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Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen für Getreide- und Strohbrennstoffe - Einflüsse und Minderungsmöglichkeiten - (B 06-22)

Das Projekt "Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen für Getreide- und Strohbrennstoffe - Einflüsse und Minderungsmöglichkeiten - (B 06-22)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der Feinstaubemission aus Kleinfeuerungsanlagen für Getreide- und Strohbrennstoffe. Dazu soll die TLL geeignete Brennstoffe bereitstellen. Diese werden in einem Standardholzkessel und zwei für Getreide geeigneten Kesseln am TFZ verbrannt und der Verbrennungsprozess messtechnisch dokumentiert. Die erfassten Feinstaubproben werden an der TUHH analysiert. Das IE koordiniert den Projektablauf, gibt die Brennstoffe vor und wertet die Messergebnisse aus. Dabei wird insbesondere auf die Ausgangsbrennstoffe eingegangen und aus vergleichenden Betrachtungen zu dem Feinstaubverhalten von Holzbrennstoffen werden Schlüsse zu weiteren Einflussgrößen und möglichen Minderungsmaßnahmen abgeleitet. Es soll versucht werden, die Möglichkeiten einer Feinstaubminderung durch Koagulations- und Agglomerationsverfahren theoretisch und praktisch zu untersuchen. Die Ergebnisse stehen dem Auftraggeber zur Verfügung und können auf Wunsch in einem Workshop präsentiert werden.

Beurteilung der Strategien der Bundesländer zur Einhaltung der geltenden Feinstaubgrenzwerte (PM10), Quellgruppenzuordnung, Auswirkungen der eingeleiteten Maßnahmen und der thematischen Strategie CAFE bis 2020

Das Projekt "Beurteilung der Strategien der Bundesländer zur Einhaltung der geltenden Feinstaubgrenzwerte (PM10), Quellgruppenzuordnung, Auswirkungen der eingeleiteten Maßnahmen und der thematischen Strategie CAFE bis 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TNO Built Environment and Geosciences durchgeführt. Der Kurztitel des Projektes lautet 'Strategien zur Verminderung der Feinstaubbelastung'. A) Problemstellung: Die ab 1.1.2005 geltenden PM10-Grenzwerte der Richtlinie 1999/30/EG sind von den Bundesländern einzuhalten. Sie werden in Deutschland nach wie vor an zahlreichen Messorten überschritten. Die Ursachen sind aufzuklären und Vorschläge für die Grenzwerteinhaltung sind zu erarbeiten. Die Beurteilungsgrundlage bzgl. PM2,5 muss verbessert werden, da von der EU künftig stärkeres Gewicht auf PM2,5 gelegt wird. Zudem sind nationale Emissionshöchstmengen für Deutschland bei Feinstaub, erwachsend aus der Revision der NEC-Richtlinie, zu erwarten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung ist gegenüber der EU für die Sicherstellung des Vollzugs der Richtlinien verantwortlich. Sie hat deshalb zu prüfen, weshalb die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung der PM10-Grenzwerte nicht ausreichen und muss gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen vorschlagen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung Vorsorge treffen, damit die sich bereits abzeichnenden Herausforderungen durch die neue 'Thematischen Strategie Luftqualität' mitgestalten und bewältigen. C) Ziel des Vorhabens ist es, u.a. aufbauend auf den Ergebnissen der Vorhaben 204 42 - 202/02,-222 und 205 42 221, die das Thema 'Feinstaubminderung' betreffen, Ursachen für die Grenzwertüberschreitung zu ermitteln. Für eine zielgerichtete Maßnahmenplanung ist es zudem erforderlich, weiter gehende Maßnahmen vorzuschlagen, ihre Kosten zu ermitteln sowie ihre immissionsseitigen Auswirkungen modellgestützt zu bewerten. Alle Maßnahmen werden auch hinsichtlich ihrer Potentiale zur Minderung der PM2,5-Emissionen untersucht. Es werden Feinstaub-Emissionsprognosen auf der Basis eingeleiteter Maßnahmen und weiter gehender Maßnahmen erstellt. Die Darstellung der flächenhaften Immissionsbelastung in Deutschland mit Hilfe der Methode der Optimalen Interpolation soll fortgeführt werden (20143250). Zusammenfassung Abschlussbericht: Im PAREST-Projekt wurden Emissionsreferenzszenarien bis 2020 für Feinstaub (PM10 und PM2.5) und die Aerosol-Vorläufersubstanzen SO2, NOx, NH3 und NMVOC für Deutschland und Europa erstellt. Mit Hilfe chemischer Transportberechnungen wurde gezeigt, dass die im Referenzszenario berücksichtigten gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um bis zum Jahre 2020 überall in Deutschland eine Einhaltung der Grenzwerte für PM10 und NO2 und des Zielwertes für PM2.5 zu gewährleisten. In einem zweiten Schritt wurden für Deutschland weitere, in der bereits beschlossenen umweltpolitischen Gesetzgebung noch nicht berücksichtigte, emissionsmindernde Einzelmaßnahmen und deren Kosten identifiziert und zu Maßnahmenbündeln zusammengefasst. Die immissionsseitigen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmenbündel wurden jeweils mit chemischen Transportberechnungen bestimmt. Auch mit diesen zusätzlichen Maßnahmenbündeln wird es aber kaum möglich sein, die PM10-, PM2.5-, usw.

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