Der INSPIRE Dienst Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Feldhamster.
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage des TMIL: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap-2022 Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Feldhamster.
Tier des Jahres ist der Feldhamster.
Die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild hat den Feldhamster (Cricetus cricetus) zum Tier des Jahres 2016 gewählt. Das auch als Europäischer Hamster bekannte Nagetier wurde bereits im Jahr 1996 zum Tier des Jahres gekürt und ist in seinem Bestand nach wie vor extrem gefährdet. Der Feldhamster gehört zu den nach Anhang IV Buchstabe a) geschützten Tierarten des Artikels 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und wird als streng geschützte Art auch in der Berner Konvention (Anhang II) genannt.
Die Gefährdung des Feldhamsters in Deutschland schreitet weiter voran. Dies dokumentiert die BfN-Veröffentlichung "Bericht zum Status des Feldhamsters (Cricetus cricetus)" im Skript 385. Die Veröffentlichung umfasst Statusberichte der Bundesländer und Ergebnisse eines nationalen Expertentreffens zum Schutz des Feldhamsters an der Internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm im November 2012. Zusammengestellt wurde das Skript vom Deutschen Rat für Landespflege im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Die Statusberichte enthalten Angaben zu Vorkommen, Bestandsentwicklung und Gefährdungsursachen, aber auch zu Schutzmaßnahmen. In Deutschland sind aktuell vier große Verbreitungsschwerpunkte des Feldhamsters vorhanden. Sie liegen in Mitteldeutschland, im Rhein-Main-Gebiet, in Franken sowie im südwestlichen Nordrhein-Westfalen. Die Bestandsentwicklung ist jedoch in neun von den elf berücksichtigten Bundesländern negativ, unabhängig von der jeweiligen Bestandsgröße. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird der Bestand aktuell mit null angegeben, so dass die Experten davon ausgehen, dass der Feldhamster dort ausgestorben ist. Als halbwegs stabil wird die Bestandsentwicklung derzeit lediglich in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz eingeschätzt. Doch ohne entsprechende Schutzmaßnahmen wird der Feldhamster nach Experten-Angaben auch in Rheinland-Pfalz in etwa zehn Jahren ausgestorben sein. "Gefährdungsursache Nummer eins ist die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. "Dies geht auch aus allen Länderberichten hervor."
Vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Versiegelung von Flächen wurden die Feldhamsterpopulationen in Europa immer kleiner. Dieser Trend hat auch vor Nordrhein-Westfalen nicht Halt gemacht, derzeit gilt der Feldhamster in NRW als vom Aussterben bedroht. Mit einer gezielten Ansiedlung im Bereich Pulheim im Rhein-Erft-Kreis soll regional wieder eine stabile Population geschaffen werden. „Das Verschwinden des Feldhamsters in unserer nordrhein-westfälischen Agrarlandschaft zeigt uns sehr deutlich, mit welchen Zielkonflikten wir täglich im Natur- und Artenschutz konfrontiert werden“, erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser heute (Mittwoch, 29 Mai 2019) beim ersten offiziellen Termin zur Aussiedlung von Feldhamstern bei Pulheim. „Die anhaltend intensive Landwirtschaft hat nahezu zu einem totalen Verschwinden des Feldhamsters geführt. Umso mehr freut es mich, dass die Landwirte hier in Pulheim sich aktiv an der Aussiedlung beteiligen und Flächen zur Verfügung stellen, um dem Feldhamster eine neue Chance zu geben.“ Für die Umsetzung des Aussiedlungsprojektes wurden der Rhein-Erft-Kreis und die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e.V. beauftragt. Die Feldhamster wurden im Artenschutzzentrum Metelen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in einer eigens angelegten Erhaltungszucht für vom Aussterben bedrohten Tierarten herangezogen. Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen sind die Aussiedlungen auch eine Gelegenheit, um für mehr Akzeptanz bei Landwirten für den Feldhamster zu werben: „Die Zeiten, in denen Feldhamster für große Ertragseinbußen gesorgt haben und als Plage galten, sind lange vorbei. Es liegt in unser aller Verantwortung, vom Aussterben bedrohten Arten Lebensräume zurückzugeben. Unsere Erhaltungszucht bietet nun die Grundlage für bessere langfristige Überlebenschancen des Feldhamsters im Rahmen des Artenhilfsprogramms. Wir freuen uns sehr, dass heute die ersten Tiere wieder in ihre natürlichen Habitate zurückkehren können.