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Renaturierung Mutzschener Wasser

Das Zentrale Flächenmanagement plant das Vorhaben als Ökokontomaßnahme, zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, anzubieten. Auf einem 800 m langen Abschnitt umfasst die Renaturierung die Herstellung eines neuen Bachlaufs nördlich des vorhandenen Gerinnes, der natürlichen Tallinie folgend mit schwach geschwungenen bis geschlängelten Verlauf, den Einbau von Strukturelementen sowie die Erhöhung der Sub-stratdiversität zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte. Das Bestandsgerinne wird teilweise verfüllt und die bestehende Straßenentwässerung der Staatsstraße S 38 an den neuen Gewässerverlauf angepasst.

Entsiegelungspotenziale 2024

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Verwaltungsatlas-Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Der Datensatz beinhaltet Daten der Karten des Verwaltungsatlas Sachsen. Er umfasst die Standorte des Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) und die Standorte des Geschäftsbereichs Zentrales Flächenmanagement (ZFM) sowie deren Zuständigkeitsbereiche.

Vorsorgender Bodenschutz

Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Ungestörte Böden werden immer seltener und die Nutzungsansprüche und Belastungen nehmen zu. Aufgabe und Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist die nachhaltige Sicherung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie die Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen (u.a. Bodenschadverdichtungen und Bodenerosion). Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Das erfordert insbesondere die angemessene Berücksichtigung des Schutzgutes Boden im Planungs- und Abwägungsprozess und schließt ein vorsorgeorientiertes Flächenmanagement ein. Bei Einwirkungen auf den Boden sind in Abhängigkeit der Erheblichkeit der eingriffsbedingten Beeinträchtigungen entsprechende bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen zu  bilanzieren und umzusetzen. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten. Im Land Sachsen-Anhalt steht als fachliche Grundlage zur Bewertung und Darstellung der Funktionserfüllung des Bodens ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) zu Verfügung. letzte Aktualisierung: 28.02.2020

Altlasten

Wichtiger Hinweis : Auskunft zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen erteilt die nach § 18 BodSchAG LSA zuständige untere Bodenschutzbehörde . Die Altlastensituation im Land Sachsen-Anhalt ist geprägt durch: Großflächige Bergbaufolgelandschaften des Tief- und Tagebaues (auf Braunkohle, Kupferschiefer oder Kalisalzen) mit umfassenden Eingriffen in das hydraulische Regime der jeweiligen Großräume, Konzentration der auf diesen Rohstoffen aufbauende Veredlungsindustrie, insbesondere Energieerzeugung, Braunkohleveredlung (Brikettfabriken, Schwelereien), Hütten-, Kaliindustrie und Chemie in Verbindung mit Altablagerungen und Industriedeponien, häufig in bergbaulichen Hohlformen, Entstehung industrieller Ballungsgebiete wie Bitterfeld/Wolfen, Halle/Merseburg, Zeitz/Weißenfels, Mansfelder Land sowie industrielle Pflanzen- und Tierproduktion im Bereich der Landwirtschaft. Wegen der großen Belastung des Lebensraumes ist die Beseitigung der mit Altlasten verbundenen Umweltgefährdungen eine vorrangige Aufgabe der Umweltpolitik des Landes Sachsen-Anhalt. Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 altlastverdächtige Flächen, Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen erfasst, bewertet und bearbeitet sowie statistisch ausgewertet . Die Vorgehensweise ist im Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) beschrieben. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt. Indiz für die Ersterfassung der Altstandorte nach Aktenlage waren die Branchengruppen. Für die flächendeckende Erfassung der Altablagerungen waren Recherchen von mehr oder weniger gesicherten Quellen u.a. Luftbildern erforderlich. Die erfassten Daten wurden in einem weiteren Schritt formal bewertet und nach ihrem Risikopotenzial in drei Prioritätengruppen eingestuft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass lediglich für rund 3.500 dieser Flächen weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf besteht. Schwerpunktmäßig werden zunächst die stark kontaminierten Flächen, z.B. die Ökologischen Großprojekte ( ÖGP pdf-Datei 153 KB), auch vor dem Hintergrund eines wirkungsvollen Flächenmanagements bearbeitet. (Siehe auch Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt ( LAF )). Der ständige Ausschuss Altlasten (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat bundeseinheitliche Merkmale zur Erhebung altlastenspezifischer Kennzahlen erarbeitet. Die Kennzahlen spiegeln die tatsächliche Situation nicht wider. So werden in der Statistik die mehrere Quadratkilometer und viele einzelne altlastverdächtige Teilflächen/Altlasten umfassenden Ökologischen Großprojekte zum Teil nur als eine Fläche gezählt und quasi mit kleinräumigen Sanierungsfällen gleichgesetzt. Erst nach Abschluss aller Teilsanierungen gilt das Gesamtprojekt als saniert. letzte Aktualisierung: 23.05.2023

Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG „Mertendorf“, Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG, Landkreis Burgenlandkreis

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd führt das mit Datum vom 01.12.2020 angeordnete Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) " Mertendorf“ durch. Mit dem Flurbereinigungsverfahren werden die Ziele nach § 86 Abs. 1 FlurbG verfolgt. Es dient insbesondere dem Flächenmanagement für Maßnahmen der Hochwasservorsorge und des Erosionsschutzes. Der Erhalt der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung potenzieller erosionsgefährdeter Flächen bzw. der Schutz vor Überschwemmungen erfolgt durch den Ausbau geeigneter Gewässerschutzmaßnahmen und den dazugehörigen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen. Es werden Maßnahmen zum Boden-, Natur- und Gewässerschutz durchgeführt sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Maßnahmen stehen im engen Zusammenhang mit anderen gemeindlichen Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser. Durch den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt. Der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt auf dessen Grundlage.

Abschlusskonferenz des SUSTIL-Projekts

Nach fünf Jahren gemeinsamer transdisziplinärer Arbeit zur nachhaltigen Landnutzung im Landkreis Lüneburg veranstaltete das SUSTIL-Projekt am 20.09.2024 seine Abschlusskonferenz. Die Abschlusskonferenz diente den acht Projektpartner:innen, dem weiteren SUSTIL-Netzwerk, der Kommunalpolitik, Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit, um die Gesamtergebnisse der letzten Jahre zu präsentieren und gemeinsam mit den Anwesenden über die Zukunft der nachhaltigen Landnutzung ins Gespräch zu kommen. Vor dem Ausblick aus dem Libeskind-Bau der Leuphana Universität kamen die etwa vierzig Anwesenden in lebhaften Austausch. Die Abschlusskonferenz wurde von Prof. Dr. Henrik von Wehrden (Leuphana Universität Lüneburg) und Dr. Christian Strauß für das Fördervorhaben Stadt-Land-Plus eröffnet. Die beiden SUSTIL-Mitarbeiter:innen Vanessa Subke (Hansestadt Lüneburg/Landkreis Lüneburg) und Jannis Pfendtner-Heise (Leuphana Universität Lüneburg) blickten in ihrer Präsentation auf fünf Jahre Arbeit im SUSTIL-Projekt zurück. Nachdem die Zukunftsszenarien 2040 und ihre transdisziplinäre Erarbeitung in der ersten Projektphase vorgestellt wurde, konnten die Teilnehmenden der Abschlusskonferenz im Rahmen des “Markts der Möglichkeiten” selbst über verschiedene inhaltliche Schwerpunkte diskutieren. Dabei wurden die drei SUSTIL-Maßnahmen der zweiten Projektphase vorgestellt: 1) Flächenmanagement zur Innenentwicklung in ländlichen Räumen des Landkreises Lüneburg, 2) die Entwicklung einer Blau-Grünen-Infrastruktur (BGI) für die Stadt Bleckede an der Elbe und 3) die Nachverdichtungspotentiale durch Gebäudeaufstockungen in der Stadt Lüneburg zur nachhaltigen Innenentwicklung. Ulrike Ahlers vom BUND stellte außerdem das Thema der dreifachen Innenentwicklung vor, die Bauen im Bestand, Grüne und blaue Infrastruktur und umweltfreundliche Mobilität verbindet. Zum Abschluss teilten verschieden Projektpartner:innen, darunter Henning Müller-Rost (LüWoBau), Pia Wiebe (Hansestadt Lüneburg) und Janna Hoveida (Landkreis Lüneburg), in einem persönlichen Rückblick ihre positiven Erfahrungen und ihre Wünsche für die Zukunft. Projektleiter Prof. Dr. Jacob Hörisch (Leuphana Universität Lüneburg) sendete schließlich in ein persönliches Grußvideo aus seinem internationalen Forschungssemester, bevor Prof. Dr. Henrik von Wehrden die Veranstaltung abschloß. Weitere Informationen zur Abschlusskonferenz finden Sie hier auf der SUSTIL Website.

