Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt Impressum Herausgeber:Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 567-1950 Telefax: +49 391 567-1964 E-Mail: printmedien@mlu.sachsen-anhalt.de www.mlu.sachsen-anhalt.de Layout:medien & werbeservice, Magdeburg Fotos Umschlag:Uwe Lerch (ALAUDA Cochstedt) 2 Inhalt 1. Einleitung…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………5 2. Schutz von Arten und Lebensräumen in Sachsen-Anhalt… ………………………………………………………………………………7 2.1 Arten- und Biotopschutz… ……………………………………………………………………………………………………………………………7 2.2 Invasive Arten, Floren- und Faunenverfälschung… ……………………………………………………………………………………9 2.3 Biotopverbund………………………………………………………………………………………………………………………………………………11 3. Flächen- und Gebietsschutz… ……………………………………………………………………………………………………………………………… 13 3.1 Schutzgebietssystem NATURA 2000…………………………………………………………………………………………………………… 14 3.2 Großschutzgebiete………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 3.2.1 Nationalpark Harz ………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 3.2.2 Biosphärenreservat Mittelelbe… ………………………………………………………………………………………………………… 17 3.2.3 Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz …………………………………………………………………………………… 19 3.2.4 Naturparke… ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 20 3.3 Naturschutzgroßprojekte mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung… ……………………………………… 21 4. Klima- und Bodenschutz… …………………………………………………………………………………………………………………………………… 22 4.1 Klimawandel und Biodiversität… ………………………………………………………………………………………………………………… 22 4.2 Boden… …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 24 5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz……………………………………………………………………………………………………………… 26 6. Landwirtschaft … …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 27 6.1 Acker-, Wein- und Gartenbau… …………………………………………………………………………………………………………………… 27 6.2 Grünland… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 29 6.3 Tierische Erzeugung… …………………………………………………………………………………………………………………………………… 30 6.4 Ökolandbau… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 31 6.5 Biologische Sicherheit…………………………………………………………………………………………………………………………………… 31 7. Forstwirtschaft… …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 32 8. Jagd und Fischerei… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………… 34 8.1 Jagd… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 34 8.2 Fischereiausübung ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 35 9. Siedlung und Verkehr… ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 37 9.1 Siedlungsstruktur … ……………………………………………………………………………………………………………………………………… 37 9.2 Verkehr… ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 39 10. Rohstoffabbau und Energieerzeugung………………………………………………………………………………………………………………… 40 3
Historische Verbreitung Ende des 19. Jahrhunderts kam der Uhu in Rheinland-Pfalz in der Eifel und im Westerwald, entlang des Mittelrheins, sowie in den Tälern von Lahn, Mosel und Nahe vor. Daneben bestand eine Population im Pfälzerwald. Aus vielen Gebieten verschwand der Uhu nach 1900. Aussterben in Rheinland-Pfalz Das Aussterben – besser die Ausrottung – des Uhus in ganz Mitteleuropa war das Ergebnis einer rücksichtslosen Verfolgung. Insbesondere im 19. Jahrhundert wurde Uhus, anderen Greifvögeln und auch Kolkraben intensiv nachgestellt, da sie als sogenanntes „Raubzeug“ galten, das Nutzwild frisst. Menschen haben die Nester von Uhus gezielt geplündert und die entnommenen Tiere als Lockvögel (sogenannte „Hüttenuhus“) vor der „Jagdhütte“ angebunden. Somit konnte man bequem die den Uhu attackierenden Krähen und Greifvögel schießen. Der letzte Uhu in Rheinland-Pfalz, ein Männchen, hielt seit 1949 ein Revier im oberen Nettetal bei Volkesfeld, Lkrs. Mayen-Koblenz, bis er 1973 tot aufgefunden