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Zeitlich-räumliche Relevanz des Fischabstiegs über Wehre und Schädigungspotenzial verschiedener Wehrtypen

Veranlassung Um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen, sind neben dem Fischauf- auch der Fischabstieg zu gewährleisten. Im Rahmen von Ersatz- oder Instandsetzungsmaßnahmen von Wehranlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist daher auch der Fischabstieg zu beachten. Verschiedene Maßnahmen sind denkbar, um den Fischabstieg schadlos zu gestalten, wie Bypässe, Wehrumgestaltung oder gezielte Wehrsteuerung. Das Schädigungspotenzial verschiedener Wehrtypen unter verschiedenen hydraulischen Szenarien muss dafür bekannt sein. Hier spielen Faktoren wie die Überfallhöhe, Aufreißer am Wehr, Tosbeckengestaltung und Wasserpolster beim Aufprall eine Rolle. Während für einige Faktoren bereits gute Literaturgrundlagen vorhanden sind, um Fachempfehlungen auszusprechen (z.B. Fische folgen i.d.R. der Hauptströmung), müssen andere noch gezielt untersucht werden (notwendige Überfallhöhen an der Wehrkante, ausreichende Dicke des Wasserpolsters im Unterwasser). Ziele - Schädigungspotenziale verschiedener Wehrtypen ermitteln und parametrisieren - Auswirkung der Überfallhöhe auf den Fischabstieg ermitteln - Beratungstool für WSV weiterentwickeln, um Relevanz Fischabstieg für konkrete Wehrplanungen zu ermitteln - Maßnahmen erarbeiten, um Fischschädigungen beim Abstieg zu minimieren (betrieblich und baulich) und für die Fachberatung verfügbar machen (z.B. als Beitrag zum Handbuch 'Ökologische Durchgängigkeit' der WSV) Fische wandern im Laufe ihres Lebenszyklus im Fluss sowohl aufwärts als auch abwärts. Beim Abstieg müssen sie an Stauanlagen regelmäßig auch Wehre überwinden. Der Fischabstieg über Wehre wird in der Regel als unproblematisch angesehen. Tatsächlich besitzen aber auch manche Wehranlagen und Wehrtypen - je nach Konstellation - das Potenzial, Fische beim Abstieg zu schädigen oder zu töten. Welche Anforderungen sind an einen schadlosen und verzögerungsfreien Fischabstieg über Wehranlagen zu stellen? Welche Faktoren bilden das größte Risiko? Abwandernde Fische überwinden in Bundeswasserstraßen zahlreiche Wehre. Dabei gibt es Risiken, sich zu verletzen oder gar zu sterben. Wir untersuchen, unter welchen Bedingungen die Fische schadlos und ohne Verzögerung Wehre passieren.

Plangenehmigung für ökologischen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger, Gemeinde Inning a. Ammersee

Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Im Bereich der Maßnahme, soll der Inninger Bach durchgängig und mäandrierend gestaltet werden. Stellenweise wird das Ufer verbreitert und abgeflacht. Insgesamt wird durch die neue Linienführung der Fließweg in dem geplanten Bereich um 4% verlängert, was dazu führt, dass die Fließgeschwindigkeit sich verlangsamt und Erosionsprozesse eingedämmt werden. In zwei Abschnitten wird das Bachbett verbreitert. In der nördlichen Verbreiterung bei Fkm. 2,00 wird eine Kiesinsel angelegt. Des Weiteren wird ein Niedrigwassergerinne erstellt. Im Bereich der Gärtnerei, kann durch die Laufverschwenkung der Inninger Bach von der Ufermauer abgerückt werden. Vor die Ufermauer werden Wasserbausteine gesetzt. Im Bereichen mit mehr Flächenverfügbarkeit werden die Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Die vorhandenen Ufersicherungen bleiben als schlafende Sicherungen erhalten. In dem Inninger Bach befinden sich mehrere Sohlschwellen und zwei Abstürze die das Bachbett stabilisieren. Diese Schwellen und Abstürze werden im Zuge der Renaturierung durchgängig gestaltet. Der Absturz bei Fkm 2,1 wird als 8 m lange Sohlgleite mit einem Wanderkorridor erstellt. Der Absturz bei Fkm 2,4 wird als 26,00 m langes Raugerinne mit Beckenpassstruktur erstellt.

