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Microsoft Word - 17_2024 Stellenausschreibung Probenehmer DÜV MD+WB.docx

Stellenausschreibung Nr. 17/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt am Standort Magdeburg und Wittenberg je einen Probenehmer (m/w/d). Diese Stellen sind unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte:  Überwiegend Durchführung der Probenahmen von Grundwasser, gemäß den Anforderungen des Gewässerüberwachungsprogramms Sachsen-Anhalt, sowie zusätzlich von Oberflächenwasser, Sedimente/Schwebstoffe  Durchführung von Probenahmen entsprechend Abwasserkontrollplans im Rahmen der behördli- chen Abwassereinleitkontrolle sowie bei Sondermessprogrammen  Vorbereitung, Pflege, Reinigung und Wartung der Probenahmeausrüstungen unter Berücksichti- gung des Qualitätsmanagementsystems  Führen von Probenahmenfahrzeugen, Transport der Proben und Übergabe an das Labor  Messung von physikalisch-chemischen Parametern und Bestimmung von organoleptischen Parametern  Durchführung der Probenvorbehandlungen und Konservierung vor Ort und im Labor  Kalibrierung der Messgeräte im Rahmen der Qualitätssicherung  Anwendung des Laborinformations- und Managementsystems Blomesystem (LIMS) Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als umweltschutztechnischer Assistent (m/w/d), Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d), Chemielaborant (m/w/d) oder vergleichbarer Fachrichtungen bzw. ver- gleichbare Kenntnisse und Qualifikationen, die zur Ausübung der o.g. Tätigkeiten befähigen  mehrjährige Berufserfahrung im genannten Aufgabengebiet (mindestens 2 Jahre)  Grundkenntnisse über die geltenden DIN-, EN-, ISO-Vorschriften zur Untersuchung von Wasser und Feststoffen  praktische Erfahrungen im Umgang mit Probenahme- und Messtechnik für Wasser- und Sedi- mentproben  Grundkenntnisse MS-Office Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Probenahmefahrzeugen und sons- tigen Dienstkraftfahrzeugen auf der Straße und im Gelände Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten sind wünschenswert:      Fachkenntnisse zu Abwasserbehandlungsanlagen hydrologische, hydrogeologische, chemische und limnologische Kenntnisse grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Chemie und Messtechnik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Anforderungen Erfahrungen im Umgang mit Qualitätsmanagementsystemen nach DIN ISO 17025 Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten, Eigeninitiative mitbringen sowie zuverlässig und verantwortungsbewusst handeln, organisatorische Fähigkeiten zur Koordinierung arbeitsplatzübergreifender Aufgaben besitzen. Was wir Ihnen bieten können:       betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen, sowie der personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Län- der (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgelt- gruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbe- halt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewer- bung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nach- weise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu ent- nehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) sen- den Sie bitte bis zum 10.07.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 17/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht wer- den. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herr Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Zahlen und Daten

Gesamtzahl der Proben: 716 Stück Untersuchungsergebnisse in den Proben Stoffe Maximalgehalt in den Proben (mg/kg TS*) Durchschnittliche Konzentration in der Umwelt (mg/kg TS*) Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) 39.000 10.000 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) 954 110 Cyanide (CN) 140 10 Polychlorierte Biphenyle (PCB) 1,3 0,5 Extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX) 140 5,0 Arsen (As) 141 45 Cadmium (Cd) 138 30 Quecksilber (Hg) 7,9 4,0 Blei (Pb) 2.760 700 Zink (Zn) 5.500 3.000 Kupfer (Cu) 2.140 1.300 Chrom (Cr) 1.470 400 * mg/kg TS steht für Milligramm pro Kilogramm Feststoff, eine gängige Einheit, um den Gehalt von Stoffen in Substanzen anzugeben. Dabei wird die Konzentration in Milligramm pro einem Kilogramm des trockenen Anteils der Substanz gemessen, wenn bestimmte Feuchtigkeit entfernt wird.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Wasserspeicher“ nach § 5 Absatz. 1 UVPG vom 23. März 2023

Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die standortbezogene Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 19.9.3 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Wasserspeicher“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Für das Bergwerk Tellerhäuser ist zunächst eine Sümpfung des Altbergbaus „Grube Pöhla“ der Wismut GmbH erforderlich. Im Regelbetrieb erfolgt dann die ständige Sümpfung des eigenen Grubengebäudes und der zusitzenden Wässer aus dem Altbergbau. Das Grubenwasser aus der Sümpfung wird zunächst in einer Grubenwasserreinigungsanlage (GWRA) behandelt und gereinigt. Ein Teil dieses Wassers wird als Prozesswasser für die Aufbereitung verwendet. Für das in der Erzaufbereitung des Bergwerkes Tellerhäuser anfallende Wasser ist deshalb neben der GWRA der Betrieb einer Prozesswasserreinigungsanlage (PWRA) notwendig. Um temporär zusätzliche Wassermengen aufgrund von Starkregenereignissen, Schneeschmelze oder Ausfällen infolge von Störungen oder Wartungsarbeiten bei der Wasseraufbereitung puffern zu können, sollen untertägig zwei Wasserspeicher mit einem Speichervermögen von 10.000 m³ für anfallendes gereinigtes Grubenwasser aus der Grubenwasserreinigungsanlage und 5.000 m³ für Prozesswasser aus der Erzaufbereitung errichtet werden. Beide Becken stehen je nach Ereignis in einem funktionellen Zusammenhang. Beide Wasserspeicher werden untertägig in einer dafür aufgefahrenen Strecke angelegt. Sohle und Stöße werden mit Spritzbeton ausgekleidet und die Strecke mit einer Mauer am Beckenanfang und -ende halbhoch verschlossen. Zulauf und Ablauf sollen über Pumpen erfolgen. Für die Speisung wird kein zusätzliches Wasser in das Bergwerk geleitet oder dem Grundwasser entnommen. Aufgrund des erhöhten Feststoffgehalts der Prozesswässer (ca. 400 mg/L), ist im Wasserreservoir für die Speicherung von Prozesswässern eine Installation von Rührwerken erforderlich. Mit Ende der Gewinnung (voraussichtlich nach 18 Jahren) wird das kleinere Wasserreservoir zurückgebaut. Das größere Speicherbecken wird voraussichtlich 1 bis 3 Jahre länger, bis zur vollständigen Flutung des Bergwerkes Tellerhäuser bzw. der „Grube Pöhla“ bestehen bleiben, um einen eventuell anfallenden Wasserbedarf decken zu können.

08_2023_Stellenausschreibung_Probenehmer_Lab._Halle_final.pdf

Stellenausschreibung Nr. 08/2023 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Halle (Saale) einen Probenehmer (m/w/d). Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte:  Durchführung von Probenahmen gemäß den Anforderungen des Gewässerüberwachungs- programms Sachsen-Anhalt (Oberflächenwasser, Grundwasser, Sedimente, Schweb- stoffe) und des Abwasserkontrollplans im Rahmen der behördlichen Abwassereinleitkon- trolle sowie bei Sondermessprogrammen einschließlich folgender Tätigkeiten:  Vorbereitung, Pflege, Reinigung und Wartung der Probenahmeausrüstungen unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagementsystems  Führen von Probenahmenfahrzeugen  Messung von physikalisch-chemischen Parametern und Bestimmung von organoleptischen Parametern  Durchführung der Probenvorbehandlungen vor Ort und im Labor  Anwendung des Laborinformations- und Managementsystems Blomesystem (LIMS) Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als umweltschutztechnischer Assistent (m/w/d), Fach- kraft für Abwassertechnik (m/w/d), Chemielaborant (m/w/d) oder vergleichbarer Fachrich- tungen bzw. vergleichbare Kenntnisse und Qualifikationen, die zur Ausübung der o.g. Tä- tigkeiten befähigen  mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre) im genannten Aufgabengebiet  Kenntnisse im Umgang mit hydraulischen Modellen (1D/ 2D), GIS-Anwendungen (ESRI), CAD-Software  Grundkenntnisse über die geltenden DIN-, EN-, ISO-Vorschriften zur Untersuchung von Wasser und Feststoffen  praktische Erfahrungen im Umgang mit Probenahme- und Messtechnik für Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben  Grundkenntnisse MS-Office  Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Probenahmefahrzeugen und sonstigen Dienstkraftfahrzeugen auf der Straße und im Gelände  Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:       Fachkenntnisse zu Abwasserbehandlungsanlagen hydrologische, hydrogeologische, chemische und limnologische Kenntnisse grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Chemie und Messtechnik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Anforderungen Erfahrungen im Umgang mit Qualitätsmanagementsystemen nach DIN ISO 17025 Sportbootführerschein Binnen Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, organisatorische Fähigkeiten zur Koordinierung arbeitsplatzübergreifender Aufgaben be- sitzen. Was wir Ihnen bieten können:  betriebliche Altersvorsorge (VBL)  individuelle Fortbildungsmöglichkeiten  Gewährung einer Jahressonderzahlung  30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 11.05.2023 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 08/2023 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der Daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) o- der Frau Steuer (Telefon-Nr. 0391/581-1209). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.

