Feldblöcke und förderfähige Elemente Sachsen 2026 (sichtbarer Bereich 1:500 - 1:100.000) Neben der Referenz des aktuellen Jahres können auch weiterführende Informationen über die Internetanwendung InVeKoS Online GIS bezogen werden. www.smul.sachsen.de/gis-online/
Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems InVeKoS werden in Sachsen seit 2005 die Feldblöcke und Landschaftselemente als Referenzflächen gepflegt und bereit gestellt. Neben der Referenz des aktuellen Antragsjahres können auch weiterführende Informationen über die Internetanwendung InVeKoS Online GIS bezogen werden.
Der Feldblockfinder ermöglicht die Suche nach Gemarkungen, Flurstücken, Feldblöcken (FLIK) und Landschaftselementen (FLEK) in Schleswig-Holstein. Der Feldblockfinder ist im DANord als Themenportal eingebunden. Es können weitere Umweltdaten eingeladen und sichtbar gemacht werden. Zu den Feldblöcken werden Informationen mit Blick auf die Erosionsgefährdung angezeigt Nitrat belastete Gebiete nach der LDüV sind aufrufbar und Informationen zur Gewässerschutzberatung werden angeboten.
Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Bei Feldblöcken handelt es sich um zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen mit relativ dauerhaften in der Natur erkennbaren Außengrenzen und einer Mindestgröße von 1.000 m², die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet werden, mit Fruchtarten bestellt sind oder stillgelegt sind. Feldblöcke entsprechen landwirtschaftlichen Flächen. Eine landwirtschaftliche Fläche ist definiert als jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland, Dauerweiden oder Dauerkulturen eingenommen wird, einschließlich agroforstwirtschaftlicher Systeme auf dieser Fläche, wie in Art. 4 (1) (e) der Verordnung 1307/2013 oder Art. 4 (3) der Verordnung 2021/2115 definiert. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.
Im InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) - Client beinhaltet landwirtschaftliche Geofachdaten von Thüringen. Das sind z.B. Feldblöcke, Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV), Flächenreferenz, Ausgleichszulage (AGZ) oder benachteiligte Gebiete.
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Schutzgebiete NAGBNatSchG: Naturparke NP Nationalparke NLP Nds. Wattenmeer und Harz Biosphaerenreservat BSR Naturschutzgebiete NSG Naturdenkmal ND ND in schmaler Laengsausdehnung Naturdenkmal kleiner 1 ha Landschaftsschutzgebiete (LSG) DTK25 Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Flächen DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) kleiner 1 Hektar DTK25 Natura 2000: FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete Naturschutzprogramme und GR-Gebiete: Moorschutzprogramm Teil I von 1981 Hochmoorgrenzen Moorschutzprogramm Teil I Moorschutzprogramm Teil II von 1986 Moorschutzprogramm Neubewertung 1994 Gebiete mit gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung Wiesenvogelschutzprogramm Wertvolle Bereiche: Landesweite Biotopkartierung 1984 - 2004 Fauna - wertvolle Bereiche Gastvögel - wertvolle Bereiche 2018 Brutvögel - wertvolle Bereiche 2010 (ergänzt 2013) Großvogellebensräume Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften: Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt) Fließgewässer Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Fläche) Niedersächsische Moorlandschaften: Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften (NML) Schutzgüter niedersächsischer Moore: Moorbiotope: Biotop- und Lebensraumtypen der Moore Prüfkulisse I – Prüfkulisse für Moorbiotope Prüfkulisse II - Standorte mit zu prüfendem Klimaschutzpotenzial Prüfkulisse III - Standorte mit zu prüfendem Klimaschutzpotenzial (LBK 1984-2004) Weitere Vegetation gem. Basis-DLM auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz Moore mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz: Moorbiotope mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz Prüfkulisse für bedeutsame Moorbiotope Lebensraumtypen (LRT) der Moore (Fauna-Flora-Habitat-RL): FFH-Lebensraumtypen (terrestrisch, Anhang I) in Mooren Entwicklungsflächen der (terrestrischen) FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) in Mooren FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) der Stillgewässer in Mooren Entwicklungsflächen der FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) für Stillgewässer in Mooren Biogeografische Regionen und Moore Erhaltungsgrad der FFH-LRT in Mooren: Erhaltungszustand der FFH-Land-LRT in Mooren Erhaltungszustand der FFH-Stillgewässer-LRT in Mooren Vielfalt bekannter Vorkommen moortypischer Arten: Bekannte Vorkommen moortypischer Artenvielfalt Vielfalt bekannter Vorkommen bedrohter moortypischer Arten (Rote Liste): Vielfalt bekannter Vorkommen bedrohter moortypischer Arten Moore mit besonderer Bedeutung für Brutvögel: Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Brutvögel