Deich- und Gewässerschau im Flussbereich Sangerhausen Kombinierte Deich- und Gewässerschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz Deichschau - Burgenlandkreis Deichschau - Saalekreis/Landkreis Mansfeld-Südharz Deichschau - Salzlandkreis Gewässerschau - Burgenlandkreis Gewässerschau - Landkreis Mansfeld-Südharz

Die Termine sind geordnet nach Kombinierten Deich- und Gewässerschauen reinen Deichschauen sowie reinen Gewässerschauen Die Tabellen sind landkreisweise erstellt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument: Termine der Deich- und Gewässerschauen im Flussbereich Sangerhausen . Termine der kombinierten Deich- und Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 3.4. 9 Uhr Helme I Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen Deich Kelbra, rechts Deich Thürungen, links Deich Roßla, links; 9 Uhr ehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre; 10.30 Uhr Wehr Roßla 11.30 Uhr Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts 8.4. 9 Uhr Helme II Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth Deich Hohlstedt, links; Deich Jahrfeld, rechts; Deich Wallhausen, links; Deich Brücken, rechts; Deich Martinsrieth, rechts; 9 Uhr Brücke Bennungen 10.15 Uhr Brücke Hohlstedt 10.45 Uhr Brücke Schachtstraße 11.15 Uhr Brücke Brücken / Wallhausen 10.4. 9 Uhr Helme III Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen Deich Martinsrieth, rechts; Deich Oberröblingen, rechts; Deich Niederröblingen, rechts; Deich Katharinenrieth, rechts; 9 Uhr Brücke Martinsrieth 10.30 Uhr Brücke Oberröblingen 12 Uhr Brücke Katharinenrieth Termine der Deichschauen im Burgenlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 6.3. 9 Uhr Unstrut I Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deichunterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche) Schleuse Wendelstein 11.3. 9 Uhr Unstrutflutkanal/ Röstbach Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut Flutkanalbrücke Memleben Termine der Deichschauen im Saalekreis/Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 18.3. 9 Uhr Wipper 4 Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m /rechts 1000 m; Deich Großörner bis Altdorf links 400 m Parkplatz am Sportplatz Großörner 1.4. 9 Uhr Weida 3 Deich Röblingen I, rechts;  von Fußgängerbrücke Ottilie bis Sohlgleite Nullschleuse Deich Röblingen II, links;  von Sohlgleite Nullschleuse bis Brücke Schmiergraben Parkplatz vor Gemeinde Seegebiet Röblingen Termine der Deichschauen im Salzlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 20.3. 9 Uhr Wipper 5 Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m; Deich Ortslage Drohndorf  700 m rechts neu; Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m; Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m; Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 25.3. 9 Uhr Wipper 6 Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts 2000 m / links 400 m; Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m; Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m; Deich Klein Schierstedt, links 500 m; Deich Klein Schierstedt rechts 700m; Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m; Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m / rechts 2200 m; Deich Mühlgraben Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m; Wehr Groß Schierstedt 27.3. 9 Uhr Wipper 7 Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m; Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m; Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m; Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m; Sportplatz Amesdorf Termine der Gewässerschauen im Burgenlandkreis Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 13.3. 9 Uhr Biberbach von Bad Bibra bis Burgscheidungen 9 Uhr, Einkaufszentrum Bad Bibra 10:15 Uhr, Höhe Wasserwerk Thalwinkel 11:15 Uhr, Imbiss Alte Eiche Termine der Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 6.3. 9 Uhr Solgraben Kelbra Gesamtverlauf Solgraben Parkplatz Sachsenhof Kelbra 6.3. 12 Uhr Mühlgraben Bennungen Gesamtverlauf Mühlgraben Bennungen Wehr Bennungen, Abschlag Mühlgraben 18.3. 9 Uhr Mühlgraben Roßla Gesamtverlauf Mühlgraben Roßla Wehr Roßla, Abschlag Mühlgraben 20.3. 9 Uhr Kleine Helme Kleine Helme von Einlauf Brücken bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen 9 Uhr, Einlauf Kleine Helme 10 Uhr, Wüster Gang 11:15 Uhr, ehemalige Pumpstation Riethnordhausen 11:45 Uhr, Feldmühle Riethnordhausen 25.3. 9 Uhr Rohne 1 Mündung Sandgraben - Straßenbrücke Wolferstedt L218 9 Uhr, Straße Holdenstedt -Osterhausen, Ortseinfahrt Bornstedt 10:15 Uhr, Straßenbrücke Osterhausen 27.3. 9 Uhr Rohne 2 Straßenbrücke Wolferstedt L 218 - Mündung Landesgrenze Sachsen-Anhalt/thüringen 9 Uhr, Straßenbrücke Wolferstedt L218 9.45 Uhr, Hornmühle

