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Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

LSG Lauchagrund Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue  treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von  J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

LSG Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe

Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes geht auf einen Beschluss des Bezirkstages Magdeburg über die Erklärung von neun Landschaftsteilen zu Landschaftsschutzgebieten Punkt c) „Uchte- Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe“ im Jahre 1975 zurück. Das LSG wurde durch eine Änderungsverordnung der Landkreise Stendal und Altmarkkreis Salzwedel im Jahre 2002 neu verordnet und damit an die Bedingungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt angepasst. Das ehemalige LSG wurde dabei vor allem im Süden um wertvolle Natur- und Landschaftsteile ergänzt. Es erstreckt sich nunmehr in südlicher Richtung bis nahe der Stadt Tangerhütte und schließt dort das NSG „Mahlpfuhler Fenn“ ein. Durch die Änderungsverordnung verdoppelte sich die Fläche des LSG nahezu und besitzt aktuell eine Fläche von 12.395 ha, wovon 11.176 ha im Landkreis Stendal und 1.219 ha im Altmarkkreis Salzwedel liegen. Geologisch gesehen kennzeichnen das Gebiet ausgedehnte Sand- und Kiesaufschüttungen der saalekaltzeitlichen Schmelzwässer sowie Grundmoränen aus Geschiebelehmen und Sanden. In den ehemaligen Schmelzwasserbahnen verlaufen die Flüsse Uchte und Tanger. Das LSG enthält Teile der folgenden sechs Landschaftseinheiten: 1. Colbitz- Letzlinger Heide, 2. Tangerniederung, 3. Uchteniederung, 4. Querstädter Hochfläche, 5. Trüstedter Hochfläche, 6. Vinzelberg- Buchholz- Tangermünder Hochfläche. Das LSG umfasst einen landschaftlich reich gegliederten Bereich am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Charakteristisch ist der Quellreichtum am Heiderand, an dem die in der Heide versickernden Niederschläge teilweise wieder zu Tage treten. Im LSG befinden sich Zwischen- und Niedermoore, Niederungsgebiete mit Feuchtwiesen, offene Dünenebereiche, großflächige Calluna- Heiden und Sandtrockenrasen mit ihrer jeweils charakteristischen Flora und Fauna. Im nordwestlichen Teil stocken ausgedehnte Wälder, die besonders wegen ihrer Größe und somit als Habitat für zahlreiche Arten schutzwürdig sind. Kleinflächige Erlenbrüche, Erlen- Eschen- und Eichen-dominierte Laubmischwälder sind darin ebenfalls enthalten. Am Nordwestrand der Letzlinger Heide südlich von Uchtspringe entspringt die Uchte am nördlichen Abhang des Springberges. Die Niederung der Uchte ist landschaftlich sehr strukturreich gegliedert. Der Wechsel von Grünland, Eichenwäldern und kleinen Nadelholzforsten, Erlen- Eschenwäldern, kleinen Erlenbrüchen sowie Erlenreihen charakterisiert das Gebiet besonders. Die Uchte durchfließt die Orte Börgitz, Staats sowie Käthen und verlässt bei Deetz das LSG. Der Tanger, der im Tal eines ehemaligen Elblaufes (Tangerhütter Niederung) fließt, sowie seine zahlreichen Quellbäche kennzeichnen den Südostteil des LSG. Der Ursprung des Tangers ist in 52 m über NN bei Wittenmoor zu suchen. Bei Schleuß verlässt er das LSG, so dass Mittel- und Unterlauf des Tangers außerhalb des LSG liegen. Innerhalb des LSG liegen die NSG „Mahlpfuhler Fenn“ und NSG „Fenn“ sowie die geschützten Parkanlagen Wittenmoor, Vinzelberg, Vollenschier und Brunkau, das FND „Spitzer Berg“ bei Uchtspringe, das FND „Uchtequelle“ und das FND „Polnischer Berg“. Im LSG befinden sich außerdem das FFH-Gebiet „Fenn in Wittenmoor“ (DE 3436 301), das FFH-Gebiet "Spitzberg südwestlich Klinke" (DE 3435 302) und Teilbereiche der FFH-Gebiete „Tanger-Mittel- und Unterlauf“ (DE 3536 302), „Mahlpfuhler Fenn“ (DE 3536 301), "Secantsgraben, Milde und Biese" (DE 3334 301), "Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3535-301). Es liegen ca. 80% der Fläche vom EU-Vogelschutzgebiet 0026 „Mahlpfuhler Fenn“ (DE 3436 301) und kleinere Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes 0012 "Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3635 401) im LSG. Das LSG dient als Pufferzone für die in ihm gelegenen Naturschutzgebiete und internationalen Schutzgebiete, die zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume und Arthabitate, die durch das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschützt werden, dienen. Das LSG hat durch seine Vielfalt an Landschaftsbildern und Lebensräumen, seinen Wald- und Wasserreichtum eine besondere Bedeutung für die Erholung und den Klimaschutz. Letzte Aktualisierung: 17.06.2026

Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta - Originär

Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.

Produktion und Konsumption (Flüsse) der klimarelevanten Spurengase, Lachgas und Methan in einem Dauergrünland unter steigender atmosphärischer CO2-Konzentration

Außer dem bekannten Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) existieren weitere stark klimawirksame Spurengase biologischen Ursprungs, z.B. Lachgas (N2O) und Methan (CH4), die mikrobiell im Boden produziert (N2O, CH4) oder im Falle des Methans auch verbraucht (oxidiert) werden. Die steigende atmosphärische CO2-Konzentration kann sich über die Pflanzen in vielfacher Weise auf die bodenmikrobiellen, Spurengasproduzierenden Prozesse auswirken. So ist beispielsweise nachgewiesen worden, dass der Wasserverbrauch der Pflanzen unter erhöhtem CO2 häufig sinkt und die Abgabe von leicht zersetzbarem Kohlenstoff an den Boden (Wurzelexudation) steigt. Beides könnte die Denitrifikation und damit die N2O-Produktion begünstigen, ebenso die Methanproduktion, wenn im Boden anaerobe Bedingungen (z.B. durch Überflutung) eintreten. Steigende Bodenfeuchte würde zugleich die Sauerstoff-abhängige Methanoxidation im Oberboden hemmen. Zu diesem Thema existieren bislang weltweit nur Kurzzeit- und Laborstudien. Im hier vorgestellten Projekt werden im Freilandexperiment die Langzeitauswirkungen steigender atmosphärischer CO2-Konzentrationen über das System Pflanze-Boden auf die Flüsse der klimawirksamen Spurengase N2O und CH4 in einem artenreichen Dauergrünland untersucht. Hierzu gelangt ein im Institut für Pflanzenökologie neuentwickeltes Freiland-CO2-Anreicherungssystem (FACE) zur Anwendung, bei dem die CO2-Konzentration in drei Anreicherungsringen seit Mai 1998 um etwa 20 Prozent gegenüber den drei Kontrollringen erhöht wurde. Über die Jahresbilanzierungen der Spurengasflüsse sowie über begleitende Prozessstudien soll geklärt werden, wie und auf welche Weise erhöhtes CO2 auf die N2O- und CH4-Spurengasflüsse rückwirkt. Die ersten Ergebnisse zeigen deutlich, dass in einem etablierten artenreichen Ökosystem wie dem untersuchten Feuchtgrünland zuerst die unterirdischen Prozesse auf die steigenden CO2-Konzentrationen reagierten (Bestandesatmung). Die oberirdische Biomasse zeigte erst nach etwa 1,5 Jahren der CO2-Anreicherung einen signifikanten Zuwachs gegenüber den Kontrollflächen. Im Jahr 1997, vor dem Beginn der CO2 -Anreicherung, waren sowohl die N2O-Emissionen als auch die CH4 Flüsse auf den (späteren) Anreicherungs- und den Kontrollflächen fast identisch. Seit Beginn der Anreicherung hingegen sind die N2O-Emissionen vor allem während der Vegetationsperiode dramatisch angestiegen: auf 278 Prozent der Emissionen der Kontrollflächen. Die Methanoxidation war rückläufig unter erhöhtem CO2: Mittlerweile oxidieren die CO2 Anreicherungsflächen 20 Prozent weniger CH4 als die Kontrollflächen (Jahr 2000), wobei auch hier der größte Unterschied während der Vegetationsperiode auftrat. Eine erhöhte Bodenfeuchte kommt als Erklärung nicht in Frage, da sich diese nicht geändert hat.

Gebiete mit Standarddatenbögen Kontakt Gebiete mit unbestätigten Planungen Hinweise: Natura 2000-Landesverordnung und Standarddatenbögen Veröffentlichungen

