Rückstände, die bei Erfassung, Transport und Behandlung des Hamburger Abwassers anfallen. Sie bestehen neben Klärschlamm aus Rechen-, Sieb- und Sandfanggut sowie Material aus der Trummen- und Kanalreinigung. Sie werden soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt in der Verbrennungsanlage "VERA" thermisch verwertet. Es sind Mengen pro Jahr und Rückstandsart für 2005 - 2020 angegeben. Alle weiteren Informationen zu den Zahlen finden Sie auf der Seite "Abwasserbeseitigung in Hamburg" (https://www.hamburg.de/fhh-permalink/134918/) und speziell im jeweiligen Abwasser - Lagebericht (https://www.hamburg.de/abwasser-downloads/).
Rückstände, die bei Erfassung, Transport und Behandlung des Hamburger Abwassers anfallen. Sie bestehen neben Klärschlamm aus Rechen-, Sieb- und Sandfanggut sowie Material aus der Trummen- und Kanalreinigung. Sie werden soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt in der Verbrennungsanlage "VERA" thermisch verwertet. Es sind Mengen pro Jahr und Rückstandsart für 2005 - 2020 angegeben. Alle weiteren Informationen zu den Zahlen finden Sie auf der Seite "Abwasserbeseitigung in Hamburg" (https://www.hamburg.de/fhh-permalink/134918/) und speziell im jeweiligen Abwasser - Lagebericht (https://www.hamburg.de/abwasser-downloads/).
Umweltbundesamt legt langfristige Strategie für den nachhaltigen Einsatz von Biomasse vor Das UBA-Forschungsprojekt Bio-global zeigt eine langfristige Strategie auf, mit der die Produktion und energetische Nutzung von Biomassen im Sinne der Nachhaltigkeit erfolgen kann. "Bioenergie kann nur dann sinnvoll sein, wenn deutlich weniger Treibhausgase entstehen als bei fossilen Energieträgern und keine Nachteile für die Umwelt auftreten.“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Das Umweltbundesamt fordert ein Umdenken beim Einsatz von Biomassen. Langfristig sollen weltweit alle Biomassen nachhaltig angebaut, verarbeitet und eingesetzt werden. Für dieses Ziel setzt sich das UBA mit weiteren Forschungsarbeiten ein. Ein wesentlicher Baustein in der Langfriststrategie ist die Mehrfachnutzung von Biomassen vor der energetischen Nutzung. Ab dem 1.1.2011 müssen Hersteller von Biokraftstoffen und Biostrom einen verbindlichen Nachweis über die nachhaltige Herstellung des Bioenergieträgers liefern. In der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009 hat die EU für Biokraftstoffe und flüssige Bioenergieträger Nachhaltigkeitskriterien für den Klima - und Biodiversitätsschutz festgelegt. Biomasse wird heute vorwiegend direkt zu Strom, Wärme und Kraftstoff umgewandelt. Biomasse ist aber eine knappe Ressource, daher sollten Nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Holz oder Pflanzenöle zunächst stofflich - also zur Herstellung von Produkten - genutzt werden. Anstelle des heute vorherrschenden Anbaus von Biomasse zur direkten Umwandlung in Bioenergie sollte daher künftig die Nutzungskaskade etabliert werden. Das bedeutet: Erst nach einer Mehrfachnutzung werden die Abfall- und Reststoffe für die Energiegewinnung eingesetzt. So sollte zum Beispiel Holz zuerst stofflich in Form von Möbeln oder Bauholz verarbeitet werden, mithin im Sinne der Nutzungskaskade als Ausgangsmaterial für die Holzwerkstoffindustrie Verwendung finden, und erst danach energetisch genutzt werden. Langfristig sollen Nachwachsende Rohstoffe vorrangig auf Flächen angebaut werden, die sich für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion nicht oder nur eingeschränkt eignen. Auf degradierten Flächen kann mit dem Biomasseanbau viel Kohlenstoff gebunden werden. Der Anbau von Energiepflanzen darf nicht negativ auf die Biodiversität wirken und keine indirekten Landnutzungsänderungen auslösen. „Aus Umweltschutzgründen ist es wichtig, dass der Anbau von Energiepflanzen in extensiver Form geschieht und ohne negative Wirkungen auf Böden und den Wasserhaushalt.