Schlechte Luftqualität in Deutschland Aktuell ist die Luftqualität in Deutschland schlecht. Warum ist das so? Und wie gefährlich ist die Situation? Wie ist die Luftqualität aktuell? Derzeit wird die Luftqualität in Deutschland nach dem Luftqualitätsindex (LQI) des Umweltbundesamtes als schlecht eingestuft. Ursache ist die hohe Belastung mit Feinstaub ( PM2,5 ). Von schlechter Luftqualität war und ist nicht nur Deutschland, sondern große Teile Zentraleuropas betroffen. Mehr Infos dazu gibt es hier . Aber warum ist das so? Ursache ist grundsätzlich der Ausstoß ( Emission ) von Feinstaub. Im Winter ist dieser größer, weil mehr Energie benötigt wird, Kamine mit Holz geheizt werden, aber auch die Emissionen aus dem Straßenverkehr (aus dem Auspuff und vom Straßenabrieb) erhöht sind. Aktuell kann zumindest regional die Landwirtschaft eine nennenswerte Quelle sein. Außerdem ist zumindest für Sonntag und Montag (09.03.2025 / 10.03.2025) ein Einfluss von Ferntransport von Saharastaub nicht auszuschließen. Regional kann auch der Transport aus Osteuropa zur erhöhten Belastung betragen. Die jeweils vorherrschenden Wetterbedingungen entscheiden jedoch darüber, ob die Schadstoffe schnell in der Luft verteilt werden oder sich über Tage anreichern können und dann zu solchen Situationen führen. In der aktuellen Wetterlage ist der Luftaustausch eingeschränkt, es ist nahezu windstill. Die Schadstoffe sind in solchen Situationen quasi in den unteren Luftschichten „gefangen“. Dazu kommt, dass es in der letzten Zeit deutschlandweit nahezu keinen Niederschlag gab, der die Partikel hätte auswaschen können. Laut Deutschem Wetterdienst schwächt sich in den nächsten Tagen der Hochdruckeinfluss allmählich ab. Dann ist mit einer Verbesserung der Luftqualität zu rechnen. Weitere Infos gibt es hier . Was kann man dagegen tun? Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubkonzentration in Situationen wie derzeit kaum messbare Erfolge haben. Selbst die Maßnahmen des Corona-Lockdown führten nicht zu einem schnellen Rückgang der Feinstaubkonzentrationen in den bodennahen Luftschichten. Zumal bei hohen Feinstaubkonzentrationen häufig auch Beiträge von überregionalem Feinstaubtransport aus anderen Ländern hinzu kommen, die man mit örtlichen Maßnahmen nicht mindern kann. Eine deutliche, kurzfristige Verbesserung der Luftqualität ist erst zu erwarten, wenn die austauscharme Wetterlage aufgelöst wird und Wind sowie Niederschlag zur Verdünnung der Schadstoffe beitragen. Grundsätzlich führten langfristige Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubemissionen bei Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen zu einer deutlichen Verringerung der jährlichen Feinstaubbelastung. So sanken die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM 10 in den letzten 20 Jahren im städtischen Hintergrund um durchschnittlich 40%. Entwicklung der Luftqualität in Deutschland Wie gefährlich ist die Situation und wo kann ich mich über die Luftqualität informieren? Das Umweltbundesamt informiert per App Luftqualität und Web über die aktuelle Luftqualität. Der Luftqualitätsindex – von sehr gut bis sehr schlecht – ist mit Gesundheits- und Verhaltenstipps verknüpft. Für Menschen mit Vorerkrankungen können sich schon ab der gelben Stufe "moderat" gesundheitliche Probleme ergeben. Daher empfehlen wir dieser Gruppe in der aktuellen Situation auf anstrengende Aktivitäten im Freien, wie z.B. den Jogginglauf, zu verzichten. Ist der Indexwert "sehr schlecht", empfehlen wir dies allen. Besser ist ein gemütlicher Spaziergang, anstatt zu joggen. Dabei atmet man deutlich weniger schlechte Luft ein und tut mit der Bewegung auch etwas Gutes für seinen Körper. Weitere Infos: Wirkung von Luftschadstoffen auf die Gesundheit Der Luftqualitätsindex
Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2018 Die kennzeichnenden Tierarten des FFH-Gebietes „Huy nördlich Halberstadt“ ja 1/2011 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2010 (pdf-Datei 11 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2010 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) ja 1/2010 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2009 (pdf-Datei 4,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2009 Messung des Einflusses von Fahrbahnoberflächen auf die Verkehrsgeräusche nach DIN EN ISO 11 819/1 (pdf-Datei 2,8 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2009 Verbrennung von Gartenabfällen Zusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung aktualisierte Fassung April 2011 (pdf-Datei 1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2009 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2008 (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2009 Versuchsweiser Einsatz von Calcium-Magnesium-Acetat zur Reduzierung von Feinstaub in Halle (Saale) (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2008 Regionale Klimadiagnose Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) ja 4/2008 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2007 (pdf-Datei 6,1 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2008 Regionale Klimaänderungen auf der Basis des statistischen Regionalisierungsmodells WETTREG - Analysen und Trends für Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2008 Förderung von Wildobst und Feld-UlmeBeitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Biosphärenreservat Mittelelbe (pdf-Datei 4,06 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2008 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Biologische Vielfalt und FFH-Management im Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland (Teil 1 und 2) (nicht barrierefrei) nein 2/2007 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2006 (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2007 Künftige Klimaänderungen in Sachsen-Anhalt- Sachstand und Handlungsfelder -Workshop am 16. Juni 2006 im Landesamt für Umweltschutz, Halle (Saale) (pdf-Datei 3,5 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2006 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2006 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2005 (pdf-Datei 2,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2005 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2004 (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2004 Die Geradflügler des Landes Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) nein 4/2004 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2003 (pdf-Datei 2,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2004 Bestandsituation und Schutz der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) nein 