Herstellung einer Sohlgleite in der Trave auf Gebieten der Gemeinden Schwissel und Traventhal, Ortsteil Herrenmühle

Der Gewässerunterhaltungsverband Trave (GUV Trave), An der Autobahn 1, 23619 Hamberge beabsichtigt, zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine in der Trave vorhandene Rampe aus Findlingen in eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende, ökologisch durchgängige Sohlgleite umzubauen. Der vom Vorhaben betroffene 300 m lange Abschnitt der Trave ist auf Gebieten der Gemeinden Schwissel (Gemarkung Schwissel, Flur 2 und Flur 4) und Traventhal, Ortsteil Herrenmühle (Gemarkung Traventhal, Flur 1), nördlich und südlich der Kreisstraße 12 gelegen. Nach dem hier https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Wasserland_AWGV/index.html?lang=de#/ einsehbarem digitalen Anlagenverzeichnis des Verbandes ist der Abschnitt zwischen Gewässer-Station -39+103 und 39+403 im Gewässer Nr. 4 „Trave“ verortet. Bedingt durch die besonderen örtlichen Verhältnisse ist es zur Umsetzung des Vorhabens notwendig, zugleich weitere Maßnahmen umzusetzen: Wasserhaltung über die Bauzeit der Sohlgleite (Herstellung und Wiederverfüllung eines Umleitungsgerinnes, Überpumpen von Wasser der Nebengewässer Nr. 107 des GPV Mözener Au, Nr. 800 des GPV Mielsdorf-Neuengörs), Dauerhafte Umlegung der Ausmündung des Gewässers Nr. 800 in die Trave, Herstellung eines Umtrageweges einschließlich Steg für Paddler, Rückbau des vorhandenen Krautplatzes und Wiederherstellung des Urzustandes, Zwei temporäre Zwischenlagerflächen auf benachbarten Ackerstandorten.

Herstellung der Durchgängigkeit der Werra - Errichtung einer Querrechenanlage mit Fischabstieg an der Wasserkraftanlage der TEAG in Falken an der Werra und Bau einer Restwasserkraftanlage und einer Fischaufstiegsanlage am Wehr der Wasserkraftanlage Falken in der Werra

Die TEAG Thüringer Energie AG plant an der Wasserkraftanlage in Falken an der Werra eine Rechenanlage mit einer Fischabstiegsanlage zu errichten. Des Weiteren plant sie in Falken am Wehr in der Werra im Rahmen der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz zur Herstellung der Durchgängigkeit der Werra den Bau einer Fischaufstiegsanlage und die Errichtung einer Restwasserkraftanlage. Die TEAG wird dazu einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), stellen. Bei den Teil-Vorhaben am Wehr handelt es sich um Gewässerausbauvorhaben, für welche nach Anlage 1 Nr. 13.18.1 und 13.14 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird eingeschätzt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassung zu berücksichtigen sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Die Durchgängigkeit der Werra wird am Standort des Wehres Falken hergestellt. Das Projekt dient daher insgesamt dem Natur- und Artenschutz sowie den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes. Mit der geplanten Errichtung der Fischaufstiegsanlage und der Restwasserkraftanlage geht ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher. Anstelle des gewachsenen Bodens, welcher einer Nutzung als Grünland unterliegt, sollen technische Anlagen treten. Es wird eingeschätzt, dass diese Anlagen keine erheblichen Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen. Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden durch die Inanspruchnahme von Flächen für Bauzufahrten und Lagerflächen erfolgt nur temporär. Die Inanspruchnahme von Boden für die Wasserkraftanlage und die Fischaufstiegsanlage erfolgt nur kleinräumig. Das Gewässer wird ökologisch aufgewertet und die Durchgängigkeit erreicht. Daher wird der Eingriff in den Boden als nachrangig betrachtet. Mit dem Gewässerausbau sind räumlich begrenzte Eingriffe in den Sohl- und Uferbereich der Werra verbunden. Die zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen der Fauna während der Bauausführung werden durch Bauzeiten-beschrän¬kungen sowie Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vermieden. Die Auswirkungen auf die Werra und das FFH-Gebiet in diesem Bereich sind lediglich punktuell und bauzeitlich begrenzt. Negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten, insbesondere im Hoch¬wasserfall, sind durch die Vorhaben nicht zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158), im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 52, Harry-Graf-Kessler-Straße 1 in 99423 Weimar, zugänglich. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz veröffentlicht.

