnissen besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, die Bereitschaft zur Übernahme außergewöhnlicher Belastungen im Havarie- und Hochwas- serfall, über das normale Arbeitspensum hinaus besitzen, • zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bereit sind. Was wir Ihnen bieten können: • • • • • betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen so- wie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 5. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vor- behalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 43/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw. m I u .sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Orga- nisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organi- sation) unter Telefon-Nr. 0391 /581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 20_2024_Stellenausschreibung 4.2 (FB SGH_Bst. Edersleben) Wasserbauer_.docx

Stellenausschreibung Nr. 20/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Flussbereich Sangerhausen (Standort Edersleben) einen Wasserbauer (m/w/d) bzw. Mitarbeiter (m/w/d) für die Anlagen-, Gewässer- und Deichunterhaltung. Aufgabenschwerpunkte:  Durchführung von Unterhaltungs-, Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Ge- wässern erster Ordnung, Deichen und wasserbaulichen Anlagen wie Deichsielen und Stau- und Kleinwehranlagen  Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen (Mäharbeiten mit vorhandener Unterhaltungs- technik), Erdbau, Gehölzpflegearbeiten, Grundräumungen, Böschungssicherungsarbeiten, Krautung, Kleinschadensbeseitigung  Bedienung und Kleinreparaturen von wasserbaulichen Anlagen wie Pumpwerke, Schöpfwerke, Siele und Stauanlagen  Kleinreparaturen, sowie Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten  Einsatz bei Extrem- und Havariesituationen auch über die normale Arbeitszeit hinaus Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als Wasserbauer (m/w/d) oder vergleichbare Berufe mit technischer Ausrichtung aus dem Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Baugewerbe (z.B. Tiefbau)  Führerschein (Klasse B, BE, C, CE, T) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraft- fahrzeugen  Kenntnisse im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen einschließlich deren Wartung  Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) im Einzugsgebiet des Flussbereiches  gesundheitliche Eignung für die dem Berufsbild entsprechenden Tätigkeiten Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:     mehrjährige Berufserfahrung (1 - 2 Jahre) im genannten Aufgabengebiet Befähigung zum Erdbaumaschinenführer Qualifikation zum Führen einer Motorkettensäge (mind. Modul A und B) Gebietskenntnisse im ausgeschriebenen Bereich Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, die Fähigkeit zur schriftlichen Dokumentation von Arbeitsergebnissen besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, die Bereitschaft zur Übernahme außergewöhnlicher Belastungen im Havarie- und Hochwas- serfall, über das normale Arbeitspensum hinaus, besitzen,  zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bereit sind. Was wir Ihnen bieten können:      betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen so- wie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 5. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vor- behalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 19.08.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 20/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

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Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.03.2024 31.05.2024 Stand: 31.03.2024 Gewerbliche Wirtschaft Zuwendungsempfänger Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt 1+Medizinprodukte GmbH2018276.707,25 1+Steri Medizinprodukte GmbH201930.137,85 2 point fashion GmbH202121.400,00 3b Metallbau GmbH und Metallbauunternehmen Berger & Burdzik UG & Co. KG201955.689,79 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH2016210.880,93 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH201994.500,00 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH2020195.000,00 A & L - Kunststoff GmbH201655.020,00 A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagenbau GmbH202234.940,00 A. Karstens Oberflächenreinigung GmbH201247.255,35 A. u. M. Automatendreherei und Mechanik GmbH201434.500,00 Abfalter GmbH & Co. KG20211.672.622,92 ABP Maschinenbau GmbH2018261.965,19 ABP Maschinenbau GmbH2021450.000,00 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2013827.379,46 