2/2004 Karte der Potentiellen Natürlichen VegetationErstellung und Anwendung - Beitrag zum Fachkolloquium am 12. März 2001 (pdf-Datei 810 KB, nicht barrierefrei) ja 1/2004 Erfolgskontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 14 zwischen Halle (Saale) und Magdeburg (pdf-Datei 5,5 MB, nicht barrierefrei) ja 2/2003 Die Pilzflora des Naturschutzgebietes Hakel im Nordharzvorland (Sachsen-Anhalt) (pdf-Datei 3,4 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2003 VOGELMONITORING IN DEUTSCHLAND TAGUNGSBAND nein 3/2002 MANAGEMENT VON FFH-LEBENSRAUMTYPEN Untersuchungen zu den Auswirkungen von Maßnahmen zur Heide-Pflege (Flämmen, Mahd) auf Gliederfüßer (Arthropoda) nein 2/2002 Beiträge der Landeskultur und Kulturtechnik für eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Kulturlandschaft - Geschichte und Perspektiven -Internationale Tagung vom 15.10. bis 17.10.2002 in Halle (Saale) (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2002 150 Jahre Schutz der TeufelsmauerTagung und Festveranstaltung am 08.06.2002 in Weddersleben (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2001 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Elbe - Teil 1 bis 3 (nicht barrierefrei) nein 2/2001 Fachbeiträge aus dem Jahr 2000 ja 1/2001 Feinstaubemissionsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt: PM 10 -, PM 2,5 - und PM 1,0 - Emissionen aus Industrie und Hausbrand nein 3/2000 Verzeichnis der Gewässerstrecken und Einzugsgebiete - 5676 Wipper - und Kartenband nein 2/2000 Möglichkeiten zur Entwicklung eines lokalen Biotopverbundes im Agrarraum Sachsen-Anhalts ja 1/2000 Karte der potentiellen natürlichen Vegetation von Sachsen-Anhalt ja 2/1999 Workshop "Gentechnologie und Umweltschutz" am 05.11.1998 in Halle (Saale) nein 1/1999 Checkliste der Pilze Sachsen-Anhalts nein 5/1998 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Hausbrandfeuerstätten beim Einsatz von Braunkohlenbriketts nein 4/1998 Arten- und Biotopschutzprogramm Stadt Halle (Saale) nein 3/1998 330 Jahre Schutz der Baumannhöhle im Harz nein 2/1998 Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger / Ver- und Entsorgerin nein 1/1998 Konzepte für die Vernetzung wertvoller Biotope in der Bergbaufolgelandschaft Workshop zum Forschungsverbund Braunkohlen - Tagebaulandschaften Mitteldeutschlands (FBM) am 17.04.1997 nein 7/1997 Vorschläge zur Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes ausgewählter Bereiche in der Saaleaue im Land Sachsen-Anhalt Teil A und B (auszugsweise) ja 6/1997 Die Pilze der Brandberge (pdf-Datei 2,5 MB, nicht barrierefrei) nein 5/1997 Umweltrelevante Untersuchungen von Gießereialtsanden und Schlacken nein 4/1997 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Harz nein 3/1997 6. Tagung des Arbeitskreises der Landesämter und -anstalten "Naturschutz in der Agrarlandschaft" vom 20.06. - 22.06.1996 in Halle (Saale) (pdf-Datei 40 MB, nicht barrierefrei) nein 2/1997 Das Ökologische Verbundsystem (ÖVS) in Sachsen-Anhalt - seine Planung und Umsetzung Fachtagung am 22. Mai 1996 nein 1/1997 Die Pilzflora der Dölauer Heide bei Halle (Saale) (pdf-Datei 7,3 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1996 Freiräume für die ungestörte natürliche Entwicklung - Kernzonen in Naturschutzgebieten Fachtagung am 25. April 1995 nein 2/1996 Untersuchungen zur aktuellen Situation der Ichthyofauna von Saale, Unstrut und Helme in Sachsen-Anhalt nein 1/1996 Das vorläufige Flächenverzeichnis und die Verschlüsselung von oberirdischen Gewässern entsprechend LAWA-Richtlinie in Sachsen-Anhalt nein 3/1995 Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen Tagung am 04. März 1994 in Halle (Saale) nein 2/1995 Ichthyofaunistische Untersuchungen im Stadtkreis Halle und im Saalkreis ja 1/1995 Programmbeschreibung ARTDAT (Version 4.3) nein 1/1994 Beiträge zur Landschaftsrahmenplanung 2. Seminar am 08.03.1994 in Halle (Saale) nein
Emissionen prioritärer Luftschadstoffe Seit den 1970-er Jahren führten zahlreiche politische und technische Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan sowie von Feinstaub. Dennoch sind die Einträge in Ökosysteme nach wie vor zu hoch. Entwicklung seit 2005 Die Bundesregierung hat sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, die Emissionen von Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxiden (NO x ), Ammoniak (NH 3 ), flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan ( NMVOC ) und Feinstaub (PM 2,5 ) deutlich zu reduzieren. Deutschland hat sich im Rahmen der neuen NEC-Richtlinie der EU (siehe weiter unten) zu nationalen Emissionsminderungen für diese Stoffe verpflichtet. Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, das ungewichtete, arithmetische Mittel der zugesagten Emissionsminderungen (45 %) zu erreichen. Die Verrechnung der Emissionsentwicklungen zu einem Index ermöglicht es, steigende Emissionen einzelner Schadstoffe durch stärkere Eindämmung des Ausstoßes anderer Schadstoffe zu kompensieren. Die Emissionen von Schwefeldioxid sinken am stärksten und zeigen im Jahr 2022 nur noch 54 % des Niveaus des Jahres 2005. Die Emissionen von Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Feinstaub zeigen ebenfalls einen stetigen Abwärtstrend und sanken bis 2022 auf etwa 60 % (Stickstoffoxide) bzw. 70 % (NMVOC) und 63 % (Feinstaub PM 2.5 ) des Niveaus von 2005. Die Emissionen von Ammoniak lagen bis 2017 über dem Niveau von 2005 und sinken seitdem sichtbar, die Emissionen im Jahr 2022 liegen aber noch auf 82 % des Jahres 2005. Dadurch fällt der Schadstoff-übergreifende Indikatorwert mit 66 % etwas höher aus (siehe Abb. „Index der Luftschadstoff-Emissionen“). Eine Sonderrolle im Trendverlauf nimmt dabei das Jahr 2009 ein, das durch die Effekte der globalen Wirtschaftskrise geprägt war. Die verminderten Aktivitäten führten zu sichtbaren Einbrüchen und Kompensationseffekten im Folgejahr 2010 bei allen Schadstoffen außer Ammoniak (NH 3 ). Die Schwefeldioxid-Emissionen konnten zwischen 2005 und 2022 deutlich gemindert werden. Wesentliche Gründe hierfür sind die Senkung des Schwefelgehaltes im Heizöl, sowie die Verbesserung der Abgasreinigung in Großfeuerungsanlagen im Zuge der Neufassung der 13. BImSchV aus dem Jahre 2013. Ebenfalls deutliche Minderungen konnten bei den flüchtigen organischen Verbindungen (ohne Methan) erreicht werden. Zum einen gelang dies durch den Einsatz von lösemittelärmeren Produkten und einen reduzierten Lösemittelverbrauch im industriellen und gewerblichen Bereich. Des Weiteren wirken sich hier die fortschreitende Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und mobile Maschinen sowie der starke