“ sagt Jochen Flasbarth. Ein weiterer strategischer Ansatz ist es, verbindliche projektbezogene Nachhaltigkeitsstandards für internationale und bilaterale Finanzierungsinstitute zu entwickeln. Speziell geht es um Nachhaltigkeitsanforderungen für Boden, Wasser und Biodiversität und die Einhaltung von Sozialstandards. Solche projektbezogenen Standards sind unberührt von WTO-Regelungen und können auch lokale Umwelt- sowie soziale Fragen umfassen. Langfristig müssen Nachhaltigkeitsanforderungen für alle Biomassen etabliert werden. Das UBA setzt sich dafür mit weiteren Forschungsprojekten ein. Die ersten Ergebnisse und Erfahrungen mit der Bioenergiezertifizierung bieten eine Chance, Nachhaltigkeitsanforderungen für alle Biomassen auf globaler Ebene zu entwickeln und für alle gehandelten Agrarrohstoffe zu verankern. Bislang ist die Global Bioenergy Partnership (GBEP), eine G8-Initiative, die einzige Institution die Nachhaltigkeitsstandards für Bioenergie international abstimmt. Darum ist es nötig, auch in andere bestehende globale Konventionen wie zum Beispiel den clean development mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls zur UN -Klimarahmenkonvention sowie in die Diskussion um REDD (reduced emissions from deforestation and forest degradation) Nachhaltigkeitskriterien für die Biomasse zu verankern. Der Forschungsbericht „Entwicklung von Strategien und Nachhaltigkeitsstandards zur Zertifizierung von Biomasse für den internationalen Handel“ erschien in der Reihe UBA-Texte als Nr. 48/2010 (deutsch) und Nr. 49/2010 (englisch).
Auch große Industrieländer können ihre CO2-Emissionen bis 2050 um 95 Prozent senken Kann ein Industrieland wie Deutschland seine menschengemachten Treibhausgasemissionen fast vollständig vermeiden? Die Antwort, die das Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Studie gibt, fällt positiv aus: „Technisch ist es möglich, den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um fast 100 Prozent zu vermindern. Und zwar mit heute schon verfügbaren Techniken.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Unser jährlicher Pro-Kopf-Ausstoß von heute über 10 Tonnen CO2-Äquivalente kann auf weniger als eine Tonne pro Kopf im Jahr 2050 sinken. Im Vergleich zu 1990, dem internationalen Bezugsjahr, entspricht das einer Reduktion um 95 Prozent. Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts annähernd treibhausgasneutral werden.“, sagte der UBA-Präsident bei der Präsentation der UBA-Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland 2050“. Für eine vollständige Treibhausgasneutralität müssten zusätzlich Emissionen in anderen Ländern – über deren eigene Klimaschutzverpflichtungen hinausgehend – sinken, um die dann noch verbleibende Tonne pro Kopf auszugleichen. Die entscheidenden Weichenstellungen stehen im Energiesektor an, so Flasbarth: „Strom, Wärme und herkömmliche Kraftstoffe verursachen derzeit rund 80 Prozent unserer Treibhausgasemissionen. Wir können unseren Endenergieverbrauch im Jahr 2050 gegenüber 2010 aber halbieren und vollständig durch erneuerbare Energien decken. So können wir mehr als Dreiviertel der Emissionen vermeiden. Dafür brauchen wir weder Atomkraft, noch müssen wir CO 2 im Untergrund verklappen.“ 95 Prozent weniger Treibhausgasemissionen sind nur möglich, wenn alle Sektoren einen Beitrag leisten. Neben dem Energiesektor (inklusive Verkehr) sind Industrie, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft gefragt. Die Emissionen der Landwirtschaft und aus bestimmten Industrieprozessen lassen sich leider nicht vollständig vermeiden. Daher ist eine vollständig regenerative Energieversorgung das Kernstück des UBA -Szenarios – und zwar sowohl für die Strom-, als auch für die Wärme- und Kraftstoffversorgung. Für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse: „Statt Pflanzen wie Mais und Raps allein zum Zweck der Energieerzeugung anzubauen, empfehlen wir auf Biomassen aus Abfall und Reststoffen zu setzen. Diese stehen auch nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion“, sagte Flasbarth. Zentral für eine fast treibhausgasneutrales Deutschland ist, den künftig zu 100 Prozent erneuerbar erzeugten Strom in Wasserstoff, Methan und langkettige Kohlenwasserstoffe umzuwandeln. Bei diesen Power-to-Gas und Power-to-Liquid genannten Verfahren wird Solar- und Windstrom genutzt, um mittels Elektrolyse von