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Forum Fischschutz und Fischabstieg – 2. Zyklus

Die Stromerzeugung aus regenerativer Wasserkraft trägt dazu bei, dass Deutschland die Klimaschutzziele erreichen kann. Wie mit jeder Form der Energieerzeugung gehen auch mit der Wasserkraftnutzung negative Umwelteinwirkungen einher. Welche Maßnahmen für die Verringerung von Fischschäden an Wasserkraftanlagen zu ergreifen sind und wie sich diese umsetzen lassen, wird intensiv im Forum Fischschutz und Fischabstieg diskutiert. Über 140 verschiedene Institutionen und weit über 300 Personen bringen sich mit großen Engagement in diese Diskussion ein. Die Ergebnisse sind für alle Akteure, die sich mit dem Problem einer gewässerverträglichen Wasserkraftnutzung auseinandersetzen relevant. Veröffentlicht in Texte | 95/2019.

Forum Fischschutz und Fischabstieg: Ergebnisse und Ausblick

Das Thema Fischschutz und Fischabstieg wird unter fachlichen und umweltpolitischen Gesichtspunkten intensiv bis kontrovers diskutiert. Dieser Diskussion hat sich das Forum Fischschutz und Fischabstieg seit dem Jahr 2012 gewidmet. Das Forum ermöglichte einen offenen Austausch zu den verschiedenen Aspekten des Themas. Es wurde ein gemeinsames, bundesweit einheitliches Verständnis entwickelt, welche Anforderungen und Lösungen nach dem derzeitigen Stand des Wissens und der Technik dem Fischschutz und Fischabstieg zu Grunde zu legen sind. Der vorliegende Fachbericht fasst zentrale Inhalte zusammen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf markanten gemeinsamen Auffassungen und Lösungsvorschlägen des Forums. Veröffentlicht in Texte | 113/2023.

Gewässertyp des Jahres: Der sandig-lehmige Tieflandfluss

Pressemitteilung zum Tag des Wassers am 22.03.12 Viele deutsche Tieflandflüsse in keinem gutem Zustand Die Umweltsituation vieler deutscher Tieflandflüsse ist problematisch. Zu ihnen zählen beispielsweise Lippe, Ems, Aller, Alster, Trave, Elde oder Spree. Diese Flüsse gehören zur Gruppe der sandig-lehmigen Tieflandflüsse, die 2012 zum Gewässertyp des Jahres ausgerufen wurde. Bei ihnen sind umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen nötig. Denn lediglich etwa 2 Prozent der Gewässerstrecken dieses Typs werden als „gut“ bewertet und 22 Prozent sogar als „schlecht“. Nur sehr wenige dieser Strecken werden bis 2015 wieder einen guten Zustand erreichen. Die Flüsse brauchen mehr Fläche und weniger Nährstoffe. Für Fische sind durchgängige Wehre nötig. Die weiten Täler der sandig-lehmigen Tieflandflüsse sind vom Menschen bevorzugte Flächen für Landwirtschaft und Siedlungen. Zur Entwässerung wurden die Flüsse begradigt, vertieft und aufgestaut. Aller, Ems und Spree sind zu Schifffahrtsstraßen umgestaltet worden. Fast alle Strecken sind zudem eingedeicht. Überflutungsflächen und die Verbindung von Fluss und ⁠ Aue ⁠ gingen so verloren. Der ursprüngliche Uferwald ist vielfach nicht mehr vorhanden oder auf einen schmalen Gehölzsaum reduziert. Von den Äckern können Nährstoffe und ⁠ Pestizide ⁠ ungehindert in die Flüsse gespült werden. Dies führt dazu, dass sich auf fast allen Strecken sandig-lehmiger Tieflandflüsse das Ziel der EG-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ – der gute ökologische Zustand – gegenwärtig nicht erreichen lässt. 21 Prozent dieser Strecken werden derzeit als „mäßig“ bewertet, 55 Prozent als „unbefriedigend“ und 22 Prozent als „schlecht“. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Viele Tieflandflüsse brauchen wieder mehr Fläche. Dann können sich dort naturnahe Lebensräume ausbilden. Wehre, Schleusen und Wasserkraftanlagen sind mittels Fischtreppen, Fischschutz und Fischabstiegshilfen ökologisch durchgängig zu machen. Das hilft Wanderfischen, wie Lachs, Aal und Barbe.“ Insbesondere bei den sandig-lehmigen Tieflandflüssen muss der Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft verringert werden. Vor allem aber müssen diejenigen Gewässerabschnitte, die noch in Ordnung sind, erhalten werden. Rund 5.130 Kilometer (km) der insgesamt 127.000 km Fließgewässerstrecke in Deutschland sind sandig-lehmige Tieflandflüsse. Gewässer dieses Typs sind charakteristisch für die eiszeitlich geprägte norddeutsche Tiefebene. In sandigen Gebieten fließt er in flachen Mulden- oder breiten Sohlentälern und es bilden sich Prall- und Gleithänge aus. Fließt er durch Gebiete mit höheren Anteilen von Auelehm, sind seine Täler dagegen tief und kastenförmig. Sie wären ideal für Eisvogel, Steinbeißer, Wasserstern, die gebänderte Prachtlibelle und die Flussmuschel, falls die Flüsse noch naturnah wären. Dessau-Roßlau, 22.03.2012

