Das Projekt "RUBIN - PhoTech - VP4: Stadtluft" wird/wurde ausgeführt durch: Synantik GmbH - Industrielle Mess- und Regelungstechnik.
Das Projekt "RUBIN - PhoTech - VP4: Stadtluft, TP4.6: Aktiver photokatalytischer Abbau urbaner Luftschadstoffe in Leuchten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leipziger Leuchten GmbH.
Das Projekt "RUBIN - PhoTech - VP4: Stadtluft, TP4.1: Stadtluftreinigung mittels Photokatalyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Synantik GmbH - Industrielle Mess- und Regelungstechnik.
Das Projekt "Airglow-Forschung mit astronomischen Spektren" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Augsburg, Institut für Physik.In der oberen Erdatmosphäre ab 70 km herrschen spezielle Bedingungen, die ein Leuchten im sichtbaren und infraroten Licht verursachen. Die Airglow genannten Emissionen werden durch solare extreme Ultraviolettstrahlung hervorgerufen, die Luftmoleküle zerstört und Atome ionisert. Daraufhin finden diverse chemische Reaktionen und physikalische Prozesse statt, die teilweise zur Lichtemission durch verschiedene Atome und Moleküle führen. Bedeutend sind z.B. die Beiträge durch Sauerstoff- und Natriumatome sowie Hydroxyl-, Sauerstoff- und Eisenoxidmoleküle. Airglow ist zeitlich und räumlich sehr variabel und die damit verbundenen komplexen Prozesse sind noch nicht vollständig verstanden.Die direkte Erforschung der oberen Atmosphäre ist schwierig, da nur Raketen diese Höhe erreichen können. Daher werden hauptsächlich erd- und satellitengebundene Fernerkundungsmethoden angewendet. Die verbreitetsten Messverfahren erfassen nur einen kleinen Teil des Lichtspektrums, womit viele der gleichzeitigen und teilweise verknüpften Emissionen nicht studiert werden können.Eine bisher wenig genutzte aber vielversprechende Methode zur Airglowmessung sind astronomische Spektren von bodengebundenen Teleskopen. Neben dem Licht vom astronomischen Objekt zeigen diese immer auch atmosphärische Emissionen. Für astronomische Anwendungen müssen diese Beiträge aufwändig entfernt werden, aber für die Atmosphärenforschung sind sie wertvoll, zumal die Spektrographen an großen Teleskopen besonders leistungsfähig sind. Speziell Instrumente, die einen großen Spektralbereich abdecken, erlauben simultane Messungen von vielen verschiedenen Airglowemissionen.Das geplante Projekt wird auf Aufnahmen verschiedener Spektrographen am Very Large Telescope in Nordchile und Apache Point Observatory in New Mexico basieren. Der volle Datensatz, beginnend im Jahr 2000, wird um die 100.000 Spektren umfassen. Er wird viel größer sein als alles was bisher unter Nutzung von astronomischen Daten zur Erdatmosphäre publiziert worden ist.Das Projektziel ist die Charakterisierung der zeitlichen Variationen aller beobachtbaren Airglowemissionen in der oberen Erdatmosphäre mit besonderen Fokus auf (1) Linienemissionen von Hydroxyl- und Sauerstoffmolekülen, besonders im Hinblick auf ihren Wert als Temperaturindikator für die Klimaforschung, (2) Kontinuumsemission von Metall- und Stickoxiden und (3) hochvariablen aber zumeist schwachen Linienemissionen in der Ionosphäre. Die Analyse wird auch Modell-, ergänzende Satelliten- und bodengestützte Daten berücksichtigen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden einen signifikanten Beitrag zum Verständnis der chemischen und physikalischen Prozesse in der oberen Atmosphäre, aber auch zur Atom- und Molekülphysik liefern. Mit besseren Modellen der Emissionen wird es auch möglich werden die natürliche Nachthimmelshelligkeit genauer abzuschätzen und astronomische Daten besser zu verarbeiten.
Der Datensatz umfasst das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Delmenhorst. Die Daten bilden sowohl die Kabel, als auch die zugehörigen Leuchten und Armaturen ab.
