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Elektrokohle Lichtenberg

Im Jahr 1901 gründete die Firma Gebrüder Siemens & Co. eine Produktionsstätte, die 1928 als Siemens-Planiawerke AG, ab 1954 als Elektrokohle Lichtenberg in der Herzbergstraße eine breite Palette an Produkten aus Kohle und Graphit herstellte: Kohlestifte, Bogenlampen, Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Formteile aus Kohlenstoff bzw. Naturgraphit (Rohre, Muffen, Platten), Kohlenstoffelektroden zur Erzeugung von Siliziumkarbid, Silit-Produkte (elektrische Widerstände, Heizelemente auf Basis von Siliziumkarbid). Die durch über 100 Jahre Industrieproduktion erzeugten Altlasten im Boden wurden direkt oder in Staubform u.a. durch folgende Anlagen eingetragen: Tanklager (Binde- und Imprägniermittel wie Teere, Peche, Kunstharze), Hydraulikanlagen, Rauchgasentteerungsanlagen (Schornsteine), Pechdunstabsaugungsanlagen, Öl- und Schmierstofflager, Farben- und Säurelager, Galvanik, Generatorgasanlagen usw.. Es wurden flächendeckend erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Boden angetroffen (Maximalwert 5.086 mg/kg). Im Boden der ehemaligen Phenolbecken wurden 7.320 mg/kg Phenole festgestellt. Punktuell sind MKW-, Schwermetall- und Cyanidbelastungen (Bereich der ehemaligen Galvanik) festgestellt worden; sie konzentrieren sich in der ca. 3 m mächtigen Auffüllung. Unter der Auffüllung beginnt eine rund 30 m mächtige Geschiebemergelschicht, die den darunter befindlichen Hauptgrundwasserleiter schützt. Schichtwasserproben aus Bodenbelastungsbereichen ergaben z.T. erhöhte Gehalte an den genannten Schadstoffen. Das bei ca. 18 m unter GOK angetroffene gespannte Grundwasser ist nicht schadstoffbelastet. Die angeordneten Sanierungsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentrierten sich auf die Sicherung (Versiegelung) von zwei Teilflächen (A und B), wo die Schadstoffe bereits im anthropogen unbeeinflussten gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich bei Fläche A um den Bereich der ehemaligen Galvanik. Im Boden (bis 4 m Tiefe) wurden sehr hohe Kupfer- (Maximalwert 23.298 mg/kg) und Chromgehalte nachgewiesen. Es wurde großflächig ein Bodenaushub im oberflächennahen Bereich (Hauptbelastungsbereich) vorgenommen und danach die Fläche versiegelt. Nach dem Bodenaushub bzw. der Tiefenenttrümmerung (aufgrund von Betonresten und Fundamenten im Untergrund) wurde die Baugrube mit unbelastetem Recyclingmaterial aufgefüllt. Der Aufbau der Versiegelung erfolgte entsprechend den technischen Anforderungen für einen PKW-Parkplatz mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau. Das Niederschlagswasser wird in seitlichen Regenwasserauffangbecken gesammelt, durch den Eigentümer des Geländes regelmäßig abgepumpt und für Bewässerungszwecke benutzt. Die versiegelte Fläche ist so angelegt, dass das Regenwasser in die Auffangbecken fließt. Inzwischen wurde diese Fläche mit einer Verkaufshalle überbaut. Die Fläche B umfasst den Bereich eines Phenolbeckens, bei dem noch im 4. Bodenmeter 7.320 mg/kg Phenolindex nachgewiesen wurden. Da die Fläche bereits zu 90 % versiegelt war, wurde eine ergänzende Versiegelung angeordnet und durchgeführt. Die Anbindung an die alte Versiegelung ist so erfolgt, dass sämtliches Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation läuft. Die Maßnahmen (Versiegelung, Brunnenbau, Monitoring und Entsorgung hoch belasteter Böden) haben in den Jahren 2000 bis 2003 im Rahmen der Freistellung 415.000 € gekostet. Nach dem Abriss vieler alter Produktionsgebäude wurde das Gelände einem Flächenrecycling (Neubebauung mit Zweckgebäuden für mittelständische Firmen im Bereich Handel und Produktion) zugeführt.

Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen

Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtvolumen von 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Die Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen ist in Förderschwerpunkt 4 (Anpassung an den Klimawandel) verankert und fester Bestandteil des Förderprogramms (siehe Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel ). Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Förderbedingungen Antragstellung

Altlastensymposium 2025

Erwartet werden ca. 450 bis 500 Teilnehmer/innen – aus: Behörden und Kommunen;  Ingenieur- und Sachverständigenbüros/Planungsbüros; Untersuchungsstellen und Prüflaboratorien;  Technologieanbietern sowie ausführenden Unternehmen/Sanierungsunternehmen, Unternehmen mit eigener Altlastenproblematik; Rechtsanwaltskanzleien; Gremien und Arbeitskreisen auf dem Gebiet des Flächenrecycling sowie der Altlastenbearbeitung; Hochschulen und Universitäten; Büros für Städteplanung und Grundstücksentwicklung/Projektentwicklung; Immobilienentwicklungs- und Baumanagement-Unternehmen; Banken, Sparkassen und Versicherungen; Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Die begleitende Fachausstellung bietet die Möglichkeit, Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Forschungsergebnisse einem breiten Teilnehmerspektrum zu präsentieren.

