Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.
Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler; der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Fischereischein B Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Jugendfischereischein Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2024 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten: Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein verlängern möchten: einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. Die Fischereiabgabe wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.
In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird gemäß § 8 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG) vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben. Das Aufkommen aus der Fischereiabgabe ist zur Förderung der Fischbestände zu verwenden. Insbesondere sind hieraus: Maßnahmen zur Regulierung der Fischbestände sowie die Durchführung hierzu erforderlicher fischereiwissenschaftlicher Begleituntersuchungen, Untersuchungen der Lebens- und der Umweltbedingungen der Fische sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten, Maßnahmen zur Information über das Gebiet der Fischerei zu bestreiten.
In der Aquakultur wird von einigen Betrieben auch heute noch der Ansatz „vom Ei bis zum schlachtreifen Fisch“ auf dem eigenen Betrieb verfolgt. Der Aufbau eines eigenen Laichfischbestands ermöglicht es dem Fischzüchter, eigene züchterische Ziele zu definieren und den Fischbestand auf die Gegebenheiten des jeweiligen Standorts der Aquakulturanlage abzustimmen. Des Weiteren wird der Betreiber einer Aquakulturanlage durch den eigenen Laich-fischstamm unabhängig von der Versorgung mit Eiern/Setzlingen durch externe Anbieter, wodurch die Gefahr des Einschleppens von Fischkrankheiten und Parasiten deutlich reduziert wird. Außerdem erhalten die Betriebe so eine gleichbleibende Qualität an Eiern und Setzlingen. Die Haltung eines eigenen Elterntierstammes und die Vermehrung sind aber auch mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Daher kaufen inzwischen die meisten Betriebe die nötigen Eier und/oder Setzlinge zu, um sich die aufwendige Elterntierhaltung zu ersparen und sich auf die Mast der Fische konzentrieren zu können. LANUV 2023 Info 53 | LANUV 2022
Ausbildung bei der täglichen Praxis, Foto: LANUV/J. Gährken Die fischereiliche Aus- und Weiterbildung am Standort Albaum gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Berufs- und Freizeitfischerei. Das Schulungszentrum für Fischerei und Umweltbildung des LANUV ist einer von nur drei Ausbildungsstandorten in ganz Deutschland zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge im Lehrberuf zum Fischwirt. Zudem werden im Bereich Aquakultur und Binnenfischerei mehrere Ausbildungsplätze angeboten. Berufsausbildung zum Fischwirt / Fischwirtin Füttern der Fische durch einen Azubi, Foto: LANUV/J. Gährken Der Beruf Fischwirt/Fischwirtin ist traditionsreich und zugleich zukunftsorientiert. Er vereint seit 1972 die ehemaligen Berufe Fischer und Fischzüchter. Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Ausübung des Berufes sind Naturverbundenheit, Tierliebe, Ausdauer und Freude an selbständiger Arbeit. Neben technischer Begabung und handwerklichem Geschick sollte auch betriebswirtschaftliches Verständnis vorhanden sein. Ausbildung im LANUV zum Fischwirt / zur Fischwirtin Fort- und Weiterbildungszentrum Lehrbefischung, Foto: LANUV Albaum ist Standort zum Erwerb des „Elektrofischereischeins“ und zur Fortbildung von Hobby-Teichwirtinnen und -Teichwirten, Anglerinnen und Anglern, Behörden und anderen Fischinteressierten. Die Lehrgänge bieten dabei auch eine Plattform zum Knüpfen neuer Kontakte sowie zum Austausch zwischen Gleichgesinnten, Expertinnen und Experten aus der Fischerei, Fischzucht, Gewässerökologie und Wasserwirtschaft. Die Veranstaltungen sind offen für alle interessierten Personen, sofern der Kreis der Teilnehmer/innen nicht gesondert geregelt ist (z. B. Überbetriebliche Ausbildung) oder bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden müssen (z. B. Elektrofischereilehrgang). Terminübersicht Fort- & Weiterbildung 2025 Hinweise zur Anmeldung Hinweise zur Durchführung der Veranstaltungen Anerkannte Einrichtung zur Arbeitnehmerweiterbildung Wir sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt. Dies bedeutet, dass für folgende Lehrgänge die Freistellung nach AWbG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) gegenüber Ihren jeweiligen Arbeitgeber/innen geltend gemacht werden kann: Fischereibiologiekurse 1 + 2 Elektrofischereikurs Lehrgang Fischkrankheiten Grundlagen der Fischzucht und Fischverarbeitung. Ausgenommen hiervon sind alle Module der Überbetrieblichen Ausbildung.