Verbrauchsrückgang von Benzin als Kraftstoff aus. Die Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen resultiert in Teilen ebenfalls aus einer fortschreitenden Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und mobile Maschinen. Eine wichtige Rolle kommt hier aber auch dem Einsatz von Entstickungsanlagen im Kraftwerksbereich zu. Die überwiegend landwirtschaftlich verursachten Ammoniak-Emissionen liegen mit ihren Minderungen der letzten Jahre noch nicht weit unter dem Ausgangswertes des Jahres 2005. Es bleibt abzuwarten ob verschärfte Regelungen wie z.B. die novellierte Düngeverordnung einen nachhaltigen Effekt auf das Emissionsniveau haben werden. Auch die Feinstaub-Emissionen ( PM2,5 ) sind seit dem Jahr 2005 deutlich gesunken. Einen wesentlichen Beitrag leistete hier der zunehmende Einsatz von Partikelfiltern in Kraftfahrzeugen. Die Novellierung der 1. BImSchV führte zu verminderten Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen. Im Industriebereich folgen die Emissionen der Konjunktur sowie dem technischen Fortschritt von Maßnahmen zur Emissionsminderung. Als Indikator für die Versauerung wird das Versauerungspotenzial aus den Emissionsangaben der Säurebildner Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Ammoniak ermittelt. Der Anteil der Landwirtschaft (Ammoniak-Emissionen, aber auch Stickstoffoxid-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden) stieg von gut 16 % im Jahre 1990 auf 41 % in 2005 bzw. 51 % im Jahr 2022. Er liegt damit seit Mitte der 90er Jahre höher als der jedes anderen Bereichs (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“). Index der Luftschadstoff-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Problematische Stoffe Obwohl der Ausstoß von Luftschadstoffen bis heute deutlich verringert wurde, ist er, gemessen an der dauerhaften Belastbarkeit der Ökosysteme, immer noch zu hoch. Dies gilt besonders für versauernde und eutrophierende Luftverunreinigungen (vor allem Stickstoffoxide und Ammoniak). Die über Jahrzehnte erfolgten Einträge von Schwefel und Stickstoff in die Böden hinterlassen noch für lange Zeit eine kritische Altlast. So haben zum Beispiel viele Waldböden erhebliche Anteile basischer Nährstoffe (zum Beispiel Calcium, Magnesium, Kalium) verloren und versauern. Damit geht auch eine Belastung des Sickerwassers einher. Ammoniak wird im Boden durch Bodenbakterien zu Nitrat oxidiert und ausgewaschen. Hohe Ammoniakdepositionen induzieren damit auch eine stärkere Nitratbelastung des Grundwassers und stellen somit eine Gefährdung unseres Trinkwassers dar. Luftverunreinigungen, insbesondere Stickstoffverbindungen, führen auch zum Rückgang der biologischen Vielfalt. Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Emissionen Das Problem des grenzüberschreitenden sauren Regens machte deutlich, dass die Umweltprobleme nur durch internationale Anstrengungen bekämpft werden können. Der Genfer Luftreinhaltekonvention der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen im Jahr 1979 folgten acht internationale rechtsverbindliche Vereinbarungen (Protokolle) zur Luftreinhaltung. In den 1980er und 1990er Jahren wurden Protokolle zur Minderung versauernder und eutrophierender Substanzen (1. Schwefelprotokoll, 1985; Stickoxidprotokoll, 1988; 2. Schwefelprotokoll, 1994), in den 1990er Jahren die Protokolle über flüchtige organische Verbindungen ( NMVOC -Protokoll, 1991) und über die Schwermetalle und schwer abbaubare organische Stoffe (Schwermetallprotokoll und POP -Protokoll, 1998) beschlossen. Die zunehmende Belastung der Umwelt durch bodennahes Ozon und eutrophierenden Stickstoff in den 1990er Jahren machte eine internationale Vereinbarung zur Emissionsreduktion von Ozon-Vorläufersubstanzen (NO x und VOC ) und Stickstoffverbindungen notwendig. Mit dem am 1. Dezember 1999 auch von Deutschland unterzeichneten Multikomponentenprotokoll (Göteborg-Protokoll) zur Verringerung von Versauerung , Eutrophierung und bodennahem Ozon wurde ein integrierter Ansatz mit mehreren Schadstoffkomponenten (NO x , VOC, SO 2 , NH 3 ) einschließlich ihrer Wechselwirkungen eingeführt. Die Vertragsstaaten des Protokolls haben im Mai 2012 weitergehende Emissionsminderungen für das Jahr 2020 ff. sowie zahlreiche weitere Änderungen des Multikomponenten-Protokolls vereinbart. So wurden für Deutschland im Zeitraum 2005 bis 2020 folgende Emissionsminderungsverpflichtungen festgelegt: SO 2 : -21 %, NO x : -39 %, NH 3 : -5 %, NMVOC: -13 % und PM2.5: -26 %. Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen ( NEC-Richtlinie 2001/81/EG) legt für die EU-Mitgliedsstaaten (wie das Göteborg-Protokoll für UNECE-Staaten) nationale Höchstmengen für die jährlichen Emissionen der geregelten Schadstoffe fest, die seit dem Jahr 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Die neue NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 enthält zudem relative Minderungsverpflichtungen für die Jahre 2020 und 2030, jeweils ausgedrückt als prozentuale Minderung gegenüber 2005. Für 2020 wurden dabei die Ziele des Göteborg-Protokolls (siehe oben) in den Rechtsakt übernommen. Die neuen Minderungsverpflichtungen für 2030 sind folgende: SO 2 : -58 %, NOx: -65 %, NH3: -29 %, NMVOC: -28 % und PM2.5: -43 %. Ansätze für weitere Maßnahmen Weitere Minderungen der NOx-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind vor allem durch anspruchsvolle Abgasstandards für LKW (EURO VI), leichte Nutzfahrzeuge und PKW (EURO 6) sowie durch eine umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs zu erzielen. Selbstverständlich haben Abgasrichtlinien nur eine positive Wirkung, wenn sie nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße eingehalten werden. Im Bereich der Lösemittel ( NMVOC ) besteht die Möglichkeit der Verwendung lösemittelarmer oder freier Produkte in allen Produktbereichen, die durch zusätzliche europäische Regelungen zur Beschränkung des Lösemittelgehaltes in Produkten gefördert werden soll. Potenziale der Luftreinhaltung liegen auch in Energiesparmaßnahmen, der Steigerung der Energieeffizienz (zum Beispiel durch verbrauchsarme Motoren und neue Antriebstechnologien), dem Einsatz von emissionsfreien regenerativen Energien (beziehungsweise weitestgehender Verzicht auf Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen) sowie die Verwendung emissionsarmer Einsatzstoffe und Produkte. Die Reduzierung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft soll durch die Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik und durch verschiedene nationale Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden (siehe „Ammoniak-Emissionen“ ).