Praxisbeispiele der Umweltallianz-Mitglieder Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Hermes Germany GmbH, Höhe Börde, Ortsteil Hermsdorf Halle Karton GmbH, Lutherstadt Eisleben, OT Rothenschirmbach W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau

Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele der Leistungen, die die Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an der Umweltallianz befähigen. Neben diesen Beispielen stehen noch viele weitere Kriterien zur Teilnahme an der Umweltallianz zur Verfügung, die Sie im Kriterienkatalog nachlesen können. Maßnahme "Energieautarke Kläranlage Halle-Nord" Kritierien 7.6. - Betrieb/Errichtung/Modernisierung eigener Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen Brennstoffen, Abfall, Abwärme oder Biomasse 8.3. - Hohe Einsatzquote erneuerbare Energieträger 8.6. - Deutliche Reduzierung des Elektroenergieverbrauchs Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie) geplant. Maßnahme "Wiedernutzung vorhandener Produktionsflächen" Kriterien 9.3. - Wiedernutzung von Gebäuden 9.4. - Ansiedlung auf Altstandorten/Industrie- und Gewerbebrachen (Flächenrecycling) Die Halle Karton GmbH hat im Rahmen der aufgrund von Platzmangel am bisherigen Standort in Halle (Saale) notwendigen Umsiedlung ein ehemaliges Firmengelände in Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Rothenschirmbach, nachgenutzt. Durch die Nachnutzung bereits anthropogen beanspruchter Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung der Produktionsflächen keine Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden notwendig. Das neue Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 70.000 m², von der bereits mehr als 40 % versiegelt waren. Im Rahmen der Ansiedlung am neuen Firmenstandort konnte eine Bestandshalle nachgenutzt werden. Zudem wurden zwei Hallen auf bereits versiegelter Fläche errichtet und eine weitere ist geplant. Durch diese Nachnutzung eines Altstandortes und der hier bereits vorhandenen versiegelten Flächen von ca. 29.000 m² wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Bodenschutzes erbracht.

Nordrhein-Westfalen wappnet sich mit neuer Anpassungsstrategie gegen Folgen des Klimawandels

