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Europastraßennetz Niedersachsen

Dieser Datensatz präsentiert die Europastraßen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Europastraßen sind öffentliche Fernstraßen, die sich innerhalb Europas befinden und dem internationalen Verkehr dienen. Der Datensatz wird halbjährlich aktualisiert.

Afrikanische Schweinepest Afrikanische Schweinepest kurz vorgestellt Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest Können Menschen sich mit der Afrikanischen Schweinepest anstecken? Gibt es einen Impfstoff? Wie bereitet sich Sachsen-Anhalt auf die Afrikanische Schweinepest vor? Was ist bei einem an ASP erkrankten Tier zu erkennen? Welche Vorsorgemaßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern treffen? Wie können Landwirtinnen und Landwirte ihren Bestand schützen? Welche Maßnahmen können Jägerinnen und Jäger vorbeugend ergreifen? Was passiert, wenn die Afrikanische Schweinepest festgestellt wird? Gibt es eine Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs zum Beispiel bei Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI

Überwachung der akustischen Qualität des Straßennetzes mittels Reifen-Torus-Messungen

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Dienst-Kraftfahrzeuge (Kfz) mit akustischen Torus-Mess-Systemen (ATMS) ausgestattet, um über einen Flottenversuch einen Großteil des Bayerischen Fernstraßennetzes außerorts akustisch zu untersuchen. Darüber hinaus wurde am Prüfstand Fahrzeug/Fahrbahn (PFF) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) das Torusge räusch, das heißt das Rollgeräusch, das nicht nach außen, sondern in das Innere eines Reifens abgestrahlt wird, unter kontrollierten Bedingungen analysiert. Hier lag der Fokus auf der Ge schwindigkeit sowie der Radlast, dem Fülldruck und Profil des Reifens. Die Erkenntnis aus die sen Messungen ist, dass nicht die absolute Pegelhöhe, sondern die Charakteristik des Torusge räusches Auskunft über den akustischen Zustand der Straße gibt. Als wesentliche Einflussgröße auf das Geräusch wurde die Wellenlänge der prägenden Textur der Deckschicht identifiziert. Der sogenannte akustische Fingerabdruck einer jeden Deckschicht. Mit diesem Wissen wurde ein Entwurf einer Technischen Prüfvorschrift für akustische Torus-Messungen (E TP ATM) verfasst. Gemäß dieser wurde der Flottenversuch ausgewertet. Aus Sicht des Lärmschutzes ist es erwünscht, mit diesen akustischen Torus-Messungen auf einen äquivalenten Fahrzeuggeräuschpegel für Pkw LAT,Pkw bei 120 km/h zu schließen. Hierfür wurden Übertragungsfunktionen aufgestellt, die durch statistische Vorbeifahrt-(SPB-)Messungen abgeglichen wurden. Die notwendigen Untersuchungen fanden an ausgewählten Orten mit den Flottenfahrzeugen in Form kontrollierter Vorbeifahrten statt. Der so berechnete Geräuschpegel kann nun mit dem entsprechenden maximalen Vorbeifahrtpegel, gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19), verglichen werden. Im Ergebnis konnte mit dem Flottenversuch für insgesamt ca. 3 850 km Fernstraßen in Bayern die akustische Qualität von Fahrbahnbelägen untersucht werden. Eine statistische Auswertung ergab, dass etwa 60 % der untersuchten Streckenlänge lärmmindernd sind; ca. 14 % sind laut, der Rest liegt dazwischen. Lärmmindernd bedeutet hier, dass durch die Deckschicht der Grundwert des Schallleistungspegels eines Pkws der RLS-19 um mindestens 3 dB unterschritten wird; laut ist eine Deckschicht, wenn dieser Grundpegel überschritten wird. Mit akustischen Torus-Messungen kann die akustische Qualität eines Straßennetzes kostengünstig und effizient untersucht werden. Quelle: Forschungsbericht

B 414, Ersatzneubau der Nisterbrücke im Zuge der Bundesstraße Nr. 414 in den Gemarkungen Hachenburg und Nister