Weiterentwicklung und Aktualisierung der Methodik zur Ermittlung der Ergebnisunsicherheit auf der Grundlage der durchgeführten Ringuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Ziel des Gutachtens war die Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Ergebnisunsicherheit für Bodenproben auf der Grundlage bereits durchgeführter Ringuntersuchungen. Auf dieser Basis wurden verschiedene etablierte als auch neue Ansätze zur Modellierung der Vergleichspräzision und der damit verbundenen ⁠ Unsicherheit ⁠ verglichen. Im Vergleich zu den Empfehlungen des Fachbeirates Bodenuntersuchungen (FBU) von 2008, die auf pauschalen prozentualen Unsicherheiten basieren, konnte durch Anwendung einer additiven Varianzfunktion eine deutlich verbesserte Modellierung der Vergleichsstandardabweichung erzielt werden. Mit dem neu entwickelten Ansatz kann die analytische Unsicherheit als Teil der Ergebnisunsicherheit in Abhängigkeit des Feststoffgehaltes berechnet werden. Darüber hinaus konnten auch Empfehlungen für neue Parameter abgeleitet werden. Die Ergebnisse können Gutachterbüros und Behörden bei der Bewertung von Altlastenverdachtsflächen unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 56/2021.

Phosphonate in Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Verbleib in der Umwelt - Entwicklung von Analyseverfahren und deren praktische Anwendung bei Proben von Oberflächenwasser, Abwasser und Sediment

Im Verlauf eines Jahres wurden 10 Beprobungen zweier kommunaler Kläranlagen in Stuttgart-Möhringen an der Körsch und in Stuttgart-Mühlhausen am Neckar vorgenommen. Dabei wurden jeweils folgende Matrices zur Quantifizierung der Phosphonate ATMP, EDTMP, DTPMP, HEDP und PBTC entnommen: Kläranlagenzulauf, Ablauf der Vorklärung, Ablauf der Nachklärung und, im Falle der Kläranlage Stuttgart-Mühlhausen, auch Ablauf des Sandfilters und Ablauf des Aktivkohlefilters. Weiterhin wurden Flusswasser, Flusssediment und Flussschwebstoffe vor und hinter der Einleitstelle beprobt. Zusätzlich zur Phosphonatanalytik erfolgte die Erfassung der Kenngrößen Temperatur, Kläranlagendurchfluss, pH, Leitfähigkeit, Feststoffgehalt, chemischer Sauerstoffbedarf und Phosphorgehalt. Die Schwerpunkte der Methodenentwicklung lagen auf der Extraktion von Phosphonaten aus Feststoffproben, der Anpassung der Chromatographie zur Analyse matrixbelasteter Proben und der Etablierung einer automatischen Anreicherung zur Quantifizierung von Oberflächenwasserproben. Im Rahmen dieses Projekts wurde die etablierte ionenchromatographische Trennung erstmals erfolgreich mit einem empfindlichen Tandem-Massenspektrometer gekoppelt. Diese Technik erlaubte die Quantifizierung aus Oberflächenwasserproben bis zu einer Bestimmungsgrenze von 0,1 (my)g/L. Durch Eigensynthese isotopenmarkierter Interner Standards wurde die Empfindlichkeit und Spezifität der Analyse erheblich verbessert. Nach der Etablierung einer robusten Analysemethode erfolgte die Bilanzierung der Phosphonate innerhalb und im Umfeld der beiden Kläranlagen. Dabei zeigte sich, dass HEDP und PBTC in der Regel die höchsten Gehalte aufwiesen. Hohe Eliminierungsraten von 80-90 % nach dem Durchlaufen der Nachklärung wurden festgestellt. Die gegenwärtigen Daten zeigen, dass Phosphonate in der Kläranlage und im Fließgewässer zu hohem Anteil adsorbiert an Feststoffpartikel (unterer bis mittlerer mg/kg-Bereich) vorliegen. Sowohl im Neckar als auch in der Körsch wurden der Einleitstelle signifikant erhöhte Sedimentbeladungen und, abhängig von der Größe des Gewässers, auch erhöhte Schwebstoffbeladungen festgestellt. Die im Oberflächenwasser detektierten Konzentrationen befanden sich, abhängig von der Belastung, im unteren (my)g/L-Bereich und darunter. Quelle: Forschungsbericht

