Zur Erfüllung von Berichtspflichten zum Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) und um zur EU- POP -Verordnung beizutragen, sollen die Emissionen an POPs (z.B. PCDD/F, PCB , PAK , u. a.) aus Anlagen der Abfallwirtschaft und Krematorien ermittelt werden. Die Erhebung der Emissionsdaten wird in diesem Rahmen sowohl auf Basis von Literaturrecherchen als auch durch Emissionsmessungen an Praxisanlagen durchgeführt. Die Untersuchungen sollen jeweils an mindestens vier Abfallverbrennungsanlagen, Klärschlammverbrennungsanlagen, Altholzverbrennungsanlagen und Krematorien mit repräsentativen Messungen erfolgen. Bei der Auswahl der Anlagen wurde darauf geachtet, dass die Anlagen mit unterschiedlicher Abgasreinigung arbeiten, sodass die Ergebnisse möglichst repräsentativ für den gesamten Anlagenpark in Deutschland sind. Veröffentlicht in Texte | 38/2016.
Die Feuerbestattung für Tiere nimmt aufgrund des steigenden Stellenwerts von Haustieren fortwährend zu. Damit einhergehend gewinnen Tierkrematorien zunehmend an Umweltrelevanz. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden die in Deutschland betriebenen Anlagen erfasst und hinsichtlich des Stands der Technik bewertet. Weiterhin wurden die Genehmigungspraxis sowie Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsaspekte des Anlagenbetriebs betrachtet. Darauf aufbauend wurden an sechs Linien Emissionsmessungen für relevante Abgasparameter durchgeführt. Die aus den gewonnenen Erkenntnissen abgeleiteten praxisorientierten Vorschläge stellen sowohl auf Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf Betriebsweisen ab. Veröffentlicht in Texte | 07/2021.
Um einen Überblick über den Stand der Technik bundesdeutscher Krematorien zu bekommen, wurde eine Situationsanalyse durchgeführt. Sie basiert in einem ersten Schritt auf einer Datenerhebung der Krematorien in den einzelnen Bundesländern. Ergänzend hierzu wurde eine Klassifizierung der eingesetzten technologischen Baugruppen vorgenommen und hinsichtlich der 27. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (27. BImSchV) sowie des Standes der Technik gemäß der VDI-Richtlinie 3891 bewertet. Aufbauend auf der durchgeführten Datenerhebung wurden sechs Kremationslinien mit unterschiedlichen Ofen- und Abgasreinigungssystemen ausgewählt, um sie umfassenden Abgasmessungen zu unterziehen. Die Untersuchungen erstreckten sich auf die Abgasparameter der 27. BImSchV und Quecksilber. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen für zukünftige Entscheidungen des Gesetzgebers abgeleitet, die sowohl auf bereits in der 27. BImSchV enthaltene Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf die Minderung der Quecksilberemissionen abstellen. Quelle: Forschungsbericht
In Deutschland sind aktuell 27 Heimtierkrematorien in Betrieb, für die es derzeit keine einheitlichen immissionsschutzrechtlichen Regelungen gibt. Um einen Überblick über die genehmigungsrechtliche Praxis und den Stand der Technik bundesdeutscher Tierkrematorien zu bekommen, wurde eine Situationsanalyse durchgeführt. Sie basiert in einem ersten Schritt auf einer Datenerhebung durch Befragung der Eigner der Krematorien und durch Auswertung der zur Verfügung gestellten Genehmigungsbescheide. Ergänzend hierzu wurden die eingesetzten technologischen Baugruppen bewertet und mit dem Stand der Technik gemäß der VDI-Richtlinie 3890 (Emissionsminderung - Anlagen zur Heimtierkremation) verglichen. Daraus konnte eine technisch-wirtschaftliche Analyse abgeleitet werden. Aufbauend auf der durchgeführten Datenerhebung wurden sechs Kremationslinien - 5 Heimtieröfen und 1 Pferdekremationsofen - mit und ohne Abgasreinigungssysteme ausgewählt, um sie umfassenden Abgasmessungen zu unterziehen. Die Untersuchungen erstreckten sich auf Kohlenmonoxid, Gesamtkohlenstoff, Gesamtstaub, Schwefel- und Stickstoffoxide, Chlor- und Fluorwasserstoff, Quecksilber sowie polychlorierte Dibenzo-(p)-dioxine und Dibenzofurane. Aus den in dieser Studie gewonnenen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen für potenzielle zukünftige Entscheidungen des Gesetzgebers abgeleitet, die sowohl auf Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf praxisorientierte Empfehlungen zu Betriebsweisen abstellen. Quelle: Forschungsbericht