Im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (2008) ist der Ausbau der Verbindung zwischen der A560 und A3 in Nordrhein-Westfalen und der A45 in Hessen über den Streckenzug B8 – B256 – B414 als großräumige West-Ost-Achse vorgesehen. Nach den derzeit gültigen Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung RIN, Ausgabe 2008, wird der Streckenzug als großräumige Verbindung in die Kategorie LS I – Fernstraße – eingestuft und eine PKW-Fahrgeschwindigkeit von 80 – 90 km/h als Zielgröße angestrebt. Da der Streckenabschnitt in Rheinland-Pfalz zwischen den Landesgrenzen teilweise sehr unterschiedliche Ausbaustandards besitzt, steht im Zuge der Baumaßnahme der Anbau des Zusatzfahrstreifens unter besonderer Berücksichtigung einer einheitlichen Streckencharakteristik im Vordergrund. Ziel der vorliegenden Planung ist die Erweiterung der Bundesstraße 414 vom derzeitigen Regelquerschnitt (vorh. Breite = ca. 8,50 m, zzgl. 2 * 1,50 m Bankett = RQ 11,5) auf den RQ 15,5. Aufgrund der Zustandsnote von 2,8 und von Tragfähigkeitsdefiziten plant der LBM Diez den Ersatzneubau der Nisterbrücke bei Hachenburg. Das Bauwerk überführt die Nister und die L288. Im Rahmen der Maßnahme sind der Rückbau des Bestandsbauwerks sowie der Neubau des neuen Bauwerks geplant. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.

B 414, Ausbau der Bundesstraße Nr. 414 - Anbau zweier Überholfahrstreifen bei Nister

Die B 414 stellt im Ausbaubereich eine anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit maßgebender Verbindungsfunktion dar. Die Knotenpunkte am Anfang und Ende der Ausbaustrecke sind weitgehend teilplanfrei ausgebaut. Die Auffahrt von der L 281 auf die B 414 in Richtung Nister ist aufgrund eines spitzen Winkels der beiden Straßen zueinander ein unübersichtlicher Knotenpunkt. Nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung RIN, Ausgabe 2008, wird der Streckenzug als großräumige Verbindung in die Kategorie LS I – Fernstraße – eingestuft und eine PKW-Fahrgeschwindigkeit von 80 – 90 km/h als Zielgröße angestrebt. Da der Streckenabschnitt in Rheinland-Pfalz zwischen den Landesgrenzen teilweise sehr unterschiedliche Ausbaustandards besitzt, steht im Zuge der Baumaßnahme der Anbau des Zusatzfahrstreifens unter besonderer Berücksichtigung einer einheitlichen Streckencharakteristik im Vordergrund. Vorrangiges Ziel der vorliegenden Planung ist die Erweiterung der Bundesstraße 414 vom derzeitigen Regelquerschnitt (vorh. Breite = ca. 8,50 m, zzgl. 2 * 1,50 m Bankett = RQ 11,5) auf den RQ 15,5 im Abschnitt zwischen den Netzknoten NK 5312070 und NK 5313007 südlich der Gemeinde Nister. Dabei sollen Überholfahrstreifen der Länge von ca. 880 m im Abschnitt von Bau-km 0+000,00 bis Bau-km 1+090,00 südlich und ca. 740 m im Abschnitt von Bau-km 0+690,00 bis Bau-km 1+820,00 nördlich angebaut werden. Die Gesamtlänge des Fahrstreifenanbaus beträgt somit ca. 1.860 m. Das Ende der Baustrecke liegt bei Bau-km 1+900,00. Streckenweise liegt das Quergefälle der Straße deutlich unter den regelgerechten 2,5 %. Da sich auch das Längsgefälle mit weniger als 1,0 % vergleichsweise gering darstellt, ist bei starkem Regen eine zügige Entwässerung nicht durchgehend sichergestellt. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des Ausbaus auch eine Optimierung des Quergefälles erfolgen, um durchgehend - mit Ausnahme von Verwindungsbereichen - eine seitliche Neigung von mindestens 2,5 % zu gewährleisten. Im Ausbauabschnitt verläuft die Bundesstraße über zwei Brückenbauwerke, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.

