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Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk

<p>Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht.</p><p>Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt</p><p>Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschä­digungen, Explosionsschäden und andere Sach­schäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. <br><br>Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10) - davon rund 1.700 Tonnen PM2.5 - durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Auswertungen von Luftdaten, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Zudem fasst sie alle relevanten Wirkungen des Feuerwerks auf Mensch und Umwelt zusammen.<br><br></p><p>Die PM10-Stundenmittelwerte können über eine ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=API#alphabar">API</a>⁠ automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit 1-Stundenmittelwerten aller Messstationen):</p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2022-12-31&amp;time_from=1&amp;date_to=2023-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=2&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2022 - 2023</a></p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2023-12-31&amp;time_from=1&amp;date_to=2024-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=2&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2023 - 2024</a></p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2024-12-31&amp;time_from=1&amp;date_to=2025-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=2&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2024 - 2025</a>&nbsp;</p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2025-12-31&amp;time_from=1&amp;date_to=2026-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=2&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2025 - 2026</a> (erst ab 01.01.2026 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)</p><p>Die PM10-Tagesmittelwerte können über eine API automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit Tagesmittelwerten aller Messstationen):</p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2023-01-01&amp;time_from=1&amp;date_to=2023-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=1&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2023</a></p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2024-01-01&amp;time_from=1&amp;date_to=2024-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=1&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2024</a></p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2025-01-01&amp;time_from=1&amp;date_to=2025-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=1&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2025</a>&nbsp;</p><p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2026-01-01&amp;time_from=1&amp;date_to=2026-01-01&amp;time_to=24&amp;data[0][co]=1&amp;data[0][sc]=1&amp;data[0][ti]=12&amp;lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2026</a> (erst ab 02.01.2026 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)</p><p>PM10-Tagesmittelwerte am Neujahrstag</p><p>Einhergehend mit den durch das Silvesterfeuerwerk freigesetzten Emissionen ist die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Belastung in der Silvesternacht hoch. Besonders an den Stunden nach Mitternacht treten Messwerte von bis zu mehreren 1.000 Mikrogramm pro m³ im Stundenmittel auf. Diese hohen Stundenwerte beeinflussen auch den PM10-Tagesmittelwert, mit dem der Schutz der menschlichen Gesundheit beurteilt wird. Tagesmittelwerte größer 50 µg/m³ gelten demnach bereits als einer von 35 zulässigen Überschreitungstagen.</p><p>Die der Höhe nach absteigenden PM10-Neujahrstagesmittelwerte aller Messstationen machen deutlich, dass die Belastung abhängig von den Wetterbedingungen in den letzten 10 Jahren zwar variierte, jedoch meist eine Vielzahl der Messstationen Werte oberhalb des Tagesgrenzwertes registrierte. Anders an den Neujahrstagen 2021 und 2022: durch die außergewöhnlich niedrigen freigesetzten PM10-Mengen aufgrund der Corona-Maßnahmen fehlen die üblichen Spitzenwerte komplett. Mit der Aufhebung aller Maßnahmen zum Jahreswechsel 2022/2023 ordnet sich der Neujahrstag 2023 wieder als ein typisch belasteter 1. Januar ein.</p><p>Tagesmittelwerte aller Stationen an den Neujahrstagen 2015-2025 in µg/m³</p><p>Tagesmittelwerte der Feinstaubkonzentration (PM10) - Neujahr 2025</p>

Feuerwerke, aktuelle Mittel- und Großfeuerwerke (WFS Dienst)

Darstellung der Abbrennorte aktueller, im Stadtgebiet Dresden genehmigter bzw. angezeigter Mittel- und Großfeuerwerke (Kategorie 3 u. 4) im Freien. Bereits stattgefundene Feuerwerke werden noch zwei Wochen lang dargestellt. Im Folgenden ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern: Feuerwerkskörper werden nach § 6 Abs. 6 der 1. SprengV in folgende Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die nur von Personen mit Fachkunde verwendet werden dürfen (so genannte "Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch") und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerke) können das ganze Jahr über erworben werden und dürfen von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr verwendet (abgebrannt) werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) können entweder am 31. Dezember und 1. Januar (Silvesterzeit) oder mit Ausnahmegenehmigung von jedermann ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abgebrannt werden. Nach § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) können "aus begründetem Anlass" Ausnahmen vom außerhalb der Silvesterzeit geltenden Verbot des Erwerbs und Verwendens (Abbrennen) von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zugelassen werden. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wird, sofern ein begründeter Anlass (z. B. runder Geburtstag, Schuleinführung, Hochzeit, Silberne- oder Goldene Hochzeit) vorgetragen wird und keine zwingenden Belange entgegen stehen (z. B. naturschutzrechtliche Belange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde), diesen Anträgen, ggf. unter Auferlegung von Auflagen (z. B. hinsichtlich der Abbrennzeit) stattgegeben. Für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung wird von unserer Behörde eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro erhoben. Im Unterschied zu Kleinfeuerwerken dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerke) aufgrund ihrer Gefährlichkeit nur von Erlaubnis- und Befähigungsscheininhabern nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) abgebrannt werden. Da somit sichergestellt ist, dass nur sachkundige Personen diese Feuerwerke abbrennen dürfen, hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in § 23 Abs. 3 der 1. SprengV für diese größeren Feuerwerke ganzjährig lediglich eine Anzeige, jedoch keine Genehmigungspflicht statuiert. Somit sind diese Feuerwerke lediglich zwei Wochen vor dem Abbrennen unter Benennung genau bezeichneter Angaben wie Ort, Art und Umfang, Beginn und Ende, Sicherheits- und insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Schutzvorkehrungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ergeben sich aus diesen Angaben keine Anhaltspunkte, dass beim Abbrennen des Feuerwerkes Gefährdungen eintreten oder einschlägige Vorschriften außer Acht gelassen werden könnten und keine zwingenden Belange entgegen stehen (z. B. naturschutzrechtliche Belange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde), gibt es keine Möglichkeit diese größeren Feuerwerke behördlich zu reglementieren oder zu begrenzen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV). Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von diesem Verbot zulassen (§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV). Es dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Diese sind mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) gekennzeichnet. Der Schutz gegen Lärmbelästigung wird in § 3 der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dresden (PolVO Sicherheit und Ordnung) geregelt. Danach ist es untersagt, Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 22 bis 6 Uhr des nächsten Tages, Freitag und Sonnabend in der Zeit von 24 bis 8 Uhr des nächsten Tages sowie Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 13 bis 15 Uhr die Ruhe anderer mehr als unvermeidbar zu stören. Daraus ergeben sich in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 1.5 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) folgende Abbrennzeiten für Feuerwerke in Dresden: Sonntag bis Donnerstag bis 22 Uhr und Freitag und Samstag bis 22.30 Uhr (im Mai, Juni und Juli bis 23 Uhr).