An den Anlagen der öffentlichen Beleuchtung dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden und es darf keine Beeinträchtigung der Beleuchtung eintreten. Wahlwerbung an Lichtmasten ist daher nur in dem Umfang erlaubt, der die Stand- und Betriebssicherheit des Lichtmastes nicht gefährdet. Wahlwerbung ist nur an den Masten erlaubt, für die nicht bereits eine anderweitige Sondernutzung (z.B. Ladeinfrastruktur) erlaubt worden ist. Das Format des Wahlplakates darf die Größe A0 (Höhe 1,18 m und Breite 0,84 m) nicht übersteigen. Aus Standsicherheitsgründen sind – je nach Masthöhe – maximal drei Wahlplakate je Mast zulässig, die Plakate sind ausschließlich im Hochformat anzubringen. Für die Befestigung der Halterungen dürfen ausschließlich nichtrostende Materialien (z.B. Kabelbinder) verwendet werden. Die Verwendung selbstklebender Materialien ist nicht gestattet. Die Höhe der Unterkante der Wahlwerbung darf im Fahrbahnbereich 4,50 m und im Fußgänger- bzw. Radfahrerbereich 2,50 m nicht unterschreiten. Bei Aufstellern an Lichtmasten ist darauf zu achten, dass der ungehinderte Zugang zum Mastklappenbereich sichergestellt ist. Der Sicherheitsbereich von 0,50 m zur Fahrbahnkante und 0,25m zu Geh- und Radwegen ist einzuhalten. Die Nutzung von Laternenmasten mit einer Masthöhe bis zu 3,50 m ist ausgeschlossen. Die Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Gasstraßenbeleuchtung ist aufgrund der Brandlast nicht gestattet. Die zusätzliche Windangriffsfläche führt darüber hinaus zur Lockerung der Verbindung der Gasanschlussrohre. Die Standorte der Gasstraßenbeleuchtung sind im Geoportal Berlin abrufbar. Karte Öffentliche Beleuchtung im Geoportal Die Nutzung der Maste in Grünanlagen ist ausgeschlossen. Das Anbringen von Wahlwerbung an Verkehrseinrichtungen (z.B. Maste mit Verkehrszeichen, Signalgebern) ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass keine Sichteinschränkungen auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entstehen. Das Anbringen von Werbeträgern an historischen/gestalteten Leuchten und Masten ist nicht gestattet. Ein Katalog dieser Masten ist dem PDF-Dokument „Katalog historischer und gestalteter Maste“ zu entnehmen. Bei der Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen elektrisch betriebenen Beleuchtung ist zu beachten, dass der Schutz der Funkantenne sowie die Erkennbarkeit der Mastnummer gewährleistet sind. Darüber hinaus ist die Zugänglichkeit der Mastklappe sicher zu stellen (siehe PDF-Dokument „Anbringen von Zusatzeinrichtungen“ ) damit die Wartung der Leuchte und des Mastes nicht behindert wird. Am Wahltag ist während der Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) die Wahlwerbung im Umkreis vom 30 Metern des Zugangs eines Grundstückes, auf dem sich ein Wahllokal befindet, verboten (siehe § 28 Landeswahlgesetz). Entsprechende Wahlwerbung ist daher während der Wahlzeit zu entfernen. Sollte die Wahlwerbung entgegen dieser Auflagen angebracht worden sein, kann die Werbung ohne vorherige Aufforderung an den Sondernutzer durch den Betreiber der öffentlichen Beleuchtung entfernt werden. Bei der Entfernung der Plakate ist darauf zu achten, dass alle Befestigungsmaterialien restlos zu beseitigen sind und die Oberflächenbeschichtung der Masten nicht beschädigt wird. Ebenso ist eine Beschädigung der Funkantenne sowie Mastnummer auszuschließen. Sollte dies dennoch passieren, ist der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung unverzüglich über den Schaden zu informieren (Hotline: (0800) 110 2010) Kosten für die Herstellung, die Anbringung sowie die Entfernung der Wahlplakate trägt allein der Sondernutzer. Ebenso gehen Ersatzvornahmen zu Lasten des Sondernutzers. Für die Nutzung der Maste durch Zirkusplakate gelten die Vorgaben entsprechend.