Nie wurden in Rheinland-Pfalz niedrigere Luftschadstoffwerte gemessen als im vergangen Jahr. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Jahresmittelwerte 2023 an den landesweiten Luftmessstationen. „Dass gerade in den letzten zehn Jahren die Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten stetig gesunken sind, ist ein beeindruckendes Beispiel erfolgreicher Umweltpolitik“, freut sich Klimaschutzministerin Katrin Eder. Verantwortlich sei eine Vielzahl von Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. 2023 wurde der Rückgang zudem von günstigen meteorologischen Bedingungen begleitet. Einzige Ausnahme bildet Ozon. „Gerade die Belastungen durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube, die nachweislich die größten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, sind stark zurückgegangen“, verdeutlicht Dr. Frank Wissmann, Präsident des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Das LfU betreibt seit 1978 im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität das Zentrale Immissionsmessnetz - ZIMEN - für Rheinland-Pfalz. Sowohl an den verkehrsnahen Messstellen wie auch im städtischen Hintergrund haben sich die Jahresmittelwerte für die Schadstoffe PM10 und Stickstoffdioxid in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Sehr ähnlich Entwicklungen, wenn auch nicht in dieser Deutlichkeit, werden für weitere Schadstoffe wie, Ruß, Kohlenmonoxid, Benzol, sowie verschiedene Schwermetalle (Blei, Cadmium, Arsen und Nickel) verzeichnet. Die geringeren Stickoxidkonzentrationen führen allerdings dazu, dass weniger Ozon abgebaut werden kann, was die gegenläufige Entwicklung bei diesem Schadstoff erklärt. Neue EU-Grenzwerte „Die erfreuliche Entwicklung bei der Luftqualität darf uns nicht dazu verleiten, bei unseren Anstrengungen zur weiteren Reduzierung der Luftbelastung nachzulassen“, sagt Ministerin Eder. Vielmehr machten die aktuell von der EU geplanten Verschärfungen der Grenzwerte deutlich, dass das Ziel einer gesunden Luft noch lange nicht erreicht sei. Vertreter von EU-Kommission, EU-Regierungen und EU-Parlament haben sich am 20. Februar unter anderem darauf verständigt, dass die zulässigen Konzentrationen von Feinstaub der Fraktion PM 2,5 und Stickoxiden teilweise mehr als halbiert werden. Ab dem Jahr 2030 sind dann für PM 2,5 nur noch 10µg/m3 (bisher 25µg/m3) im Jahresmittel zugelassen. Beim Stickstoffdioxid ist ab 2030 nur noch eine mittlere Jahreskonzentration von 20 µg/m3 (bisher 40µg/m3) zulässig. Der neue PM10 Grenzwert wird im Jahresmittel bei 20 µg/m3 liegen (bisher 40 µg/m3). Zulässig sind künftig Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 45 µg/m3 (früher 50 µg/m3) an 18 statt bisher 35 Tagen. Mit diesen Verschärfungen werden die Europäischen Luftqualitätsgrenzwerte deutlich an die Empfehlungen der WHO angenähert und erfordern auch zukünftig erhebliche Anstrengungen seitens der Politik zur Erreichung der neuen Richtwerte und damit zur Verbesserung der Luftqualität. Vielfältige Ursachen Auf nationaler Ebene führte der verpflichtende Einbau von geregelten Katalysatoren (SCR-Kats etc.) in den früher 2000-er Jahren zu einer deutlichen Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Dieselfahrzeuge. Die kontinuierliche Verschärfung der Euro-Normen bei Pkw und Lkw führten dann auch bei den Stickoxiden - hier vor allem beim Stickstoffdioxid (NO2) - zu einer erheblichen Reduzierung der Luftbelastung. Wegen der hohen Verkehrsbelastung in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen wird der Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 allerdings erst seit dem Jahr 2020 landesweit eingehalten. In den Großstädten waren dazu weitere, meist lokale Maßnahmen nötig wie die Ausweisung von Umweltzonen, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrslenkende Maßnahmen, wie die Optimierung von Verkehrsflüssen durch intelligente Verkehrssteuerungssysteme (Dosierung des Verkehrsaufkommens, Einführung von Busspuren, Verkehrsberuhigung durch die Einführung von Tempo-30 Zonen). Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Karte 03.11.1 Emissionen des Kfz-Verkehrs 2009 Grundsätzlich werden die verkehrsbedingten Emissionen vorrangig von der Anzahl und Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, dem LKW-Anteil, der Fahrgeschwindigkeit, der Stauanfälligkeit des jeweiligen Straßenabschnittes sowie der mittleren spezifischen Emission der Fahrzeuge bestimmt. Einen Großteil der Verkehrslast haben in Ballungsräumen die Hauptstraßen zu bewältigen. Zwar umfasst das in der Karte abgebildete Hauptstraßennetz des Landes Berlin mit seinen rund 1.380 km Länge nur ca. 25 % des Gesamtnetzes von etwa 5.410 km, jedoch wird der größte Anteil aller gefahrenen Kilometer sowie verkehrsrelevanten Emissionen auf diesem Netzteil verursacht (jeweils über 80 % der betroffenen Summenwerte). Während Tabelle 4 die einzelnen Summendarstellungen enthält, verdeutlicht die Karte die räumliche Verteilung auf den etwa 8.330 Zählabschnitten. Alle 945 Abschnitte mit – bezogen auf die Berliner Situation – “weit überdurchschnittlichen” Emissionen der Schadgase NO x und PM10 weisen eine “Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke” DTV von mehr als 20.000 auf, jeweils mit einem LKW-Anteil deutlich über 10 %. Diese, insbesondere in ihrer schweren Variante > 3,5 Tonnen, sind aufgrund ihrer leistungsstarken Motoren überproportional an den Kfz-bedingten Emissionen (z.B. bis zu 75 % der Rußpartikel) beteiligt. Aus der Einstufung in eine der 4 Emissionsklassen kann nicht unmittelbar auf die im Streckenabschnitt resultierende Belastungs- (Immissions-)-situation geschlossen werden. Dazu werden eigene Berechnungen für Schadstoffkonzentrationen der wichtigsten Stoffe durchgeführt, die auch die notwendigen weiteren Randbedingungen wie die Meteorologie als nicht-konstante Größe und das jeweilige Trassenumfeld berücksichtigen (vgl. Kapitel Methode). Das Berechnungsmodell liefert eine Abschätzung für die Schadstoffkonzentration innerhalb der Straßenschluchten in dem Bereich, in dem sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten können. Die Abschnitte dieser Bewertungsstufe sind ganz überwiegend Hauptverbindungsstraßen wie Teile der Stadtautobahn A100 Bundesstraßen wie Heerstraße oder Potsdamer Straße weitere wichtige Verbindungsachsen wie die Strecke Großer Stern – Kaiserdamm / Großer Stern – Martin-Luther-Straße bzw. der Straßenzug Leipziger Straße – Gruner Straße – Otto-Braun-Straße. Karte 03.11.2 Index der Luftbelastung für PM10 und NO 2 im Jahr 2009 Messungen der Schadstoffkonzentrationen sind nur für ein begrenztes Gebiet in der Umgebung der Messstelle repräsentativ und vor allem bezogen auf