B 20, Planfeststellung für den Ausbau bei Simbach 3. Fahrstreifen, Landkreis Dingolfing-Landau

Das Staatliche Bauamt Landshut hat bei der Regierung von Niederbayern die Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 20 bei Simbach beantragt. Die Bundesstraße 20 ist eine wichtige Verkehrsachse, die die u.a. die Autobahn A 94 mit der Autobahn A 92 verbindet. Sie beginnt im äußersten Südosten Bayerns von der Gemeinde Schönau am Königssee und verläuft in nördlicher Richtung durch die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Cham und den Stadtkreis Straubing. Sie führt über Eggenfelden, Landau an der Isar, Straubing und Cham nach Furth im Wald und endet am Grenzübergang zur Tschechischen Republik, wo sie als Fernverkehrsstraße 1. Klasse unter der Nummer 26 weiter nach Pilsen führt. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Landshut die Ausbaulücke der B 20 zwischen der Ortsumgehung Malgersdorf und dem Abschnitt mit 2+1-Verkehrsführung bei Haunersdorf schließen und die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöhen. Der Verkehr auf der B 20 ist im Bestand nicht mehr flüssig und häufig charakterisiert durch zahleiche Fahrzeugpulks. Zukünftig wird für schneller fahrende PKW das Überholen von langsameren Lkw erleichtert. Das Straßenbauvorhaben beginnt im Bereich der Anschlussstelle Simbach. Die bestehende B 20 wird Richtung Westen um einen Zusatzfahrstreifen erweitert und die Anschlussstelle Simbach erhält einen neu gebauten Ast. Die Brücke der B 20 über die St 2112 wird durch einen Neubau ersetzt. Zwei weitere Bauwerke über einen Feld- und Waldweg sowie den Simbach müssen im Zuge der Maßnahme angepasst werden. Ab dem Bauende der Verbreiterungsstrecke der B 20 wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Richtung Haunersdorf bis zum bestehende öFW in der Nähe von Kugl hergestellt und damit für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr eine durchgehende Verbindung zwischen Simbach und Haunersdorf getrennt vom Bundesstraßenverkehr geschaffen. Der öFW wird ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk über die B 20 geführt.