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2016943.871,17 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2018514.417,41 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2019308.171,62 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH20211.307.263,00 ACM Coatings GmbH201516.275,87 ADDCON Europe GmbH2015563.872,39 ADDINOL Lube Oil GmbH2015816.800,57 ADDINOL Lube Oil GmbH20181.950.000,00 Adler Gastronomie GmbH2016247.702,77 advanto Software GmbH2021192.500,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20132.678.193,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20201.800.000,00 Agora Akademie Goitzsche GmbH2017476.000,00 AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG20231.847.057,85 AGROFERT Deutschland GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH201511.250.000,00 AIM Recycling Germany GmbH20202.032.281,21 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Air Liquide Industriegase2012450.000,00 airleben GmbH und Greiner & Neupert GbR201475.535,59 AKK Industrieservice & Handels GmbH und AKK Verwaltungs GmbH & Co.KG2016303.466,57 Akkodis Germany DCE GmbH und Akkodis Germany GmbH20202.541.246,00 Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH2021184.250,00 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH2016933.988,26 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH20231.260.000,00 Alexander Laurig202155.000,00 Alexander Polzin2021200.925,00 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2014409.755,26 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2016138.608,87 Allfein Feinkost GmbH & Co. KG2021900.000,00 ALRAUN GmbH und Beate Babock2021156.175,25 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.03.2024 Zuwendungsempfänger 31.05.2024 Stand: 31.03.2024 Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt Altmärkischer Werkzeugbau GmbH und Jens Ehrlich2013180.000,00 Altmärkisches Kraftfutterwerk GmbH Rittleben201683.355,55 Aluva GmbH und Christian Pape2012549.000,00 Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG2021997.485,00 AMG Lithium GmbH20235.500.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahl- bau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG20131.985.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahl- bau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG2017250.000,00 AMSA Stahl- und Anlagenbau GbR201818.002,60 Andre Matz2017100.750,00 Andreas Auerbach201987.166,66 Andreas Baatz201646.200,00 Andreas Breitenstein202321.000,00 Andreas Eimann201249.313,30 Andreas Gaedke202335.000,00 Andreas Mai2016100.316,22 Andreas Wieprich202122.480,00 Andreas Wittig20211.800.000,00 Anja Kruse202270.500,00 Anlagenbau Sandersleben GmbH2014269.568,50 Annegret Opitz20124.865,00 ante-holz Rottleberode GmbH20203.750.000,00 APK AG20183.628.901,60 Arche Naturhaus GmbH2021397.500,00 ARTE Möbel GmbH, Rocco Esposito & Timo Heße GbR2012125.075,88 ARTiBack GmbH201711.250.000,00 ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH und ARYZTA AG201310.000.000,00 Assmann Sicherheitssysteme Tim Assmann e.K.2021213.368,80 Aug. Hedinger GmbH & Co.KG20202.065.000,00 Autochemie Bitterfeld GmbH2017313.301,53 Autochemie Bitterfeld GmbH202358.320,00 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201561.113,06 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201662.500,00 AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH2016252.942,28 Avicare+ GbR2013259.813,00 Avnet Logistics Bernburg GmbH & Co. KG202311.250.000,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2012386.910,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2020345.000,00 AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH2023385.000,00 Axel Krüll201738.239,80 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2018104.007,81 Axel Walter Friedrich Pieper2013192.000,00 AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesellschaft mbH2021130.800,00 B.T. innovation GmbH2022342.400,00 B.T.R. GmbH2014656.978,57 BA Glass Germany GmbH2013910.000,00 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.03.2024 Zuwendungsempfänger 31.05.2024 Stand: 31.03.2024 Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt Babock Laser- und Metalltechnick GmbH2021794.528,50 Bänninger Rohrleitungssysteme GmbH2017781.428,80 Bau- u. Möbeltischlerei Dähne GmbH und Jens Dähne2014509.689,65 Bau- und Möbeltischlerei Frank Heine GmbH und Frank Heine201529.050,00 BauFa Bau- und Fahrzeugtechnik Erxleben Gesellschaft mit beschränkter Haftung2023120.000,00 Baumgart & Thomas Holzbau