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Entwicklung eines Niedrigtemperatur-Dioxin-Katalysators fuer die Nachruestung des Krematoriums der Stadt Neubrandenburg mit dem Ziel der Senkung der PCDD/PCDF-Emissionen

Entwicklung eines gesetzeskonformen, autarken Krematoriums mit hybrider Wasserstoff-Beheizungstechnologie, Teilvorhaben: Entwicklung einer Steuerung für den Betrieb bei einer dynamischen Fahrweise mit klimaneutralen Energieträgern

Entwicklung eines gesetzeskonformen, autarken Krematoriums mit hybrider Wasserstoff-Beheizungstechnologie, Teilvorhaben: Entwicklung eines hybridbeheizten Kremationsofens

Entwicklung eines gesetzeskonformen, autarken Krematoriums mit hybrider Wasserstoff-Beheizungstechnologie

Entwicklung eines gesetzeskonformen, autarken Krematoriums mit hybrider Wasserstoff-Beheizungstechnologie, Teilvorhaben: Integration eines Hybridkrematoriums in den Anlagenbestand und Entwicklung einer Sektorenkopplungslösung

Entwicklung eines gesetzeskonformen, autarken Krematoriums mit hybrider Wasserstoff-Beheizungstechnologie, Teilvorhaben: Werkstofftechnologische und verbrennungstechnische Grundlagen für die Entwicklung und Betrieb eines wartungsarmen hybriden Krematoriums

Entwicklung eines gesetzeskonformen, autarken Krematoriums mit hybrider Wasserstoff-Beheizungstechnologie, Teilvorhaben: Designgrundlagen für ein gesetzeskonformes hybrides Krematorium basierend auf der Simulation reaktiver Strömungen

Baumbestattungen

Die landeseigenen Friedhöfe in den Berliner Bezirken verfügen über ein breites Angebot an Grabstätten unterschiedlichster Art. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Baumbestattungen sind derzeit auf folgenden landeseigenen Berliner Friedhöfen möglich: Bezirk Pankow: Friedhof Pankow XII Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Friedhof Ruhleben Bezirk Neukölln: Friedhof Koppelweg Bezirk Treptow-Köpenick: Friedhof Baumschulweg Bezirk Lichtenberg: Zentralfriedhof Friedrichsfelde Bezirk Reinickendorf: Friedhof Heiligensee Voraussetzung für die Wahl einer Baumgrabstätte ist die Feuerbestattung. Baumgrabfelder sind Einzelbäumen, die in Baumgruppen stehen, zugeordnet. In der Regel handelt es sich um einen Altbaumbestand, aber auch die Pflanzung junger Bäume ist möglich. Die Asche des/ der Verstorbenen wird in einer Urne im Wurzelbereich des Baumes eingebracht. Lage und Größe der Grabstätte sowie die Anzahl der einzelnen Grabstellen sind wie bei den Wahl- und Familiengrabstätten in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Das Nutzungsrecht beläuft sich auf 20 Jahre und ist verlängerbar. Für diese Zeit erfolgt die Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung. Die Wahl einer Baumgrabstätte auf einem Berliner Friedhof bietet folgende Vorteile: Eine gute Friedhofsinfrastruktur ist vorhanden, die Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen ist gegeben und es besteht in der Regel eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Exposition der Bevölkerung durch die Anwendung von Alphastrahlern in Radiopharmaka

