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Boden schützen leicht gemacht

Unser Boden ist ein echter Superheld. Auf ihm wachsen unsere Nahrungsmittel, er speichert Wasser und Nährstoffe, er schützt uns vor Überschwemmungen und er kann das ⁠ Treibhausgas ⁠ Kohlendioxid binden, damit es nicht in die ⁠ Atmosphäre ⁠ gelangt. Aber auch Helden brauchen Verbündete. Doch wie werden wir zu echten Verbündeten? Was können wir konkret für den Boden tun? Die Broschüre vermittelt konkrete Anregungen und Tipps, wie jeder und jede von uns mit kleinen, aber äußerst effektiven Taten unsere Lebensgrundlage Boden im Garten, im Alltag und beim Bauen schützen und erhalten kann. Sie basiert auf einer Zusammenarbeit des ⁠ UBA ⁠ mit der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), dem Bundesverband Boden e.V. (BVB), dem Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling (ITVA) und dem Bodenbündnis Europäischer Städte, Kreise und Gemeinden (ELSA). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Umdenken beim Flächenverbrauch

UBA startet Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten Der Flächenverbrauch gehört nach wie vor zu den bislang ungelösten Umweltproblemen in Deutschland. Hintergrund: Gewerbe und Einwohner verlassen die Städte, neue Einkaufszentren und Einfamilienhaussiedlungen entstehen auf der „Grünen Wiese“. Die Folge insbesondere in vielen Klein- und Mittelstädten: Zersiedelung der Landschaft und Flächenverbrauch sowie innerstädtischer Leerstand und Wertverfall. Ein Handel mit Flächenzertifikaten könnte dem entgegenwirken – so die Auffassung vieler Fachleute. Den Kommunen werden dabei Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese benötigen sie, um außerhalb der Städte neue Fläche für die Bebauung auszuweisen. Die Fläche, die für Bauland im Außenbereich zur Verfügung steht, wird so von vornherein begrenzt. Heute am 16. September startet dazu ein bundesweiter Modellversuch, das „Planspiel Flächenhandel“. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Wir wollen den Flächenzertifikatehandel jetzt gemeinsam mit den Kommunen bundesweit in einem Modellversuch erproben, um Erfahrungen zu sammeln. Das Ziel ist klar: Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren.“ Die Begrenzung des Baulandes auf der „Grünen Wiese“ soll sich auch positiv auf die Innenstädte auswirken und Stadtzentren wieder attraktiver für die dort wohnenden Menschen sowie Handel und Gewerbe machen. Ein weiterer Vorteil: Mit den Zertifikaten könnten sie Geld einnehmen, zum Beispiel um Flächenrecycling zu finanzieren. Flasbarth: „Auch elf Jahre nach der Verabschiedung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind wir noch weit davon entfernt, unser Ziel zur Verminderung des Flächenverbrauchs zu erreichen.“ Täglich nicht mehr als 30 Hektar zusätzliche Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 hat die Bunderegierung 2002 als einen der Indikatoren für die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ ausgerufen. Dennoch wurden in Deutschland im Erhebungszeitraum 2008 bis 2011 immer noch 81 ha pro Tag – das sind etwa 113 Fußballfelder täglich –  erstmalig für die Bebauung freigegeben. Meist handelt es sich dabei um Ackerflächen, auf denen nun Straßen, Einfamilienhäuser oder Einkaufszentren entstehen. Damit geht nicht nur Fläche für die heutige Nahrungsmittelproduktion verloren. Auf den von 2008 bis 2011 umgewidmeten rund 120.000 ha – eine Fläche, die ungefähr so groß ist wie Berlin und München zusammen – könnte man beispielsweise den Jahresbedarf an Brot für mehr als 13 Millionen Menschen produzieren. Die Zerstörung wertvollen Bodens hat auch Folgen für künftige Generationen. „Um gewachsenen Boden mit seinen natürlichen Bodenfunktionen wieder herzustellen, bedarf es Jahrtausende“, so ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth. Abhilfe könnte ein Handel mit Flächenzertifikaten schaffen. Viele Fachleute in Deutschland sehen darin ein wirksames Instrument, um das 30-ha-Ziel zuverlässig und treffsicher einzuhalten. Allerdings gibt es auch noch viele Fragen, wie ein solcher Handelsmechanismus genau gestaltet sein sollte. Deshalb haben die Koalitionsparteien der Bundesregierung vor vier Jahren im Koalitionsvertrag beschlossen, den Handel mit Flächenzertifikaten zunächst bundesweit gemeinsam mit den Kommunen im Modellversuch im Rahmen eines Planspiels „Flächenhandel“ zu erproben. Den Kommunen werden dabei Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese Flächenzertifikate benötigen sie, wenn sie außerhalb der Städte neue Fläche für die Bebauung ausweisen wollen. Wer nicht genug Zertifikate hat, muss sie von anderen Kommunen, die nicht im ⁠ Außenbereich ⁠ bauen wollen und Zertifikate übrig haben, kaufen. Insgesamt werden nur so viel Zertifikate auf die Kommunen verteilt, wie Flächen verbraucht werden. Für die Kommunen kann sich bei sparsamen Wirtschaften der Handel mit den Zertifikaten lohnen, weil sie dann Geld einnehmen können, um zum Beispiel Flächenrecycling oder Energiesparmaßnahmen zu finanzieren. Der Modellversuch wurde vom UBA gründlich vorbereitet und ist nun in der ersten Phase mit 15 Kommunen gestartet. Das sind: Dessau-Roßlau,  Mönchengladbach, Bad Säckingen, Ostfildern, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Rendsburg, Büdelsdorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Hoya, Warpe, Hassel, Meerane und die Stadt Spremberg. Nach der Startphase können noch weitere 50 bis 100 Kommunen an dem „Planspiel Flächenhandel“ teilnehmen. Etliche haben bereits ihr Interesse signalisiert. Sie erhalten neben einer Aufwandsentschädigung wertvolle Unterstützung bei der Erfassung ihrer städtebaulichen Entwicklungspotenziale sowie beim Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen. Das Projektkonsortium „Planspiel Flächenhandel“, das den Modellversuch durchführt, hilft außerdem  bei der Beantragung von weiteren Fördergeldern. Der Zertifikate-Rechner auf der Projekt-Website www.flaechenhandel.de gibt mit einem Mausklick darüber Auskunft, wie sich die Situation jeder deutschen Kommune in einem Flächenhandelssystem darstellt.