Afrikanische Schweinepest: Sachsen-Anhalt ist auf den Ernstfall vorbereitet

In Deutschland ist das erste Mal bei einem toten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Ein am Mittwoch gemeldeter Verdacht bei einem Kadaver in Brandenburg hatte sich am Donnerstag bestätigt. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Auch wenn die Lage ernst ist, Sachsen-Anhalt ist gut vorbereitet. Die Informationskampagne und das Früherkennungssystem laufen.“ Trotzdem bittet die Ministerin die Bevölkerung um Hilfe: „Wenn jemand beim Pilzsammeln oder Joggen oder beim Spazieren gehen tote Wildschweine entdeckt, sollten diese Funde umgehend beim Veterinäramt der Stadt oder des Landkreises gemeldet werden“. „Für den Fall eines Ausbruchs hat Sachsen-Anhalt einen elektrischen Wildschutzzaun angeschafft. Der mobile Elektrozaun ist 50 Kilometer lang und reicht für einen Radius von zwei Mal vier Kilometer“, ergänzte sie. Zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gibt es seit dem Jahr 2011 ein Monitoring beim Schwarzwild, bei dem tot aufgefundene Tiere beprobt werden. Sachsen-Anhalt zahlt dafür seit 2018 eine Prämie von 50 Euro an die Jagdausübungsberechtigten für das Auffinden und Beproben von verendeten Wildschweinen. Weiterhin hat Sachsen-Anhalt eine ASP-Sachverständigengruppe einberufen, die regelmäßig tagt. Es wurden 30 mobile Container – mit 1.100 Liter Fassungsvermögen – zur Kadaverzwischenlagerung von verendeten Wildschweinen im Seuchenfall angeschafft. Des Weiteren finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen – unter anderem mit benachbarten Bundesländern – statt. Zudem arbeitet das Landwirtschaftsministerium eng mit den landwirtschaftlichen Verbänden zusammen. Die tierhaltenden Betriebe wurden zur strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung aufgefordert, um das Eintragen eines ASP-Erregers in einen Hausschweinebestand zu verhindern. Gleichzeitig wurden die Betriebe gebeten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus von ASP betroffenen Ländern in landwirtschaftlichen Betrieben dahingehend zu belehren, dass keine Schweinefleisch- und Wildschweinefleischerzeugnisse aus diesen Ländern mitgebracht werden sollten. Der Übertragungsweg „Mensch“ wird weiterhin als der wahrscheinlichste angesehen. Die Ministerin appelliert nochmals eindringlich an die betreffenden Betriebe: „Bitte gehen Sie auf Ihre ausländischen Arbeitskräfte zu, die zum Beispiel aktuell bei der Hopfenernte und Weinlese eingesetzt sind und belehren diese über die Gefahr eines Eintrags der ASP durch mitgebrachte Schweinefleisch- und Wildschweinefleischerzeugnisse. Diese Lebensmittel sollten gar nicht erst nach Deutschland gelangen.“ Die Information der Einreisenden erfolgt auch in Sachsen-Anhalt durch Plakatierungsaktionen an Autobahnen und Fernverkehrsstraßen. Mit dem Verkehrsministerium wurde verabredet, die Müllbehälter entlang der großen Verkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt vor Wildschweinen zu sichern und regelmäßig zu leeren. Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. In Rohwurstwaren ist das Virus sehr lange haltbar, so dass ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen kann, um die Seuche einzuschleppen. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion. Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Es gibt in Sachsen-Anhalt 1.274.382 Schweine in 2.784 Beständen (Stand 10.09.2020, gemeldete Bestands- und Tierzahlen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt). Mehr Informationen zur ASP auf der Website des Ministeriums: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem Sachsen-Anhalt (ST-BIS-90)

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA KategorieMetadaten zu ST-BIS-Nr.: 90 TitelLandesentwicklungsplan (LEP 2010) MLV-Daten mit Bodenschutzrelevanz MLV (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Abteilung 2) Kurztitel § 11.1 Behörde: Datenhalter/Auskunft Art der Behörde erhebende (erhebende/verarbeitende) Anrede Vorname (Titel) Name Straße/Hausnummer PLZ ORT Herr Matthias Greye Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg PLZ (Postfach) Postfach Telefon/Fax/E-Mail § 11.2 Art und Umfang der 0391 0391 567-3514 / 0391 567-7529 / Matthias.Greye@mlv.sachsen- anhalt.de Dienste Daten: Datensammlung/Datenbank Dienst/Anwendung/Inf.-system Geoinformation/Karte Verweis auf Internetadresse (URL) https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und- landesentwicklung/landesentwicklungsplan/ WMS-Dienst: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/gfds/ws/wms/GDI- LSA_LEP_2010_LSA/ows.wms?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE =WMS WFS-Dienst: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/gfds/ws/wfs/GDI- LSA_LEP_2010_LSA/ows.wfs?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE= WFS Beschreibung Der Landesentwicklungsplan (LEP) stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele und Grundsätze zur räumlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Die Grundsätze zur Entwicklung von Bodenschutz und Flächenmanagement werden vorgegeben. Übersicht zu bodenschutzrelevanten Themen des LEP: − Verkehr: Autobahn und autobahnähnliche Fernstraßen, überregional bedeutsame Hauptverkehrsstraßen, überregionale Schienenverbindung, überregionale Wasserstraßenverbindung, schiffbarer Kanal − Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Kultur und Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 1 (Stand: 12.03.2020) Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA Kategorie Metadaten zu ST-BIS-Nr.: 90 Denkmalpflege − Vorrangstandorte mit strategischer Bedeutung für Industrie- ansiedlungen, landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen, landesbedeutsame Verkehrsanlagen, für internationale Verkehrs- flughäfen − Vorranggebiete für Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft, militärische Nutzung Raumbezug: Bundesland Sachsen-Anhalt Administrative Einheit Zeitbezug: 02.07.1905 von bis (Stand der Geodaten) 12.03.2011 Periodizität Parameter/Attribute Datenqualität Dateien Geoinformation/Karte: Raum- Bezugssystem/Lagestatus Erstellungsmaßstab Anwendungsmaßstab § 11.3 Voraussetzung/Bedingungen für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten: Rechtliche Grundlagen Bestellrecht (Weitergabe an) Datenformat nur Maßstab 1:300000 LEP_2010_ZD_EPSG_31468_v1.1.tif LS 110 1:300000 1:300000 Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt alle TIF Version Medium WMS- und WFS-Dienst § 11.4 Verfahren der Datengewinnung/– auswertung: Fachliche Methode/Grundlage und Technische Methode (Geodatengrundlage) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 2 (Stand: 12.03.2020)

