Der indonesische Minister für Fischerei und Meeresressourcen, Pak Agus Dermawan unterzeichnete am 20. Februar 2014 in Jakarta ein Abkommen, das die Jagd auf Mantarochen in den indonesischen Gewässern verbietet. Das Schutzgebiet umfasst rund sechs Millionen Quadratkilometer.
Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Die Fischerei sensibilisiert den Angler für den Schutz unserer Natur und unserer Gewässer und dient nicht zuletzt auch dem Nahrungserwerb. Angeln bedeutet aber auch den Umgang mit Mitgeschöpfen, der besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit bedarf. Tierschutz und Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Fischbestände stehen für mich daher beim Angeln an erster Stelle. Die saarländischen Anglerinnen und Angler sind wichtige Partner, wenn es um Fragen der Fischerei, aber auch um Fragen des Natur-, Tier- und Artenschutzes an den Gewässern geht. Wir haben seit 2017 ein neues Fischereigesetz, das unter Mitwirkung des Fischereiverbandes Saar, aber auch der Naturschutzverbände und dem institutionellen Tierschutz entstanden ist. Dieser Leitfaden ist gedacht für alle Anglerinnen und Angler und alle die es werden wollen. Der Inhalt ist angelehnt an das aktuelle saarländische Fischereirecht.
Das vom Fischereiamt Berlin zusammen mit privaten Fischereiberechtigten im Jahr 2005 begonnene Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Das Projekt wurde seit 2005 durch die jeweiligen Fischereifonds der Europäischen Union gefördert und mit Landesmitteln kofinanziert: 2005 – 2007: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2008 – 2015: Europäischer Fischereifonds (EFF) 2016 – 2023: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Seit 2024: Europäischer Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2024 rund 17 Mio. junge Aale mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin mit einem Gesamtwert von 2,78 Mio. € in die Berliner Gewässer gesetzt. Pressemitteilung vom 20.09.2024: 285.000 Aale für Spree, Havel und Dahme Es erfolgte neben Aalbesatzmaßnahmen eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts mit dem Ziel, die Effekte und Auswirkungen hinsichtlich einer Stärkung der Laicherpopulation zu optimieren und zu dokumentieren. Der Umfang der getätigten Aalbesatzmaßnahmen des Landes Berlin entspricht den vereinbarten Zielen der von der Europäischen Kommission genehmigten Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder zur Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Das Projekt "Untersuchung der PU-239-Abgaben von Kernkraftwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Labor für Radioökologie der Gewässer durchgeführt. Das toxische, langlebige Radionuklid Plutonium soll bei Emission erfasst werden, um quantitative Aussagen ueber die Auswirkung der in den Fischen bewirkten Kontamination auf die Bevoelkerung machen zu koennen.
600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei läßt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 – 3000 v. Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 mußte Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, daß, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mußten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, daß der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rd. 30 – 40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rd. 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rd. 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rd. 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2023 insgesamt 236 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rund 43 kg Fisch/ha Wasserfläche.
Das Projekt "Bestimmung des Gehaltes, der Anreicherung und der Verteilung von Spurenelementen - Schwermetallen - in Frisch- und Seewasserfischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Labor für Radioökologie der Gewässer durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird der Grad der Speicherung metallischer Spurenelemente in Fischen ermittelt, um A) bei kritischen Werten den Verbraucher schuetzen zu koennen, B) Basisinformationen aus der marinen Umwelt im Hinblick auf die Erhaltung der Fischbestaende als Nahrungsreserven zur Verfuegung zu haben. Das Programm umfasst: 1) Entwicklung und Verfeinerung spezieller Analysenverfahren fuer die Spurenelementanalytik. 2) Untersuchungen an Fischmaterial aus ausgewaehlten Fanggebieten und aus Bereichen mit besonders hoher Umweltbelastung (Estuarien und Kuestenzonen).
