Das Projekt "Teilvorhaben 'IM240' im Globalansatz fuer 'ad-hoc-Massnahmen' - Titel IG I 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Auswahlverfahren fuer Fahrzeugtypen der Feldueberwachung und Ueberpruefung der Wirkung der Abgasuntersuchung (AU) am IM240-Pruefstand zur Ermittlung typspezifischer Maengel und Pruefung von Reparaturmassnahmen durch die Abgasuntersuchung.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter und nichtlimitierter Schadstoffemissionen von Diesel-Pkw der Grenzwertstufe Euro II ueber die Lebensdauer - Feldueberwachung Diesel-Pkw II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein durchgeführt. Die Zielsetzung besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Diesel-Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberarbeitung des gesetzlichen Grenzwertes erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Weitere Emissions- und Verbrauchsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Fahrzyklen. Aus den Ergebnissen koennen sich fuer die Hersteller Anforderungen an die Konstruktion motortechnischer und emissionsrelevanter Bauteile und an die Formulierung von Wartungsvorgaben ergeben. Die Notwendigkeit der Anpassung gesetzlicher Pruefverfahren kann sich ggf. ableiten lassen. Ferner wird mit der Fortschreibung der Grenzwertstufen von 94/12/EG und 98/69/EG ein hoeherer technischer Standard gefordert, dessen Dauerhaltbarkeit ueberprueft werden soll. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der als kritisch zu bewertenden Partikelemissionen und der im Vergleich zu Ottomotoren ueberdurchschnittlich hohen Stickoxidemissionen zu bewerten. Dabei wird der Einfluss von Diesel-DI- und IDI-Konzepten auf die Abgasemission untersucht.
Das Projekt "Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Geraeuschvorschriften fuer Kfz im Rahmen der Feldueberwachung und der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Fuer die Wirksamkeit von Geraeuschvorschriften fuer Kfz ist zu kontrollieren, ob die Geraeuschgrenzwerte von Fahrzeugen im Verkehr eingehalten werden. Die bestehende Praxis ist, insbesondere im Vergleich zur Abgaskontrolle, unzulaenglich. Bislang werden allenfalls besonders auffaellige Erhoehungen der Geraeuschemissionen durch defekte Kfz-Komponenten im Rahmen der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung nach Paragraph 29 StVZO erfasst. Es fehlen sowohl eine systematische Erfassung der Geraeuschemissionen von Fahrzeugen im Verkehr wie bei der Abgasuntersuchung als auch eine typbezogene Feldueberwachung. Vorschlaege fuer wirksame, transparente und oekonomische Kontrollsysteme, die eine Erhoehung der Geraeusch-Emissionen sowohl von Einzelfahrzeugen sowie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, sind zu erarbeiten. Das Gesamtkonzept ist mit vergleichbaren Kontrollsystemen (Schadstoffemissionen) zu koordinieren, auch um Kosten zu sparen.
Das Projekt "Feldueberwachung von Diesel-Pkw - Emissionsverhalten -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Nachdem die Notwendigkeit der Feldueberwachung in entsprechendem F+E-Vorhaben bei Pkw mit Ottomotor nachgewiesen wurde, soll diese nun auch bei Diesel-Pkw durchgefuehrt werden. Die Messergebnisse sollen gleichzeitig zu der dringend erforderlichen Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Diesel-Pkw dienen.
Das Projekt "Feldueberwachung fuer Nutzfahrzeuge - Emissionsueberwachung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Es sollen 24 schwere Nutzfahrzeuge der Grenzwertstufe EURO I und EURO II auf einem Rollenpruefstand vermessen werden. Neben den Schadstoffen CO, HC, NOx und PM sowie CO2 soll auch eine differenzierte Analyse der Partikelemission (Russemission) vorgenommen werden. Weiter sollen die Emissionsfaktoren fuer Nutzfahrzeuge fortgeschrieben werden, insbesondere zum Einfluss von Alter, Einsatzdauer und Wartungszustand des Fahrzeuges sollen Aussagen moeglich sein. Schliesslich sollen aus dem Programm Erfahrung fuer die Durchfuehrung einer kontinuierlichen Ueberwachung des Emissionsverhaltens von schweren Nutzfahrzeugen gewonnen werden.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer und Ermittlung von Emissionsfaktoren (Feldueberwachung III)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. In dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben 'Feldueberwachung II' wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Im Ergebnis des Vorhabens wurden Maengel aufgedeckt, die mehr als 550.000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen dss bei heutigen Neufahrzeugen keine Vollastanreicherung vorgenommen wird.
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