Panke: Ausbau in Mitte und Pankow, Phase II

Die Panke ist ein Fließgewässer, das im Naturpark Barnim nahe der Stadt Bernau entspringt. Im Ortsteil Buch erreicht die Panke das Stadtgebiet von Berlin, durchfließt die Stadtbezirke Pankow und Mitte und mündet im Wedding am Nordhafen (gegenüber der Europacity) in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal. Die Länge der Panke beträgt rund 29 km. Davon befinden sich rund 2/3 auf dem Gebiet des Landes Berlin. Mit dem Ausbau wird nach Maßgabe und auf Basis der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Vernetzung der Panke mit dem Umland unter gewässerökologischen und landschaftsplanerischen Aspekten angestrebt. Darüber hinaus soll die Panke für die Bevölkerung erlebbar werden, die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt und gleichzeitig die eigendynamische Entwicklung ermöglicht werden, Hochwasserneutralität gesichert werden. Die Panke soll in Berlin auf nahezu der gesamten Länge (rund 17,6 km) renaturiert werden – auf dem Teilstück von der Landesgrenze im Norden Berlins bis zu ihrem Einmünden in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSSK). Die Ausgangssituation Verbesserungen durch die Renaturierung Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken Planungsabschnitt Buch und Pölnitzwiesen Derzeit ist die Panke ein stark durch den Menschen umgestaltetes kleines Fließgewässer. In weiten Teilen des Gewässerlaufs bestehen eine kanalartige Begradigung und Befestigung der Ufer, u.a. mit Spundwänden. Vorhandene Sohlabstürze (d.h Sohlabsturz = größere Stufe des Gewässerbodens) und Wehre verhindern, dass z.B. Fische das Gewässer ungehindert durchwandern können Die Panke ist, auch im Hinblick auf weitere biologische Qualitätskomponenten der Gewässerflora und -fauna, damit noch deutlich davon entfernt, den guten ökologischen Zustand aufzuweisen bzw. das gute ökologische Potential auszuschöpfen, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erfüllen sind. Die Panke erfüllt ihre Funktion als aquatisches Ökosystem im Verbund mit den angrenzenden Uferbereichen und Feuchtgebieten im Hinblick auf den Wasserhaushalt derzeit nur unzureichend. Insbesondere der südliche, urbane Teilabschnitt ist in vielfältiger Weise durch eine Überbauung des Gewässerlaufs, die Verbauung von Ufern und Gewässersohle sowie Zuflüssen aus den Überläufen der innerstädtischen Mischwasserkanalisation geprägt. Untersuchungen zur Gewässer(struktur)güte, Gewässertypisierung und weiterer biologischer Qualitätsmerkmale haben gezeigt, dass die Panke auf der überwiegenden Anzahl der Berliner Teilabschnitte schlechte Zustandswerte aufweist, wie z.B. bei der Fischpopulation. Im Hinblick auf die Fischpopulation bedeutet das mit anderen Worten, dass in der Panke zahlenmäßig zu wenige Fische mit zu geringer Artenvielfalt vorkommen. Die negativen Bewertungsergebnisse werden in erster Linie auf die mangelnde Habitat- bzw. Strukturvielfalt, die nicht gegebene Durchwanderbarkeit des Gewässerlaufs und teilweise hohe Nährstoffbelastungen zurückgeführt. Mit dem geplanten Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung wird der Fluss naturnäher gestaltet und die Gewässerstruktur soll sich in Zukunft verbessern. Neben der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands bzw. der Ausschöpfung des ökologischen Potentials sollen mit der Umgestaltung der Panke für zahlreiche Abschnitte Fortschritte in der Entwicklung des Stadt- und Landschaftsbildes erzielt werden. Außerdem wird angestrebt, dass die Panke und ihr Umfeld nach Umsetzung der Maßnahmen mehr Aufenthaltsqualität bieten und damit verbesserte Erholungsmöglichkeiten für die Berlinerinnen und Berliner. Das macht die Stadt lebenswerter. Weiterhin wird durch die Entwicklung von Auenabschnitten bzw. die Schaffung von Sekundärauen eine positive Wirkung auf das Stadtklima angestrebt. Eine Sekundäraue ist dabei als ein