Am Totensonntag, den 24. November 2019, laden die Krematorien Baumschulenweg und Ruhleben zu einem Tag der offenen Tür in beide Häuser ein. Die Gäste haben die Möglichkeit, sich mit den Themen Tod, Trauer und Vergänglichkeit im Rahmen von Führungen, Lesungen, musikalischen und künstlerischen Beiträgen und Vorträgen zu beschäftigen. Mitarbeiter*innen geben einen Einblick in die Abläufe einer Feuerbestattung. In fachkundlichen Architekturführungen wird den Besucher*innen die einmalige Bauweise des Krematoriums Baumschulenweg erläutert. Dabei wird die für den Bau verantwortliche Architektin, Charlotte Frank, Rundgänge anbieten. Zum wiederholten Male haben die Bestatter-Innung und der Bestatter-Verband von Berlin und Brandenburg e.V. ein thematisches Programm für Jung und Alt zusammengestellt. Am Vormittag wird in einem Theaterstück das Thema Tod sensibel und kindgerecht dargeboten. Jan Möllers und Andrea Regulin beantworten in Kurzfilmen Fragen zum Sterben. An beiden Standorten hält die Rechtsmedizinerin, Prof. Tanja Hollmann, Vorträge über den Alltag in der Gerichtsmedizin. Ebenfalls in beiden Einrichtungen liest Juliane Uhl innerhalb einer musikalischen Lesung aus ihrem Buch „Drei Liter Tod“. Der Berliner Kammerchor Cantamus wird zum Abschluss am Nachmittag in der großen Trauerhalle im Krematorium Baumschulenweg geistliche und weltliche Werke vortragen. 10:00 – 17:00 Uhr Krematorium Berlin-Baumschulenweg Kiefholzstraße 221,12437 Berlin 10:00 – 16.00 Uhr Krematorium Berlin-Ruhleben Besuchereingang: Am Hain 1, 13597 Berlin Der Eintritt zum Tag des Krematoriums ist kostenfrei.
Die Cremare Tierkrematorium GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.06.2020, eingegangen am 17.06.2020, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die Beschaffenheit und den Betrieb eines Krematoriums für Heimtiere in der Robert-Bosch-Straße 10 in 97885 Triefenstein, Gemarkung Lengfurt. Das Vorhaben ist nach Nr. 7.12.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Für die Verbrennungsanlage ist nach Nr. 7.19.2 des Anhangs 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Regierung von Unterfranken führte das Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durch.
Die Cremare Tierkrematorium GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die Beschaffenheit und den Betrieb eines Krematoriums für Heimtiere in der Robert-Bosch-Straße 10 in 97885 Triefenstein, Gemarkung Lengfurt. Das Vorhaben ist nach Nr. 7.12.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Für die Verbrennungsanlage ist nach Nr. 7.19.2 des Anhangs 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Regierung von Unterfranken führte das Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durch.
Das Projekt "Steigerung der Energieeffizienz von Krematorien durch Einsatz der ORC-Technik oder anderen Verfahren zur Kälteerzeugung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schetter GmbH & Co. KG durchgeführt.
Das Projekt "Auswirkungen von Urnenascheeinträgen aus der Kremation auf Boden und Grundwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Cemterra GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Umweltrelevanz und Stand der Technik bei Einäscherungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schetter GmbH & Co. KG durchgeführt. Feuerbestattungen nehmen in Deutschland fortwährend zu. Seit 2004 hat sich die Anzahl an Humankrematorien um mindestens 26% erhöht, sodass es heute mehr als 150 Anlagen gibt. Damit einhergehend gewinnen diese Anlagen zunehmend an Umweltrelevanz. Immissionsschutzrechtliche Grundlage für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb der Krematorien ist die 27. BImSchV. Darin sind neben allgemeinen und betrieblichen Anforderungen auch Anforderungen zur Emissionsbegrenzung für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt. Humankrematorien bedürfen derzeit keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der 4. BImSchV. Genehmigung und Überwachung solcher Anlagen sind in Deutschland dementsprechend nicht einheitlich geregelt, weshalb z.T. unterschiedliche Umweltstandards bei den Anlagen zu verzeichnen sind. Der Stand der Emissionsminderungstechnik von Humankrematorien hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. So werden beispielsweise die Grenzwerte für Gesamtkohlenstoff und -staub durch primäre sowie durch sekundäre abgasseitige Maßnahmen deutlich unterschritten. Bei Kohlenmonoxid ist es hingegen immer wieder zu Überschreitungen des Grenzwertes gekommen. Krematorien können zudem eine bedeutende Quelle für Quecksilber darstellen. Hierfür existieren bisher jedoch keine emissionsbegrenzenden Anforderungen. Daher ist für Quecksilber die Datenbasis sehr viel geringer als bei den in der 27. BImSchV aufgeführten Parametern. Mit diesem UFOPLAN-Vorhaben soll die Datengrundlage in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik von Krematorien verbessert werden und darauf basierend geprüft werden, ob eine Anpassung der rechtlichen Regelungen für Genehmigung und Betrieb von Krematorien erforderlich ist.
Origin | Count |
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Bund | 27 |
Land | 13 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 19 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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closed | 16 |
open | 20 |
unknown | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 40 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
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Dokument | 7 |
Keine | 19 |
Webseite | 17 |
Topic | Count |
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Boden | 30 |
Lebewesen & Lebensräume | 38 |
Luft | 32 |
Mensch & Umwelt | 40 |
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