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Umriss der Umweltzone

<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>

Fahrzeuge aus dem Ausland

Auch Besucher aus dem Ausland, die mit ihrem Fahrzeug nach Berlin kommen, brauchen für ihr Fahrzeug eine Umweltplakette. Die Umweltplakette kann z.B. auf der Website der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgendem Link Online-application environmental zone sticker (Englisch) Online-Antrag Feinstaubplakette bestellt werden, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden. Weitere Informationen in mehreren Sprachen Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges. Einen Überblick über die Einstufung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung gibt folgende Tabelle (in Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben). Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor erhalten eine grüne Plakette. Alternativ können diese Fahrzeuge mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a Fahrzeugzulassungsverordnung gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone Berlin fahren. Formulare Rechtsvorschriften

Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser Datensatz ist nicht mehr aktuell, da die Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge im September 2023 aufgehoben wurden. Die zugehörigen WMS- und WFS-Dienste wurden abgeschaltet. Der Datensatz enthielt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge galt sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen. Hierbei wird zwischen Beschränkungen für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich EURO 5 (Pkw) bzw. EURO V (Lkw) und Beschränkungen ausschließlich für Lkw (ebenfalls bis einschließlich EURO V) unterschieden. Die betroffenen Straßenabschnitte waren für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt.

Formulare im Bereich Luft

Umweltzone Berlin Baumaschinen Baustellen Deutsch Feinstaubplakette English Online-application environmental zone sticker Informationen zur Umweltzone Berlin Beschwerde über eine Baustelle Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Service-Portal Berlin Weitere Informationen zu Ausnahmen von der Kennzeichenpflicht in der Umweltzone finden Sie in der Dienstleistungs­datenbank des Service-Portals Berlin. Service-Portal

Formulare im Bereich Mobilität und Verkehr

Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands AV zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten

WMS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WMS (WebMapService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Stickoxide: Neue Umweltplakette nur für saubere Diesel

Stickoxide: Neue Umweltplakette nur für saubere Diesel Auch 2015 waren viele Innenstädte stark mit Stickoxiden belastet. Das zeigt die Auswertung der Messdaten von Bund und Ländern durch das UBA. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger empfiehlt daher für Umweltzonen eine neue Umweltplakette: „Die neue Umweltplakette sollten nur besonders saubere Diesel-Pkw erhalten – also solche, die die zukünftigen Euro 6- Grenzwerte nicht nur auf dem Papier einhalten." Die Konzentrationen von Stickstoffdioxid überschritten auch im Jahr 2015 an rund zwei Drittel aller verkehrsnahen Messstationen den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m 3 ). An hochbelasteten verkehrsnahen Standorten würde dies laut ⁠ UBA ⁠ auch noch bis 2030 der Fall sein – trotz der geplanten Einführung neuer europäischer Abgasgrenzwerte für Diesel-Pkw im realen Fahrbetrieb. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) gilt bereits seit mehr als fünf Jahren, wird aber noch viel zu oft überschritten. Im Jahresmittel dürfen demnach die NO 2 -Konzentrationen seit dem 1. Oktober 2010 den Wert von 40 µg/m 3 nicht überschreiten. An 27 Prozent der insgesamt 514 deutschen NO 2 -Messstationen lagen die Konzentrationen im Jahr 2015 über dem Grenzwert. Ohne Ausnahme traten alle Überschreitungen an verkehrsnahen Messstationen auf, von denen damit zwei Drittel betroffen waren. Hauptquelle der Stickstoffoxide ist der motorisierte Straßenverkehr. Rund 70 Prozent der direkten NO 2 -Emissionen des Straßenverkehrs stammen von Pkws, wobei Diesel-Pkws allein für 67 Prozent verantwortlich sind. „Zusätzliche Maßnahmen müssen deshalb genau hier ansetzen. Nur eine neue Umweltplakette für Fahrzeuge, die Euro 6 auch im realen Fahrbetrieb einhält, kann die erforderliche Modernisierung der Fahrzeugflotte beschleunigen. Die Plakette sollte natürlich auch Elektrofahrzeuge und emissionsarme Benziner einschließen.“, sagte Krautzberger. Bei konsequenter Einführung der neuen Plakette rechnet das UBA nach eigenen Berechnungen damit, dass der EU-Grenzwert in hochbelasteten Straßen zumindest ab dem Jahr 2025 erreicht werden könnte, an weniger belasteten Straßen auch schon eher. Klar ist damit auch: „Eine neue Umweltplakette allein wird das Problem schlechter Luft nicht lösen; in Innenstädten muss eine verkehrspolitische Zäsur stattfinden.“, so Krautzberger. „Die seit Jahrzehnten diskutierte Verkehrswende muss zügig umgesetzt werden. Wir brauchen deutlich mehr Fuß-, Fahrrad- und öffentlichen Verkehr. Angebote wie Carsharing mit sauberen Fahrzeugen müssen attraktiver und die unterschiedlichen Verkehrsmittel intelligent verknüpft werden.“ Saubere Fahrzeuge wie Elektroautos, Elektrobusse und Pedelecs sollten stärker gefördert werden. Das UBA schlägt deshalb vor, die gerade diskutierte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge durch eine Quotenregelung zu ergänzen. So könnte sichergestellt werden, dass jedes Jahr wirklich ein bestimmter Anteil der Neuwagen als Elektrofahrzeug zugelassen wird. Eine Nichteinhaltung der Quote müsste in der Folge gegenüber den Autoherstellern mit Sanktionen belegt werden.

Umweltzone , Stadt Leipzig

Der Datensatz stellt die Umweltzone der Stadt Leipzig dar. Innerhalb der Grenzen gelten die Normen für die grüne Umweltplakette

Umweltzonen gegen Feinstaub

Zum 1. Januar 2008 wurden zunächst in den Städten Berlin, Hannover und Köln Umweltzonen für den Kfz-Verkehr in Kraft gesetzt, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen in allen Städten Deutschlands gültig.

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