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Fischartenatlas Teil I Fischartenatlas Teil II

Der Fischartenatlas Teil I für Sachsen-Anhalt wurde im März 2013 vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herausgegeben. Der Fischartenatlas zeigt, dass sich die Fischfauna und die Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 15 Jahren weiter verbessert haben. So hat sich die Zahl der nachgewiesenen heimischen Arten von 40 im Jahr 1997 auf aktuell 45 erhöht. Fünf Arten, die 1997 noch ausgestorben bzw. verschollen waren, konnten zwischenzeitlich wieder nachgewiesen werden. Das sind Meerneunauge, Meerforelle, Lachs, Flunder und Nase. In der A4-Publikation werden auf 242 Seiten alle Arten der sachsen-anhaltischen Fischfauna in Einzelbeschreibungen und mit Verbreitungskarten dargestellt. Darüber hinaus sind im Fischartenatlas auch Beschreibungen zur Lebensweise und zu den Biotopansprüchen der Fischarten zu finden. Daneben sind Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen aufgeführt. Hinzu kommen aber auch allgemeine Beschreibungen zu ausgestorbenen oder verschollenen Arten sowie zur aktuellen und historischen Situation der Fischerei in Sachsen-Anhalt. Download des Fischartenatlas Teil I - Die Fischarten Das Land hat eine vollständige Übersicht über die Fischgewässer in Sachsen-Anhalt in der Broschüre „Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil II Die Fischgewässer“ herausgegeben. Darin sind allgemeine Angaben zu kleinen und großen Gewässern und ihrer Zuflüsse, zu deren Fischfauna und zu den Fischereiverhältnissen der einzelnen Gewässer veröffentlicht. Insgesamt werden 580 Gewässer betrachtet. Der Fischartenatlas Teil II richtet sich hauptsächlich an Fischer, Angler und Naturfreunde. Darüber hinaus dient er auch Behörden, Verbänden und Planungsbüros, die z.B. für die Erstellung von Managementplänen für Schutzgebiete oder für die Planung von Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen konkrete Angaben zu bestimmten Fischgewässern benötigen. Hier finden sich auch Fischbestandsbeschreibungen von Kleinstgewässern und Rinnsalen. Die Publikation ist für Angler und Fischer bei den jeweiligen Landesverbänden erhältlich. Download des Fischartenatlas Teil II - Die Fischgewässer

Die Anglerprüfung

Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen: Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften. Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat. Vorbereitungslehrgänge mit anschließenden Anglerprüfungen werden durchgeführt vom: VDSF Verband Deutscher Sportfischer – Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. Hugo-Cassirer-Straße 46 13587 Berlin Tel.: (030) 7820575 Fax: (030) 7819866 Sprechzeiten: Mo. und Do. 14:00 – 18:00 Uhr E-Mail: info@vdsfberlinbrandenburg.de VDSF – Landesverband Berlin-Brandenburg DAV Deutschen Anglerverband – Landesverband Berlin e.V Hausburgstraße 13 10249 Berlin Tel.: (030) 4271728 Fax: (030) 42808099 Sprechzeiten: Di. und Do. 10:00 – 13:00, 13:30 – 18:00 Uhr E-Mail: info@landesanglerverband-berlin.de DAV – Landesverband Berlin