den Feinstaub PM10 stark von den meteorologischen Randbedingungen abhängig. Diese Abhängigkeiten werden anhand der nachfolgenden Darstellungen der Abbildungen 10 bis 13 deutlich. Entwicklung der PM10-Tagesmittelwerte in den Jahren 2002, 2005, 2007 und 2010 an den Messstellen des BLUME-Messstellen Der zum 90,41%-Wert korrespondierende Tagesmittelwert der Feinstaubkonzentration PM10 von 50 µg/m³ darf an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Auswertungen zu den Ursachen der Feinstaubbelastung zeigen, dass etwa die Hälfte der Staubkonzentration an verkehrsnahen Messpunkten der Berliner Innenstadt aus Quellen außerhalb des Großraums Berlin stammt. Je nach Verlauf der meteorologischen Randbedingungen kann dieser Außeneinfluss zu einer mehr oder weniger starken Überschreitung insbesondere des zweiten PM10-Grenzwertes führen. Dabei werden nicht mehr als 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ Feinstaub PM10 zugelassen. Während in den Jahren 2002 und 2005 zum Teil deutliche Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes zu verzeichnen waren (z.B. 2005 mit 82 Überschreitungen an der Messstelle Frankfurter Allee), wurde im Jahr 2007 aufgrund günstiger meteorologischer Bedingungen mit einem hohen Anteil austauschreicher West-Wind-Wetterlagen zum ersten Mal nicht nur der Jahresmittelwert an allen Messstationen eingehalten, sondern auch der zweite Grenzwert unterschritten. 2010, einem Jahr mit wiederum ungünstigen meteorologischen Bedingungen, wurde zwar der PM10-Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ an allen Messstationen eingehalten. Jedoch wurde im selben Jahr an allen Straßen-Messstationen und auch an der städtischen Hintergrund-Messstation in Neukölln der 90,41 % Wert wieder überschritten, an der BLUME-Station 124 Mariendorfer Damm sogar mehr als 20 Mal zu häufig. Dieser nachgewiesene Außeneinfluss auf die Feinstaubkonzentration entbindet jedoch nicht von eigenen Anstrengungen, um eine dauerhafte Minderung der PM10-Belastungen zu gewährleisten. Um eine langfristige Reduzierung des Feinstaubs auch bei ungünstiger Wetterlage an Hauptverkehrstraßen zu ermöglichen wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 erstellt, dessen Maßnahmen, u.a. die Einführung der Umweltzone ab 01.01.2008 langfristig zu einer Minderung der Feinstaubbelastung geführt haben. Im Jahr 2010 wäre ohne die Umweltzone die Anzahl der Überschreitungstage von über 50 µg/m³ um etwa 10 Tage höher gewesen. Um über die an den BLUME-Messstellen gewonnene Information hinaus ein vollständiges und aktuelles Bild der Vorbelastung sowie der Verteilung der Schadstoffe im Stadtgebiet zu erhalten, wurden aufwändige Modellrechnungen im Rahmen der Neuerhebungen Kfz-Verkehr 2009 im Rahmen des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans 2009-2020 durchgeführt, die im Kapitel Methode bezogen auf die Straßenschluchten ausführlich beschrieben werden. Als Grundlage dienten Wetterbedingungen sowie Verkehrs- und Emissionsdaten des Jahres 2009. Die städtische Hintergrundbelastung von PM10 für das Jahr 2009 veranschaulicht Abbildung 14; deutlich ist ein merklicher Anstieg der Werte vom Stadtrand zum Stadtzentrum innerhalb des S-Bahnrings (großer Hundekopf) festzustellen. Die in der Innenstadt berechnete Konzentration zwischen 25 und 27 µg/m³ ist repräsentativ für die Belastung in Wohngebieten mit geringem Straßenverkehr und in größerer Entfernung von Industrieanlagen. Auf Grundlage dieser Belastungsverteilung wurde die in der Karte dargestellte Berechnung der Immissionen von PM10 und NO 2 im Hauptverkehrsstraßennetz mit dem Modell IMMISLuft durchgeführt, die durch eine ausführliche Datenanzeige für jeden bewerteten Straßenabschnitt ergänzt wird. Sie resultiert aus der Überlagerung der jeweiligen Konzentration im städtischen Hintergrund und der berechneten Zusatzbelastung durch den lokalen Verkehr im jeweiligen Abschnitt einer Hauptverkehrsstraße. Alle lila eingefärbten Straßenabschnitte zeigen Überschreitungen der Grenzwerte des 24-Wertes von PM10 und/oder des Jahresmittelwertes von NO 2 , bezogen auf das Jahr 2009 (vgl. Tabelle 2). Für den Feinstaub mit sehr kleinen Partikeln unter 2,5 µm (PM2,5) ist ab 2015 ein EU-weiter Grenzwert von 25 µg/m³ im Jahresmittel vorgesehen. Diese Abschnitte, in denen Grenzwertüberschreitungen berechnet werden, wurden daher als “sehr hoch belastet” eingestuft und erfordern für die Zukunft weiterhin ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf die Minimierung der bodennahen Luftbelastung. Die Abschnitte sind über die ganze Stadt verteilt, konzentrieren sich aber ringförmig um die Innenstadt, auf die großen Ausfallstraßen nach Süden und Osten bzw. die bedeutenden innerstädtischen Verbindungsstraßen wie den Straßenzug Bismarckstr./Kaiserdamm in Charlottenburg, den Tempelhofer Damm, die Frankfurter Allee oder die Torstraße in Mitte. Die Gesamtlänge der Straßenabschnitte summiert sich auf etwa 47 km Straßenlänge (= 3,4 % des übergeordneten Straßennetzes), an denen mehr als 39.000 Menschen leben (vgl. Tabelle 5). Damit reduzierte sich in dieser Klasse sowohl die Streckenlänge als auch die Zahl der Betroffenen gegenüber der letzten Auswertung für 2005 merklich (vgl. Ausgabe 2008, Tabelle 4 ). Die meisten Betroffenen wohnen im Gebiet des sogenannten “Großen Hundekopfes” und entlang der Ausfallstraßen. An der emissionsseitig deutlich mit hohen Werten hervorstechenden Stadtautobahn sind nur wenige Anwohner betroffen, da der Abstand zu den Häusern relativ groß ist und sich die Luft wegen der offenen Lage der Stadtautobahn gut durchmischt. Die Karte zeigt darüber hinaus, dass auf etwa 10 % Streckenlänge der Indexwert von 1,51 – 1,80 überschritten wird. Auch dieser rund 150 km langer Teil des Hauptstraßennetzes kann zukünftig zumindest in Teilbereichen ein Problem darstellen, da hier i.d.R. ebenfalls mindestens ein Parameter den jeweiligen Grenzwert überschreitet. Der verwendete Ansatz zur Berechnung der von Grenzwertüberschreitung betroffenen Anwohner wurde aus der Lärmkartierung übernommen (siehe auch Karten 07.05 Strategische Lärmkarten ). Dabei wird die Zahl der Bewohner der zur Straßenfront reichenden Wohnungen gezählt. Die so ermittelte Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Bürger stellt eine eher konservative Abschätzung dar, weil sich die Schadstoffe überall hin ausbreiten und so auch außerhalb hoch belasteter Straßenschluchten erhöhte Konzentrationen auftreten können. Berechnete Trends für das Jahr 2015 und 2020 für die Stoffe PM10 und Stickstoffdioxide (NO[ 2 [) Im Hinblick auf die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte zur Luftreinhaltung ist die Berechnung von Trendszenarios von großer