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Digitale Übersichtskarte Niedersachsen 1 : 500 000 (DÜKN500)

Die Digitale Übersichtskarte Niedersachsen 1:500 000 (DÜKN500) bildet das Land Niedersachsen flächendeckend ab und ist geeignet für eine Gesamtbetrachtung des Landes. Sie wird in den Varianten Normalausgabe und Verwaltungsausgabe angeboten. Auf der Normalausgabe ( Ausgabejahr 2017) werden Siedlungs- und Verkehrsstrukturen deutlich hervorgehoben. Sie bietet einen ausgezeichneten Überblick für den Fernverkehr und eine schnelle Orientierung für Ortssuchende. Zusätzlich werden die Geländeformen durch Höhenpunkte verdeutlicht. Eine zeitgemäße GPS-Orientierung ist durch das aufgedruckte UTM-Koordinatengitter möglich. Die Verwaltungsausgabe (Ausgabejahr 2013) liefert auf einer farbreduzierten Kartengrundlage eine Übersicht der politischen Gliederung Niedersachsens bis hinunter zur Darstellung einer Samtgemeinde. Dabei werden die Verwaltungseinheiten durch Zahlenkürzel oder Buchstaben-/Zahlen- Kürzel bezeichnet. Die dazugehörigen Namen finden sich übersichtlich im systematischen Verzeichnis der Verwaltungseinheiten auf der Kartenrückseite. Außerdem enthält die Karte ein TK25-Blattgitter. Damit kann schnell die passende Topographische Karte zu jeder Region gefunden werden

Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021

Digitale Topographische Landeskarte 1 : 250 000 – Normalausgabe

Die digitalen Rasterdaten liegen flächendeckend für Brandenburg und Berlin vor. Sie gliedern sich in 18 Ebenen: Kartenrahmen, Gauß-Krüger-Gitter, UTM-Gitter, Situation grau, Bebauungsflächen, Kartennamen schwarz, Kartennamen blau, Ländernamen, Gartenflächen, Waldflächen, Sandflächen, Gewässerlinien, Gewässerflächen, Relief, Grenzband, Sperrgebiet, Regionalverkehr bzw. Landstraßen und Fernverkehr. Sie sind nur in Ebenenkombination landesweit erhältlich. Die Angabe der Blattecken erfolgt in Pixel- und UTM-Koordinaten in einer ASCII-Datei, Standardauflösung: 200L/cm = 508dpi, Standardformat: TIFF LZW komprimiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.

Premium SL: DTK50-V Einzellayer - Premium SL: DTK50-V Fernverkehr

Digitale Topographische Karte 1:50 000 (Vorlaeufige Ausgabe):Digitale Topographische Karte 1:50 000 (Vorlaeufige Ausgabe).<br>Zugangsbeschränkung, Gebührenpflichtig, Antrag auf Freischaltung per Mail erforderlich

Klassifizierte Straßen Landkreis Lüchow-Dannenberg

Auszug des Strassennetzes aus der Straßeninformationsbank Niedersachsen (NW SIB-NI) und aus Navteq Daten des östlichen Umlandes. Daten wurden aus den Einzellayern der SIB inklusive Auffahrten, Kreisel, etc.. Strassenabschnitte, Stationsangaben generiert. Auszug nur für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und Umgebung DAN Daten wurden klassifiziert nach Bundes-, Landes- und Kreisstrassen.

Digitale Topographische Landeskarte 1 : 400 000 – Normalausgabe

Die digitalen Raterdaten liegen flächendeckend für Brandenburg und Berlin vor. Sie gliedern sich in 18 Ebenen: Kartenrahmen, Gauß-Krüger-Gitter, UTM-Gitter, Situation grau, Signaturen, Bebauungsflächen, Kartennamen schwarz, Kartennamen blau, Ländernamen, Waldflächen, Gewässerlinien, Gewässerflächen, Relief, Grenzband, Grenzband Großschutzgebiete, Sperrgebiet, Regionalverkehr bzw. Landstraßen und Fernverkehr. Sie sind nur in Ebenenkombination landesweit erhältlich. Die Angabe der Blattecken erfolgt in Pixel- und UTM-Koordinaten in einer ASCII-Datei. Standardauflösung: 200L/cm = 508dpi, Standardformat: TIFF LZW komprimiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.