Wasser und weiterer katalytischer Prozesse das Gas Methan oder flüssige Kraftstoffe herzustellen. Diese können dann als Ersatz für Diesel oder Benzin genutzt werden, ebenso als Ersatz für Erdgas zum Heizen von Wohnungen eingesetzt sowie als Rohstoffe in der chemischen Industrie dienen. Erste erfolgreiche Pilotprojekte zu dieser Technik gibt es bereits in Deutschland. Allerdings ist dieser Prozess mit hohen Umwandlungsverlusten verbunden und derzeit noch teuer. Weitere Forschung – auch zu anderen Optionen bei der Mobilität und Wärmeversorgung – ist nötig. Der Verkehrssektor verursacht heute rund 20 Prozent der Klimagase. Diese können bis zum Jahr 2050 auf null sinken. Ganz wichtig dazu ist, unnötigen Verkehr überhaupt zu vermeiden. Nicht vermeidbare Mobilität sollte möglichst auf Fahrrad, Bus und Bahn verlagert werden. Bei Pkw und Lkw muss zudem die technische Effizienz der Fahrzeuge deutlich besser werden. Der wesentliche Schlüssel für null Emissionen im Verkehrssektor ist die Umstellung auf erneuerbare Energien: „Autos werden im Szenario des Umweltbundesamtes für das Jahr 2050 knapp 60 Prozent der Fahrleistung elektrisch erbringen. Flugzeuge, Schiffe und schwere Lkw werden in Zukunft zu einem großen Teil weiterhin auf flüssige Kraftstoffe angewiesen sein – dann aber als klimaverträglich hergestellte, synthetische Flüssigkraftstoffe, hergestellt im Power-to-Liquid-Verfahren.“, sagte Flasbarth. Ob und in welcher Form die strombasierten Kraftstoffe dann für einzelne Verkehrsträger bereitgestellt werden können, bedarf der weiteren Forschung. Sämtliche Raum- und Prozesswärme für die Industrie wird laut UBA-Szenario bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Strom und regenerativ erzeugtem Methan erzeugt. Hierdurch sinken die energiebedingten Treibhausgasemissionen vollständig auf null. Die prozess- bzw. rohstoffbedingten Treibhausgasemissionen sinken immerhin um 75 Prozent auf etwa 14 Millionen Tonnen. Die heute sehr stark erdölbasierte Rohstoffversorgung der chemischen Industrie müsste dazu auf regenerativ erzeugte Kohlenwasserstoffe umgestellt werden; so entstünden künftig fast keine Treibhausgasemissionen etwa bei der Ammoniakherstellung oder anderen chemischen Synthesen. Die Emissionen aus dem Sektor Abfall und Abwasser sind bis heute schon stark gesunken und liegen laut UBA im Jahr 2050 bei nur noch drei Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Nötig wäre dazu, noch mehr Deponiegase zu erfassen und in Blockheizkraftwerken zu nutzen. Auch eine bessere Belüftung von Kompostanlagen für Bioabfall kann künftig noch stärker helfen, dass sich kein klimaschädliches Methan in den Anlagen bildet. Der größte Emittent im Jahr 2050 könnte die Landwirtschaft mit 35 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten sein. Da technische Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um diese Minderung zu erreichen, ist es notwendig, den Tierbestand vor allem der Wiederkäuer zu verringern. Das Umweltbundesamt ist in seinem Szenario davon ausgegangen, dass Deutschland im Jahr 2050 weiterhin eines der führenden Industrieländer der Welt ist. Die Studie stellt nur ein technisch mögliches Szenario dar – und ist keine sichere Prognose dessen, was kommen wird. Dargestellt wird eine technisch mögliche Zukunft im Jahr 2050. Der Transformationspfad von heute bis 2050 wird ebenso wenig betrachtet, wie ökonomische Fragen zu Kosten und Nutzen. Außerdem wurde angenommen, dass das Konsumverhalten der Bevölkerung sich nicht grundlegend ändert. Mit klima- und umweltfreundlicheren Lebensstilen ließen sich die Klimaschutzziele deshalb natürlich noch leichter erreichen. Die 95-prozentige Treibhausgasminderung leitet sich aus Erkenntnissen der Wissenschaft ab. Auf diesen Erkenntnissen basiert auch die internationale Vereinbarung, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dazu muss der weltweite Ausstoß an Klimagasen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 50 Prozent sinken, für die Industrieländer entspricht das um 80-95 Prozent weniger als 1990. Entsprechende Klimaschutzziele haben sich Deutschland und die EU gesetzt.
Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.
Die energetische Biomassenutzung ist mit vielfältigen Umweltwirkungen verbunden, u. a. resultieren daraus Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Die Höhe der Emissionen ist stark abhängig von der konkreten Ausprägung der Biomassenutzung, ob es sich z. B. um eine Anbaubiomasse oder um einen Reststoff bzw. Abfall handelt. In dem Sachverständigenvorhaben wurden Emissionsfaktoren für wesentliche Pfade der Biomassenutzung in Deutschland abgeleitet. Die Berechnungen stützen sich – in Anlehnung an Arbeiten auf EU-Ebene – auf neuste Methoden (z. B. bzgl. der Lachgasemissionsberechnung im Kontext der Düngung) und aktuelle Eingangsdaten. Veröffentlicht in Texte | 09/2016.
UBA-Studie weist Weg für treibhausgasneutrales Deutschland Die Treibhausgasemissionen müssen deutlich und zeitnah sinken. Dies zeigt der aktuelle Bericht des Weltklimarats, der heute veröffentlicht wurde. Dies ist aber nur mit sehr ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen möglich, die rasch greifen. Käme es in den kommenden zehn Jahren dagegen zu keinen deutlichen Minderungsmaßnahmen, ließen sich die negativen Risiken des Klimawandels kaum abwehren. Notwendig ist ein tiefgreifender technologischer, ökonomischer und institutioneller Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Wie dieser erfolgen könnte, zeigt die neue Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ des Umweltbundesamtes. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des UBA: „Ein treibhausgasneutrales Deutschland mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von einer Tonne CO2-Äquivalenten im Jahr 2050, also eine Minderung um 95 Prozent gegenüber 1990, ist nach allen was wir derzeit wissen, möglich.“ Wird die vom Menschen hervorgerufene Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, werden die potenziellen Folgen und Risiken des Klimawandels zwar nicht abzuwenden sein, lassen sich aber einfacher kontrollieren. Bereits eine Anstieg um ein Grad Celsius hat vermutlich kritische Auswirkungen, besonders für die ärmsten Länder der Erde. Je schneller der Ausstoß an Treibhausgasen aber sinkt, desto niedriger sind die gesellschaftlichen Kosten, die durch die möglichen gravierenden Veränderungen des Klimas entstehen können. Dieses Szenario bestätigt der heute veröffentlichte dritten Teil des fünften Weltklimaberichtes zu Vermeidungsstrategien. Eine umfassende und schnelle Emissionsminderung in allen gesellschaftlich relevanten Wirtschafts- und Lebensbereichen hat das UBA für den Industriestandort Deutschland ausführlich in seiner Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ untersucht. Thomas Holzmann: „Wir wissen, dass weltweit eine Transformationen der Energie- und Produktionssysteme notwendig ist. Mit dieser Studie zeigen wir, dass es prinzipiell technisch machbar ist, auch als Industriestaat wie Deutschland fast treibhausgasneutral zu werden. Wir können im Jahr 2050 mit einer regenerativen Energieversorgung weiter ein leistungsstarker, energieeffizienter Industriesstandort sein.