Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)
Erfassung der Fischbestände in Altarm und Spree, - Literaturstudie zur historischen Fischfauna im Gebiet, - Funktionskontrolle der Aufstiegshilfen mittels Kontrollreuse. - Nachweis des Aufstiegs fast 50000 Individuen, 18 Fischarten, Krebsen, - Nachweis der Funktion als Lebensraum für rheophile Arten, - Vorschläge für weitere Verbesserungen. - Ergänzung durch Untersuchung der Makrozoobenthos (IaGB - z. Teilprojekt).
Seit Jahrhunderten werden Stauanlagen zur Energieerzeugung, zur Schiffbarmachung von Flüssen, zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und zum Zweck der Speicherung von Trink- und Betriebswasser errichtet. Dies führte im Zusammenspiel mit der Zerstörung von Laichgewässern sowie Überfischung und Wasserverschmutzung zu einem dramatischen Rückgang der Fischbestände. Bei der Errichtung der meisten Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen Main, Neckar und Mosel wurden Fischtreppen angelegt, um eine Wanderung flussaufwärts zu ermöglichen. Diese waren jedoch oftmals zu steil, zu klein oder zu weit von natürlichen Wanderrouten entfernt und wurden zudem nicht ausreichend gewartet, um einen bestandserhaltenden Fischaufstieg zu gewährleisten. Die Entwicklungen des internationalen und nationalen Umweltrechts, die einem breiten gesellschaftlichen Bewusstseinswandel Rechnung trugen, führten ab den 1970er-Jahren sukzessive zu einer Verbesserung der Wasserqualität. Ein umweltpolitischer Meilenstein war die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch das Europäische Parlament im Jahr 2000. Diese fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in heimischen Fließgewässern zu ergreifen. Ziel ist es, einen 'guten ökologischen Zustand' oder bei erheblich veränderten Gewässern ein sogenanntes 'gutes ökologisches Potenzial' zu erreichen. Um die Ziele der WRRL in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit zu erfüllen, muss die Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen an ca. 250 Stauanlagen sichergestellt werden. Dies erfordert in den meisten Fällen den Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage. Deren Funktionsfähigkeit und Effizienz soll für mehr als 60 heimische Fischarten gewährleistet werden, obwohl sich Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit, Migrationsverhalten und Schwarmverhalten von Art zu Art stark unterscheiden können. Feldstudien zur Gewinnung der notwendigen Daten werden durch die natürliche Variabilität der Fischbestände und weiterer variabler Einflussgrößen erschwert. Laboruntersuchungen sind in ihren Dimensionen begrenzt und werden durch die künstliche Umgebung beeinflusst. Eine alternative Möglichkeit für die Bewertung der Effizienz von Fischtreppen sind numerische Simulationsmethoden für die Hydraulik und das Verhalten von Fischen. Sie zielen auf eine quantitative Bewertung von baulichen Alternativen ab, wie sie in der Planungspraxis häufig benötigt wird. 2015 wurde in der BAW in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Forschungsprojekt begonnen, um einen neuen Ansatz auf der Basis individuenbasierter Modellierung zu entwickeln.
Funktionsüberprüfung mittels Kontrollreuse (24x24h), - Fischbestandserfassung ober- und unterhalb der Wehranlage und Literaturstudie, - Fischaufstiegshilfen wurde als bedingt funktionstüchtig und potenziell selektiv wütend bewertet (8 Fischarten, 121 Individuen, Größenklasse 5 40cm), - Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsverbesserung: und andere Konstruktion der Querwände, Sohlgestaltung.
Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Die Messstelle Hals, unterhalb Fischtreppe (Messstellen-Nr: 142972) befindet sich im Gewässer Ilz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Wasserkraftanlagen mit Durchlässigkeit des Gewässers gem. EU-Richtlinien, Inbetriebnahme der Turbinen am Siegwehr in Euteneuen, Bau einer Fischtreppe durch Investoren, Initiativen der Landesregierung bzw. der Energieagentur zur Bewertung der Wasserkraft; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Bewertung mittels Kontrollreuse (Standzeit 24x24 Stunden), - Fischbestandserfassungen ober- und unterhalb der Wehranlagen und Literaturstudie. - Fischaufstiegshilfe ist prinzipiell funktionstüchtig (Nachweis von 16 Fischarten, 335 Individuen, Größenklassen 0 45cm - und andere Flussneunaugen), Hauptproblem: Verstopfung durch Treibgut, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion.