Umsetzung eines „wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischen Interesse“ des Bundes zur Entwicklung und Erprobung von 100 innovativen, emissionsfreien Schwerlast-Brennstoffzellen-LKW im kommerziellen Fernverkehr

Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. Euro staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. Euro werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Auch in Rheinland-Pfalz soll ein Projekt dieser transnationalen, wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse durchgeführt werden. Es handelt sich um das Projekt „PEGASUS“ der Daimler Truck AG. Innerhalb des Projektes „PEGSUS“ geht es insbesondere um die Entwicklung, den Umbau und die Alltagserprobung von 100 schweren LKW mit Brennstoffzellen-Antrieben, die Klärung sämtlicher technischer Zulassungs- und Genehmigungsfragen, die Erstellung von Entwicklungs- und Produktionsnormen sowie die Implementierung der Produktion dieser neuen Fahrzeugtypen in eine vorhandene Produktion am Standort Wörth. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau hat den Ministerrat bereits am 19. Juli 2022 umfassend über das Vorhaben informiert und der Ministerrat hat der anteiligen Kofinanzierung des Vorhabens in Höhe von 30 Prozent zugestimmt. Entsprechende Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen wurden daraufhin in der vom BMDV kommunizierten Höhe von insgesamt 99 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 beantragt und vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt. Zwischenzeitlich haben der Antragsteller, die Daimler Truck AG, das BMDV sowie die Europäische Kommission die beihilferechtlichen und inhaltlichen Themenstellungen abschließend geklärt, so dass das BMDV nun einen abschließenden Finanzierungsplan und den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgelegt hat.

Planfeststellung Erweiterung Abstellanlage Eidelstedt

ID: 3723 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das vorgenannte Vorhaben hat den Neubau von zwei Abstellanlagen, d.h. der Abstellanlage Eidelstedt Ost und der Abstellanlage Eidelstedt Nord zum Gegenstand. Die Abstellanlage Eidelstedt Ost beinhaltet im Wesentlichen den Bau von acht Abstellgleisen mit einer Nutzlänge von je 400 m, den Neubau einer zweigleisigen Wendeanlage mit ebenfalls 400 m Länge, den Neubau von Zuführungsgleisen und Weichenstraßen zum Anschluss an die bestehenden Gleisanlagen einschließlich weiterer Anpassungen des Gleisbilds sowie technische Einrichtungen für eine Innenreinigungsanlage nebst straßenseitiger Anbindung. Der Neubau der Abstellanlage Eidelstedt Nord besteht aus dem Neubau von vier Abstellgleisen von 400 m Länge und der Anpassung vier weiterer Abstellgleise, die ebenfalls mit Einrichtungen für die Zuginnenreinigung und einer straßenseitigen Erschließung ausgestattet werden. Die Anlagen werden vollständig mit Oberleitungsanlage elektrifiziert; es werden Lärmschutzwände errichtet. Beide neuen Teilbereiche des Vorhabens werden mit neuen Beleuchtungs-, Telekommunikations- und Entwässerungseinrichtungen, Leit- und Sicherungstechnik versehen. Es entstehen ein Aufenthaltsraum und Sanitäreinrichtungen mit Lagerräumen, sowie neue Stützwände. Im nördlichen Bereich liegen die plangegenständlichen Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Halstenbek. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.02.2023 Datum der Entscheidung: 04.02.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Hamburg) Standort Hamburg Schanzenstraße 80 20357 Hamburg Deutschland DB Fernverkehr AG Försterweg 119 22525 Hamburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Halstenbek Kontaktdaten des Auslegungsortes Rathaus der Gemeinde Halstenbek Gustavstraße 6 25469 Halstenbek Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Mo., Di. u. Do. 8.30 – 12.00 Uhr, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr und Di. 14.00 – 18.00 Uhr Weitere Ortshinweise Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 1. OG Raum 43 Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04101/4910 oder per E-Mail unter info@halstenbek.de möglich. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.11.2023 Enddatum der Auslegung 15.12.2023 Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Altona Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Altona – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum im WBZ Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr und Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.11.2023 Enddatum der Auslegung 15.12.2023 Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Eimsbüttel Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel) Grindelberg 62 20144 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de während der nachstehenden Servicezeiten möglich: Montag bis Freitag jeweils 10:00 bis 14:00 Uhr. Weitere Ortshinweise Erdgeschoss/Foyer rechts Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de während der nachstehenden Servicezeiten möglich: Montag bis Freitag jeweils 10:00 bis 14:00 Uhr. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.11.2023 Enddatum der Auslegung 15.12.2023 Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Schanzenstraße 80 20357 Hamburg Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2024 Enddatum der Auslegung 15.06.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten wird diesem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während der Dauer der Beteiligung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, E-Mail: Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de , Tel: 040 239080) zu richten. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Digitale Übersichtskarte des Freistaates Sachsen 1: 200 000