Kontakt Natura 2000 und geschützte Teil von Natur und Landschaft Naturschutz Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Frau Heike Hoppe Tel.: +49 345 5704-611 E-Mail an Frau Hoppe Gebietsname EU_Nr.= Standarddatenbogen_2020 (PDF) Landes_Nr.= Gebietskarte (PDF) Schutz-und Erhaltungsziel (SEZ) (PDF) Managementplan (MMP / Jahr) A Aland-Elbe-Niederung DE 2935 401 SPA0006LSA SEZ Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen DE 2935 301 FFH0007LSA SEZ Alte Elster und Rohrbornwiese bei Premsendorf DE 4244 301 FFH0075LSA Alte Schule in Ahlsdorf DE 4434 304 FFH0218LSA Altengrabower Heide DE 3839 301 FFH0274LSA Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz DE 4431 302 FFH0100LSA MMP / 2013 Annaburger Heide DE 4344 302 FFH0176LSA Arendsee DE 3134 301 FFH0252LSA Auenwald Plötzkau DE 4236 401 SPA0017LSA Auenwälder bei Plötzkau DE 4236 301 FFH0164LSA B Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland DE 3732 302 FFH0041LSA Bebertal bei Hundisburg DE 3734 303 FFH0237LSA Beeke-Dumme-Niederung Neumeldung DE 3132-302 FFH0288LSA MMP / 2023 Bere und Mosebach südwestlich Stiege DE 4331 301 FFH0095LSA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd DE 4737 401 SPA0025LSA SEZ Bergholz nördlich Halle DE 4437 305 FFH0116LSA Bergwiesen bei Königshütte DE 4230 303 FFH0090LSA Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland DE 4231 306 FFH0222LSA SEZ Bielsteintunnel bei Hüttenrode DE 4231 304 FFH0220LSA SEZ Binnendüne bei Scharlibbe DE 3338 301 FFH0015LSA Binnendüne Gommern DE 3936 302 FFH0166LSA SEZ Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA MMP / 2021 Bode und Selke im Harzvorland DE 4133 301 FFH0172LSA Bodenschwende bei Horla im Südharz DE 4433 302 FFH0099LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale DE 4231 303 FFH0161LSA MMP / 2011 Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt DE 4634 301 FFH0135LSA MMP / 2006 Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA MMP / 2017 Brandberge in Halle DE 4437 309 FFH0179LSA Brauereikeller Gardelegen DE 3434 303 FFH0230LSA Bresker Forst östlich Oranienbaum DE 4141 302 FFH0130LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA MMP / 2019 Buchenwald östlich Klötze DE 3333 301 FFH0186LSA Buchenwälder um Stolberg FFH0097LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwälder um Stolberg SPA0030LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide DE 4341 301 FFH0133LSA Bunker bei der Halde Pfännerhall DE 4737 301 FFH0229LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz DE 4432 301 FFH0101LSA Burg Saaleck DE 4836 308 FFH0216LSA Bürgerholz bei Burg DE 3637 302 FFH0040LSA Bürgerholz bei Rosian DE 3838 301 FFH0057LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt DE 4233 302 FFH0177LSA MMP / 2011 C Colbitzer Lindenwald DE 3635 302 FFH0029LSA MMP / 2012 Colbitz-Letzlinger Heide DE 3535 301 FFH0235LSA MMP / 2012 D Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg DE 4534 301 FFH0110LSA Der Most bei Harpe DE 3035 301 FFH0006LSA SEZ Dessau-Wörlitzer Elbauen DE 4140 304 FFH0067LSA MMP / 2015 Devonkalkgebiet bei Elbingerode und Rübeland DE 4231 302 FFH0082LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA MMP / 2017 Diesdorfer Wohld DE 3231 301 FFH0245LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA MMP / 2014 Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA MMP / 2023 Dommitzscher Grenzbach DE 4342 306 FFH0259LSA MMP / 2022 Drömling DE 3533 301 FFH0018LSA SEZ E Eckartsberga Keller Gartenstraße DE 4835 306 FFH0255LSA Eckartsberga Weinkeller Marienthal, Dorfstr. 11 DE 4835 305 FFH0215LSA Ecker- und Okertal DE 4029 301 FFH0044LSA Ehle zwischen Möckern und Elbe DE 3837 301 FFH0199LSA Eiskeller in Klötze DE 3333 302 FFH0223LSA Eislebener Stiftsholz DE 4535 301 FFH0111LSA Elbaue bei Bertingen DE 3637 301 FFH0037LSA MMP / 2009 Elbaue Beuster-Wahrenberg DE 3036 301 FFH0008LSA SEZ Elbaue Jerichow DE 3437 401 SPA0011LSA MMP / 2010 Elbaue Steckby-Lödderitz DE 4037 302 FFH0054LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung DE 3736 301 FFH0038LSA MMP / 2009 Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg DE 3138 301 FFH0009LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Derben und Schönhausen DE 3437 302 FFH0157LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Griebo und Prettin DE 4142 301 FFH0073LSA MMP / 2022 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg DE 3936 301 FFH0050LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3238 302 FFH0012LSA MMP / 2009 Elendstal im Hochharz DE 4230 302 FFH0088LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA MMP / 2011 Engelwurzwiese bei Zwintschöna DE 4538 301 FFH0142LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA SEZ MMP / 2011 Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle DE 4437 306 FFH0119LSA MMP / 2011 Bachelorarbeit Hochschule Anhalt Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinke DE 3636 302 FFH0184LSA Eschengehege nördlich Tangerhütte DE 3536 303 FFH0171LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck FFH0045LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck SPA0027LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fasanengarten Iden DE 3237 301 FFH0238LSA MMP / 2022 Feldflur bei Kusey DE 3432 401 SPA0024LSA Fenn in Wittenmoor DE 3436 301 FFH0033LSA Feuchtwiese bei Dobien DE 4041 302 FFH0250LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA MMP / 2011 Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA MMP / 2014 Fledermausquartier Bunker Dornberg DE 3636 303 FFH0282LSA Fledermausquartier in der Kirche Branderoda DE 4736 304 FFH0146LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA MMP / 2023 Forst Bibra DE 4735 302 FFH0139LSA Forsthaus Mullberg DE 4141 303 FFH0211LSA Friedenthaler Grund DE 4042 303 FFH0240LSA Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen DE 4338 301 FFH0127LSA Fuhnesümpfe östlich Löbejün DE 4337 301 FFH0115LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LS MMP / 2013, Erg. 2020 Gehölz bei Osterfeld DE 4937 301 FFH0248LSA SEZ Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA MMP / 2011 Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen DE 4244 302 FFH0074LSA Gewässersystem der Helmeniederung DE 4533 301 FFH0134LSA MMP / 2002 außerhalb SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 innerhalb SPA0004LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz DE 4434 301 FFH0108LSA Glücksburger Heide FFH0068LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Glücksburger Heide SPA0022LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming DE 3940 301 FFH0060LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA MMP / 2014 Grabensystem Drömling DE 3532 301 FFH0020LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA MMP / 2022 Großes Bruch bei Wulferstedt DE 3932 301 FFH0043LSA Güsener Niederwald DE 3638 301 FFH0039LSA Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra DE 4835 301 FFH0190LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Hakel DE 4134 401 SPA0005LSA MMP / 2015 Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA MMP / 2015 Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA MMP / 2022 Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str. 25 DE 3734 302 FFH0206LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA MMP / 2021 Harzer Bachtäler DE 4330 301 FFH0089LSA Havel nördlich Havelberg DE 3138 302 FFH0010LSA Heers bei Blankenburg DE 4131 302 FFH0203LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA MMP / 2010 Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) DE 4531 401 SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 Hermannshöhle Rübeland DE 4231 305 FFH0221LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA MMP / 2002 Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA MMP / 2014 Hochharz DE 4229 301 FFH0160LSA Hohes Holz bei Eggenstedt DE 3933 301 FFH0042LSA Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga DE 4835 302 FFH0191LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Huy nördlich Halberstadt FFH0047LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 Huy nördlich Halberstadt SPA0028LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 I Ihle zwischen Friedensau und Grabow DE 3737 302 FFH0167LSA J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA MMP / 2015 Jederitzer Holz östlich Havelberg DE 3238 301 FFH0013LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA MMP / 2021 Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA MMP / 2021 Jeggauer Moor DE 3433 301 FFH0019LSA SEZ K Kalbescher Werder bei Vienau DE 3234 301 FFH0003LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau DE 4536 305 FFH0227LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA MMP / 2023 Keller Schloßruine Zerbst DE 4038 301 FFH0225LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA MMP / 2013 Kirche Großjena DE 4836 307 FFH0214LSA Kirche in Bülstringen DE 3634 302 FFH0205LSA Kirche Muldenstein DE 4340 303 FFH0217LSA Kirche Nebra DE 4735 303 FFH0212LSA Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle DE 4042 302 FFH0234LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA MMP / 2012 Klietzer Heide DE 3338 302 FFH0159LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA MMP / 2022 Kloster in Remkersleben DE 3933 302 FFH0209LSA Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde DE 3634 301 FFH0025LSA Köhe westlich Winterfeld DE 3233 301 FFH0185LSA Korgscher und Steinsdorfer Busch DE 4144 301 FFH0069LSA Krumker Holz und Wälder östlich Drüsedau DE 3136 301 FFH0279LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA MMP / 2023 Kuckenburger Hagen DE 4535 302 FFH0140LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA MMP / 2010 Kuhlache und Elsteraue bei Jessen DE 4243 302 FFH0070LSA Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau DE 4138 301 FFH0125LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA SEZ MMP / 2010 Kupferschieferhalden bei Hettstedt DE 4335 301 FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld DE 4434 302 FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Wimmelburg DE 4434 303 FFH0109LSA L Landgraben-Dumme-Niederung DE 3132 401 SPA0008LSA Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel DE 3132 301 FFH0001LSA MMP / 2014 Langes Holz und Steinberg westlich Hettstedt DE 4334 301 FFH0104LSA Lappwald südwestlich Walbeck DE 3732 301 FFH0028LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 301 FFH0078LSA MMP / 2011 Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA MMP / 2022 Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga DE 4835 303 FFH0196LSA Löhnsdorfer Revier bei Göritz DE 3940 302 FFH0061LSA M Magerweide Aschkabel DE 3034 301 FFH0265LSA Mahlpfuhler Fenn FFH0035LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Mahlpfuhler Fenn SPA0026LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA MMP / 2010 Marienborn DE 3732 305 FFH0286LSA Marktkirche Quedlinburg DE 4232 305 FFH0204LSA Milde-Niederung/Altmark DE 3334 401 SPA0009LSA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst DE 4139 401 SPA0001LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Mittlere Oranienbaumer Heide SPA0032LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Moorweide bei Stapen DE 3232 304 FFH0253LSA Mooswiese Hottendorf östlich Gardelegen DE 3435 301 FFH0031LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA MMP / 2017 Muldeaue oberhalb Pouch DE 4340 301 FFH0180LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster DE 4142 401 SPA0016LSA MMP / 2022 Muschelkalkhänge westlich Halle DE 4536 303 FFH0123LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA MMP / 2022 Nienburger Auwald-Mosaik DE 4136 301 FFH0103LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA MMP / 2011 Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle DE 4437 307 FFH0120LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 30 FFH0059LSA MMP / 2022 Obere Ohre DE 3431 302 FFH0017LSA Ohreaue DE 3331 302 FFH0275LSA MMP / 2015 Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben DE 3734 301 FFH0048LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA MMP / 2013 Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA MMP / 2022 Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA MMP / 2014 P Pfaffenheide-Wörpener Bach nördlich Coswig DE 4040 301 FFH0064LSA Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA SEZ MMP / 2011 Pinge Weißer Stahlberg Rübeland DE 4231 307 FFH0224LSA SEZ Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA MMP / 2022 Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA MMP / 2022 Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA MMP / 2015 R Radeweg bei Hasselfelde DE 4330 302 FFH0094LSA Rathaus Sangerhausen DE 4533 303 FFH0210LSA Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA MMP / 2011 Rohnberg, Westerberg und Köhlerholz bei Ilsenburg DE 4129 301 FFH0046LSA Rohrberger Moor DE 3232 301 FFH0170LSA Röhricht und Salzwiesen am Süßen See DE 4536 301 FFH0113LSA MMP / 2015 Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau DE 4039 301 FFH0062LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA MMP / 2011 Saaleaue bei Groß Rosenburg DE 4037 303 FFH0053LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA MMP / 2011 Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA MMP / 2011 Saalehänge bei Goseck DE 4837 301 FFH0183LSA Saalehänge bei Tultewitz südlich Bad Kösen DE 4936 301 FFH0195LSA Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen DE 4836 304 FFH0153LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA MMP / 2016 Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA MMP / 2016 Salziger See und Salzatal DE 4536 401 SPA0020LSA MMP / 2016 Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA MMP / 2010 Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA SEZ MMP / 2010 Sand-Silberscharten-Standort bei Quedlinburg DE 4132 303 FFH0086LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA MMP / 2022 Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA SEZ MMP / 2011 Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA MMP / 2021 Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA MMP / 2022 Schlossberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA MMP / 2023 Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt DE 4635 301 FFH0137LSA Schweinitz bei Loburg DE 3839 302 FFH0247LSA Schweinitzer Fließ DE 4144 302 FFH0175LSA Schwermetallrasen bei Hornburg DE 4535 303 FFH0201LSA SEZ Secantsgraben, Milde und Biese DE 3334 301 FFH0016LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege DE 4332 302 FFH0096LSA MMP / 2010 Silberkuhle bei Bodendorf DE 3633 302 FFH0207LSA Spaltenmoor östlich Friedrichsbrunn DE 4332 301 FFH0162LSA MMP / 2011 Spetze und Krummbek im Ohre-Aller-Hügelland DE 3633 301 FFH0023LSA Spitzberg südwestlich Klinke DE 3435 302 FFH0278LSA SEZ Stauberg nördlich Oebisfelde DE 3531 301 FFH0022LSA SEZ Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA MMP / 2010 Stendaler Rohrwiesen DE 3437 303 FFH0232LSA MMP / 2022 Stendaler Stadtforst DE 3337 302 FFH0233LSA MMP / 2022 Stimmecke bei Suderode DE 4029 302 FFH0173LSA Stollen und Trockenrasen bei Unterfarnstädt DE 4535 304 FFH0226LSA Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode DE 4230 301 FFH0081LSA SEZ Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg DE 3835 301 FFH0174LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA MMP / 2002 Süppling westlich Weißewarte DE 3537 303 FFH0036LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA MMP / 2023 Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA MMP / 2021 Taube-Quelle und Auengebiet bei Möst DE 4239 301 FFH0128LSA Teufelsmauer nördlich Thale DE 4232 301 FFH0091LSA SEZ Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA MMP / 2021 Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA MMP / 2022 Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA MMP / 2014 Trockenrasen am Wendelstein DE 4734 302 FFH0194LSA Trockenrasenfläche bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA MMP / 2022 Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA MMP / 2017 U Uchte unterhalb Goldbeck DE 3236 301 FFH0231LSA Unstrutaue bei Burgscheidungen DE 4735 307 FFH0272LSA Untere Havel und Schollener See DE 3239 301 FFH0011LSA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See DE 3239 401 SPA0003LSA Untere Muldeaue DE 4239 302 FFH0129LSA MMP / 2013 Untere Ohre DE 3735 301 FFH0024LSA Untere Schwarze Elster DE 4143 301 FFH0071LSA MMP / 2022 V Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide DE 3839 401 SPA0014LSA Vogelschutzgebiet Annaburger Heide DE 4244 401 SPA0023LSA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide DE 3635 401 SPA0012LSA MMP / 2015 Vogelschutzgebiet Drömling DE 3532 401 SPA0007LSA SEZ Vogelschutzgebiet Fiener Bruch DE 3639 401 SPA0013LSA MMP / 2011 Vogelschutzgebiet Hochharz DE 4229 401 SPA0018LSA Vogelschutzgebiet Klietzer Heide DE 3338 401 SPA0010LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA MMP / 2011 W Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet DE 4937 302 FFH0264LSA Wälder am Flechtinger Höhenzug DE 3733 301 FFH0287LSA Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel DE 3232 303 FFH0244LSA Wasserschloß in Sankt Ulrich DE 4636 301 FFH0213LSA Weideflächen bei Kraatz DE 3134 302 FFH0254LSA Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA MMP / 2010 Weinfeld nordwestlich Mansfeld DE 4334 302 FFH0106LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA MMP / 2024 Wiesen und Quellenbusch bei Radegast DE 4338 302 FFH0200LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA MMP / 2011 Wipper im Ostharz DE 4433 301 FFH0098LSA Wipper unterhalb Wippra DE 4235 301 FFH0257LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA MMP / 2016 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg DE 4137 401 SPA0015LSA MMP / 2017 Z Zaschwitz bei Wettin DE 4436 303 FFH0246LSA Zeitzer Forst FFH0156LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zeitzer Forst SPA0031LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zerbster Land DE 3938 401 SPA0002LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA MMP / 2017 Ziegenberg bei Königerode DE 4433 303 FFH0178LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Zillierbach südlich Wernigerode DE 4130 301 FFH0077LSA Zisterne Weferlingen DE 3732 304 FFH0208LSA Externe Links: Quelle Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Karteninformation Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Natura 2000-Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Rechtliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten außerhalb der Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Auf diesen Seiten finden Sie neben dem Verordnungstext u. a. auch die Übersichtskarten, Gebietskarten und Detailkarten zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen zu den Datenblättern (Standarddatenbögen) von Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt, Stand 11/2017 (PDF) Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 978-3-00-042711-4; 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 10 (2013); ISSN 0941-7281 Letzte Aktualisierung: 08.05.2025