UBA aktuell - Nr.: 6/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, wie kann Deutschland seine Klimaziele für die Jahre 2020 und 2030 noch erreichen? Mit den bisher beschlossenen Maßnahmen geht es nicht. Doch es gibt die Chance, die Lücke zu einem Großteil zu schließen: mit einem deutlich zügigeren Ausstieg aus der Kohleverstromung. Ein neues UBA-Thesenpapier zeigt wie. Ein weiteres Thema dieses Newsletters: Pflanzenschutzmittel. Das „Insektensterben“ und die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat waren in den vergangenen Wochen wichtige Themen in den Medien. Der Rückgang von Insekten und auch von Feldvögeln, die diese als Nahrungsgrundlage haben, kann eine Folge großflächiger Anwendung von Spritzmitteln sein. Zulassungsbehörden müssen solche indirekten Effekte der Pflanzenschutzmittel auf die biologische Vielfalt künftig stärker berücksichtigen, meint das UBA und sieht sich durch ein Rechtsgutachten bestätigt. Nicht zuletzt möchten wir auf unsere Ausbildungsangebote hinweisen: 2018 bieten wir wieder fünf spannende Ausbildungsberufe an – ob im Büro, im Labor, in unseren Rechenzentren oder in unserer Fachbibliothek Umwelt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Klimaziele nur mit deutlich weniger Kohlestrom in Reichweite Strom aus Braunkohlekraftwerken ist die klimaschädlichste Form der Stromerzeugung. Quelle: Teteline / Fotolia.com Deutschland will seinen Treibhausgasausstoß in den kommenden Jahren deutlich unter das Niveau von 1990 senken: Bis zum Jahr 2020 soll eine Minderung von 40 Prozent erreicht werden, bis 2030 von 55 Prozent. Wie diese Ziele noch erreicht werden können, zeigt ein neues Thesenpapier des UBA: Zum einen müsste noch vor 2020 die Stromproduktion von Kohlekraftwerken, die älter als 20 Jahre sind, von heute durchschnittlich etwa 6.600 Volllaststunden bei Braun- und 3.600 bei Steinkohlekraftwerken auf maximal 4.000 Volllaststunden gedrosselt werden. Zum anderen müssten mindestens 5 Gigawatt (GW) der ältesten und ineffizientesten Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden. Die Stilllegung soll zusätzlich zu den ohnehin geplanten Stilllegungen von 4 GW und einem Zubau von 1 GW erfolgen, so dass die verbleibende installierte Leistung der Kohlekraftwerke im Jahr 2020  nur noch maximal 35 GW (von heute rund 43 GW) beträgt. Bis 2030 muss die installierte Leistung auf dann maximal 19 GW reduziert werden, die Stromerzeugung bleibt weiterhin begrenzt. Im Gegenzug müsste der geplante Ausbau von Windenergie an Land von derzeit 2,8 GW (Brutto) und Photovoltaik von derzeit 2,5 GW (Brutto) kurzfristig auf jeweils mindestens 4 GW pro Jahr (Brutto) angehoben werden, der von Windenergie auf See auf 1 GW pro Jahr. Diese Maßnahmen sind nicht nur die kostengünstigsten und am schnellsten umsetzbaren, um die Lücke zu Deutschlands Klimazielen 2020 und 2030 zu einem Großteil zu schließen – der Kohleausstieg vermeidet auch Umweltkosten in Milliardenhöhe. Allein im Jahr 2016 verursachten Treibhausgase und Luftschadstoffe aus der Kohleverstromung der Allgemeinheit Kosten von etwa 46 Milliarden Euro für Schäden an Gesundheit, Umwelt und Materialien. Analysen zur Altersstruktur der Beschäftigten im Braunkohlenbergbau zeigen, dass der anstehende Strukturwandel im sehr großen Umfang ohne Entlassungen vollzogen werden kann. Denn bis zum Jahr 2030 werden fast zwei Drittel der Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Je frühzeitiger die Politik den notwendigen Strukturwandel in der Energiewirtschaft einleitet, desto eher werden Fehlinvestitionen und wirtschaftliche Probleme für die deutschen Kohleregionen vermieden. Investitionen, die über den Klimawandel entscheiden UBA-Fachgebietsleiterin Juliane Berger im rbb Inforadio über den neuen UBA-Leitfaden für klimafreundliche Investitionen (06.11.2017) Chemikalien in der Umwelt: "Viele Stoffe sind problematischer, als wir gedacht haben" SPIEGEL