“ Die Energieversorgung – einschließlich Verkehr – ist in Deutschland derzeit für mehr als 80 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. In seinem Szenario für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse. Das UBA empfiehlt stattdessen Biomassen aus Abfall und Reststoffen. Diese stehen nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. „Neben der Integration erneuerbarer Energien und der Förderung von Technikinnovationen, kommt es kurz- und mittelfristig darauf an, mehr Anreize zur Gebäudesanierung zu schaffen und die Emissionszertifikate zu begrenzen“, so Thomas Holzmann. Das UBA legt in seiner Studie Kriterien für eine dauerhaft umweltfreundliche und sozial gerechte Entwicklung der Energieversorgung zu Grunde. Hierdurch werden Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Bereichen vermieden, die Umsetzung und der Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen erleichtert. So müssen alle Effekte der Energieversorgung umwelt-, klima- und gesundheitsverträglich sein – Voraussetzungen, die die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid unter der Erde und die Kohle- und Atomenergie nicht erfüllen können. Alle Energiedienstleistungen müssen zudem zu vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten, für jeden bezahlbar und leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auch, externe Kosten, die bislang die Allgemeinheit trägt, mit in die Berechnung einzubeziehen. Ein prominentes Beispiel sind die Klimawirkungen, die nicht durch die Nutzungskosten der fossilen Rohstoffe abgedeckt sind. Auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen für fossile Energieträger sollte daher in Deutschland und international konsequent angegangen werden. Zu einem umfassenden Klimaschutz gehört neben der Minderung von Klimagasen auch die Anpassung an den Klimawandel , um dessen Risiken effektiv zu reduzieren. Darauf wies der Ende März 2014 veröffentlichte zweite Teil des Weltklimaberichtes erneut hin. Das UBA empfiehlt, anspruchsvolle Minderungsziele zu verfolgen und sich gleichzeitig auf die nicht mehr vermeidbaren Klimaänderungen einzustellen. Bund und Länder haben bereits Anpassungsstrategien und Aktionspläne entwickelt und mit der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen begonnen.
In diesem Projekt wurde das Messverfahren und der Prüfwert es Blauen Engels für Bürogeräte mit Druckfunktion für die Partikelemission aus Bürogeräten validiert und weiterentwickelt (s. DE-UZ 205, Anhang S-M). Außerdem wurde zur Beurteilung der Veränderung der Emissionen aktueller gegenüber älteren Gerätegenerationen ein nicht repräsentativer Pool von table-top-Laserdruckern aufgebaut und die chemischen Emissionen wurden gemäß DE-UZ-205 gemessen. Ergänzend wurde eine quantitative chemische Analyse der anorganischen Feststoffe - insbesondere der Metalle - in den emittierten Aerosolen vorgenommen die Feststoffgehalte um 2 Massen-% ergaben. Diese Ergebnisse wurden gemeinsam mit neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen aus Laserdruckern ausgewertet. Zuletzt wurde untersucht und bestätigt, dass mit dem Ziel eines zukünftigen Umweltzeichens das Emissionsverhalten Kunststoff verarbeitender 3D-FDM-Drucker und/oder die darin verarbeiteten Verbrauchsmaterialien (Filamente) mit dem für Laserdrucker entwickelten Mess- und Prüfschema charakterisiert und quantifiziert werden können. Veröffentlicht in Texte | 217/2020.