Bodenfunktionen 2020

Für die Bewertung der Bodenfunktionen wurden die zum großen Teil aus der Bodengesellschaftskarte (vgl. Karte 01.01 ) und der dazugehörigen Dissertation von Grenzius (1987) abgeleiteten Bodenkennwerte (vgl. Karte 01.06 ) herangezogen. Die Qualität dieser Grundlagendaten bestimmt entscheidend die Qualität und Aussagefähigkeit der Bewertung der Bodenfunktionen. Aus diesen und weiteren Informationen wurden Kriterien abgeleitet (vgl. Karte 01.11 ), die eine Bewertung der Bodenfunktionen ermöglichen (vgl. Abb. 1). Die Bewertungsmethode wurde im Rahmen der Arbeiten zur Bodenschutzkonzeption entwickelt (Lahmeyer 2000) und später auf die ganze Stadt übertragen (Gerstenberg und Smettan 2001, 2005, 2009). Die jetzt präsentierten Karten basieren auf aktualisierten Grundlagendaten und verbesserten Bewertungsmethoden (Gerstenberg 2017). Die im Maßstab 1 : 50.000 vorliegende Karte der Bodengesellschaften und damit ebenso die Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen sind Übersichtskarten, die Aussagen für die Ebene der Landesplanung zulassen. Aufgrund der maßstabsbedingten Generalisierung können in der Bodenkarte und damit ebenso in den daraus abgeleiteten Funktionsbewertungen in der Realität häufig auftretende, kleinräumige Differenzierungen der Böden, die durchaus bodenökologisch relevant sind, nicht abgebildet werden. Detaillierte, flächenscharfe Aussagen sind daher aufgrund des Maßstabs nicht möglich, da hierzu großmaßstäbige Detailkartierungen erforderlich sind. Jedoch sind die Karten in diesen Fällen für erste Prüfungen nutzbar. Die in der Bodenkarte dargestellten Bodeneinheiten beschreiben Bodengesellschaften, d. h. die mehr oder weniger regelhafte Vergesellschaftung unterschiedlicher Bodentypen in vor allem geologisch, geomorphologisch sowie durch ihren Wasserhaushalt und ihre Nutzung abgegrenzten Landschaftsausschnitten. Mit den auftretenden unterschiedlichen Bodentypen können daher auch die hier zu bewertenden ökologischen Eigenschaften der Böden innerhalb einer Bodengesellschaft z. T. große Schwankungsbreiten aufweisen. Teilweise erfolgt die Bewertung der Bodengesellschaften aufgrund des Auftretens einzelner Bodentypen, z.B. bei der Ausweisung nasser Böden als potentiell hochwertige Vegetationsstandorte. Hier ist zu berücksichtigen, dass solche Böden in einer Bodengesellschaft zum Teil nur begleitend oder untergeordnet neben anderen, in diesem Fall nicht nassen Standorten auftreten. Eine räumliche Abgrenzung dieser unterschiedlichen ökologischen Qualitäten innerhalb einer Bodengesellschaft ist in der Karte im vorliegenden Maßstab nicht möglich. In die Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen gehen Parameter ein, deren Ausprägung i. d. R. nicht gemessen, sondern als Kennwerte ermittelt wurden. Dies ist in der Bodenkunde ein übliches und auch bei großmaßstäbigeren Untersuchungen angewendetes Verfahren, da nur so flächendeckende Aussagen für größere Gebiete möglich sind. Eingangsdaten für die Kennwertermittlung sind vor allem die Bodenart, der Humusgehalt sowie der pH-Wert, die in der Datei der Kennwerte zur Bodengesellschaftskarte in ausreichend differenzierter Form vorliegen. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden für die fünf Bodenfunktionen erfolgte jeweils in den drei Wertstufen ”gering”, ”mittel” und ”hoch”. Bewertungsunterschiede, die sich dadurch ergeben, dass sich die Bodengesellschaften häufig aus pedologisch (bodenkundlich) und funktional unterschiedlichen Bodentypen zusammensetzen, werden generalisiert. Im Ergebnis sind die Bewertungen der Flächen zwischen den einzelnen Bodenfunktionen recht ungleich verteilt (vgl. Abb. 2). Diese unterschiedliche Aufteilung von Böden geringer, mittlerer und hoher Funktionsleistung ergibt sich aus der jeweiligen Funktion selbst: Hinsichtlich der Lebensraumfunktion naturnaher und seltener Pflanzengesellschaften wird gemeinhin der Schutz gefährdeter Biotope betrachtet, und diese sind ebenso wie ihre Standorte definitionsgemäß selten. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist in Berlin generell eher gering. Die Puffer- und Filterfunktion ist in Berlin auf den Hochflächen deutlich ausgeprägter. Diese Differenzierung und die regionale Häufigkeit der Hoch- und Talsandflächen kommen in der Verteilung mit vielen „mittel“ und „hoch“ bewerteten Flächen zum Ausdruck. Zusätzlich sind naturnahe Moorstandorte wegen ihrer hohen organischen Kohlenstoffgehalte enthalten. Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird anhand der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und ihrer Ähnlichkeit zu den „natürlichen“ Abflussverhältnissen bewertet, die von hoher Verdunstung und geringer Versickerungsrate bestimmt sind. Dies ist in weiten Teilen der Wald- und Landwirtschaftsflächen der Fall, so dass bei dem vergleichsweise hohen Anteil dieser Nutzungen auch viele Flächen „mittel“ und „hoch“ bewertet werden. Die Archivfunktion schützt vor allem die Bodengesellschaften, die regionalspezifisch sind und der Region eine charakteristische Prägung geben, also das Besondere. Das ist wiederum definitionsgemäß nicht das „normale“ und häufige, so dass hier die meisten Flächen mit „gering“ bewertet werden. Diese Unterschiede in den Bewertungen sind gewollt, denn sie entsprechen den naturräumlichen Gegebenheiten und der unterschiedlichen Bedeutung der Funktionen. In der Karte 01.12.6 wurden die fünf Einzelkarten zu einer Gesamtkarte ”Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion” zusammengefasst. Beschreibung Generell sind fast alle Böden durch Pflanzen spontan besiedelbar und somit potentielle Träger der Lebens¬raumfunktion für Pflanzengesellschaften. Unterschiede in der Leistungsfähigkeit ergeben sich aus der Bewertung der potentiell auf dem entsprechenden Boden wachsenden Vegetation, bei der vor allem aus Sicht des Naturschutzes seltene Arten bzw. Pflanzengesellschaften höher bewertet werden. Veränderungen des Bodens durch Abgrabungen, Aufschüttungen und Umlagerungen sowie durch Grundwasserabsenkung und Nährstoffeintrag haben eine weitgehende Nivellierung der Standorteigenschaften zur Folge, so dass besonders den ohnehin seltenen spezialisierten Pflanzenarten der Lebensraum entzogen wird. Einen nicht untypischen Sonderfall stellen die armen und trockenen Standorte mit den auf ihnen stockenden, vergleichsweise seltenen Trockenrasen dar, deren Vorkommen im Berliner Raum aber an ein geringes Maß an menschlichem Einfluss gebunden ist. In der hier durchgeführten Bewertung der Lebensraumfunktion, die das von Lahmeyer (2000) erstellte Konzept weiterentwickelt, werden vor allem Bodengesellschaften mit extremen Bedingungen des Wasserhaushalts und seltene Bodengesellschaften als wertvoll bewertet. Seltene und nasse Standorte werden als sogenannte Sonderstandorte ausgewiesen. So können ökologisch besonders wertvolle Standorte und Entwicklungspotenziale von Auengesellschaften, Feuchtwiesen und Moorflächen hervorgehoben werden. Extrem trockene und nährstoffarme Dünen und anthropogen entstandene junge Böden stellen potentielle Standorte wertvoller Trockenrasen dar. Diese Flächen erhalten als besonderer Naturraum unabhängig von ihrer Naturnähe eine mittlere Bewertung. Insgesamt stellt die Bewertung das Potenzial des Bodens dar, eine bestimmte Vegetation zu tragen und ist keine Bewertung der aktuellen Vegetation. Methode Die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften wird aus den Kriterien Naturnähe (vgl. Karte 01.11.3 ), regionale Seltenheit der Bodengesellschaft (vgl. Karte 01.11.1 ), Standortfeuchte (vgl. Karte 01.01 und 01.06.4 ) und Nährstoffversorgung (vgl. Karte 01.06.9 ) abgeleitet (vgl. Abb. 1). Anhand der Kriterien werden sogenannte “Sonderstandorte” ermittelt. Sonderstandorte sind: Flächen, auf denen die Standortfeuchte mit ”nass” bzw. „feucht“ angegeben wurde, Flächen, auf denen die Regionale Seltenheit der Bodengesellschaft mit sehr selten bis selten bewertet wurde sowie Flächen mit trockenen, nährstoffarmen Böden ohne Baustellennutzung (niedrigster nFK-Wert der Flachwurzelzone < 20 mm; KAK eff , Oberboden < 3,5 cmol c /kg). Differenziert nach Standorten wird die Bewertung der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften nach Tab. 1 in drei Klassen von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3) unter Berücksichtigung der Naturnähe vorgenommen. Dabei erhalten die seltenen und nassen Standorte eine deutlich höhere Bewertung als die trockenen Standorte, die wegen ihrer leichteren Regenerierbarkeit nicht so empfindlich sind. Dort wird ausschließlich ein mittleres Entwicklungspotenzial unabhängig von der Naturnähe erreicht. „Normale“ Standorte erzielen nur bei sehr hoher Naturnähe eine mittlere Leistungsfähigkeit. Kartenbeschreibung Flächen mit hoher Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften sind fast ausschließlich auf die Außenbereiche von Berlin beschränkt. In diese Kategorie fallen nur wenige Flächen. Sie beinhalten Böden, die durch hohe Grundwasserstände gekennzeichnet sind, wie Niedermoor-, Auen- und Gley-Bodengesellschaften in Schmelzwasserrinnen, Flussniederungen und Talsandflächen. Hervorzuheben ist auch das Kalkmuddengebiet in Teerofen und Fahlerden mit Sandkeilrostbraunerden auf der Geschiebemergelhochfläche in Frohnau unter Wald. Da eine hohe Bedeutung für die seltenen und naturnahen Pflanzengesellschaften nur bei hoher Naturnähe erreicht werden kann, sind diese Flächen fast ausschließlich in Wäldern lokalisiert und nur ganz wenige auch auf Friedhöfen (vgl. Abb. 2) Eine mittlere Bewertung erhalten naturnahe Böden der Niedermoor-, Auen- und Gley-Bodengesellschaften von Talsandflächen, Rostbraunerden von Grund-, End- und Stauchmoränen sowie Gleye der Schmelzwasserrinnen. Auf den lehmigen Hochflächen sind Parabraunerden mit Sandkeilrostbraunerden und bei ehemaliger Rieselfeldnutzung in Gatow Gley-Parabraunerden mit Gley-Sandkeilrostbraunerden in dieser Bewertungsklasse zu nennen. Trockene Standorte finden sich erwartungsgemäß überwiegend in den anthropogen gebildeten Lockersyrosemen des Urstromtales. Der überwiegende Teil der Flächen besitzt nur eine geringe Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften. Dies sind vor allem innerstädtische Flächen mit anthropogenen Aufschüttungen, beispielsweise aus Bauschutt. Beschreibung Die Ertragsfunktion und Leistungsfähigkeit der Böden für Kulturpflanzen stellt das Potenzial der Böden für eine Eignung zur landwirtschaftlichen und/oder gartenbaulichen Nutzung und Produktion dar. Die Eignung der Böden für eine forstliche Nutzung wird hier nicht bewertet. Die Ertragsfunktion hängt von den jeweiligen Standortbedingungen eines Bodens ab. Diese werden im Wesentlichen von den Bodeneigenschaften, vor allem vom standörtlichen Wasser- und Nährstoffhaushalt bestimmt. Die Wasserversorgung ergibt sich aus dem Wasserspeichervermögen der Böden und einer möglichen Zusatzversorgung der Pflanzen mit Wasser aus dem Grundwasser durch kapillaren Aufstieg. Dabei sind lehmige und/oder grundwassernahe Standorte deutlich intensiver mit Wasser versorgt als sandige und/oder grundwasserferne Standorte. Die Nährstoffversorgung ist eng mit der Mächtigkeit der Humusschicht, dem Gehalt an organischer Substanz und der Bodenart verknüpft. Eine gut ausgebildete Humusdecke stellt ein erhebliches Nährstoffreservoir dar, sowohl an basischen Nährstoffen, wie Calcium, Kalium und Magnesium, als auch an Stickstoff und Phosphor. Lehmige Böden sind mit Mineralnährstoffen besser versorgt als sandige Böden und können diese zudem besser festhalten und speichern. Dieser Eigenschaft wird durch die Berücksichtigung der effektiven Kationenaustauschkapazität (KAKeff) der Böden bei der Bewertung Rechnung getragen, die aber nur die Versorgung mit basischen Kationen widerspiegelt. Eine Einschränkung der Durchwurzelbarkeit durch verhärtete Horizonte und anstehendes festes Gestein liegt im Berliner Raum nicht vor. Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Reliefs ist ebenfalls nicht erforderlich, da das Berliner Gebiet großflächig nur relativ schwach reliefiert ist. Methode Die Bewertung als Lebensraum für Kulturpflanzen ergibt sich aus der Summe der erreichten Punktezahl der für den Standort ermittelten Wasserversorgung und der Nährstoffversorgung (vgl. Karte 01.11.7 und Karte 01.11.8 ). Die Bewertung des Standortes, differenziert nach „gering“, „mittel“ und „hoch“ in den Stufen 1 bis 3, kann Tab. 1 entnommen werden. Die Ertragsfunktion der Berliner Böden erreicht nur in wenigen Fällen eine hohe Bewertung. Dies sind vor allem grundwassernahe Standorte mit Gley-Niedermoorgesellschaften mit hohem Gehalt an organischer Substanz und guter Wasser- und Nährstoffversorgung. Dazu kommen Kalkmuddenböden und auf den Hochflächen Parabraunerden und Sandkeilbraunerden aus Geschiebemergel mit eingelagerten Sanden, sofern sie einen hohen Humusgehalt aufweisen. Da die Humusgehalte nutzungsbedingt variieren, hängt auch die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen stark von der Nutzung ab (vgl. Abb. 2); auch werden keine größeren zusammenhängenden Flächen gebildet. Eine mittlere Bewertung erhalten kleinräumig nährstoffreiche Auenniedermoore in Schmelzwasserrinnen und einige kalkhaltige und nährstoffreiche Gley-Bodengesellschaften auf Talsandflächen. Den Schwerpunkt dieser Bewertungsklasse bilden Parabraunerden und Fahlerden, vergesellschaftet mit Sandkeilbraunerden, Sandkeilrostbraunerden und Rostbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen mit naturnahen Nutzungen. Ursache für den hohen Anteil der Flächen mit geringer Ertragsfunktion ist die Nährstoffarmut und die häufig schlechte Wasserversorgung der sandigen Böden sowie die eingeschränkte Wasserversorgung bei grundwasserfernen, lehmigen Hochflächenböden. So sind zum Beispiel die Flächen mit forstwirtschaftlicher Nutzung häufig durch sandige und nährstoffarme Standorte geprägt. Diese konzentrieren sich als größere zusammenhängende Komplexe auf die Stadtrandbereiche. Die Bodengesellschaften der Innenstadt sind meist durch anthropogene Aufschüttungen charakterisiert. Sie sind ebenfalls durch ein geringes Ertragspotenzial gekennzeichnet. Beschreibung Die Puffer- und Filterfunktion beschreibt die Fähigkeit der verschiedenen Böden, Substanzen in ihrem ökosystemaren Stofffluss zu verlangsamen (Pufferfunktion) oder dauerhaft diesem Kreislauf zu entziehen (Filterfunktion). Sie basiert auf der Fähigkeit der Böden, Stoffe durch physiko-chemische Adsorption und Reaktion sowie biologischen Stoffumbau im Boden festzuhalten oder zu neutralisieren. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Fähigkeit, eingetragene Schadstoffe auf dem Weg durch den Boden in das Grundwasser festzuhalten. Grundlage der Bewertung ist die jeweilige Wasserdurchlässigkeit, die Bindungsstärke für Schwermetalle, das Bindungsvermögen für Nähr- und Schadstoffe und die Filterstrecke zum anstehenden Grundwasser. Bei der Pufferung kann durch die Reaktion basisch wirkender Kationen einer Versauerung des Bodens entgegengewirkt werden. Bei der Filterung werden Feststoffe aus dem Sickerwasser mechanisch herausgefiltert und gelöste Stoffe vor allem durch Sorptionskräfte von Humus und Ton gebunden. Diese Fähigkeit wird durch verschiedene physikalische, chemische und biologische Bodeneigenschaften bestimmt. Allerdings besitzt der Boden für verschiedene Stoffe und Stoffgruppen, wie Pflanzennährstoffe, organische Verbindungen, Säurebildner oder Schwermetalle, unterschiedliche Filter- und Pufferkapazitäten. Böden mit dieser hohen Filter- und Pufferkapazität können in hohem Maß Schadstoffe anreichern. Die aufgenommenen Schadstoffe werden in der Regel nicht abgebaut, sondern bleiben bis zur Ausschöpfung der Puffer- und Filterkapazität im Boden, bevor sie in das Grundwasser abgegeben werden. Bei andauernder Schadstoffzufuhr besteht daher die Gefahr, dass diese Böden als Schadstoffsenke funktionieren und Bodenbelastungen auftreten, die zum Beispiel landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzungen auf diesen Flächen nicht mehr ermöglichen. Einen zweiten Aspekt stellt die Fähigkeit dar, organischen Kohlenstoff in Form von Humus oder Torf zu speichern. Störungen und Zerstörungen des Bodens, wie beispielsweise Grundwasserabsenkungen, führen im Zuge bakterieller Zersetzung und Veratmung zu Humusverlust und damit zur Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2 ) oder Methan (CH 4 ) aus dem Boden in die Atmosphäre. Besonders reich an organischen Kohlenstoffen sind Moorböden, die somit die Puffer- und Filterfunktion im organischen Kohlenstoffkreislauf in hohem Maße erfüllen. Methode Für die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion werden für jede Fläche die Bewertungen für die Kriterien Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt (vgl. Karte 01.11.11 ), Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen (vgl. Karte 01.11.6 ), Bindungsstärke für Schwermetalle (vgl. Karte 01.11.10 ), Filtervermögen (vgl. Karte 01.11.9 ) und darüber hinaus der Grundwasserflurabstand (vgl. Karte 02.07 ) herangezogen. Die Puffer- und Filterfunktion der Böden wird nach Tab. 1 bewertet. Dabei werden die Bewertungen von Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen, Bindungsstärke für Schwermetalle und Filtervermögen von jeweils 1 (=gering), 2 (=mittel) und 3 (=hoch) addiert und durch die Wertung des Grundwasserflurabstandes korrigiert. Damit wird neben den Fähigkeiten des Bodens, Stoffe festzuhalten auch der Filterstrecke Rechnung getragen, da bei grundwassernahen Standorten Schadstoffe rascher in das Grundwasser eingetragen werden als bei grundwasserfernen Standorten. Unabhängig von Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen, Bindungsstärke für Schwermetalle und Flurabstand werden die Bodengesellschaften mit dem höchsten Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt (3) mit „hoch“ bewertet. Die geringeren Stufen beeinflussen die Bewertung nicht. Die Gesamtbewertung der Puffer- und Filterfunktion von Böden wird in den drei Abstufungen „gering“ (1), „mittel“ (2) und „hoch“ (3) vorgenommen. Kartenbeschreibung Eine hohe Puffer- und Filterfunktion besitzen lehmige Böden mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit, einem neutralen bis basischem pH-Wert, der die Mobilität von Schwermetallen herabsetzt, sowie Böden mit einer hohen effektiven Kationenaustauschkapazität durch hohen Ton- und Humusgehalt und großem Grundwasserflurabstand. Diese Anforderungen erfüllen vor allem Böden auf den Geschiebemergelhochflächen des Teltows und Barnims, so dass sich diese Hochflächen insgesamt auf der Karte deutlich abbilden. In der Regel handelt es sich um Bodengesellschaften aus Parabraunerden – Sandkeilbraunerden – Fahlerden mit naturnahen Nutzungen ohne Störung durch anthropogene Aufschüttungen, häufig unter landwirtschaftlicher oder kleingärtnerischer Nutzung (vgl. Abb. 2). Eine mittlere Bewertung erhalten die sandigen Böden von End- und Stauchmoränen und Dünensanden mit den Bodengesellschaften Braunerde – Rostbraunerde – Podsolbraunerde unter naturnaher Nutzung oder siedlungsbedingten sandigen Aufschüttungsböden. Die Sande verfügen zwar über eine relativ hohe Wasserdurchlässigkeit, aber der größere Abstand zum Grundwasser erweitert die Filterstrecke. Eine nur geringe Fähigkeit, Schadstoffe zu filtern und zu puffern besitzen die sandigen Böden des Urstromtals und von Rinnen und Senken mit nur kurzer Filterstrecke der Schadstoffe zum Grundwasser. Es sind Böden, deren Entwicklung durch das Grundwasser bestimmt ist, wie Gley- und Moorgesellschaften unter naturnaher Nutzung oder sandige Aufschüttungsböden im Innenstadtbereich mit Lockersyrosem – Regosol – Pararendzina als Bodengesellschaft. Ein hohes Puffer- und Filtervermögen in Bezug auf den organischen Kohlenstoff besitzen Bodengesellschaften mit moorigen Böden unter Wald oder Grünland, wie sie vor allem im Urstromtal und in den Abflussrinnen vorkommen. Beschreibung Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird durch die Wasserspeicher- oder Retentionsfähigkeit der Böden bestimmt und wirkt sich auf die Grund- und Oberflächenwasserabflüsse aus. Als Kriterium für diese Bodenfunktion wird die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers herangezogen (vgl. Karte 01.11.4 ). Bei einer geringen Austauschhäufigkeit ist die Verweilzeit des Wassers lang und die zurückgehaltene Wassermenge im Boden hoch. Eine geringe Austauschhäufigkeit ist somit positiv für den Landschaftswasserhaushalt zu bewerten. Längere Verweilzeiten erlauben außerdem einen stärkeren Abbau eingetragener Stoffe und wirken sich somit positiv auf die Sickerwasserqualität aus. Die Grundwasserneubildungsrate ist aber bei einem hohen Speichervermögen und geringer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers niedrig, da das Niederschlagswasser überwiegend im Boden verbleibt und von den Pflanzen aufgenommen wird. Methode Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird unmittelbar durch eine Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (vgl. Karte 01.11.4 ) abgeleitet. Die Bewertung erfolgt in drei Stufen von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3), wobei eine sehr geringe Austauschhäufigkeit als „hoch“, eine geringe bis mittlere Austauschhäufigkeit als „mittel“ und eine hohe bis sehr hohe Austauschhäufigkeit als „gering“ entsprechend Tab. 1 bewertet wird. Zur Berechnung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers wurde die Versickerung (ohne Berücksichtigung der Versiegelung) herangezogen (vgl. Karte 02.13.4). Die Höhe der Versickerung wiederum wird nicht nur vom Niederschlag und den Bodenverhältnissen beeinflusst, sondern maßgeblich auch von der Verdunstung, die von der Vegetation und damit von der Nutzung abhängig ist. Bei der Interpretation der Karte ist daher zu beachten, dass Flächen gleicher Bodengesellschaften abhängig von der die Versickerung beeinflussenden Vegetation möglicherweise unterschiedlich bewertet werden. Kartenbeschreibung Zahlreiche naturnahe Bodengesellschaften erhalten eine hohe Bewertung der Regelungsfunktion mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von weniger als einmal pro Jahr. Darunter fallen alle