Berufsbild Fischwirtin und Fischwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In NRW wir in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei ausgebildet. Arbeit finden Sie in der Fluss- und Seenfischerei oder in Teichwirtschaftsbetrieben und Aquakulturen. Ausbildung im LANUV In der praktischen Ausbildung werden Fertigkeiten und Kenntnisse über die natürlichen Voraussetzungen der Fischerei vermittelt. Dazu gehören Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen, Fischhaltung und Fischzucht, Verarbeitung und Vermarktung der Betriebserzeugnisse, Kenntnisse über fischereilich genutzte Tiere, Wartung und Handhabung erforderlicher Geräte und Fahrzeuge sowie Bau und Pflege von Fischereieinrichtungen. In unserer Fischzuchtanlage werden neben den in der Fischzucht üblichen Salmonidenarten (Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling) atlantische Lachse, Edelkrebse und Muscheln für Artenschutzprojekte gezüchtet. Die schulische Ausbildung besteht aus zwei 14-tägigen und vier einwöchigen Veranstaltungen pro Jahr und findet in der Justus-von-Liebig-Berufsschule in Hannover statt. Die dreijährige Ausbildung kann aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse verkürzt werden. Ausbildungsort ist Kirchhundem-Albaum. Wir bieten außerdem eine intensive Vorbereitung auf die Abschlussprüfung, einige Fachübergreifende Seminare, wie zum Beispiel Umgangsformen im Beruf, Finanzkompetenz, Office-Schulung, die Teilnahme an Fachlehrgänge (Elektrofischerei, Fischkrankheiten, Bootsführerschein, Fischereibiologie) und Gesundheitsmanagement, zum Beispiel Vorträge, Sportkurse, LANUV-Bonusheft Sie sind perfekt für diesen Beruf, wenn Sie eine Vorliebe für körperlich anstrengende Arbeiten, überwiegend im Freien haben, Natur und Fischzucht interessiert, über eine gute Beobachtungsgabe und Flexibilität verfügen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit besitzen, bereit sind, im Team zu arbeiten und ständig etwas zu lernen und technisches Interesse und Verständnis sowie handwerkliches Geschick mitbringen Ihre Schulfächer sind unter anderem Biologie (um Fische unterscheiden zu können, ihr Verhalten und ihre Umweltansprüche zu kennen und Gesundheitsgefährdungen zu identifizieren) Werken/Technik (zur Wartung und Bedienung der Maschinen, Betriebseinrichtungen und Fanggeräte) Chemie (zur Bekämpfung von Parasiten und Bestimmung der Wasserqualität) Wirtschafts- und Sozialwissenschaft (zum Verstehen der Berufswelt) Den nächsten Bewerbungstermin finden Sie hier: Stellenangebote
Geschlechtsbestimmung eines Störs mittels Ultraschall, Foto: LANUV/J. Gährken Der Fischgesundheitsdienst NRW mit einem angeschlossenen Labor für die allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) ist angesiedelt beim LANUV. Die Kontrollfunktion gemäß Fischseuchenverordnung wird durch den Qualifizierten Dienst wahrgenommen. Fachbeiträge Gesundheitszustand des Europäischen Aals in den Fließgewässern NordrheinWestfalen Merkblatt für Fischzüchter zur Viralen Hämorrhagischen Septikämie (VHS)
Informationsmaterial zum Thema: Betäuben und Schlachten von Fischen Die Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung der TiHo Hannover hat im Rahmen der Initiative "Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl" das Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz mit dem Titel: "Verbesserung des Tierschutzes bei Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen und Karpfen in Fischzuchten mit unterschiedlichen Vermarktungsstrategien" durchgeführt. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert. In diesem Projekt wurde zunächst eine Erhebung über den Ablauf der mit der Betäubung und Schlachtung verbundenen Arbeitsabläufe unterschiedlichen Teichwirtschaften durchgeführt. Diese Erhebung diente dazu, praxisnahe Vorschläge zur Sicherstellung einer guten fachlichen Praxis bei der Betäubung und Schlachtung zu erarbeiten. https://www.tiho-hannover.de/kliniken-institute/fachgebiete/abteilung-fischkrankheiten-und-fischhaltung/informationsmaterial-zum-thema-betaeuben-und-schlachten-von-fischen/ Auswirkungen der Verordnung (EU) 2016/429 auf die Aquakultur: Anwendung des EU-Tiergesundheitsrechtsakts ab 21. April 2021 Die Task-Force Veterinärwesen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat ein Infoschreiben zur Anwendung des AHL ab dem 21. April 2021 erstellt, in dem die Auswirkungen der Verordnung (EU) 2016/429 in Bezug auf die Aquakultur dargestellt und kommentiert werden. Es enthält Informationen sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Tierhalter. https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/fischgesundheit/aktuell/anwendung-des-ahl-ab-21-04-2021-196524.html Aquakulturinfo Aquakulturinfo wird von Forschenden des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) betreut und arbeitet forschungsbasiert. Aquakulturinfo liefert umfassende Hintergründe zu verschiedenen Aspekten bei der Produktion von Fischen, Krebstieren, Muscheln und Algen, wie z. B. Haltungstechniken, Produktqualität, Tierwohl und Ernährung. www.aquakulturinfo.de Portal Fischerei Bund und Länder stellen umfassende Informationen zu vielen fischereilichen Themen in diesem Internetportal zusammen. https://www.portal-fischerei.de/