Feuerwerke, aktuelle Mittel- und Großfeuerwerke (WMS Dienst)

Darstellung der Abbrennorte aktueller, im Stadtgebiet Dresden genehmigter bzw. angezeigter Mittel- und Großfeuerwerke (Kategorie 3 u. 4) im Freien. Bereits stattgefundene Feuerwerke werden noch zwei Wochen lang dargestellt. Im Folgenden ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern: Feuerwerkskörper werden nach § 6 Abs. 6 der 1. SprengV in folgende Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die nur von Personen mit Fachkunde verwendet werden dürfen (so genannte "Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch") und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerke) können das ganze Jahr über erworben werden und dürfen von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr verwendet (abgebrannt) werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) können entweder am 31. Dezember und 1. Januar (Silvesterzeit) oder mit Ausnahmegenehmigung von jedermann ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abgebrannt werden. Nach § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) können "aus begründetem Anlass" Ausnahmen vom außerhalb der Silvesterzeit geltenden Verbot des Erwerbs und Verwendens (Abbrennen) von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zugelassen werden. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wird, sofern ein begründeter Anlass (z. B. runder Geburtstag, Schuleinführung, Hochzeit, Silberne- oder Goldene Hochzeit) vorgetragen wird und keine zwingenden Belange entgegen stehen (z. B. naturschutzrechtliche Belange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde), diesen Anträgen, ggf. unter Auferlegung von Auflagen (z. B. hinsichtlich der Abbrennzeit) stattgegeben. Für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung wird von unserer Behörde eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro erhoben. Im Unterschied zu Kleinfeuerwerken dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerke) aufgrund ihrer Gefährlichkeit nur von Erlaubnis- und Befähigungsscheininhabern nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) abgebrannt werden. Da somit sichergestellt ist, dass nur sachkundige Personen diese Feuerwerke abbrennen dürfen, hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in § 23 Abs. 3 der 1. SprengV für diese größeren Feuerwerke ganzjährig lediglich eine Anzeige, jedoch keine Genehmigungspflicht statuiert. Somit sind diese Feuerwerke lediglich zwei Wochen vor dem Abbrennen unter Benennung genau bezeichneter Angaben wie Ort, Art und Umfang, Beginn und Ende, Sicherheits- und insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Schutzvorkehrungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ergeben sich aus diesen Angaben keine Anhaltspunkte, dass beim Abbrennen des Feuerwerkes Gefährdungen eintreten oder einschlägige Vorschriften außer Acht gelassen werden könnten und keine zwingenden Belange entgegen stehen (z. B. naturschutzrechtliche Belange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde), gibt es keine Möglichkeit diese größeren Feuerwerke behördlich zu reglementieren oder zu begrenzen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV). Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von diesem Verbot zulassen (§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV). Es dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Diese sind mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) gekennzeichnet. Der Schutz gegen Lärmbelästigung wird in § 3 der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dresden (PolVO Sicherheit und Ordnung) geregelt. Danach ist es untersagt, Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 22 bis 6 Uhr des nächsten Tages, Freitag und Sonnabend in der Zeit von 24 bis 8 Uhr des nächsten Tages sowie Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 13 bis 15 Uhr die Ruhe anderer mehr als unvermeidbar zu stören. Daraus ergeben sich in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 1.5 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) folgende Abbrennzeiten für Feuerwerke in Dresden: Sonntag bis Donnerstag bis 22 Uhr und Freitag und Samstag bis 22.30 Uhr (im Mai, Juni und Juli bis 23 Uhr).