grundwasserbeeinflussten Bodengesellschaften mit Niedermooren und Gleyen, die im oberen Bodenmeter das gesamte Jahr über konstant mit ausreichend Wasser versorgt sind. Durch die hohe Verdunstungsleistung der Vegetation ist die Versickerung aus Niederschlägen hier vor allem unter Wald (vgl. Karte 02.13.2) sehr gering – teilweise tritt sogar Grundwasserzehrung auf – so dass die Austauschhäufigkeiten hier ebenfalls sehr gering sind. Eine weitere Gruppe sind die Böden der Hochflächen aus Geschiebelehm/Geschiebemergel. Sie verfügen über einen großen Speicherraum und können das anfallende Niederschlagswasser aufgrund ihrer geringen Durchlässigkeit gut festhalten. Die Dünenstandorte mit Feinsand als Hauptbodenart besitzen wie die Lehmböden einen großen Speicherraum und sind ebenfalls dieser Klasse zuzuordnen. Naturnahe und grundwasserferne Standorte mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von 1 bis 2-mal pro Jahr erreichen eine mittlere Bewertung. Es sind vor allem Rostbraunerden von End- und Stauchmoränen, Sandkeilbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen mit Sandeinlagerungen und Gley-Braunerde – Rostbraunerde-Bodengesellschaften auf den Talsandflächen. Dazu kommen Böden von aufgeschüttetem und umgelagertem natürlichem Substrat, wie Sande und Lehme, aus denen sich Regosol – Pararendzina – Hortisol – Bodengesellschaften entwickelt haben. Die geringe Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von 3- bis 4-mal pro Jahr ist auf den innerstädtischen Bereich, Industrieflächen und Gleisanlagen konzentriert (vgl. Abb. 2). Grobes Aufschüttungsmaterial wie Bauschutt und Gleisschotter sorgt für eine hohe Durchlässigkeit der Böden, so dass das Niederschlagswasser rasch versickert. Beschreibung Da sich Bodentypen in Abhängigkeit von den jeweiligen Umweltbedingungen (Gestein, Klima, Zeit) ausbilden, können Böden in ihren Profilmerkmalen die landschaftsgeschichtlichen Bedingungen ihrer Entstehungszeit widerspiegeln, wenn sie nicht durch den Menschen in ihrem Aufbau zerstört wurden. Diesen Böden kommt damit eine grundsätzliche Bedeutung als Archiv oder Informationsquelle der Landschaftsgeschichte zu. Für den Berliner Raum sind die Böden die Archive für die eiszeitlichen Entstehungsbedingungen und die nacheiszeitlichen Moorbildungen. Die Archivfunktion wird aus der naturräumlichen Eigenart des Gebietes, wie zum Beispiel Toteissenken, Stauchmoränen und aus der regionalen Seltenheit von Bodengesellschaften abgeleitet. Die höchste Bewertung erhalten sehr seltene und geomorphologisch herausragende Böden sowie Böden mit hohem Puffervermögen im organischen Kohlenstoffvorrat. Ziel ist es, Bodengesellschaften und Bodeneigenschaften besonders herauszustellen, die den Naturraum Berlins in ganz spezieller und unverwechselbarer Weise prägen oder denen eine besondere Bedeutung aufgrund der Seltenheit ihres Vorkommens oder ihrer Eigenschaften zukommt. Diese Böden sind in besonderem Maße erhaltenswert und zu schützen. Methode Zur Bewertung der Archivfunktion für die Naturgeschichte wurde einerseits die bewertete regionale Seltenheit der Bodengesellschaft herangezogen. Dabei wurden die Bodengesellschaften mit einem Flächenanteil kleiner 0,4 % (bezogen auf das Stadtgebiet ohne Straßen- und Gewässerflächen) mit Stufe 2 (sehr selten bis selten), alle anderen mit Stufe 1 (mäßig bis sehr häufig) bewertet (vgl. Karte 01.11.1 ). Als zusätzliches Kriterium wurden die Bodengesellschaften herangezogen, die aufgrund ihrer geomorphologischen Verhältnisse eine besondere naturräumliche Eigenart (Stufe 1) aufweisen (vgl. Karte 01.11.2 ). Zur Bewertung der Archivfunktion wurden beide Bewertungen addiert. Eine hoch bewertete Archivfunktion weisen diejenigen Böden auf, deren Summe der Einzelbewertungen bei 3 liegt, eine mittlere bei 2 und eine geringe bei 1 (Gerstenberg 2017). Ergänzend bedingt auch eine mittlere bzw. hohe Bewertung des Puffervermögens im organischen Kohlenstoffhaushalt eine mittlere bzw. hohe Bewertung der Archivfunktion. Kartenbeschreibung Im Berliner Raum bestehen nur wenige Standorte mit besonderer Bedeutung für die Naturgeschichte. Sie beschränken sich auf naturnahe Böden, die sich meist in den Außenbereichen der Stadt befinden. Eine besondere Bedeutung haben vor allem Kalkmuddengebiete, Niedermoorgesellschaften und Anmoorgleye in Flussauen und Toteissenken sowie Kalkgleye, Hanggleye und Kalkhangmoore der Stauch- und Endmoränen. Dazu kommen erhaltene Sandkeilrostbraunerden und Gley-Sandkeilrostbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen in Gatow und Frohnau. Eine mittlere Bewertung erhalten die übrigen Niedermoore und Grundwasserböden von Schmelzwasserrinnen, Niederungen und einigen Talsandflächen. Dazu kommen podsolierte Böden von Dünenlandschaften, Rostbraunerdegesellschaften von Moränenhügeln sowie End- und Stauchmoränen. Auf den Hochflächen werden Sandkeilrostbraunerden und Gley-Sandkeilrostbraunerden aus Geschiebemergel besonders hervorgehoben. Die übrigen, häufig auch anthropogen stark veränderten Bodengesellschaften oder Böden aus Aufschüttungen besitzen als Archiv für die Naturgeschichte nur eine geringe Bedeutung. Beschreibung Mit den Karten 01.12.1 bis 01.12.5 liegt eine Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden hinsichtlich der einzelnen natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion vor. Auf dieser Basis lassen sich auf örtlicher Ebene in erster Näherung die Böden bewerten und so Eingriffe in ihre Leistungsfähigkeit vermeiden bzw. ausgleichen. Für die Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten in der übergeordneten räumlichen Planung ist es jedoch zweckmäßig, diese Bewertungen zu einer Gesamtbewertung zusammenzuführen. Ziel der vorliegenden Karte ist es daher, die Leistungsfähigkeit der Böden nicht nur hinsichtlich der einzelnen Funktionen, sondern in seiner Gesamtheit zu bewerten. Damit sollen Flächen, die insgesamt eine hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit und damit für den Bodenschutz besitzen, besonders hervorgehoben werden. Methode Ein generelles Problem bei der Zusammenfassung aller fünf Bodenfunktionen besteht darin, dass bei den einzelnen Bodenfunktionen gleiche Bodeneigenschaften unterschiedlich und z. T. sogar gegensätzlich bewertet werden. Beispielsweise ist die Lebensraumfunktion für die natürliche Vegetation bei feuchten/nassen und seltenen Standorten sowie solchen mit großer Naturnähe hoch, d. h. bei Extremstandorten; deren Ertragsfunktion für Kulturpflanzen wird jedoch meist „gering“ bewertet. Die Archivfunktion für die Naturgeschichte bewertet unter anderem sehr trockene Dünenstandorte hoch, während die Filter- und Pufferfunktion, die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und die Ertragsfunktion dieselben Standorte sehr gering bewerten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass aufgrund der jeweils gewählten Bewertungsmethodik bei den einzelnen Funktionen flächenmäßig sehr unterschiedliche Anteile des Stadtgebietes „mittel“ oder „hoch“ bewertet wurden (vgl. Abb. 1). So wurden beispielsweise weite Teile des Stadtgebietes hinsichtlich der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt mit hoch bewertet, während hinsichtlich der Archivfunktion nur wenige Flächen eine hohe Leistungsfähigkeit aufweisen. Dies hat zur Folge, dass – obwohl die fünf Bodenfunktionen prinzipiell gleichrangig in die Endbewertung einfließen – einige Bodenfunktionen, und zwar vor allem die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt sowie die Puffer- und Filterfunktion, das Endergebnis in der Fläche stärker beeinflussen als andere Funktionen. Grundlage der Endbewertung sind die dreistufigen Bewertungen der Einzelfunktionen. Für jede Fläche im Stadtgebiet liegt damit für jede Bodenfunktion eine Bewertung von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3) vor. Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen wurden mehrere mögliche Verfahren erprobt. In dem letztendlich zur Anwendung kommenden Verfahren werden sowohl die Häufigkeit der höchsten Bewertungsstufe (3) als auch die Bewertungssumme bei der Gesamtbewertung berücksichtigt (vgl. Tab. 1). Dabei gehen alle Bodenfunktionen gleichwertig in die Gesamtbewertung ein, eine Gewichtung untereinander wird nicht vorgenommen. Mit diesem Verfahren sollen die Nachteile und Mängel der anderen möglichen Verfahren gemindert werden. Die Dominanz der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und der Puffer- und Filterfunktion tritt hier nicht mehr so stark in Erscheinung. Flächen, die nur bei einer Bodenfunktion eine Bewertung von 3 (hoch) aufweisen, jedoch eine hohe Bewertungssumme haben, können in die höchste Bewertungsstufe gelangen. Kartenbeschreibung Flächen mit einer insgesamt hohen Leistungsfähigkeit sind überwiegend auf den Hochflächen im Norden und Süden, im Spandauer Forst und den Gosener Wiesen zu finden. Stark besiedelte Gebiete mit einer hohen Naturferne weisen dagegen eine geringe bis mittlere Leistungsfähigkeit auf. Die Dominanz der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und der Puffer- und Filterfunktion ist besonders deutlich auf den Hochflächen ausgeprägt. Böden mit einem besonderen Wert hinsichtlich Ihrer Leistungsfähigkeit befinden sich vor allem in den Wäldern, auf Kleingärten, und auf landwirtschaftlichen Flächen. Aber auch locker bebaute Wohngebiete, in denen davon auszugehen ist, dass noch naturnahe Böden erhalten geblieben sind, weisen z. T. noch hohe Leistungsfähigkeiten auf (vgl. Abb.&nbsp2). Nutzungsbedingt ist jedoch ein Teil dieser Fläche versiegelt. Bezogen auf ihre Gesamtfläche werden jedoch bei den Nutzungen Kleingarten, Wiese/Weide, Acker und Grünanlage/Friedhof hohe Anteile der Flächen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit „hoch“ bewertet (vgl. Abb.