Neue Broschüre zu Fischgewässern herausgegeben

Magdeburg. Das Land hat jetzt eine vollständige Übersicht über die Fischgewässer in Sachsen-Anhalt herausgegeben. Die Broschüre ?Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil II Die Fischgewässer? ist ab sofort erhältlich. Darin sind allgemeine Angaben zu kleinen und großen Gewässern und ihrer Zuflüsse, zu deren Fischfauna und zu den Fischereiverhältnissen der einzelnen Gewässer veröffentlicht. Insgesamt werden 580 Gewässer betrachtet.Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte dazu: ?Mit dieser Broschüre werden die positiven Veränderungen der Fischlebensräume seit der Wiedervereinigung deutlich. Die zur Wendezeit noch enorm durch Abwässer belasteten Fließgewässer sind mittlerweile wieder größtenteils klar und sauber. Ein Wiederbesiedlungsschub auch mit anspruchsvollen Fischarten war die Folge. Es zeigt sich aber auch, dass wir trotz dieser Verbesserungen noch einen langen Weg vor uns haben. Denn nach wie vor weisen viele Fließgewässer noch Strukturdefizite auf.?Die Bewertung des chemischen Zustandes ergab z.B., dass 86 Prozent aller Oberflächenwasserkörper bereits einen guten Zustand aufweisen und nur 14 Prozent einen schlechten. Für Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern wurden in den vergangenen 15 Jahren etwa 40 Millionen Euro aufgewendet.Die vorliegende Studie richtet sich hauptsächlich an Fischer, Angler und Naturfreunde. Darüber hinaus dient sie auch Behörden, Verbänden und Planungsbüros, die z.B. für die Erstellung von Managementplänen für Schutzgebiete oder für die Planung von Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen konkrete Angaben zu bestimmten Fischgewässern benötigen. Hier finden sich auch Fischbestandsbeschreibungen von Kleinstgewässern und Rinnsalen.Die Publikation ist für Angler und Fischer bei den jeweiligen Landesverbänden erhältlich. Weitere Interessierte können die Broschüre über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beziehen. Der Fischartenatlas wird auch im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de zum Download zur Verfügung stehen.Hintergrund:Sachsen-Anhalt weist mit einer Gesamtlauflänge von ca. 24.000 Kilometer eine relativ hohe Fließgewässerdichte auf. Die statistisch ausgewiesene Gesamtwasserfläche Sachsen-Anhalts beträgt ca. 46.800 Hektar, das sind 2,3 Prozent der Landesfläche. Von der Gesamtwasserfläche Sachsen-Anhalts werden gegenwärtig etwa 43 Prozent (rund 20.000 Hektar) fischereilich genutzt. Damit ist der fischereilich nutzbare Anteil der verfügbaren Gewässer weitgehend ausgeschöpft. Die Berufsfischerei bewirtschaftet von diesen Wasserflächen knapp 7.000 Hektar. In den übrigen Gewässern erfolgt die Hege der Fischbestände durch Anglervereine. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Fischarten_Brosch_Web.pdf

Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil II Die Fischgewässer Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil II Die Fischgewässer Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil II Die Fischgewässer Herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg Autor: Bernd Kammerad Landesverwaltungsamt, Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Unter Mitarbeit von: Andreas Lindig Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Stefan Ellermann Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Jürgen Mencke Landesverwaltungsamt , Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Layout: HOFFMANN + PARTNER Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co KG, Gewerbering West 27, 39240 Calbe 1. Auflage: 3.000, 2014 Bildnachweise: AutorSeite Fred Braumann253 Guntram Ebel42, 99, 208 rechts Matthias Dumjan Stefan Ellermann Dieter Florian Karl-Heinz Jährling Bernd Kammerad Udo Leier Jürgen Mencke Lutz Meyer Hans-Joachim Paepke Uwe Raschewski Bernd Stemmer Siegfried Schlosser Jörg Schuboth 61, 256, 257 links, 273, 278, 290, 301, 304, 312, 331 Titel, Rücktitel, 23, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 40 unten, 41, 43, 44 oben, 45, 46, 47, 49, 53, 54, 67, 69, 70, 73, 75, 77, 78, 79, 82, 83, 84, 85, 86, 89, 93, 94, 95, 96, 98, 100, 102, 103, 105, 106, 107, 109, 111, 112, 124, 126, 127, 128, 130, 134, 136, 137, 138, 140, 141 oben, 142, 145, 149, 151, 152, 153, 155, 156 rechts, 158, 159, 160, 163 unten, 164, 174, 176, 177, 182, 183, 184, 188, 190, 192, 202, 204, 205, 207, 210, 215, 223, 224, 232, 241, 245, 246 oben, 248, 254 oben, 257 rechts, 258, 260 oben, 270, 283, 284, 285, 286, 287, 289, 306, 308, 314, 320, 335, 336, 337, 338, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349 oben, 350, 354, 356, 357, 359 unten, 362, 364 unten, 365, 366, 368, 369, 370 236 48 40 Mitte, 44 Mitte, 65, 72, 114, 119, 120, 121, 122, 132, 141 unten, 143, 163 oben, 181, 186, 189, 199 links, 208 links, 209 rechts, 213, 216, 225, 227, 234, 235, 249, 254 Mitte, 259, 260 unten rechts, 261, 262, 263, 265, 272, 275, 279, 291, 294, 319, 323, 324, 327, 329, 358, 359 oben, 360, 363, 364 Mitte 170, 299, 340, 349 unten, 353 80, 209 links, 231 38 oben 199 rechts, 260 unten links 246 unten, 292, 326 156 links 36, 39 309, 311 Michael Schumann296 Wassergütestelle Elbe38 unten, 57, 62, 293 Brünhild Winter-Huneck165, 167, 168, 169 Otfried Wüstemann187, 226 Uwe Zuppke58 Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Autoren. Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck nur mit Genehmigung. Verwendung der Daten nur mit Quellen- hinweisen. Vervielfältigungen auf mechanischen, fotomechanischen oder elektronischem Weg bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Diese Schrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt kostenlos herausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.