2025-01-01 Entwurf Organisationsplan MWL (aktuell).cdr

Organisationsplan Minister Sven Schulze Leitungsstab (LS) Vera Auerbach Persönlicher Referent 4207 Felix Theuerkauf 4761 Vorzimmer Anke Heine 4280/4260 Brita Gebauer 4408 Zuständige Behörde EGFL/ELER gem. VO (EU) Nr. 908/2014 Ministerbüro (MB), Kabinett, Landtag, Bundesrat (KLB) Vera Auerbach Stabsstelle Silicon Junction 4207 Dr. Alexander Goebel Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ÖK) 4220 Tanja Andrys 4436 Stabsstelle Wirtschaftspolitik Pressesprecherin Sandra Schulze 4286 4275 Annette Dölle Stephanie Gläser 4224 Stefanie PötzschGert Zender Stabsstelle Agrar- und Forst- politik, AMK-Koordinierung Lena Kathe - Ressort CIO -- Amtschef - Persönliche Referentin Julian Schache 4398Maren Sens 4219 Vorzimmer Heike Timm 4351/4377Vorzimmer Helmtraud Papmeyer 4310/4455 Informationssicherheits- beauftragte Gleichstellungsbeauftragte Staatssekretär Persönlicher Referent 4220 Tanja Andrys Staatssekretärin 4240 Landesvertretung Brüssel Sabine Hildebrandt +32 27410918 Abteilung 1Abteilung 2Abteilung 3Abteilung 4Abteilung 5* Zentrale DiensteWirtschaftsförderung, Innovation, Industrie und AußenwirtschaftWirtschaftspolitik, Tourismus, WirtschaftsordnungLandwirtschaft, Forsten, Agrarmärkte, Veterinärwesen und LebensmittelsicherheitLändlicher Raum, Agrarpolitik; Zahlstelle für EGFL und ELER, IRD / Leitung der Zahlstelle Dr. Andreas TyrpeVolker Rost N.N. 4291 Andreas Höfflin 4297 N.N. 4262 4333 1806 Referat 11Referat 21Referat 31Referat 41Referat 51 Organisation, Innerer DienstInstrumente der Unternehmens- finanzierung, Existenzgründungen, Start-ups, BeihilfeWirtschaftspolitik, Energiefragen der Wirtschaft, StatistikGrundsatzangelegenheiten der Jagd- und Fischereipolitik, Fischerei, Forst-, Fischerei- und JagdrechtAgrarpolitik, Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarmarketing, Koordinierung ELER/ESF Stv. AL 3 Dr. Frank Danek Elisabeth Erasmi 4371 Klaus-Henning Damm 4394 4264 Projektgruppe Strukturwandel in der BraunkohleregionWalter Schmidt Markus Rensch 4202 3243 . Referat 12Referat 22Referat 32Referat 42Referat 52 PersonalRegionale Innovationsstrategie, Innovations- und Transferpolitik und Innovationsförderung, Digitale Wirtschaft, ClusterthemenAltlasten, Umweltfragen der Wirtschaft, Standort- und FlächenpolitikPflanzliche Erzeugung, Bio- und Gen- technik, Agrarökonomie/ Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft, Ernährungssicherstellung, Garten-, Obst- und WeinbauFlurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt Kerstin Heitmann m.d.W.d.G.b. 4725Reno PaulErhard OstermannStv. AL 4 Annette von Sayn-WittgensteinUlf Wöckener Referat 13Referat 23Referat 33Referat 43Referat 53 