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Digital terrain model of the watercourse estuary Elbe 2016 (DGM-W 2016) | model data

The digital terrain model of waterways for the estuary of river Elbe (DGM-W 2016) in high resolution based on airborne laser scanning and echo sounder data is produced and published by the German Federal Waterways and Shipping Administration (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV). The data includes the Outer Elbe and the tidally influenced side branches of the Elbe estuary upstream to the town Geesthacht. The data is available in a raster resolution of 1 meter. Coordinate reference system: EPSG 25852, ETRS89 / UTM Zone 32N Elevation reference system: DHHN92, NHN Survey methods: Airborne laser scanning (ALS) 02. - 04.2016 Multibeam echo sounder, single beam echo sounder 2015-2017 It is strongly recommended to use the data source map for quality assessment.

Digital terrain model of the watercourse estuary Elbe 2022 (DGM-W 2022) | model data

The digital terrain model of waterways for the estuary of river Elbe (DGM-W 2022) in high resolution based on airborne laser scanning and echo sounder data is produced and published by the German Federal Waterways and Shipping Administration (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV). The data includes the Outer Elbe and the tidally influenced tributaries and branches of the Elbe estuary upstream to the town Geesthacht. The data is available in a raster resolution of 1 meter. Coordinate reference system: EPSG 25852, ETRS89 / UTM Zone 32N Elevation reference system: DHHN2016, NHN Survey methods: Airborne laser scanning (ALS) 02.04.2022 - 19.04.2022 Multibeam echo sounder, single beam echo sounder 09.02.2017 - 09.04.2023 It is strongly recommended to use the data source map for quality assessment.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz ATKIS - DGM1 (2016)

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): DGM1 - Laserscan-Geländemodell Im Frühjahr 2016 fand eine Airborne-Laserscan-Befliegung zur Generierung eines neuen hochgenauen Geländemodells für das gesamte Saarland statt. Dabei wurde die Geländeoberfläche mit einem im Flugzeug installierten Laser abgetastet. Als Resultat liegt seit Anfang des Jahres 2017 das hochgenaue DGM1 mit einer Rasterweite von 1m und einer durchschnittlichen Höhengenauigkeit von 1-2 dm vor. Als gewünschter Nebeneffekt wurden neben Geländedaten auch auf der Erdoberfläche befindliche Objekte wie Gebäude und Vegetation mit eingescannt, die als Oberflächendaten verfügbar sind. Digitale Geländemodelle (DGM) sind digitale, numerische, auf ein regelmäßiges Gitter reduzierte Modelle der Geländehöhen und –formen der Erdoberfläche. DGM können außerdem ergänzende Angaben (z.B. Geländekanten, Geripplinien, markante Geländepunkte) enthalten. Sie beinhalten keine Information über Bauwerke (z.B. Brücken) und Vegetation. Das DGM1 unterscheidet sich von den anderen DGM durch seine Höhengenauigkeit und seine Gitterweite. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Get Map Aufrufen eines WMS Interfaces generiert

Laserpunkte

Laserpunkte sind dreidimensionale Punktkoordinaten (Rechtswert, Hochwert, Höhe) der gemessenen Reflektionen aus der Airborne Laserscanning Befliegung, wobei die Geländeoberfläche mit einem Laserstrahl abgetastet wird. Die Messpunkte des Lasers fallen dabei nicht nur auf die Geländeoberfläche, sondern treffen auch auf Objekte, die sich darüber befinden wie z. B. Bäume oder Gebäude. Durch geeignete Filtermethoden wird die Punktwolke automatisch in Punktklassen Bodenpunkte, Objektpunkte, nicht zuzuordnende Punkte in Bodennähe und Gebäudepunkte unterteilt. Neben den aufgelisteten Referenzsystemen sind die Laserpunkte in den Systemen ETRS89 / UTM32 mit Zonenkennzahl (EPSG:4647) und ETRS89 / UTM33 mit Zonenkennzahl (EPSG:5650) verfügbar.