Monitoringprogramm zur Verwertung von Bodenmaterial gemäß §§ 6-8 Novelle BBodSchV

Die Paragraphen 6 bis 8 der vorgesehenen Novelle der BBodSchV enthalten neue Vorgaben hin-sichtlich des Auf- und Einbringens von Bodenmaterial unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (zugrunde gelegter Stand des Entwurfs der Novelle der BBodSchV für dieses Projekt: 4. Referentenentwurf der Mantelverordnung vom 06.02.2017). Es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Bodenmaterialien mit Feststoffgehalten von regulierten Stoffen zwischen dem einfachen und doppelten Vorsorgewert einer weiteren Verwertung zuzuführen unter der Voraussetzung, dass die Eluatwerte eingehalten werden. Für die Auswirkung dieser neuen Regelungen auf die Verwertung von Bodenmaterialien bestehen bisher noch Datendefizite besonders für organische Stoffe. Durch die Umstellung des Elutionsverfahrens von einem W/F von 10 l/kg (bisherige Regelung in der LAGA M 20) auf ein W/F von 2 l/kg bestehen zusätzliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Einstufung von Bodenmaterialien zu Verwertungszwecken. Im Rahmen des Vorhabens wurden unterschiedliche Bodenmaterialien (Baggergut, Bankettschälgut, Stadt- und Auenböden, Bergematerial) verschiedener Herkunft mit besonderem Fokus auf PAK untersucht. Von den unter die Kriterien fallenden, ausgewählten Bodenmaterialien wurden Feststoffgehalte, TOC-Gehalte sowie die Eluatwerte aus Säulenversuchen nach DIN 19528 und Schüttelversuchen nach DIN 19529 bei einem Wasser-/Feststoffverhältnis (W/F) von 2 l/kg und 10 l/kg ermittelt und gegenübergestellt. Mit den neuen und auch mit Auswertung vorhandener Daten kann hinsichtlich PAK gezeigt wer-den, dass mit Verabschiedung der neuen Regelungen sich zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten von Bodenmaterialien außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht eröffnen und deren Deponierung teilweise vermieden werden kann. Analysen zu anorganischen Schadstoffen wurden parallel miterfasst und ausgewertet. Quelle: Forschungsbericht

Weiterentwicklung des Prüfwertes für Ultrafeinstaubpartikel beim Umweltzeichen Blauer Engel für Drucker

In diesem Projekt wurde das Messverfahren und der Prüfwert es Blauen Engels für Bürogeräte mit Druckfunktion für die Partikelemission aus Bürogeräten validiert und weiterentwickelt (s. DE-UZ 205, Anhang S-M). Außerdem wurde zur Beurteilung der Veränderung der Emissionen aktueller gegenüber älteren Gerätegenerationen ein nicht repräsentativer Pool von table-top-Laserdruckern aufgebaut und die chemischen Emissionen wurden gemäß DE-UZ-205 gemessen. Ergänzend wurde eine quantitative chemische Analyse der anorganischen Feststoffe - insbesondere der Metalle - in den emittierten Aerosolen vorgenommen die Feststoffgehalte um 2 Massen-% ergaben. Diese Ergebnisse wurden gemeinsam mit neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen aus Laserdruckern ausgewertet. Zuletzt wurde untersucht und bestätigt, dass mit dem Ziel eines zukünftigen Umweltzeichens das Emissionsverhalten Kunststoff verarbeitender 3D-FDM-Drucker und/oder die darin verarbeiteten Verbrauchsmaterialien (Filamente) mit dem für Laserdrucker entwickelten Mess- und Prüfschema charakterisiert und quantifiziert werden können. Veröffentlicht in Texte | 217/2020.

