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Peter-Lenné-Schule

Die Peter-Lenné-Schule in Zehlendorf trägt seit 2014 den Zusatz „Oberstufenzentrum Natur und Umwelt“ und zeigt so ihr umfassendes Engagement für den Klimaschutz. Im Oberstufenzentrum setzen sich Schülerinnen und Schüler mit der gesamten Bandbreite der Klimaschutz-Maßnahmen auseinander. An der Peter-Lenné-Schule können Jugendliche unter anderem den Bildungsgang Umweltschutztechnische:r Assistent:in absolvieren. Energiemanagement Ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und Energie trägt einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Peter-Lenné-Schule verfolgt auch hier einen ganzheitlichen Ansatz. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach mit 300 kW Peak wird zurzeit von den Berliner Stadtwerken installiert, mehrere kleine Anlagen auf dem Schulgelände dienen Unterrichtszwecken. Durch umfangreiche Dämmungsarbeiten an den Schulgebäuden in den Jahren 2006 bis 2009 verbesserte die Schule ihre Energieeffizienz erheblich. Im Sinne einer nachhaltigen Wasserversorgung kommen an dem Oberstufenzentrum Brunnen, Zisternen sowie Regenwasserrückhaltebecken zum Einsatz. Regenwasser wird aufgefangen, gespeichert und als Brauchwasser genutzt. Somit wird im erheblichen Maße Trinkwasser eingespart und die Grundwasserneubildung durch Versickerung ermöglicht. Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden regelmäßig mit aktuellen Projekten und Lösungen, Ressourcen zu schonen. So entwickelten sie etwa ein Pflanzenkläranlagenmodell und besuchten energieeffiziente Gewächshäuser. Besondere Highlights im Engagement für den Klimaschutz an der Schule sind die Projekte BELARE und Smart House. BELARE steht für BioEnergieLAbor für REgenerative Energieformen. Das Labor wurde im Oktober 2017 eröffnet. Schülerinnen und Schüler befassen sich in dem Labor vornehmlich mit der Gewinnung regenerativer Energie, vornehmlich mit Biomasse, aber auch mithilfe von Sonne, Wind und Erdwärme. Auch eine pflanzliche Kläranlage zur naturnahen Reinigung der Abwässer gehört zum BELARE-Gebäude. Bei dem Kooperationsprojekt „Smart House“ handelt es sich um ein zusätzliches Gebäude auf dem Schulgelände. Das Smart House wurde als autarkes Gebäude konzipiert und aus vornehmlich nachhaltigen Baumaterialen errichtet. Es wird mit einer kombinierten Photovoltaik- und Solarthermieanlage und einem System zum Auffangen des Regenwassers ausgestattet. Ab 2021 können Schülerinnen und Schüler in dem Haus zum Thema smarte Haustechnik experimentieren und so das „Haus der Zukunft“ entwickeln. Jedes Jahr dreht sich am Umwelttag alles rund um den Klimaschutz. Workshops, Sammelaktionen und Informationsstände bringen den Schülerinnen und Schüler einfache Alltagsgesten für den Klimaschutz nahe. Außerdem stellen die Auszubildende eigene Projekte vor und informieren zu ihren Erkenntnissen. Der Informationsfluss erfolgt im Rahmen der Umwelttage auf Augenhöhe von Schülerin zu Schüler und regt so zu einem regelmäßigen Austausch von Peer zu Peer an. Seit 2019 stehen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNESCO besonders im Fokus der Aktionstage. Das 15.000 Quadratmeter große Schulgelände ist eine wahrhaftige Oase für die Biodiversität in der Hauptstadt. Blumen, Stauden, Bäume, Gehölze und Sträucher sowie ein großes Insektenhotel und eine Teichanlage bieten Vögeln und Kleinstlebewesen einen Lebensraum. Darüber hinaus wohnen zahlreiche Tierarten auf dem Gelände: Hühner, Enten und Gänse sind ebenso im Kleintierbereich der Peter-Lenné-Schule zuhause wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ziegen, Schafe und Schweine. Die Bienenvölker der Oberstufenzentrums bescheren der Schule jedes Jahr eine reiche Honigernte. Ein Teil des Schulgartens wird zum Anbau von Futtermitteln für die Tiere genutzt. Abfälle werden kompostiert und ebenso wie der Tiermist als Dünger auf den Pflanzflächen wiederverwendet. So lernen die Schülerinnen und Schüler den Kreislauf der Natur in der Praxis kennen. Die Peter-Lenné-Schule kann als grüner Lernort von anderen Schulklassen besucht werden. Das Netzwerk der grünen Lernorte in Steglitz-Zehlendorf umfasst Freilandlabore, Botanik- und Gartenarbeitsschulen sowie das BNE Zentrum. Ziel des Projekts ist es, auch Schulen ohne eigenen Garten einen weitreichenden Einblick in die Arbeit mit und in der Natur zu geben und die Schülerinnen und Schüler so für den Umwelt- und Klimaschutz zu sensibilisieren. Darüber hinaus nimmt die Schule regelmäßig am „Green Day“ teil. An diesem Tag stellen sich „grüne“ Berufe und Ausbildungsstätten vor. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Heiz-Management | Energierundgang | Ökologisches Schulessen | Abfalltrennung | Recycling | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte Das Zehlendorfer Oberstufenzentrum für Natur und Umwelt bietet unter anderem die Bildungsgänge Floristik, Forstwirtschaft, Gartenbau, Tierpflege und Umweltschutz an. Derzeit werden über 1000 Jugendliche an der Schule von 83 Lehrkräften betreut. In der angeschlossenen Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Ländern des globalen Südes in den Schwerpunkten Wassermanagement und Regenerativen Energien fortgebildet. Das Oberstufenzentrum für Agrarwirtschaft besteht seit 1903 und sieht seine Aufgabe in der Verknüpfung von Traditionen mit einer nachhaltigen Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dem weitläufigen Schulgelände zahlreiche Möglichkeiten, praktisch zu forschen und zu arbeiten. Darüber hinaus wird die Schülerschaft aktiv in die Weiterentwicklung und Gestaltung des Lernraums eingebunden. Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Kritikfähigkeit stehen ebenso im Fokus der individuellen Förderung der Jugendlichen wie die Vermittlung fachlicher Inhalte. Umweltschule in Europa (2014 bis 2020) „Herausragender Lernort“ im Weltaktionsprogramm (WAP) Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) 2019 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Schulen in Steglitz-Zehlendorf engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Biogasanlagen im Landkreis Osnabrück

Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. In nicht-landwirtschaftlichen Anlagen wird Material aus der Biotonne verwendet. Als Nebenprodukt wird ein als Gärrest bezeichneter Dünger produziert. Bei den meisten Biogasanlagen wird das entstandene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.

Arzneimittel

Arzneimittel Arzneimittel sind seit Jahrhunderten ein unverzichtbarer Bestandteil der menschlichen und tierischen Gesundheitsversorgung. Wurden früher nur natürliche vorkommende Therapeutika eingesetzt, sind in modernen Medikamenten auch viele synthetisch hergestellte Wirkstoffe enthalten. In Deutschland sind zurzeit über 2.500 Wirkstoffe in der Humanmedizin im Verkehr, mit jährlichen Verbrauchsmengen von mehr als 35.000 Tonnen. Auf Grundlage der aktuellen Bewertungskriterien der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sind etwa die Hälfte der Wirkstoffe relevant für eine Umweltrisikobewertung . Diese entsprechen einem jährlichen Verbrauch von ca. 10.000 Tonnen. In den kommenden Jahrzehnten ist mit einem steigenden Verbrauch von Humanarzneimitteln zu rechnen, da sich der Anteil älterer Menschen weiter erhöhen wird. Für Heim- und Nutztiere sind ca. 450 Wirkstoffe zugelassen. Abgabemengen werden seit 2011 nur für Antibiotika erfasst. Wieso sind Arzneimittel auch für die Umwelt relevant? Wirkstoffe in Arzneimitteln sind biologisch hochaktive Stoffe, die nach der Einnahme oft unverändert ausgeschieden werden, in die Umwelt gelangen und dort unerwünschte Wirkungen auf Tiere und Pflanzen haben können. In Deutschland wurden mittlerweile 414 unterschiedliche Arzneimittelrückstände in Kläranlagenabläufen, Oberflächengewässern, Sedimenten, Grundwasser oder Böden nachgewiesen. Dabei gibt es Unterschiede im Vorkommen von Human- und Tierarzneimitteln, die vor allem auf die unterschiedlichen Eintragspfade in die Umwelt zurückzuführen sind. Arzneimittel für den Menschen gelangen über die Kanalisation und die Klärwerke in Oberflächengewässer. Die meisten Tierarzneimittel erreichen mit Gülle und Mist aus der intensiven Tierhaltung, landwirtschaftliche Flächen. In der Regel liegen die gemessenen Konzentrationen der Arzneimittelwirkstoffe in der Umwelt unterhalb der therapeutischen Dosen und der für sie festgelegten, maximal zulässigen Rückstandsmengen in Nahrungsmitteln bei Tierarzneimitteln. Damit ist jedoch für die Umwelt keine Entwarnung gegeben. Obwohl Humanarzneimittel zu den toxikologisch am besten untersuchten Stoffen zählen, sind die Umweltauswirkungen der vergleichsweise geringen, dafür jedoch dauerhaften Belastung der Gewässer mit Arzneimittelresten, insbesondere von Stoffen, die seit Jahrzehnten auf den Markt sind, oftmals unbekannt. Was tut das Umweltbundesamt? Das Gesetz über den Verkehr von Arzneimitteln (AMG) trat 1978 in Kraft, die Umweltsicherheit neuer Medikamente wurde jedoch erst mit der Reform in 2005 gestärkt, indem eine Umweltrisikobewertung im Rahmen der Zulassung verpflichtend wurde. Seit 2006 gibt es internationale Bewertungskonzepte, die eine detaillierte und standardisierte Untersuchung des Verhaltens und der Wirkungen von Human- und Tierarzneimitteln in der Umwelt ermöglichen. Pharmazeutische Unternehmer müssen für die Zulassung neuer Human- und Tierarzneimittel auch eine entsprechende Umweltrisikobewertung vorlegen, auf Basis derer das Umweltbundesamt eine abschließende Bewertung des Umweltrisikos vornimmt. Es besteht internationaler Konsens darüber, dass Arzneimittel nicht in die Gewässer oder gar in unser Trinkwasser gehören und der Eintrag sollte soweit wie möglich reduziert werden. Das Umweltbundesamt diskutiert hierfür neue Wege im engen Dialog mit u.a. Wissenschaftlern, Ärzte- und Apothekenvertretern, pharmazeutischen Unternehmern und Wasserversorgern. Ein Weg in die richtige Richtung ist die Aufrüstung bestehender Kläranlagen mit einer zusätzlichen Klärstufe oder gar die Entwicklung von Arzneimitteln, die in Kläranlagen leicht und vollständig abgebaut werden können. Aber auch die Aufklärung über die korrekte Entsorgung von Altmedikamenten und die Sensibilisierung von Patienten und Ärzteschaft für die Problematik sind ein wichtiger Schritt. Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Vorkommen und Auswirkungen von Human- und Tierarzneimittel in der Umwelt, der Rolle des Umweltbundesamtes sowie mögliche Handlungsoptionen.