Haushalt, Finanzplanung, Finanzcontrolling,Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industriebetreuung, IndustrieansiedlungWettbewerbsrecht, Bankwesen, Landeskartellbehörde, Wirtschafts- und Gewerberecht, Handwerk, KammeraufsichtTierische Erzeugung, Pflanzliche und Tierische Märkte, Technik und Bauwesen, Imkerei, Berufliche BildungEU-Zahlstellenreferat für die Agrarfonds EGFL und ELER, Beihilfeangelegenheiten 4265 Strukturfonds 4403 4311 Stv. AL 5 Stv. AL 1 Silke Bartsch 1823 4401 Matthias Bönecke 4295 Lutz Jäger Referat 14Referat 24Referat 34 Justitiariat, Öffentliches Auftragswesen, VersicherungenAußenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, Entwicklungs- zusammenarbeitTourismus, Standortmarketing 4478 Kerstin Petsch 4288 Stephan Hähnlein 1740 Leiter der Zahlstelle Referat 44Referat 54 Lebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, Gesundheits- bezogener VerbraucherschutzDirektzahlungen im InVeKoS/ Konditionalität Gabriele JohnHartmut Fritsche Stv. AL 2 Bettina Walter 4736 Catrin Gutowsky Referat 15 Bürokommunikation, IT-Service, Intranet Jörg Meyer 4210 4452 Elmar Heisterkamp 4246 4700 1856 Referat 35Referat 45Referat 55 Bergbau, Geologie, Rohstoff- sicherung, Mess- und Eichwesen,Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel, TierschutzbeauftragterIT-Koordinierung in der Zahlstelle / Zahlstellenumsetzung der Flächen- maßnahmen im ländlichen Raum Frank RannebergN.N.Christian Löblich 4453 3475 Tierschutzbeauftragter Dr. Marco König 4211 Referat 16Referat 36Referat 46Referat 56 Digitalisierungskoordination EVA, OZG und FIMKreativwirtschaft, Handel, DienstleistungenBiodiversität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz in der LandwirtschaftAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszahlungen, ökologischer Landbau, Allgemeine und Rechts- angelegenheiten der Abteilung Annette ZietlowAnke Busse Chief Digital Officer (CDO) Norbert Lühe Sylke Schünemann 4290 Behördliche Datenschutzbeauftragte Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung 4261 4454 4770 1819 4360 4360 4484 4491 Referat 47* 1819 Interner Revisionsdienst (IRD) Wald- und Holzwirtschaft, Forstpolitik, Landesforstbetrieb, Forstliche Förderung N.N. Rainer Kloß 3472 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg Postfach 391144, 39135 Magdeburg Telefon 0391/567-0 Telefax 0391/615072 poststelle@mw.sachsen-anhalt.de www.mwl.sachsen-anhalt.de intranet.mw.lsa-net.de * Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg Stand - 01. Januar 2025

Das Grüne Band als Nationales Naturmonument Das Grüne Band als Nationales Naturmonument Ansprechpartner für das Nationale Naturmonument Grünes Band Überregionale Ansprechpartner Regionale Ansprechpartner Das "Grüne-Band-Gesetz"