Feuerwerke, aktuelle Mittel- und Großfeuerwerke

Darstellung der Abbrennorte aktueller, im Stadtgebiet Dresden genehmigter bzw. angezeigter Mittel- und Großfeuerwerke (Kategorie 3 u. 4) im Freien. Bereits stattgefundene Feuerwerke werden noch zwei Wochen lang dargestellt. Im Folgenden ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern: Feuerwerkskörper werden nach § 6 Abs. 6 der 1. SprengV in folgende Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die nur von Personen mit Fachkunde verwendet werden dürfen (so genannte "Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch") und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerke) können das ganze Jahr über erworben werden und dürfen von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr verwendet (abgebrannt) werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) können entweder am 31. Dezember und 1. Januar (Silvesterzeit) oder mit Ausnahmegenehmigung von jedermann ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abgebrannt werden. Nach § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) können "aus begründetem Anlass" Ausnahmen vom außerhalb der Silvesterzeit geltenden Verbot des Erwerbs und Verwendens (Abbrennen) von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zugelassen werden. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wird, sofern ein begründeter Anlass (z. B. runder Geburtstag, Schuleinführung, Hochzeit, Silberne- oder Goldene Hochzeit) vorgetragen wird und keine zwingenden Belange entgegen stehen (z. B. naturschutzrechtliche Belange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde), diesen Anträgen, ggf. unter Auferlegung von Auflagen (z. B. hinsichtlich der Abbrennzeit) stattgegeben. Für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung wird von unserer Behörde eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro erhoben. Im Unterschied zu Kleinfeuerwerken dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerke) aufgrund ihrer Gefährlichkeit nur von Erlaubnis- und Befähigungsscheininhabern nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) abgebrannt werden. Da somit sichergestellt ist, dass nur sachkundige Personen diese Feuerwerke abbrennen dürfen, hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in § 23 Abs. 3 der 1. SprengV für diese größeren Feuerwerke ganzjährig lediglich eine Anzeige, jedoch keine Genehmigungspflicht statuiert. Somit sind diese Feuerwerke lediglich zwei Wochen vor dem Abbrennen unter Benennung genau bezeichneter Angaben wie Ort, Art und Umfang, Beginn und Ende, Sicherheits- und insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Schutzvorkehrungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ergeben sich aus diesen Angaben keine Anhaltspunkte, dass beim Abbrennen des Feuerwerkes Gefährdungen eintreten oder einschlägige Vorschriften außer Acht gelassen werden könnten und keine zwingenden Belange entgegen stehen (z. B. naturschutzrechtliche Belange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde), gibt es keine Möglichkeit diese größeren Feuerwerke behördlich zu reglementieren oder zu begrenzen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV). Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von diesem Verbot zulassen (§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV). Es dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Diese sind mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) gekennzeichnet. Der Schutz gegen Lärmbelästigung wird in § 3 der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dresden (PolVO Sicherheit und Ordnung) geregelt. Danach ist es untersagt, Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 22 bis 6 Uhr des nächsten Tages, Freitag und Sonnabend in der Zeit von 24 bis 8 Uhr des nächsten Tages sowie Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 13 bis 15 Uhr die Ruhe anderer mehr als unvermeidbar zu stören. Daraus ergeben sich in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 1.5 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) folgende Abbrennzeiten für Feuerwerke in Dresden: Sonntag bis Donnerstag bis 22 Uhr und Freitag und Samstag bis 22.30 Uhr (im Mai, Juni und Juli bis 23 Uhr).