Ziel: Ermittlung der oekologischen Effizienz von wasserbaulichen Aufstiegsanlagen in Fliessgewaessern fuer Wirbellose und Fische. Ergebnisse: Technische Aufstiegsanlagen sind wegen Verstopfungsgefahr und Unterhaltungsaufwand eher ungeeignet. Rauhe Rampen sind guenstige Aufstiegsanlagen, wie die Wiederfaenge von markierten Fischen und Wirbellosen beweisen. Natuerliche/naturnahe Umgehungsbaeche sind sehr geeignete Wanderwege. Das Gefaelle im Bauwerk sollte mindestens 1:20 betragen. Ruheraeume und natuerliche Anschluesse an Oberwasser und Unterwasser muessen favorisiert werden. Lueckige Sohlsubstrate und Uferstrukturen beguenstigen den Aufstieg.
Für den Neubau der „Fischwechselanlage Lehmen“ sind Erkundungsbohrungen in einem Hang bei Niederfell oberhalb der Bundesstraße 49 notwendig. Damit das Bohrgerät sicher dorthin gebracht werden kann, muss jedoch vorab der land- und forstwirtschaftliche Weg in den Gemarkungen „Auf Kassenich“ und „Im hohen Rain“ verstärkt werden. Die Arbeiten hierfür starten voraussichtlich in der 21. Kalenderwoche 2026. Die Mosel und ihre Nebengewässer sind wichtige Lebensräume für Laich- und Jungfische. Gleichzeitig existieren in der Mosel aber auch zahlreiche Stauanlagen, die Hindernisse für die Fische darstellen. Aus diesem Grund sind moderne Fischwechselanlagen – auch Fischtreppen genannt – notwendig, damit die Fische die Bauwerke sicher überwinden und zu ihren Laichplätzen gelangen können. So auch an der „Moselstaustufe Lehmen“ in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, wo die bestehende Fischtreppe durch eine neue Anlage ersetzt werden soll, die den heutigen ökologischen Anforderungen entspricht. Untersuchung des Baugrunds Bevor das Projekt umgesetzt werden kann, müssen an einem Hang, der zur Gemeinde Niederfell gehört und sich am rechten Moselufer oberhalb der Stauanlage befindet, hydrologische Erkundungsbohrungen durchgeführt werden. Denn bei der Planung des Projekts wurde festgestellt, dass es sich bei dem Hang, an dessen Fuß die neue Fischtreppe errichtet werden soll, um einen fossilen Rutschhang handelt. Das bedeutet, dass dort vor mehreren tausend Jahren verschiedene Rutschungen stattgefunden haben, die jedoch aktuell ruhen. Mit den Bohrungen soll nun festgestellt werden, wie sich der Bau der neuen Fischtreppe auf die Stabilität des Hangs, welcher vom Moselbett bis zum Plateau des Berges reicht, auswirken würde. Denn es muss sichergestellt werden, dass sich der Hang infolge der Bauarbeiten nicht in Bewegung setzt. Die Bohrungen werden in Kürze ausgeschrieben und sollen im Zeitraum August 2026 bis Mitte 2027 stattfinden. Eingeschränkte Zufahrt Damit das Bohrgerät zum Einsatzort gelangen kann, wird eine Fachfirma im Vorfeld einen Land- und Forstwirtschaftsweg in den Gemarkungen „Auf Kassenich“ und „Im hohen Rain“ ertüchtigen. Während der Arbeiten an dem Weg wird dieser nur bis zur Baustelle befahrbar sein, die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind aber weiterhin über andere Wege erreichbar. Nicht zu erreichen sind in dieser Zeit hingegen einige Waldgrundstücke, die sich in dem betroffenen Hang befinden. Die Bauarbeiten sollen in der 21. Kalenderwoche 2026 starten und werden voraussichtlich bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Die SGD Nord bittet betroffene Personen um Verständnis. Ziel ist es, die von den Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Bei Fragen steht die Projektgruppe „Ökologische Durchgängigkeit der Mosel“ unter der E-Mail-Adresse Neubau.faa.lehmen(at)sgdnord.rlp.de gerne zur Verfügung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 85 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 37 |
| Weitere | 2 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 79 |
| Taxon | 1 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 7 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 32 |
| Offen | 81 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 114 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
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| Dokument | 10 |
| Keine | 74 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 40 |
| Lebewesen und Lebensräume | 115 |
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| Weitere | 109 |