Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt die Kehrbezirke, der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG, zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger gem. § 7 SchfHwG - Fachliche Grundlage: Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG
Bebauungsplan
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/
In Grill-Restaurants, -Gaststätten und -Imbissen werden Speisen auf Holzkohlegrills zubereitet. Dabei kann es zu einer hohen Belastung der Außenluft mit Feinstaub, Gerüchen und anderen Schadstoffen in der Nachbarschaft kommen. Schon einzelne Holzkohlegrills können zur Überschreitung der Geruchsimmissionswerte in der Umgebung beitragen. Bei einer Häufung mehrerer Holzkohlegrills im innerstädtischen Bereich kann es neben einer weiträumigen Überschreitung der Geruchsimmissionswerte auch zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und in ungünstigen Lagen auch von Benzol kommen. Veröffentlicht in Texte | 20/2025.
Die Nordzucker AG, An der Zuckerfabrik 1, 29525 Uelzen, hat am 01.10.2024 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Zuckerfabrik am Anlagenstandort in 29525 Uelzen, An der Zuckerfabrik 1, beantragt. Die beantragte Änderung umfasst die folgenden Maßnahmen: Die vorhandene Dampfkesselanlage 1 (BE 110) wurde bisher mit Kohle befeuert. Zukünftig soll sie mit Erdgas und Biogas befeuert werden. Die Feuerungswärmeleistung (FWL) der Dampfkesselanlage 1 soll 101 MW betragen. Für die Umrüstung ist es erforderlich, • das Wanderrost des Kessels zu entfernen und stattdessen vier Erdgasbrenner mit Dual Fuel Technologie (Erdgas und Biogas) in eine neue Bodenplatte zu installieren, • einen Wasser-Luftvorwärmer zur Effizienzsteigerung sowie • für die Bedienung der Brenner eine neue Bühne zu errichten. Die Verarbeitungskapazität der Zuckerfabrik bleibt unverändert. Die für die Feuerungsanlage (AN A 100) genehmigte Gesamtkapazität von 271 MW bleibt ebenfalls unverändert.
Die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG in Schuby 18, 24398 Dörphof plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen in der Gemeinde 24398 Dörphof, Alt Dörphof, Gemarkung Dörphof, Flur 2, Flurstück 196.
Origin | Count |
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Bund | 331 |
Land | 140 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 284 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 69 |
Umweltprüfung | 62 |
unbekannt | 43 |
License | Count |
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geschlossen | 144 |
offen | 311 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
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Deutsch | 447 |
Englisch | 31 |
Resource type | Count |
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