ONLINE über die Umweltprobenbank, unter anderem mit Dr. Marike Kolossa-Gehring und Dr. Andreas Gies vom UBA (03.11.2017) Überschrittene Grenzwerte: Der Kampf der Städte um saubere Luft Marion Wichmann-Fiebig , Leiterin der UBA-Abteilung Luft, zu Gast in der Sendung "Länderzeit" des Deutschlandfunk (25.10.2017) Deutscher Mobilitätskongress: Verkehrsplanung Martin Schmied, Leiter der UBA-Verkehrsabteilung, im Interview mit MOTORDIALOG über die zukünftigen Entwicklungen im Straßenverkehr (18.10.2017) Spürhunde suchen nach Bettwanzen Parasitologin Dr. Arlette Vander Pan vom UBA im Interview auf detektor.fm (17.10.2017) Auf den gesunden Giftmix kommt es an – über die Schadstoffbelastung beim Menschen Toxikologin Dr. Marike Kolossa-Gehring vom UBA im SWR-Interview über die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (07.09.2017) 100 Im November 2017 hat das UBA die 100. Anerkennung als Umweltvereinigung ausgesprochen. Diese Anerkennung erhielt die „Naturschutzinitiative e. V.“. Die auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigungen können als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht auftreten. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob bei umweltrelevanten behördlichen Entscheidungen, beispielsweise über die Zulassung von Industrieanlagen oder die Planung von Fernstraßen, rechtliche Vorgaben beachtet wurden. Anerkannte Umweltvereinigungen sind mit ihren Klagen vor Gericht überdurchschnittlich erfolgreich: Fast die Hälfte aller Klageverfahren haben sie in den Jahren 2006 bis 2012 ganz oder teilweise gewonnen, so Ergebnisse eines UBA-Forschungsprojekts. … eine UBA-Forschungstaucherin? Stefanie Werner with a grouper in Garajau (Madeira) underwater national park Quelle: Explora Madeira Diving Der zunehmende Plastikmüll im Meer und seine Gefahren für Meerestiere und Seevögel sind ein wichtiges Thema für das UBA – welches nicht nur vom Schreibtisch aus betrachtet wird. UBA-Expertin Stefanie Werner geht dem Problem im wahrsten Sinne auf den Grund: Direkt auf dem Meeresgrund ist sie – neben ihrer „normalen“ Arbeit im Büro und in verschiedenen Meeresschutzgremien – als Forschungstaucherin unterwegs. Zum Beispiel untersucht die Meeresbiologin, wo sich herrenlose Fischereinetze im Meer ansammeln und entfernt diese, wo immer möglich. Denn als „Geisternetze“ können sie noch viele Jahre Walen und anderen Meeresbewohnern zum Verhängnis werden, die sich in ihnen verstricken und strangulieren. Danach zersetzen sich die Netze in viele kleine Mikroplastikteile und führen so wiederum zu neuen Problemen: Tiere verwechseln die Kunststoffteile mit Nahrung, erleiden dadurch innere Verletzungen und können mit vollem Plastikmagen verhungern, da sie ein ständiges Sättigungsgefühl verspüren. Neben diesem Thema steht für Stefanie Werner im kommenden Jahr verlorengegangenes Angelzubehör aus der Sportanglerei, wie Angelsehnen und Blinker, im Fokus, an denen unter anderem Fische sinnlos verenden. Zusammen mit dem deutschen Meeresmuseum Stralsund und dem Verein Archeomare e.V. will sie durch das Betauchen verschiedener Areale in der Ostsee nachschauen, wie sich das Problem vor Ort darstellt und welche Gegenmaßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden sollten. Wer Forschungstaucher oder -taucherin werden und zum Beispiel auf wissenschaftlichen Schiffstouren mit an Bord sein will, benötigt den Forschungstaucherschein. Die in Theorie und Praxis vermittelten Kenntnisse reichen vom Navigieren über „Erste Hilfe“ bis hin zu archäologischem Wissen und Knotenknüpfen unter Wasser. Stefanie Werner absolvierte ihre Forschungstaucherausbildung vor gut 2 Jahren an der Uni Rostock und weiß nicht nur Angenehmes zu berichten. Denn auch im Winter geht es zur Freiwasserausbildung ins allzu kühle Nass. Dafür kann man sich live vor Ort ein Bild von den Verhältnissen machen und auch ganz praktisch etwas für den Umweltschutz bewegen.