Es ist geschafft: Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist als Nationales Naturmonument ein 343 km langes Naturschutzgebiet und Heimat für 1.200 bedrohte Arten. Gleichzeitig hält das Land die historische Erinnerung wach und erinnert an die Lebensleistung der Menschen. Naturschutz und Erinnerungskultur sind am Grünen Band die zwei Seiten derselben Medaille. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unterschutzstellung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ sind das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalts Träger des neuen Schutzgebietes. Darüber hinaus wirken die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK), die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung der Gesetzesinhalte mit. Eine fachliche Begleitung der Gebietsentwicklung wird durch die Landesfachämter für Umweltschutz und Denkmalpflege sichergestellt. Die zentralen Arbeitsschwerpunkte der Träger sind das Flächenmanagement, die Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung des Gebietes sowohl für die Belange des Naturschutzes als auch der Erinnerungskultur sowie die Durchführung von Informations- und Bildungsarbeit. Das Schutzgebiet verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze und erstreckt sich damit über mehrere Regionen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen und Anliegen zum Schutzgebiet vorbringen können, wurden Ansprechpartner benannt. Für Informationen, Fragen, Hinweise oder Probleme zum Nationalen Naturmonument stehen folgende Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional bereit: Naturschutz: Frau Sophie Stille, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Frau Dr. Nele Herkt, Stiftung für Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen Anhalt Herr Jens Stolle, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Erinnerungskultur: Frau Sarah Kristin Baumann, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Herr Dr. Kai Langer, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Herr Johannes Beleites, Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Herr Maik Reichel, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Herr Dr. Alfred Reichenberger, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Südlicher Bereich: Frau Meike Hullen, Nationalparkverwaltung Harz Mittlerer Bereich: Herr Ulf Stautmeister, Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt Nördlicher Bereich: Herr Thomas Döring, Haus der Flüsse - Natura 2000 Informationszentrum des Biosphärenreservates Mittelelbe Entsprechend des Koalitionsvertrages war es das erklärte Ziel der Landesregierung das Grüne Band auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument auszuweisen. Ein Nationales Naturmonument ist eine neue Schutzgebietskategorie, die sowohl naturschutzfachlich schützenswerte Biotope als auch kulturhistorisch bedeutsame Objekte in ihrem Schutzzweck vereint. Im Juni 2019 wurde das Gesetz zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in den Landtag Sachsen-Anhalts eingebracht und am 24. Oktober durch diesen beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. November 2019 wurden das für Naturschutz zuständige Ministerium sowie das für Denkmalpflege und Traditions- und Heimatpflege zuständige Ministerium des Landes Träger des Schutzgebietes. Das Schutzgebiet umfasst eine Fläche von 4.754 Hektar und erstreckt sich über eine Länge von 343 Kilometern entlang der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die Flächen des Grünen Bandes im Land Sachsen-Anhalt sind bereits zu einem beträchtlichen Anteil durch naturschutzrechtliche Kategorien des Flächen- und Gebietsschutzes gesichert. Von den Flächen des Grünen Bandes befinden sich je rund ein Drittel im Eigentum der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) beziehungsweise des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der öffentlichen Hand und in Privateigentum. Darüber hinaus sind die Schutzgebietskarten in folgenden Institutionen dauerhaft zur Einsichtnahme hinterlegt: Nationalparkverwaltung Harz, Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, Verwaltungen der Landkreise Harz, Börde, Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz Sachsen-Anhalt, Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, in der Behörde der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Landeshauptarchiv. Gesetz zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie"