Um das Land zukunftssicher für die Folgen der Klimakrise aufzustellen, hat die Landesregierung eine umfassende Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Sie erfüllt die Vorgaben des Bundesgesetzes zur Klimaanpassung und des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und unterstützt Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger dabei, sich vor den Folgen des Klimawandels zu wappnen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. „Die Klimakrise ist auch bei uns längst angekommen und hat schon jetzt gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Wir brauchen einen ambitionierten Klimaschutz und eine ambitionierte Vorsorgepolitik, um uns gegen die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen zu wappnen. Diese setzen wir mit der neuen Klimaanpassungsstrategie für Nordrhein-Westfalen um“, erklärte der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer. Die Klimaanpassungsstrategie zielt darauf ab, auf die zunehmenden klimatischen Herausforderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu reagieren. Sie beinhaltet 110konkrete Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Infrastruktur sowie zur Erhöhung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger, die bis 2029 umgesetzt werden sollen. Von der Wasserwirtschaft über die Landwirtschaft und den Katastrophenschutz bis hin zur städtischen Entwicklung berücksichtigt die Strategie in 16 Handlungsfeldern die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen. In Form eines konkreten Maßnahmenkatalogs aus den verschiedensten Zuständigkeiten der Ministerien gibt die Landesregierung Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels. „Die Klimakrise ist eine der größten ökologischen und ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, die vereinbarten Anpassungsmaßnahmen in die Tat umzusetzen“, so Minister Krischer. Beispielsweise stellt die Landesregierung eine Vielzahl an Aktivitäten zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser bereit. Dabei sind große Maßnahmenbündel wie die Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ oder der Ausbau des Risikomanagements für urbane Sturzfluten genauso enthalten wie weitere Maßnahmen zur Entwässerung von Straßen und Quartieren. Mit Blick auf die extrem heißen Sommer der letzten Jahre ist das Thema Hitzeschutz ebenfalls stark vertreten. Dabei sind Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung ebenso wichtig wie die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Krankenhäusern. Doch auch Maßnahmen zur Begrünung von Städten, die Förderung einer klimaangepassten Landwirtschaft, zusätzliche Mittel für das Flächenrecycling, die Entwicklung klimaanpassungsfähiger Mischwälder und Wiederbewaldung von Schadflächen, den Erhalt und die Vermehrung von Waldflächen sowie die Wiederherstellung von historischen und potenziellen Moorflächen im Dialog mit den Stakeholdern sollen durch die Strategie vorangebracht werden. Zudem soll die Finanzierung öffentlicher Trinkwasserbrunnen verbessert werden. Auch konkrete Anpassungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen sind vorgesehen, etwa der Schutz der Verkehrsinfrastruktur vor Hochwasser und Schwemmmaterial sowie durch den Einsatz aufgehellter Straßendeckenschichten aus Asphalt. Im Bereich Wohnungsbau ist die Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung im geförderten Wohnungsneubau vorgesehen. Um die Bevölkerung sowohl über die Folgen des Klimawandels als auch über Anpassungsmöglichkeiten aufzuklären, hält die Klimaanpassungsstrategie eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Information und Bildung vor: Die Erweiterung des Klimaatlas Nordrhein-Westfalen des LANUV soll als zentrale Datenplattform um einen Wasserhaushalts- und Dürremonitor erweitert werden und zudem Informationen über versiegelte Flächen und Brachflächen in NRW bereitstellen. Die Verbraucherzentrale bietet mit Unterstützung des Landes eine persönliche Orientierungsberatung für Bürgerinnen und Bürger an. Die Entwicklung von spezifischen Bildungsmodulen für Kitas und Schulen ist ebenfalls geplant. Mit der Verstetigung der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen“ beim LANUV, die bei Datenbelangen, Förderfragen oder auch Vernetzungswünschen unterstützt, wird Kommunen seitens des Landes eine kompetente Begleitung auf ihrem Weg zu mehr Klimaresilienz angeboten. Auch der Katastrophenschutz soll sowohl in seiner Bedarfsplanung als auch in Form von konkreten Übungen stärker auf Extremwetter eingestellt werden. Dabei sollen grenzüberschreitende Netzwerke mit Nachbarstaaten ausgebaut werden. Extremwetter werden häufiger auftreten Welche weitreichenden Folgen die globale Klimaerwärmung für Nordrhein-Westfalen haben wird, zeigt eine aktuelle Publikation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Der Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt die mögliche zukünftige Entwicklung von Klimaparametern in Bezug auf Lufttemperatur, hitzebedingte Kenntage, Niederschläge und Starkregen. „Wir beobachten und erleben immer mehr Wetterextreme, die eine Folge des Klimawandels sind. Dazu gehören zum Beispiel mehr Starkregenereignisse auf der einen und Hitze- oder Dürreperioden auf der anderen Seite. Wenn keine weiteren Anstrengungen unternommen werden, erwarten wir nach jetzigem Stand einen Anstieg auf etwa 3 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber vorindustrieller Zeit“, erläuterte LANUV-Präsidentin Elke Reichert. Bereits heute lassen sich klimatische Veränderungen beobachten. Der Vergleich von Mittelwerten der aktuellen Klimanormalperiode (KNP) 1991-2020 mit früheren KNP zeigt das deutlich. Seit der ersten Periode 1881-1910 ist die mittlere Jahreslufttemperatur um durchschnittlich 1,6 Grad Celsius gestiegen. Die heißen Tage haben sich seit 1891-1920 bis zur KNP 1991-2020 auf acht Tage verdoppelt. Die Zahl von Frost- und Eistagen hingegen hat sich verringert: auf zwölf und fünf Tage. Am Kahlen Asten sind die Schneetage seit 1955-1984 sogar um 25 Tage gesunken. Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer, die Starkregenereignisse sowie die gemessenen Hitzerekorde seit 2014 den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht. Bereits heute sind in den dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft (2050) dürften es laut den Prognosen des LANUV bis zu elf Millionen Menschen werden. 2023 war außerdem das nasseste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Nordrhein-Westfalen. „Die Klimakrise wird immer mehr zur Belastung für unsere Umwelt, für die Gesundheit unserer Mitmenschen, für die Infrastruktur und die Lebensmittelproduktion. Ihre Auswirkungen haben wir alle in den vergangenen Jahren im Alltag deutlich gespürt – mit unterschiedlichen Extremen. Von 2018 bis 2020 und 2022 erlebte Nordrhein-Westfalen vier Dürresommer mit Ernteausfällen, dramatischen Waldschäden und historischen Tiefständen der Gewässer, 2021 ein katastrophales Hochwasser. Wir müssen uns darauf einstellen, dass das Extreme das neue Normal wird“, sagte Minister Krischer. Auswirkungen des Klimawandels regional unterschiedlich Dabei sind die Auswirkungen in den verschiedenen Regionen des Landes durchaus unterschiedlich. Für die am dichtesten besiedelten Bereiche NRWs entlang von Rhein und Ruhr, die bereits heute zu den wärmsten Regionen Deutschlands zählen, wird sowohl der Anstieg der Durchschnittstemperaturen als auch der heißen Tage und Tropennächte eine besondere Relevanz haben. Für die Mittelgebirgsregionen spielt das Auftreten von Starkregenereignissen eine wesentliche Rolle. Hier wird die Gefahr von Sturzfluten sowie Bodenerosionen bis hin zu abrutschenden Hängen steigen. Dagegen besteht bei längeren Trockenperioden vor allem im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe die Gefahr, dass es durch Nutzungskonkurrenzen Einschränkungen bei der Wasserversorgung geben könnte, wie die jüngere Vergangenheit bereits gezeigt hat. Klimaanpassung als langfristiger Prozess Nicht zuletzt aufgrund der guten Datenlage des LANUV ist sich die Landesregierung der kritischen Lage bewusst und ist bereit für ein zielgerichtetes Handeln auf allen Ebenen. Dabei versteht die Landesregierung die Klimaanpassung nicht nur als ad hoc Reaktion auf Extremwetterereignisse. Vielmehr ist die Landesstrategie als langfristige Aufgabe und langfristiger Prozess angelegt, der für die Zukunft vorsorgen soll. Sie soll im Zusammenspiel mit Akteuren in ganz NRW, von der Kommune über die Unternehmen bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden. Sie macht Angebote zur Information, Beratung, Förderung und Vernetzung für unterschiedliche Zielgruppen in allen relevanten Handlungsfeldern. Die Strategie wurde von allen zwölf Landesministerien gemeinsam erarbeitet, um den komplexen, sektorenübergreifenden Herausforderungen und ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Damit wird von allen Landesministerien weiterhin die Verantwortung für die Klimaanpassung übernommen, die konstruktive Zusammenarbeit fortgesetzt, um Synergien zwischen verschiedenen Handlungsfeldern zu maximieren und mögliche Zielkonflikte zu mindern. In einem Beteiligungsprozess wurden der Beirat Klimaanpassung und junge Erwachsene in die Entwicklung der Ziele und Maßnahmen eingebunden. Bis 2029 wird die Strategie für die Landesregierung handlungsleitend sein. Ihre Umsetzung wird laufend überprüft, bevor sie in einem nächsten Strategiezyklus aktualisiert wird. zurück