Moore mit besonderer Bedeutung für Brutvögel (wertvolle Bereiche 2010, ergänzt 2013) Moore mit besonderer Bedeutung für Gastvögel: Moore mit besonderer Bedeutung für Gastvögel (wertvolle Bereiche 2018) Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Gastvögel Moore mit besonderer Bedeutung für Großvogelarten: Moore mit besonderer Bedeutung für den Schwarzstorch Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Großvogelarten Wiesenvogelschutz auf Mooren: Moorgrünland in der Wiesenvogelschutzkulisse Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Wiesenvogelschutz Naturschutzrechtlich geschützte Moore: Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Naturschutzrecht EU-Vogelschutzgebiete (VSG) mit Mooranteil Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) mit Mooranteil Naturdenkmale (ND) mit Mooranteil Gesetzlich geschützte Biotope mit Moor- und Torfanteil (klimaschutzrelevant) Prüfkulisse gesetzlich geschützte Biotope mit Moor- und Torfanteil (klimaschutzrelevant) Naturschutzgebiete (NSG) mit Mooranteil Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Mooranteil Nationalparke (NLP) mit Mooranteil Biosphärenreservate (BSR) mit Mooranteil Synergiepotenziale Niedersächsische Moor- und Gewässerlandschaften: Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Fließgewässer Synergiepotenziale zwischen Niedersächsischen Moor- und Gewässerlandschaften Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften (NML-NGL) Fließgewässer und Moore: Gewässerlinien und Moore Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Fließgewässer Fließgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Moore: WRRL-Fließgewässer und Moore Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope WRRL-Fließgewässer Stillgewässer und Moore: Stillgewässer in Mooren Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Stillgewässer Seen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Mooren: Seen (WRRL) in Mooren Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope WRRL-Seen Moore in Bereichen mit Bedeutung für den Hochwasserschutz – Überschwemmungsgebiete (ÜSG): Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope ÜSG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78 b WHG) und Moore vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete und Moore Überschwemmungsgebiete Verordnungsflächen und Moore Moore in Bereichen mit Bedeutung für den Hochwasserschutz - Suchräume für Retentionsflächen: Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Retentionssuchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung und Moore Historische Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung mit Moorbezug: Bedeutsame Kulturlandschaften mit Moorbezug Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Kulturlandschaft Moore mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung: Bedeutsame Moore für das Landschaftserleben Kohlenstoffreiche Böden und zusätzliche Moorbiotope Landschaftserleben Allgemeine Daten: Naturräumliche Regionen DTK50 Naturräumliche Regionen und Unterregionen DTK50 Untere Naturschutzbehörden Landesgrenze inkl. 12 Seemeilen-Zone Bestandserfassung für den Naturschutz Quadranten Raster TK25 Minutenfelder Raster TK25 Geographisches Gitter EU 10 km Niedersachsen AUKM: Feldblöcke AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen; BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen) GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes GN 3 Weidenutzung in Hanglagen GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel Nutztierschäden: Wolfsrudel Territorien alle Nutztierschäden: alle Nutztierschäden - alle Jahre alle Nutztierschäden - 2025 alle Nutztierschäden - 2024 alle Nutztierschäden - 2023 alle Nutztierschäden - vor 2023 Ziege: Ziege - alle Jahre Ziege - 2025 Ziege - 2024 Ziege - 2023 Ziege - vor 2023 Pferde: Pferde - alle Jahre Pferde - 2025 Pferde - 2024 Pferde - 2023 Pferde - vor 2023 Gatterwild: Gatterwild - alle Jahre Gatterwild - 2025 Gatterwild - 2024 Gatterwild - 2023 Gatterwild - vor 2023 Rinder: Rinder - alle Jahre Rinder - 2025 Rinder - 2024 Rinder - 2023 Rinder - vor 2023 Schafe: Schafe - alle Jahre Schafe - 2025 Schafe - 2024 Schafe - 2023 Schafe - vor 2023 Sonstige Tiere: Sonstige Tiere - alle Jahre Sonstige Tiere - 2025 Sonstige Tiere - 2024 Sonstige Tiere - 2023 Sonstige Tiere - vor 2025 Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Datengrundlage der Förderkulissen wird jährlich aktualisiert. Die übrigen Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert. Grenzen der Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete werden originär von den Unteren Naturschutzbehörden (UNB)vorgehalten. Für diese Themen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UNB basiert. Grenzen der Nationalparke, Naturparke und des Biosphärenreservats basieren auf Daten des Landes.