&nbsp3). Beschreibung Aufgrund von Versiegelung, erhöhtem Oberflächenabfluss, geringem Grünflächenanteil und Grundwasserabsenkungen heizen sich Städte bei intensiver Sonneneinstrahlung stark auf. Dieser Entstehung von urbanen Hitzeinseln wirkt der Boden auf unversiegelten Flächen durch die Bereitstellung von Wasser zur Evapotranspiration entgegen. Bei der Verdunstung wird Wasser mittels der eingestrahlten Sonnenenergie vom flüssigen in den gasförmigen Zustand überführt. Die verwendete Energie wird dabei in sogenannte latente, nicht fühlbare Wärme umgewandelt und gespeichert und trägt damit nicht mehr zur Erwärmung der Luft bei (Damm, 2013, LANUV 2015, 22). Der Boden als Wasserspeicher und Wasserlieferant erhält dadurch eine wichtige Rolle für das Stadtklima. Das Ziel ist es daher die Kühlleistung der Böden in Abhängigkeit von ihren physikalischen Eigenschaften, ihrer Nutzung und Bepflanzung quantitativ zu erfassen und zu bewerten. Dies erfolgt anhand von drei Themenkarten: Das Verdunstungspotenzial des Bodens, Wasser in Abhängigkeit von seinen bodenphysikalischen Eigenschaften und dem Grundwasserflurabstand verdunsten zu lassen wird in einer Abschätzungskarte qualitativ dargestellt ( Karte 01.12.7.1 ). In zwei weiteren Karten wird das Ergebnis einer Bewertung der Kühlleistung des Bodens ohne bzw. mit Berücksichtigung der Versiegelung der Flächen dargestellt ( Karte 01.12.7.2 und 01.12.7.3 ). Beschreibung Das Potenzial des Bodens, Wasser zu verdunsten, steht in Abhängigkeit zur Flächennutzung, seinen bodenphysikalischen Eigenschaften, seines Wasserhaushalts und dem Anteil der versiegelten Fläche. Das daraus ermittelte Verdunstungspotenzial liefert ein Kriterium zur potenziellen Kühlleistung der Berliner Böden. Die Bewertung des Verdunstungspotenzials beruht auf dem Konzept zur Abschätzung / Quantifizierung der Bodenkühlleistung in Berlin (Deiwick et al. 2020). Sie wird aus der nutzbaren Feldkapazität des effektiven Wurzelraums und dem Grundwasserflurabstand ( Karten 01.06.4 und 02.07 ) abgeleitet. Das Verdunstungspotenzial wird in der Karte 01.12.7.1 des Umweltatlas Berlin ohne Berücksichtigung des versiegelten Flächenanteils dargestellt. Die Karte stellt somit dar, wie hoch das Verdunstungspotential rein in Abhängigkeit der Bodeneigenschaften und des Wasserhaushaltes ohne den Einfluss der Versiegelung ist. Methode Die Methodik basiert auf Deiwick et al. (2020). Als Eingangsdaten dienen die nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraums (nFKWe), die bodengesellschafts- und nutzungsbasiert aus der Bodenart, dem Humusanteil, dem Torfanteil (vgl. Methodik zu Karte 01.06.4 ) und der Grundwasserflurabstand ( Karte 02.07 ) abgeleitet wird, sowie der Grundwasserflurabstand. Die Bewertung nach Deiwick et al. (2020) wurde entsprechend der Anpassung der Stufen der nFKWe an die Bodenkundliche Kartieranleitung (2023) verändert. Die Bewertung erfolgt in sechs Stufen von sehr gering bis extrem hoch. Dabei wurden die Stufen der nFKWe übernommen. Bei einem Grundwasserflurabstand ≥ 2 m erfolgt eine um eine Stufe niedrigere Zuweisung, bei einem Grundwasserflurabstand < 0,5 m wird die höchste Stufe (extrem hohes Verdunstungspotenzial) zugewiesen (Tab. 1). Kartenbeschreibung Ein sehr hohes bis extrem hohes Verdunstungspotenzial stellen das Tegeler Fließ, Teile des LSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung in Buch, das Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe), die Müggelspreewiese sowie das LSG Gosener Wiesen und Seddinsee in Treptow-Köpenick aufgrund sehr geringer Flurabstände dar. Ein ebenfalls sehr hohes bis hohes Verdunstungspotenzial liegt im Spandauer Forst, im Tegeler Forst und in Treptow-Köpenick vor. Schwerpunkte des mittleren Verdunstungspotentials bilden Flächen um den Müggelsee, der Grunewald, das Tempelhofer Feld, der Tiergarten sowie östliche und südliche Außenbereiche der Stadt. Die Bereiche der Grundmoränen weisen zumeist aufgrund größerer Flurabstände größer 2 m ein niedriges Verdunstungspotenzial auf. Ebenso weisen die sandigen Bereiche des Urstromtals zumeist aufgrund einer geringen nutzbaren Feldkapazität ein niedriges Verdunstungspotenzial auf. Beschreibung Die Kühlleistung der Böden beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Sonnenenergie durch die Verdunstung von in ihm gespeicherten Wasser in latente Wärme umzuwandeln. Die in latente Wärme transformierte Sonnenergie trägt somit nicht mehr zur Erwärmung der Luft bei (Damm 2013, LANUV 2015). Je mehr Wasser im Boden gespeichert ist und durch die Pflanzen und über den Boden direkt verdunstet wird, desto weniger nimmt die Lufttemperatur durch Sonneneinstrahlung zu. Die Themen Boden- und Klimaschutz bzw. Klimaanpassung sind somit direkt miteinander verknüpft. Der Bodenkühlleistung kommt vor allem in Städten aufgrund ihrer hohen Versiegelungsgrade eine besondere Bedeutung als Ökosystemleistung zu. Die Kühlleistung ist dabei nicht nur von den klimatischen Bedingungen, sondern auch von den Bodeneigenschaften und dem Versiegelungsgrad abhängig. Sie wird aus der mit dem Wasserhaushaltsmodell ABIMO berechneten realen Evapotranspiration der unversiegelten Blockflächenanteile unter Einbeziehung der Bewässerung abgeleitet. Die Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung ( Karte 01.12.7.2 ) stellt also die Kühlleistung dar, die bei gleicher Landnutzung auf der vollständig unversiegelten Fläche zu erwarten wäre. Methode Die Berechnung der Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung beruht auf dem Konzept zur Abschätzung / Quantifizierung der Bodenkühlleistung in Berlin (Deiwick et al. 2020). Als Eingangsdaten dienen die aus dem Wasserhaushaltsmodell ABIMO berechneten Daten zur realen Evapotranspiration der unversiegelten Blockflächenanteile unter Einbeziehung der Bewässerung. Die Modellierung basiert auf der langjährigen Niederschlagsverteilung 1991 – 2020 (Umweltatlas Berlin, Karten 04.08.1 und 04.08.2 ). Die Kühlleistung der unversiegelten Blockflächenanteile wird anschließend nach der nachfolgenden Formel unter Berücksichtigung der Verdunstungsenergie aus der realen Evapotranspiration umgerechnet. Die notwendige Energie zur Verdunstung von Wasser ist abhängig von der Temperatur. Nach Deiwick et al. (2020) wurde eine mittlere Temperatur von 20 °C angenommen. Verdunstungsenergie (20 °C) = 682 Wh/l Kühlenergie [Wh/a/m 2 ] = reale Evapotranspiration ohne Versiegelung [mm/a ] * Verdunstungsenergie [Wh/l] Kühlleistung [W/m 2 ] = Kühlenergie [Wh/a/m 2 / (365 * 24 [h]) Die Bewertung der Bodenkühlleistung ohne und mit Berücksichtigung der Versickerung erfolgt jeweils in sieben Kategorien. Die Bewertung der linearen Stufen orientiert sich in Anlehnung an Deiwick et al. (2020) grundlegend an der minimal und maximal möglichen Bodenkühlleistung in Berlin. Diese ist durch die Verfügbarkeit von Wasser für die Verdunstung und damit in der Regel durch die Niederschlagsmenge begrenzt. Lediglich auf Flächen mit sehr geringen Flurabständen kann durch die Anbindung an das Grundwasser mehr Wasser verdunsten als durch den Niederschlag verfügbar ist. Die mittlere Niederschlagsmenge lag in Berlin in der zugrunde gelegten Referenzperiode von 1991 – 2020 bei 579 mm. Daher wurden Bodenkühlleistungen die einer realen Evapotranspiration von mehr als 600 mm entsprechen (Stufe 7) als „extrem hoch“ gewertet. Werte, die im Bereich des mittleren Niederschlags liegen (Stufe 6), werden als „sehr hoch“ bewertet. Die Bewertungen liegen ohne Berücksichtigung der Versiegelung für annähernd alle Nutzungen in den Kategorien „mittel“ bis „extrem hoch“. Je stärker die Böden baulich überprägt sind, desto geringer ist potenziell die Bodenkühlleistung ohne Versiegelung. Kartenbeschreibung Eine extrem hohe potenzielle Bodenkühlleistung in Berlin ist auf Flächen mit geringen Flurabständen anzutreffen, die sich weitgehend in direkter Nähe zu Gewässern befinden. Dazu gehören Flächen um die Panke, das Tegeler Fließ, Teile des LSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung in Buch, das Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe), die Müggelspreewiese sowie das LSG Gosener Wiesen und Seddinsee in Treptow-Köpenick. Sehr hohe potenzielle Bodenkühlleistungen liegen annähern flächendeckend in den Berliner Forsten sowie überwiegend in vergleichsweise gering bebauten Gebieten der Außenbezirke und größeren Parkanlagen im zentralen Teil Berlins vor. Hohe Bodenkühlleistungen sind im gesamten Stadtgebiet anzutreffen. Mittlere bis geringe potenzielle Bodenkühlleistungen liegen auf vergleichsweise wenigen Flächen vor, die über das Stadtgebiet verstreut sind. Diese Flächen zeichnen sich durch ihr Ausgangsmaterial aus, welches aus Aufschüttungen von Sand oder Schotter, Bau- oder Trümmerschutt besteht. Auf diesen Flächen ist die Versickerung entsprechend vergleichsweise hoch und die Verdunstung entsprechend gering. Beschreibung Die Kühlleistung der Böden beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Sonnenenergie durch die Verdunstung von in ihm gespeicherten Wasser in latente Wärme umzuwandeln. Die in latente Wärme transformierte Sonnenergie trägt somit nicht mehr zur Erwärmung der Luft bei (Damm 2013, LANUV 2015). Je mehr Wasser im Boden gespeichert ist und durch die Pflanzen und über den Boden direkt verdunstet wird, desto weniger nimmt die Lufttemperatur zu. Die Themen Boden- und Klimaschutz bzw. Klimaanpassung sind somit direkt miteinander verknüpft. Der Bodenkühlleistung kommt vor allem in Städten aufgrund ihrer hohen Versiegelungsgrade eine besondere Bedeutung als Ökosystemleistung zu. Die Kühlleistung ist dabei nicht nur von den klimatischen Bedingungen und Bodeneigenschaften, sondern auch vom Versiegelungsgrad abhängig. Da von einer versiegelten Fläche gewöhnlich kein Wasser aus der Bodenzone verdunsten kann, können versiegelte Flächen auch nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Mit steigender Versiegelung nimmt die Bodenkühlleistung also entsprechend ab. Zur Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse in Berlin wurde die Bodenkühlleistung mit Berücksichtigung der Versiegelung ermittelt ( Karte 01.12.7.2 ). Methode Die Berechnung der Bodenkühlleistung unter Berücksichtigung des Versiegelungsgrads beruht ebenfalls auf dem Konzept zur Abschätzung / Quantifizierung der Bodenkühlleistung in Berlin (Deiwick et al. 2020). Die aus dem Wasserhaushaltsmodell ABIMO berechneten Daten zur realen Evapotranspiration der unversiegelten Blockflächenanteile werden mittels des Versiegelungsgrads auf die gesamte Blockteilfläche umgerechnet. Verdunstung, die auf versiegelten Flächen stattfindet wird nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Kühlleistung der gesamten Blockteilfläche erfolgt analog zur Kühlleistung ohne Berücksichtigung der versiegelten Flächen nach den nachfolgenden Formeln: Verdunstung [mm/a] = Verdunstung unversiegelt [mm/a] * (1 – Versiegelungsgrad [%] / 100) Kühlleistung [W/m 2 ] = Verdunstung [mm/a/m²] * Verdunstungsenergie [Wh/l] / (365 * 24 [h]) Die Bewertung der Bodenkühlleistung mit Berücksichtigung der Versiegelung erfolgt nach dem gleichen Bewertungsschema wie die Bewertung der Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung (Abschnitt 01.12.7.2, Tab. 1). Berücksichtigt man die Versiegelung, verringert sich die Bodenkühlleistung deutlich, so dass Flächen vielfach auch in den Kategorien „sehr niedrig“ (Stufe 2) bis „extrem gering“ (Stufe 1) liegen, obwohl in diese Kategorien ohne Berücksichtigung der Versiegelung keine Flächen fallen. Für vollständig unversiegelte Gebiete bleibt die Bewertung hingegen unverändert. Proportional zum Versiegelungsgrad verringert sich die reale Evapotranspiration und damit die Bodenkühlleistung. Die höchsten versiegelungsbedingten Verluste an Evapotranspiration sind erwartungsgemäß für die Nutzungen Siedlungsgebiet und Industrie / Verkehr festzustellen. Kartenbeschreibung Die mittlere Verdunstung der unversiegelten Flächenanteile der Blockflächen (ohne Straßen und Gewässer, d. h. der Freiflächen ohne Gewässer) beträgt für Berlin im Mittel 365 mm/a. Dies entspricht einer mittleren Kühlenergie von 249 kWh/m²/a bzw. 28,4 W/m 2 und für ganz Berlin 184,4 TWh/a und damit einer mittleren permanenten Kühlleistung von 21 GW. Mit steigendem Versieglungsgrad zum Stadtzentrum hin, nimmt die Bodenkühlleistung entsprechend ab, so dass diese auf stark versiegelten Flächen vielfach „sehr niedrig“ oder „extrem niedrig“ ist.

