Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts für Ausweisung und Management mariner Schutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens und des Rechts der Europäischen Union enthalten zahlreiche Anforderungen an eine effektive Unterschutzstellung und gleichermaßen Beschränkungen der Handlungsspielräume des nationalen Gesetzgebers, wenn es um die Lösung von Nutzungskonflikten des Naturschutzes insbesondere mit der Schifffahrt und der Fischerei geht.
Die Ausübung der Fischerei läßt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 – 3000 v. Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Noch heute werden mehr als 40 Fischereirechte von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Das Fischereiamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde. Das Fischereiamt wahrt die Fischereirechte Berlins einschließlich der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht und fördert die Berufs- und Angelfischerei und die Fischzucht. Bild: Fischereiamt Berlin Aufgaben der Fischereibehörde Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin bestehen in der Wahrung der Fischereirechte Berlins und der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz, der Förderung der Berufs- und Angelfischerei sowie weiteren Bereichen. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Kontakt Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin sind sehr vielfältig. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen erhalten. Weitere Informationen
Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Die Fischerei sensibilisiert den Angler für den Schutz unserer Natur und unserer Gewässer und dient nicht zuletzt auch dem Nahrungserwerb. Angeln bedeutet aber auch den Umgang mit Mitgeschöpfen, der besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit bedarf. Tierschutz und Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Fischbestände stehen für mich daher beim Angeln an erster Stelle. Die saarländischen Anglerinnen und Angler sind wichtige Partner, wenn es um Fragen der Fischerei, aber auch um Fragen des Natur-, Tier- und Artenschutzes an den Gewässern geht. Wir haben seit 2017 ein neues Fischereigesetz, das unter Mitwirkung des Fischereiverbandes Saar, aber auch der Naturschutzverbände und dem institutionellen Tierschutz entstanden ist. Dieser Leitfaden ist gedacht für alle Anglerinnen und Angler und alle die es werden wollen. Der Inhalt ist angelehnt an das aktuelle saarländische Fischereirecht.
Das Projekt "Erfassung von FFH-Anhang II-Fischarten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei, Aquarium - Stiftung des bürgerlichen Rechts durchgeführt.
Das Projekt "Energetische Nutzung von Rohr und Schilf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Zielstellung: Die winterliche Werbung von Rohr (Phragmites australis) ist nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg Bestandteil des Fischereirechts. In den vergangenen Jahrzehnten war die Rohrwerbung für das Decken von Dächern weit verbreitet und trug zu den Einnahmen von Fischereiunternehmen bei. Heutzutage ist die wirtschaftliche Bedeutung vernachlässigbar, zumindest in Brandenburg. Das Ziel der vorliegenden Arbeit bestand darin, zu prüfen, ob Rohr wieder eine Bedeutung als Rohstoff erlangen kann und ob damit ein Entwicklungspotenzial für die Binnenfischerei verbunden wäre. Dabei sollten zwei Voraussetzungen einer zukünftigen Nutzung geprüft werden: a) gewährleistet die rechtliche Situation die Möglichkeit einer kommerziellen Rohrwerbung und b) ist die Rohrwerbung ökologisch verträglich, d. h. nachhaltig und aus naturschutzfachlicher Sicht unbedenklich? Zudem wurden mögliche Nutzungsformen für den Rohstoff geprüft. Material und Methoden: Das Vorhaben war im Wesentlichen eine Literaturanalyse. Ergebnisse: Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen und eine Abfrage der Vorgehensweise der Behörden ergaben, dass eine winterliche Rohrwerbung durch den Fischereiberechtigen bzw. Fischereiausübungsberechtigten außerhalb von Schutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten keiner Genehmigung bedarf. Soweit gewisse Vorgaben zu den Zeitpunkten der Mahd und den Flächen eingehalten werden, wird die winterliche Rohrwerbung eher als Pflegemaßnahme