Standortbezogene Vorprügung des Einzelfalls zur Sanierung des Altstandortes "Ehemaliges Gaswerk Roitzheimer Straße Euskirchen"

Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), der Kreis Euskirchen, die Kreisstadt Euskirchen sowie der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) beabsichtigen gemeinsam die Sanierung des Altstandortes "Ehemaliges Gaswerk Roitzheimer Straße" in Euskirchen. Ziel der Sanierung ist es, den Altstandort in das Entwicklungsprojekt "City Süd" der Stadt Euskirchen für die Nutzung durch Wohnen und Gewerbe einzubeziehen.

Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung - „Alter Wallkanal"

Der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Werksstraße 15, 45527 Hattingen, beabsichtigt als Maßnahmenträger die Sanierung einer LCKW-Be-lastung des Bodens und des Grundwassers ausgehend vom Betriebsgrundstück einer ehemaligen chemischen Reinigung (Neue Torstraße 37) über den nördlich verlaufen-den Abwasserkanal „Alter Wallkanal“ in der Stadt Lemgo (Sanierungsabschnitt 2 - Sanierungszonen II und III).

Bodenschutz Informationsgrundlagen des Landes

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich z.B. aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben. Allerdings zeigt eine diesbezügliche Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt, dass neben räumlich begrenzten Kontaminationen flächenhafte Schadstoffbelastungen auf einige wenige industrielle Ballungsgebiete, wie z. B. das Mansfelder Land, den Raum Bitterfeld/Wolfen oder die Flächen der ehemaligen Kupferhütte Ilsenburg beschränkt sind. Demgegenüber wird der Boden auch in Sachsen-Anhalt durch die Inanspruchnahme für Siedlung, Erholung und Infrastruktur beeinträchtigt. Von 1993 bis 2010 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt um 60.700 Hektar zu, was einer durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme von 9,2 Hektar pro Tag entspricht. Obwohl sich dieser Trend in den letzten Jahren in unserem Bundesland erheblich verlangsamt hat und für 2009 bis 2011 sogar zum Stillstand gekommen ist, müssen wir insbesondere durch wirkungsvolles Flächenrecycling weiterem Flächenverbrauch entgegensteuern. Besonders wertvolle und ertragreiche Böden sind hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten. Stärker als durch Schadstoffeinträge sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung von Bodenflächen bei baulichen Maßnahmen beeinträchtigt. Die versiegelte Fläche ist der Flächenbereich, welcher am stärksten anthropogen überformt ist und bereits irreversible Schäden an den Bodenfunktionen aufweist. Seit 2007 wird der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche auch statistisch erfasst und beträgt für Sachsen-Anhalt derzeit rund 40 %. An der Erarbeitung der für die unterschiedlichsten Planungs- und Zulassungsverfahren benötigten Informationsgrundlagen zum Boden sind die oberen Fachbehörden des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, aber auch die Umweltbehörden der mittleren und unteren Instanzen beteiligt. Unter den Informationsgrundlagen des Landes sind besonders das Bodenbeobachtungssystem, die bodenkundlich-geologische Kartierung der Landesfläche, die Aufbereitung der Daten der Bodenschätzung, die Entwicklung der Methode zur Bewertung der Bodenfunktionen und die weitgehend abgeschlossene Erfassung altlastverdächtiger Flächen zu nennen. In Sachsen-Anhalt sind die Bodenregionen repräsentativ mit Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) belegt. Das Netz der BDF, dessen Einrichtung 2004 abgeschlossen wurde, umfasst 69 Flächen. In Verbindung mit Referenzstandorten aus anderen Überwachungsprogrammen (darunter landwirtschaftliche Dauertestflächen und Standorte forstlicher Beobachtungen) spiegeln die BDF das Spektrum der Böden des Landes, ihre Nutzung, Vorbelastung und langfristigen Veränderungen anschaulich wider. Ausgewählte BDF des Landes dienen darüber hinaus für Auswertungen und Berichtspflichten des Bundes. Besondere Erwähnung verdienen die Bodenschätzungsdaten, die inzwischen den Status von Basisinformationen zum Bodenschutz erhalten haben. Diese Daten werden nach einheitlichen Vorschriften erhoben, beschreiben den landwirtschaftlich genutzten Boden in extrem kleinräumiger Weise und sind wegen ihrer Funktion als Besteuerungsgrundlage rechtsverbindlich. Sie wurden deshalb in die digital geführten Bodeninformationssysteme übernommen. Das entsprechende Projekt "Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung" wurde in Sachsen-Anhalt von März 1997 bis Dezember 2003 gemeinsam von der Umweltverwaltung, der Finanzverwaltung, der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie dem Geologischen Dienst betrieben und erfolgreich abgeschlossen.

Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz

Die Förderung von Maßnahmen der „Altlastensanierung“ und des „Bodenschutzes“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgt in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 zukünftig über die Richtlinie EFRE CLLD („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategien mit CLLD durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027“). Das Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD, Community-Led Local Development). Die folgenden Vorhaben der Altlastensanierung und des Bodenschutzes können im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategien gefördert werden: a) Vorhaben zur Erkundung und Sanierung von schadstoffbelasteten Standorten (schädliche Bodenveränderungen und Altlasten) sowie von durch diese verursachten Gewässerverunreinigungen. Hierzu gehören auch die Sanierungsuntersuchungen und die Sanierungsplanung. b) Vorhaben zum Flächenrecycling mit dem Ziel der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen, einschließlich der Beräumung von Gebäuden und Fundamenten. c) Vorhaben zum Flächenrecycling zur Vermeidung zusätzlicher Flächeninanspruchnahme (Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der Flächen) Für alle CLLD-Vorhaben müssen ordnungsgemäße, positive Beschlüsse des Entscheidungsgremiums der Lokalen Aktionsgruppen zur Auswahl des Vorhabens gemäß der mit der Genehmigung der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegten Verfahrensweise vorliegen. Zuwendungsempfänger sind alle natürlichen Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Förderhöhe für Maßnahmen des Bodenschutzes und der Altlastensanierung beträgt bis zu 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bewilligungsstelle für die Richtlinie CLLD EFRE ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Aktuelle Informationen zu LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt 2021-2027 finden Sie hier . Die Förderrichtlinie sowie zusätzliche Merkblätter und Informationen sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingestellt.

Digitale Fachtagung zum Flächenrecycling in Sachsen-Anhalt (06.05.2021) Grußworte Themenblock 1: Flächenrecycling/Flächensparen aus Sicht der Bodenschutz- und Planungsbehörden Themenblock 2: Flächenrecycling/Flächensparen aus Sicht von Wissenschaft und Forschung Fragen & Antworten