Fischgewässer

- Darstellung der als Fischgewässer ausgewiesenen Fließgewässerabschnitte Baden-Württembergs gemäß EU-RL 78/659/EWG- Darstellung der dazugehörigen Messstellen des chem.-phys. Fließgewässermessnetzes Baden-WürttembergGemäß dem natürlichen Temperaturregime der Gewässer wird zwischen den sogenannten Salmoniden- und Cyprinidengewässer unterschieden.Gesetzliche Grundlage:- Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung, Baden-Württemberg)

Fischatlas_Sachsen-Anhalt_bildschirmopt.pdf

Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil I Die Fischarten Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil I Die Fischarten Herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt 1 Impressum Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg Autoren: Bernd Kammerad Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Dr. Julia Scharf Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow Unter Mitarbeit von: Steffen Zahn Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow Ingo Borkmann Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow Layout: PEGASUS Werbeagentur GmbH Druck: Quedlinburg Druck GmbH 1. Auflage: 10.000, 2012 Bildnachweise: Autor Peter Beek Ingo Borkmann Christian Edler Stefan Ellermann Werner Fiedler Torben Finkel Heimatmuseum Arneburg Tassilo Jaeger-Kleinicke Bernd Kammerad Michale Kämmereit Susan Schiewe Siegfried Schlosser Jörg Schuboth Janek Simon AndreasVilcinskas Steffen Zienert Seite 57 14, 15 u.r., 30, 31 45 Titel, 7 – 11, 15 o., 16 u. 18, 23, 29, 32 u. Rückseite o.r., m.l., 48, 51, 59 – 74, 87 – 125, 130 – 219 Rückseite u.m., 20 52 81 15 u.l., 22, 28 127 25, 26 o. 12 32 o. 16 o., 19, 21, 24 u., 27 54, 77 17, 24 o., 39 – 44, 83 Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Autoren. Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck nur mit Genehmigung. Verwendung der Daten nur mit Quellenhinwei- sen. Vervielfältigungen auf mechanischem, fotomechanischem oder elektronischem Weg bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Diese Schrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt kostenlos her- ausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahl- helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.