Infrastruktur umweltgerechter planen

Infrastruktur umweltgerechter planen Große Infrastrukturprojekte wie Stromnetze oder Autobahnen haben meist auch umfassende Umweltauswirkungen. Dabei kann eine bessere Bedarfsplanung zu mehr Umweltschutz beitragen. Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, wie eine solche Planung aus juristischer Sicht aussehen müsste. Kontroverse Projekte wie der Berliner Flughafen, Stuttgart 21 oder der deutschlandweite Ausbau der Stromnetze haben eine intensive Diskussion darüber angestoßen, wie die Planung großer Infrastrukturvorhaben verbessert werden kann. Die Frage nach dem Bedarf – also ob das Vorhaben überhaupt notwendig ist – kann, neben einer besseren Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Ansatzpunkt für eine konsequentere Berücksichtigung des Umweltschutzes sein. Für das Forschungsprojekt „ Das Instrument der Bedarfsplanung “ im Auftrag des Umweltbundesamtes untersuchte ein Forschungsteam wie Belange der Umwelt bei der Bewertung des Bedarfs – also der Frage „Brauchen wir das?“ – besser berücksichtigt werden können. Konkret: Wie kann beispielsweise der Umstand, dass mehr Straßen eine höhere Umweltbelastung bedeuten, bei der Entscheidung über den Bedarf an Fernstraßen im Bundesverkehrswegeplan besser berücksichtigt werden? Die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler des Umweltforschungszentrums und der Universität Leipzig entwickelten Anforderungen an die Feststellung eines Bedarfs und klärten die dafür relevanten verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Fragen. Die Entscheidung über die Zulassung des Abbaus von Kiesen, Sanden und Steinen war ein Beispiel, an dem das Forschungsteam die Übertragbarkeit seiner Überlegungen zu Infrastrukturen auf andere Vorhaben erprobt hat.

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