Bedeutung. Durch sie lässt sich die zukünftige Entwicklung der großräumigen und lokalen Luftbelastung abschätzen und beurteilen, ob über die eingeleiteten Maßnahmen hinaus zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um zu einer Verringerung der Luftbelastung zu gelangen. Die Immissionswerte für 2009, die auch Grundlage der Berechnung des Luftbelastungsindices sind, bilden die Ausgangslage ab. Die davon ausgehenden Trendszenarios berücksichtigen für die Trendzeitpunkte 2015 und 2020 emissionsseitige Minderungen in Europa und Deutschland ebenso wie auf lokaler Ebene in Berlin selbst. Dabei werden Fortschritte infolge der Umsetzung europäischer Vorschriften für den Schadstoffausstoß von Anlagen, Kraftwerken und Kraftfahrzeugen ebenso einbezogen wie z.B. Emissionen der Landwirtschaft im Bereich der Feinstäube. Die Auspuffemissionen des Kfz-Verkehrs nehmen, bedingt durch die allmähliche Verdrängung der älteren Fahrzeuge mit hohen Schadstoff-Emissionen, schon bis 2015 bei den Stickoxiden um fast 40 % und bei den Partikeln um mehr als 50 % ab. Allerdings wird der durch den Abrieb der Fahrbahn, Reifen und Bremsen sowie durch die Aufwirbelung von Straßenstaub erzeugte Feinstaub wegen der erhöhten Fahrleistung geringfügig zunehmen. Insgesamt ergibt sich für Berlin bis 2015 bezogen auf 2009 ein Rückgang der NO x -Emissionen um 23 % bzw. bezogen auf 2020 um fast 54 % und der PM10-Emissionen um etwa 9 % bzw. 23 %. Um den 24 h-Grenzwert für Feinstaub überall einzuhalten, ist jedoch ein wesentlich stärkerer Rückgang der Konzentrationen erforderlich. Eine solche Verbesserung ist aber ohne zusätzliche Minderungsmaßnahmen weder für den hausgemachten noch für den importierten Teil der Feinstaubbelastung zu erwarten, so dass auch für 2015 noch mit Überschreitungen des 24h-Wertes für PM10 zu rechnen ist (vgl. Tabelle 6). Zumindest bezogen auf die Grenzwerte für die Jahresmittel von PM10 und NO 2 sind im Jahre 2020 keine Überschreitungen mehr zu erwarten. Damit ergibt sich hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung für das Jahr 2020 eine deutlich bessere Situation, als sie im Jahr 2009 bestanden hat. Die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes ist möglich. Jedoch werden selbst im Jahr 2020 noch an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen mehr als 35 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ prognostiziert. Immerhin geht gegenüber dem Jahr 2009 die Länge der Abschnitte mit Grenzwertüberschreitungen an Hauptverkehrsstraßen und die Zahl der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bis 2015 um etwa 32 % und bis 2020 um etwa 79 % zurück. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung sind also notwendig. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auf der Maßnahmenseite in Berlin der Schadstoffausstoß von Industrieanlagen deutlich unter die seit 2007 vorgeschriebenen Grenzwerte gesenkt werden konnte, die schon umgesetzten oder eingeleiteten Maßnahmen dazu führen werden, dass in städtischen Wohngebieten bis 2015 die Feinstaubbelastung um 7-10 % und die Stickstoffdioxidwerte um rund 23 % gegenüber 2009 zurückgehen werden, diese Rückgänge ausreichen werden, um spätestens 2020 die als Jahresmittel definierten Grenzwerte für Feinstaub und NO 2 auch in Jahren mit ungünstigen Wetterverhältnissen einhalten zu können sowie die Länge der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des 24h-Grenzwertes für Feinstaub bis 2020 um 90 % zu senken.
Anlass Im Rahmen des neuen Luftreinhalteplans 2011-2017 wurden Untersuchungen im Hinblick auf die lufthygienische Wirksamkeit zusätzlicher Maßnahmen durchgeführt. Die hier präsentierten Karten der Luftbelastung an Hauptverkehrsstraßen werden online bereitgestellt, damit für jeden Abschnitt im Hauptverkehrsstraßennetz Verkehrsbelastung, Emissionen und Luftbelastung im status-quo und unter Berücksichtigung der Wirkungen bestimmter Maßnahmenpakete eingesehen werden können. Eine ausführliche Dokumentation zu allen wesentlichen Inhalten des neuen Luftreinhalteplans ist im Internet verfügbar , so dass an dieser Stelle nur auf einige wesentliche Zusammenhänge hingewiesen werden soll. Luftqualität Die Luftqualität in Berlin konnte in den letzten Jahren erheblich verbessert werden, jedoch treten auch weiterhin gerade bei ungünstigen Wetterlagen hohe Luftbelastungen auf, die eine Gefährdung der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner darstellen. In Berlin ist vor allem der Kraftfahrzeugverkehr seit einigen Jahren in wesentlichen Problembereichen ein erheblicher Verursacher nicht nur der Lärmimmissionen (siehe auch Karten 07.05.1 und 2 Strategische Lärmkarten Straßenverkehr ), sondern auch der Luftverschmutzung, insbesondere seit die anderen Verursachergruppen in ihrem Beitrag zur Luftverschmutzung in Berlin wesentlich reduziert wurden, so dass viele der anspruchsvollen europäischen Luftqualitätsgrenzwerte in Berlin bereits sicher eingehalten werden (vgl. auch Karte 03.12 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ). Jedoch liegen auch weiterhin für einzelne Schadstoffe zumindest zeitweise die ermittelten Konzentrationswerte in der bodennahen Luft über den Grenzwerten, so dass auch zukünftig ergänzende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 47 BImSchG und § 27 der 39. BImSchV) die Grenzwerte auch dauerhaft einhalten zu können. Immissionsprognose 2015/2020 ohne weitere Maßnahmen (Trendfall) Für die Luftreinhalteplanung ist es zunächst notwendig, die zukünftige Entwicklung der Luftqualität ohne zusätzliche Maßnahmen zu kennen. Denn nur auf dieser Grundlage kann der notwendige Umfang weiterer Maßnahmen bestimmt werden, die verursachergerecht, verhältnismäßig und wirksam sind. Betrachtet wurden das Jahr 2015, bis zu dem auch bei einer Fristverlängerung der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten werden muss, und das Jahr 2020 als längerfristige Perspektive. Während der Luftreinhalteplan bei Ursachenanalyse, Trendprognose und Untersuchung möglicher Maßnahmen alle relevanten Quellgruppen einbezieht, konzentrieren sich die hier dargestellten Kartenaussagen auf den Hauptverursacher bodennaher Luftbelastung, den Kfz-Verkehr. Für die Entwicklung der Fahrleistungen des Kfz-Verkehrs wurde die Gesamtverkehrsprognose Berlin 2025 für die Prognosejahre des Luftreinhalteplans adaptiert. Dies umfasst Anpassungen der Bevölkerungsentwicklung, der Beschäftigtendaten, der Schulplätze, der Verkaufsflächen und der Veränderungen in der Infrastruktur, z.B. der Stand der Parkraumbewirtschaftung. Bei der Entwicklung der Kosten im Verkehr wurde inflationsbereinigt keine Erhöhung angenommen. Berücksichtigt wurden für das Prognosejahr 2015 