Neue Regelungen für Angler in Kraft getreten

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 70/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 70/2005 Halle (Saale), den 25. Juli 2005 Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert: Neue Regelungen für Angler in Kraft getreten Vor einigen Wochen ist das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes (FischG) in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung war u.a. notwendig geworden, um die Rechtssprechung an die neue europäische Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Die verfolgt das Ziel, in den nächsten 15 Jahren die Qualität der europäischen Flüsse ¿ länderübergreifend von der Quelle bis zur Mündung ¿ entscheident zu verbessern. Aus diesem Grund fordert das FischG, dass der Zustand des aquatischen Ökosystems bei der Ausübung der Fischerei nicht verschlechtert werden darf. Hierfür tragen die Angler eine besondere Verantwortung. Für sie bringt das neue Fischereigesetz eine Reihe von Veränderungen mit sich. So haben einige Fischereischeine eine längere Geltungsdauer als bisher. Neben der bisher möglichen Geltungsdauer der Fischereischeine (1 bis 5 Jahre) kann nunmehr auch ein Fischereischein auf Lebenszeit erteilt werden. Die bisher auf ein Jahr beschränkte Geltungsdauer von Jugendfischereischeinen wurde abgeschafft, diese Fischereischeine können jetzt auch für mehrere Jahre, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, erworben werden. Um auch Personen mit einer geistigen Behinderung, die nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung abzulegen, die Ausübung der Fischerei in beschränktem Umfang zu ermöglichen, wird die Erteilung eines Sonderfischereischeines eingeführt. Der berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt. In besonderen Fällen ist kein Fischereischein erforderlich, etwa bei der Unterstützung eines Fischereischeininhabers und im Rahmen von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung unter Aufsicht des Ausbilders. Ab 01. Januar 2006 ist die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung grundsätzlich Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Der Lehrgang muss mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassen und soll die künftigen Angler mit der neuen Rechtslage auf dem Gebiet der Fischerei und in den angrenzenden Rechtsgebieten (Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, Wasserrecht, Tierseuchenrecht) vertraut machen. In der Prüfung muss der potenzielle Angler natürlich ausreichende Kenntnisse über die vorkommenden Fischarten, die Hege der Fischbestände, die Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische nachweisen. Die Lehrgänge werden vor allem von Anglervereinen oder anderen geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Die Übertragung der Durchführung der Lehrgänge erfolgt durch die obere Fischereibehörde beim LVwA. Bisher konnten Personen, die am 03.10.1990 einen noch gültigen Mitgliedausweis des Deutschen Anglerverbandes (DAV) besessen haben oder bis zum Inkrafttreten des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am 07.09.1993 ein solches oder gleichwertiges Dokument erworben hatten, den Fischereischein ohne Ablegen einer Fischerprüfung erwerben. Bereits erteilte Fischereischeine bleiben aber bestandskräftig. Neue Regelungen sieht das Fischereigesetz auch zum Schutz der Fische an Wasserentnahmen und Triebwerken vor. Um negativen Auswirkungen dieser Anlagen möglichst gering zu halten, war bisher die Installation eines Rechens mit 2 cm Stababstand in der Fischereiordnung des Landes gefordert. Diese starre Regelung hat sich nicht bewährt. Künftig sind bei neu zu errichtenden Anlagen durch die obere Fischereibehörde beim LVwA konkrete Regelungen zu den Mindestanforderungen an die Schutzvorrichtungen im Einzelfall festzulegen. Wenn der Anlagenbetreiber dies beantragt, können auch für bestehende Anlagen entsprechende Veränderungen an den Schutzvorrichtungen genehmigt werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244 Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Standgewässer Seehof Erlenbach (Messstellen-Nr: 329)

Das Standgewässer Seehof Erlenbach liegt im Naturraum Haardtgebirge in Rheinland-Pfalz. Entstehung, geologische und naturräumliche Charakteristika: Der See ist, wie viele andere Seen im Pfälzer Wald auch, durch den Aufstau eines Baches künstlich entstanden. Form und Ufer: Der Seehof Erlenbach weist - typisch für einen Stausee - eine langgestreckte Form auf, die stromab von der Staumauer begrenzt wird. Seine Ufer sind stellenweise dicht bewaldet. Der südliche Teil des Seehofs ist als öffentlicher Badeplatz mit flachem Sandstrand und großzügiger Liegewiese angelegt. Nutzung und Belastungsquellen: Seit 1950 wird der Seehof Erlenbach als Bade- und Fischgewässer genutzt. Hydrologie: Der Seehof Erlenbach ist durch den Aufstau des Portzbachs künstlich entstanden und wird von diesem durchflossen.