Welche Verbindlichkeit hat der Bodenschutzplan? Antwort von Margret Bischoff: Der aktuelle Entwurf des Bodenschutzplanes ist innerhalb der Fachabteilungen des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren mit anderen Ressorts läuft gegenwärtig. Ob der Bodenschutzplan  als interner Fachplan im Geschäftsbereich des MULE oder durch eine Veröffentlichung im Ministerialblatt für verbindlich erklärt wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Welche Behörde ist für die Umsetzung des Bodenschutzplans zuständig und welche Personal- und Finanzmittel werden für die Umsetzung zur Verfügung gestellt? Antwort von Margret Bischoff: Gemäß § 8 BodSchAG LSA erstellt die oberste Bodenschutzbehörde den Bodenschutzplan und schreibt diesen fort. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) erarbeitet und aktualisiert die Grundlagen für das Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV LAU). Die unteren Bodenschutzbehörden des Landes verfügen über die Datenbasis des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und wenden dieses Verfahren im Rahmen ihrer Aufgabe als Träger öffentlicher Belange in Planungs- und Zulassungsverfahren an. Ein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf für die Umsetzung des Bodenschutzplans wird gegenwärtig nicht gesehen. Wie vereinbaren sich Agrar-Photovoltaikanlagen mit dem Erhalt der fruchtbaren Lössböden? Antwort von #MULE Ministerin Prof. Dr. Dalbert: Agri-Photovoltaik wollen wir vor allem in den benachteiligten Gebieten ermöglichen. An anderen Standorten sehe ich zunächst nur Modellversuche, bei denen energetischer Ertrag, landwirtschaftlicher Ertrag, aber auch der Flächenverbrauch betrachtet werden sollen. Antwort von Nadine Pannicke-Prochnow: Zum Thema Agri-Photvoltaik möchte ich Sie gern auf folgende virtuelle Veranstaltung aufmerksam machen: Abschlussworkshop  am  8. Juni 2021: "Agri4Power - Nachhaltige Kombination von Erneuerbaren Energien, Landwirtschaft und Biodiversität" (Projekt gefördert vom BMWi). Unten auf der Seite finden Sie die Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung. Auch die fruchtbaren Lössböden bleiben bei zunehmender Trockenheit unterhalb ihres optimalen Ertragspotentials zurück. Insbesondere an Standorten, die bereits vergleichsweise trocken sind, wie im Mitteldeutschen Trockengebiet im Regenschatten des Harzes, wird sich diese Problematik mit dem Klimawandel verstärken. Die Austrocknung des Bodens könnte durch Agrar-Photovoltaik reduziert werden, z.B. durch Beschattung. So können Agri-Photovoltaik-Anlagen die Klimaanpassung in der Landwirtschaft unterstützen. Darüber hinaus tragen Agri-Photovoltaik-Anlagen zur Einkommensstabilisierung von Landwirten bei, was den Ertragsdruck auf landwirtschaftliche Flächen reduzieren kann. Nichtsdestotrotz ist Agri-Photovoltaik nicht für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen geeignet. Vielmehr sollte für jeden Standort und Betrieb die passende Möglichkeit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefunden werden. Antwort von Marcus Bohnstedt: Nach meiner Auffassung ist dabei jedoch zu verhindern, dass Agrar-Photovoltaikanlagen quasi „automatisch“ auf benachteiligte Gebiete gelenkt werden. Auch dort können beispielsweise Tierhaltungsbetriebe mit einem großen Grünflächenanteil „gut wirtschaften“ und sollten nicht durch Investoren großflächiger PV-Freiflächenanlagen unter Druck geraten. Welche Rolle spielt mit Blick auf den Klimawandel die Kohlenstoffspeicherung der und in Böden, die häufig ebenfalls als wichtige Bodenfunktion gesehen und mit der 4-Promille-Strategie als Instrument zum Klimaschutz diskutiert wird? Antwort von Dr. Stephan Bartke: Böden als Kohlenstoff(zwischen)speicher sind von großer Bedeutung. Die Möglichkeiten zusätzlicher CO 2 -Speicherung im Boden ist aber wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt. Siehe hierzu u.a. das BMBF Projekt BonaRes und die Veröffentlichung „CO 2 -Zertifikate für die Festlegung atmosphärischen Kohlenstoffs in Böden: Methoden, Maßnahmen und Grenzen“ . Spielen Aspekte des Humusaufbaus in der Landwirtschaft eine spezifische Rolle? Antwort von Margret Bischoff: Die Bodenfruchtbarkeit sowie die Fähigkeit zur Wasseraufnahme und Wasserspeicherung des Bodens hängt wesentlich vom Erhalt der Bodenstruktur und einem ausreichenden Gehalt an organischer Substanz ab. Humus fördert die Bodenqualität. Nimmt der Humusgehalt ab, verschlechtert sich meist auch die Bodenfruchtbarkeit. Deshalb ist eine Humus erhaltende oder sogar aufbauende Bewirtschaftung für Ackerböden von entscheidender Bedeutung. Gibt es Bestrebungen Bodenschutz und Naturschutz besser zu vernetzen, um Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung mit dem Bewertungsmodell besser zu kompensieren? Antwort von Margret Bischoff: Diese Frage möchte ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Die Bodenschutzbehörden bemühen sich seit vielen Jahren um eine bessere, angemessene Berücksichtigung des Bodens, der ja auch ein Schutzgut des Naturschutzes darstellt, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Dazu gehört auch die angemessene Berücksichtigung der ökosystemaren Leistungen, die Böden aufgrund der Ausprägungen ihrer natürlichen Funktionen erbringen. Die