wieder hergestellter Entwicklungsraum für ein Fließgewässer zu verstehen und schafft Möglichkeiten für eine naturnahe Gewässerentwicklung auch in urbanen Bereichen, in denen beispielsweise ein Erhalt der Vorflutsituation oder des Hochwasserschutzes notwendig sind. Zudem kann die Panke mit der Renaturierung ihr vorhandenes Potenzial im Biotopverbund künftig besser ausschöpfen. Schon jetzt ist die Panke ein bedeutendes Element im Biotopverbund. Durch die geplanten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Verbindungsfunktion von der Innenstadt bis ins Umland zu erwarten, insbesondere für Tiere und Pflanzen, die feuchte und nasse Standorte brauchen. Zusammenfassung der Maßnahmen: Abschnitte mit Aufweitungen / Sekundäraue: gesamt rund 5.000 m Strecken mit Mindesthabitat zur Verbesserung der Gewässerstruktur: gesamt rund 5.100 m Neutrassierung Flussbett: rund 1.000 m Neustrukturierung der Uferlinie und Initialmaßnahmen für Eigenentwicklung in Abschnitten Anpassung oder Umgestaltung der Einmündung von Nebengewässern und Gräben Neubau von zusätzlichen Flutmulden und Umbau von Rückhaltebecken Neubau von 4 Fischaufstiegen bzw. Sohlgleiten und 3 Furten Neubau von 2 Fuß- und Radwegbrücken Ausgleich der Gehölzverluste durch Neupflanzungen von heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Ansaat mit heimischem Saatgut und Pflege von Rasenflächen und Staudenfluren im Bereich der neuprofilierten Ufer, der Flutmulden sowie der Böschungen in den Landschaftsraum Die Renaturierung der Panke auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planung sieht vor, zunächst mit zwei Teilabschnitten zu beginnen: zuerst im Wedding in einem Abschnitt von der Mündung der Panke im Bereich Nordhafenvorbecken / Sellerpark bis zur Chausseestraßenbrücke. Hier soll die Panke so umgestaltet werden, dass Fische das Gewässer künftig ungehindert passieren können. Der nächste Abschnitt umfasst den weniger städtisch geprägten Teil der Panke nördlich des A10 Autobahnrings in Karow/Buch bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Der Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planungsunterlagen wurden im Zuge des Genehmigungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht. Nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde das Vorhaben „Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Als Träger des Vorhabens (TdV) liegt die Zuständigkeit in der Umsetzung bei der Abteilung V – Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Fachbereich Gewässer. Das Nordhafenvorbecken im Ortsteil Wedding im Bezirk Mitte bildet den künstlich geschaffenen Endpunkt der Panke. Die Panke mündet aus östlicher Richtung kommend mit einem mehr als 2,00 m hohen Absturz in das Nordhafenvorbecken. Der Absturz stellte bisher ein unüberwindbares Hindernis für die Wanderung aquatischer Organismen von den Berliner Innenstadtgewässern in die Panke dar und musste deshalb mittels einer Fischwanderhilfe / Fischtreppe passierbar umgestaltet werden. An seiner westlichen Seite schließt das Nordhafenvorbecken an den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit dem Nordhafen an und stellt damit die Schnittstelle zwischen dem Fluss Panke und der als Wasserstraße ausgebauten Kanalstrecke dar. Begonnen wurde der Bauabschnitt im Herbst 2021 mit umfangreichen Kampfmittelsondierungen und daran anschließenden Nassbaggerarbeiten zur Entschlammung des Nordhafenvorbeckens. Der ausgebaggerte Schlamm wurde anschließend beprobt und musste überwiegend als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Daran anschließend wurde ein schadhafter Abschnitt der rechtsseitigen Uferwand des Nordhafenvorbeckens durch eine neue Uferwand ersetzt und mit dem Neubau der Fischwanderhilfe begonnen. Die Fischwanderhilfe wurde als teilbreites Raugerinne mit Beckenstruktur und Querriegeln errichtet. Die Querriegel unterteilen die etwas über 50 m lange Anlage