Die Digitale Übersichtskarte Sachsen 1:200 000 (ÜK200) bildet den Freistaat Sachsen flächendeckend ab und ist geeignet für eine Gesamtbetrachtung des Landes. Sie wird in den Varianten Normalausgabe und Verwaltungsausgabe angeboten. Auf der Normalausgabe ( Ausgabejahr 2019) werden Siedlungs- und Verkehrsstrukturen deutlich hervorgehoben. Sie bietet einen ausgezeichneten Überblick für den Fernverkehr und eine schnelle Orientierung für Ortssuchende. Die Verwaltungsausgabe (Ausgabejahr 2019) liefert auf einer farbreduzierten Kartengrundlage eine Übersicht der politischen Gliederung des Freistaates Sachsen bis hinunter zur Darstellung der Gemeinden.

Bus und Bahn fahren

Mit Bus und Bahn sicherer und umweltfreundlicher unterwegs Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug. Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …). Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle. Gewusst wie Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Gegensatz zum Autofahren können Sie die Zeit aktiv zum Arbeiten oder Lesen nutzen. Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Fahrkarten rechtzeitig buchen: Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen. Durchblick bei den Fahrkosten behalten: Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick. Deutschlandticket: Mit dem Deutschlandticket können Sie für 49 Euro im Monat (Stand Juli 2023) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar. Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden. Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen. BahnCard: Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets. BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung). BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass. BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei. Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der Bahn . Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: … gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt: Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos. Kinder unter 15 Jahren reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife. Jugendliche (ab 15 Jahren) müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label My BahnCard zu einem reduzierten Preis. Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche. Jobtickets nutzen: Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an. Weitere Sparmöglichkeiten: In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten: Im Fernverkehr bieten die Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen. Für kleine Gruppen bis 5 Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es Gruppenkarten bei der Bahn und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar. In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen. Fahrgastrechte wahrnehmen: Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können: Fernverkehr: Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der DB online oder bei Flixtrain gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird. Nahverkehr: Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben. Reiseketten: Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos. Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der Website des Eisenbahnbundesamtes oder des Europäischen Verbraucherzentrums . Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (söp) um Hilfe bitten. Was Sie noch tun können: Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel. Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich. Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag Urlaubsreisen . Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative. Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste". Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote. Hintergrund Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. So kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 30 und 40 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern ⁠ Fahrleistung⁠ im Jahr kostet ein Auto in der Golfklasse bis zu 500 Euro im Monat. Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 49 Euro pro Monat genutzt werden. Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 164-mal höher als bei der Bahn. ⁠ Umweltsituation: Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich. In Deutschland sind knapp 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen. Pro Kilometer emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 166 Gramm Treibhausgase (Bezugsjahr 2022) . Der Schienen- und Busverkehr sind hinsichtlich des CO 2 - und Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen. Ein Linienbus im ÖPNV verbraucht bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer⁠ etwa ein Drittel weniger Kraftstoff gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Gesetzeslage: Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme ⁠ Witterung ⁠ oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das Eisenbahnbundesamt zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Marktdaten Mobilität (Daten zur Umwelt) Emissionsdaten des Verkehrs (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Öffentlicher Personennahverkehr (UBA-Themenseite) Bezugsjahr 2023

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