Das Projekt "Teilprojekt 7" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Fachgebiet Pflanzenökologie und Ökotoxikologie (320b) durchgeführt. Übergeordnetes Ziel des Verbundprojekts ist die Installation von einer Agrophotovoltaik (APV) Forschungsanlage und die Etablierung von Feldbeständen auf den Nutzflächen der Hofgemeinschaft Heggelbach nahe dem Bodensee in Baden-Württemberg. Das Projekt bietet somit die Möglichkeit, APV als möglichen Lösungsansatz zur Entschärfung der Flächennutzungskonkurrenz bei gleichzeitiger Erzeugung von regenerativen Energien und Produktion von Nutzpflanzen zu untersuchen. Ziel der agrarwissenschaftlich orientierten Analysen der Universität Hohenheim ist, die Eignung von Kulturpflanzen in einer ortsüblichen Fruchtfolge für den Anbau unter APV in der Praxis zu prüfen, die Auswirkungen der APV-Anlage auf die Erträge und die Produktqualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu untersuchen und die Folgen von APV für das Agrarökosystem (Mikroklima, Boden, Biodiversität) zu ermitteln. Es ist geplant die zu untersuchenden Kulturarten über zwei Versuchsjahre anzubauen, um Empfehlungen hinsichtlich Bearbeitungsintensität und Beschattungstoleranz und der Etablierung von Fruchtfolgen unter APV für die Praxis abzuleiten. Die Projektergebnisse können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende sowie zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen durch die effizientere Flächennutzung unter APV liefern. Die Arbeitspakete der wissenschaftlichen und technischen Grundlagen werden ab Juni 2015 (Beginn der Forschungsphase) umgesetzt und die APV-Forschungsanlage wird geplant. Die Installation der APV-Anlage am Standort Heggelbach erfolgt ab Juli 2016. In diesem Zusammenhang entwickelt die Universität Hohenheim ein für den APV-Standort angepasstes Versuchsdesign und arbeitet einen abgestimmten Beprobungsplan und ein Meßprogramm aus. Im Sommer 2015 ist die Teilnahme an einer Bürgerwerkstatt geplant, mit der die gesellschaftliche Einbindung und Akzeptanz für das Projektvorhaben gefördert werden soll. Ab Mitte 2016 beginnt die Erfassung der Parameter zu Umwelt, Klima, den Bodenkennwerten und Biodiversität. Ab Herbst 2016 werden in den an dem Standort etablierten Pflanzenbeständen agrarwissenschaftliche Parameter, ab Juli 2017 pflanzenbauliche Parameter (Ertrag, Qualität) erfasst. Ab Herbst 2017 beginnt die Ergebnisauswertung und Aussagen zu Umwelt, Bodenkennwerten, Biodiversität sowie Ertrag- und Ertragsqualität werden formuliert und Empfehlungen für die praktische Umsetzung abgeleitet.
Das Projekt "Empfehlungen für eine ökologisch verträgliche Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter der Berücksichtigung von Flächenpotenzialen und -nutzungskonkurrenzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Das F+E soll unter Berücksichtigung von Flächenpotenzialen und -Nutzungskonkurrenzen Empfehlungen für eine ökologisch verträgliche Ausgestaltung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) aufzeigen. Dazu sind in einem ersten Schritt sämtliche grundsätzlich für PV-FFA infrage kommenden Flächentypen unter der Berücksichtigung ihrer ökologischen Potenziale, Ressourcenfunktion / Ökosystemleistungen (z. B. Boden- oder Biotopwert) sowie potenziellen Nutzungskonkurrenzen (z. B. Nahrungs- und Futtermittelanbau, andere EE etc.) bzw. Aufwertungsmöglichkeiten zu untersuchen und im Hinblick auf ihre Eignung für PV-FFA zu diskutieren. Diese Flächen sind in verschiedene Klassen einzuordnen, die Aufschluss über die vorrangige Eignung bestimmter Flächennutzungsarten vor anderen zulassen. Für alle infrage kommenden Flächen und für die verschiedenen Klassen soll daraufhin eine möglichst detaillierte Potenzialanalyse vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung der Erschließbarkeit und der bereits durch PV-FFA genutzten Flächen soll das verbleibende Potenzial für die verschiedenen Flächenarten und -klassen quantifiziert werden. Aus diesen Erkenntnissen sollen schließlich Empfehlungen für den weiteren Ausbau von PV-FFA (und in einem zweiten Schritt auch für andere EE-Techniken) abgeleitet werden, um den angestrebten Ausbau auf möglichst konfliktarmen Flächen auch in einem wettbewerblichen Umfeld zu realisieren und Verdrängungseffekte zu vermeiden. Diese können sowohl die Ausgestaltung des Fördersystems (Ausschreibungen ab 2017) als auch andere Rechtsbereiche wie z. B. das Planungsrecht betreffen.