insbesondere folgende Entwicklungen: Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld Schließung des Flughafens Tegel Errichtung neuer Straßenverbindungen wie die Süd-Ost-Verbindung (Spreequerung) oder der Ausbau der A10 im Norden Berlins veränderte Verkehrsorganisation und Straßenrückbau (z.B. Rückbau östliche Invalidenstraße, Adlergestell). Für das Prognosejahr 2020 wurde als Infrastrukturveränderung der Bau der Autobahnverlängerung A100 vom Autobahndreieck Neukölln nach Treptow in die Modellierung einbezogen. Die für die Jahre 2015 und 2020 prognostizierten Fahrleistungen sind aufgeschlüsselt nach Fahrzeugkategorien in Tabelle 1 zusammengestellt. Die Ergebnisse dieser – auf Basis der geschilderten Annahmen und der im Jahre 2009 durchgeführten Verkehrszählungen – erfolgten Trend-Berechnungen zu den Emissionen und Immissionen des Kfz-Verkehrs der unterschiedlichen Jahre werden in eigenen Umweltatlas-Karten 3.11.1 Emissionen des Kfz-Verkehrs, 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM10 dargestellt. Szenarienrechnungen zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan 2011-2017 wird der bisherige Luftreinhalteplan und Aktionsplan für Berlin 2005 bis 2010 fortgeschrieben. Auf der Grundlage einer erneuten Beurteilung der Luftqualität, Trendprognosen für die Jahre 2015 und 2020 und Analysen der Ursachen hoher Luftbelastungen wurden zur Reduzierung der Immissionsbelastungen im Straßenraum 5 unterschiedliche Maßnahmenpakete entwickelt, die sowohl die Fortführung zahlreicher bereits laufender Maßnahmen als auch zusätzliche neue Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und Verbesserung der Luftqualität umfassen. Hierbei muss zwischen den beiden relevantesten Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) unterschieden werden. Maßnahmen zur Verminderung der NO 2 -Belastung konzentrieren sich ganz auf den Verkehrssektor. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung müssen dagegen aufgrund der Vielzahl von Quellen vielfältige Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen ergriffen werden, wobei Maßnahmen im Verkehr weiterhin von hoher Bedeutung sind. Dies gilt besonders hinsichtlich der weiteren Reduzierung von Dieselrußpartikeln, da von diesen besonders hohe Gesundheitsgefahren ausgehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betrachteten Maßnahmenbündel und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen. Auf eine detaillierte Definition und Beschreibung der Maßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet, hierzu wird auf die ausführlichen Darlegungen im Luftreinhalteplan 2011-2017 verwiesen. Generell gilt, dass vorrangig Maßnahmen ausgewählt wurden, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Einige der Maßnahmen wurden unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z. B. bei der Forderung eines vollständigen Verbots der Verbrennung von Festbrennstoffen in Kleinfeuerungsanlagen oder die vollständige Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelfiltern. Dies dient dazu, zunächst das maximal mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Abbildung 1 veranschaulicht die Wirkung verschiedener Maßnahmen auf die Kfz-Emissionen in Berlin im Vergleich zum Trendszenario 2015. Eine weitere Reduktion verkehrsbedingter Emissionen soll u.a. durch die weitere Verbesserung der Fahrzeugtechnik (Nachrüstung mit Partikelfiltern und Stickoxidminderungssystemen, Förderung sauberer Fahrzeuge, weniger Ausnahmen für die Umweltzone), die weitere Optimierung des Verkehrsflusses, angepasste Geschwindigkeiten, Logistikkonzepte und die Verlagerung von Verkehrsleistungen auf den Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. Zur Reduzierung von Feinstaub wird daneben auch eine Ausrüstung von Baumaschinen und stationären Industriemotoren mit Partikelfiltern und eine Minderung der Emissionen aus Feststofffeuerungen (z.B. bei der Holzverbrennung) angestrebt. Auch die Maßnahmen des Klimaschutzes zur Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden und die Anwendung anspruchsvoller Umweltstandards für Mini-Blockheizkraftwerke tragen zur Verminderung der Luftbelastung bei. Bei den Modellrechnungen wurden sehr weitgehende Annahmen , wie z.B. die vollständige Vermeidung aller Staus auf Hauptverkehrsstraßen, ein vergleichsweise hoher Anteil von Elektrofahrzeugen oder eine vollständige Vermeidung aller Partikelemissionen aus der Verbrennung von Kohle und Holz in kleinen Feuerungsanlagen, getroffen, um das maximale Minderungspotenzial auszuloten. In der Praxis wird dies meist nur teilweise erreichbar sein. Auch mit diesen weitreichenden Annahmen kann eine Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub weder im Jahr 2015 noch im Jahr 2020 erreicht werden, da die Vorbelastung so hoch ist, dass die in Berlin zusätzlich erreichbaren Minderungen nicht ausreichen. Erreichbar ist eine Reduzierung der Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei maximaler Umsetzung von Maßnahmen um bis zu etwa 60 %, wobei dann immer noch etwa 5.000 Menschen betroffen bleiben (vgl. Abbildung 2). Von den Maßnahmen im Verkehr hat die Reduktion der Geschwindigkeit (Tempo 30) an den Straßen mit Grenzwertüberschreitungen mit einer gleichzeitigen Verstetigung des Verkehrsflusses den größten Effekt, da damit auch die Aufwirbelung von Partikeln reduziert wird. Interessant ist das Entlastungspotenzial durch eine Reduzierung der Partikelemissionen aller Feststofffeuerungen, z.B. Holzheizungen, und die Partikelminderung durch Rußfilter bei Baumaschinen. In der Summe wird dafür ein Rückgang der Betroffenenzahlen um etwa 40 % prognostiziert, wobei die Datenlage zu den Emissionen aus diesen Quellen sehr viel höhere Unsicherheiten aufweist, als die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs. Hier sind noch weitere Untersuchungen notwendig, die teilweise schon gestartet wurden, wie ein Modellprojekt zur Erprobung der Partikelfilternachrüstung von Baumaschinen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid kann mit den in Berlin umsetzbaren Maßnahmen 2015 noch nicht erreicht werden, jedoch eine Reduzierung der Zahl der Betroffenen um etwa 40 %. Möglich wäre eine Einhaltung der Grenzwerte nur, wenn bereits im Jahr 2015 der erst für das Jahr 2020 angenommene Anteil von Fahrzeugen mit dem Abgasstandard Euro 6 erreicht werden würde. 2020 kann der Grenzwert auch ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden (vgl. Abbildung 3). Eine Ausdehnung der Umweltzone oder die Einführung einer dritten Stufe mit weitergehenden Verkehrsverboten ist dagegen nicht Bestandteil des Luftreinhalteplans, da dies entweder nicht notwendig oder rechtlich unmöglich und unverhältnismäßig wäre.