Zielstellung, Flächenneuinanspruchnahme und Bodenversiegelung zu reduzieren, ist im Natur- wie auch im Bodenschutzrecht verankert. Ein intensiverer Austausch und eine verstärkte Zusammenarbeit von Boden- und Naturschutz können dazu beitragen, Synergien, Expertise und Argumente zu bündeln und auf Vollzugsebene die Reduzierung von Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung effektiver einzudämmen. Zum Vortrag von Herrn Rebenstorf: Beim Mitteleinsatz wurden nicht gesondert Mittel für die Altlastenbeseitigung ausgewiesen - haben Sie ggf. auch hierzu Zahlen? Antwort in Kürze Zum Vortrag von Herrn Bohnstedt: Die Steuerung über Zielfestlegung im REP ist unflexibel, Änderungen der GRW-Richtlinie durch das Wirtschaftsministerium können so nicht umgesetzt werden. Antwort von Marcus Bohnstedt: Mit der Orientierung an der GRW-Richtlinie war den Wirtschaftsförderern ein gedankliches Konstrukt gegeben, so dass der daran gekoppelte Auslastungsrad eine gewisse Leitplankenfunktion hat. Die Mehrheit der Regionalversammlung konnte dieses Ansinnen tragen. Ab welcher Flächengröße ist der Flächenentzug für den Planungsverband Magdeburg relevant? Bieten Quoten nicht die Chance, die kommunale Konkurrenz zu lenken? In §2 Abs. 2 Nr. 6 Raumordnungsgesetz heißt einer der Grundsätze der Raumordnung, dass die Inanspruchnahmen von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu verringern, ist, insbesondere durch quantitative Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme. Sind quantitative Vorgaben im Entwurf des REP enthalten? Antwort von Marcus Bohnstedt: Nein. §2 ROG führt Grundsätze der Raumordnung an im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die demografische Entwicklung verläuft - außer in den Oberzentren bzw. Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg - in ganz Sachsen-Anhalt ähnlich, so dass es eher sinnvoll wäre, wenn im Landesentwicklungsgesetz bzw. im Landesentwicklungsplan quantitative Vorgaben im Sinne von Leitplanken angeben sind. Die RPM hat daher lediglich ansatzweise quantitative Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme formuliert. Die Regionalplanung kann nicht alles leisten. In der RV bestehen die Mitglieder aus „geborenen“ und „gewählten“ Mitgliedern mit z.T. unterschiedlichen Interessenslagen. Die Setzung von eigenen quantitativen Vorgaben wird als „Selbstbeschränkung“ empfunden und ist daher nur schwer umsetzbar. Das Thema „Flächensparen“ hat kommunalpolitisch einen schlechten Stand. Nach Aussagen des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt hat man mit Blick auf die Erfahrungen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern eher schlechte Erfahrungen mit quantitativen Vorgaben gemacht. Man „verhakt“ sich dabei in unterschiedlichen Rechenmodellen und hat im Endeffekt ein für alle Seiten (Behörden, Planer, Gemeinden, Investoren) eher unbefriedigendes Ergebnis, das nicht vollends akzeptiert wird. Wie können die unteren Bodenschutzbehörden gegen den Flächenverbrauch vorgehen, wenn selbst nach Ablehnung z.B. eines neuen B-Plans jegliche Bedenken weggewogen werden? Antwort von Marcus Bohnstedt: Durch Sensibilisierung für das Thema. Die für Bodenschutz zuständigen Ämter für Flurneurodung, Landwirtschaft und Forsten geben in den meisten Fällen keine diesbezüglichen negativen Stellungnahmen ab. Raumordnung und Regionalplanung ersetzen nicht die Zuständigkeit einer Fachbehörde. Der Terminus Flächenverbrauch ist irreführend, da Fläche nur genutzt und nicht verbraucht werden kann. Insofern sollte von Flächennutzung oder Flächeninanspruchnahme gesprochen werden. Antwort von Marcus Bohnstedt: Das nehme ich dankend zur Kenntnis. Mit dem Terminus „-verbrauch“ sollte vielmehr die Konfliktträchtigkeit zum Ausdruck gebracht werden. Antwort von Dr. Stephan Bartke: Eine einheitliche und konsistente Bezeichnung ist leider weder national und noch weniger europäisch vorzufinden. Während weitgehend Konsens besteht, dass Fläche nicht „verbraucht“ werden kann, spricht u.a. das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit Blick auf Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Schutzgut Fläche als Betroffenheitskriterium vom „Flächenverbrauch“. Das UBA hat kürzlich in einem Vorhaben europäische Praktiken gesammelt und geprüft: „Internationale Maßstäbe und Strategien für die Reduzierung des Flächenverbrauchs (SURFACE) - Ableitung von Zielen, Indikatoren und Monitoringkonzepten“ - hier ist auch ein Papier entstanden, das die internationalen Zugänge dokumentiert und diskutiert: "Land Consumption and Land Take: Enhancing Conceptual Clarity for Evaluating Spatial Governance in the EU Context" (in Englisch). Das Europäische Parlament hat in der letzten Woche eine Resolution zum Bodenschutz verabschiedet und unter anderem die legislative Schutzbedürftigkeit anerkannt. In welchen Zeiträumen wird das auf Landesebene umgesetzt? Antwort von Frank Wilhelm: Die oben erwähnte Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bodenschutz ist auf dieser Seite verfügbar. Sie richtet sich in erster Linie an die EU-Kommission mit der Forderung, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens auszuarbeiten. Thema BFBV-LAU: Erfolgt eine Aktualisierung der Datensätze - auch mit Blick zu