wurde. Das Weibchen im selben Revier verschwand bereits 1963. Wiederansiedlung in Rheinland-Pfalz Ausschlaggebend für die Rückkehr vieler ehemals stark verfolgter Tag- und Nachtgreifvögel war das Verbot der Bejagung und die gesetzliche Unterschutzstellung in den 1970er Jahren. Begleitend dazu fanden Zuchtprojekte und die regionale Auswilderung der in Haltung aufgezogenen Uhus (Volierennachzuchten) statt. In den 1960er Jahren begann im Deutschen Naturschutzring (DNR) die „Aktion Uhuschutz“ die Reliktpopulation in Bayern zu sichern und Wiederansiedlungsprojekte in den Mittelgebirgen zu starten. Später kamen über die „Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus“ Ansiedlungen von Volierennachzuchten hinzu. Das Projekt war umstritten, da Fachleute befürchteten, dass die ausgewilderten Volierenvögel unnatürliche Verhaltensweisen zeigen könnten und damit eine Wiederansiedlung unterbunden würde. Einzelne Tiere stammten nachweislich aus Russland und Nordeuropa, weshalb Kritiker von aufkommender Faunenverfälschung durch nicht einheimische Tiere sprachen. Bis 1998 hat man über 650 Volierenvögel ausgewildert, die meisten in der Eifel. Der erste rheinland-pfälzische Brutnachweis im Freiland erfolgte 1976 in der Südeifel. Die Ausbreitung des Uhus hält seit Jahren an, jedoch liegen nicht aus allen Regionen in Rheinland-Pfalz zuverlässige Daten vor. Zu berücksichtigen ist auch, dass es witterungsbedingt oder durch den Verlust eines Vogels nicht in allen Revieren jedes Jahr zu einer Brut kommt. Nach Schätzungen währende der ADeBAr-Kartierung lag der Uhubestand zwischen 2005 und 2009 bei 290–400 Paaren, im Zeitraum von 2007 bis 2012 waren es bei der Erstellung der Roten Liste 300–400 Paare. Diese Zahlen basieren allerdings nur auf regionalen Teilerfassungen und sind mit größeren Unsicherheiten behaftet. Nach aktuellen Angaben im „ Vogelmonitoring-Bericht 2021 für Rheinland-Pfalz “ liegt die Anzahl in Rheinland-Pfalz bei über 250 Revierpaaren, mit Schwerpunkt in den nördlichen Landesteilen. Gefährdung In den Roten Listen der Brutvögel für Deutschland von 2021 und für Rheinland-Pfalz von 2014 ist der Uhu als ungefährdet eingestuft, da der Brutbestand seit Jahren kontinuierlich leicht zunimmt oder stabil ist. Heutzutage kommen Uhus im Straßenverkehr (Kollision) und durch Stromtod an mancherorts noch ungesicherten oder unzureichend gesicherten Strommasten um. Zur Entschärfung dieser Gefahrenquellen und zur Umsetzung der mit § 41 Bundesnaturschutzgesetz bestehenden Verpflichtung zum Schutz von Vögeln gegen Stromschlag, findet seit dem Jahr 2009 eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Naturschutzverwaltung und den Netzbetreibern statt. Mittelspannungsmasten, die sich als noch nicht ausreichend gesichert erweisen, sollen weiterhin umgerüstet werden. Weitere Defizite in der Verbreitung des Uhus lassen sich vor allem durch die Intensivierung der Landwirtschaft erklären, die möglicherweise das Nahrungsangebot des Uhus einschränkt. Daneben versperren Steilwandvergitterungen (Schutz vor Steinschlägen entlang gefährdeter Straßenabschnitte) den Zugang zu potentiellen Brutplätzen. Schutz Der Uhu gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistete Art hat sich Rheinland-Pfalz verpflichtet, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Aus diesem Grund hat Rheinland-Pfalz acht Vogelschutzgebiete u. a. speziell für den Uhu ausgewiesen (siehe Artsteckbrief ). Da Uhus als Brutplatz hauptsächlich frei zugängliche Steilwände bevorzugen, ist es umso wichtiger, dass diese Steilwände nicht zuwachsen. Das Freischneiden von Steilwänden ist beispielsweise eine Artenschutzmaßnahme, jedoch müssen hierbei auch die Belange des Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Empfehlungen zur Optimierung von Pflegemaßnahmen vorhandener und potentieller