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Finanzverwaltung (Standorte)

Sitze der Außenstellen des Landesamts für Finanzen dargestellt, Sitze des Landesamts für Finanzen sowie der Staatsoberkasse Bayern.

Sachsenatlas mobil

Mit dem mobilen Sachsenatlas wird eine für mobile Endgeräte optimierte Variante der kartenbasierten Anzeige und Abfrage von Geoinformationen für ausgewählte Themenbereiche der sächsischen Verwaltung bereitgestellt. Die kostenfreie Anwendung wird direkt über einen Browser aus dem Internet geladen und kann so ohne Installation einer App auf jedem Smartphone oder Tablet genutzt werden. Für die mobile Nutzung steht Ihnen ein vielfältiges Themenangebot sachsenweit zur Verfügung: Badegewässer, Baustelleninformationen, Bodenrichtwerte, Denkmale Sachsen, Finanzverwaltung, Geodätische Referenzpunkte, Gesundheitswesen, Haltestellen ÖPNV, Historisches Sachsen, Hochwassergefährdung, Hohlraumgebiete, Höheninformationen, Justiz, Lärmkartierung, NATURA 2000, Polizei, Radwege, Schulstandorte, Schutzgebiete, Standorte Mikroelektronik, Verwaltungsgrenzen, Waldbiotopkartierung, Wetterdaten, Windkraftanlagen

INSPIRE Fachverwaltungsbehörde

Fachverwaltungsbehörden, die keinem der folgenden Bereiche zuzuordnen sind: Sozialdienst, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, öffentliche Ordnung und Sicherheit (z. B. Vermessungsverwaltung).

Rechtliche Grundlagen der Errichtung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds

Das Projekt "Rechtliche Grundlagen der Errichtung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB durchgeführt. a) Das Vorhaben dient der Vorbereitung der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht. Hiernach haben die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte im Rahmen der so genannten erweiterten Herstellerverantwortung bestimmte Kosten für die Sammlung und Entsorgung von den aus ihren Produkten entstehenden Abfällen im öffentlichen Raum zu tragen. Für die dargestellte Kostenanlastung wird derzeit die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds in Erwägung gezogen, in den die Hersteller entsprechend der jährlich in Verkehr gebrachten Menge an Produkten einzahlen und aus dem die öffentlichen Entsorgungsträger und sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts jährlich die ihnen entstandenen Sammlungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten ersetzt bekommen. Als Träger des Einwegkunststofffonds kommen sowohl das UBA als auch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Betracht. Sofern der Fonds bei der ZSVR angesiedelt wird, besteht zudem die Möglichkeit sowohl einer öffentlich-rechtlichen als auch einer privatwirtschaftlichen Ausgestaltung der Verwaltung des Geldes. b) Das Forschungsvorhaben soll die juristischen, insbesondere die (finanz)verfassungsrechtlichen Grundlagen des Fondsmodells in beiden Varianten klären und dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen, die bei der Errichtung des Fonds und der Verwaltung des Geldes zu beachten sind.

Rechtliche Grundlagen der Errichtung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds

Das Projekt "Rechtliche Grundlagen der Errichtung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB durchgeführt. Erstellung Barrierefreier Schlussbericht (ergänzend zu FKZ UM21330010) a) Das Vorhaben dient der Vorbereitung der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht. Hiernach haben die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte im Rahmen der so genannten erweiterten Herstellerverantwortung bestimmte Kosten für die Sammlung und Entsorgung von den aus ihren Produkten entstehenden Abfällen im öffentlichen Raum zu tragen. Für die dargestellte Kostenanlastung wird derzeit die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds in Erwägung gezogen, in den die Hersteller entsprechend der jährlich in Verkehr gebrachten Menge an Produkten einzahlen und aus dem die öffentlichen Entsorgungsträger und sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts jährlich die ihnen entstandenen Sammlungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten ersetzt bekommen. Als Träger des Einwegkunststofffonds kommen sowohl das UBA als auch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Betracht. Sofern der Fonds bei der ZSVR angesiedelt wird, besteht zudem die Möglichkeit sowohl einer öffentlich-rechtlichen als auch einer privatwirtschaftlichen Ausgestaltung der Verwaltung des Geldes. b) Das Forschungsvorhaben soll die juristischen, insbesondere die (finanz)verfassungsrechtlichen Grundlagen des Fondsmodells in beiden Varianten klären und dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen, die bei der Errichtung des Fonds und der Verwaltung des Geldes zu beachten sind.

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