Auskunfts-Anfragen bei den UBB - in welchem Turnus? Die Bewertungen für die Ertrags-, Wasserhaushalts- und Lebensraumfunktion werden zwei Mal jährlich auf Basis der jeweils aktuellen ALKIS-Daten aktualisiert. Die Datengrundlagen für die Bewertung der Archivfunktion werden jährlich bei den datenhaltenden Stellen abgefragt und in das Bewertungsverfahren eingepflegt. Momentan sollen die Daten ein Mal pro Jahr an die UBB verschickt werden. Zukünftig ist eine Bereitstellung der jeweils aktuellen Daten über das Umweltinformationssystem des Landes geplant. Wie kann man private Eigentümer dazu bewegen, auf die unsäglichen Schottergärten zu verzichten bzw. diese zu renaturieren? Antwort von J. Dornbusch: Dazu gab es eine Anpassung der BauO LSA im §8, der seit 01.03.2021 greift, womit eine Neuanlage zumindest erstmal unterbunden werden soll. Antwort von Sabine Eling-Saalmann, Landesanstalt für Altlastenfreistellung: §8 Absatz 2 Bauordnung Sachsen-Anhalt verbietet z.B. Schottergärten. Was ist mit vorhandenen Schottergärten? Antwort von J. Dornbusch: Möglicherweise befinden sich diese in Bebauungsplänen befinden, bei denen die Gestaltung von 'nicht überbaubarer Grundstücksfläche' geregelt ist. Ansonsten haben wir da bei uns in der Kommunalverwaltung bisher leider auch noch keine Lösung evaluieren können. Antwort von Nadine Pannicke-Prochnow: Ordnungsrechtlich wird man hier wahrscheinlich kaum weiterkommen: wer möchte sich schon vom Gesetzgeber in die Gestaltung seines Vorgartens reinreden lassen? Viel wichtig ist es hier meines Erachtens nach, die Menschen von den positiven Auswirkungen eines begrünten Vorgartens zu überzeugen. Notwendig sind dabei v.a. Aufklärung und Informationen, z.B. über die Leistungen des Bodens für Klimaanpassung (v.a. Abkühlung) und Klimaschutz (Kohlenstoffspeicherung) und über die möglichen Beiträge gegen das Artensterben. Außerdem fehlt es den Menschen auch an positiven Beispielen (Best-Practice-Beispielen), wie man einen attraktiven Vorgarten anlegen kann, der auch pflegeleicht ist. Zum Beispiel bei Senioren ist die Motivation für einen Schottergarten häufig die Hoffnung auf einen Vorgarten, der trotz geringem und altersgerechtem Pflegeaufwand immer hübsch gepflegt aussieht. Aber auch junge Familien versuchen so den Zeitaufwand für die Grundstückspflege zu reduzieren. An diesen Beweggründen müsste man ansetzen und attraktive Alternativen aufzeigen. Oft sind auch Nachahmungseffekte zu beobachten: Ein Nachbar fängt an und schon bald setzen sich die Schottergärten in einem Straßenzug fort. Auch an die umsetzenden Dienstleister, wie z.B. den Garten- und Landschaftsbau, muss man herantreten, oder die Baustoffhändler und Baumärkte, über die diese großen Mengen Schotter überhaupt bezogen werden können, müssen für die Thematik sensibilisiert werden. Diese selbst sollten informiert und aufgeklärt werden zu diesem Thema, diese Akteure sind aber auch wichtige Multiplikatoren, um die Hausbesitzer zu erreichen und angemessen zu beraten. Eine mögliche Hoffnung bringt auch die Zeit: Wenn nach ein paar Jahren erkannt wird, dass der Schottergarten auch gepflegt werden muss (z.B. Unkraut jäten) und nach einiger Zeit doch nicht mehr so hübsch aussieht, verlieren die Schottergärten irgendwann vielleicht auch an Attraktivität. Das Verbot der Neuanlage von Schottergärten ist ein erster, sehr wichtiger Schritt, der dann aber auch in den Kommunen verankert und umgesetzt werden muss und v.a. in der Bevölkerung bekannt gemacht werden muss. In welchem Kontext erfolgt  Definition des Begriffs Flächenneuinanspruchnahme? Antwort von Dr. Stephan Bartke: Vergleiche Anmerkung oben zu „Flächenverbrauch“. Siehe auch Definition des Statistischen Bundesamtes und Infos bei UBA Welche Auswirkungen werden vom jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Setzen klimapolitischer Ziele auf Basis eines CO2-(Rest-)Budgets) bzgl. der stärkeren Einbeziehung von Böden in den Klimaschutz erwartet? Antwort in Kürze Wie ist der Stand der Vollzugshilfe für Flächensparen für Kommunen? Antwort von Sabine Hilbert: Von Seiten der BOVA-AG wird aktuell keine Vollzugshilfe zum Flächensparen für Kommunen erarbeitet. Geplant ist die Erarbeitung einer Vollzugshilfe Bodenschutz im urbanen Bereich als eine von drei Schwerpunktaufgaben der BOVA-AG. Das Thema Flächensparen für Kommunen wird dabei sicher einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Erarbeitung der Vollzugshilfe Bodenschutz im urbanen Bereich wurde zurückgestellt, um die Ergebnisse eines aktuell laufenden Forschungsprojektes zum Thema Entsiegelung und des Bund/Länder-Dialogs Fläche des UBA abzuwarten, die in 2021 und 2022 fertiggestellt werden. Somit liegen die Arbeitsschwerpunkte der BOVA-AG gegenwärtig auf der Vorbereitung und Begleitung eines Projektes zu den Schnittstellen Bodenschutz und Naturschutz, dass in 2022 umgesetzt werden soll und in der Auswertung der Empfehlungen des LABO-Statusberichts 2020 zur Reduzierung von Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung und der Ableitung der weiteren Handlungsbedarfe für den Ständigen Ausschuss Vorsorgender Bodenschutz (BOVA) und die Bund/-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).

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