GmbH202028.500,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2017234.600,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2021158.850,00 BBP - Blechbearbeitung Peinemann GmbH2017473.625,06 BD-Natursteine Fliesen & Platten GmbH2012140.000,00 beachemie GmbH20222.850.000,00 Befesa Aluminium Germany GmbH20138.505.187,50 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2012293.299,27 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH20211.114.500,00 Beiselen GmbH20126.300.000,00 BERRETZ IT-Systeme GmbH2022134.400,00 Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH2021117.500,00 Bestehorn201270.633,80 Bestehorn Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG und Reinhard und Dietrich Bestehorn GbR201684.487,46 BETOHOLZ GmbH2019231.250,00 BETOHOLZ GmbH2021530.625,00 Betonfertigteilwerk Aschersleben GmbH201925.218,75 Bettina Hennig2013100.000,00 BeXema GmbH201920.398,90 BHMC Berlin Hotel Management Consulting GmbH201963.150,00 Biber-Beton GmbH & Co KG2017336.261,69 Biber-Beton GmbH & Co KG2021147.127,99 BioNTech Delivery Technologies GmbH201216.191,49 Biotic Science Holding AG und Senzyme GmbH20171.335.752,06 Biotopia Hofmolkerei GmbH & Co. KG201866.621,09 Bischoff Industriebremsen GmbH201341.985,00 Blech- und Technologiezentrum Linda GmbH2017532.250,00 Blech- und Technologiezentrum Linda GmbH2017126.450,00 Bley Holz GmbH Sägewerk & Holzhandel und Bernhard Bley201615.250,00 BLM Gesellschaft für Bohrlochmessungen mbH2018169.810,75 Blume-Rollen GMBH2014216.772,40 BNT Chemicals GmbH20211.800.000,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201283.250,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201968.819,49 Brandschutztechnik Schlichtiger GmbH2019191.400,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2013147.135,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2014602.000,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2019122.000,00 Brauerei Landsberg GmbH201882.500,00 BRE Brandschutzsysteme und Metallbau GmbH201218.750,00

2023-12-31_Meldung_GA_GRW_Unternehmensfoerderung.xlsx

19.01.2024 Stand: 31.12.2023 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2023 Gewerbliche Wirtschaft Zuwendungsempfänger Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt 1+Medizinprodukte GmbH2018276.707,25 1+Steri Medizinprodukte GmbH201930.137,85 2 point fashion GmbH202121.400,00 3b Metallbau GmbH und Metallbauunternehmen Berger & Burdzik UG & Co. KG201955.689,79 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH2016210.880,93 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH201994.500,00 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH2020195.000,00 A & L - Kunststoff GmbH201655.020,00 A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagenbau GmbH202234.940,00 A. Karstens Oberflächenreinigung GmbH201247.255,35 A. u. M. Automatendreherei und Mechanik GmbH201434.500,00 Abfalter GmbH & Co. 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KG20231.847.057,85 AGROFERT Deutschland GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH201511.250.000,00 AIM Recycling Germany GmbH20202.032.281,21 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Air Liquide Industriegase2012450.000,00 airleben GmbH und Greiner & Neupert GbR201475.535,59 AKK Industrieservice & Handels GmbH und AKK Verwaltungs GmbH & Co.KG2016303.466,57 Akkodis Germany DCE GmbH und Akkodis Germany GmbH20202.541.246,00 Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH2021184.250,00 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH2016933.988,26 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH20231.260.000,00 Alexander Laurig202155.000,00 Alexander Polzin2021200.925,00 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2014409.755,26 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2016138.608,87 Allfein Feinkost GmbH & Co. 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Hedinger GmbH & Co.KG20202.065.000,00 Autochemie Bitterfeld GmbH2017313.301,53 Autochemie Bitterfeld GmbH202358.320,00 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201561.113,06 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201662.500,00 AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH2016252.942,28 Avicare+ GbR2013259.813,00 Avnet Logistics Bernburg GmbH & Co. KG202311.250.000,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2012386.910,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2020345.000,00 AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH2023385.000,00 Axel Krüll201738.239,80 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2018104.007,81 Axel Walter Friedrich Pieper2013192.000,00 AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesellschaft mbH2021130.800,00 B.T. innovation GmbH2022342.400,00 B.T.R. 