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Grundlagen und Modelle fuer die Umsetzung der wirtschaftlichen Bestimmungen des Uebereinkommens ueber die Artenvielfalt

Das Projekt "Grundlagen und Modelle fuer die Umsetzung der wirtschaftlichen Bestimmungen des Uebereinkommens ueber die Artenvielfalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Basel, Juristische Fakultät durchgeführt. Das Uebereinkommen ueber die Erhaltung der Biologischen Vielfalt verpflichtet die Vertragsparteien, Zugang zu genetischen Ressourcen zu gewaehren, allerdings unter Voraussetzung der Regelung der wirtschaftlichen und rechtlicher Bedingungen. Viele der fuer Pharma- und Saatgutproduktion interessanten Ressourcen finden sich - bis dahin ohne rechtlichen Schutz - in Drittweltstaaten. Als Voraussetzung fuer die Vereinbarungen ueber Zugang und Verwertung der Ressourcen ist eine Regelung der rechtlichen Ansprueche notwendig. Eine Patentierung ist aus verschiedenen Gruenden nicht moeglich. Ein Schutzsystem sui generis muss erarbeitet und anerkannt werden. Das Projekt erarbeitet Grundlagen fuer die Regelung solcher rechtlichen Ansprueche und die Konkretisierung der Bedingungen fuer den Zugang zu genetischen Ressourcen in Anbieter- und Erwerberlaendern und entwickelt Modelle fuer die praktische Umsetzung. Das Projekt dient der Erarbeitung von rechtlichen Grundlagen fuer die Konkretisierung und Weiterentwicklung der Bestimmungen der Biodiversitaetskonvention ueber den Zugang zu genetischen Ressourcen im beschriebenen Kontext. Modelle fuer die Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen werden beschreiben und anhand bestimmter/zu bestimmender Kriterien evaluiert. Insbesondere soll das Projekt auch zur Erarbeitung von Grundlagen fuer die Neuverhandlungen des Artikels ueber geistiges Eigentum an Tieren und Pflanzen des TRIPS Abkommens (Abkommen ueber handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum) beitragen.

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