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Rote Liste Brutvögel

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ROTE LISTE BRUTVÖGEL Klappergrasmücke Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz von Christian Dietzen, Fabio Geisen, Thomas Grunwald, Thomas Isselbächer, Andreas Kiefer, Alexander Neu, Martin von Roeder und Ludwig Simon unter Mitarbeit von Dr. Hans-Valentin Bastian, Manfred Braun, Martin Buchmann, Thomas Dolich, Prof. Dr. Klaus Fischer, Hans-Georg Folz, Volker Hartmann, Karl-Heinz Heyne, Pirmin Hilsendegen, Markus Hundsdorfer, Matthias Klöppel, Antonius Kunz, Ewald Lippok, Peter Ramachers, Norbert Roth, Hans Schächl, Prof. Dr. Ingolf Schuphan, Peter Spieler und Olaf Strub. Unser Dank gilt allen ornithologisch und avifaunistisch Aktiven, die durch ihre Beobachtungen, Datenmitteilungen und Beteiligungen an den verschiedenen Monitoringprogrammen in den letzten Jahren ganz wesentlich zur Qualität der vorliegenden Roten Liste beigetragen haben. Ferner danken wir den landeswei- ten oder regionalen ornithologischen Arbeitskreisen und -gruppen. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Vertei- lung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Ein- legen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Redaktion: Dr. Christian Dietzen Landesamt für Umwelt (LfU) Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Layout: Tatjana Schollmayer (LfU) gesetzt aus der Bliss 2 Druck: Auflage: 5.000 Expl. © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Brutvögel INHALT Vorwort 1 Einführung 2 Datengrundlage 3 Kriteriensystem 3.1 Statuskategorien 3.2 Bestandsangaben 2017–2022 3.3 Häufigkeitskategorien 3.4 Langzeittrend (Trend 120 Jahre) 3.5 Kurzzeittrend (Trend 24 Jahre) 3.6 Trend – Methode und Qualität 3.7 Risikofaktoren 3.8 Gefährdungsbeurteilung 3.9 Gefährdungskategorien (Liste, Kap. 10, S. 74ff., Spalte 14) 3.10 Erhaltungszustände 3.11 Kategorieänderung 3.12 Gründe für Änderungen der Gefährdungskategorie 4 Lebensraumkategorien 5 Rote Liste der rheinland-pfälzischen Brutvögel und Ergebnisse 6 Gefährdungsanalyse 6.1 Vögel der Agrarlandschaft 6.2 Vögel der Feuchtgebiete 6.3 Vögel der Gesteinsbiotope und Abgrabungen 6.4 Vögel der Kleingehölze 6.5 Vögel des Siedlungsraums 6.6 Vögel der Wälder 7 Fazit 8 Verzeichnis der deutschen Artnamen 9 Verzeichnis der wissenschaftlichen Artnamen 10 Liste der rheinland-pfälzischen Brutvogelarten mit Gefährdungs­kategorien Abkürzungen 11 Literatur Fotonachweis ROTE LISTE • RHEINLAND-PFALZ 6 8 12 18 19 21 23 23 25 27 27 28 30 36 37 37 38 40 46 47 51 54 56 58 60 64 66 70 74 75 90 102 5

