Das Projekt "Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fontanestadt Neuruppin durchgeführt. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 ist die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Eine zentrale Rolle kommt dabei der kommunalen Ebene zu. In Neuruppin wurde bereits begonnen, ein Wärmekonzept zu erstellen und umzusetzen. An dieser Vorreiterstellung soll angeknüpft und die bisherigen Arbeiten am Wärmekonzept fortgesetzt werden. Dafür wurde ein interdisziplinäres Forschungskonsortium aufgestellt, dass sowohl technische, ökonomische wie auch juristische Expertisen vereint. Gemeinsam soll die Weiterentwicklung des bestehenden Wärmekonzepts und dessen Umsetzung untersucht werden. Zusätzlich sollen die relevanten Interdependenzen mit den auf übergeordneten Ebenen des Energiesystems noch zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich einer übergreifenden Sektorkopplungsstrategie Berücksichtigung finden. Die mit Fokus auf Neuruppin zu diskutierenden Fragen sind exemplarisch für viele andere Kommunen, weshalb auch die Übertragbarkeit der Erkenntnisse eine wichtige Rolle einnehmen wird. Ferner sollen Vorschläge für den Gesetzesrahmen entwickelt werden, damit Kommunen zukünftig die Planung und Umsetzung sowie Finanzierung ihrer Wärmekonzepte besser ermöglicht werden kann. Im Teilprojekt 2 ist die Weiterentwicklung eines innovativen Wärmekonzeptes inklusive einer Strategie zum Umgang mit den Unsicherheiten bedingt durch fehlende Entscheidungen hinsichtlich der Gesamtsystemstrategie geplant. Hierbei sollen mögliche Instrumente und Vorgehensweisen für die Entwicklung eines kommunalen Energie- und Wärmekonzeptes untersucht und bewertet werden. Es ist vorgesehen, u.a. einen intensiven Austausch mit lokalen Stakeholdern zu führen, um die Akzeptanz für das weiterentwickelte Konzept langfristig sicherzustellen. Die aus dieser Untersuchung resultierenden Ergebnisse sollen möglichst auf andere Kommunen übertragbar sein und somit einen nachhaltigen Mehrwert für weitere Kommunen und für das Handeln von Bund und Länder stiften.
Das Projekt "Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gemäß AtG existiert in Deutschland ein Genehmigungssystem für die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen sowie für den Umgang und den Verkehr mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die nach dem Stand von W und T erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen gewährleistet sind. Dabei trägt das BMU, als oberste Bundesaufsicht, auf allen Ebenen zur Weiterentwicklung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen bei (dynamische Weiterentwicklung der Schadensvorsorge). Die Ermittlung des Standes von W und T stellt uns vor eine komplexe, vielseitige und kontinuierliche Aufgabe, die die zwar thematisch unterschiedlichen, dennoch aufeinander abgestimmten Arbeitspakete des noch laufenden Vorhabens auch in Zukunft rechtfertigt. Die zu ermittelnden Informationen ergeben sich aus der Mitarbeit in internationalen Gremien, durch Auswertung der Ergebnisse der Arbeit relevanter nationaler, internationaler, multi- und bilateraler Gremien und Einrichtungen, aus sonstigen internationalen Kontakten sowie der internationalen Fachliteratur. BMU muss bei grundsätzlichen bundesaufsichtlichen Entscheidungen den Stand von W und T kennen und berücksichtigen. Dabei ist insbesondere die Kenntnis relevant, inwieweit infolge von technischen sowie konzeptionellen Weiterentwicklungen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit auf diesen Gebieten fortgeschrieben werden müssen. Die kontinuierliche Verfolgung des Standes von W und T ist daher unerlässlich. Es darf trotz der Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung kein sicherheitstechnisches Defizit aufgrund des fehlenden Kenntnisstandes von W und T entstehen. Zudem ist die Weiterverfolgung dessen aufgrund des gesteigerten Interesses an der Sicherheit der grenznahen Anlagen für die Arbeit des BMU essentiell.
Das Projekt "Erstellung eines praxisorientierten Handlungsleitfadens als Hilfestellung für Kommunen zur Bewältigung der SUP-Anforderungen an die Erarbeitung von Verkehrsentwicklungsplänen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP) strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert, Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren inhaltlich entlastet, Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt, Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Die Bosch & Partner GmbH entwickelt dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.