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Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte ist zur Verstärkung unseres Teams in einem der Sachgebiete Flurneuordnung am Dienstort Wanzleben die Stelle Planungsingenieur/in (m/w/d) Flurneuordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte) mit Hauptsitz in Halberstadt und seiner Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Lan- des Sachsen-Anhalt. Haben Sie Interesse, den ländlichen Raum mitzugestalten? In den Sachgebieten „Flurneuordnung“ erfolgt die Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren. Diese dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes. Ziel ist es den ländlichen Raum als Le- bens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Wir bieten Ihnen eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit folgenden Inhalten: Bearbeitung von Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und Landwirtschaftsanpas- sungsgesetz (LwAnpG) in Teamarbeit mit Projektverantwortung, insbesondere:  Durchführen von agrarstrukturellen Planungen,  Festlegung des Flurneuordnungsgebietes,  Kalkulation und Beauftragung von Vermessungs- und Planungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie geeignete Stellen und deren Aufsicht,  Moderation von öffentlichen Anhörungs- und Informationsterminen und Führen von Verhandlungen mit Grundeigentümern, Landwirtschaftsbetrieben und Planungsträgern  Durchführung der Wertermittlung,  Vorläufige Anordnungen und Besitzeinweisungen, Berechnung und Festsetzung von Ent- schädigungsleistungen,  Neugestaltung des Verfahrensgebietes sowie Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze und des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) einschließlich naturschutz- fachliche Eingriffsregelungen,  Erarbeitung von Kostenschätzungen und Finanzierungsplänen zu Maßnahmen der ländli- chen Entwicklung,  Zusammenarbeit mit den Teilnehmergemeinschaften, den Trägern öffentlicher Belangen, den Kommunal- und Landesverwaltungen und anderen Behörden und Institutionen,       Planung der Landabfindungen und Neueinteilung des Flurneuordnungsgebietes, Aufstellung und Bekanntgabe der Flurbereinigungs- / Bodenordnungspläne, Steuerung von Ausbaumaßnahmen in planerischer Hinsicht, Erarbeitung der Verwaltungsakte, fachtechnische Bearbeitung von Widersprüchen, Berichtigung der öffentlichen Bücher. Anforderungen an die Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d): Vorzugsweise verfügen Sie über ein abgeschlossenes Fachhochschul-/ Bachelorstudium der Fachrichtung Geodäsie, Vermessung, Geoinformation oder Geoinformatik bzw. die Laufbahn- befähigung für den technischen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation (einschließlich vermessungstechnischer Ver- waltungsdienst) oder Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Alternativ bewerbungsberechtigt sind - Bewerber/innen aus der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, die in den Gel- tungsbereich des TV-L fallen, sofern sie über die Anerkennung als sonstige/r Beschäf- tigte/r und langjährige Berufserfahrung in der Flurneuordnung/ Bodenordnung verfügen. - Bewerber/innen, die nachweislich über ein abweichendes technisches Hochschulstudium (Bachelor- oder Fachhochschulstudium) verfügen mit einer einschlägigen Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie den Abschluss eines Fachhoch- schul- bzw. Bachelorstudiums - in der Fachrichtung Landwirtschaft, Landschaftsarchitektur und -planung oder artverwand- ten Studiengängen oder - in einer Fachrichtung nachweisen können, die sich mit raum- und landschaftsplanerischen Aspekten oder Fragen der Landnutzung und Ökologie beschäftigt, in der planerische Fä- higkeiten, Kenntnisse der Land- und Infrastrukturentwicklung, des Projektmanagements oder der Grundstücksbewertung vermittelt wurden. Kenntnisse im Liegenschafts- und Flächenmanagement sowie Erfahrungen in der Organisation, Gliederung und Strukturierung längerer und komplexer Arbeitsprozesse sind wünschenswert. Von Vorteil sind ein sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office) sowie Kenntnisse von Geoinformationssystemen. Weiterhin erfordert die Tätigkeit gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1. Erwartet werden Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit und Eigeninitiative. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Was bieten wir Ihnen:  ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet   einen sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teilnahme an Fortbildungen, Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei ei- ner Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und ein betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung ausreichend Parkmöglichkeiten sind vorhanden.     Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarif- vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenann- ten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) wer- den bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Mitte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.10.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1195492). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungspro- fils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die An- lagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:    Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studien- bzw. Berufsabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht)

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