Im Volkspark Hasenheide hat das Land Berlin im Dezember 2024 die neuen Beleuchtungsanlagen in Betrieb genommen. Seitdem wird auf dem Radweg eine intelligente Beleuchtung erprobt, das Licht auf dem Radweg „läuft mit“. Die Beleuchtung der übrigen Wege wurde ebenfalls erneuert und mit modernen LED-Leuchten ausgestattet. Auch diese Leuchten werden in den verkehrsarmen Nachtstunden auf ein niedrigeres Beleuchtungsniveau abgesenkt, es „läuft“ – anders als beim Radweg – nicht mit. Bis Ende Mai werden Nutzerinnen und Nutzer befragt. Auf den Lichtmasten, aber auch auf Flyern in Veranstaltungsorten und gastronomischen Einrichtungen der Umgebung, gibt es einen QR-Code, der zu einem Fragebogen führt, den das Fachgebiet Lichttechnik der TU Berlin entwickelte und auswerten wird. Noch bis Ende Mai besteht die Möglichkeit, an dieser Befragung teilzunehmen, deren Ergebnisse im Sommer vorliegen sollen.
In der Grünanlage Görlitzer Park hat das Land Berlin ein neues Beleuchtungskonzept umgesetzt und im Rahmen des Vorhabens alle bereits bestehenden 75 Beleuchtungsanlagen modernisiert und mit neuen, steuerbaren Leuchten ausgestattet. Zudem sind 43 Lichtpunkte neu entstanden. Die Kosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 650.000,00 Euro, die Finanzierung erfolgte aus dem Mitteln des Berliner Sicherheitsgipfels. Mit der neuen Beleuchtung sollen die Hauptwege sowie die Ein-und Ausgänge des Parks gut ausgeleuchtet und damit ein sicheres Gefühl bei der Nutzung in den Abend- und Nachtstunden geschaffen werden. Auf der Basis der Festlegungen des Berliner Sicherheitsgipfels und dem von den Sicherheitsbehörden formulierten Bedarf, wurde das Projekt im Einklang mit dem Charakter der Grünanlage und entsprechend den Belangen des Umwelt- und des Naturschutzes umgesetzt. Deshalb wurden die LED-Leuchten so ausgewählt, dass das Licht gezielt nach unten und so wenig wie möglich in die Vegetation und die Randbereiche der Wege strahlt. Die Leuchten sind im regulären Betrieb gedimmt. So werden die Auswirkungen auf nachtaktive Lebewesen und die Lichtverschmutzung auf ein Mindestmaß reduziert. Auch die Lichtfarbe wurde bewusst so gewählt, dass das Licht wenig attraktiv für diese Arten ist. Trotzdem sind die Wege gleichmäßig und sehr gut beleuchtet. Um auch den Sicherheitsanforderungen nachzukommen, kann die Beleuchtung im gesamten Park bei Bedarf – zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz- angepasst werden. Ein Anruf der Sicherheitsbehörden in der Leitstelle der Stromnetz Berlin GmbH genügt, und das Beleuchtungsniveau erhöht sich in Sekunden deutlich. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Diverse bisher unbeleuchtete Bereiche sind mit neuen Lichtpunkten ausgestattet worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Ratiborstraße zum mittleren Hauptweg, im Eingangsbereich Skalitzer Straße parallel zur Wiener Straße oder Hochmaste zur Beleuchtung der Görlitzer Brücke. Beleuchtungsanlagen auf bisher bereits beleuchteten Wegen sind durch zusätzliche Lichtpunkte ergänzt worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Falckensteinstraße zum mittleren Hauptweg. Alle Leuchten im Park sind jetzt mit einer Steuerung ausgestattet. Diverse Eingangsbereiche außerhalb des Parks werden jetzt besser ausgeleuchtet, Gasleuchten in diesen Bereichen umgerüstet und teilweise mit zusätzlichen Beleuchtungsanlage ergänzt, zum Beispiel im Eingangsbereich Oppelner Straße. Die Planung und die Umsetzung des Vorhabens erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und den Sicherheitsbehörden. Nur unter dieser Voraussetzung war die Planung und Umsetzung innerhalb von 24 Monaten möglich.