Düngung - Was ist erlaubt? Was nicht? Das Düngerecht Wer ist für was zuständig? Wohin mit der Gülle? – Meldeprogramm zum Verbleib von Wirtschaftsdünger Zusatzvorschriften für mit Nitrat belastete Gebiete Betriebliche Daten als Grundlage für die Evaluierung der Düngeverordnung nutzen

Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Schon in früheren Jahrhunderten nutzten die Bauern ohne Detailkenntnis die ertragssteigernde Wirkung der Nährstoffe. Heute ist die bedarfsgerechte Düngung unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Düngung versorgt Kulturpflanzen mit notwendigen Nährstoffen, um Qualität und Gesundheit der Kulturpflanzen und damit der Ernteprodukte verbessern sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu fördern. Bei der Anwendung von Düngemitteln sind jedoch nicht nur Ertragssteigerung und ökonomisch-effizienter Düngereinsatz von Interesse. Es müssen auch Aspekte der Umweltwirkung und Umweltverträglichkeit der Düngungsmaßnahmen beachtet werden. Bei der Anwendung von Düngemitteln gelten für Landwirte die Grundsätze der "guten fachlichen Praxis". Dies soll gewährleisten, dass die Nährstoffzufuhr bedarfsgerecht und verlustarm erfolgt und die Gesundheit von Menschen und Tieren und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden. Das Düngegesetz (DüngG) ist die gesetzliche Grundlage für die nachfolgenden Verordnungen. Mit den rechtlichen Vorgaben wird die Düngung geregelt. Damit sollen die Effizienz der Düngung erhöht, mögliche Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern verringert und Ammoniakemissionen aus landwirtschaftlichen Quellen vermindert werden. Düngeverordnung (DüV) Düngemittelverordnung (DüMV) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) . Zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit . Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes stehen weiterführende Informationen zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger sowie eine Liste der Ansprechpartner in den Landkreisen zur Verfügung. Fachliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Die Düngemittelverkehrskontrolle (Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens entsprechend der Regelungen in der Düngemittelverordnung) obliegt dem Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit. Die am 13. Juli 2018 erlassene Landesverordnung verpflichtet jeden Betrieb, der in der Summe mehr als zweihundert Tonnen Wirtschaftsdünger jährlich abgibt und/oder aufnimmt, in das vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellte Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zu melden. Weitere Informationen zum Programm sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Gemäß § 13a der novellierten Düngeverordnung vom 28. April 2020 sind die Bundesländer verpflichtet, mit Nitrat und Phosphor belastete Gebiete auszuweisen und in diesen zusätzliche düngerechtliche Anforderungen festzulegen. Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt auf Grundlage der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10. August 2022. Dies führt zu einer Neuausweisung der „roten“ Gebiete. Hierzu war eine Überarbeitung der bisher gültigen "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" vom 8. Januar 2021 sowie eine Anpassung der bisherigen Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete erforderlich. Mit der Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngeRZusVO) vom 21. März 2023, die mit Wirkung vom 30. März 2023 in Kraft getreten ist, setzt Sachsen-Anhalt den § 13a der Düngeverordnung um. Folgende zusätzliche Anforderungen haben Landwirte mit Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten umzusetzen: verpflichtende Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern (Ausnahme: Festmist von Huf- und Klauentieren) und Gärrückständen sowie verpflichtende jährliche Nmin-Bodenuntersuchungen (Ausnahme: Dauer-, Grünlandflächen, Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau). Die Sperrfristverlängerung für Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst entfällt. Auf der Grundlage der AVV Gebietsausweisung (AVV GeA) vom 10. August 2022 ist eine Neuausweisung der entsprechenden Gebiete als Gebietskulisse „Belastete Gebiete nach DüV“ erfolgt. Die Gebietskulissen sind im webbasierten Geodaten-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) veröffentlicht worden. Parallel ist wie bisher zeitnah die Information der Betriebsinhaber im Zuge des Antragsverfahrens auf Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen über das Inet-Antragsprogramm (ELAISA - Elektronischer Agrarantrag Sachsen-Anhalt) vorgesehen. Eine Ausweisung der durch Phosphor eutrophierten Gebiete erfolgt nicht mehr. Dafür gelten landesweit auf Flächen an Gewässern erweiterte Gewässerabstände beim Einsatz von stickstoff- bzw. phosphathaltigen Düngemitteln. Die bisherige "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" vom 8. Januar 2021 ist außer Kraft getreten. Weitere Informationen bietet die Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, ein Monitoringprogramm einzurichten, das in kurzen Zeiträumen Aussagen über die Wirkung der Düngeverordnung (DüV) zulässt. Deutschland wird in diesem Jahr mit einem bundesweiten Monitoring zur DüV beginnen. Dieses Monitoring soll auch die regelmäßige Überprüfung der mit Nitrat belasteten bzw. durch Phosphor eutrophierten Gebiete ("Rote Gebiete") ermöglichen. Die Landesregierungen können mittels Rechtsverordnung Vorlage-, Melde- oder Mitteilungspflichten über die Aufzeichnungen zur Düngung festlegen. Mit der "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten im Land Sachsen-Anhalt" regelt Sachsen-Anhalt die Mitteilungspflichten zur Düngung für landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften. Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Verordnung die Datenbasis für die Evaluierung der Düngeverordnung geschaffen, unter anderem zu den aktuellen Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft. Das Emissionsmonitoring als Teil des Monitoringprogramms hat eine besondere Bedeutung für die Dokumentation kurzfristiger Auswirkungen der DüV. Mit Hilfe der mitzuteilenden betrieblichen Daten lässt sich das Risiko einer Austragsgefährdung für Nitrat bzw. Phosphor in Gewässer abschätzen. Die Mitteilung der landwirtschaftlichen Betriebe an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) umfasst die Aufzeichnungen nach § 10 DüV, u. a. den gesamtbetrieblichen Düngebedarf und Nährstoffeinsatz sowie schlagbezogene Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung und zur aufgebrachten Nährstoffmenge. Die Übermittlung der Mitteilungen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form nach den Vorgaben der LLG. Für das Jahr 2021 gilt eine Mitteilungsfrist bis zum Ablauf des 31. Oktober. Ab dem Jahr 2022 ist der Mitteilungspflicht dann jeweils bis zum Ablauf des 30. April nachzukommen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau abrufbar.