Feuerwerk

<p>Silvester: ohne (viel) Schall und Rauch ins neue Jahr</p><p>So starten Sie möglichst unbeschwert und umweltfreundlich ins neue Jahr</p><p><ul><li><strong>Schauen Sie lieber zu:</strong> Das ist die umweltfreundliche, kostengünstige und entspannte Alternative, ein Feuerwerk an Silvester zu genießen.</li><li>Bevorzugen Sie gut durchlüftete Standorte und halten Sie Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern.</li></ul><p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:</p><ul><li>Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit <strong>CE-Zeichen</strong>.</li><li><strong>Nehmen Sie Rücksicht</strong> auf Nachbarn und (Haus-)Tiere.</li><li>Räumen Sie den Abfall Ihres Feuerwerks zeitnah weg und <strong>entsorgen</strong> Sie diesen ordnungsgemäß.</li></ul></p><p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:</p><p>Gewusst wie</p><p>Raketen und Böller gehören zum Jahreswechsel für viele Menschen fest zur Tradition. Der kurzen Freude am Feuerwerk stehen an Silvester sehr hohe gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastungen sowie Gefährdungen durch Lärm und Explosionen gegenüber. Hierdurch verursachte Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen sind leider keine Seltenheit. Hinzu kommen vermüllte Straßen und Parks durch Feuerwerkskörper, die Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen stellen.</p><p><strong>Zuschauen statt Zündeln: </strong>Toll ein anderer macht‘s – darauf können Sie sich beim Silvesterfeuerwerk in Deutschland verlassen. Konkurrieren Sie deshalb nicht mit Ihren Nachbarn um das größte und teuerste Feuerwerk, sondern honorieren Sie deren Einsatz – durch Zuschauen. Das ist nicht nur entspannter, sondern spart Ihnen auf alle Fälle Kosten, schont die Umwelt und gibt Ihnen Zeit und Gelegenheit, mit Nachbarn gemütlich zu reden und auf das neue Jahr anzustoßen. Gegebenenfalls können Sie auch mit einem Spaziergang zu Aussichtspunkten einen besseren Blick auf das Geschehen erhalten und über den "Qualmwolken" stehen. Eine Alternative zum eigenen Feuerwerk stellen auch zentral organisierte Feuerwerke auf kommunaler Ebene dar.</p><p><strong>Abstand halten und gut durchlüftete Standorte bevorzugen: </strong>Halten Sie ausreichend Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern und zu größeren Menschenansammlungen. So schützen Sie sich vor möglichen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In engen Gassen und Straßenzügen setzt sich Feinstaub besonders stark fest. Außerdem wird der Schall deutlich verstärkt. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen sollten Sie deshalb solche Engstellen meiden.</p><p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten</p><p><strong>Produkte mit CE-Zeichen kaufen: </strong>Beim Kauf von Feuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle. Achten Sie darauf, nur Produkte mit CE-Zeichen zu wählen – idealerweise aus Deutschland. Sie erkennen in Deutschland hergestellte Produkte daran, dass neben dem CE-Zeichen die vierstellige Zahl 0589 gedruckt ist. Dies ist die Kennnummer für die deutsche Prüfstelle BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Bevorzugen Sie möglichst geräuscharmes Feuerwerk. Es kann für stimmungsvolle Effekte sorgen und trotzdem die Lärmbelastung für Menschen und Tiere im Vergleich zu anderem Feuerwerk deutlich reduzieren.</p><p><strong>Rücksicht auf Nachbarn und (Haus)Tiere nehmen:</strong> Raketen und Böller verursachen Lärm, Schadstoffe und "dicke Luft". Dementsprechend gilt: Je weniger, desto besser. Jede Rakete, die nicht gezündet wird, bedeutet weniger Feinstaub in der Luft, weniger Lärm in der Nacht und weniger Müll auf den Straßen. Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf ausreichend Abstand zu Menschen(gruppen). Nutzen Sie für das Feuerwerk gut durchlüftete und schalloffene Orte. Bedenken Sie, das die Silvesterknallerei für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Qual ist, da sie ein feines Gehör haben.</p><p><strong>Feuerwerksreste entsorgen: </strong>Das Verbot, Müll auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder in der Landschaft zu entsorgen, gilt auch an Silvester. Räumen Sie deshalb die Reste Ihres Feuerwerks zeitnah und vollständig auf. Abgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper (z.&nbsp;B. Mehrschussbatterien aus Pappe) gehören in den Restmüll. Auch wenn sie äußerlich harmlos wirken, enthalten sie oft noch giftige Rückstände und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten noch explosionsgefährliche Stoffe. Die BAM empfiehlt deshalb, diese als Sonderabfall in einem Wertstoffhof abzugeben.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Feinstaub ist gesundheitsgefährdend. Die Silvesternacht ist in Deutschland in der Regel die Zeit mit der höchsten Feinstaubbelastung im Jahr. Allein in dieser Nacht werden nur durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern fast ein Prozent der gesamten Jahresemissionen von Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠) verursacht. Bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠-Emissionen sind es sogar rund 2 Prozent. PM10-Stundenwerte um 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Mehr Informationen zur Feinstaubbelastung an Silvester finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/feinstaub-durch-silvesterfeuerwerk">"Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk"</a> oder in unserem Hintergrundpapier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/silvesterfeuerwerk-einfluss-auf-mensch-umwelt">"Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt"</a>.</p><p>Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht hohe Feinstaubbelastungen in Deutschland: rund 2.050 Tonnen PM10 pro Jahr, davon 1.700 Tonnen PM2,5. Rund 75 Prozent dieser Emissionen erfolgen in der Silvesternacht. Diese Mengen entsprechen knapp einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten PM10-Menge pro Jahr bzw. 2 Prozent bei PM2,5. Die errechneten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Import- und Exportmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.</p><p>Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.</p><p>Die enormen Müllmengen, die am Neujahrstag auf Straßen und Plätzen liegen, stellen Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen.</p><p>Neben den sichtbaren Auswirkungen gibt es auch stille Opfer: Viele Haustiere reagieren panisch auf die lauten Knallgeräusche, und auch Wildtiere leiden unter dem plötzlichen Lärm und Licht – was zu erheblichen Störungen ihres natürlichen Verhaltens führen kann.</p><p>Silvester ist aber auch gefährlich für unser Gehör. Denn unser Ohr ist zwar ein exzellentes, aber auch empfindliches Wahrnehmungsorgan. Sehr laute Knalle und Explosionen durch Feuerwerk können unmittelbar zu dauerhaften Gehörschäden führen. In Deutschland erleiden jährlich zirka 8.000 Menschen zu Silvester Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Viele dieser Menschen behalten bleibende Schäden.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die gesetzliche Grundlage für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern stellt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.&nbsp;SprengV) dar. Darin ist in § 22 (1) festgehalten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher*innen jeweils nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt ist. Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar durch volljährige Personen (§ 23 (2)). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell verboten (§ 23 (1).</p>