Durch die Novellierung der Fischseuchenverordnung sind Betreiber von genehmigungspflichtigen Aquakulturanlagen dazu angehalten, neben den veterinärbehördlichen Kontrollen, sogenannte Eigenkontrollen in ihren Tierbeständen durchzuführen. Durch diese Untersuchungen soll ein besserer Schutz vor anzeigepflichtigen Fischseuchen wie der VHS (Virale Hämorrhagische Septikämie), IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) und KHV (Koi-Herpesvirus) erreicht werden. Der Qualifizierte Dienst im Auftrag des Fischgesundheitsdienstes NRW führt Eigenkontrollen gemäß § 7 Fischseuchenverordnung in Aquakulturbetrieben durch, bietet dem Fischzüchter/-händler Hilfestellung hinsichtlich der Genehmigungs- und Registrierungsverfahren an und unterstützt Aquakulturbetreiber bei der Antragsstellung zur Erlangung der EU-Fischseuchenfreiheit und entsprechenden Hygieneplänen.
Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt. Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet. Unsere Haupttätigkeitsfelder Naturschutzinformationen Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster der schutzwürdigen Biotope der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der nach § 41 geschützten Alleen Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz Weitere Informationen finden Sie hier: Natur Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist Biotopschutz, Vertragsnaturschutz Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“) Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUV mit den Biologischen Stationen Artenschutz, Vogelschutzwarte, Artenschutzzentrum Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster) Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte) Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen) Weitere Informationen finden Sie hier: Artenschutzzentrum Metelen Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER) Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE) Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen Fischereiökologie und Aquakultur Durchführung des Wanderfischprogramms NRW insbesondere für Lachs, Aal und Maifisch einschließlich der Zucht von Lachsbesatzfischen Durchführung eines LIFE-Projektes zur Wiedereinbürgerung des Maifisches in das Rhein-System Mitwirkung bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Schutze des Aals und der in den Aalbewirtschaftungsplänen enthaltenen Schutzmaßnahmen Durchführung von Artenschutzprojekten für Bachmuschel, Flussperlmuschel und Edelkrebs Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens und Führung des digitalen Landeskatasters für die Verbreitung von Fischen, Neunaugen und Großkrebsen Umsetzung des Monitorings zur Beurteilung der Fischlebensgemeinschaften bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie Mitwirkung bei Planungs- und Eingriffsverfahren im aquatischen Lebensraum (Passierbarkeit von Querbauwerken, Fischwege, Funktionskontrollen, Renaturierungen) Erarbeitung von Konfliktlösungen zwischen Fischerei und Naturschutz, Kormoran-Problematik Entwicklung und Erprobung von Fischfangmethoden mittels Elektro-, Netz- und Reusenfischerei sowie Echolotverfahren Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens mit den Mitteln der Berufsfischerei Beschaffung von repräsentativen Fischproben für verschiedene Untersuchungsprogramme des Landes (z.B. PFT-Messnetz) Fischgesundheitsdienst NRW mit Labor für allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) Berufliche Ausbildung von Fischwirten (inner- und überbetrieblich) in den Zweigen „Fischzucht und Fischhaltung“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“ Fortbildungskurse für Gewässerwarte in der Angelfischerei, Fischpathologie, für Fischzüchter und Fischer im Nebenerwerb sowie Durchführung von Lehrgängen in der Elektrofischerei Weitere Informationen finden Sie hier: Fischereiökologie und Aquakultur Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung Monitoring zu Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation für Großschutzgebiete und praktisches Management Gemeinschaftsprojekte zum Wildverhalten, insbesondere zur Störungsbiologie im Tourismusbereich Integrierte Konzepte zur Schalenwildbewirtschaftung Bestandsentwicklung und Funktionsräume von Graugans, Kanadagans und Nilgans in NRW Untersuchungen zur Wildbiologie von Niederwildarten (z. B. Rebhuhn, Feldhase, Fasan) Fallwilduntersuchung, Wildkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Aufbau eines Revier- und Jagdkatasters Bestandssituation ausgewählter Arten, z.B. Rebhuhn, Baummarder und Kolkrabe Wildbiologische Landschaftsinformationen Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Maßnahmen zur Lebensraumvernetzung (z.B. Grünbrücken)
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Bund | 86 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 86 |
Text | 5 |
unbekannt | 6 |
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Englisch | 10 |
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