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Möbeltischlerei Dähne GmbH und Jens Dähne2014509.689,65 Bau- und Möbeltischlerei Frank Heine GmbH und Frank Heine201529.050,00 BauFa Bau- und Fahrzeugtechnik Erxleben Gesellschaft mit beschränkter Haftung2023120.000,00 Baumgart & Thomas Holzbau GmbH202028.500,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2017234.600,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2021158.850,00 BBP - Blechbearbeitung Peinemann GmbH2017473.625,06 BD-Natursteine Fliesen & Platten GmbH2012140.000,00 beachemie GmbH20222.850.000,00 Befesa Aluminium Germany GmbH20138.505.187,50 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2012293.299,27 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH20211.114.500,00 Beiselen GmbH20126.300.000,00 BERRETZ IT-Systeme GmbH2022134.400,00 Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH2021117.500,00 Bestehorn201270.633,80 Bestehorn Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG und Reinhard und Dietrich Bestehorn GbR201684.487,46 BETOHOLZ GmbH2019231.250,00 BETOHOLZ GmbH2021530.625,00 Betonfertigteilwerk Aschersleben GmbH201925.218,75 Bettina Hennig2013100.000,00 BeXema GmbH201920.398,90 BHMC Berlin Hotel Management Consulting GmbH201963.150,00 Biber-Beton GmbH & Co KG2017336.261,69 Biber-Beton GmbH & Co KG2021147.127,99 BioNTech Delivery Technologies GmbH201216.191,49 Biotic Science Holding AG und Senzyme GmbH20171.335.752,06 Biotopia Hofmolkerei GmbH & Co. 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Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2016

Szenarienrechnung zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Die Modellierung der emissions- und immissionsseitigen Wirkung von Maßnahmen wurde aufbauend auf der Trendprognose ohne Maßnahmeneinfluss für das Jahr 2020 durchgeführt. Die Auswahl der Maßnahmen im Straßenverkehr konzentriert sich auf die Reduzierung der NO 2 -Belastung an Straßen. Untersucht wurden Maßnahmen, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Für einige Maßnahmen wurden mehrere Szenarien definiert, um abzuschätzen, welcher Maßnahmenumfang für die Einhaltung der Grenzwerte notwendig ist und wie unverhältnismäßige Belastungen vermieden werden können. Einige der Maßnahmen wurden daher unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z.B. zur Parkraumbewirtschaftung. Dies dient dazu, zunächst das mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Die Aufnahme einer Maßnahme in die Szenarien oder der gewählte Durchführungsumfang ist noch keine Entscheidung, ob diese Maßnahme so in den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Hierfür müssen neben der Wirksamkeit weitere Aspekte wie die Verhältnismäßigkeit und Finanzierbarkeit sowie die technische, rechtliche und administrative Umsetzbarkeit gegeben sein. Szenario 7 „Fahrzeugtechnik“: – Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Verbesserungen bei der Fahrzeugtechnik sind geeignet, um den Schadstoffausstoß in der gesamten Fahrzeugflotte zu vermindern. Diese Emissionsminderungen sind einerseits erreichbar mit einem Austausch von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß durch emissionsarme Fahrzeuge wie Elektro- oder Elektro-Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit Erdgasantrieb oder Dieselfahrzeuge mit niedrigen realen NO x -Emissionen. Weitere Emissionsminderungen können durch Nachrüstungen von Bestandsfahrzeugen mit zusätzlichen Abgasreinigungssystemen (Hardware-Nachrüstung) erreicht werden. Für das Szenario „Fahrzeugtechnik“ wurden die in Tabelle 2 zusammengefassten Annahmen zum Fahrzeugaustausch und zur Hardware-Nachrüstung getroffen. Da die Szenarien im Herbst 2018 berechnet wurden, konnten die Anforderungen an die Hardware-Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen des BMVI noch nicht berücksichtigt werden. Die vom BMVI am 28.12.2018 veröffentlichten „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NO x )-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NO x MS-Pkw)“ konnten dabei nicht berücksichtigt werden. In diesen Anforderungen wird kein Wirkungsgrad, sondern ein Emissionswert von 270 mg/km bezogen auf den Durchschnitt einer so genannten RDE-Messfahrt vorgeschrieben. Dabei werden Messungen der Abgasemissionen im realen Straßenverkehr vorgenommen (real driving