Innenentwicklung organisieren - Kommunale Organisationsstrukturen für ein effizientes Flächenressourcenmanagement im Praxistest

Die Innenentwicklung und das Flächenrecycling in Städten und Gemeinden sind wesentliche Instrumente, um die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu begrenzen und die Zersiedelung von Landschaft und Natur zu stoppen. Der Ratgeber enthält Anregungen, wie Prozesse und behördlicher Verwaltungsablauf beim kommunalen Flächenmanagement optimal darauf ausgerichtet werden können. Eine Checkliste soll helfen, spezifische Ansätze dafür besser zu erkennen. Veröffentlicht in Ratgeber.

Sanierungspläne im Flächenrecycling

Mit dem Inkrafttreten des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahre 1999 wurde die Altlastensanierung bundesweit einheitlich geregelt. Seitdem gehört das Instrument des Sanierungsplanes zum festen Bestandteil des bodenschutzrechtlichen Instrumentariums. Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten. Veröffentlicht in Broschüren.

Siedlungsrückzug

Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Teil B

Das Projekt "Teil B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Georg-August-Universität Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Professur für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.

Teil A

Das Projekt "Teil A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EnviroSustain ES GmbH durchgeführt. Im Hinblick auf den fortschreitenden Flächenverbrauch hat die Brachflächenrevitalisierung im Stadtbereich in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewonnen. Um die volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von innerstädtischen Brachflächenrevitalisierungen aufzuzeigen, wurden in 14 baden-württembergischen Kommunen (Abbildung A) 17 Areale hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und auf die Bevölkerung untersucht. Im Fokus stand dabei, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Kommunalhaushalt aus den Projekten entstehen und wie sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Wohn- und Lebensqualität der Nutzer, Bewohner und Anrainer auswirken.Erstmalig konnten kommunal-fiskalische Bilanzen für durchgeführte Brachflächenrevitalisierungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden.Ein interdisziplinäres Team der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) der Hochschule Darmstadt, der Fakultät Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung der Georg-August-Universität Göttingen sowie der ES EnviroSustain GmbH, Ingenieure für Gebäude, Technik und Umwelt, Kirchheim unter Teck untersuchte anhand von Fragebögen und Objektbegehungen die ausgewählten Standorte. Dabei wurden auf kommunaler Ebene Daten zur Projektgenese, zu städtebaulichen Auswirkungen und ökonomischen Aspekten betrachtet sowie die sozialen Auswirkungen auf dem Areal und in der Umgebung erhoben. Insgesamt wurden 17 Flächen von 0,2 bis 150 ha mit militärischer oder gewerblich-industrieller Vornutzung untersucht. Die Flächen sollten dabei seit mindestens zwei Jahren erfolgreich revitalisiert sein. Die anhand des ökonomischen Fragebogens erhobenen Daten lieferten die Grundlage zur Berechnung der fiskalischen Bilanz für das Jahr 2006. Dazu wurden zunächst Einmalausgaben und -einnahmen der Revitalisierungsmaßnahmen (z.B. Kosten für Grundstückserwerb, Herrichtung des Areals und Erschließung bzw. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Fördermittel) berücksichtigt. Des Weiteren wurden die jährlichen Folgekosten (z.B. Kosten für Straßenreinigung und Beleuchtung) und Einnahmen (zusätzliche Grund- und Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich pro hinzugewonnenen Einwohner) erfasst. Die sich aus diesen Daten ergebende fiskalische Bilanz gibt die entstehenden jährlichen Belastungen oder Einnahmen für den kommunalen Haushalt an. Die soziale Auswertung erfolgte anhand eines aggregierten Ratings der abgefragten Kategorien zur Änderung des Wohnumfeldes, der Verkehrsverbindung und entstandenen Einrichtungen und der daraus resultierenden Nutzungsänderung.