Feinstaub durch Osterfeuer

<p>Osterfeuer sind ein traditionelles Brauchtum, das vor allem den Frühling begrüßen und das Vertreiben des Winters symbolisieren soll. Durch Osterfeuer entsteht jedoch auch gesundheitsschädlicher Feinstaub.</p><p>Osterfeuer werden häufig in Gemeinschaft organisiert und sind ein wichtiger Teil der Osterfeierlichkeiten. In Deutschland gibt es jedes Jahr eine große Zahl an Osterfeuern, allerdings variiert die genaue Anzahl je nach Region und Tradition. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland zwischen 10.000 und 20.000 Osterfeuer gezündet werden. Besonders in ländlichen Gebieten und in Regionen mit starken Brauchtumstraditionen, wie zum Beispiel in Norddeutschland, sind diese Feuer weit verbreitet. In städtischen Gebieten gibt es oft größere, zentral organisierte Osterfeuer.</p><p>Es gibt auch Unterschiede in der Handhabung: In manchen Regionen ist das Zünden von Osterfeuern durch strenge Auflagen und nur mit Genehmigungen geregelt, während es in anderen Gegenden eher informell und spontan passiert. Generell sind diese Feiern in Deutschland sehr beliebt und ein bedeutendes kulturelles Ereignis.</p><p>Die Feinstaubbelastung durch Osterfeuer kann je nach Größe und Anzahl der Feuer, sowie den verwendeten Materialien erheblich variieren. Im Allgemeinen entstehen bei der Verbrennung von Holz und anderen Materialien hauptsächlich Partikel, die als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">Feinstaub</a> (PM10 und PM2,5) in die Luft gelangen. Feinstaub schadet unabhängig der vorhandenen Konzentrationshöhe der Gesundheit.</p><p>Die Feinstaubbelastung kann an den Tagen rund um das Osterwochenende in einigen Regionen oft höhere Werte als an normalen Tagen erreichen. In städtischen Gebieten mit vielen Osterfeuern kann die Luftqualität durch den Feinstaub in den kritischen Bereich geraten und liegt in der Regel an den Osterfeiertagen über den üblichen Werten. Zu Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub kommt es in der Regel aber nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Höhe der Feinstaubbelastung stark von lokalen Faktoren abhängt, wie der Anzahl der Osterfeuer, den verwendeten Brennmaterialien und den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/zusammenhang-von-emission-wetter">Wetterbedingungen</a> (z.B. Wind, der den Feinstaub rasch verteilt oder Regen, der den Staub auswäscht).</p><p>Im Jahr 2023 wurden nach Berechnungen des Umweltbundesamtes rund 77.500 Tonnen Feinstaub PM2,5 in Deutschland freigesetzt. Abrieb- und Auspuffemissionen des Straßenverkehrs trugen dazu rund 16.300 Tonnen bei. 12.500 Tonnen entstehen durch Holzfeuerung, vor allem in den Wintermonaten. Durch Silvesterfeuerwerk wurden innerhalb weniger Stunden circa 1150 Tonnen freigesetzt. Bei Oster- und anderen Brauchtumsfeuern wurden etwa 1200 Tonnen freigesetzt. Zu beachten ist, dass die Emissionen der Brauchtumsfeuer mit einer hohen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Unsicherheit#alphabar">Unsicherheit</a>⁠ behaftet sind.</p><p>Aktuelle Messwerte und Vorhersagen zur Luftschadstoffbelastung gibt es in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-App "Luftqualität". Mit unserer App können Sie sich jederzeit über die Messwerte in Ihrer Nähe informieren und sich bei erhöhten Werten automatisch warnen lassen. Je nach Höhe der Belastung gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich.</p>

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen 2021/2022

<p>Verpackungen aus Metallen, Glas, Papier/Pappe und formstabilen Standardkunststoffen wurden in 2021/2022 im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin großflächig sortiert und recycelt. Eine Verschlechterung zeichnet sich für das Recycling von in der gelben Tonne entsorgten faserbasierten (Verbund-)Verpackungen ab. Die eingesetzte Technik für Sortierung und Recycling kann noch optimiert werden.</p><p>Die Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/praxis-der-sortierung-verwertung-von-verpackungen-0">Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022</a>“ basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von Verpackungen bestimmt. Die Analyse konzentriert sich auf das Recycling von Behälterglas, Papier/Pappe/Kartonagen und Leichtstoffverpackungen, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen).</p><p>Grundsätzlich ergaben sich bei der Prozesstechnik und den Mengenströmen keine drastischen Änderungen gegenüber dem vorherigem Bezugszeitraum.</p><p><strong>Aktueller Stand der Technik</strong></p><p>Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Dabei werden aktuelle Entwicklungen beim Recycling berücksichtigt, welche bereits im industriellen Maßstab umgesetzt sind. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz von Nahinfrarot-Trennern in Glasaufbereitungsanlagen oder die Verwendung von Heißwäsche in Kunststoffrecyclinganlagen. Bei PET-Verwertern (PET – Polyethylenterephthalat) ist Heißwäsche weiterhin generelle Praxis. Mittlerweile gibt es auch PE- und PP-Recycler, die das Mahlgut heiß waschen, obwohl die Wäsche weiterhin überwiegend in der Praxis kalt ausgeführt wird.</p><p>Es existieren bereits technische Ansätze im industriellen Maßstab, um die Sortierung und das Recycling von Verpackungen zu optimieren sowie die Rezyklatqualität zu erhöhen. Dennoch wurden die in 2021/2022 bestehenden technischen Möglichkeiten bei der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle noch nicht vollständig ausgeschöpft. Teilweise zeigte sich eine Diskrepanz zwischen dem Stand der Technik und der aktuellen Praxis.</p><p><strong>Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards können fortgeführt werden</strong></p><p>Die Ergebnisse der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des „<a href="https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/mindeststandard-21/ausgabe-2023">Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG</a>“. Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Darüber hinaus ordnet der Bericht die von den Sortierern und Verwertern genannten Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen ein. Die erhobene Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 ergab, dass die Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards von 2022 auch im Jahr 2023 unverändert fortgeführt werden können.</p><p>Erstmalig beinhaltet die Studie mengenbasierte Informationen über die von den Recyclinganlagen angegebenen Rezyklatanwendungen und ordnet diese im Sinne des Mindeststandards ein. Je nach Material sind die Rezyklatanwendungen verschieden. Neben Behälterglas (aus Glasscherben) und Wellpappenrohpapieren (aus faserbasierten Verpackungen) sind Spritzgussanwendungen und teilweise Extrusionsfolien (aus verschiedenen Kunststoffen) gängige Anwendungen für die beim Recycling erzeugten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Rezyklate#alphabar">Rezyklate</a>⁠.</p><p>Erstmalig befragt wurden auch Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen zur aktuellen Prozesstechnik und zu Rezyklatanwendungen. Die Aluminiumaufbereiter und -verwerter nannten beispielsweise den Einsatz von Aluminiumrezyklat in Sekundärschmelzwerken, Feuerwerkskörpern, in der Automobilindustrie oder in Verpackungen.</p>

