a) Die Bewertung der Stromeffizienz von Produkten der Beleuchtungstechnik erfolgt bislang überwiegend mittels der Kenngröße Lichtausbeute, die das Verhältnis von Helligkeit (Lichtstrom in Lumen) zu aufgewendeter Elektrizität (Watt) ausdrückt. Einzelprodukte und Beleuchtungsanlagen dienen unterschiedlichsten Sehaufgaben, deren Erfüllung jedoch meistens weit mehr als nur Helligkeit erfordert, nämlich Lieferung von Licht mit der richtigen Helligkeit, dem richtigen Spektrum, der richtigen Verteilung und zur richtigen Zeit. Mit dem Umfang der so erbrachten Dienstleistung nimmt der Bedarf an Elektrizität zu. Erfolgt bei Vorgaben, beispielsweise denen der EU für die umweltgerechte Produktgestaltung, die Bewertung der Stromeffizienz nur mittels der Lichtausbeute, wird nur die Teildienstleistung Helligkeit ins Verhältnis zu dem Gesamtbedarf an Elektrizität gesetzt. So ergibt sich ein niedrigerer Effizienzkennwert. Orientieren sich Anforderungen an der Höhe der erreichbaren Lichtausbeutewerte, können Produkte mit größerer Dienstleistung diese Anforderungen schwerer oder gar nicht erfüllen. Im Falle der EU-Vorgaben kann dies dazu führen, dass notwendige Produkte vom Markt verschwinden. Hinzu kommt: In der Beleuchtungstechnik erfolgt derzeit ein tiefgreifender Wandel (v. a. LED), neue Erkenntnisse über die Wirkung des Lichtes auf den Menschen werden bekannt (tageslaufabhängige Beleuchtung) und neue Methoden zu Bewertung der Farbwiedergabe werden entwickelt. Aus 'all dem ergibt sich die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Stromeffizienzanforderungen. b) Damit bei der Formulierung von Anforderungen an die Stromeffizienz die von Produkten erbrachte Lichtdienstleistung in Zukunft in angemessener Weise berücksichtigt werden kann, sollen aus dem neuesten Wissensstand Wege für eine Anpassung der Stromeffizienzanforderungen abgeleitet werden; vor allem: Identifizierung der besten Methode zur Bewertung der Farbwiedergabe und der tageslaufabhängigen Beleuchtung.