Die Excel-Tabelle listet alle Grundwassergütemessstellen des WRRL- und EUA- /Nitratmessnetzes NRW, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten "roten" Gebiete und zur immissionsbasierten Abgrenzung belasteter / unbelasteter Teilgebiete innerhalb der betroffenen Grundwasserkörper herangezogen worden sind (Stand: 12/2022). Messstellen ohne landwirtschaftlichen Einfluss, die eine Nitrat- oder Nitrateintragskonzentration oberhalb des Grundwasserschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend aufweisen, sind nicht in der Tabelle enthalten, da sie gemäß AVV GeA bei der Gebietsausweisung keine Berücksichtigung finden. Als Angaben enthält das Tabellenblatt: - 9-stellige amtliche Messstellennummer und Name der Messstelle - Gemeinde und Kreis in der bzw. dem die Messstelle liegt - Grundwasserkörper (ID und Name), dem die Messstelle beim Monitoring zugeordnet ist - Lagekoordinaten (aus Datenschutzgründen unterbleiben die beiden letzten Stellen) - dominierender Landnutzungseinfluss im Zustromgebiet der Messstelle - Information, ob ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell im Zeitraum 2009-2018 gemäß GrwV an der Messstelle vorliegt (ja/nein) und ob gleichzeitig ein Nitratwert > 37,5 mg/l vorliegt - Mittelwert der Maximalwerte MWMxJW1619 (Nitrat; mg/l) der Jahre 2016-2019 zu der Messstelle - Nitrateintragskonzentration (mg/l) im Zeitraum 2016-2019, soweit vorhanden (bei mehreren Messungen wird der Mittelwert verwendet). Grundlage sind Messungen des Parameters „Exzess-N2 (umgerechnet in Nitrat in mg/L)“ und die „Nitratkonzentration“ als Summenwert aus jeweils derselben Grundwasserprobe. Die Daten stehen in ELWAS-web. Die Nitrateintragskonzentration entspricht der Nitratkonzentration vor Denitrifikation im Grundwasser. Der Exzess-N2 (durch Nitratabbau im Überschuss gebildetes N2) wird mit der N2/Ar-Methode bestimmt. - Maßgeblicher Wert, aus welchem die Information abzuleiten ist, ob bei der Abgrenzung belasteter / unbelastete Teilgebiete MWMxJW1619 oder Nitrateintragskonzentration ausschlaggebend ist. - Information, ob die Messstelle für die Ausweisung „roter Feldblöcke“ relevant ist oder nicht. Dies ist der Fall bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen der Nitratwert (MWMxJW1619) oder die Nitrateintragskonzentration größer als 50 mg/l ist, sowie bei landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen, bei denen ein steigender Nitrattrend vorliegt und der Nitratwert (MWMxJW1619) 37,5 mg/l oder größer ist. In der Excel-Datei sind neben der Datentabelle (Tabellenblatt „AWMN_2022_11“) ein Tabellenblatt zur Erläuterung der Attribute (Tabellenblatt „Dateninformation“) sowie ein Tabellenblatt mit Informationen zu den Grundwasserkörpern (Tabellenblatt „GWK-Tabelle“) enthalten.
Messstellen der Oberflächenwasserkörper zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. WRRL-Messstellen an Oberflächengewässern zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. Der Datensatz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes, die zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete hinsichtlich Phosphat- und Biologie-Bewertung herangezogen wurden. Alle ausweisungsrelevanten Messstellen sind hinsichtlich ihrer Eignung für das WRRL-Monitoring überprüft worden. Für das WRRL-Monitoring nicht geeignete Messstellen wurden ausgesondert und dementsprechend hier auch nicht berücksichtigt (Kenntnisstand 05/2022). Für die Aktualisierung der eutrophierten Gebiete im Dezember 2022 wurden keine Änderungen am Ausweisungsmessnetz vorgenommen, weshalb dieses im Gegensatz zu den eutrophierten Gebieten und den darin liegenden Feldblöcken noch den Stand 05/2022 behält.
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen.