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Vereinbarkeit eines Nutzungsentgeltes für globale Umweltgüter mit dem nationalen Recht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), Europarecht und internationalen Abkommen

Das Projekt "Vereinbarkeit eines Nutzungsentgeltes für globale Umweltgüter mit dem nationalen Recht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), Europarecht und internationalen Abkommen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. 1A) Unter 'globalen Umweltgütern' im Sinne dieses Forschungsvorhabens werden insbesondere der internationale Luftraum und die Hohe See verstanden, für die Verfügungsrechte nur unzureichend geregelt sind. Dabei besteht die Gefahr einer Übernutzung, weil die Nutzer nicht die volkswirtschaftlichen Kosten ihres Handelns tragen müssen. So stellt der grenzüberschreitende Flug- und Schiffsverkehr eine stetig wachsende Quelle von Treibhausgasen dar, unterliegt aber keinen quantitativen Reduktionsverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll. Es wird daher - u.a. vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung globale Umweltveränderungen - die Einführung eines Nutzungsentgelts für den Flugverkehr und die Schifffahrt vorgeschlagen, dessen Aufkommen zweckgebunden für Klimaschutz- bzw. Meeres- und Küstenschutzprojekte verwendet werden soll. Ein Nutzungsentgelt dient erstens dem Schutz globaler Umweltgüter durch seine lenkende Wirkung auf das Verkehrsaufkommen, die verwendete Technik, etc. Zweitens trägt es durch die zweckgebundene Verwendung dem Finanzierungsbedarf im Umwelt- und Entwicklungssektor Rechnung. B) Für die verschiedenen diskutierten Maßnahmenvorschläge - zu nennen sind insbesondere die streckenbezogene Emissionsabgabe - fehlt es an rechtlich stimmigen Gesamtkonzepten. C) Im Rahmen des Vorhabens sind die rechtlichen Eckpunkte herauszuarbeiten und für bestimmte Maßnahmenvorschläge ein rechtliches Konzept zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf ihre Vereinbarkeit mit dem nationalen Finanzverfassungsrecht, dem Europarecht und internationalen Abkommen zu legen. Dazu ist es u.a. erforderlich, das Nutzungsentgelt rechtlich in das deutsche und europäische Abgabensystem einzuordnen und Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung aufzuzeigen. Hier sind vor allem die rechtlichen Möglichkeiten einer zweckgebundenen Verwendung des Aufkommens für internationale Umweltschutzprojekte, etwa über internationale Institutionen wie der GEF, zu untersuchen. Dabei soll die Praktikabilität eines Systems auf europäischer Ebene aufgezeigt werden, da eine europäische Regelung als Vorbild und Initiator für langfristig anzustrebende globale Regelungen dienen könnte.

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