Versiegelung 2005

Versiegelungsdaten werden in den für Umweltschutz, Stadt- und Landschaftsplanung zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Erfolg umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen wurden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden und asphaltierten Straßen verursacht eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas . Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb.1). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte 02.09 Entsorgung von Regen und Abwasser ). Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die Funktionen des Bodens stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und in die Oberflächengewässer gespült. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelung und Flächeninanspruchnahme in Deutschland Versiegelte Flächen nehmen in Deutschland einen Flächenanteil von ca. 6 % (Gunreben et al. 2007, ohne Sachsen-Anhalt 6,4 % UBA 2007) ein. Das entspricht bei einer Gesamtfläche von 35,7 Mio. ha (Baratta 2003) einer versiegelten Fläche von 2,14 Mio. ha. In der politischen Debatte wird allerdings vorwiegend der Umweltindikator „Flächeninanspruchnahme“ erörtert, der auch in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Eingang gefunden hat. Seit 2002 ist dort das Ziel formuliert bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die tägliche Flächeninanspruchnahme in Deutschland beträgt 115 ha (2004) (Umweltbundesamt 2008). Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren durch die wirtschaftliche Lage, den Rückgang von Straßenneubauten und die Versiegelungsvorschriften bei Neubauten verringert (2000: 129 ha/Tag), stagniert aber seit den letzten fünf Jahren. Die Flächeninanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV). Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.) (Gunreben et al. 2007). Die mit der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauches soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Städte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden. (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Auch mit gesetzlichen Verpflichtungen wird versucht Versiegelung zu reduzieren. Mit der Entsiegelungspflicht nach §5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) von 1998 soll ein Ausgleich zum Flächenverbrauch geschaffen werden, indem nicht mehr genutzte Flächen entsiegelt und so für die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurück gewonnen werden (Oerder 1999, 90ff). Da hierbei Kosten und Zumutbarkeit berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung aber in der Praxis nicht bewährt. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen.. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin, eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.06.1972) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück, eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

Teilprojekt 2 Modell Land

Das Projekt "Teilprojekt 2 Modell Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Geographisches Institut - Physische Geographie - Landschaftsökologie durchgeführt. Im Mittelpunkt des Projektes steht das Verständnis von Kipppunkten (Tipping Points) urbaner Biodiversität, um Maßnahmen für eine biodiversitätserhaltende und -fördernde urbane Landnutzungsentwicklung einleiten zu können. Der Beitrag der beiden Teilprojekte an der TU Berlin konzentriert sich in der Vorphase auf die Zusammenstellung des finalen Forschungskonsortiums sowie die Einbeziehung relevanter Stakeholder, die Erarbeitung des Forschungsdesigns sowie die Erstellung des finalen Forschungsantrags.

Versiegelung 2011

Versiegelungsdaten werden in den für Umweltschutz, Stadt- und Landschaftsplanung zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Erfolg umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen wurden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden und asphaltierten Straßen verursacht eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas . Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte 02.09 Entsorgung von Regen und Abwasser ). Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die Funktionen des Bodens stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und in die Oberflächengewässer gespült. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelung und Flächeninanspruchnahme in Deutschland Versiegelte Flächen nehmen in Deutschland 2010 einen Flächenanteil von ca. 6 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,16 Mio. ha (Statistische Ämter der Länder 2011). In der politischen Debatte wird allerdings vorwiegend der Umweltindikator “Flächeninanspruchnahme” erörtert, der auch in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Eingang gefunden hat. Seit 2002 ist dort das Ziel formuliert bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt 78 ha (2009) (UBA 2011). Bundesweit ist dabei vor allem die Zunahme der Gebäude- und Freiflächen deutlich rückläufig. Die Zunahme der Verkehrsflächen liegt zwar niedriger als die Zunahme der Siedlungsflächen. Sie bleibt jedoch mit rund 23 ha pro Tag seit fast 20 Jahren konstant. Die Flächeninanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren durch die wirtschaftliche Lage, den Rückgang von Straßenneubauten und die Versiegelungsvorschriften bei Neubauten verringert, ist aber noch weit entfernt vom Ziel 2020. Die Flächeninanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Siehe dazu auch den Exkurs “Versiegelungsdaten 2011 und 2005 im Vergleich zum Indikator Versiegelung der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL)”. Die mit der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Städte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden. (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Auch mit gesetzlichen Verpflichtungen wird versucht Versiegelung zu reduzieren. Mit der Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) von 1998 soll ein Ausgleich zum Flächenverbrauch geschaffen werden, indem nicht mehr genutzte Flächen entsiegelt und so für die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurück gewonnen werden (Oerder 1999, 90ff). Da hierbei Kosten und Zumutbarkeit berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung aber in der Praxis nicht bewährt. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin, eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.06.1972) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück, eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

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