Bekanntgabe gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Biogasanlage der Firma ABO Kraft & Wärme Ramstein GmbH & Co.KG in Ramstein-Miesenbach

Die Firma ABO Kraft & Wärme Ramstein GmbH & Co.KG hat beantragt die Biogasanlage in Ramstein-Miesenbach durch folgende Maßnahmen zu ändern und optimieren: - Einbringung von Schafmist - Erhöhung der Gesamtinputmenge - variables Gemisch aus Gülle inkl. Festmist und nachwachsende Rohstoffe. Die Biogasanlage ist eine Anlage nach Nummer 1.2.2.2, 1.16, 8.6.3.1 und 9.36 des Anhang 1 der Vierten Durchführungsverordnung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Über die beantragten Änderungen ist in einem Genehmigungsänderungsverfahren nach §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) zu entscheiden. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 Abs. 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 und § 7 und Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nummern 1.2.2.2, 1.11.1.1, 1.11.2.1 und der Nummer 8.4.1.1) eine stand-ortbezogene und eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Eigenkompostierung

Selbst erzeugter Kompost im eigenen Garten ist das „Gold der Gärtnerinnen und Gärtner“. Das ist richtig, solange durch sachgemäße Erzeugung und Verwendung der Eigenkomposte der Gartenboden nicht überdüngt wird und der Nährstoffhaushalt der Beete und Rasenflächen nicht aus der Balance gerät. Letzteres ist leider oft der Fall. Ob dies auch in Berlin zutrifft, zeigen die Ergebnisse eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Forschungsprojektes. Im Sommer 2021 bot die Berliner Senatsumweltverwaltung an, bei zwei Recyclinghöfen der BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe Gartenbodenproben zur kostenlosen Nährstoffanalyse abzugeben. Dem folgten rund 340 Berliner Hausgärtnerinnen und Hausgärtner und gaben über 600 Bodenproben ab, überwiegend aus Nutz- und Zierbeeten sowie Rasenflächen; dazu einen ausgefüllten Fragebogen zu Gartengröße, Flächenaufteilung, Art der Kompostverwendung, Einsatz von Düngemitteln und der Angabe, ob eine Biotonne genutzt wird. Die Bodenproben wurden im Labor auf die Nährstoffe Phosphat, Kalium und Magnesium analysiert. Die gemessenen Werte der Bodennährstoffe werden in „Gehaltklassen“ unterteilt („sehr niedrig“ bis „überhöht“). 90% der Beete weisen höhere Phosphatgehalte auf als benötigt, fast 60 % sind hoch überdüngt. Etwas abgeschwächt findet sich diese hohe Überversorgung auch beim Magnesium und Kalium wieder. Am höchsten mit Phosphat überdüngt zeigten sich die Gemüsebeete, mit 75 % in den Gehaltklassen „sehr hoch“ und „überhöht“. Beim Rasen liegt der Anteil der Überdüngung bei allen Nährstoffen deutlich niedriger. Die Angaben der Gärtnerinnen und Gärtner offenbarten, welchen Anteil Beete und Rasen an der Gesamtfläche des Gartens haben, und welche Anteile des selbst erzeugten Kompostes auf diesen Flächen ausgebracht werden. Die folgenden Abbildungen zeigen den deutlichen Unterschied zwischen diesen Anteilen: Der nährstoffreiche Kompost aus den Grünabfällen des gesamten Gartens wird zu fast 80 % auf die Beete verbracht, die aber nur knapp 40 % der Gesamtfläche bilden. Der Rasenschnitt liefert nach Flächenanteil fast die Hälfte der nährstoffhaltigen Kompost-Rohmasse, aber nur 7 % des Kompostes werden auf den Rasen zurückgeführt. Diese stark einseitige Kompostverwendung auf den Beeten erklärt, dass dort eine Überdüngung entsteht. Der Rasen würde ohne Kompostrückführung längst „verhungert“ sein – um das zu verhindern, wird er i.d.R. mit anderen (Mineral)Düngern versorgt, und diese Nährstoffe gelangen mit dem Rasenschnitt nach dessen Kompostierung letztlich auf die Beete. Durch die häufig mitkompostierten Küchenabfälle wird dort die Überdüngung noch verstärkt. Die Beteiligten gaben im Fragebogen Auskunft darüber, wie viel Liter an Kompost sie pro Jahr auf die Fläche ausbringen, aus der sie die Bodenprobe gezogen haben. Danach konnte den Nährstoff-Gehaltklassen eine jährlich ausgebrachte Kompostmenge (Median-Werte) zugeordnet werden. Eindeutig ist zu erkennen, dass die Überdüngung mit der ausgebrachten Kompostmenge steigt. Nach einschlägiger Expertenauffassung dürfen für eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung maximal 3 Liter Kompost pro Quadratmeter und Jahr ausgebracht werden; auch das gilt nur, wenn es sich um stark zehrendes Gemüse handelt und sich der Boden in der Gehaltklasse „Normalversorgung“ (optimal) befindet. Für Zierbeete und Rasen gelten maximal 2 l/m², a. Liegt der Boden in Gehaltklasse „hochversorgt“, sind diese Werte zu halbieren, ab Klasse „sehr hoch versorgt“ – bei den Beeten im Phosphatgehalt rd. 60 %! – ist kein Kompost mehr auszubringen. Rund die Hälfte der Befragten gab an, außer Kompost noch weitere Düngestoffe einzusetzen, im wesentlichen Mist, Hornspäne und Mineraldünger. Nur beim Mineraldünger gab es jedoch genügend auswertbare Angaben zur jährlich ausgebrachten Menge. Diese Mengenwerte konnten nun ebenfalls zugeordnet werden – es zeigte sich praktisch kein Einfluss der Mineraldüngergabe auf die Gehaltklassen. Es lässt sich zunächst zusammenfassen: Die Überdüngung speziell der Beete entsteht durch zu hohe Kompostgaben, An Küchen- und Gartenabfällen wird insgesamt zu viel selbst kompostiert – die für die Kompostverwendung bevorzugten Beete sind zu klein, um diese Kompostmengen aufzunehmen. Eine Bilanzrechnung für die gartenreichen Außenbezirke Berlins ergab: Die Biotonne erfasst pro Grundstück und Jahr rd. 450 kg an Küchen- und Gartenabfällen, mit etwa 2,5 kg darin enthaltenen, landwirtschaftlich nutzbaren Haupt-Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium). Der Vergleich der Bodenanalysen mit und ohne Biotonne zeigte: Über eine längere Nutzungsdauer der Biotonne werden speziell die hohen Phosphat-Überdüngungen in den Beeten abgebaut: Die von den Pflanzen dem Boden entzogenen Nährstoffe kehren bei der Biotonnen-Nutzung nicht mehr in den garteneigenen Kreislauf zurück, die vorher überhöhten Bodenwerte sinken allmählich ab. Zudem wird aus den in der Biotonne erfassten Küchen- und Gartenabfällen über die Vergärung Biogas gewonnen; neben der sinnvollen Verwertung der Nährstoffe wird ein regenerativer Energieträger gewonnen und damit ein Beitrag zur Klimaentlastung geleistet. Eine vollständige Nutzung der Biotonne auf allen Grundstücken der Außenbezirke Berlins erscheint danach sinnvoll und geboten. Erfolgt dies bei dem verbliebenen Drittel der Grundstücke, die derzeit noch nicht über eine Biotonne verfügen, würden über die zusätzlich erfassbaren Bioabfallmengen von rd. 21.000 Tonnen pro Jahr an ökologischen Werten erschlossen: Insgesamt rd. 180 Tonnen der Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium gelangen zum sinnvollen Einsatz in der Landwirtschaft. Die rd. Tonnen an umgelenktem Phosphat würden z.B. ausreichen, um pro Jahr über 20.000 Tonnen Kartoffeln zu produzieren. Über die Vergärung wird die in der organischen Masse gebundene (Sonnen)Energie in Biogas umgewandelt. Dessen Nutzung kann eine Klimaentlastung von rd. 3.300 Tonnen CO 2 -Äquivalent pro Jahr erzielen. Nein. Ob die Biotonne genutzt wird oder nicht: Die untersuchten Böden zeigten keinen Unterschied in der zu 80 % guten Humusversorgung der Böden. Bei den meisten Nährstoffen, speziell beim Phosphat, besteht ein – bei Fortsetzung der bestehenden Kompost-Praxis weiter steigender – Überschuss, der über die Nutzung der Biotonne in Richtung „Normalversorgung“ abgebaut wird. Selten auftretende Mängel an Stickstoff oder Kalium können durch entsprechende Einzeldünger (z.B. Hornspäne für Stickstoff) ausgeglichen werden. Wichtig zudem: 75 % der Beteiligten mit Biotonne gaben an, die eigene Kompostierung trotzdem fortzusetzen, und das ist mit reduzierten Mengen auch gut so. Die Bilanzrechnung ergab, dass im Mittel die Nutzerinnen und Nutzer der Biotonne noch immer einige Hundert kg pro Jahr selbst kompostieren. Auch diese Menge sollte angesichts der auch dort häufig angetroffenen Überdüngungen noch gesenkt werden. Soweit auf gleichmäßige und bedarfsgerechte Kompostverteilung geachtet wird, ist die in deutlich gemindertem Umfang fortgesetzte Eigenkompostierung für die Versorgung der Gartenböden weiter sinnvoll und damit eine gute „Partnerin“ der Biotonne. Die folgenden Infoblätter geben Ihnen ausführliche Hintergrundinformationen zu den Themen:

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage, Seedorf-Godenstedt

Die Braha Bioenergie GmbH Co. KG möchte Ihre Biogasanlage in Seedorf-Godenstedt erweitern. Zukünftig soll die Anlage zweistrangig fahren und anstelle von ausschließlich mit NaWaRo überwiegend mit Mist und Gülle beschickt werden. Beantragte neue Anlagenteile: Fermenter (Fermenter 2), Gärrestlager (GPL 4) mit Tragluftdach, Biogasfackel (Fackel 2), Separator, Halle u.a. für die Lagerung von Wirtschaftsdünger, neuer Güllebehälter, Wärmepufferspeicher, Erweiterung Silagefläche.

Bioenergie Moser GmbH & Co.KG

Die Bioenergie Moser GmbH & Co. KG vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leonhard Moser beantragte am 09.08.2024 beim Landratsamt Rosenheim als zuständige Genehmigungsbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage. Die Änderung umfasst die Erweiterung der Gasproduktion durch Einsatz von Gülle und Festmist, die Gewinnung von Stickstoffdünger aus den Gärresten, die Volumenreduzierung der Gärreste durch Vakuumverdampfung sowie die Verwendung des produzierten Gases zur Stromerzeugung durch den Anlagenbetreiber. Die Gasmehrproduktion dient der Einspeisung ins öffentliche Gasnetz oder wird als verflüssigtes Gas (LNG und CO2) abgegeben. Die installierte Motorleistung wird nicht erhöht.