Uhu-Brutplätze können dem Bericht zum abgeschlossenen Artenschutzprojekt entnommen werden, der von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) im Jahre 2014 erstellt wurde. Generell ist die Schaffung und Erweiterung sowie die Sicherung von Brutnischen ein Schutzziel. Die im Rahmen des abgeschlossenen Artenschutzprojektes gewonnen Erkenntnisse sind in die Intensivierung des Schutzes der Brutplätze (gesetzliche Regelungen zum Nestschutz in § 24 Landesnaturschutzgesetz) und zum Schutz vor Störungen in Abbaugruben durch vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Nutzern, Naturschutzverwaltung und Vogelschutz über gezielte Informations- und Umweltbildungsarbeit, Kooperationsvereinbarungen mit der Abbau-Industrie sowie durch Vereinbarungen zur Bewirtschaftung von Uhu-Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, Bewirtschaftungspläne) eingeflossen. Darüber hinaus dienten die erhobenen Daten zur fachgerechten Absicherung von gefährlichen Stromleitungen und Mittelspannungsmasten (§ 41 BNatSchG) zur Verhinderung von Kollisions- und Stromtod.
Das Projekt "Unterstuetzung des bundesweiten Statuskolloquiums 'Neozoen - neue Tierarten in der Natur'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein der Freunde und Förderer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführt.
Das Projekt "Assemble - Plant functional traits and assembly of plant metacommunities in fragmented landscapes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, Arbeitsgruppe Landschaftsökologie durchgeführt. It is one of the greatest tasks in ecological research to explain species co-occurrence patterns in plant communities by fundamental assembly rules. Real communities contain fewer species combinations than expected by chance and existing combinations resist invaders turning them into 'forbidden', never co-occurring combinations. Forbidden combinations refer to species not sharing similar realised niches although fundamental niches are similar. Some argue that the mechanism behind these assembly rules is competitive exclusion, while others argue for guild proportionality or habitat heterogeneity. Non-random species combinations can even be generated from random birth, death and dispersal processes in a metacommunity. Local and regional factors determining assembly: The assembly processes of local communities can be considered as filters at the local and regional scale to select community members from the broader species pool. At the local scale community assembly can depend on the sequence in which species establish in a community arising from competitive hierarchies between entering species and species in the resident community. They can either mean rejection, coexistence or dominance of the entering species and in case of the latter alteration of the resident community. To analyse the relevance of individual plant functional traits linked to these competition processes is one of the key objectives of ASSEMBLE. Particularly, the analysis of trade-offs between allocation towards stronger dominance and higher fecundity will increase understanding and prediction of sequence effects in local community assembly. In a landscape perspective sequence effects in the exchange of individuals of different species between local communities, create metacommunities with alternative local community composition. In comparison with functional traits important at the local scale, the question is how dispersal traits such as terminal velocity, seed number, seed appendices trade off with traits associated to competition or regeneration. In the end, understanding the interplay between trait composition of extant communities, traits of entering species and spatiotemporal metacommunity configuration will deliver an important tool for predicting functional biodiversity.