emissions). Für das verwendete Emissionsmodell, das auf den Emissionsfaktoren des vom Umweltbundesamt empfohlenen Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs ( HBEFA ) basiert, ist eine derartige Angabe nicht direkt verwendbar, da im HBEFA Emissionsangaben nach Verkehrssituationen differenziert werden. Für die Hardware-Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wurde ausgehend von den Erfahrungen mit der Entwicklung der Nachrüstung von Linienbussen in Berlin ein Wirkungsgrad von 70 % angenommen. Für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 t wurde entsprechend der Förderrichtlinie des BMVI für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen ein Wirkungsgrad von 85 % verwendet. Für Busse wurden keine Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen für 2020 angenommen, da die Nachrüstung der BVG-Busse bereits in der Trendprognose 2020 berücksichtigt wurde. Aus den angenommenen Quoten der nachgerüsteten Fahrzeuge und dem Wirkungsgrad ergeben sich Korrekturfaktoren für die Emissionsfaktoren des HBEFA mit Werten zwischen 0,51 und 0,93. Das entspricht Emissionsminderungen für die einzelnen Fahrzeugschichten zwischen 7 % und 49 %. Durch den Austausch von Diesel-Pkw Euro 4 durch Euro 6d-TEMP ändern sich die entsprechenden Flottenanteile bei der Emissionsbestimmung. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte analog zur Berechnung für das Prognosejahr „Trend 2020“. Abweichend von der Trendprognose wurde jedoch das Software-Update nicht berücksichtigt, da derzeit nicht abschätzbar ist, wie Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen kombiniert werden. Dies kann zur Überschätzung der Emissionen führen. Auf Basis der angepassten Flottenzusammensetzung und der Korrekturfaktoren durch die Nachrüstung für die Emissionsfaktoren wurden die abschnittsbezogenen Emissionen berechnet. In Tabelle 3 sind die Emissionsbilanzen für den Kfz-Verkehr mit der angepassten Flotte für Berlin für die Prognose 2020 und das technische Szenario sowohl für die Gesamtemissionen NO X und die NO 2 Direktemissionen als auch für Emissionen differenziert nach Fahrzeugart mit Angabe des relativen Unterschiede zwischen beiden Berechnungen dargestellt. Mit den Nachrüstungen und dem Ersatz älterer Fahrzeuge können unter den oben beschriebenen Annahmen die NO x -Emissionen des Kfz-Verkehrs in der Summe um 405 t/a oder 9,5 % reduziert werden, die Direktemissionen von NO[∫2~] sinken um 137 t/a, das entspricht einer Minderung von 13,5 %. Die höchsten NO x -Emissionsminderungen ergeben sich für die leichten Nutzfahrzeuge mit 22,6 %, während bei den Pkw die NO x -Emissionen nur um 7,6 % sinken. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Basis für die Berechnung der NO 2 -Gesamtbelastung der einzelnen Straßenabschnitte ist die Berechnung der Immissionsbelastung in Berlin für das Prognosejahr 2020. Für das Szenario „Fahrzeugtechnik“ wurde nur die Wirkung auf die lokale Verkehrsemission und damit die lokale Zusatzbelastung je Abschnitt ermittelt. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Da sich die Emissionsminderung durch verbesserte Fahrzeugtechnik auch auf die NO 2 -Vorbelastung des städtischen Hintergrunds auswirkt, wird die NO 2 -Gesamtbelastung durch das verwendete Verfahren etwas überschätzt. Im Ergebnis sinkt im Szenario „Fahrzeugtechnik“ die NO 2 -Immission an den Hauptverkehrsstraßen mit kritischen NO 2 -Konzentrationen über 36 µg/m³ in der Trendprognose 2020 im Mittel um 1,9 µg/m³ mit einer maximalen Minderung von 3,9 µg/m³ in der Leipziger Straße und einer minimalen Minderung von 1,0 µg/m³ in der Turmstraße. Die Anzahl der Abschnitte mit einem NO 2 -Jahresmittelwert über 36,0 µg/m³ geht von 117 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 14,6 km in der Prognose 2020 auf 78 Abschnitte mit einer Länge von 10,1 km zurück. Die Zahl der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ sinkt von 31 auf 17 Straßenabschnitte. Die Länge der betroffenen Abschnitte reduziert sich von 3,5 auf 1,7 km, an denen noch ca. 1.800 Menschen von NO 2 -Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Szenario 5 und 6: „Förderung des Umweltverbundes“ Mit einer Verlagerung von Pkw-Fahrten auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) können Emissionen im Kfz-Verkehr vermieden werden. Ziel der Berliner Verkehrspolitik ist es, den Anteil des Umweltverbundes weiter zu steigern. Hierfür steht eine Vielzahl von Maßnahmen von der Verbesserung der Infrastruktur bis hin zu Kommunikationskampagnen zur Verfügung. Die