Bioabfälle

Bioabfälle Die Menge getrennt gesammelter biologisch abbaubarer Abfälle stagnierte bis 2022 trotz einer Ausweitung der getrennten Sammlung. Ein Grund hierfür könnte die langjährige trockene Witterung und das damit verbundene geringere Pflanzenwachstum sein. Erstmals wurden im Jahr 2022 mehr Bioabfälle in Anlagen mit Vergärungsstufe und Biogasgewinnung behandelt als in reinen Kompostierungsanlagen. Bioabfälle: Gute Qualität ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederverwertung von organischen Substanzen und Nährstoffen. Nur aus sauber getrennten und fremdstoffarmen Bioabfällen lassen sich hochwertige Komposte und Gärreste herstellen, die für eine landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung geeignet sind. Zu diesen Abfällen zählen Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe, Garten- und Parkabfälle sowie Speiseabfälle, Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung und Abfälle aus der Landwirtschaft (siehe Abb. „Zusammensetzung der an biologischen Behandlungsanlagen angelieferten biogenen Abfälle“). Auch Klärschlämme, die in Klärschlammkompostierungsanlagen behandelt werden, werden in der Abfallstatistik zu den biologischen Abfällen gezählt. Klärschlämme gehören jedoch nicht zu den Bioabfällen gemäß Bioabfallverordnung, ihre Verwertung unterliegt der Klärschlammverordnung. Ebenso wird der Teil der in Deutschland anfallenden Mengen an Gülle und Mist, der in Bioabfallbehandlungsanlagen mitbehandelt wird, laut Abfallstatistik zu den biologischen Abfällen gezählt. Zu beachten ist, dass der Großteil der landwirtschaftlichen Rückstände jedoch nicht in der Abfallstatistik auftaucht, da er nicht in Abfallbehandlungsanlagen behandelt, sondern in der Landwirtschaft direkt verwertet wird. Sammlung von Bioabfall In Deutschland begann im Jahr 1985 die getrennte Sammlung biogener Abfälle aus Haushalten. Die gesammelten Abfälle werden zu speziellen Bioabfallbehandlungsanlagen transportiert, wo sie kompostiert (mit Sauerstoff = aerob) oder vergoren (ohne Sauerstoff = anaerob) werden. Von 1990 bis 2002 ist die Menge der behandelten biogenen Abfälle nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stark angestiegen (siehe Abb. „An biologischen Behandlungsanlagen angelieferte biogene Abfälle“). Danach wuchs die gesammelte Menge nur noch langsam weiter an. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland etwa 15,75 Millionen Tonnen (Mio. t) biogene Abfälle biologisch behandelt. Ohne die Klärschlammkompostierung und die Abfälle die in sonstigen biologischen Behandlungsanlagen behandelt wurden, blieben im Jahr 2022 14,09 Mio. t echte Bioabfälle. Von diesen Bioabfällen wurden 6,66 Mio. t in reinen Kompostierungsanlagen behandelt. 7,44 Mio. t, also etwa 53 % der gesamten Bioabfälle wurden laut Statistik in Vergärungsanlagen oder kombinierten Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt. Damit wurden im Jahr 2022 erstmals mehr Bioabfälle in Anlagen mit Vergärungsstufe behandelt als in reinen Kompostierungsanlagen (siehe Abb. Eingesetzte Bioabfälle in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen“). Aus den gesammelten Bioabfällen wurden rund 1,21 Mio. t Bioabfallkompost 2,12 Mio. t Grünabfallkompost sowie 4,02 Mio. t Gärreste und kompostierte Gärreste erzeugt und an Nutzer abgegeben (Statistisches Bundesamt 2024) . Die Entwicklung der abgegebenen Kompost- und Gärrestmengen ist in Abbildung „Abgesetzte Komposte und Gärreste“ dargestellt. An Bioabfallbehandlungsanlagen angelieferte biologisch abbaubare Abfälle Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Eingesetzte Bioabfälle in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Abgesetzte Komposte und Gärreste Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verwertungswege für Bioabfälle Wie Bioabfall am sinnvollsten zu verwerten ist, hängt von dessen Zusammensetzung ab. Bei der Verwertung lässt sich unterscheiden: Nasse Bio- und Speiseabfälle sind für eine Vergärung mit Biogasnutzung und anschließender stofflicher Verwertung (möglicherweise mit Nachrotte) der Gärreste geeignet. Für lignin- und zellulosereiches Pflanzenmaterial ist die Kompostierung und die Herstellung von Fertigkompost die beste Verwendung. Holzhaltige Bestandteile des Grünabfalls lassen sich neben der Kompostierung auch energetisch nutzen und können etwa als Brennstoff in Biomasseheizkraftwerken eingesetzt werden (siehe Schaubild „Verwertungswege des Bioabfalls“). Etwa die Hälfte der Bioabfälle aus Haushalten wird derzeit noch kompostiert, wobei die enthaltene Energie nicht genutzt werden kann. Ziel ist es daher, den Anteil der Vergärung mit Biogasgewinnung bei den geeigneten Bioabfällen in Zukunft zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für Bioabfälle aus Haushalten (Biotonne), bei denen noch große Potenziale für eine Vergärung bestehen. Nutzung der Gärreste und des Komposts Die Landwirtschaft profitiert von der Verwertung biogener Abfälle. Nach Aussage der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) werden fast alle Gärreste als Dünger genutzt. Landwirtschaftliche Betriebe verwendeten im Jahr 2023 zudem rund 57 % allen Komposts. Durch den Einsatz von Gärresten und Kompost wird in der Landwirtschaft vor allem Kunstdünger ersetzt. Eine ausführliche Beschreibung der Eigenschaften von Komposten und Gärresten sowie der Vorteile und Schwierigkeiten bei deren Anwendung in der Landwirtschaft findet sich in dem Positionspapier „Bioabfallkomposte und -gärreste in der Landwirtschaft“ . Durch den Einsatz von Kompost im Gartenbau und in Privatgärten kann dort unter anderem Torf ersetzt werden (siehe Abb. „Absatzbereiche für gütegesicherte Komposte 2023“). Auch in Blumenerden und Pflanzsubstraten kann Torf zum Teil durch Kompost ersetzt werden. Qualitätsanforderungen für Kompost und Gärreste Der Gesetzgeber regelt seit 1998 in der Bioabfallverordnung (BioAbfV) , unter welchen Bedingungen Kompost und Gärreste aus Bioabfällen Böden verwertet werden dürfen. Die Bioabfallverordnung enthält Grenzwerte für die höchstens zulässigen Schwermetallgehalte bei der Verwertung von Bioabfällen: Es gibt zwei Kategorien von Grenzwerten (siehe Tab. „Grenzwerte für Schwermetalle in Bioabfällen“): Von Kompost, der die Grenzwerte in der Spalte A der Verordnung einhält, dürfen innerhalb von drei Jahren bis zu 20 t Trockenmasse auf einen Hektar ausgebracht werden. Von Kompost, der die strengeren Grenzwerte der Spalte B einhält, dürfen innerhalb von drei Jahren bis zu 30 t Trockenmasse je Hektar aufgebracht werden. Neben den Schwermetallgrenzwerten werden in der Bioabfallverordnung auch Anforderungen an die Hygiene der erzeugten Komposte und Gärreste gestellt. Seit Bestehen der Bioabfallverordnung hat sich die Qualität der erzeugten Produkte deutlich verbessert. Gärreste und Kompost wiesen in den Jahren 1999 bis 2002 höhere durchschnittliche Nährstoffgehalte auf sowie weniger Blei, Quecksilber und Cadmium als noch Anfang der 90er Jahre. Das zeigt eine vom Umweltbundesamt initiierte Untersuchung bei der Daten der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) ausgewertet wurden ( Reinhold 2004 ). Bis heute sind sowohl Schadstoff- als auch Fremdstoffgehalte weiter zurückgegangen. (siehe Tab. „Entwicklung der Kompostqualität“). Ein weiteres wichtiges Qualitätskriterium für Komposte und Gärreste aus Bioabfällen ist ihr Gehalt an Fremdstoffen und insbesondere an Kunststoffen. Sowohl auf dem Acker als auch in Blumenerde sind Folienschnipsel oder Glasscherben nicht erwünscht. Die Wirkung von sichtbaren Kunststoffpartikel und von nicht sichtbaren Mikropartikeln auf das Bodenleben und auf Pflanzen wird derzeit noch untersucht. Insbesondere wegen ihrer sehr langen Haltbarkeit in der Umwelt gilt es jedoch den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt zu minimieren. Der Anteil an Fremdstoffen in Komposten und Gärresten wird in der Bioabfallverordnung begrenzt. Dabei wird seit 2017 unterschieden in verformbare Kunststoffe (Folienbestandteile), die auf 0,1 Massenprozent in der Trockensubstanz begrenzt sind und alle anderen Fremdstoffe (Hartkunststoff, Glas, Metall etc.), für die ein Grenzwert von 0,4 Massenprozent in der Trockensubstanz gilt. Die durchschnittlichen Gehalte an Kunststoffen und Fremdstoffen insgesamt in gütegesicherten Komposten und Gärresten zeigt die Tabelle „Fremd- und Kunststoffgehalte in Komposten und Gärresten“. Datengrundlage für die Berechnung der Werte sind Analyseergebnisse aus der RAL-Gütesicherung. Tab: Grenzwerte für Schwermetalle in Bioabfällen Quelle: Bioabfallverordnung Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Entwicklung der Kompostqualität Quelle: Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Fremd- und Kunststoffgehalte in Komposten und Gärresten Quelle: Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel

Kolibri-Grundschule

Strom vom Dach, Gemüse aus dem Hochbeet, Honig von den Schulbienen: Die Kolibri-Grundschule setzt auf nachhaltige Eigenproduktion. Schulgarten Kolibri-Paradiso Der Schulgarten hat den schönen Namen Kolibri-Paradiso bekommen. In den Beeten werden Nutzpflanzen wie Salat und Tomaten, Obst und Kräuter angebaut. Die Fläche wird aber auch für Lernveranstaltungen und die Freizeitgestaltung der Schülerinnen und Schüler genutzt. Er dient im Sachkundeunterricht als Grünes Klassenzimmer, bietet den Kindern die Möglichkeit eigene Gartenarbeitsprojekte durchzuführen, liefert Materialien für Unterrichtszwecke und Bastelmaterial. Die ausgereifte Kompostwirtschaft und der Einsatz von Stallmist als organischer Dünger veranschaulichen Stoffkreisläufe in der Natur. Insektenhotels, Vogelnistkästen und Nektarpflanzen bieten nicht nur Bienen, Meisen und Co. Nahrung und Schutz. Sie dienen als abwechslungsreiches Biotop auch dem Naturschutz. Der kleine Teich im Schulgarten soll in naher Zukunft zugunsten der Artenvielfalt regeneriert werden. Eine Besonderheit sind die “Kolibrienen” – Zehntausende Honigbienen, die im Bienenlehrgarten neben dem Schulgelände zu Hause sind. Die schuleigene Imker-AG kümmert sich um die drei Bienenvölker, das Schleudern des Honigs und das Ziehen von Bienenwachskerzen. Die Bienenbeuten haben die Schülerinnen und Schüler in liebevoller Handarbeit selbst gebaut. Die Pflanzen auf den Gründächern der Kolibri-Grundschule binden CO 2 und Feinstaub, speichern Regenwasser, dämmen das Gebäude im Winter und halten es im Sommer kühl. Die Solaranlage, die im Jahr 2020 von den Berliner Stadtwerken auf dem langen Flachdach hin zur Schönewalder Straße installiert wurde, ist über 280 Quadratmeter groß und produziert fast 88.000 Kilowattstunden pro Jahr. Durch die Anlage werden rund 53.000 Kilogramm CO 2 -Emissionen eingespart. Genutzt wird der Solarstrom im Schulgebäude und in den Turnhallen. Trinkwasserspender | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte Die öffentliche Grundschule mit offener Ganztagsbetreuung beschäftigt rund 100 Lehrkräfte, Unterrichtshilfen, Erzieherinnen und Erzieher. Gemeinsam unterrichten sie die 870 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6. Die Kolibri-Grundschule ist die größte Grundschule im Bezirk-Marzahn-Hellersdorf. Die Kolibri-Grundschule hat ein ein sport- und sprachbetontes Profil. Die Schule versteht sich als Ort des Lernens und des friedvollen und gewaltfreien Zusammenlebens. Sie sieht sich als eine Schule für alle, die allen gleiche Teilhabe garantiert. Temporäre Lerngruppen für Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen sind Bestandteil der täglichen Arbeit. Bild: Fuchsberg-Grundschule Weitere engagierte Schulen in Marzahn-Hellersdorf Übersicht: Diese Marzahner und Hellersdorfer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

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