Standgewässer Altrheinarm Ibersheim/Hamm (Messstellen-Nr: 235)

Das Standgewässer Altrheinarm Ibersheim/Hamm liegt im Naturraum Nördliches Oberrheintiefland in Rheinland-Pfalz. Entstehung, geologische und naturräumliche Charakteristika: Der Altrheinarm Ibersheim/Hamm befindet sich zwischen Worms-Ibersheim und Hamm. Er ist natürlichen Ursprungs und bei Rhein-km 459,7 bei höheren Rheinwasserständen einseitig an den Rhein angebunden. Form und Ufer: Der rheinparallel verlaufende Altrheinarm ist durch künstlich geschaffene Teiche, die durch mit Weiden bepflanzte Buhnen voneinander getrennt sind (siehe "Nutzung und Belastungsquellen"), aufgeweitet. Er befindet sich in einem fortgeschrittenen Verlandungsstadium. Bei mittleren Wasserständen beträgt die maximale Tiefe ungefähr 2 m, die Fläche gut 5 ha. Nutzung und Belastungsquellen: Seit Generationen wird der Altrheinbereich von den Anliegern auch als Fischgewässer genutzt, da bei entsprechenden Pegelständen aus dem Rhein Fische eingetragen werden. Bereiche des Altrheinarms wurden (und werden) regelmäßig entschlammt, wobei das Material seitlich der Weiher als Buhnen angeschüttet und teilweise mit Korbweiden bepflanzt wurde. Durch die Entschlammung entstanden kleinere, künstlich geschaffene Tümpel. In diesen sammelten sich bei ablaufenden Wasserständen die Fische. Es kann bei längeren Niedrigwasserphasen zu Sauerstoffmangel und in der Folge zu Fischsterben kommen. Das Auftreten von Sauerstoffmangelsituationen wird in diesem nährstoffreichen Gewässersystem durch die im Sommer geschlossene Wasserlinsendecke begünstigt, die den Gasaustausch mit der Atmosphäre stark einschränkt. Hydrologie: Der Altrheinarm wird hauptsächlich mit Rheinwasser gespeist. Durch Schlammeintrag aus dem Rhein, Schwemmmaterial aus den im Rheinvorland gelegenen Ackerflächen sowie Verrottungsmaterial aus dem Pappellaubfall hat sich das Sohlenniveau des Altarms gehoben, so dass bei Rhein-Niedrigwasser weite Bereiche trocken fallen.

Standgewässer Stadtweiher Baumholder (Messstellen-Nr: 340)

Das Standgewässer Stadtweiher Baumholder liegt im Naturraum Saar-Nahe-Bergland in Rheinland-Pfalz. Entstehung, geologische und naturräumliche Charakteristika: Der Stadtweiher Baumholder entstand vor einigen Jahrhunderten künstlich durch den Aufstau des Baumholder- und des Bruderbachs. Form und Ufer: Der Stadtweiher Baumholder weist eine leicht gebogene Form auf. Eines seiner Ufer ist von Wiesen und Bäumen umgeben, während es auf der anderen Seite einen flachen Sandstrand gibt. Nutzung und Belastungsquellen: Der Stadtweiher wurde seit seiner Entstehung als Fischgewässer genutzt. Seit 1900 darf auch darin gebadet werden. Hydrologie: Der Stadtweiher Baumholder besitzt zwei oberirdische Zuflüsse, den Baumholder- und den Bruderbach, die aufgestaut wurden, um den See zu schaffen.

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