Weiterentwicklung und Aktualisierung der Methodik zur Ermittlung der Ergebnisunsicherheit auf der Grundlage der durchgeführten Ringuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Ziel des Projektes war die Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Ergebnisunsicherheit für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung auf der Grundlage bereits durchgeführter Ringuntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich. Auf Basis der recherchierten Ringversuche für den Zeitraum von 2005 -2019 wurden verschiedene etablierte als auch neue Ansätze zur Modellierung der Vergleichpräzision und der damit verbundenen Unsicherheit angewendet bzw. entwickelt. Im Vergleich zu den Empfehlungen des Fachbeirates Bodenuntersuchungen (FBU) von 2008, die auf pauschalen prozentualen Unsicherheiten basieren, konnte durch Anwendung einer additiven Varianzfunktion eine deutlich verbesserte Modellierung der Vergleichstandardabweichung erzielt werden. Mit dem neu entwickelten Ansatz kann die analytische Unsicherheit als Teil der Ergebnisunsicherheit in Abhängigkeit des Feststoffgehaltes berechnet werden. Zudem ist es nun möglich für ausgewählte Stoffe und Stoffgruppen die Unsicherheit auf Basis einer individuellen Varianzfunktion zu berechnen. Darüber hinaus konnten auch Empfehlungen für neue Parameter abgeleitet werden. Quelle: Forschungsbericht

Weiterentwicklung des Prüfwertes für Ultrafeinstaubpartikel beim Umweltzeichen Blauer Engel für Drucker

Das Projekt ist eine Fortführung vorangegangener Forschungsprojekte zum gleichen Thema. In diesem Projekt wurde das Messverfahren und der Prüfwert für die Partikelemission aus Bürogeräten (siehe Vergabegrundlage DE-UZ 205, Anhang S-M) validiert und weiterentwickelt. Dies geschah erstens durch Auswertung der Qualität der im Zuge der Antragsbearbeitung für das Umweltzeichen beim RAL vorgelegten Prüfberichte der zugelassenen Prüfinstitute und - basierend darauf - durch Erarbeitung von technisch-methodischen Veränderungsvorschlägen für die Prüfung der chemischen Emissionen, inklusive der Partikelemissionen. Zweitens wurde zur Beurteilung der Veränderung der Emissionen aktueller gegenüber älteren Geräte-generationen ein nicht repräsentativer Pool von table-top-Laserdruckern aufgebaut und die chemischen Emissionen wurden gemäß DE-UZ-205, Anhang S-M gemessen. Ergänzend wurde eine quantitative chemische Analyse der anorganischen Feststoffe - insbesondere der Metalle - in den emittierten Aerosolen vorgenommen die Feststoffgehalte um 2 Massen-% ergaben. Diese Ergebnisse wurden gemeinsam mit neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen aus Laserdruckern ausgewertet, es besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Veränderung von Prüfkriterien und Prüfwerten. Drittens wurde untersucht und bestätigt, dass mit dem Ziel eines zukünftigen Umweltzeichens das Emissionsverhalten Kunststoff verarbeitender 3D-FDM-Drucker und/oder die darin verarbeiteten Verbrauchsmaterialien (Filamente) mit dem für Laserdrucker entwickelten Mess- und Prüfschema charakterisiert und quantifiziert werden können. Untersuchungen an Stereo-lithografie (SLA)-Druckern und Vorrichtungen zur Nach-Aushärtung (Curing Units) ergaben keine nachweisbaren Partikelemissionen. Quelle: Forschungsbericht

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