Generalplan Abwasser und Gewõsserschutz (MELUND, 2021), Hier: Abbildung 2-5 Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung von 1987 bis 2020 Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Jahre - Eigenleistung im Rahmen von Förderungen - Landes- und Bundeszuschüsse - zinsgünstige Darlehen - sonstige Zuschüsse Angaben in Mio. Euro Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrennzeichen ist Komma, Zeichenketten-Trennzeichen ist doppeltes Anführungszeichen, Dezimaltrennziechen ist Komma. --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)
Diesel-Pkw der neuesten Generation (6d-TEMP) unterschreiten Grenzwerte im Realbetrieb allerdings deutlich Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 3 bis 6a/b/c weisen im realen Fahrbetrieb nach wie vor deutlich erhöhte Stickstoffoxidemissionen auf. Die Emissionen liegen damit um ein Vielfaches über den Grenzwerten für den Labormesszyklus. Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP halten die EU-Grenzwertvorgaben dagegen auch im Realbetrieb ein. Das sind die Ergebnisse neuer Abgasmessungen an Fahrzeugen und verbesserter Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Neue Messwerte und die Berücksichtigung zusätzlicher realer Fahrsituationen zeigen, dass gerade Euro-5 Fahrzeuge, die noch vor wenigen Jahren verkauft wurden, besonders hohe Stickstoffoxidemissionen im Realbetrieb aufweisen. Um die Gesundheit der Menschen in unseren Städten zu schützen, brauchen wir daher dringend die technische Nachrüstung dieser Diesel-Fahrzeuge mit Katalysatoren – nicht jeder kann sich schließlich ein neues Auto leisten.“ Mit SCR-Anlagen nachgerüstete Euro-5-Diesel können die Stickstoffoxid-Emissionen um 60-95 Prozent mindern. Software-Updates bei Euro-5-Diesel-Pkw mit dem VW-Motor EA 189 bringen hingegen nur eine Stickstoffoxid-Minderung von rund 25 Prozent. Die neuen Ergebnisse zeigen zudem deutlich höhere Emissionen auch bei CO2 bzw. höheren Kraftstoffverbrauch. Grundlage der neuen Daten ist das heute veröffentlichte Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 4.1). Für Euro-6-Diesel Pkw liegen mit 52 untersuchten Fahrzeugen nun deutlich mehr Werte vor, die im praktischen Betrieb auf der Straße gemessen wurden als bei der letzten Version 3.3 des HBEFA aus dem Jahr 2017. Für alle anderen Abgasnormen von Euro 3 bis 5 konnten auf Basis der bereits vorliegenden Messwerte die Emissionen auf der Straße jetzt noch realitätsnäher ermittelt werden: So wurden unter anderem Fahrten mit höherer Beladung und noch realitätsnähere Verkehrssituationen berücksichtigt. Für ältere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geht erstmals für den betriebswarmen Motor die Abhängigkeit der Stickstoffoxid-Emissionen von der Umgebungstemperatur in HBEFA ein. Auch die Alterung des Abgasnachbehandlungssystems fließt aufgrund neuer Daten besser in die Berechnung ein. Neueste Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP haben nach den Messungen im realen Fahrbetrieb auf der Straße mit durchschnittlich 46 Milligramm pro Kilometer (mg NOx/km) erheblich geringere Stickstoffoxidemissionen. Damit unterschreiten sie die neuen Anforderungen für Messungen im praktischen Betrieb (RDE) deutlich. Diese neuen Diesel-Pkw machen derzeit etwa 5 Prozent des Fahrzeugbestandes bei Diesel-Pkw aus. Älteren Diesel-Pkw mit Abgasnormen bis Euro 6c, die den Diesel-Pkw-Bestand dominieren, attestiert das neue HBEFA hingegen sogar noch höhere Realemissionen als bisher. Lagen in der Vorgängerversion des HBEFA die NOx-Emissionen im Realbetrieb für Euro-5- bzw. Euro 6a/b/c-Diesel Pkw mit betriebswarmen Motor noch durchschnittlich bei 906 bzw. 507 mg NOx/km, steigen diese in der neuen Version auf durchschnittlich 950 bzw. 614 mg NOx/km an. Grund für die neuen Werte sind auch hier die realitätsnäheren Berechnungsmethoden. Zum Vergleich: Die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung im Labormesszyklus einzuhalten sind, betragen 180 (Euro 5) und 80 (Euro 6a/b/c) mg NOx/km. Für die zwei Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor der Reihe EA 189, in die Abschalteinrichtungen eingebaut waren, müssen Softwareupdates verpflichtend durchgeführt werden. Dies ist inzwischen fast vollständig umgesetzt. Die Messungen an acht Fahrzeugen ergaben, dass die Updates die NOx-Emissionen im Realbetrieb durchschnittlich um rund 25 Prozent mindern. Die Emissionen nach Software-Update liegen bei durchschnittlich 588 mg/km; mehr als das Dreifache des Labor-Grenzwertes. Deshalb ist die technische Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw mit SCR Katalysatoren weiterhin absolut notwendig. „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in den letzten Wochen die ersten Nachrüstsysteme genehmigt“, so Krautzberger. „Jetzt müssen diese Systeme zügig in die Autos eingebaut werden. Die Hersteller sind nun in der Verantwortung, die Kosten für die Nachrüstung schnell und unbürokratisch zu übernehmen.“ Die Emissionsfaktoren für Kohlendioxid (CO2) erhöhen sich gegenüber den Werten aus HBEFA 3.3 ebenfalls deutlich. Dies ist ein weiteres Resultat der grundlegenden Aktualisierung von HBEFA. Die realen CO2-Emissionen auf der Straße sind für neue Pkw seit 2000 (Euro 3) nur um 8 Prozent, für neue leichte Nutzfahrzeuge seit 2001 (Euro 3) gar nur um 2 Prozent gesunken. Gründe hierfür sind die immer weiter zunehmende Masse und Leistung der Fahrzeuge in Kombination mit der noch bis 2018 gültigen Typgenehmigung. „Die Umstellung der Prüfverfahren und -zyklen für die CO2-Emissionen neuer Pkw seit 1.9.2018 durch die EU war daher der richtige Schritt“, betont Krautzberger. „Allerdings müssen wir genau kontrollieren, ob diese neuen Prüfverfahren sicherstellen, dass die Vorgaben aus den CO2-Grenzwerten eingehalten werden und zu den erforderlichen CO2-Minderungen im Verkehr beitragen.“ Das H and B uch für E missions FA ktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) ist eine Datenbank zu den spezifischen Emissionswerten für die gängigsten Fahrzeugtypen wie PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge (LNfz/SNfz), Linien- und Reisebusse sowie Motorräder. HBEFA erlaubt das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen realistisch zu beschreiben. Mit der jetzt veröffentlichten Version 4.1 wird das HBEFA weiterentwickelt und für die Emissionsfaktoren neuesten Werte bereitgestellt. An der Finanzierung und damit an der Entwicklung von HBEFA beteiligt sind Umwelt- und Verkehrsbehörden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Norwegen, Frankreich und Schweden. HBEFA 4.1 ist öffentlich zugängig. Die Installationsdatei ist für eine Schutzgebühr von 250 Euro unter www.hbefa.net/d erhältlich.
The European Chemicals Agency (ECHA) is responsible for the implementation of REACH and CLP . This report describes the expenditure needed to sustain this work and the funding structure of the Agency. A number of new funding mechanisms which could be introduced into the discussions at EU level are proposed and fee levels estimated. These include: A new annual charge/fee requirement: This measure builds on the original ‘one off’ registration fee and converts it into a fee charged on an annual basis that covers the ongoing costs of the regulator (ECHA), to undertake its activities under REACH/CLP. This could replace existing fees for updates (and so no update fees would apply) or, alternatively, existing fees for updates could remain in place. A new update requirement: this would require periodic updates to be made to registration dossiers with the aim of increasing the quality of dossiers while increasing revenue to ECHA from update fees. Implement charges for updates triggered by ECHA evaluation: this option would seek to pass on the costs of the evaluation to registrants found to be non-compliant by raising charges connected with non-compliant endpoints. Veröffentlicht in Texte | 118/2019.
Study commissioned by the German government, through its Federal Environment Agency ( UBA ) with the aim to identify and describe the entities that may provide financial support to developing countries and countries with economies in transition, in order to address their challenges with the sound management of chemicals and waste. The overview of the 47 entities identified by the study provides a fairly complete picture in terms of which entities may support countries and for what activities: the topics that may be funded, in which countries and regions, who is eligible for the funding and in which way the funding is provided. Other aspects of the entities are less well documented and it may be worthwhile to consider a follow-up phase in order to expand the number of possible funding sources, review the methodology and improve the quality of information of the funding sources. Veröffentlicht in Texte | 52/2023.
This report summarises key aspects that should be accounted for in the design of policy instruments to support the implementation of climate-friendly soil management measures. It outlines overarching aspects that need to be considered for any type of policy instruments. Furthermore, aspects that are relevant for all types of results-based funding schemes are elaborated upon. Particular risks exist for transfer-based mechanisms which are a subset of result-based payment approaches. These challenges must be considered and addressed for policy instruments to deliver robust mitigation through soil carbon. In einzelnen Factsheets sind die Herausforderungen der Zertifizierung von Klimaschutzerfolgen klimafreundlicher Bodennutzung auch auf Deutsch beschrieben und in einer Infografik auf Deutsch visualisiert. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2023.
The paper analyses the integrated implementation of the three major transformative policy agendas (2030 Agenda, Paris Agreement and Sendai Framework) and their interaction. How can integration to be understood and measured? How do different countries deal with overlaps, inconsistencies, and synergies between different international agendas? Factors that can help to overcome identified gaps and shortcomings are identified: political leadership, citizen participation, scientific contributions, and sustainable financing. It is shown that integrated implementation of the three agendas is both possible and useful, but requires addressing trade-offs more decisively and developing common strategies. Veröffentlicht in Climate Change | 47/2021.
Planspiel zur Einführung einer „Wertstofftonne“ abgeschlossen Zukünftig sollen in Deutschland mehr Haushaltsabfälle recycelt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung stärken und die „Gelbe Tonne“ zu einer “Wertstofftonne“ weiterentwickeln. Metalle und Kunststoffe könnten dadurch in größerem Maße als bisher für eine hochwertige Verwertung gewonnen werden. „Es geht um die Erfassung von rund 7 Kilogramm teilweise hochwertigen Wertstoffen pro Einwohner und Jahr, die derzeit noch im Restmüll landen. Diese Rohstoffverschwendung können wir uns nicht länger leisten.“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Knappe Ressourcen würden künftig mehr und mehr zum Engpass für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der heute vorgelegte Abschlussbericht zum „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ erläutert die Rahmenbedingungen einer einheitlichen Wertstofferfassung in einem rein privatwirtschaftlichen Modell und in einem Modell mit öffentlich-rechtlicher Erfassung. Das UBA spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Darin soll aber kein Elektroschrott gesammelt werden. Mit der Einführung einer neuen einheitlichen Wertstofferfassung sollen zukünftig neben Verpackungen auch Alltagsgegenstände aus Kunststoff und Metall in einer gemeinsamen Tonne entsorgt werden können - am besten direkt in jedem Haushalt. Im Vorfeld der Einführung wird derzeit geklärt, wer für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sein soll. In diesem Zusammenhang wurden zwei Organisations- und Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Modell A liegt die Gesamtverantwortung in privater Hand: Die Finanzierung übernehmen die Hersteller und die Vertreiber von Leichtverpackungen und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Dazu zählen insbesondere Alltagsgegenstände aus Kunststoffen und Metallen, die in einen Sammelbehälter passen, wie zum Beispiel Spielzeug, Besteck, Kochtöpfe oder Kunststoffeimer. Die Erfassung der Abfälle erfolgt über die dualen Systeme. Im Modell B liegt die Organisationsverantwortung für die Sammlung bei den Kommunen. Es gibt eine geteilte Finanzierung durch die kommunale Hand, die Hersteller und die Vertreiber. Das bedeutet, die Entsorgung der Leichtverpackungen würde weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber finanziert, die der Nichtverpackungen über Gebühren. Jochen Flasbarth: „An beide Modelle müssen letztlich ambitionierte ökologische Maßstäbe angelegt werden, das ist entscheidend.“ Beide Modelle wurden in dem „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ einem Praxistest unterzogen. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden, der Entsorgungswirtschaft, von Herstellern, des Handels sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden teil. Sie diskutierten unter anderem, wie die beiden Organisations- und Finanzierungskonzepte jeweils praktikabel umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Planspiels werden der Fachöffentlichkeit am 23.09.2011 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau vorgestellt und dort diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Planspiel und den weiteren Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung bilden die Grundlage für den anstehenden Rechtsetzungsprozess. Die konkreten Regelungen sollen in einer Rechtsverordnung oder in einem Gesetz verabschiedet werden. Das Umweltbundesamt spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Laut einer UBA -Studie können damit im Jahr pro Einwohner circa 7 kg mehr Wertstoffe erfasst werden. Elektroschrott - wie alte Handys oder kaputte Haushaltsgeräte - gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne, sondern soll weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elektronikgeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutzmitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hochwertig recyceln lassen.