in insgesamt 15 fischpassierbare Becken mit deren Hilfe der vorhandene Höhensprung ab dem Sohlabsturz hinunter ins Nordhafenvorbecken nunmehr überwunden wird. Ergänzend erfolgte der Einbau von zwei Buhnen vor der linken Uferwand zur Strömungslenkung im Nordhafenvorbecken. Zudem wurde der offene, kanalartige Pankeabschnitt zwischen der Chausseestraßenbrücke und dem Erika-Heß-Eisstadion durch den Einbau von sohlnahen Strukturelementen aus Steinnetzen und sogenannten Wirrgelegematten ökologisch aufgewertet. In diesem Abschnitt hatte die Panke bisher ein rein technisches, geradliniges Fließverhalten zwischen senkrechten Uferwänden auf einer glatten Betonsohle. Die Strukturelemente ermöglichen in dem sonst festgelegten Gewässer nunmehr einen geschwungenen Wanderkorridor, in dem ein Fisch seine natürlichen Bewegungsabläufe wie Wechsel zwischen durchströmten und strömungsberuhigten Zonen oder Richtungswechsel ungehindert durchführen kann. Damit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fischmigration deutlich verbessert. Die Bautätigkeit im Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken wurde zu Mitte 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Panke verläuft im Abschnitt nördlich des Autobahnrings als sandgeprägter Tieflandbach durch den Ortsteil Buch im Stadtbezirk Pankow. Das Ziel der Baumaßnahmen ist hier die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Teil der Maßnahme sind demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- / Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gewässeraus- und -umbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch schadhafte Böschungen aus Betongittersteinen der vorhandenen Parkbrücken über die Panke rückzubauen und durch eine neue Böschungssicherung zu ersetzen. Seit 2022 werden im Bereich der Pölnitzwiesen vorlaufend durchzuführende Brückenbaumaßnahmen – Neu- bzw. Ersatzneubau für zwei Fußgänger- / Radwegbrücken inklusive kleinerer Wasserbaumaßnahmen – durchgeführt. deren Abschluss in 2024 zu erwarten ist. Die Maßnahmen zum Gewässerumbau sollen nach endgültiger Fertigstellung der beiden Brücken dann ab Anfang 2025 folgen und voraussichtlich in 2026 abgeschlossen sein. Mit Beginn der Brückenbaumaßnahmen fand vor Ort ein Bürgertermin statt, bei dem sich Interessenten aus der Nachbarschaft zu den geplanten Maßnahmen im Bereich Pölnitzwiesen informieren konnten. Der Umfang der wesentlichen Arbeiten im Abschnitt lässt sich zusammenfassen: Neutrassierung des Flussbetts auf rund 1.000 m mit einem naturnahen, geschwungenem (mäandrierenden) Gewässerverlauf Herstellung von Aufweitungsbereichen und Flusslaufverlegungen auf rund 750 m mit Auenstufe inklusive standortgerechter Bepflanzung und neuer Böschungssicherung Neu- bzw. Ersatzneubau zweier Fuß- / Radwegbrücken >> Brücke Pölnitzwiesen und Brücke Ilse-Krause-Steg, Neubau eines Begleit- und Wirtschaftsweges am linken Pankeufer zwischen Kappgraben und alter Industriebahnbrücke, Bau einer Fischwanderhilfe als Umgehungsgerinne (Tümpelpass) im Abschnitt Pölnitzwiesen, Bau einer Fischwanderhilfe als raue Sohlgleite unterhalb der Wiltbergstraßenbrücke im Abschnitt Ortskern Buch, Aufwertung mehrerer Teilabschnitt der Panke bis Landesgrenze durch Einbau ökologisch wirkender Strukturelemente in Gewässersohle und Böschung sowie Herstellung kleinerer Uferanrisse (Mindesthabitat), Bau von drei Furten zur Querung des neuen Pankeverlaufs für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rückbau der Sudauer Brücke und Neubau als Rohrdurchlass mit Anschluss an den Radfernweg Berlin – Usedom, Abschnittsweise Teilverfüllung des alten Flusslaufs der Panke, Umbau der Einmündung des Kappgrabens zu einem naturnahen Einlauf mit fischdurchgängigem Anschluss an die Panke, Sanierung schadhafter Böschungssicherungen an den 5 Schlossparkbrücken über die Panke, Rückbau einer bestehenden Sohlschwelle (Querbauwerk 14).