Komplexität der Maßnahmen lässt sich in Modellen jedoch nur sehr eingeschränkt bewerten. Um ein Szenario „Umweltverbund“ berechnen zu können, wurden einige ausgewählte Maßnahmen zusammengestellt und Annahmen zu preislichen Anreizen und Auswirkungen auf Reisezeiten getroffen. Damit konnte mit dem Verkehrsmodell für Berlin die Verlagerung von Fahrten vom Pkw auf den Umweltverbund und die resultierenden Verkehrsstärken geschätzt werden. Diese bilden die Basis für die Berechnung der Emissionen und des lokalen NO 2 -Zusatzbeitrags an Hauptverkehrsstraßen. Für das Szenario „Umweltverbund“ wurden folgende Annahmen getroffen: Reduzierung des Preises für ein Jobticket im ÖPNV auf 50 Euro, Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs entsprechen einer Beschleunigung des Radverkehrs um 2 km/h, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Gebühren. Das Szenario „Umweltverbund“ wurde in zwei Varianten berechnet, deren Unterschied die Parkraumbewirtschaftung betreffen. In Variante 1 wird eine Parkraumbewirtschaftung für 50 % der Fläche innerhalb des inneren S-Bahn-Ringes ohne Veränderung der Parkgebühren angenommen („PB 50“). Mit Variante 2 wird ein Maximalszenario modelliert, das eine vollständige Parkraumbewirtschaftung innerhalb des inneren S-Bahn-Ringes mit Parkgebühren von drei Euro statt bisher ein bis drei Euro („PB 100“) pro Stunde vorsieht. Die Annahmen zum ÖPNV und zum Radverkehr blieben jeweils unverändert. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte analog zur Berechnung für das Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen (jedoch mit Software-Update). Auf Basis der geänderten Verkehrszahlen wurden die abschnittsbezogenen Emissionen berechnet. Die Fahrleistungsdaten für die Verkehrsmengen im Hauptstraßennetz, wie sie in der Emissionsberechnung verwendet wurden, sind in Tabelle 4 den Fahrleistungen der Prognose 2020 mit Angabe der relativen Unterschiede gegenübergestellt. Da der Umweltverbund keinen Güterverkehr aufnehmen kann, ergeben sich für Nutzfahrzeuge keine Änderungen. Es zeigt sich, dass nur mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung bei höheren Parkgebühren eine wirksame Reduzierung der Fahrleistung um knapp 10 % erreicht werden kann. Das Szenario PB 50 führt dagegen trotz Fördermaßnahmen für den Umweltverbund nur zu knapp 2 % geringeren Fahrleistungen. In Tabelle 5 sind die Emissionsbilanzen für die Szenarien zur Förderung des Umweltverbundes den Emissionen der Trend-Prognose 2020 gegenübergestellt. In der Summe über alle Hauptverkehrsstraßen können mit der Variante „PB 50“, d.h. mit der milden Form der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die NO x -Emissionen um ca. 1 % oder 45 t/a gesenkt werden. Nur mit der Variante „PB 100“ ergeben sich deutlichere Emissionsminderungen von circa 6,5 % oder 279 t/a. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Auf der Basis der Emissionen des lokalen Kfz-Verkehrs wurde für jeden Straßenabschnitt die lokale Zusatzbelastung berechnet. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Im Ergebnis sinkt die NO 2 -Belastung an den Hauptverkehrsstraßen mit kritischen NO 2 -Konzentrationen über 36 µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) bei der Variante „PB 50“ im Mittel um lediglich 0,4 µg/m³ mit einer Spannweite von 0 bis 1,5 µg/m³. Die höchste Minderung wurde für die Reinhardstraße berechnet. Mit der Variante „PB 100“ sind deutlichere Verbesserungen der Luftqualität erreichbar. Die NO 2 -Jahresmittelwerte sinken um 0,5 bis 4,2 µg/m³ mit einer mittleren Minderung von 2,3 µg/m³. Die höchste Minderung ergab sich für die Lietzenburger Straße zwischen Pfalzburger Straße und Uhlandstraße. Im Vergleich zur Prognose 2020 sinkt die Zahl der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ von 36 auf 34 Abschnitte für die Variante „PB 50“ und auf 32 Abschnitte für die Variante „PB 100“. Die Länge der betroffenen Abschnitte reduziert sich von 3,9 auf 3,8 bzw. 2,2 Kilometer. Die Anzahl der Abschnitte mit einem NO 2 -Jahresmittelwert über 36 µg/m³ geht in der Variante „PB 50“ von 124 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 15,3 km in der Prognose 2020 auf 114 Abschnitte mit einer Länge von 14,1 km bzw. bezogen auf die Variante „PB 100“ auf 73 Abschnitte mit einer Länge von 8,8 km zurück. Szenario 1 bis 4: „Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge“ Die oben dargestellten Wirkungsuntersuchungen für verschiedene Maßnahmen haben gezeigt, dass diese trotz teilweise ambitionierter Annahmen nicht ausreichen, um an allen