This position paper is the result of the work of the EPA Network’s group on Green Stimulus and reflects the inputs of all participants of the group. It emphasizes the urgent need to use the EU’s Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Applying ambitious sustainability criteria to the economic recovery programmes of the EU will not only contribute to meeting the EU`s climate and biodiversity targets, but also deliver broad social and economic benefits, e.g., sustainable jobs and long-term competitive advantages. To achieve those goals, however, the recovery programmes need to go beyond sectoral support measures to include structural reforms like an ambitious carbon pricing, the reduction of environmentally harmful subsidies, and the establishment of sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Dieses Positionspapier ist das Ergebnis der Arbeit der Gruppe "Green Stimulus" des EPA-Netzwerks und spiegelt die Beiträge aller Teilnehmer der Gruppe wider. Es betont die dringende Notwendigkeit, die Covid-19-Bemühungen der EU zu nutzen, um auch die Klima - und Biodiversitätskrise anzugehen. Die Anwendung ambitionierter Nachhaltigkeitskriterien auf die wirtschaftlichen Wiederaufbauprogramme der EU wird nicht nur dazu beitragen, die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen, sondern auch breite soziale und wirtschaftliche Vorteile bringen, z.B. nachhaltige Arbeitsplätze und langfristige Wettbewerbsvorteile. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Konjunkturprogramme jedoch über sektorale Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen und Strukturreformen wie eine ambitionierte CO2 -Preisgestaltung, den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Schaffung nachhaltiger Finanzmärkte umfassen. Darüber hinaus sollten alle Sanierungsmassnahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen und auf ihre Auswirkungen hin überwacht und gegebenenfalls angepasst werden. Veröffentlicht in Position.
The paper analyses 130 studies on green recovery programmes. It finds broad consensus on the need to use the Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Consensus also exist on the benefits of green recovery programmes, the eligibility criteria to be applied and suitable areas of support. Further, research is increasingly calling for linking green recovery programmes with structural reforms to achieve positive long-term effects. This includes ambitious carbon pricing, reduction of environmentally harmful subsidies, and sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“ Der Klimaschutz ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über Klima , mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt. Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und Biodiversität und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab. Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an. Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für Nachhaltigkeit auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten. Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten. Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.
Physische Auswirkungen des Klimawandels können sich über Unternehmen und ihre Lieferketten auf die Finanzmärkte auswirken. Finanzinstitutionen sollten Klimarisiken daher systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen. Diese Broschüre richtet sich an Firmenkundenbetreuer*innen in Banken und an Engagement Teams bei Vermögensverwaltern. Ziel ist es, den Dialog zwischen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft zu den physischen Risiken des Klimawandels zu strukturieren. Hierfür führt die Broschüre grundlegend in das Thema physische Risiken des Klimawandels und die Übertragungswege auf Finanz- und Realwirtschaft ein. Darauf aufbauend gibt die Broschüre Firmenkundenbetreuer*innen und Engagement Teams eine grobe Anleitung zur Gesprächsführung in diesem Bereich mit ihren realwirtschaftlichen Klienten. Veröffentlicht in Broschüren.
Ziel des Vorhabens war es, zu ermitteln, wie das Kapitalanlage- und Investmentrecht die Finanzmärkte und ihre Akteure dazu veranlassen kann, Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Die Studie zeigt, dass das Kapitalanlage- und Investmentrecht in erster Linie spezifisch andere Ziele, d. h. den Schutz der Anleger und den Schutz der Funktion des Kapitalmarktes, verfolgt und empfiehlt, diese Funktionslogik bei der Stärkung des Umweltschutzes mit einzubeziehen. Unterbreitete Vorschläge sind z. B. die stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Corporate Governance und die Konkretisierung der Pflicht der Finanzintemediäre, über Umweltrisiken zu informieren. Veröffentlicht in Texte | 88/2013.
This report provides in-depth insights into the factors influencing emissions trading in the European carbon market and potential economic impacts on the market structure, based on three analyses: (i) a legal analysis of the various changes in EU financial market regulation, and their potential impact on actors in the European carbon market; (ii) an empirical analysis of actors in the EU-ETS, and (iii) the evaluation of a survey among German-based installations that are covered by the EU-ETS on their respective trading strategies, their preferred access channels to the carbon market, and their expectations for future development. Der vorliegende Bericht erlaubt fundierte Einblicke in die Einflussfaktoren für den Handel mit Emissionsberechtigungen im Europäischen Kohlenstoffmarkt und potentielle ökonomische Auswirkungen auf die Marktstruktur, aufbauend auf drei Analysen: (i) eine juristische Analyse der verschiedenen Änderungen in der EU-Finanzmarktregulierung, und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Akteure; (ii) eine empirische Analyse der Akteure im EU-ETS, und (iii) die Auswertung einer Befragung unter den deutschen Anlagenbetreibern, die unter den EU-ETS fallen, zu ihren jeweiligen Handelsstrategien, ihren bevorzugten Zugangskanälen zum Kohlenstoffmarkt, und ihren Erwartungen für die zukünftige Entwicklung. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2022.
Als Instrumente für effiziente Finanzmärkte für klimabewusste Investitionsentscheidungen können die Ausweitung von Transparenz im Kapitalmarktrecht und die Einführung eines Labels zur Kennzeichnung von Finanzprodukten dienen. Die Studie betrachtet das Regime in Frankreich und untersucht, ob in Deutschland vergleichbare Transparenzregeln und wie sie möglichst friktionslos eingeführt werden können. Sie betrachtet rechtsvergleichend die Zertifizierung nachhaltiger Fonds und geht der Frage nach, ob es in Deutschland möglich wäre, auf der Grundlage der vorgeschlagenen EU-Regulierung ein „grünes Label“ zu schaffen. Für beide Instrumente werden konkrete Regelungsvorschläge entwickelt. Veröffentlicht in Climate Change | 13/2019.
The European Non-Financial Reporting Directive requires certain large undertakings to disclose sustainability-related information. The Directive is currently being revised and renamed to Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). One of the main innovations of the European Commission’s proposal for the CSRD is the development of uniform European Sustainability Reporting Standards. This Policy Paper contains specific recommendations for the standard setting process in order to advance meaningful reporting on environmental matters. The authors discuss how reporting requirements on climate-related and environmental targets, actions and performance indicators should be designed, what should be considered when addressing the Greenhouse Gas neutrality of undertakings and how the standards can ensure compatibility with existing disclosure obligations of financial market participants. Veröffentlicht in Texte | 08/2022.
Nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen berichtet zu ökonomischen Risiken durch den Klimawandel Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen öffentlich zu diesen Risiken berichtet. Keines der untersuchten 100 größten Unternehmen informiert darüber, ob die Unternehmensstrategie gegenüber einem stärkeren Klimawandel resilient und mit einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik kompatibel ist. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Klimawandel wirkt sich immer stärker auf unsere Wirtschaft aus. Das haben wir in den vergangenen Jahren bereits gesehen – und mit fortschreitendem Klimawandel werden diese Risiken größer. Mich erstaunt daher, dass viele Unternehmen sich offenbar nicht ausreichend mit den finanziellen Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft auseinandersetzen und Klimafolgen langfristig unter die Lupe nehmen. Klimamanagement gehört als ein Baustein des Nachhaltigkeitsmanagements und der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle in jede Unternehmensstruktur.“ Als Ursachen der physischen Risiken des Klimawandels sehen die untersuchten DAX-30-Unternehmen vor allem Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen. Sie erwarten, dass sich diese Risiken in Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden auswirken und schätzen die potenziellen Schäden durch die physischen Folgen des Klimawandels auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro in den nächsten zwei bis vier Dekaden. Gleichzeitig gehen die DAX-30 Unternehmen nicht davon aus, dass die relevanten physischen Risiken mittel- bis langfristig deutlich zunehmen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen im Gegensatz zu den Einschätzungen der Unternehmen, dass die Schäden durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnenten deutlich zunehmen werden. Die Unternehmen sollten dabei auch berücksichtigen, dass die globalen Versorgungsketten mit Rohstoffen und Zwischenprodukten sowie der inländische Warenverkehr über Wasserstraßen zukünftig stärker durch Klimawandelfolgen beeinträchtigt werden können. Sechs Prozent (55 Milliarden Euro) der deutschen Importe und vier Prozent (knapp 50 Milliarden Euro) der Exporte verteilen sich auf zwölf Länder oder Regionen, die als besonders vulnerabel (verwundbar) gegenüber dem Klimawandel gelten (s. Abschlussbericht Folgen des globalen Klimawandels für Deutschland ). Bereits in den Sommern 2018 und 2019 führten niedrige Pegelstände durch andauernde Trockenheit zu Lieferengpässen und Produktionseinstellungen bei Unternehmen, die stark vom schifffahrtsbasierten Lieferverkehr abhängig sind. Unternehmen sollten sich daher mit klimabezogenen Risiken auseinandersetzen und – in diesem Beispiel möglicherweise durch angepassten Schiffsbau oder Verkehrsverlagerung auf die Schiene – entsprechend vorsorgen. Bei den Risiken, die aus Sicht des Unternehmens für die Geschäftsentwicklung wesentlich sein können, werden physische Risiken durch die tatsächlichen Folgen des Klimawandels wesentlich weniger berichtet als Risiken infolge einer wirksamen Klimaschutzpolitik. „Tatsächlich wirkt sich der Klimawandel aber auch auf die Wirtschaft immer stärker aus. Sei es im Inland, als der Schiffsverkehr teils zum Erliegen kam, weil die Flüsse infolge der Trockenheit nicht genug Wasser führten. Sei es im Ausland, wenn etwa eine Flutkatastrophe in Asien dazu führt, dass Lieferketten unterbrochen werden und die heimische Produktion stillsteht“, so Dirk Messner. Um klimabezogene Risiken in den Finanzmärkten wirksam zu berücksichtigen, sollte der Staat Unternehmen zu einer entsprechenden Berichterstattung verpflichten. Mit diesen Informationen können Investoren und Banken klimabezogene Risiken in ihren Portfolios besser erkennen und steuern. „Informationen zur Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Klimawandel sind für Investoren und Kunden zentral. Unternehmen sollten daher stärker verpflichtet werden, umfassend und öffentlich zu klimabezogenen Risiken zu berichten. Das schafft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit und stellt die Weichen für mehr Investitionen in klimaresiliente und klimafreundliche Techniken. Der ehemalige Präsident der britischen Zentralbank, Mark Carney, der ein Pionier in diesem Feld ist, weist seit Jahren auf diese Sachverhalte hin“, so Dirk Messner. Unter anderem ein internationales Netzwerk von Zentralbanken und Finanzaufsichten sowie der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung fordern ebenfalls eine klimabezogene Berichterstattung gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). TCFD besteht aus Experten der Finanz- und Realwirtschaft und wurde vom Financial Stability Board der G20 eingerichtet, um Finanzmarktakteure bei der frühzeitigen Erkennung von klimabezogenen Risiken zu unterstützen. Es ist absehbar, dass klimarelevante Risiken auch stärker als bislang Bestandteil der Novellierung der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) sein werden, die große, kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2018 zu einer nichtfinanziellen Erklärung über wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken verpflichtet. Einen Vorschlag für einen einheitlichen Anforderungsrahmen an ein unternehmerisches Klimamanagement hat das UBA in der Studie Klimamanagement in Unternehmen entwickelt. Ein weiteres laufendes Vorhaben befasst sich mit der Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung. Der Bericht Management von Klimarisiken in Unternehmen: Politische Entwicklungen, Konzepte und Berichtspraxis ist Teil des bis 2022 laufenden Forschungsvorhabens „Ökonomie des Klimawandels. Neue Managementinstrumente zur Minderung von Klimarisiken in Staat und Wirtschaft“, das die Frankfurt School of Finance and Management gemeinsam mit der Munich Climate Insurance Initiative und der Agentur akzente im Auftrag des UBAs durchführt. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf alle aktuellen Nachhaltigkeitsberichte und Nichtfinanziellen Erklärungen der 100 größten deutschen Unternehmen. Zu letzterem sind im Wesentlichen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten durch die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie) verpflichtet. Außerdem wurde die Berichterstattung der DAX-30-Unternehmen in der Datenbank „Climate Change 2019“ von der Organisation CDP sowie einige Nachhaltigkeitsberichte ausgewählter mittelständischer Unternehmen analysiert. Die Ergebnisse sind für die Berichterstattung großer Unternehmen in Nachhaltigkeitsberichten und Nichtfinanziellen Erklärungen repräsentativ. Zudem zeigt der Bericht auf, in welchen politischen Prozessen zu nachhaltiger Finanzwirtschaft klimabezogene Risiken berücksichtigt werden und leitet auf Basis von Leitfäden zum Management von Klimarisiken in Unternehmen eine einheitliche Struktur für ein klimabezogenes Risikomanagement ab. Dieses soll Unternehmen bei der systematischen Auseinandersetzung mit klimabezogenen Risiken und entsprechendem Vorsorgehandeln unterstützen.
The paper analyses 130 studies on green recovery programmes. It finds broad consensus on the need to use the Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Consensus also exist on the benefits of green recovery programmes, the eligibility criteria to be applied and suitable areas of support. Further, research is increasingly calling for linking green recovery programmes with structural reforms to achieve positive long-term effects. This includes ambitious carbon pricing, reduction of environmentally harmful subsidies, and sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de