Nachhaltiger Tourismus

<p>Tourismus spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Beispielsweise durch den Verbrauch von Energie und den Ausstoß von Luftschadstoffen belastet er die Umwelt. Tourismus wird somit zu einem komplexen Themenfeld, innerhalb welchem zahlreiche Bereiche wie Mobilität, Unterbringung und Verpflegung im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden müssen.</p><p>Bedeutung des Tourismus</p><p>Tourismus hat in Deutschland eine hohe Bedeutung sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Rund 70 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) werden von Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands jährlich unternommen. Die deutsche Tourismuswirtschaft trug 2016 mit 2016 mit 100 Milliarden Euro (4,4 Prozent) erheblich zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Insgesamt 2,9 Millionen Erwerbstätige waren 2016 im Tourismus beschäftigt. (vgl.: <a href="http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht.html">Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017</a>). <br>Auch weltweit ist Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der jeder elften Person einen Arbeitsplatz bietet.</p><p>Tourismus beeinflusst beinahe alle Bereiche der Umwelt. Eine Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes kam im Jahr 2002 zu einer qualitativen Abschätzung der Umweltauswirkungen. Während der An- und Abreise kommt es insbesondere zum Verbrauch von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠, Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen, Beeinträchtigung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ sowie zu Lärmemissionen. Unterkünfte haben insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme einen Einfluss auf die Umwelt und Freizeitaktivitäten wirken sich besonders stark auf die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ aus.</p><p>Diese generellen Aussagen haben auch heute noch Bestand. Quantitative Erhebungen zu den Umweltauswirkungen des Wirtschaftsbereiches Tourismus liegen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht vor.</p><p>Eine Tabelle, die die Schwere der Umweltauswirkungen verschiedener, touristischer Aktivitäten darstellt.</p><p> Umweltbelastungen ermitteln und Umweltauswirkungen verringern</p><p>Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umweltauswirkungen des Tourismus zu spezifizieren sowie Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung zu empfehlen. Zusätzlich sollen Veränderungen der Umweltauswirkungen mittels zutreffender Indikatoren evaluiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da die Tourismuswirtschaft ein wachsender Bereich ist. Lag die Gesamtzahl der in der amtlichen Statistik erfassten Übernachtungen im Jahr 2006 bei 351,2 Millionen, stieg sie bis zum Jahr 2016 auf 447,2 Millionen an (vgl.: <a href="http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht.html">Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017</a>). Das Umweltbundesamt setzt sich im Rahmen von interdisziplinären Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen des Tourismus und Minderungsmöglichkeiten auseinander.</p><p>Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2), der durch touristisch bedingten Verkehr entsteht, trägt maßgeblich zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ bei. Hauptsächlich sind dabei Reisen mit dem Pkw, Reisebus, Schiff oder Flugzeug zu erwähnen. Reisen mit dem Flugzeug spielen eine besonders schwerwiegende Rolle. Dies liegt daran, dass sie neben dem CO2 in der üblichen Reiseflughöhe noch weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse verursachen, deren Klimawirksamkeit deutlich höher ist, als die des CO2 allein. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#textpart-3">Beispielhaft sind Emissionen von Stickoxiden </a>oder die vom Luftverkehr verursachte Wolkenbildung zu nennen. Kondensstreifen, die selbst schon eine ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawirkung#alphabar">Klimawirkung</a>⁠ haben, können diese noch verstärken, wenn sie sich in Zirruswolken umwandeln. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand beträgt die Klimawirkung dieser „Nicht-CO2-Effekte“ noch einmal das Doppelte des CO2 allein.</p><p>Die Tourismuswirtschaft wird sich in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels einstellen und sich entsprechend anpassen müssen. Die Betroffenheit von Destinationen und Anbietern wird hierbei vielfältig sein. Das Umweltbundesamt befasst sich ausführlich im Rahmen seiner Forschungen mit diesem Thema. Die Untersuchung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vulnerabilitt#alphabar">Vulnerabilität</a>⁠ Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsfhigkeit#alphabar">Anpassungsfähigkeit</a>⁠. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Informationen zu Anpassungsnotwendigkeiten, Beispiele für Maßnahmen sowie Hinweise zur Umsetzung wurden erarbeitet und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anpassung-an-den-klimawandel-die-zukunft-im">Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“</a> vorgestellt.</p><p>Luftverschmutzung wird durch den Tourismus aus verschiedenen Quellen erzeugt z.B. Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie durch Heizen, insbesondere mit Kleinfeuerungsanlagen, und auch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesund-umweltfreundlich-grillen">Freien beim Grillen</a> und bei Lagerfeuern. Auch können von einigen Freizeitaktivitäten Luftverschmutzungen ausgehen, dies ist z.B. auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/feinstaub-auf-holi-festivals-alarmierende-werte-bei">Holi-Festivals</a>, auf denen Farbpulver in die Luft geworfen wird, der Fall; es entstehen zum Teil sehr hohe Feinstaubbelastungen. Dies trifft ebenfalls auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/feinstaub-durch-silvesterfeuerwerk">Feuerwerke </a>zu, die im Rahmen von touristischen Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch Beeinträchtigung der Luftzirkulation kann es zudem zu einer Anreicherung der emittierten Luftschadstoffe in Bodennähe kommen.</p><p>Wasser, egal ob Fluss, See oder Meer, hat für Reisende eine hohe Anziehungskraft. Immerhin 46 Prozent aller deutschen Reisenden suchten in ihrem Urlaub im Jahr 2015 Sonne, Strand und Meer auf. In Regionen, in denen Wasser knapp ist, wird der Wasserverbrauch zu einem Problem. Vielfach muss das Wasser aufwändig aufbereitet oder kostenintensiv mit Tankschiffen oder Tankwagen herangefahren oder aus Meerwasser gewonnen werden. Im Falle von Wasserknappheit entsteht eine Konkurrenz insbesondere zwischen Tourismus, dem Trinkwasserbedarf der lokalen Bevölkerung und der Landwirtschaft. Der Tourismus selbst kann sowohl für zu hohe Wasserentnahmen als auch für Gewässerverschmutzung (z.B. durch vermehrtes Abwasseraufkommen) verantwortlich sein. Im Winter hingegen kommen weitere problematische Wassernutzungen hinzu, z.B. Beschneiung von Skipisten unter Einsatz von Zusatzstoffen.</p><p>Für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und andere Tourismusinfrastrukturen werden neue Gebäude errichtet und dabei Böden versiegelt. Zusätzlich werden Parkplätze eingerichtet und Außenanlagen gestaltet, was ebenfalls Fläche in Anspruch nimmt und zu einer weiteren Versiegelung oder Verdichtung von Böden führt. Zudem wird die Bodenstruktur verändert oder es werden Fremdmaterialien aufgebracht. All dies führt zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oder das Kleinklima, sodass u.a. das Risiko für Überflutungen und Überhitzung im Sommer steigt.