für Gewässer und Biotop und nicht als schädlich angesehen. Gründe des speziellen Arten- und Biotopschutzes können aber aus naturschutzrechtlicher Sicht gegen eine Mahd sprechen. Hierbei ist zu beachten, dass in Brandenburg aktuell keine winterliche Rohrwerbung zur kommerziell orientierten Rohrnutzung vorgenommen wird. Es ist anzunehmen, dass eine kommerzielle Rohrwerbung, die regelmäßig und über größere Flächen durchgeführt werden müsste, naturschutzfachlich kritischer gesehen wird. Die ökologische Verträglichkeit der winterlichen Rohrwerbung ist gegeben. Sie ist nachhaltig im Sinne eines langfristigen Bestandserhaltes der Röhrichte. Die Struktur der gemähten Röhrichte (Halmdichten, -längen, -durchmesser) kann sich dabei ändern, diese Änderungen sind aber nicht abträglich. Durch eine Wintermahd kann die Ansammlung von organischem Material und damit die Verlandung verzögert werden. Die wichtigsten Auswirkungen einer Rohrwerbung unter Aspekten des Artenschutzes sind die Entfernung der Knickschicht und die Störung der Winterruhe, insbesondere für Vögel. Dabei ist eine Abhängigkeit von der Knickschicht aber nur für wenige Vogelarten gegeben. Das Entfernen der abgestorbenen Halme kann sich auf Populationen von Wirbellosen nachteilig auswirken. Anderseits kann die Mahd die Befallsdichte mit Parasiten und herbivoren Insekten verringern und sich so positiv auf das Röhricht auswirken. (Text gekürzt)
Die ersten Berliner waren Fischer. Damals war das Fischen lebensnotwendig, doch inzwischen ist es ein Teil der Freizeitgestaltung zur Beschaffung des “Sonntagsbratens”. Wir wollen dafür sorgen, dass die Gewässer auf Dauer als Lebensraum der regionaltypischen Fische erhalten werden. Die Gewässer sollen sauber und artenreich und die Fische gesund und essbar sein. Möglichst viele Berlinerinnen und Berliner sollen ihren Fischereiwünschen in der Stadt und ihrer Umgebung nachgehen können. Dafür muss das Land Berlin im Rahmen seiner Fischereipolitik die Voraussetzungen schaffen. Die fischereilichen Gesetze des Landes sind 1995 grundlegend geändert worden, um die nötigen Regelungen zu treffen, beispielsweise für die Anerkennung des Berliner Fischereischeins in den anderen Bundesländern. Das ist mit dem Nachweis der Sachkunde für die Vergabe des Fischereischeins geschehen. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang, mit der Natur wird ihr ökologisches Bewusstsein gestärkt und die nötige Sachkunde für die Behandlung ihres Fanges vermittelt. Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt. Der Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes oder -vereines allein genügt nicht; auch beim Fischen in Gewässern, die der Verband oder der Verein gepachtet hat, brauchen Sie eine Angelkarte. Sie können aber nur dann eine Angelkarte erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein, der den Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten muss, haben und vorlegen. Wer aber keine Zeit zum Angeln hat oder wem an frischem Fisch für die häusliche Tafel gelegen ist, der kann fangfrische Fische direkt vom Fischer in deren zahlreichen Betrieben in Berlin oder dessen Umland kaufen. Der Umfang, Zustand und die Entwicklung der Fischbestände, die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei in Berlin werden vom Fischereiamt Berlin laufend überwacht. – Schauen Sie sich dessen Informations- und Datenangebote einmal an. Bild: Fischereiamt Berlin Fischereischein In Berlin gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler, der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Anglerprüfung Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Angelkarte und ihre Auflagen Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Über unseren Online-Service können Sie eine digitale Angelkarte erwerben. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischereiabgabemarken Fischereiabgabemarken sind außer beim Fischereiamt bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin Nachfolgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Weitere Informationen Angelfischen für Kinder Kinder unter zwölf Jahre können das Angeln nicht selbständig praktizieren, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Weitere Informationen Angelfischen für Touristen Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) und aus dem Ausland die hier aufgeführten Unterlagen nachweisen und bei bei der Fischereiausübung am Gewässer mitführen. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Welche Fischarten gibt es in Berlin? Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 11 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Blei, Aal und Hecht. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Wo bekommt man frische Fische direkt vom Fischer? Weitere Informationen