Produktionsanlage zur umweltschonenden Herstellung von beschichteten Bremsscheiben – ein Beitrag zur Reduktion von Feinstaub und CO2-Emissionen im Straßenverkehr („Low Emission Brake“)

Die GOTEC Group ist ein großer Automobilzulieferer mit dem Schwerpunkt im Bereich der Beschichtung von Bauteilen. Die Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Wülfrath (Nordrhein-Westfalen) produziert weltweit an 17 Standorten ca. 6 Millionen Teile täglich. Mit dem 2020 gegründeten Tochterunternehmen GOTEC Brake Disc Coatings GmbH wird derzeit der Geschäftsbereich zur Herstellung von hartstoffbeschichteten Bremsscheiben aufgebaut. Die Herstellung von beschichteten Bremsscheiben erfolgt aktuell über thermische Spritzverfahren, wie z.B. High Velocity Oxygen Fuel (HVOF), das den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Dabei muss zunächst galvanisch eine Bindeschicht aufgebracht werden. Im Anschluss wird thermisch die Beschichtung aufgetragen. Umweltbelastungen ergeben sich insbesondere durch die im Galvanikbad enthaltenen Metalle und Chemikalien, den sehr hohen Energieverbrauch sowie die eingesetzten Brennstoffe (i.d.R. Kerosin). Daneben entsteht ein prozessbedingter Materialverlust (nicht haftendes Pulver) von ca. 45 Prozent. Das Ziel des Vorhabens von GOTEC ist die Errichtung einer Fertigungslinie zur umweltschonenden Hartstoffbeschichtung von Bremsscheiben. Erstmalig zur Beschichtung von Bremsscheiben in Serie soll ein innovatives Extrem-Hochgeschwindigkeits-Laserauftragsschweiß-Verfahren (EHLA-Verfahren) angewendet werden. Dies ermöglicht bei deutlich geringerem Energieverbrauch einen besseren Materialauftrag, sodass weniger Beschichtungsmaterial benötigt wird. Beim Auftragen der Beschichtung mittels Laser sind keine Brennstoffe erforderlich. Das galvanische Aufbringen der Bindeschicht entfällt, sodass die damit einhergehenden Umweltbelastungen, wie der Austrag von Galvanikflüssigkeit beim Spülen der Bremsscheiben, vermieden wird. Mit dem innovativen Verfahren können je Werkstück ca. 85 Prozent CO 2 -Emissionen eingespart werden, das entspricht über 90 kg CO 2 -Ersparnis bei der Ausrüstung eines Premiumfahrzeugs. Bei der Produktion von z.B. 100.000 Bremsscheiben pro Jahr können mit dem EHLA-Verfahren gegenüber dem HVOF-Verfahren jährlich Treibhausgas-Emissionen mit einem Äquivalent von ca. 2.300 Tonnen CO 2 vermieden werden. Dabei ermöglicht das neue Verfahren die Einsparung von 1,33 Gigawattstunden Energie (76 Prozent) und 43,2 Tonnen (38 Prozent) Beschichtungsmaterial. Branche: Sonstiges verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: GOTEC Brake Disc Coatings GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend

Insektenfreundliche Beleuchtung

Ob Mensch, Tier oder Pflanze – in Berlin leben Arten, die für die grüne Metropole typisch sind. Aber viele dieser Arten nehmen im Bestand ab und ihr Vorkommen wird gefährdet. Ein Grund dafür ist auch die allgegenwärtige künstliche Beleuchtung, die insbesondere für Insekten zur tödlichen Falle werden kann. Von den gut 4.000 mitteleuropäischen Schmetterlingsarten sind rund 85% Nachtfalter. Aber anders als für menschliche Nachtschwärmer ist künstliches Licht für sie keine Hilfe, sondern eine tödliche Falle. Das gleiche gilt auch für die vielen anderen Insekten, die am liebsten nachts unterwegs sind. Sie leisten als Bestäuber und Glied in der Nahrungskette wichtige Dienste für unser Ökosystem. Führt man sich vor Augen, dass jährlich schätzungsweise 150 Milliarden Insekten an Deutschlands Straßenlaternen sterben, bekommt insektenfreundliche Beleuchtung eine ganz neue Bedeutung. Darüber hinaus kann für nächtlich fliegende Zugvögel ein in den freien Luftraum abstrahlendes, stark gebündeltes Licht, wie z.B. ein “Skybeamer” oder Laser, zur Gefahr werden, da sie die Orientierung verlieren können. Insekten orientieren sich nachts unter anderem stark am Licht von Mond und Sternen. Ganz besonders mögen sie dabei ultraviolettes, aber auch violettes und blaues bis grünes Licht. Lampen, die vor allem in diesem “kalten Licht” leuchten, locken oft ganze Schwärme von Insekten an, die dann endlos um sie herumschwirren. Sie sterben entweder durch die Lampe selbst, durch Erschöpfung oder durch Zertreten bzw. Überfahren. Außerdem werden sie so zur leichten Beute für ihre natürlichen Feinde. In klaren Nächten stellt das Licht der Stadt für die Zugvögel kein Problem dar, da sie sich dann trotzdem noch an Mond, Sternen und der Geografie orientieren können. Fliegen die Zugvögel jedoch in dichte Wolkendecken oder Nebelfelder, können sie durch künstliche, in den Himmel abgestrahlte Lichtquellen irritiert werden. Sie kommen von ihrer Flugroute ab und fliegen oft stundenlang ungerichtet hin und her. Manchmal führt das Licht sogar zu Notlandungen oder im schlimmsten Fall zu Kollisionen mit Gebäuden und anderen künstlichen Strukturen. Die Beleuchtung des Kienbergs und des Wolkenhains ist freundlich zu Insekten und Zugvögeln. Zur Beleuchtung des Wolkenhains werden RGB-LEDs genutzt. Dabei handelt es sich um LED-Leuchtmittel, die drei LED-Chips in den Farben Rot, Grün und Blau enthalten. Die drei Farben sind einzeln dimmbar, und der blaue Anteil wird komplett abgeschaltet. Einsatz von LED-Technik für den Wolkenhain auf dem Kienberg: Zur Beleuchtung des Wolkenhains werden RGB-LEDs genutzt. Dabei handelt es sich um LED-Leuchtmittel, die drei LED-Chips in den Farben Rot, Grün und Blau enthalten. Die drei Farben sind einzeln dimmbar, und der blaue Anteil wird komplett abgeschaltet. Tageslichtsensoren: Die Tageslichtsensoren passen die Beleuchtung in Stärke und Farbe an die natürlichen Lichtverhältnisse an. Insbesondere bei wenig natürlichem Licht ist die Beleuchtung in warmen und rötlichen Farbtönen gehalten, die für Insekten nicht attraktiv sind. Lichtabstrahlung: Die Oberfläche des Wolkenhains wird nur indirekt beleuchtet ohne eine Abstrahlung in den Himmel. Angepasster Betrieb: Das Licht wird nachts, wenn besonders viele Insekten unterwegs sind, ausgeschaltet. Ab Herbst und im Frühjahr, wenn in der Dämmerung und in der Nacht Vögel aufgrund des Vogelzuges unterwegs sind, kann das Licht noch früher ausgeschaltet werden. Ort, Intensität und Dauer der Beleuchtung anpassen: Draußen sollten nur unbedingt notwendige Lampen mit einer an die jeweilige Situation angepassten Leuchtkraft angebracht werden. Wo möglich, sollten sie mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Technische Maßnahmen ausnutzen: Seitwärts und nach oben scheinendes Licht zieht die meisten Insekten an. Lichter sollten deshalb möglichst fokussiert von oben nach unten herableuchten. Ihr Gehäuse sollte geschlossen sein, damit sie möglichst wenig seitwärts und nach oben leuchten und somit Insekten nicht verbrennen können. Bei der Wahl des Leuchtmittels beachten: Besonders freundlich für Insekten sind Natrium-Niederdrucklampen und LEDs mit warmweißer Lichtfarbe. Darüber hinaus sind sie auch noch besonders energieeffizient. Die Lampen-Temperatur sollte 60 °C nicht übersteigen. Auswirkungen von künstlichem Licht auf Tiere und Menschen Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht

Eifel Flood 2021 - Airborne Laser Scanning (ALS) and Orthophoto Data

Abstract

Grundsteinlegung für Neubau des BfS am Standort München

Grundsteinlegung für Neubau des BfS am Standort München Neubau des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) stärkt Strahlenschutzforschung in Deutschland Ausgabejahr 2024 Datum 20.11.2024 Studie der Kubatur und Fassade des Neubaus Quelle: Glass Kramer Löbbert Ges. v. Architekten mbH BDA Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekommt am Standort Neuherberg bei München ein neues Gebäude mit dreizehn modernen Laboren und einem Lagezentrum für den radiologischen Notfallschutz. An der feierlichen Grundsteinlegung am 20. November 2024 nahmen BfS -Präsidentin Inge Paulini und Ministerialdirigent Hartmut Pellens aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) teil. Ebenfalls anwesend waren Walter Kolbeck von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie die Leiterin des Staatlichen Bauamtes Rosenheims, Doris Lackerbauer. Ministerialdirigent Hartmut Pellens hob hervor, dass "moderne Infrastruktur und exzellente Forschung für den Strahlenschutz in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Auch der radiologische Notfallschutz in Deutschland braucht zeitgemäße Rahmenbedingungen. Das neue Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in München-Neuherberg erfüllt eben diese Anforderungen, um den Strahlenschutz in Deutschland für die Zukunft gut aufzustellen." Walter Kolbeck (BIMA), Hartmut Pellens (BMUV), Inge Paulini (BfS), Johan Kramer (GKL), Doris Lackerbauer (StBA RO) bei Grundsteinlegung BfS -Präsidentin Inge Paulini: "München-Neuherberg ist der größte Labor-Standort des Bundesamtes für Strahlenschutz und wichtiger Teil des radiologischen Lagezentrums des Bundes. Forschende des BfS konnten bei der Entwicklung des Gebäudes ihre Erwartungen und Bedarfe an eine moderne Laborumgebung einbringen. Die innovative Holz-Hybridkonstruktion ist ein Novum im Laborbau und zugleich ein wichtiger Beitrag zum Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung." Walter Kolbeck, Abteilungsleiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), betonte: "Mit der heutigen Grundsteinlegung markieren wir einen bedeutenden Schritt für den Forschungscampus Neuherberg und für die BImA als Bauherrin. Dieses Gebäude wird nicht nur moderne Arbeitswelten schaffen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung durch das Bundesamt für Strahlenschutz leisten." Die BImA ist als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes Eigentümerin der Liegenschaft und Bauherrin des Neubauprojekts. Infrastruktur für alle Aufgaben des Strahlenschutzes Modell des geplanten Neubaus Quelle: Glass Kramer Löbbert Ges. v. Architekten mbH BDA Der Neubau wird das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1979 ersetzen, das damals zum Institut für Strahlenhygiene gehörte. Das Institut und viele seiner Mitarbeitenden wurden 1989 in das neugegründete Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Die Labore im Neubau des BfS bilden die Bandbreite der Tätigkeiten des Strahlenschutzes ab: In den Laboren der Strahlenbiologie können Grundlagen der zellulären Strahlenwirkung untersucht werden. Der Verbraucherschutz profitiert von den Laboren zur Untersuchung von optischer Strahlung oder elektromagnetischen Feldern, wo zum Beispiel Laser oder Mobiltelefone untersucht werden können. Im Falle eines radiologischen Notfalles würde das BfS vom Standort München-Neuherberg aus als Teil des "Radiologischen Lagezentrums des Bundes" ( RLZ ) dem Bundesumweltministerium zuarbeiten. Dafür gibt es im neuen Gebäude speziell konzipierte Räumlichkeiten zum Beispiel für die Analyse und Beurteilung der radiologischen Lage in Deutschland. Die unterschiedlichen Dimensionen des Strahlenschutzes am Standort werden sich auch in der Kunst am Bau wiederfinden: Der Künstler Felix Stumpfe hat für das neue BfS -Gebäude eine sechs Meter hohe Glasskulptur entworfen. Gestalterisch lassen sich darin sowohl Anklänge an das gelbe Warnzeichen für Radioaktivität erkennen als auch grüne Flächen als Zeichen der Hoffnung. Stand: 20.11.2024