Meyer: „Positive und negative Entwicklungen beim Artenschutz“

Der Feldhamster gilt als „vom Aussterben bedroht“. Jahrzehntelange Verfolgung und intensive landwirtschaftliche Nutzung haben seine Bestände um 90% reduziert. Heute überlebt er in wenigen Restvorkommen d. Braunschweiger, Hildesheimer u. Calenberger Hannover. - Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs" durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“ Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs" durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“ Einiges hat sich seit Erscheinen der letzten Roten Listen vor 30 Jahren verändert: Die früher als ausgestorben geltenden Arten Luchs, Wolf, Biber und Kegelrobbe zum Beispiel haben Niedersachsen wieder besiedelt, auch der Fischotter ist mittlerweile ungefährdet. Neben einigen Gewinnern gibt es jedoch auch Verlierer, etwa den Feldhamster und Gartenschläfer sowie einige Fledermausarten, die in ihrer Häufigkeit und Verbreitung stark zurückgegangen oder bereits vollständig ausgestorben sind. „Das liegt vor allem daran, dass die Qualität ihrer natürlichen Lebensräume immer weiter sinkt oder diese Lebensräume ganz verschwinden“, so Meyer. Ein Team aus 34 Fachleuten unter Leitung von Sophie Kirberg, Mitarbeiterin des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN, hat 74 heimische Arten nach bundesweit einheitlichen Kriterien bewertet. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der bewerteten Säugetierarten gelten als bestandsgefährdet oder sind bereits ausgestorben. Weitere zehn Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Neu auf der Vorwarnliste taucht etwa auch der Igel auf, eine ehemals sehr häufige Art, der neben dem Straßenverkehr auch verstärkt Rasenmährobotern zum Opfer fällt. „Die aktuellen Zahlen zeigen unmissverständlich, dass beim Schutz unserer heimischen Säugetiere dringender Handlungsbedarf besteht“, so NLWKN-Mitarbeiterin Kirberg. „Ohne gezielte Schutzmaßnahmen und verlässliche Daten drohen wir das Artensterben nur zu dokumentieren – anstatt es zu verhindern.“ Besonders kritisch zeigt sich die Situation bei den Fledermäusen und Kleinsäugern, von denen unter anderem die Fledermausart Graues Langohr sowie die Kleinsäugerarten Feldhamster und Gartenschläfer als vom Aussterben bedroht gelten. Intensive Landnutzung verbunden mit einem starken Strukturverlust in der Landschaft und der großflächige Einsatz von Pestiziden haben durch den Verlust von Lebensraum und Nahrung zu einem starken Rückgang der Arten geführt. Weitere Gefährdungsursachen ergeben sich für die heimischen Säugetiere durch die fortschreitende Urbanisierung, die hohe Dichte an Verkehrswegen und die Auswirkungen des Klimawandels. Ein Anstieg des Meeresspiegels kann zum Verlust von Sandbänken führen, die für Kegelrobben und Seehunde als Ruheplätze und Aufzuchtstätten von zentraler Bedeutung sind. Zunehmende Extremwetterereignisse wie langanhaltende Dürreperioden wiederum lassen Feuchtbiotope austrocknen und entziehen semi-aquatischen Arten wie der Wasserspitzmaus und dem Europäischen Nerz ihren Lebensraum und Nahrungsgrundlagen. Trotz dieser negativen Trends gibt es auch positive Entwicklungen aus Sicht des Arten- und Naturschutzes: Die Rückkehr ehemals ausgestorbener Arten wie die Atlantische Kegelrobbe, der Europäische Biber und der Wolf, die fortschreitende Wiederbesiedlung durch den Fischotter sowie die erfolgreiche Wiederansiedlung des Luchses sind Beispiele für gelungene Schutzmaßnahmen in Niedersachsen und Bremen. Der Wolf, der bei der letzten Aktualisierung noch „ausgestorben“ war, befindet sich in einem guten Erhaltungszustand und wird nun als „ungefährdet“ eingestuft. Auf Basis eines umfangreichen Datenbestands von mehr als 130.000 Heuschreckendaten wurde auch die Bestandsentwicklung und Gefährdungssituation der 53 heimischen Heuschreckenarten durch ein Autorenteam von acht Artexperten unter der Federführung der Arbeitsgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie von Prof. Dr. Thomas Fartmann der Universität Osnabrück neu bewertet. In der aktuellen Fassung sind 14 der 53 und somit etwa ein Viertel der in Niedersachsen und Bremen regelmäßig vorkommenden Arten bestandsgefährdet. Hiervon ist mit der Heideschrecke eine Art vom Aussterben bedroht. Wie bereits in der vorherigen Fassung sind vier weitere Arten als ausgestorben eingestuft. Zudem gilt eine Art als extrem selten, eine weitere steht auf der Vorwarnliste. „Zu den Verlierern der letzten zwei Jahrzehnte zählen vor allem Arten, die kühl-feuchte Standortbedingungen bevorzugen wie etwa die Kurzflügelige Beißschrecke, der Bunte Grashüpfer und der Sumpfgrashüpfer. Der Klimawandel verstärkt hier durch sommerliche Dürreperioden den Druck auf die noch vorhandenen Lebensräume dieser Arten“, sagt Felix Helbing, Heuschreckenspezialist an der Universität Osnabrück und Erstautor der Roten Liste Heuschrecken. Neben den Sommerdürren wurden noch weitere Gefährdungsursachen identifiziert. Hierzu zählen unter anderem die Überbauung, Beseitigung oder Umnutzung von Flächen, die Ertragsoptimierung in der Landwirtschaft, die Grundwasserabsenkung, der Eintrag von Stickstoff aus der Luft sowie ungeeignete Maßnahmen zur Lebensraumpflege. Im Zuge der veränderten Landnutzung sind unter anderem Arten extensiv genutzter, magerer Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und magerem Grünland zunehmend in ihren Populationen gefährdet und isoliert, zum Beispiel der Warzenbeißer. Positive Entwicklungen zeigen dagegen zahlreiche wärmeliebende Arten, deren Bestände in den vergangenen zwei Jahrzehnten vor allem klimabedingt wachsen und sich ausbreiten konnten. Hierzu zählen unter anderem die Große Goldschrecke, die Langflügelige Schwertschrecke und die Südliche Eichenschrecke. Auch einige spezialisierte Arten konnten sich zuletzt ausbreiten, zum Beispiel die Blauflügelige Sandschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser positive Trend in den kommenden Jahren anhält. Dies soll im Rahmen der nächsten Fassung der Roten Liste kritisch überprüft werden. Für die langfristige Erhaltung unserer heimischen Tierwelt ist die dauerhafte Förderung strukturreicher Lebensräume mit vielfältigen Standortbedingungen entscheidend. Artenreiche Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und Feuchtgrünland müssen durch geeignete Pflegekonzepte – etwa extensive Beweidungssysteme oder jährlich rotierende Insektenschutzstreifen auf Wiesen – erhalten werden. „Insbesondere in den stark vom Menschen geprägten Landschaften Niedersachsens und Bremens sind geeignete Artenschutzmaßnahmen von hoher Bedeutung. Maßnahmen, die den Biotopverbund zwischen bestehenden Lebensräumen fördern, wie die Anlage, Erhaltung und Pflege von Wegrändern, Einzelbäumen, Hecken und Waldsäumen sowie Querungsmöglichkeiten wie Unter- oder Überführungen von Verkehrswegen können dabei einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten“, betont Dr. Jakob Fahr, Leiter des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN. Die Roten Listen Niedersachsen und Bremens sind unter folgendem Link als pdf verfügbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/43858.html Die Roten Listen Niedersachsen und Bremens sind unter folgendem Link als pdf verfügbar: Die beiden neuen Roten Listen auch direkt als PDF zum Download: Rote Liste Säugetiere: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2025 Rote Liste Heuschrecken: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2025 Gedruckte Hefte können ab dem 22. August 2025 unter folgender Adresse bestellt werden: https://webshop.nlwkn.niedersachsen.de/neuerscheinungen ab dem 22. August 2025

Prozessoptimierung eines Bioraffinationsverfahrens zur Gärrestaufbereitung mit dem Ziel der Gewinnung von Torfersatzstoffen unter Praxisbedingungen an Biogasanlagen, Teilvorhaben 6: Demonstrationsanlagenbau und Prozessoptimierung Biomasseaufbereitung

Mehr Brutvogelarten gefährdet als je zuvor

Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz  die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)

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