Fische wandern im Modell

Seit Jahrhunderten werden Stauanlagen zur Energieerzeugung, zur Schiffbarmachung von Flüssen, zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und zum Zweck der Speicherung von Trink- und Betriebswasser errichtet. Dies führte im Zusammenspiel mit der Zerstörung von Laichgewässern sowie Überfischung und Wasserverschmutzung zu einem dramatischen Rückgang der Fischbestände. Bei der Errichtung der meisten Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen Main, Neckar und Mosel wurden Fischtreppen angelegt, um eine Wanderung flussaufwärts zu ermöglichen. Diese waren jedoch oftmals zu steil, zu klein oder zu weit von natürlichen Wanderrouten entfernt und wurden zudem nicht ausreichend gewartet, um einen bestandserhaltenden Fischaufstieg zu gewährleisten. Die Entwicklungen des internationalen und nationalen Umweltrechts, die einem breiten gesellschaftlichen Bewusstseinswandel Rechnung trugen, führten ab den 1970er-Jahren sukzessive zu einer Verbesserung der Wasserqualität. Ein umweltpolitischer Meilenstein war die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch das Europäische Parlament im Jahr 2000. Diese fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in heimischen Fließgewässern zu ergreifen. Ziel ist es, einen 'guten ökologischen Zustand' oder bei erheblich veränderten Gewässern ein sogenanntes 'gutes ökologisches Potenzial' zu erreichen. Um die Ziele der WRRL in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit zu erfüllen, muss die Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen an ca. 250 Stauanlagen sichergestellt werden. Dies erfordert in den meisten Fällen den Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage. Deren Funktionsfähigkeit und Effizienz soll für mehr als 60 heimische Fischarten gewährleistet werden, obwohl sich Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit, Migrationsverhalten und Schwarmverhalten von Art zu Art stark unterscheiden können. Feldstudien zur Gewinnung der notwendigen Daten werden durch die natürliche Variabilität der Fischbestände und weiterer variabler Einflussgrößen erschwert. Laboruntersuchungen sind in ihren Dimensionen begrenzt und werden durch die künstliche Umgebung beeinflusst. Eine alternative Möglichkeit für die Bewertung der Effizienz von Fischtreppen sind numerische Simulationsmethoden für die Hydraulik und das Verhalten von Fischen. Sie zielen auf eine quantitative Bewertung von baulichen Alternativen ab, wie sie in der Planungspraxis häufig benötigt wird. 2015 wurde in der BAW in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Forschungsprojekt begonnen, um einen neuen Ansatz auf der Basis individuenbasierter Modellierung zu entwickeln.

Fischwanderung ohne Grenzen Zur Durchgängigkeit an Wasserstraßen: Fischen die Reise erleichtern - Fische auf Wanderschaft: Wasserstraßen verbinden

Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)

Verhalten von Fischen beim Fischabstieg und Klassifizierung der Abwanderwege bei Abflussaufteilung

Veranlassung Anders als beim Fischaufstieg (DWA-Merkblatt 509) gibt es für den Fischabstieg noch keinen allgemein anerkannten Stand der Technik. Vor allem Abstieg über Wehre, Verhalten bei Abflussaufteilung und Abstieg potamodromer Arten sind nur wenig untersucht. Grundlegende Fragen, die bei der Planung von Fischabstiegshilfen durch die WSV (z.B. bei Wehrersatzbauten) gestellt werden, müssen daher im Rahmen entsprechender Untersuchungen geklärt werden. Im Fokus steht vor allem zwei Aspekte des Verhaltens der Fische: 1. Welche Abflussarme wählen die Fische, um ein Querbauwerk abwärts zu überwinden? 2. Wie muss eine Abstiegshilfe gestaltet werden, damit sie von den Fischen genutzt wird? Ziele - Identifikation der wichtigsten Abwanderkorridore eines Standorts (Parameter anhand der Modellierung von Abfluss-Szenarien ermitteln und durch telemetrische Studien mit Fischen verifizieren) - Weiterentwicklung eines methodischen Ansatzes zur Klassifikation von Abstiegskorridoren an Stauanlagen in Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung biologischer Untersuchungen - Vorgaben zur Positionierung und Gestaltung der Abstiegshilfen aus Beobachtungen von Fischen direkt beim Abstieg (Anwendung unterschiedlicher Erfassungsmethoden) ableiten Die ökologische Durchgängigkeit muss sowohl für aufwandernde als auch für abwandernde Fische hergestellt werden, um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. An Standorten mit mehreren Querbauwerken teilt sich der Fluss in der Regel in mehrere Abflussarme auf, die theoretisch zur Abwanderung genutzt werden können. Hier müssen Korridore geschaffen werden, über die Fische schadlos abwärts gelangen. Um diese effizient planen und umsetzen zu können, sind Kenntnisse darüber notwendig, welche Abwanderwege die Fische wählen und wie sie sich beim Abstieg verhalten. Fische, die im Fluss abwärts wandern, müssen Querbauwerke überwinden. Wir finden heraus, welche Wege sie an diesen Wehr- und Kraftwerksstandorten nutzen, um sie dort effektiv schützen und stromab leiten zu können.

