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Hochwassergefahren- und -risikokarten gemäß Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 31.12.2021. Abweichend von der verbindlichen EU-weiten Aktualisierung im 6-Jahres Zyklus (2013/ 2019/ 2025/ ...), erfolgt auf Landesebene eine jährliche Fortschreibung. Damit wird sichergestellt, dass neue Erkenntnisse unmittelbar der Öffentlichkeit zur Inforamtion gegeben werden.

Hochwassergefahren- und -risikokarten gemäß Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (WMS-Darstellungsdienst)

Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 22.12.2019, mit welchem nach der Erstmeldung 2013, die erste Aktualisierung der Karten gemäß der EU-Richtlinie abgeschlossen wurde.

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