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Aktuelle Politikberatung zum Projekt: Strategien zur Reduzierung der Flächeninanspruchname - TV 03: Gestaltung eines Modells handelbarer Flächenausweisungsrechte - unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Aspekte

Das Projekt "Aktuelle Politikberatung zum Projekt: Strategien zur Reduzierung der Flächeninanspruchname - TV 03: Gestaltung eines Modells handelbarer Flächenausweisungsrechte - unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Aspekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. A) Problemstellung: Eine sparsame, natur- und sozialverträgliche Flächennutzung ist zentrales Element einer nachhaltigen Siedlungspolitik, auf die sich Deutschland im Jahr 1996 anlässlich der Weltsiedlungskonferenz 'Habitat II' zusammen mit anderen UN-Mitgliedstaaten verpflichtet hat. Die Bundesregierung hat dies durch die in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (April 2002) genannten Ziele untersetzt: - Freiraum schützen, - Siedlungsentwicklung an der Schnittstelle zwischen Land und Stadt flächenschonend steuern, - Siedlungsentwicklung im Bestand attraktiv und ökologisch gestalten. Das vorhandene Planungsinstrumentarium, insbesondere der Raumordnung und Bauleitung, zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme hat die angestrebten Ziele bislang nicht erreicht. In der Praxis wird von den vorhandenen Möglichkeiten nur in begrenztem Maße im Sinne eines großräumigen Freiraumschutzes Gebrauch gemacht. Deshalb nehmen Siedlungs- und Verkehrsflächen besonders in den Randzonen der Verdichtungsgebiete weiterhin zu, hauptsächlich zu Lasten der Landwirtschaftsflächen. Gleichzeitig werden innerstädtische Brachflächen oft nicht ausreichend genutzt. B) Handlungsbedarf: Die im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossene Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar/Tag bis 2020 lässt sich nur erreichen, wenn zusätzliche Instrumente für eine flächensparende Siedlungsentwicklung eingesetzt werden. Wie u.a. der SRU betont, kann dem Instrument der handelbaren Flächenausweisungsrechte dabei eine Schlüsselrolle zukommen. Allerdings gibt es mit Blick auf die konkrete Gestaltung des Instruments noch zahlreiche, dringend klärungsbedürftige Fragen. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Vorschlags zur Gestaltung eines Systems der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Flächenausweisungsrechten. Dabei sind ökologische, ökonomische, fiskalische soziale und raumstrukturelle Aspekte zu berücksichtigen. Zu klären sind u.a. die räumliche Abgrenzung des Marktes, die Festlegung des Verfahrens und der Kriterien für die Zuweisung der Flächenkontingente, der Modus der Erstverteilung und die Gestaltung der Mengensteuerung im Zeitverlauf sowie die Differenzierung der Flächenausweisungsrechte nach qualitativen Aspekten des Flächenschutzes und/oder Nutzungsarten. Zu untersuchen sind auch das Verhältnis der Instrumente zur räumlichen Gesamtplanung, zur umweltspezifischen Fachplanung (z.B. Landschaftsplanung) und zur umweltrelevanten Fachplanung (z.B. nach BFernStrG). Notwendige Modifikationen in den Rechtsbereichen sind aufzuzeigen. Die Vereinbarkeit mit und ggf. erforderliche Änderungen in anderen Rechtsbereichen (z.B. Grundrechte, Finanzverfassung, Bank- und Wertpapierrecht) sind ebenfalls aufzuarbeiten.

Experimentelle Erprobung tauschbasierter Instrumente zur Begrenzung der baulichen Flächeninanspruchnahme - Vorstudie

Das Projekt "Experimentelle Erprobung tauschbasierter Instrumente zur Begrenzung der baulichen Flächeninanspruchnahme - Vorstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von plan + risk consult - Prof. Dr. Greiving & Partner Ingenieurgesellschaft für Raumplanung und Umweltforschung durchgeführt. An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.

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