Das Projekt "NEOBIOTA - Tagung Wien 2006" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Neozoen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein der Freunde und Förderer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführt. Bereits im September 1994 hatte die Umweltakademie Baden-Wuerttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitaet Stuttgart-Hohenheim, Institut fuer Landschafts- und Pflanzenoekologie ein bundesweites Symposium 'Neophyten - Gefahr fuer die Natur?' in Offenburg ausgerichtet. Ueber 120 Teilnehmer an der dortigen Veranstaltung dokumentierten das grosse Interesse an der Thematik 'Gebietsfremde Arten in der Natur'. Angeregt wurde u.a. bei dieser Veranstaltung das bis dahin noch nicht in diesem Rahmen behandelte Thema 'Gebietsfremde Tierarten' aufzugreifen und in einer Folgeveranstaltung den Stand der Wissenschaft und der Naturschutzpraxis genau darzustellen. Neozoen sind Neubuerger unserer Fauna. Eingeschleppt oder bewusst ausgebracht, haben sie sich im Laufe der Zeit bei uns angesiedelt und mehr oder weniger stark ausgebreitet. Waschbaer, Bisam, Nutria, Halsbandsittlich, Schmuckschildkroete, Sonnenbarsch und Dreiecksmuschel koennen als Beispiele genannt werden. Die Ausfuehrungen der Referenten beim Statuskolloquium verdeutlichten, dass inzwischen Vertreter aus allen Klassen des Tierreichs inzwischen die verschiedensten Lebensraeume besiedeln. Nach dem weit mehr beachteten Artensterben bewirken Neozoen die zweitgroesste Veraenderungswelle der Fauna. Manche Arten stellen fuer den Natur- und Artenschutz, aber auch die Forst- und Landwirtschaften ernst zu nehmendes Problem dar. Die Auswirkungen, die von dieser Faunenverfaelschung ausgehen und die Notwendigkeit von Gegenmassnahmen werden in der Oeffentlichkeit und in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Die Tagung sollte eine differenzierte Betrachtungsweise und die Vermittlung neuer Erkenntnisse hinsichtlich der Neozoen-Thematik ermoeglichen.
Das Projekt "Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Tagung: 'Invasive Arten in Deutschland: Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen einer nationalen Strategie' - am 23. und 24. Juni 2005 in Göttingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Forstpolitik, Forstgeschichte und Naturschutz durchgeführt. Anlass: Invasive gebietsfremde Arten haben in den letzten Jahren zunehmend Aufmerksamkeit in der Naturschutzdiskussion gefunden. So fordert z.B. die Biodiversitätskonvention Vorsorge- und ggf. Gegenmaßnahmen. Auch wenn in Deutschland nur relativ wenige Neophyten und Neozoen Naturschutzproblemen verursachen, sind die naturschutzfachlichen und rechtlichen Grundlagen für praktische Maßnahmen bisher nur wenig entwickelt. Vorsorge (z.B. Freisetzungsgenehmigungen) und Gegenmaßnahmen werden auch durch zersplitterte Zuständigkeiten und Instrumentarien der verschiedenen Rechts- bzw. Interessenbereiche erschwert. Ziele: Auf dieser ersten naturschutzorientierten nationalen Tagung sollen die in den letzten Jahren auf Bundesebene entwickelten Zielvorstellungen und anwendungs- bzw. umsetzungsorientierten Aktivitäten vorgestellt werden (z.B. Kosten invasiver Arten, Umfrage bei den Naturschutzbehörden, Erarbeitung eines Muster-Bewertungsverfahrens in Rahmen von Ausbringungsgenehmigungen). Auch Aktivitäten auf Landes- und Kreisebene sowie aus anderen Bereichen werden beispielhaft behandelt. Handlungsmöglichkeiten sollen diskutiert und weiter Forschungs- und Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Das Projekt "Oekonomische Folgen der Ausbreitung gebietsfremder Organismen in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Fachbereich 15 Biologie und Informatik, Abteilung Ökologie und Evolution durchgeführt. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt von 1992 unter anderem dazu verpflichtet, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Artikel 8 (h)). Waehrend die Folgen einer Ausbreitung gebietsfremder Arten fuer die biologische Vielfalt unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes weitestgehend in der wissenschaftlichen Diskussion verankert sind, liegen fuer die durch invasive gebietsfremde Arten hervorgerufenen oekonomischen Folgekosten fuer Deutschland noch keine Zahlen vor. Fuer die USA werden diese Kosten beispielsweise auf 3,6 bis 5,4 Milliarden Dollar pro Jahr geschaetzt. - Medizinische Kosten verursacht durch toxische und allergene Wirkungen oder durch Krankheitsuebertragung durch Neobiota, - Kosten fuer die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch reduzierte Ernte, reduzierte Tierproduktion und den Verlust genetischer Grundlagen fuer die Zuechtung und - Erhaltungskosten fuer bestimmte fuer den Naturschutz wertvolle Arten sollen zusammengestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der deutlich gemachten Folgekosten, die durch die Einbringung gebietsfremder Arten entstehen, die zwingend notwendigen Bereiche fuer eine Verhinderung und deren sektorale Akteure zu identifizieren, entsprechende nationale Handlungsschwerpunkte zu benennen und Strategien zur Verminderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten zu entwickeln. Zudem soll diese Analyse die Bereitschaft erhoehen, die in der Konvention entwickelten Leitlinien umzusetzen, die sich auf die Verhinderung einer Einbringung von gebietsfremden Arten, die Bedingungen der Ausbringung selbst und auf Ausgleichsmassnahmen zu negativen Wirkungen beziehen. Der Abschlussbericht ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen.
Das Projekt "Entwicklung umweltverträglicher Kulturverfahren zur nachhaltigen Produktion mariner Organismen in geschlossenen Systemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum TERRAMARE, Zentrum für Flachmeer-, Küsten- und Meeresumweltforschung e.V. durchgeführt. Geplant ist die Entwicklung einer wirtschaftlich und ökologisch tragfähigen geschlossenen Aquakulturanlage zur nachhaltigen Produktion von Meeresfischen. Im Gegensatz zur Käfighaltung oder sogenannten Durchflussanlagen, in denen ein ständiger Wasseraustausch stattfindet, wird in bereits bestehenden sogenannten Rezirkulationsanlagen ein bestimmter Prozentsatz (ca. 10 Prozent) Hälterungswassers pro Tag ausgetauscht. Ziel des beantragten Projekts ist es, durch die Anwendung verschiedener Schritte der biologischen Wasseraufbereitung die tägliche Austauschrate unter 5 Prozent zu senken (geschlossen). Der Naturschutzaspekt und die Wirtschaftlichkeit sind dabei von großer Bedeutung. Die Rückführung des Hälterungswassers in natürliche Ökosysteme birgt die Gefahr einer Faunenverfälschung durch die Freisetzung von Larven und/oder ausgewachsenen Fischen. Zudem belasten die ungeklärten Abwässer aus der Fischhaltung natürliche Ökosysteme. Bei einer alternativen Entsorgung der Abwässer über kommunale Kläranlagen fallen jedoch Abwasserkosten an. Das Konzept einer geschlossenen Anlage kann somit den Umweltschutz wirtschaftlich sinnvoll machen. Geplant ist die Kultur von Plattfischen (Seezunge) und deren natürlichen Futterorganismen wie Krebse und Borstenwürmer (Crustaceen und Polychaeten). Darüber hinaus soll die Filtrationsleistung von Muscheln (Miesmuscheln, Austern) zur Wasserklärung genutzt werden, während Phytoplankton und Makroalgen mit der überschüssigen Nitrat- und Phosphatfracht des Hälterungswassers kultiviert werden. Neben den ökologischen Vorteilen kann mit einer solchen Anlage auch eine breitere Produktpalette angeboten werden. Es werden Speisefische und Muscheln zum Verzehr kultiviert sowie Algen und Tange als Nahrungsergänzungsmittel oder für den pharmazeutischen und kosmetischen Bedarf. Die Kultur der Futterorganismen hilft die Futterkosten zu senken und ermöglicht gegenüber dem Fertigfutter eine artgerechtere Haltung.
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