Auswirkung von gewässerbreiten Raugerinnen mit Beckenstruktur auf den Oberwasserstand

Raugerinne mit Beckenstruktur stellen für die WSV eine Regelbauweise für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit dar. Derzeit ist unklar, welche Auswirkung Raugerinne auf die Stauhaltung im Oberwasser haben. Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen Methoden für die Vorhersage der Stauwirkung von Raugerinnen mit Beckenstruktur entwickelt werden. 1 Aufgabenstellung und Ziel Gewässerbreite Raugerinne mit Beckenstruktur (Titelbild) gehören bei der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen zu den Regelbauweisen der WSV. Für die Genehmigung dieser Bauwerke ist der Nachweis der Auswirkungen auf die Wasserspiegellagen im Oberwasser zu erbringen. Die Hydraulik von Raugerinnen mit Beckenstruktur ist komplex, da in Abhängigkeit der Parameter Abfluss, Gefälle und Geometrie verschiedene charakteristische Fließzustände auftreten, die sich auf die Oberwasserspiegel auswirken. Bei geringen Abflüssen wird das Bauwerk im Wesentlichen durch die Durchgangsöffnungen der Riegel durchströmt, die aus Gründen der ökologischen Durchgängigkeit angeordnet werden. Bei steigendem Abfluss findet ein Übergang in ein gewelltes Abflussregime mit stehenden Wellen an den Riegeln und Froude-Zahlen um 1 statt. Bei großen Abflussereignissen wird das Bauwerk komplett überströmt und die Riegel wirken als Sohlrauheit. In der Praxis werden für die Berechnung der Wasserspiegellagen häufig 1D- oder 2D-Modelle verwendet, welche die vorherrschenden hydraulischen Verhältnisse nur vereinfacht wiedergeben. Hingegen werden von der Genehmigungsseite hohe Genauigkeiten erwartet. Die BAW sieht sich dabei häufig in der Rolle, die Güte der Modelle Dritter beurteilen zu müssen. Aus diesem Grund ist es das Ziel des Forschungsprojektes, geeignete Berechnungsmethoden für die Vorhersage des Oberwasserstandes zu entwickeln. 2 Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Der Nutzen für die WSV liegt in einer verbesserten Aussagequalität für einen wichtigen genehmigungsrelevanten Teilaspekt bei der Planung von Fischaufstiegsanlagen. Mithilfe einer prognosefähigen Berechnungsmethode werden Planungsprozesse vereinfacht und Risiken hinsichtlich einer Oberwasserspiegellagenveränderung verringert. Zudem können aufwendige Vergaben von Modellrechnungen unterbleiben oder diese anhand der Projektergebnisse für eine belastbare Anwendung kalibriert werden. Untersuchungsmethoden Die Entwicklung der Berechnungsmethoden wird in drei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase wurden grundsätzliche hydraulische Zusammenhänge zwischen der Strömung im Oberwasser und der Strömung auf einem Raugerinne mit Beckenstruktur analysiert. Hierfür wurden zunächst vereinfachte Raugerinnegeometrien (ohne Böschung, Durchgangsöffnungen etc.) betrachtet. Um in der Literatur beschriebene Ansätze (z. B. Dust und Wohl 2012, Baki et al. 2017) zu testen und weiterzuentwickeln, wurden an der BAW verfügbare Messdaten und Daten aus einer Kooperation mit dem Bundesamt für Wasserwirtschaft in Wien (Österreich, Hengl 2023) ausgewertet. In der zweiten Projektphase werden vorhandene Berechnungsansätze um weitere Parameter (Böschung und Durchgangsöffnungen etc.) ergänzt, um naturgetreue Raugerinnegeometrien abzubilden. Die Untersuchungen in dieser Projektphase werden mit 3D-HN-Modellen durchgeführt, die mit den Datensätzen aus der ersten Projektphase kalibriert werden. In der dritten Projektphase werden die gewonnenen Erkenntnisse für Raugerinne unter realen Bedingungen getestet. Hierfür werden Messungen an bestehenden Raugerinnen durchgeführt (Bild 1) und deren Ergebnisse mit denen der neu entwickelten Berechnungsmethoden verglichen. Begleitend wird mittels der HN-Modelle eine Empfehlung zum methodischen Vorgehen bei Modellierungen entwickelt werden. Diese soll bei Standorten mit Sonderanordnungen, wie z. B. teilbreite Raugerinne, oder im Falle von gekrümmten Raugerinnen als Modellierungsgrundlage dienen.

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