UBA-Position: Nahrungsmittel haben Vorrang vor Energieproduktion Die Nutzungskonkurrenzen um Landflächen verschärfen sich. Ein entscheidender Auslöser dafür ist die steigende Nachfrage nach Biomasse für Nahrungsmittel, Energie oder Baustoffe. Gleichzeitig ist die globale Landnutzung von gravierenden ökologischen und sozialen Problemen gekennzeichnet. Hunger und Ernährungsunsicherheit sind ein ungelöstes Problem, die Bodendegradation schreitet voran, Wasserressourcen werden knapper. Das Umweltbundesamt ist darum der Ansicht, dass die energetische Nutzung von Anbaubiomasse, inklusive Rohholz, nicht weiter ausgebaut werden sollte. „Die Landnutzung ist global noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Böden werden übernutzt, Natur wird zerstört und gleichzeitig hungern 1 Milliarde Menschen. Diese Missstände müssen dringend beseitigt werden“, erklärt Jochen Flasbarth bei der Vorstellung des Positionspapieres „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes sollte die Energieversorgung in Deutschland auf längere Sicht weitgehend auf Anbaubiomasse verzichten. Dies gilt sowohl für die Strom- und Wärmeversorgung als auch für den Verkehrsbereich. Insbesondere für den Verkehr sollten andere Wege verfolgt werden. So kann die Effizienz herkömmlicher Antriebe verbessert und die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe aus Strom von Wind- und Photovoltaikanlagen stärker voran getrieben werden. Jochen Flasbarth: „Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, die bereits eingeführte Quote für Biosprit aus Anbaubiomasse einzufrieren. Mittelfristig sollte die Quote auf ein Niveau gebracht werden, das ausschließlich durch unkritische Rohstoffe erreicht werden kann.“ Generell empfiehlt das Umweltbundesamt schrittweise auf Anbaubiomasse der üblichen Energiepflanzen wie Mais, Raps oder Palmöl zu verzichten. Förderungswürdig sind stattdessen Technologien und Konzepte, die Alt- und Reststoffe wie Lebensmittel- oder Holzabfälle zuerst stofflich und erst im Anschluss daran energetisch nutzen. Entscheidend für die Einschätzung des Umweltbundesamtes ist die weltweit nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für die landwirtschaftliche Produktion. Diese müsse in erster Linie für die Ernährung genutzt werden. „Selbst wenn die Produktivität in der Landwirtschaft steigt und nur ökologisch vertretbar gewirtschaftet wird, brauchen wir die global verfügbare Fläche mittelfristig zur Ernährung von mehr als 9 Milliarden Menschen. Für den Anbau von Biomasse zur energetischen Nutzung steht daher nur in geringem Umfang Land zur Verfügung.“ Sollten Ackerflächen nicht für Nahrungsmittel benötig werden, kann es sinnvoll sein für bestimmte Zwecke Energiepflanzen anzubauen, zum Beispiel weil derzeit noch keine alternativen Lösungen absehbar sind. Ob Flächen für andere Zwecke als den Nahrungsmittelanbau genutzt werden können, hängt auch davon ab, wie fleischreich die Ernährung ist. Nimmt der Fleischkonsums weiter zu, vergrößert sich auch der Flächenbedarf für Futtermittel. Eine pflanzlichere Ernährungsweise in den Industrie- und Schwellenländern lieferte darum einen entscheidenden Beitrag, um die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern. Um dieses Ziel wirklich erreichen zu können, ist es notwendig, die Bodendegradation zu stoppen, die Nahrungsmittelverschwendung zu reduzieren sowie Landgrabbing und Spekulation mit Agrarrohstoffen zu regulieren. Generell und insbesondere dort, wo Biomasse für Energie oder Kraftstoff hergestellt wird, ist es notwendig ökologische und soziale Mindeststandards einzuhalten. Dafür ist eine funktionierende Zertifizierung erforderlich, die auf Basis anspruchsvoller Kriterien, die umweltverträgliche Produktion nachweist.
Im Vorhaben „Ökologische Rohstoffverfügbarkeit“ (ÖkoRess I) wurden Methoden zur Bewertung der Umweltgefährdungspotenziale bei der Rohstoffgewinnung entwickelt. Dazu wurde zunächst in einem iterativen Prozess anhand von 40 Fallbeispielen ein standortbezogenes Bewertungsmodell entwickelt und getestet. Davon ausgehend wurde ein rohstoffbezogenes Bewertungsmodell abgeleitet und beispielhaft auf fünf Rohstoffe angewandt. Zusätzlich wurde in einem begleitenden Prozess ein Bewertungssystem für die Umweltgefährdungspotenziale bergbaulicher Reststoffe entwickelt sowie konzeptionelle Fragen einer ökologischen Rohstoffverfügbarkeit und -kritikalität erörtert. Veröffentlicht in Texte | 87/2017.
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