Laserpointer

Laserpointer Laserpointer sind Geräte etwa in der Größe eines Kugelschreibers, die zum Beispiel bei Vorträgen als optischer Zeigestab genutzt werden. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung (Wellenlängen im Bereich von 400 – 780 Nanometer) aus. Der Laserstrahl wird kaum gestreut und bleibt über große Entfernungen erhalten. Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht die Netzhaut und kann diese vorübergehend oder sogar bleibend schädigen. Für Laserpointer gelten in der Europäischen Union (EU) nun strengere Regeln: Seit September sind in der EU nur noch Geräte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. Die maximal erlaubte Leistung wird gemäß der neuen Norm EN 50689 für Laserpointer auf 1 Milliwatt (1mW) begrenzt. Laserpointer sind nicht immer richtig klassifiziert. Sie können für die Augen gefährlicher sein, als ihre Kennzeichnung es erwarten lässt. Personen können geblendet werden. Dadurch wird das Risiko für Unfälle erhöht. Besonders gefährlich wird es, wenn Piloten oder Fahrzeugführer betroffen sind! Laser sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände! Laserpointer sind Geräte etwa in der Größe eines Kugelschreibers, die zum Beispiel bei Vorträgen als optischer Zeigestab genutzt werden. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung (Wellenlängen im Bereich von 400 – 780 Nanometer) aus, meistens die Farben Rot, Grün oder Blau. Welche Risiken bestehen? Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht die Netzhaut und kann diese vorübergehend oder sogar bleibend schädigen. Besonders schwerwiegend sind Schäden in der Sehgrube der Netzhaut (Fovea centralis), dem Bereich des schärfsten Sehens. Wird instinktiv in Richtung Laserstrahl geschaut, kann gerade dieser für das Sehen so wichtige Bereich der Netzhaut geschädigt werden. Wenn nach einem Blick in einen Laserstrahl plötzlich die Sehschärfe abnimmt, verschwommen gesehen wird oder Ausfälle im Gesichtsfeld auftreten, sollte in jedem Fall ein Augenarzt aufgesucht werden. Außerdem können Personen mit Laserpointern geblendet werden. Dadurch wird das Risiko für Unfälle erhöht. Besonders gefährlich wird es, wenn Piloten oder Fahrzeugführer betroffen sind. Derartige Attacken sind strafbar und werden als gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr beziehungsweise den Straßenverkehr oder gegebenenfalls als Körperverletzung geahndet! Welche Laserpointer sind erlaubt? Die 2022 veröffentlichte Norm DIN EN 50689 „Sicherheit von Laserprodukten – Besondere Anforderungen an Verbraucher-Laserprodukte“ sieht vor, dass Laserpointer den Laserklassen 1 oder 2 angehören müssen. Was muss bei dem Produkt angegeben sein? Die Laserklasse: 1 oder 2. Die Leistung des Lasers in Milliwatt ( mW ), maximal 1 mW . Die Wellenlänge in Nanometern ( nm ). Name und Adresse des Herstellers oder des Importeurs. Serien- oder Artikelnummer, damit der Artikel eindeutig identifizierbar ist. Eine Anweisung in deutscher Sprache, in der die Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit dem Laserpointer stehen. Wichtig: Einen Laserstrahl niemals auf Personen richten und selbst nie in einen Laserstrahl hineinsehen. Laserwarnsymbol Regelungen werden nicht immer eingehalten In der Datenbank Gefährliche Produkte in Deutschland im Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) werden Beispiele für nicht oder fehlerhaft gekennzeichnete Laserprodukte aufgeführt. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden finden immer wieder Laserpointer mit teilweise gefährlich hohen Ausgangsleistungen und mit falscher oder fehlender Klassifikation. Auch in einem vom BfS beauftragten Forschungsprojekt waren 3 von 10 getesteten Laserpointern falsch klassifiziert und gehörten der zweithöchsten Laserklasse 3B an. Das BfS empfiehlt daher: Verwenden Sie - wenn überhaupt - möglichst nur Laserpointer der Klasse 1. Laserpointer mit grünem Licht erreichen mit kleinerer Leistung eine größere Helligkeit. Allerdings haben Messungen gezeigt, dass von einigen Laserpointern nicht nur sichtbares grünes Licht, sondern auch unsichtbare Laserstrahlung im Infrarotbereich (1064 nm ) abgegeben wird. Starke Infrarot-Laserstrahlung kann die Netzhaut schädigen. Bei guten Produkten werden diese Infrarot-Anteile herausgefiltert. Leider kann der Verbraucher beim Kauf nicht erkennen, ob dies bei einem Produkt der Fall ist. Er muss sich auf Herstellerangaben verlassen. Achten Sie auf Kennzeichnung und Warnhinweise. Kaufen und verwenden Sie keine Laserpointer, bei denen die Laserklasse nicht angegeben ist oder andere Informationen fehlen. Wenn Sie einen Laserpointer besitzen, gehen Sie verantwortungsvoll damit um. Achten Sie darauf, dass im Haushalt vorhandene Laserpointer nicht für Kinder zugänglich sind. Laser sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände. Stand: 03.12.2024

Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen

Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen Optische Strahlung von Lasern und konventionellen Lichtquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Durch die starke Bündelung der Laserstrahlung können jedoch so hohe Intensitäten (Bestrahlungsstärken beziehungsweise Bestrahlungen) erreicht werden, dass damit spezielle Gewebereaktionen hervorgerufen werden können (siehe Biologische Wirkungen ). Bei der Anwendung von Laserstrahlung sind daher besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Generell gilt für den sicheren Umgang mit Laserquellen Laserstrahl nicht auf andere Personen richten. Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden. Keine optischen Instrumente ( z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle verwenden. Der Laserstrahl wird durch derartige Instrumente zusätzlich fokussiert. Gebrauchsanweisung beachten. Niemals die Laserquelle manipulieren. Lasergeräte werden vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel so gewählt, dass mit zunehmender Klassenzahl die gesundheitliche Gefährdung steigt und umfangreichere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung ist die DIN-Norm EN 60825-1. Eine hilfreiche Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bieten die Technische Regel Laserstrahlung und die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke". Für die allgemeine Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen vor allem bei der Anwendung von Lasern in Diskotheken und bei Veranstaltungen, sowie beim Gebrauch von Laserpointern von Bedeutung (siehe Anwendungen von Laserstrahlung in Alltag und Technik ). Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind. Laserklassen und ihre Gefährdung sowie typische Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Anwendung 1 Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. Laserpointer, Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke Achtung: Wenn sich der Laser in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann im Gerät eine Laserstrahlungsquelle mit einer höheren Laserklasse verbaut sein. Daher gilt die Zuordnung zur Laserklasse 1 nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit. 1M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1). Laserdrucker 1C* Vermeidung der Augengefährdung durch Kontaktschutz. Bei Verlust des Hautkontakts wird die zugängliche Strahlung gestoppt oder auf ein Niveau unterhalb von Klasse 1 reduziert. Ausschließlich für Anwendungen an der Haut im direkten Kontakt. Beispiel: Haarentfernungslaser Achtung: Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden. Bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen. Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen 2M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2). Lasertaschenlampen und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist mit der Novellierung der DIN EN 60825-1 seit 2001 nicht mehr gültig. Es existieren jedoch immer noch Produkte, die mit dieser Laserklasse gekennzeichnet sind. Anmerkung: Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren, können wie Klasse 2M behandelt werden. Lasereinrichtungen, die nur im UV oder infraroten Bereich emittieren, können wie Klasse 1M behandelt werden. 3R Gefährlich für das Auge. Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in Medizin und Kosmetik 3B Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch gefährlich für die Haut. 4 Immer gefährlich für das Auge und die Haut. Gilt auch für den reflektierten Strahl. Materialbearbeitungslaser, Show- und Projektionslaser, Laser in Medizin und Kosmetik, Laser in Wissenschaft und Forschung *Gerätespezifische Norm: IEC 60335-2-113; für Deutschland bisher Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-113:2015-05; VDE 0700-113:2015-05 Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist die Person, die die Lasereinrichtung betreibt, verantwortlich. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte korrekt klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet sind. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R und höher müssen für diese Lasereinrichtungen sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV ) bestellt werden. Weitere Informationen geben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) sowie Berufsgenossenschaften. Lasergeräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) fallen, müssen gem. § 3 (3) NiSV bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Berufsgenossenschaft informiert Betreiber*innen von Diskotheken und Ausrichter*innen von Außenveranstaltungen über den sachgemäßen Einsatz von Lasersystemen Um Licht-Shows interessanter zu gestalten, wurden in den letzten Jahren in Diskotheken und bei Außenveranstaltungen vermehrt Lasersysteme eingesetzt. Es gilt allerdings auch hier, dass die besonderen Lichteffekte bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und Besucher*innen bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Laser-Einrichtungen für Show oder Projektionszwecke" soll dabei helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden. Medizinische und kosmetische Anwendungen von Lasergeräten In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kund*innen so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Strahlenschutzkommission fordert: Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch ausgebildete Ärzt*innen Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung "Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut" die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch speziell dafür ausgebildetes ärztliches Personal erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) wurden zum 31.12.2020 einige Anwendungen, wie z.B. die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass die Entfernung von Tätowierungen mit Lasergeräten nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden darf. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen auch bei Anwendungen wie der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Stand: 03.12.2024

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