UBA sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen Die EU-Kommission hat den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, mit der der Pestizideinsatz deutlich verringert werden soll. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies, sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit die Verordnung in der Praxis funktioniert. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Landwirte werden den Pestizideinsatz nur verringern, wenn finanzielle Nachteile abgefedert werden. Hierzu braucht es konkrete Festlegungen in der EU-Verordnung. Auch müssen sensible Lebensräume wie Naturschutzgebiete besser vor Pestiziden geschützt werden.“ Um den Erfolg der Pestizidreduktion messen und nachsteuern zu können, sollte die Verordnung zudem sinnvolle Kennzahlen festlegen, die die gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Pestiziden berücksichtigen. Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen für Behörden verfügbar sein. Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht – die „Sustainable Use Regulation“. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden. EU-Kommissarin Stella Kyriakides weist in dem Kontext nachdrücklich darauf hin, dass es nicht um mehr Verbote von Stoffen gehe, sondern um eine Reduzierung von deren Nutzung. Dies sei auch Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten gleichermaßen zur Mitwirkung und ist rechtlich bindender als ihre Vorgängerin, die Rahmenlichtlinie 2009/128/EC. Damit die Umsetzung der Verordnung in der Praxis auch gelingt und die verankerten Ziele erreicht werden, sieht das UBA jedoch folgenden Nachbesserungsbedarf: Finanzierung von Maßnahmen sichern: Die Verordnung umzusetzen wird Kosten für die Landwirtschaft verursachen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden kann durch viele Maßnahmen reduziert oder ersetzt werden. Landwirt*innen sollen diese Methoden nun verbindlich anwenden. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden soll also die Ausnahme werden. In der Praxis können höhere Kosten und mögliche reduzierte Erträge die Betriebe daran hindern, neue Methoden einzuführen. Daher sollte die EU-Verordnung die Staaten dazu verpflichten, ein konkretes Budget im Staatshaushalt zu reservieren, um Mehrausgaben und Ertragsminderungen auszugleichen, die bei der Reduzierung des Pestizideinsatzes entstehen. Die Höhe des Budgets könnte sich an der landwirtschaftlichen Wertschöpfung orientieren. Pestizidabgabe als Steuerungs- und Finanzierungsinstrument: Eine Pestizidabgabe kann einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Die neue EU-Verordnung sollte einen rechtlichen Rahmen hierfür schaffen. In Dänemark hat sich gezeigt, dass eine zweckgebundene Abgabe auf Pflanzenschutzmittel eine Lenkungswirkung entfalten kann – weg von besonders gefährlichen Pestiziden hin zu weniger kritischen Stoffen oder alternativen Methoden. Die Einnahmen sollten vollständig in die Landwirtschaft zurückfließen. Sie könnten Landwirt*innen zugute kommen, die umweltgerechtere Methoden zum Pflanzenschutz einführen. Auch könnten Maßnahmen für einen besseren Schutz der Gewässer vor Pestizideinträgen und den Schutz der biologischen Vielfalt finanziert werden. Wirksamer Schutz für sensible Gebieten : Der Schutz der Biodiversität ist eines der grundlegenden Ziele der EU-Verordnung. Besonders Naturschutzgebiete und Parks sind ökologisch wertvolle Lebensräume, die besser geschützt werden müssen. Hier braucht es deutlich größere Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Flächen als bisher vorgesehen, um Pestizideinträge in diese Gebiete zu vermeiden. Ergänzend sollte der Anteil pestizidfreier Ackerflächen stetig erhöht werden – zum Schutz von bedrohten Tieren wie Feldlerche und Rebhuhn. Hier sollte die Verordnung eine eindeutige, hochgesteckte Zielmarke definieren. Geeignete