Exposition der Bevölkerung durch die Anwendung von Alphastrahlern in Radiopharmaka Projektleitung: Fachgebiet UR6 (Radioökologie) Status: laufend Finanzierung: Eigenforschung BfS Hintergrund Die therapeutische Anwendung von Alphastrahlern in der Onkologie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Durch die kurze Reichweite der Alphastrahlung (wenige µm in Gewebe) wirkt die freigesetzte Zerfallsenergie exakt im Zielgewebe. Da die Alphastrahlung den Körper des Patienten nicht verlässt, beschränkt sich die Strahlung in der Umgebung des Patienten auf Sekundärstrahlung und Emissionen der Tochternuklide. Aufgrund der zielgenauen Wirkungsweise und der stark reduzierten Strahlenexposition für Personen in der Umgebung der Patienten, ist es möglich, Radiopharmaka mit Alphastrahlern für die ambulante Behandlung zu verwenden. Nach der ambulanten Behandlung können die vom Patienten ausgeschiedenen Radionuklide nicht zurückgehalten werden, wie dies im kontrollierten Umfeld des Krankenhauses möglich ist. Die ambulante Anwendung von Radiopharmaka erfordert daher neue Ansätze für die Ermittlung der möglichen Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung. Zielsetzung Für die neuen Therapieverfahren mit Alphastrahlern in der Nuklearmedizin muss der Schutz der Bevölkerung sichergestellt werden. Alphastrahler führen ausschließlich beim Einatmen ( Inhalation ) oder Verschlucken ( Ingestion ) zu einer relevanten Strahlenexposition . Zur Berechnung der möglichen Strahlenexposition der Bevölkerung müssen alle denkbaren Expositionspfade berücksichtigt werden. Für eine konservative Betrachtung werden ungünstige, alle möglichen Expositionspfade abdeckende Szenarien identifiziert. Für die Berechnung der möglichen Strahlenexposition wird von ungünstigen, aber möglichen Modellannahmen ausgegangen. Durchführung Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Verfahren zur Berechnung der potentiellen effektiven Dosis unbeteiligter Einzelpersonen der Bevölkerung durch die ambulante Behandlung eines Patienten mit Alphastrahlern entwickelt. Alphastrahler können im Wesentlichen über zwei Wege vom Patienten in die Umwelt gelangen und zu einer Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung führen: Durch das häusliche Abwasser und im Fall des Versterbens des Patienten bei seiner Bestattung. Für diese beiden Wege wurden alle denkbaren Expositionspfade betrachtet und vier Szenarien ermittelt, die zu den höchsten potentiellen Expositionen von Einzelpersonen der Bevölkerung führen: Verzehr von Trinkwasser, das durch die Ausscheidungen des Patienten kontaminiert ist Inhalation von kontaminiertem Staub aus Klärschlamm durch Kläranlagenmitarbeiter Inhalation von kontaminiertem Staub bei der Einäscherung des verstorbenen Patienten durch Krematoriumsmitarbeiter Inhalation von Radionukliden aus der Abgasfahne des Krematoriums durch Einzelpersonen der Bevölkerung Um die Aktivitäten der Radionuklide in Ausscheidungen und im Körper des Patienten im Verlauf der Behandlung zu berechnen, wurden biokinetische Modelle verwendet. Basierend auf diesen Ergebnissen wurde für eine konservative Berechnung der möglichen Exposition von ungünstigen Voraussetzungen, wie etwa die Verwendung von Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung, ausgegangen. Die verwendeten Modellansätze sind abdeckend für das Bundesgebiet und auf neue therapeutische Anwendungen übertragbar. Teile dieser Modellansätze, insbesondere die Biokinetik und das Rückhaltevermögen in der Kläranlage, sind jedoch spezifisch für ein Radiopharmakon. Für die betrachteten Radiopharmaka führte der Verzehr von kontaminiertem Trinkwasser eines durch Flaschenmilch ernährten Säuglings zur höchsten möglichen Strahlenexposition . Stand: 27.07.2026

Berliner Friedhöfe ab 1920 bis 1948

m Jahre 1920 entstand die Stadtgemeinde Groß-Berlin durch Zusammenschluss von insgesamt 94 Einzelgemeinden, die über zahlreiche städtische und konfessionelle Friedhöfe verfügten. Pläne zur Schließung der vielen kleinen innerstädtischen Friedhöfe, ihre Umwandlung in Parkanlagen und die Neuanlegung von Zentralfriedhöfen scheiterten an der Eigenständigkeit der Stadtbezirke und an der Vielzahl der Friedhofsträger. Hinzu kam, dass nach der Eröffnung der Krematorien in Wedding (1912), in Baumschulenweg (1913) und in Wilmersdorf (1922) die Anzahl der Feuerbestattungen anstieg und somit weniger zusätzliche Friedhofsfläche benötigt wurde. Im Dritten Reich sahen die Neugestaltungspläne Albert Speers für die Reichshauptstadt auch die Inanspruchnahme zahlreicher Friedhofsflächen für den Bau großer Verkehrsachsen und Bahnhöfe vor. Mit der Verlegung von Grabstätten des Alten St. Matthäus-Kirchhofs zum Südwestkirchhof Stahnsdorf wurde 1938 auch begonnen. Konnte während des 2. Weltkriegs der geregelte Friedhofsbetrieb weitestgehend aufrecht erhalten werden, mussten zum Ende des Krieges aufgrund der Vielzahl der Toten unter der Zivilbevölkerung und den Soldaten zahlreiche Notfriedhöfe z.B. in Parkanlagen angelegt werden. Viele Notbestattungen fanden aber auch in privaten Gärten statt. Als sich die Lage normalisierte, wurden diese Toten umgebettet und die Notfriedhöfe aufgelöst. Die ca. 120.000 Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft haben dem Gräbergesetz entsprechend ein dauerndes Ruherecht. Auf vielen Berliner Friedhöfen zeugen große zusammenhängende Opfergräberanlagen von den Schrecken des Krieges. In den ersten Nachkriegsjahren wurden bestehende Friedhöfe vergrößert und neue angelegt (z.B. Waldfriedhof Zehlendorf, 1945/47; Parkfriedhof Neukölln, 1949; Friedhof Ruhleben, 1950).

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