Rote Liste: Brutvögel

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ROTE LISTE BRUTVÖGEL Klappergrasmücke Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz von Christian Dietzen, Fabio Geisen, Thomas Grunwald, Thomas Isselbächer, Andreas Kiefer, Alexander Neu, Martin von Roeder und Ludwig Simon unter Mitarbeit von Dr. Hans-Valentin Bastian, Manfred Braun, Martin Buchmann, Thomas Dolich, Prof. Dr. Klaus Fischer, Hans-Georg Folz, Volker Hartmann, Karl-Heinz Heyne, Pirmin Hilsendegen, Markus Hundsdorfer, Matthias Klöppel, Antonius Kunz, Ewald Lippok, Peter Ramachers, Norbert Roth, Hans Schächl, Prof. Dr. Ingolf Schuphan, Peter Spieler und Olaf Strub. Unser Dank gilt allen ornithologisch und avifaunistisch Aktiven, die durch ihre Beobachtungen, Datenmitteilungen und Beteiligungen an den verschiedenen Monitoringprogrammen in den letzten Jahren ganz wesentlich zur Qualität der vorliegenden Roten Liste beigetragen haben. Ferner danken wir den landeswei- ten oder regionalen ornithologischen Arbeitskreisen und -gruppen. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Vertei- lung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Ein- legen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Redaktion: Dr. Christian Dietzen Landesamt für Umwelt (LfU) Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Layout: Tatjana Schollmayer (LfU) gesetzt aus der Bliss 2 Druck: Auflage: 5.000 Expl. © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Brutvögel INHALT Vorwort 1 Einführung 2 Datengrundlage 3 Kriteriensystem 3.1 Statuskategorien 3.2 Bestandsangaben 2017–2022 3.3 Häufigkeitskategorien 3.4 Langzeittrend (Trend 120 Jahre) 3.5 Kurzzeittrend (Trend 24 Jahre) 3.6 Trend – Methode und Qualität 3.7 Risikofaktoren 3.8 Gefährdungsbeurteilung 3.9 Gefährdungskategorien (Liste, Kap. 10, S. 74ff., Spalte 14) 3.10 Erhaltungszustände 3.11 Kategorieänderung 3.12 Gründe für Änderungen der Gefährdungskategorie 4 Lebensraumkategorien 5 Rote Liste der rheinland-pfälzischen Brutvögel und Ergebnisse 6 Gefährdungsanalyse 6.1 Vögel der Agrarlandschaft 6.2 Vögel der Feuchtgebiete 6.3 Vögel der Gesteinsbiotope und Abgrabungen 6.4 Vögel der Kleingehölze 6.5 Vögel des Siedlungsraums 6.6 Vögel der Wälder 7 Fazit 8 Verzeichnis der deutschen Artnamen 9 Verzeichnis der wissenschaftlichen Artnamen 10 Liste der rheinland-pfälzischen Brutvogelarten mit Gefährdungs­kategorien Abkürzungen 11 Literatur Fotonachweis ROTE LISTE • RHEINLAND-PFALZ 6 8 12 18 19 21 23 23 25 27 27 28 30 36 37 37 38 40 46 47 51 54 56 58 60 64 66 70 74 75 90 102 5

EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen

<p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a>&nbsp;wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p><p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p><p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p><p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p><p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p><p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u.&nbsp;a. Zwischenfrüchte, Brachen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a>⁠ gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p><p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p><p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p><p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p><p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠.</p>

Feldvogelkulisse - Kiebitz

Die Feldvogelkulisse - Kiebitz umfasst Flächen, die von Kiebitzen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Feldvogelkulisse - Grauammer

Die Feldvogelkulisse - Grauammer umfasst Flächen, die von Grauammern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Feldvogelkulisse - Rebhuhn

Die Feldvogelkulisse - Rebhuhn umfasst Flächen, die von Rebhühnern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Feldvogelkulisse - Ortolan

Die Feldvogelkulisse - Ortolan umfasst Flächen, die von Ortolanen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

AN 9 - Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)

Der Kiebitz brüten gerne in niedriger Vegetation auf zeitweilig vernässten Böden. Feldvogelinseln dienen dem Kiebitz und anderen Feldvogelarten nicht nur als Brutplatz, sondern sind auch ein wichtiges Nahrungs- und Deckungshabitat für dessen Jungvögel. Grundlage für die Förderkulisse stellen von Wiesenlimikolen besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die einer landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Dabei wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt. Datenbasis stellen aktuelle Brutvorkommen von Wiesenlimikolen aus den Ergebnissen des Wiesenvogelmonitorings (2014-2021), der landesweiten Kiebitz- und Uferschnepfenerfassung 2020, der SPA-Monitorings sowie aus weiteren vorliegenden Daten, wie zum Beispiel der Gelege- und Kükenschutzprojekte, dar.

Chancen für den Agrarumweltschutz bleiben ungenutzt

<p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p><p>Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a>⁠) oder Zwischenfrüchten erfüllen.</p><p>Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen.</p><p>Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache.</p><p>Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben.</p><p>Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird.</p><p>Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeische-agrarpolitik-ausnahmen-bei-gloez-8">Politikpapier</a> ist Teil des Forschungsprojektes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_gap_eval_iii.pdf">Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a>“. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformaus-sicht-des">GAPEval I</a> und im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformvon-2013-aus-sicht-d%20">GAPEval II</a>.</p>

BESTMAP ES 2019 Biodiversity single species results

Habitat suitability maps of 38 farmland bird species, modelled under two agri-environmental practices' adoption scenarios (no AEP and current AEP) for Catalonia (Spain), which serves as the Spanish case study area within BESTMAP.

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