Forum „Fischschutz und Fischabstieg“

Das Thema Fischschutz und Fischabstieg wird unter fachlichen und umweltpolitischen Gesichtspunkten zwischen und innerhalb der einzelnen Fachdisziplinen und Zuständigkeiten intensiv bis kontrovers diskutiert. Dies war für das Umweltbundesamt Veranlassung, unterstützt von Ecologic Institut, ein „Forum Fischschutz und Fischabstieg“ einzurichten. Im Forum engagieren sich seit 2012 über 200 Personen Interessen übergreifend aus allen relevanten Sektoren. Im Ergebnis des intensiv geführten und weiter zu führenden Diskussionsprozesses konnte zu zahlreichen Punkten ein gemeinsames Verständnis darüber erarbeitet werden, welche Anforderungen und Lösungen nach dem derzeitigen Stand des Wissens und der Technik dem Fischschutz und Fischabstieg und dem Erhalt und der Etablierung von Fischpopulationen zu Grunde gelegt werden können. Es wird ebenso deutlich, welche unterschiedlichen Wertvorstellungen Ausdruck in Positionen finden. Das vorliegende Synthesepapier ist Ausdruck der geführten Diskussion in den Workshops des Forums. Veröffentlicht in Texte | 97/2015.

Evaluierung von Fischschutz- und Fischabstiegsmaßnahmen an einem Wasserkraftstandort für die Umsetzung des WHG § 35

Für das Erreichen der Ziele der EG-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ sind an Wasserkraftanlagen Maßnahmen für den Fischschutz- und Fischabstieg nötig. In dem Vorhaben wurde die Effizienz der Fischschutz- und Fischabstiegsmaßnahmen an einem komplexen Wasserkraftstandort evaluiert. Die für Fischbiologen, Planer, Wasserbehörden und Wasserkraftbetreiber relevanten Ergebnisse, dass ein wirkungsvoller Schutz der flussabwärts wandernden Fische nur durch ein kontinuierlich betriebenes und aufeinander abgestimmtes Fischschutzsystem möglich ist. Ferner hat sich die „Arbeitshilfe zur standörtlichen Evaluierung des Fischschutzes und Fischabstieges“ des Forums Fischschutz als praxistauglich erwiesen. Veröffentlicht in Texte | 81/2021.

Methoden zur Untersuchung von Fischwanderungen und der Schädigung von Fischen an Wasserkraftstandorten

Die Erarbeitung technischer Möglichkeiten für den Fischschutz und den Fischabstieg ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Wasserkraftnutzung. Dabei muss die Schädigung abwandernder Fische entlang der verschiedenen Wanderwege verhindert bzw. vermindert und gleichzeitig die flussabwärts gerichteten Durchgängigkeit sichergestellt werden. Insbesondere durch die Vielzahl bestehender kleiner und mittlerer Wasserkraftanlagen, an denen relativ höhere Schädigungen auftreten, besteht ein hoher Sanierungsbedarf. (Parallel-Publikationen unter "zugehörige Publikationen") Veröffentlicht in Texte | 21/2012.

Gewässerdurchgängigkeit und Schutz der Fischpopulation an Bundeswasserstraßen

Die §§ 34, 35 WHG sind Bestandteil einer Reihe von neuen wasserhaushaltsgesetzlichen Bestimmungen zur Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, die vor allem die Funktion haben, die hydromorphologischen Qualitätskomponenten zur Einstufung des guten ökologischen Zustands und Potentials i. S. der ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ 2000/60/EG umzusetzen und die Regelungen über die allgemeinen Bewirtschaftungsziele der §§ 27 bis 31 WHG zu ergänzen. Veröffentlicht in Texte | 12/2012.

10-Jahres-Plan zum Schutz der Fischbestände im Mittelmeer beschlossen

Am 30. März 2017 nach monatelangen Verhandlungen erreichte die Europäische Kommission eine 10-Jahres-Verpflichtung, um die Fischbestände im Mittelmeer zu erhalten und den ökologischen und wirtschaftlichen Reichtum der Region zu schützen. Die MedFish4Ever-Erklärung von Malta enthält ein detailliertes Arbeitsprogramm für die nächsten 10 Jahre auf der Grundlage ehrgeiziger, aber realistischer Ziele. Sie ist das Ergebnis eines von der Europäischen Kommission im Februar 2016 in Catania (Sizilien) eingeleiteten Prozesses. Wichtige Meilensteine umfassten eine erste Ministerkonferenz der für Mittelmeerfischerei zuständigen Minister im April 2016, die Jahrestagung der GFCM im Juni 2016 und die GFCM-Zwischentagung im September 2016. Die folgenden Parteien waren bei der MedFish4Ever- Ministerkonferenz auf Malta vertreten: Europäische Kommission, 8 Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Slowenien, Kroatien, Griechenland, Zypern), 7 Drittstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Türkei, Albanien, Montenegro), die FAO, die GFCM, das Europäische Parlament und der regionale Beirat für das Mittelmeer.

Kommission präsentiert neue Strategie zur Eindämmung des Biodiversitätsverlusts inner­halb von zehn Jahren

Die Europäische Kommission legte am 3. Mai 2011 eine neue Strategie vor, mit der sie in den kommenden zehn Jahren den Zustand der Biodiversität in Europa schützen und verbessern will. Diese Strategie umfasst sechs vorrangige Ziele und begleitende Maßnahmen, die auf die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust eingehen. Es sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen: Vollständige Umsetzung der bestehenden Naturschutzvorschriften und des Netzes der Natura 2000-Schutzgebiete; Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystem­leistungen wo immer möglich, insbesondere durch verstärkten Einsatz grüner Infrastrukturen; Nachhaltigkeit der Land- und Forstwirtschaft; Erhaltung und Schutz der Fischbestände; Bekämpfung invasiver Arten; Verstärkung des Beitrags der EU zu gemeinsamen Aktionen zur Abwendung des globalen Biodiversitätsverlusts.

Strengere Regelungen beim Handel mit Robbenprodukten

Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.

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