Im Springpfuhlpark in Marzahn-Hellersdorf kommen erstmals in Berlin eine größere Anzahl von Solarleuchten zum Einsatz. Die alten Leuchten waren dringend zu erneuern, auch die Verkabelung hätte ersetzt werden müssen. Im Rahmen des Pilotvorhabens soll nun erprobt werden, ob die 18 Solarleuchten im Regelbetrieb eingesetzt werden und ob sie auch in den sonnenarmen Monaten in Berlin langfristig funktionieren können. Das Vorhaben ist in einer Grünanlage umgesetzt worden. Eine gesetzliche Pflicht zur Beleuchtung besteht hier – anders als im öffentlichen Straßenland – nicht. Das Pilotprojekt ist auf eine Laufzeit von zumindest einem Jahr ausgelegt, sechs unterschiedliche Leuchtentypen von vier Herstellern sollen zeigen, mit welchem Aufwand sie zu betreiben sind. Für jeden Anlagentyp gibt es einen vollsonnigen, einen leicht schattigen und einen schattigen Standort. Auf diese Weise soll der Einfluss der Verschattung auf das eingesetzte System realistisch bewertet werden können. Einige Leuchten reagieren mit hellerem Licht auf die Bewegung von Passanten. Andere Hersteller bieten diese Funktion nicht. Die Solarpaneele haben die Hersteller auf unterschiedliche Weise angebracht, im Mast integriert oder über der Leuchte befestigt. Auch hier wird der Langzeittest zeigen, welches System sich bewährt. Die Vorteile der Solarbeleuchtung liegen auf der Hand, die Kosten für Energie und für die Verkabelung der Anlagen entfallen. Die Investitionskosten für Maste und Leuchten sind hingegen deutlich höher als bei konventionellen Anlagen. Insgesamt wurden für das Vorhaben mit 150.000 Euro aus dem Innovationsfonds des Landes Berlin finanziert.
Im stark frequentierten Volkspark Hasenheide wurde in einem Berliner Pilotprojekt eine Grünanlage mit intelligenten Leuchten ausgestattet. Den Volkspark Hasenheide beleuchteten zuvor 35 Leuchten, überwiegend aus den 1970er Jahren. Viele der Leuchten waren reparaturbedürftig oder beleuchteten aufgrund ihrer Bauform sowohl die Parkwege als auch die anliegende Natur. Der Park wird von Nord nach Süd von einem Radweg durchzogen, welcher den Graefekiez mit dem Boddinkiez verbindet. Da dieser sehr gut ausgebaut ist, sind hohe Geschwindigkeiten möglich. Auf einem 800m langen Mittelstück fehlte bisher eine Beleuchtung. Gerade auf diesem, vormals unbeleuchteten Zwischenstück, ist der Weg immer wieder von großen Laubbäumen unterbrochen, die zum Teil mitten auf dem Weg wachsen. Im Zuge der dringend notwendigen Beleuchtungsmodernisierung wurde die alte Beleuchtungsanlage im Park grunderneuert und der bisher unbeleuchtete Radweg zusätzlich mit Leuchten ausgestattet. Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit sollte auch der Schutz nachtaktiver Lebewesen berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, wurde die gesamte Anlage digitalisiert und mit intelligenten Leuchten ausgestattet. Der Radweg wird jetzt dynamisch beleuchtet, die Leuchten reagieren mittels Sensoren auf die Nutzenden des Weges. Das Licht “läuft mit“. Erkennt einer der Sensoren eine sich nähernde Person, so werden die Leuchten in der direkten Umgebung auf ein höheres Beleuchtungsniveau angehoben. In Zeiten ohne Besucherinnen und Besucher im Park wird das Licht auf ein sehr niedriges Niveau abgesenkt. Das Beleuchtungsniveau wird also nur dann angehoben, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Die Beleuchtung der übrigen im Plan gekennzeichneten Wege wurde ebenfalls erneuert und mit modernen LED-Leuchten ausgestattet. Auch diese Leuchten werden in den verkehrsarmen Nachtstunden auf ein niedrigeres Beleuchtungsniveau abgesenkt. Aber hier läuft das Licht nicht mit. Im Rahmen des Bauvorhabens wurden sowohl die Beleuchtungsanlagen als auch das elektrische Versorgungsnetz komplett erneuert. Die Kosten beliefen sich auf rund 800.000 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens begann im Sommer 2023 und wurde im Herbst 2024 abgeschlossen.
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