Das Projekt "Die radiologische Belastung der Fluesse und ihrer Estuarien durch die Abfaelle der Kernkraftwerke und Anwendung von radioaktiven Isotopen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Labor für Radioökologie der Gewässer durchgeführt. Die Ermittlung der radiologischen Belastung in den Unterlaeufen und Estuarien der Fluesse sowie die Erforschung der Zusammenhaenge im biologischen Geschehen soll Kriterien an die Hand geben, die die Nutzung dieser Raeume fuer die Kerntechnik im oekologisch vertretbaren Rahmen halten und den Schutz der Kuestenfischerei sicherstellen. Radiochemische Analysen werden durch die Analysen der jeweiligen stabilen Isotope begleitet.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von Fangtechniken zur Minimierung der Konflikte zwischen der Stellnetzfischerei und Zielen des Meeresnaturschutzes in der deutschen AWZ der Ostsee, mit Fokus auf Beifangvermeidung von Meeressäugetieren und Meeresvögeln (Hauptvorhaben)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Ostseefischerei durchgeführt. Die kommerzielle Fischerei ist eine menschliche Aktivität, die erhebliche negative Auswirkungen auf das marine Ökosystem haben kann. In den deutschen Ostseegewässern sind die Beifänge von tauchenden Meeresvögeln und marinen Säugetieren in Kiemen- und Verwickelnetzen eines der wesentlichen Konfliktfelder zwischen Fischerei und Naturschutz. Ein weiterer Konflikt ergibt sich durch die positive Entwicklung der Kegelrobbenbestände in den deutschen Gewässern in den letzten Jahren und den sich daraus ergebenden Problemen für die Fischerei (z.B. durch Netzfraß; 'depredation'). Trotz erheblicher Fortschritte im Projekt STELLA, u.a. in der Weiterentwicklung von Fangmethoden, ist noch keine Lösung für diese Konflikte für den flächendeckenden Einsatz in der Fischerei gefunden worden. Hier bedarf es weiterer Entwicklungsarbeit und Erprobungen. Aus diesem Grund sollen in diesem E+E Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit der Fischerei bestehende und neue fangtechnische Lösungsansätze (weiter)entwickelt und erprobt werden, um den Konflikt zwischen Fischerei und Meeresnaturschutz (hier Vermeidung des Beifanges von Meeressäugetieren und -Meeresvögeln) zu minimieren. Diese Arbeiten werden in enger inhaltlicher Abstimmung und fachlicher Kooperation mit der BfN-Abteilung Meeresnaturschutz durchgeführt. Im Hauptvorhaben STELLA2 sollen die im Projekt STELLA sehr erfolgreich erarbeiteten Lösungsansätze weiterentwickelt werden, dass ein Einsatz in der Fischerei möglich ist. Bei den zu verfolgenden fangtechnischen Lösungsansätzen handelt es sich konkret um das Perlen-Stellnetz (Stellnetzmodifikation zur Beifangvermeidung von Schweinswalen), optimierte Fischfallen und die Ponton-Hebereuse.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von Fangtechniken zur Minimierung der Konflikte zwischen der Stellnetzfischerei und Zielen des Meeresnaturschutzes in der deutschen AWZ der Ostsee, mit Fokus auf Beifangvermeidung von Meeressäugetieren und Meeresvögeln (wissenschaftliche Begleitung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Ostseefischerei durchgeführt. Die kommerzielle Fischerei ist eine menschliche Aktivität, die erhebliche negative Auswirkungen auf das marine Ökosystem haben kann. In den deutschen Ostseegewässern sind die Beifänge von tauchenden Meeresvögeln und marinen Säugetieren in Kiemen- und Verwickelnetzen eines der wesentlichen Konfliktfelder zwischen Fischerei und Naturschutz. Ein weiterer Konflikt ergibt sich durch die positive Entwicklung der Kegelrobbenbestände in den deutschen Gewässern in den letzten Jahren und den sich daraus ergebenden Problemen für die Fischerei (z.B. durch Netzfraß; 'depredation'). Trotz erheblicher Fortschritte im Projekt STELLA, u.a. in der Weiterentwicklung von Fangmethoden, ist noch keine Lösung für diese Konflikte für den flächendeckenden Einsatz in der Fischerei gefunden worden. Hier bedarf es weiterer Entwicklungsarbeit und Erprobungen. Aus diesem Grund sollen in diesem E+E Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit der Fischerei bestehende und neue fangtechnische Lösungsansätze (weiter)entwickelt und erprobt werden, um den Konflikt zwischen Fischerei und Meeresnaturschutz (hier Vermeidung des Beifanges von Meeressäugetieren und -Meeresvögeln) zu minimieren. Diese Arbeiten werden in enger inhaltlicher Abstimmung und fachlicher Kooperation mit der BfN-Abteilung Meeresnaturschutz durchgeführt. In der wissenschaftlichen Begleituntersuchung soll ermittelt werden, wie sich die (weiter)entwickelten Fanggeräten in Bezug auf das Verhalten und den Fang der Zielarten und auf die Beifangreduktion von Meeressäugetieren und tauchenden Meeresvögeln, und anderen Schutzgütern (z.B. geschützte Fischarten wie den Baltischen Stör) auswirken. Diese Untersuchungen sollen im Experiment und in der praktischen Erprobung, mit Hilfe von Forschungsschiffen und in der Fischerei durchgeführt werden.
Das Projekt "Strahlenrisiko der Bevoelkerung durch Radionuklide aus der Tiefsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Labor für Radioökologie der Gewässer durchgeführt.