API src

Found 22 results.

Related terms

Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Unterstuetzung des bundesweiten Statuskolloquiums 'Neozoen - neue Tierarten in der Natur'

Das Projekt "Unterstuetzung des bundesweiten Statuskolloquiums 'Neozoen - neue Tierarten in der Natur'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verein der Freunde und Förderer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg.

lu-krie_563-570-Gesetzlicher-Schutz.pdf

||||||||||||||||||||| Berichte 5.2. 5.2.1 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 4/2015: 563 – 570 Gefährdung und Schutz Gesetzlicher Schutz von Lurchen und Kriechtieren Bernd SIMON Deutsches Artenschutzrecht Grundsätzliches Der Schutz der Lurche und Kriechtiere ist in Deutsch- land gesetzlich bundeseinheitlich durch das Bundes- naturschutzgesetz (BNatSchG vom 29. Juli 2009) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV vom 16. Februar 2005) geregelt. Das BNatSchG nimmt in § 7 Begriffsbestimmungen u. a. auch für den Grad des Schutzes von Arten vor und unterscheidet in Ziffer 13. und 14. „besonders geschützte Arten“ und „streng geschützte Arten“. Als „besonders geschützten Arten“ sind drei juristisch abgegrenzte Gruppen von Tier- und Pflanzenarten, damit auch Lurche und Kriechtiere, definiert. Das sind Arten, die entweder in Anhang A oder Anhang B der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 in Fassung mit den jeweiligen Arten-Anhängen] gelistet sind oder aber, soweit sie nicht darunter fallen im Anhang IV der FFH-Richtli- nie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992) genannt sind oder in einer speziellen Rechtsverord- nung auf Basis von § 54 (1) BNatSchG, wie es die Bun- desartenschutzverordnung darstellt, aufgeführt sind. Als „streng geschützte Arten“ sind „besonders geschützte“ Arten definiert, die entweder in Anhang A der EG-Verordnung zur Überwachung des Handels oder in Anhang IV der FFH-Richtlinie oder einer speziel- len Rechtsverordnung nach § 54 (2) BNatSchG aufge- führt sind (u. a. BArtschV, Anl. 1, Spalte 3). Alle Arten der Lurche und Kriechtiere haben nach BNatSchG den Status „besonders geschützt“ mit Nennung und Bezug im Gesetz wie folgt: Besonders geschützte Art lt. § 7 (2) Nr. 13c (Bezug: BArtSchV Anl. 1, Spalte 2). Die Bundesartenschutzverordnung führt hier auf: „Reptilia ssp. Kriechtiere – alle europäischen Arten“ sowie „Amphibia spp. Lurche – alle europäi- schen Arten“. Alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie haben nach BNatSchG darüber hinaus den Status „streng Abb. 1: Wie alle Vertreter der Tierklasse haben auch die noch weit verbreiteten Erdkröten den Status einer „besonders ge- schützten“ Art (Foto: B. Simon). geschützt“ mit Nennung und Bezug im Gesetz wie folgt: Besonders geschützte Art lt. § 7 (2) Nr. 13b; Streng geschützte Art lt. § 7 (2) Nr. 14b (Bezug: Anhang IV RL 92/43/EWG). Im Anhang IV der FFH- Richtlinie sind die Arten einzeln mit wissenschaftlichem Namen genannt (s. u.). Auf dieser Basis sind die 26 in frei lebenden Popu- lationen vorkommenden Lurch- und Kriechtierarten in Sachsen-Anhalt (zzgl. Vorkommen des Grottenolms in gehegeähnlicher Haltung) im Einzelnen wie folgt ein- gestuft: • Besonders geschützte Arten (soweit nicht auch streng geschützt): Feuersalamander, Bergmolch, Fadenmolch, Teich- molch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch, See- frosch, Blindschleiche, Waldeidechse, Ringelnat- ter, Kreuzotter. • Besonders und gleichzeitig streng geschützte Arten: Kammmolch, Geburtshelferkröte, Rotbauchunke, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte, Laub- frosch, Moorfrosch, Springfrosch, Kleiner Wasser- frosch, Sumpfschildkröte, Zauneidechse, Mauerei- dechse, Schlingnatter; gleicher Status: Grottenolm. Abb. 2: Unter den Arten, die den Staus „streng geschützt“ be- sitzen, ist die Zauneidechse noch relativ weit verbreitet (Foto: A. SChonert). 563 ||||||||||||| GESETZLICHER SCHUTZ Abb. 3: Auf Basis der Vorschriften des allgemeinen Artenschut- zes ist das Rückschneiden von Röhrichten zeitlich eingeschränkt; Mauerwiesen bei Annaburg (Foto: B. Simon).Abb. 4: Als gebietsfremde Art, die auch die heimische Herpeto- fauna erheblich beeinträchtigen kann, ist der Waschbär im Jagd- gesetz verankert und ganzjährig jagdbar (Foto: B. Ohlendorf). Allgemeiner Artenschutz Der Artenschutz umfasst auf Basis allgemeiner Vor- schriften (BNatSchG § 38) den Schutz wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften, den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Arten sowie ggf. auch die Wiederansiedlung verdräng- ter wild lebender Arten. Im allgemeinen Schutz wild lebender Tiere (BNatSchG § 39) sind bereits grundsätzliche Verbote verankert. So ist es unter anderem verboten, wild lebende Tiere mut- willig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Lebens- stätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Weiterhin ist es u. a. (hier Auswahl der Aspekte mit besonderer Rele- vanz für Lurche und