Indikatoren für Fortschrittsmessung: Der Fortschritt bei der Halbierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden muss mit EU-weit anwendbaren, sinnvollen Kennzahlen verfolgt werden. Zurzeit sieht die EU-Verordnung vor, beides anhand des Harmonized Risk Indicators (HRI) zu bewerten. Dieser stützt sich praktisch nur auf die verkaufte Menge der Wirkstoffe, betrachtet jedoch kaum, wie giftig sie sind. Hier unterscheiden sich die Wirkstoffe oft um mehrere Größenordnungen. Besser geeignet wären Kennzahlen, die bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden. Der Pesticide Load Indicator (PLI) bezieht die gesundheitlichen und ökologischen Risiken und das Umweltverhalten einzelner Wirkstoffe ein. Der in Dänemark etablierte Treatment Frequency Index (TFI) und der in Frankreich verwendete Number of Dose Unit (NODU) sind gut geeignet, um die Intensität des Pestizideinsatzes in den Flächen abzubilden. Sie erlauben zudem bereits eine Einschätzung zur Belastung der Umwelt. Die Fortschrittmessung zur EU-Verordnung sollte sich an diesen Indikatoren orientieren. Digitale Anwendungsdaten : Laut EU-Verordnung sollen Landwirt*innen alle getätigten Pflanzenschutzmaßnahmen in ein zentrales Register eintragen. Aus Sicht des UBA ist diese Digitalisierung der Dokumentation ein essentieller Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung. Nur so kann genau verfolgt werden, ob und wie schnell der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zurückgeht, welche Hemmnisse konkret auftreten und welche alternativen Maßnahmen besonders effektiv waren. Wer die Einspeisung der Daten kontrolliert und welche Daten von wem einsehbar sein werden, ist bisher aber noch unklar. Wichtig für den Erfolg der Verordnung ist, dass Behörden und wissenschaftliche Institutionen Zugriff auf die Daten haben. Anonymisierte Auswertungen sollten öffentlich verfügbar sein. Dänischer Pesticide Load Indicator: Kudsk, P, Jørgensen LN, Ørum JE (2018): Pesticide load — A new Danish pesticide risk indicator with multiple applications. Land Use Policy 70, 384–393. https://doi.org/10.1016/j.landusepol.2017.11.010 Möhring N, Kudsk P, Jørgensen LN, Ørum JE, Finger F (2021): An R package to calculate potential environmental and human health risks from pesticide applications using the ‘Pesticide Load’ indicator applied in Denmark. Computers and Electronics in Agriculture 191 (2021). https://doi.org/10.1016/j.compag.2021.106498
This report analyses a range of options for designing the EU Innovation Fund (IF), a financing instrument created under the EU Emissions Trading System (ETS) to support technological breakthrough for low-carbon innovations in the power sector and industry. The report combines a look at lessons learned from the IF’s predecessor mechanism “NER 300” with insights from the respective emission reduction technology options in three key industry sectors (steel, cement, pulp & paper) based on a literature review and interviews: on this basis, the paper concludes with recommendations for the IF’s design. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2018.
The forest sector contributes to high emissions worldwide through the loss of historically built-up carbon stocks, mainly from deforestation and forest degradation. The REDD+ approach aims at compensating developing countries for efforts to reduce emissions from deforestation and forest degradation, to maintain and increase forest carbon stocks or to manage forests sustainably. This report examines how, and under which circumstances, different forms of results-based financing are suitable for reducing emissions and enhancing removals in the forest sector in the context of different countries and mitigation measures. Veröffentlicht in Climate Change | 12/2023.
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