“ Für den Erfolg des Projektes sind die Feldhamster auf Flächen angewiesen, auf denen ausreichend Futter und Deckung in der Zeit von Mai bis Oktober zur Verfügung stehen. Insgesamt 7 Hektar Agrarflächen wurden dafür von Landwirten in Pulheim zur Verfügung gestellt, auf denen in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf eine Ernte verzichtet wird. „Wir im Rhein-Erft-Kreis freuen uns sehr darüber, dem Feldhamster seinen natürlichen Lebensraum zurückgeben zu können“, führte der Landrat des Rhein-Erft-Kreises Michael Kreuzberg bei der Begrüßung zum Aussetzungstermin in Pulheim aus. „Der heutige Tag ist dabei erst ein Anfang. Künftig sind im Rhein-Erft-Kreis weitere Ansiedlungs- und Vertragsnaturschutzflächen im landwirtschaftlich geprägten Korridor von Pulheim über Bergheim Richtung Rommerskirchen vorgesehen, um die Ansiedlungsgebiete untereinander zu vernetzen und eine Gesamtpopulation aufzubauen.“ Insgesamt 128 Feldhamster wurden in die Freiheit entlassen, jeweils 64 Weibchen und Männchen. Für jedes einzelne Tier wurde im Abstand von etwa 25 Metern ein Initialbau angelegt, damit werden pro Hektar 17 Tiere ausgesiedelt. Zum Schutz etwa vor Füchsen oder freilaufenden Hunden wurde ein Elektrozaun um die Flächen gezogen, sowie Maßnahmen zum Schutz vor Greifvögeln ergriffen. Ziel dieser Maßnahmen ist, dass die Tiere eigenständig weitere Baue anlegen können und mit ihrem Nachwuchs neue Flächen besiedeln. Die zur Verfügung stehenden Agrarflächen werden normal mit einer Ackerfrucht bestellt, auf die Ernte wird jedoch verzichtet. Der aus dem Ernteverzicht resultierende Verlust von Einnahmen wird den teilnehmenden Landwirten über Mittel aus dem Vertragsnaturschutz komplett ersetzt. Hintergrundinformationen Feldhamster in NRW Der Feldhamster wird etwa 20 bis 25 Zentimeter groß und hat eine auffällig bunte Fellzeichnung: Das gelblich-braune Rückenfell des Nagers steht im Kontrast zu dem schwarzen Bauchfell, Kopf und Flanken haben weiße Flecken, auch die Pfoten sind weiß, der kurze Schwanz rotbraun. Mit seinem kräftigen, gedrungenen Körperbau, den mittelgroßen runden Ohren und den kurzen Beinen mit kräftigen Füßen ist er an das Leben unter der Erde gut angepasst. Der Feldhamster ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel. Diese Bodenverhältnisse benötigt er zur Anlage seiner selbst gegrabenen, verzweigten Bausysteme. Im Sommer befinden sich diese meist 40 bis 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche, im Winter in einer Tiefe von bis zu 2 Metern. Entscheidend für das Überleben der überwiegend dämmerungs- und nachtaktiven Tiere sind genügend Deckung sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot auf den Feldern, da der Feldhamster seine Nahrung oberirdisch sucht. Bevorzugt werden Wintergetreide und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Nach Beendigung des rund sechsmonatigen Winterschlafs werden die Tiere im April oder Mai aktiv. Ab Spätsommer „hamstern“ sie Getreide, Wildkrautsamen, Hülsenfrüchte, auch Stücke von Rüben und Kartoffeln als Vorrat für den Winter. Der Feldhamster galt jahrzehntelang als bedeutender landwirtschaftlicher Schädling. Noch bis in die 1980er Jahre waren die kleinen Nager so häufig, dass ihr Fang in Deutschland teilweise staatlich organisiert wurde (z.B. in der ehemaligen DDR). Heute hingegen ist der Feldhamster in der gesamten Europäischen Union eine streng geschützte Art. In Nordrhein-Westfalen sind seit den 1980er Jahren die Feldhamsterbestände sehr stark zurückgegangen. Weitere Informationen zur Aussiedlung von Feldhamstern in NRW sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de , bei der Biologischen Station Bonn/Rhein Erft e.V. unter https://www.biostation-bonn-rheinerft.de und auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises unter https://www.rhein-erft-kreis.de/planung-schutzgebiete/artikel/eine-neue-chance-f%C3%BCr-den-feldhamster-nrw . Downloads: Flyer Fotos Fotos Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Foto 1 : © Jonas Haubrich.LANUV/NRW Foto 2 : © Jonas Haubrich.LANUV/NRW Foto 3 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Foto 4 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Foto 5 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Foto 6 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Pressemitteilung Pressemitteilung