Straßenabschnitten eine schnelle Einhaltung des NO 2 -Grenzwertes zu erreichen. Daher wurde für alle Straßenabschnitte, die in der Trendprognose 2020 noch NO 2 -Jahresmittelwerte über 40 µg/m³ prognostizierten, die Wirkung von Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge auf einzelnen Straßenabschnitten modelliert. Flächenhafte, über die Anforderungen der bestehenden Umweltzone hinausgehende Fahrverbote oder streckenbezogenen Fahrverbote für Fahrzeuge mit Otto-Motoren wurden nicht geprüft, da diese gemäß des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 9.10.2018 nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig sind. Für die streckenbezogenen Diesel-Fahrverbote wurden folgende Szenarien mit unterschiedlicher Eingriffstiefe geprüft: Szenario 1: Durchfahrtverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und älter. Dies betrifft 16,3 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Pkw. Szenario 2: Durchfahrtverbot für alle Diesel-Fahrzeuge mit Ausnahme der Linienbusse und der Motorräder der Abgasstufen Euro 5 / V und älter. Dies betrifft bezogen auf die Flotte von 2020: 16,3 % der Pkw, 70,4 % der leichten Nutzfahrzeuge ( < = 3,5 t), 39,6 % der schweren Nutzfahrzeuge ( > 3,5 t) und 51,9 % der Reisebusse. Szenario 3: Durchfahrtverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 6c und älter. Dies betrifft 35,3 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Pkw (Diesel-Pkw der Euro-Norm 6d-TEMP und 6d sind vom Durchfahrtverbot ausgenommen). Szenario 4: Durchfahrtverbot für schwere Nutzfahrzeuge ( > 3,5 t) der Abgasstufen Euro V und schlechter. Dies betrifft 39,6 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden schweren Nutzfahrzeuge. Die in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Fahrzeuge wurden anhand der 2014 ermittelten Fahrzeugflotte und anhand der bundesweiten Flottenentwicklung bis 2020 berechnet. Für alle Szenarien wurde eine Einhaltequote von 80 % angenommen, d.h. dass 20 % der vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge weiterhin durch die Abschnitte mit Durchfahrtverbot fahren, insbesondere auf der Grundlage von Ausnahmereglungen, aber auch aufgrund der Nichtbeachtung des Fahrverbots. Diese Quote wurde aus Modellierungen anderer Luftreinhaltepläne (Stuttgart, Hamburg) übernommen. Die Straßenabschnitte, die laut Modellierung in 2020 noch NO 2 -Werte von über 40,0 µg/m³ aufweisen werden und für die die Wirkung von Durchfahrtverboten entsprechend der vier Szenarien untersucht wurde, sind in der folgenden Tabelle 6 aufgelistet. Verkehrliche Wirkung Die Wirkung der Durchfahrtverbote auf die Verkehrsströme wurde ausgehend von Verkehrsdaten der Trendprognose 2020 mit dem Berliner Verkehrsmodell bestimmt. Berechnet wurde die Verlagerung der vom Durchfahrtverbot betroffenen Fahrzeuge auf Ausweichrouten sowie die Verlagerung von nichtbetroffenen Fahrzeugen in die frei werdenden Kapazitäten der Abschnitte mit Durchfahrtverbot. Für die Fahrverbotsszenarien werden Verkehrsströme für das gesamte Netz differenziert für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge angegeben. Dabei wird berücksichtigt, wo die Fahrzeuge noch fahren dürfen. So werden für jede Strecke zum einen die Belegungen mit den Fahrzeugen angegeben, die zur Gruppe der nicht vom Fahrverbot betroffenen emissionsärmeren Fahrzeuge gehören und zum anderen diejenigen, die zur Gruppe der vom Fahrverbot betroffenen höher emittierenden Fahrzeuge gehören. Neben den Veränderungen der Verkehrsströme auf Hauptverkehrsstraßen wurden auch Effekte auf Nebenstraßen berücksichtigt. In der Bilanz ergeben sich nicht nur Veränderungen der Verkehrsströme in der unmittelbaren Umgebung der Verbotsstrecke, sondern auch großräumig im Straßennetz durch weiträumige Umfahrungen. Bei allen Szenarien treten auch Zunahmen der Verkehrsbelastungen im Nebennetz auf, die den Bemühungen um Verkehrsberuhigung entgegenstehen. Für die Mehrzahl der Straßen liegen die Zu- oder Abnahmen der Verkehrsmengen zwischen 25 und 250 Fahrzeuge pro Tag. Es gibt aber auch einige Straßenzügen, bei denen die Veränderungen 500 Fahrzeuge pro Tag übersteigen. Bezogen auf die gesamte Verkehrsmenge pro Tag liegen die Zu- und Abnahmen abschnittsbezogen in der Regel deutlich unter 10 %. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte für die Gruppen der vom Fahrverbot betroffenen und nicht betroffenen Fahrzeuge getrennt mit den jeweiligen Vorgaben der Szenarien für die Flottenzusammensetzungen. Die für beide Gruppen getrennt ermittelten Emissionen wurden abschnittsweise zu einer Gesamtemission aufsummiert. Die abschnittsbezogenen Emissionen für den Prognosenullfall 2020 und die 4 Szenarien sind für die ausgewählten Abschnitte (vgl. Tabelle 6) in Tabelle 7 aufgeführt. Es ist überwiegend eine deutliche Reduzierung der NO x -Emissionen zu beobachten. Die mittleren Emissionsminderungen liegen je nach Szenario zwischen 4,9 und 34,5 %. In den ausgewählten Abschnitten mit NO 2 -Grenzwertüberschreitung, für die die Wirkung streckenbezogener Fahrverbote ermittelt wurde, sinken die NO x -Emissionen für das reine Diesel-Pkw-Durchfahrtverbot (Szenario 1) um 7 bis gut 31 %, d.h. im Mittel um 14 %. Wird das Fahrverbot auf Diesel-Pkw mit Euro 6 a-c (Szenario 3) ausgedehnt, für die keine Anforderungen an die Real-Emissionen gelten, steigt die Emissionsminderung im Mittel auf gut 18 % mit einer maximalen Emissionsminderung um 32 %. Da jedoch bei diesem Szenario mehr als doppelt so viele Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sind, entstehen größere Kapazitätsspielräume, die durch zulässige Fahrzeuge, u.a. auch durch Nutzfahrzeuge, aufgefüllt werden. Dies führt in einigen Straßenabschnitten wie der Brückenstraße dazu, dass die Emissionsminderungen bei Szenario 3 kleiner sind als bei Szenario 1. Die größte Wirkung erzielt Szenario 2 mit einem Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen 22 % und 46 % bei einer mittleren Minderung von 35 %. Im Szenario 4, in dem nur Lkw bis einschließlich Euro V unter das Fahrverbot fallen, sind die Abnahmen deutlich geringer und im Abschnitt Dorotheenstraße nehmen die NO x -Emissionen sogar leicht zu. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Basis für die Berechnung der Gesamtbelastung ist die Berechnung der Immissionsbelastung in bebauten Straßen des Hauptstraßennetzes in Berlin für das Trend-Prognosejahr 2020. Für alle vier Szenarien wurde die Wirkung auf die lokale Zusatzbelastung im Abschnitt ermittelt. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vier berechneten Szenarien gibt die folgende Tabelle 8. Als wirksamstes Szenario erweist sich das Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V (Szenario 2). Bis auf die Leipziger Straße wird an allen geprüften Streckenabschnitten der NO 2 -Grenzwerte von 40 µg/m³ eingehalten. An der Leipziger Straße zwischen Wilhelmstraße und Bundesratsgebäude kann der NO 2 -Werte von über 60 µg/m³ bei Anwendung des Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V auf 45,5 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt werden, zwischen Charlottenstraße und Friedrichstraße von 55,6 µg/m³ auf 41,7 µg/m³. Gleichzeitig steigt jedoch an der Invalidenstraße aufgrund des Ausweichverkehrs der prognostizierte NO 2 Jahresmittelwert von 39,4 µg/m³ auf 41,6 µg/m³ und an Turmstraße von 39,3 µg/m³ auf 41,2 µg/m³, was einer NO 2 -Grenzwertüberschreitung gleichkommt. Juristisch gilt der Grenzwert als eingehalten, wenn der ermittelte Jahresmittelwert unterhalb von 40,5 µg/m³ liegt. Ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5 (Szenario 1) sowie ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 6c (Szenario 3) reicht hingegen für 11 bzw. 10 Straßenabschnitte nicht aus, um NO 2 -Werte von unter 40 µg/m³ zu gewährleisten. Zudem zeigt sich, dass durch diese Fahrverbote Verkehrsverlagerungen in die umliegenden Straßen dazu führen, dass an 5 bzw. 8 Straßenabschnitten, an denen ohne Fahrverbote die NO 2 -Werte unter 40 µg/m³ lagen, nun dort Werte über 40 µg/m³ prognostiziert werden. Ein Fahrverbot nur für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis einschließlich Euro V (Szenario 4) an Streckenabschnitten, an denen laut Trend-Szenario für 2020 NO 2 -Werte über 40 µg/m³ vorhergesagt werden, führt zu der geringsten NO 2 -Reduzierung im Vergleich zu den 3 anderen Fahrverbotsszenarien. Zudem käme es aufgrund dieses Fahrverbots an der Invalidenstraße zu einer erstmaligen NO 2 -Überschreitung des Jahreswertes von 40 µg/m³, da vermehrt vom Fahrverbot betroffene Lkw diese Umfahrungsstrecke wählen würden. Neben der Minderung der NO 2 -Belastung in den Straßen mit Durchfahrtverboten führen jedoch die Ausweichverkehre an einigen Straßen auch zu neuen Überschreitungen des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³. Diese Abschnitte sind in der folgenden Tabelle 9 zusammengestellt. Für Abschnitte, bei denen neue Grenzwertüberschreitungen auftreten, müssen ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung des Luftqualitätsgrenzwertes ergriffen werden.

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