</p><p>Touristische Infrastrukturen haben einen direkten Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild. Auffällig ist dies insbesondere immer dann, wenn die Architektur sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten und Bautraditionen orientiert. Zudem sucht ein Tourismusinvestor für sein Gebäude in der Regel die Nähe zur Landschaft und Natur, um hier schöne Ausblicke für die Gäste zu gewährleisten und kurze Wege zu attraktiven Orten, seien es Strände, Sehenswürdigkeiten oder Aussichtspunkte, zu gewährleisten. In Berggebieten werden zur Steigerung der touristischen Attraktivität Bergbahnen errichtet, Flächen für Parkplätze planiert und an Rad- und Wanderwegen werden Sitzbänke, Abfalleimer und Wegweiser installiert.</p><p>Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ wird beeinträchtigt durch Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenveränderungen, Eingriffe in Küsten- und Uferbereich durch Anlage von Badestellen, Freizeiteinrichtungen (z.B. Marinas) und Beherbergungseinrichtungen. Zudem sind unterschiedliche Biotopformen zum Erhalt einer vielfältigen Biodiversität nötig. Über den Verlust von Biodiversität durch den Tourismus liegen derzeit keine quantifizierten Erkenntnisse vor, möglicherweise kann dies auch nicht exakt hergeleitet werden. Unabhängig davon enthält die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet/strategien-schutz-der-biodiversitaet">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt </a>umfangreiche Maßnahmen, die im Bereich des Tourismus ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten.</p><p>Die beschriebenen Umweltbelastungen haben in der Regel immer einen mittelbaren oder unmittelbaren, lang- oder kurzfristigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesundheitsrisiken auf den Tourismus zurückzuführen ist. Ebenso schwer abschätzbar ist, ob eine solche Differenzierung möglich ist. Besonders schwerwiegend sind Gesundheitsrisiken, die aus der Luftverschmutzung und durch Lärmemissionen resultieren. Weitere potentielle Gesundheitsrisiken entstehen durch die interkontinentale Ausbreitung von Schädlingen (wie z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-erkennen-vorbeugen-bekaempfen">Bettwanzen</a>) und Vektoren (Tiere, die Krankheitserreger übertragen können, wie z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/achtung-tigermuecke">Mücken</a>). Zudem kann häufiger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/34119">Sonnenbrand </a>zur Entstehung von Hautkrebs beitragen. Einzelne mit touristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Aktivitäten können sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Zu diesen Sachverhalten zählen wechselnder Druck (Flugzeug, Tauchen), Anpassungsschwierigkeiten an andere Klimazonen, Zeitverschiebungen, Gesundheitsgefährdungen durch Klimaanlagen oder die Verträglichkeit regionaler Lebensmittel. Spezielle, insbesondere lokal auftretende Infektionskrankheiten können zudem durch schlechte Badegewässerqualitäten und mangelnde Hygiene auftreten.</p><p>Tourismus ist Mitverursacher des Klimawandels. Gleichzeitig ist er auch von den Folgen der Klimaveränderungen betroffen. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-laenderebene/handlungsfeld-tourismus">Tourismuswirtschaft </a>Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/klimawirkungsketten-umweltbundesamt-2016">Wirkungskette </a>zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/tourismuswirtschaft">Indikatoren </a>zur Beurteilung der Veränderungen.</p><p>Nachhaltige Mobilität im Tourismus erfordert belastbare Daten</p><p>Die Wahl der Verkehrsmittel durch Touristinnen und Touristen – bei An- und Abreise sowie vor Ort – hat einen entscheidenden Einfluss auf die Umwelt- und Klimabilanz touristischer Aktivitäten. Um effektive Maßnahmen für eine klima- und umweltfreundlichere Mobilitätsgestaltung entwickeln und bewerten zu können, sind fundierte, regionale und nationale Daten unerlässlich. Bisher sind solche Daten jedoch nur punktuell verfügbar.</p><p>Im Rahmen eines Projekts im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde daher im Jahresverlauf 2025 eine strukturierte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/uebersicht-datenquellen-zur-touristischen">Übersicht über vorhandene Datenquellen zur touristischen Verkehrsmittelwahl</a> zusammengestellt, basierend auf einer Befragung von Tourismus-Expertinnen und -Experten. Die Sammlung umfasst Quellen, die nach Erhebungsart kategorisiert sind:</p><p>Diese Übersicht richtet sich an Verwaltungen, Tourismusorganisationen, Verkehrsunternehmen, Forschungseinrichtungen und politische Entscheidungsträger*innen, die ihre Mobilitätsstrategien datenbasiert weiterentwickeln möchten. Sie bietet eine erste Orientierung, welche Erhebungen und Auswertungen zur Verkehrsmittelwahl bereits vorliegen und kann als Anstoß dienen, eigene Erhebungen zu planen oder bestehende Datenbestände systematisch zu erschließen.</p><p>Wir laden alle Akteurinnen und Akteure herzlich ein, weitere Datenquellen zu benennen, die Informationen zur touristischen Verkehrsmittelwahl aus den letzten 10 Jahren enthalten – insbesondere auch aus Regionen, in denen bisher wenige Informationen verfügbar sind. Relevant sind zum Beispiel Studien zur An- und Abreisemobilität, zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor Ort oder zu Potenzialen klimafreundlicher Alternativen. Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet I 2.1 über die Mailadresse FGL-I2 [dot] 1 [at] uba [dot] de.</p><p>Empfehlungen für Reisende</p><p>Auf der Seite des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/urlaubsreisen">Verbraucherratgebers „Umweltbewusst reisen“</a> sind die wichtigsten Tipps für einen umweltschonenden Urlaub für Reisende zusammengefasst.<br>Die Möglichkeiten, die entstehenden Treibhausgasemissionen einer Reise zu kompensieren sind vielfältig. Auf der Seite des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaschonend-in-die-ferien">Verbraucherratgebers „Kompensation von Treibhausgasemissionen“</a> finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema. Um bei der Vielzahl der Kompensationsmöglichkeiten einen Überblick zu behalten, gibt es den „Gold Standard“. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde">UBA-Siegelkunde</a>.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-laenderebene/handlungsfeld-tourismus"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-handlungsfeld-tourismus"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-stellt-konzept-fuer-umweltschonendes-fliegen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/fernbus-statt-auto-schont-luft-klima"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#textpart-1"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/antarktisreisende"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/arktis/menschen-in-der-arktis/wirtschaftszweige#textpart-1"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/studie-untersucht-zertifizierungen-fuer"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/nachhaltige-veranstaltungen"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/erholung-tourismus-am-renaturierten-fluss#textpart-1"><i></i> zum Artikel</a> </p>