Im Frühjahr 2019 wurden erstmals in NRW die ersten 200 Feldhamster in ihrem natürlichen Lebensraum wieder angesiedelt. Es folgten weitere 200 Tiere im Jahr 2020, im aktuellen Jahr wurden bereits 134 Tiere in die Freiheit entlassen. Insgesamt stehen alleine in diesem Jahr über 360 Feldhamster für eine Ansiedlung zur Verfügung. Gezüchtet wurden die Feldhamster im Artenschutzzentrum in Metelen, einer Außenstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Nachdem die Populationen in NRW komplett zusammengebrochen waren, wurden die letzten freilebenden Tiere aus NRW eingefangen, in die Niederländische Erhaltungszucht gebracht und eine eigene NRW-Feldhamster-Erhaltungszucht aufgebaut. Die Zucht ist so erfolgreich, dass nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den Niederlanden Tiere aus Metelen ausgewildert werden. Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen sind die Aussiedlungen eine Gelegenheit, um für mehr Akzeptanz für den Feldhamster zu werben: „Die Zeiten, in denen Feldhamster für große Ertragseinbußen gesorgt haben und als Plage galten, sind lange vorbei. Es liegt in unser aller Verantwortung, vom Aussterben bedrohten Arten Lebensräume zurückzugeben. Unsere Erhaltungszucht bietet nun die Grundlage für bessere langfristige Überlebenschancen des Feldhamsters im Rahmen des Artenschutzprogramms. Wir freuen uns sehr, dass im Rheinland mit vereinten Kräften Auswilderungsfelder bereitgestellt und hergerichtet werden konnten, um nun bereits im dritten Jahr Feldhamstern die Rückkehr in ihre natürlichen Lebensräume zu ermöglichen.“ Die Ergebnisse des Monitorings der Feldhamster auf den Auswilderungsflächen sind sehr ermutigend. Die Biologischen Stationen, die die Auswilderungsfelder in Rommerskirchen, Pulheim und Aachen betreuen, konnten in diesem Frühjahr mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen an die 500 geöffnete Baue zählen. Darunter sind auch einige, die außerhalb der Auswilderungsflächen teilweise in einer Entfernung bis zu 1,5 km liegen, was für erste Anzeichen einer beginnenden Ausbreitung der Tiere aus den Herkunftsflächen spricht. Für den Erfolg der Projekte sind die Feldhamster auf Flächen angewiesen, auf denen ausreichend Futter und Deckung in der Zeit von Mai bis Oktober zur Verfügung stehen. Auf den Auswilderungsflächen selbst sind Verträge mit den Landwirten abgeschlossen, die einen Ernteverzicht vorsehen. Erst im Oktober mähen sie das Getreide ab und bereiten erst dann den Boden für die neue Einsaat. So haben die Feldhamster genügend Zeit Nahrung zu sammeln und in ihrem Bau für den Winter einzubunkern. Hintergrundinformationen Feldhamster in NRW Der Feldhamster wird etwa 20 bis 25 Zentimeter groß und hat eine auffällig bunte Fellzeichnung: Das gelblich-braune Rückenfell des Nagers steht im Kontrast zu dem schwarzen Bauchfell, Kopf und Flanken haben weiße Flecken, auch die Pfoten sind weiß, der kurze Schwanz rotbraun. Mit seinem kräftigen, gedrungenen Körperbau, den mittelgroßen runden Ohren und den kurzen Beinen mit kräftigen Füßen ist er an das Leben unter der Erde gut angepasst. Der Feldhamster ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel. Diese Bodenverhältnisse benötigt er zur Anlage seiner selbst gegrabenen, verzweigten Bausysteme. Im Sommer befinden sich diese meist 40 bis 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche, im Winter in einer Tiefe von bis zu 2 Metern. Entscheidend für das Überleben der überwiegend dämmerungs- und nachtaktiven Tiere sind genügend Deckung sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot auf den Feldern, da der Feldhamster seine Nahrung oberirdisch sucht. Bevorzugt werden Wintergetreide und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Nach Beendigung des rund sechsmonatigen Winterschlafs werden die Tiere im April oder Mai aktiv. Ab Spätsommer „hamstern“ sie Getreide, Wildkrautsamen, Hülsenfrüchte, auch Stücke von Rüben und Kartoffeln als Vorrat für den Winter. Der Feldhamster galt jahrzehntelang als bedeutender landwirtschaftlicher Schädling. Noch bis in die 1980er Jahre waren die kleinen Nager so häufig, dass ihr Fang in Deutschland teilweise staatlich organisiert wurde (z.B. in der ehemaligen DDR). Heute hingegen ist der Feldhamster in der gesamten Europäischen Union eine streng geschützte Art. In Nordrhein-Westfalen sind seit den 1980er Jahren die Feldhamsterbestände sehr stark zurückgegangen. Weitere Informationen zur Aussiedlung von Feldhamstern in NRW sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de https://www.biostation-bonn-rheinerft.de/feldhamster https://www.biostation-neuss.de/projekte/feldhamster https://naturschutzstation-aachen.de/auswilderungsprojekt-feldhamster-erste-jungtiere-in-freier-wildbahn/ Download: Pressemitteilung
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