Feinstaubbelastung in der Atemluft an Neujahr besonders hoch Die Feinstaubbelastung in den ersten Stunden der Neujahrsnacht gehört üblicherweise zur höchsten im ganzen Jahr, insbesondere in Ballungsräumen und Städten. Grund ist das Silvesterfeuerwerk und dessen Feinstaubausstoß. Bislang war man davon ausgegangen, dass 4.500 Tonnen Feinstaubausstoß durch das Feuerwerk für die schlechte Luft verantwortlich sind. Neue Berechnungen zeigen nun: Es sind knapp halb so viel, nämlich pro Jahr rund 2.050 Tonnen Feinstaub, die die hohen Belastungen durch den Abbrand von Feuerwerkskörpern auslösen. Damit macht Feuerwerk knapp ein Prozent der jährlichen PM10-Gesamtemission sowie knapp zwei Prozent der jährlichen PM2,5-Gesamtemission aus. Die neue Menge wurde anhand experimentell ermittelter Emissionsfaktoren berechnet, die gegenüber den bislang verwendeten Daten realitätsnähere Werte des Feinstaubausstoßes liefern. Die Änderung der Methodik geht auf einen fachlichen Austausch des UBA mit dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) zurück. Der Verband der pyrotechnischen Industrie hat von einem unabhängigen Prüfinstitut Emissionsmessungen beim Abbrand von Feuerwerk durchführen lassen, aus denen Emissionsfaktoren abgeleitet werden können. Dem UBA wurden die Ergebnisse dieser experimentellen Studie vorgestellt. Die auf Grundlage der Studie und in der Diskussion zwischen VPI und UBA entwickelte Vorgehensweise zur Ermittlung der Feinstaubemissionen aus Feuerwerk ist valide und fachlich korrekt. Das UBA wird für die Luftschadstoffemissionsberichterstattung im Jahr 2021 erstmals die nach der neuen Methode ermittelten Emissionen verwenden und plant zudem, die neue Berechnungsmethode in das EMEP Guidebook für die Berichterstattung unter UNECE und NEC einzubringen. Der VPI wird seine Studienergebnisse in Kürze in einem wissenschaftlichen Journal publizieren. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit – und zwar bei kurzfristig hoher wie auch bei langfristig erhöhter Belastung. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu vermehrten Krankenhausaufnahmen wegen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen sowie einer Zunahme der Sterblichkeit. Auch wenn über die akuten Wirkungen einer kurzfristig hohen Feinstaubbelastung wie zu Silvester wesentlich weniger bekannt ist als über langfristig erhöhte Konzentrationen in der Atemluft: Jegliche Reduzierung und Vermeidung von Feinstaubemissionen ist unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge sinnvoll und empfehlenswert.
Der neue Luftreinhalteplan der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt jetzt als Entwurf vor. Wie angekündigt, ist damit seit Wochenbeginn bis zum 17.5.2019 die Einsichtnahme in den Text in den Räumen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, EG, Lichthof, linker Seitenflügel) möglich, und zwar Montag bis Freitag, jeweils von 10 bis 18 Uhr. Der Entwurf kann auch im Internet unter www.berlin.de/luftreinhalteplan oder auf der Beteiligungsplattform meinBerlin unter www.mein.Berlin.de abgerufen werden. Der Luftreinhalteplan (2. Fortschreibung) enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Berliner Luftqualität, insbesondere zur Reduzierung der Stickstoffdioxidwerte (NO 2 ) unter den Grenzwert von 40 µg/m 3 (Mikrogramm pro Kubikmeter) Luft im Jahresmittel, aber auch etwa zur Reduzierung von Feinstaub (PM 10 ). Durch die Einführung einer Umweltzone und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel konnte die Luftqualität in der Hauptstadt in den letzten Jahren bereits maßgeblich verbessert werden. Insbesondere beim Reizgas NO 2 sind die Werte allerdings nach wie vor an etlichen Stellen zu hoch. Berlin ist – wie jede Kommune – nach EU-Recht verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, solange bestimmte Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden. Mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll eine weitere nachhaltige Luftverbesserung bis 2020 erreicht werden. Der Entwurf enthält dafür konkrete Maßnahmen entlang der vier Säulen: Diese vier Hauptmaßnahmen werden durch weitere, bereits eingeleitete Maßnahmen wie dem Ausbau des ÖPNV und der Förderung des Radverkehrs unterstützt. Alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden, haben die Gelegenheit, den Entwurf des Luftreinhalteplan einzusehen, zu kommentieren und ihre Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu übermitteln. Die Abgabefrist für schriftliche Stellungnahmen ist der 31.05.2019 . Die Abgabe einer Stellungnahme ist wie folgt möglich: Alle Hinweise und Stellungnahmen werden gesammelt, hinsichtlich Relevanz und Umsetzbarkeit ausgewertet und bei der Fertigstellung des Luftreinhalteplans angemessen berücksichtigt. Der überarbeitete Entwurf des Luftreinhalteplans soll im Juni 2019 dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Ziel des vom Umweltbundesamt vergebenen Projektes ist es, emissionsmindernde Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu identifizieren, um die gegenwärtig noch auftretenden Überschreitungen der PM10 -Grenzwerte und des geplanten PM2.5-Grenzwerts zukünftig zu vermeiden. Die immissionsseitigen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sollen mit Ausbreitungsrechnungen auf der Basis von Chemie-Aerosol-Transportmodellen bestimmt werden. Als Ausbreitungsmodell wird hauptsächlich das im Institut für Meteorologie der Freien Universität mit Unterstützung des Umweltbundesamts entwickelte REM-CALGRID-Modell verwendet. Veröffentlicht in Texte | 59/2013.
In der vorliegenden Studie wird die Gesamt- Deposition der anthropogen emittierten oxidierten Schwefelverbindungen (SOX-Snss), oxidierten Stickstoffverbindungen (NOX-N) und reduzierten Stickstoffverbindungen (NHX-N) auf der Datenbasis der Emissionsprognose des BMU / UBA Projektes „Strategien zur Verminderung der Feinstaubbelastung“ (PArtikel REduktions STrategien, PAREST, BMU/UBA FE-Nr. 206 43 200/01) für das Prognose -Jahr 2020 ermittelt. Diese Emissionsprognosen, im PAREST-Projekt als Referenzszenario 2020 bezeichnet, sind Grundlage der Berechnungen mit dem LOTOS-EUROS Modell, das auf der Basis von Meteorologie-Daten des Jahres 2005 Ergebnisse für Trocken- und Nass- Depositionsflüsse im Prognose-Jahr 2020 liefert. Veröffentlicht in Texte | 15/2013.
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