Kriechtiere) verboten, die Boden- decke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und unge- nutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen, Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden sowie ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfrä- sen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, ins- besondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird – wobei zu allen Punkten auch Ausnahmen möglich sind.Nicht ohne Relevanz für Lurche und Kriechtiere sind Vorschriften zum Umgang mit nichtheimischen, gebietsfremden und invasiven Arten (BNatSchG § 40), für die das Gesetz vorgibt, dass geeignete Maßnah- men zu treffen sind, um einer Gefährdung von Ökosys- temen, Biotopen und Arten durch nichtheimische oder invasive Arten entgegenzuwirken, was das Beobach- ten wie auch das Einleiten geeigneter Maßnahmen umfasst, um neu auftretende Tiere und Pflanzen inva- siver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern. Das Ausbringen von gebietsfremden Arten in der freien Natur bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder heimischer Arten nicht auszuschließen ist. Besonderer Artenschutz Die Vorschriften für besonders geschützte Tiere (BNat- SchG § 44), die für die Gesamtheit aller europäischen und damit auch aller in Sachsen-Anhalt heimischen Lurche und Kriechtiere zutreffend sind, umfassen grundsätzliche Verbote in drei Kategorien. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung. Abb. 5: Im besonderen Artenschutz ist das Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten inbegriffen – im Bild ein Amphibienlaichgewässer in der Elbaue bei Wartenberg (Foto: B. Simon). 564 GESETZLICHER SCHUTZ Abb. 6: Die Vorschriften für besonders geschützte Tiere beziehen sich auf die Gesamtheit aller europäischen Arten – Beispiel Spa- nischer Laubfrosch (Foto: U. ZUPPKe).Abb. 7: Die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes schließen auch die Entwicklungsformen der Arten, wie den hier abgebildeten Laich der Kreuzkröte, ein (Foto: B. Simon). Zugriffsverbotefreilebender Tiere und Pflanzen“ (englisch abgekürzt CITES) verabschiedet, das kurz auch als Washingto- ner Artenschutzabkommen (WA) bezeichnet wird. Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten die- ser Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi- gen oder zu zerstören. Besitzverbote Es ist ferner verboten, Tiere der besonders geschütz- ten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten. Vermarktungsverbote Es ist weiterhin verboten, diese zu verkaufen, zu kau- fen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern, zu tauschen oder entgeltlich zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlas- sen bzw. zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder auf andere Weise zu verwenden. Strenger Artenschutz Die o. g. Vorschriften und Verbote im besonderen Artenschutz (BNatSchG § 44) gelten im vollen Umfang auch für streng geschützte Arten; die spezifischen Verbote des strengen Artenschutzes [§ 44 (1) 2.] tref- fen aber nur für ausgewählte Arten, konkret für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten zu, was 14 Arten mit dauerhaften Vorkommen von frei lebenden Populationen in Sachsen-Anhalt betrifft (hinzu kommt der Grottenolm). EG-Verordnung In den Staaten der EU wird das WA durch die direkt gül- tige EG-Verordnung Nr. 338/97 zur Überwachung des Handels umgesetzt und teilweise auch durch stren- gere Handelbeschränkungen ergänzt. Zu einem sehr hohen Anteil enthalten die Anhänge bei den Amphi- bien und Reptilien nichtheimische Arten, von denen Rotwangenschildkröte (Trachemys scripta elegans) sowie Griechische und Maurische Landschildkröte (Testudo hermanni, T. graeca) typische Beispiele für weltweit gefährdete Arten mit Handelsverboten sind. Aus Gründen der möglichen Faunenverfälschung und Gefährdung heimischer wildlebender Arten sind Arten wie der Amerikanische Ochsenfrosch (Rana catesbei- ana) gleichfalls aufgeführt (DORnBUSCH 2004). Zuständige Landesbehörde für die Erteilung dieser EG-Vermarktungsgenehmigungen für Arten des Anhangs A EG-Verordnung Nr. 338/97 zur Überwa- chung des Handels ist der Aufgabenbereich „Kon- trollaufgaben des Artenschutzes / CITES-Büro“ des Landesamtes für Umweltschutz mit Sitz in Steckby. Berner Konvention Die Berner Konvention wurde 1979 durch die europä- ischen Umweltminister als „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ verab- schiedet, das in der BRD 1984 Rechtskraft erlangte. Störungsverbote Es ist verboten wild lebende Tiere der streng geschütz- ten Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, wobei definiert ist, dass eine erhebliche Stö- rung dann vorliegt, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Internationales Artenschutzschutzrecht Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Auf Basis einer Konvention der IUCN, der internati- onalen Naturschutzorganisation der UNO, aus dem Jahre 1960 wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten 565

Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt

Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt Impressum Herausgeber:Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 567-1950 Telefax: +49 391 567-1964 E-Mail: printmedien@mlu.sachsen-anhalt.de www.mlu.sachsen-anhalt.de Layout:medien & werbeservice, Magdeburg Fotos Umschlag:Uwe Lerch (ALAUDA Cochstedt) 2 Inhalt 1. Einleitung…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………5 2. Schutz von Arten und Lebensräumen in Sachsen-Anhalt… ………………………………………………………………………………7 2.1 Arten- und Biotopschutz… ……………………………………………………………………………………………………………………………7 2.2 Invasive Arten, Floren- und Faunenverfälschung… ……………………………………………………………………………………9 2.3 Biotopverbund………………………………………………………………………………………………………………………………………………11 3. Flächen- und Gebietsschutz… ……………………………………………………………………………………………………………………………… 13 3.1 Schutzgebietssystem NATURA 2000…………………………………………………………………………………………………………… 14 3.2 Großschutzgebiete………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 3.2.1 Nationalpark Harz ………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 3.2.2 Biosphärenreservat Mittelelbe… ………………………………………………………………………………………………………… 17 3.2.3 Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz …………………………………………………………………………………… 19 3.2.4 Naturparke… ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 20 3.3 Naturschutzgroßprojekte mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung… ……………………………………… 21 4. Klima- und Bodenschutz… …………………………………………………………………………………………………………………………………… 22 4.1 Klimawandel und Biodiversität… ………………………………………………………………………………………………………………… 22 4.2 Boden… …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 24 5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz……………………………………………………………………………………………………………… 26 6. Landwirtschaft … …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 27 6.1 Acker-, Wein- und Gartenbau… …………………………………………………………………………………………………………………… 27 6.2 Grünland… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 29 6.3 Tierische Erzeugung… …………………………………………………………………………………………………………………………………… 30 6.4 Ökolandbau… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 31 6.5 Biologische Sicherheit…………………………………………………………………………………………………………………………………… 31 7. Forstwirtschaft… …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 32 8. Jagd und Fischerei… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………… 34 8.1 Jagd… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 34 8.2 Fischereiausübung ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 35 9. Siedlung und Verkehr… ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 37 9.1 Siedlungsstruktur … ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 37 9.2 Verkehr… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 39 10. Rohstoffabbau und Energieerzeugung………………………………………………………………………………………………………………… 40 3

Assemble - Plant functional traits and assembly of plant metacommunities in fragmented landscapes

Das Projekt "Assemble - Plant functional traits and assembly of plant metacommunities in fragmented landscapes" wird/wurde gefördert durch: European Science Foundation. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, Arbeitsgruppe Landschaftsökologie.It is one of the greatest tasks in ecological research to explain species co-occurrence patterns in plant communities by fundamental assembly rules. Real communities contain fewer species combinations than expected by chance and existing combinations resist invaders turning them into 'forbidden', never co-occurring combinations. Forbidden combinations refer to species not sharing similar realised niches although fundamental niches are similar. Some argue that the mechanism behind these assembly rules is competitive exclusion, while others argue for guild proportionality or habitat heterogeneity. Non-random species combinations can even be generated from random birth, death and dispersal processes in a metacommunity. Local and regional factors determining assembly: The assembly processes of local communities can be considered as filters at the local and regional scale to select community members from the broader species pool. At the local scale community assembly can depend on the sequence in which species establish in a community arising from competitive hierarchies between entering species and species in the resident community. They can either mean rejection, coexistence or dominance of the entering species and in case of the latter alteration of the resident community. To analyse the relevance of individual plant functional traits linked to these competition processes is one of the key objectives of ASSEMBLE. Particularly, the analysis of trade-offs between allocation towards stronger dominance and higher fecundity will increase understanding and prediction of sequence effects in local community assembly. In a landscape perspective sequence effects in the exchange of individuals of different species between local communities, create metacommunities with alternative local community composition. In comparison with functional traits important at the local scale, the question is how dispersal traits such as terminal velocity, seed number, seed appendices trade off with traits associated to competition or regeneration. In the end, understanding the interplay between trait composition of extant communities, traits of entering species and spatiotemporal metacommunity configuration will deliver an important tool for predicting functional biodiversity.