Das Projekt "Monitoring der Meeressäugetiere und Seevögel in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei, Aquarium - Stiftung des bürgerlichen Rechts durchgeführt. Erprobung eines Bund/Länder-Fachvorschlags für das deutsche Meeresmonitoring von Schweinswalen als Grundlage für die Erfüllung der Natura 2000 - Berichtspflichten mit einem Schwerpunkt in der deutschen AWZ der Ostsee (FFH-Berichtsperiode 2007-2012). Akustische Erfassung von Schweinswalen an bis zu 28 Messstationen in der deutschen AWZ der Ostsee und dem Küstengewässer östl. von 12 Grad E. Bereitstellung der Daten und Zusammenarbeit mit dem internationalen Projekt SAMBAH (Static Acoustic Monitoring of Baltic Harbour porpoises, bei dem alle Ostseeanrainerstaaten, mit Ausnahme Russlands beteiligt sind. Ziel ist ein passiv akustische Monitoring der Ostseepopulation um das Vorkommen, die Verbreitung und Bestandszahlen zu ermitteln.
Das Projekt "Untersuchungen von Kraftwerksabwässern mittels Fischeitest nach DIN 38415-6 im Hinblick auf Fischtoxizität" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Der bestehende Fischtest (DIN 38412 - L 31) bzw. der neue Fischereitest (DIN 38415 - 6) ist ein wichtiger Parameter für die Festlegung der Abwasserabgabe. Durch die Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung ist aus Gründen des Tierschutzes zur Bestimmung der Fischgiftigkeit von Abwässern der bestehende Goldorfentest (Test an lebenden Fischen) um einen Test an Fischeiern des Zebrabärblings ergänzt werden. Die Bestimmung der Fischtoxizität ist nach den Anhängen 33 und 47 der Abwasserverordnung erforderlich. Nach den Kenntnissen des VGB-Fachausschusses 'Gewässer- und Bodenschutz' ist jedoch die neue Methode bisher noch nicht mit Kraftwerksabwässern getestet worden. Dementsprechend wurden dem Gesetzgeber gegenüber Vorbehalte geäußert und die Prüfung der neuen Methode insbesondere auch mit typischen calciumchloridhaltigen Kraftwerksabwässern (REA-Abwasser) angekündigt. Das Forschungsvorhaben soll der Erhebung einer sicheren Datengrundlage dienen und gewährleisten, dass der Fischereitest bei der Bestimmung der Fischtoxizität zuverlässig für Kraftwerke genutzt werden kann.
Das Projekt "FuE Vorhaben: Erfassung von Meeressäugetieren in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee - Erfassung von Schweinswalen in der deutschen ausschliesslichen Wirtschaftszone der Ostsee mittels Porpoise-Detektoren (PODs)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei, Aquarium - Stiftung des bürgerlichen Rechts durchgeführt. Die Raumnutzung von Schweinswalen in der Ostsee wird mit Klickdetektoren untersucht. Schwerpunkt der Untersuchungen sind von Deutschland vorgeschlagene Gebiete zur Unterschutzstellung nach der EU-FFH-Richtlinie im Natura-2000 Schutzgebietsnetz. Schweinswale leben in der deutschen Ostsee. Sie werden häufig in Fehmarn und an der Kadetrinne sowie vor der Küste bis zur Darsser Schwelle erfasst. Im Winter verlassen sie die Gebiete.
600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei läßt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 – 3000 v. Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 mußte Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, daß, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mußten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, daß der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rd. 30 – 40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rd. 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rd. 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rd. 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2023 insgesamt 236 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rund 43 kg Fisch/ha Wasserfläche.