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Entwicklung technischer Verfahren und Vorgaben zur Bestimmung des Standortertrages im Rahmen des EEG 2017

Das Projekt "Entwicklung technischer Verfahren und Vorgaben zur Bestimmung des Standortertrages im Rahmen des EEG 2017" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FGW e.V. - Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien durchgeführt. Ab 2017 soll für Windenergie an Land mit dem EEG 2017 ein Ausschreibungssystem eingeführt werden. Bislang wurde im zweistufigen System der Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung über das Verhältnis 5-Jahres-Standortertrag zu Referenzertrag zum Stichtag 5 Jahre nach Inbetriebnahme ermittelt. Zukünftig soll im einstufigen System bereits im Rahmen des Ausschreibungsverfahren ein über Windgutachten ermittelter Ertragswert Grundlage für die Gebotsabgabe sein. Damit fällt die wirtschaftlich wesentliche Vergütungsfestlegung zukünftig vor Inbetriebnahme. Erst seit dem EEG 2014 müssen zu der Einspeisemenge einer WEA nicht eingespeiste aber entschädigte Energiemengen (§15 Härtefallregelung) hinzuaddiert werden. Im Rahmen des EEG 2017 werden darüber hinaus Vorgaben eingeführt, mit denen im Standortertrag weitere entgangene Einspeisemengen (z.B. betreiberbedingte Drosselungen, lange Stillstandzeiten) berücksichtigt werden sollen. Um diese entgangenen Erträge ermitteln zu können, sind zunächst Vorgaben zur Datenspeicherung der WEA erforderlich. Diese vorgehaltenen Daten können dann zur Ermittlung der entgangenen Erträge genutzt werden. Ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der entgangenen Erträge wird nach Kriterien wie Zeitaufwand, Kosten, Manipulationsanfälligkeit und Genauigkeit ausgewählt. Ziel dieses Vorhabens ist ein allgemein anerkanntes und belastbares Verfahren zu entwickeln, dass in eine technische Richtlinie der FGW einfließen kann. Während der 15-monatigen Laufzeit soll ein standardisiertes Verfahren zur Rückrechnung der entgangenen Erträge entwickelt werden. Ein Monitoring der Verfahren zur Ertragsermittlung vor und nach Inbetriebnahme soll entworfen werden. Parallel zur technischen Umsetzung werden die Branchenbeteiligten über eine FGW Präsenz, ausgerichtete Vorträge und Workshops über den aktuellen Stand informiert, um die praktische Umsetzung des Vorhabens vorzubereiten.

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