NEOBIOTA - Tagung Wien 2006

Das Projekt "NEOBIOTA - Tagung Wien 2006" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt GmbH.

Biologische Invasionen, Ausbreitungsprozesse und Verbreitungsmuster - Trophische Interaktionen und Mikroevolution

Das Projekt "Biologische Invasionen, Ausbreitungsprozesse und Verbreitungsmuster - Trophische Interaktionen und Mikroevolution" wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Biozönoseforschung.Ziel des Projektes ist die Abschätzung der Bedeutung trophischer Interaktionen und der Mikroevolution für den Invasionserfolg von Arten. Fragestellungen: - Welchen direkten und indirekten Einfluss üben invasive Pflanzen auf ihre andere Arten im Nahrungsnetz aus, und wie beeinflussen sie die Stabilität von Lebensgemeinschaften? - Unter welchen Bedingungen spielen (co-)evolutionäre Prozesse bei invasiven Arten und ihren Antagonisten oder Syntagonisten eine besondere Bedeutung, und wie unterscheiden sich kurzfristige Prognosen über den Invasionserfolg von den längerfristigen, wenn Evolution mit berücksichtigt wird? - Wie interagieren invasive Arten mit Bodenorganismen, und welche Konsequenzen für Ökosystemfunktionen ergeben sich daraus? Erste Ergebnisse zeigen, dass der Erfolg invasiver Pflanzen u.a. auf die Abwesenheit natürlicher Feinde (Herbivoren, Pathogene) zurückzuführen ist. Andererseits können einheimische Insekten einen Wirtswechsel auf invasive Pflanzen durchführen, wie die für die Fruchtfliege Rhagoletis meigenii gezeigt wurde, die Früchte der einheimischen Berberitze parasitierte und nun auch auf die Nordamerikanische Mahonie vorkommt. Weitere Ergebnisse haben gezeigt, dass evolutionäre Prozesse wie lokale Anpassung in invasiven Arten eine wichtige Rolle spielen. Entgegen der oft geäußerten Ansicht sind invasive Pflanzen nicht unbedingt genetisch verarmt und besitzen ausreichend genetische Variabilität, sich an lokale Umweltbedingungen anzupassen. Konsequenzen dieser evolutionären Anpassungsfähigkeit für die klassische biologische Schädlingsbekämpfung werden zurzeit an Hand des Rüsselkäfers Ceutorhynchis scrobicollis, der auf der in Nordamerika invasiven Knoblauchsrauke parasitiert, untersucht.

Neozoen

Das Projekt "Neozoen" wird/wurde ausgeführt durch: Verein der Freunde und Förderer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg.Bereits im September 1994 hatte die Umweltakademie Baden-Wuerttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitaet Stuttgart-Hohenheim, Institut fuer Landschafts- und Pflanzenoekologie ein bundesweites Symposium 'Neophyten - Gefahr fuer die Natur?' in Offenburg ausgerichtet. Ueber 120 Teilnehmer an der dortigen Veranstaltung dokumentierten das grosse Interesse an der Thematik 'Gebietsfremde Arten in der Natur'. Angeregt wurde u.a. bei dieser Veranstaltung das bis dahin noch nicht in diesem Rahmen behandelte Thema 'Gebietsfremde Tierarten' aufzugreifen und in einer Folgeveranstaltung den Stand der Wissenschaft und der Naturschutzpraxis genau darzustellen. Neozoen sind Neubuerger unserer Fauna. Eingeschleppt oder bewusst ausgebracht, haben sie sich im Laufe der Zeit bei uns angesiedelt und mehr oder weniger stark ausgebreitet. Waschbaer, Bisam, Nutria, Halsbandsittlich, Schmuckschildkroete, Sonnenbarsch und Dreiecksmuschel koennen als Beispiele genannt werden. Die Ausfuehrungen der Referenten beim Statuskolloquium verdeutlichten, dass inzwischen Vertreter aus allen Klassen des Tierreichs inzwischen die verschiedensten Lebensraeume besiedeln. Nach dem weit mehr beachteten Artensterben bewirken Neozoen die zweitgroesste Veraenderungswelle der Fauna. Manche Arten stellen fuer den Natur- und Artenschutz, aber auch die Forst- und Landwirtschaften ernst zu nehmendes Problem dar. Die Auswirkungen, die von dieser Faunenverfaelschung ausgehen und die Notwendigkeit von Gegenmassnahmen werden in der Oeffentlichkeit und in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Die Tagung sollte eine differenzierte Betrachtungsweise und die Vermittlung neuer Erkenntnisse hinsichtlich der Neozoen-Thematik ermoeglichen.

Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Tagung: 'Invasive Arten in Deutschland: Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen einer nationalen Strategie' - am 23. und 24. Juni 2005 in Göttingen

Das Projekt "Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Tagung: 'Invasive Arten in Deutschland: Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen einer nationalen Strategie' - am 23. und 24. Juni 2005 in Göttingen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Forstpolitik, Forstgeschichte und Naturschutz.Anlass: Invasive gebietsfremde Arten haben in den letzten Jahren zunehmend Aufmerksamkeit in der Naturschutzdiskussion gefunden. So fordert z.B. die Biodiversitätskonvention Vorsorge- und ggf. Gegenmaßnahmen. Auch wenn in Deutschland nur relativ wenige Neophyten und Neozoen Naturschutzproblemen verursachen, sind die naturschutzfachlichen und rechtlichen Grundlagen für praktische Maßnahmen bisher nur wenig entwickelt. Vorsorge (z.B. Freisetzungsgenehmigungen) und Gegenmaßnahmen werden auch durch zersplitterte Zuständigkeiten und Instrumentarien der verschiedenen Rechts- bzw. Interessenbereiche erschwert. Ziele: Auf dieser ersten naturschutzorientierten nationalen Tagung sollen die in den letzten Jahren auf Bundesebene entwickelten Zielvorstellungen und anwendungs- bzw. umsetzungsorientierten Aktivitäten vorgestellt werden (z.B. Kosten invasiver Arten, Umfrage bei den Naturschutzbehörden, Erarbeitung eines Muster-Bewertungsverfahrens in Rahmen von Ausbringungsgenehmigungen). Auch Aktivitäten auf Landes- und Kreisebene sowie aus anderen Bereichen werden beispielhaft behandelt. Handlungsmöglichkeiten sollen diskutiert und weiter Forschungs- und Handlungsbedarf abgeleitet werden.

Oekonomische Folgen der Ausbreitung gebietsfremder Organismen in Deutschland

Das Projekt "Oekonomische Folgen der Ausbreitung gebietsfremder Organismen in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt, Fachbereich 15 Biologie und Informatik, Abteilung Ökologie und Evolution.Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt von 1992 unter anderem dazu verpflichtet, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Artikel 8 (h)). Waehrend die Folgen einer Ausbreitung gebietsfremder Arten fuer die biologische Vielfalt unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes weitestgehend in der wissenschaftlichen Diskussion verankert sind, liegen fuer die durch invasive gebietsfremde Arten hervorgerufenen oekonomischen Folgekosten fuer Deutschland noch keine Zahlen vor. Fuer die USA werden diese Kosten beispielsweise auf 3,6 bis 5,4 Milliarden Dollar pro Jahr geschaetzt. - Medizinische Kosten verursacht durch toxische und allergene Wirkungen oder durch Krankheitsuebertragung durch Neobiota, - Kosten fuer die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch reduzierte Ernte, reduzierte Tierproduktion und den Verlust genetischer Grundlagen fuer die Zuechtung und - Erhaltungskosten fuer bestimmte fuer den Naturschutz wertvolle Arten sollen zusammengestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der deutlich gemachten Folgekosten, die durch die Einbringung gebietsfremder Arten entstehen, die zwingend notwendigen Bereiche fuer eine Verhinderung und deren sektorale Akteure zu identifizieren, entsprechende nationale Handlungsschwerpunkte zu benennen und Strategien zur Verminderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten zu entwickeln. Zudem soll diese Analyse die Bereitschaft erhoehen, die in der Konvention entwickelten Leitlinien umzusetzen, die sich auf die Verhinderung einer Einbringung von gebietsfremden Arten, die Bedingungen der Ausbringung selbst und auf Ausgleichsmassnahmen zu negativen Wirkungen beziehen. Der Abschlussbericht ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen.

1 2 3