Smogalarm in Italien verhindert Silvesterfeuerwerk

In mehreren Städte in Italien wurden zum Jahreswechsel 2015/ 2016 Silvester-Feuerwerke verboten. Rom, Mailand, Turin und Venedig verhängten Verbote, zahlreiche andere Gemeinden sprachen Einschränkungen aus. Grund hierfür sind anhaltende Feinstaubkonzentrationen Ende Dezember 2015 in italienischen Großstädten. Trotz Fahrverbote in Italiens Großstädte war die Feinstaubbelastung unverändert hoch. Warmes und windarmes Wetter sorgte dafür, dass sich der Smog nicht auflöste. Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern steigt die Belastung der Luft mit Schadstoffen "explosionsartig" an, warnt das Umweltbundesamt. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.

Erhebung der Größen und Zusammensetzung von Brauchtumsfeuern durch kommunale Befragungen

Brauchtumsfeuer und in der Größe und Zusammensetzung damit vergleichbare Feuer (Lagerfeuer) werden bisher als Emissionsquelle in der deutschen Emissionsberichterstattung unter der Klimarahmenkonvention und der Genfer Luftreinhaltekonvention nicht berücksichtigt. Dem Umweltbundesamt liegen keine Statistiken zu der Zusammensetzung und Größenverteilung derartiger Feuer in Deutschland vor und im EMEP/EEA Guidebook 2016, das die aktuellen Berechnungsvorschriften für die Emissionen von Luftschadstoffen für viele Quellen enthält, fehlt eine definierte Methode einschließlich dazugehöriger Emissionsfaktoren zu ihrer Berechnung.Mit dem abgeschlossenen Projekt 71897 'Entwicklung von Methoden zur Berechnung von Emissionen von Luftschadstoffen aus der Verwendung von Holzkohle, Tabak, Feuerwerk und Kerzen sowie aus dem Entfachen von Brauchtumsfeuern' konnten bereits Emissionsfaktoren zu Brauchtumsfeuern abgeleitet werden.Im Rahmen dieses Projektes soll mittels eines Stichprobenverfahrens eine repräsentative Umfrage in Gemeinden und Städten zu anzeige- und genehmigungspflichtigen Feuern (Brauchtums- und Lagerfeuer ab einer bestimmten Größe) durchgeführt werden. Die Erhebung bezieht sich auf die Anzahl und Volumen der Feuer und die Art des verbrannten Materials sowie rechtliche Vorgaben. Es soll auch ein Berechnungsmodell für die Jahresmenge des in Deutschland verbrannten Materials aufgestellt werden, das auf den erhobenen Daten basiert.

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