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Ressortforschungsplan 2024, Unterstützung von Flächenrecycling, Ressourcenschutz, Klimaschutz und -anpassung bei der nachhaltigen Transformation urbaner Räume im Rahmen der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Siedlungsbestands, um die Ziele für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz in allen Programmlinien gestärkt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bekannter zu machen und die Anwendung und Umsetzung voranzubringen. Im Fokus stehen dabei die fachliche und konzeptionelle Unterstützung von Kommunen sowie die Bereitstellung praxisrelevanter Informationen. Das Vorhaben soll untersuchen, wie die o. g. Maßnahmen in Gebieten der Städtebauförderung verstärkt integriert werden können und welche Chancen und Hemmnisse hierbei bestehen. Zudem sollen gute Praxisbeispiele analysiert werden, wobei ein Fokus auf multifunktionalen Lösungen liegt. Dabei sollen Synergien für den Umweltschutz durch die Förderung und Nutzung digitaler Instrumente geprüft werden. Ebenso gilt es, die Rahmensetzungen auf Ebene des Bundes und der Länder zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der Fokus liegt auf der Stärkung ökologischer Belange bei der konkreten Umsetzung auf kommunaler Ebene. Im Ergebnis soll eine Handreichung für Kommunen zeigen, wie in Gebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Entsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Grünversorgung sowie zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz umgesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen auch Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Städtebauförderung und die weitere Stärkung der Umweltbelange auf Bundes- und Landesebene formuliert werden.

Konversion: Segen oder Fluch? - Stadtentwicklung durch Stadtumbau auf Konversionsstandorten

Flaechenrecycling ehemals militaerisch genutzter Standorte in Staedten der Bundeslaender Hessen, Niedersachsen, Thueringen, Nordrhein-Westfalen. Probleme von Planung, Organisation, Vermarktung.

Beratung der Gemeinde Sanem im Rahmen des Sanierungsverfahrens des ehemaligen Hüttenwerks der ARBED

Konversion Wünsdorf

Die Konversion der 'verbotenen Stadt Wünsdorf' - ehemaliges sowjetisches Hauptquartier der Westgruppe - ist sowohl unter inhaltlichen Aspekten wie hinsichtlich der Dimension eine Herausforderung ohne Beispiel in der Bundesrepublik. Eine ehemals rein militärisch genutzte Stadt für etwa 35.000 Soldaten soll in eine zivile Regionalstadt für bis zu 15.000 Menschen umgebaut werden. Verantwortliche aus Politik und Verwaltung wie auch die beteiligten Planungsbüros werden hierbei mit komplexen Planungsproblemen wie der Erarbeitung eines tragfähigen Nachnutzungskonzeptes, der Schaffung von verträglichen Arbeitsplätzen, der Bewältigung der Altlastenproblematik, des Brach-flächenrecyclings oder der umweltverträglichen und familiengerechten Verkehrserschließung konfrontiert. Festlegungen, die über die Akzeptanz der künftigen Bewohner oder die ökologisch nachhaltige Entwicklung entscheiden werden. Hinzu kommen gerade in Wünsdorf/Waldstadt so sensible Fragen wie die Wahrung der bedeutenden geschichtlichen Spuren und die Sicherung und Weiterentwicklung des Gebäudebestandes und der äußerst reizvollen Lage in der waldartigen Landschaft.

Bodenschutz Bodenschutz in Sachsen-Anhalt Bodenfunktionsbewertung Bodenbeobachtung Moore und Moorbodenschutz Bodenbelastungen Informationssysteme Publikationen

Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026

Boden Informationsgrundlagen des Landes

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich z.B. aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben. Allerdings zeigt eine diesbezügliche Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt, dass neben räumlich begrenzten Kontaminationen flächenhafte Schadstoffbelastungen auf einige wenige industrielle Ballungsgebiete, wie z. B. das Mansfelder Land, den Raum Bitterfeld/Wolfen oder die Flächen der ehemaligen Kupferhütte Ilsenburg beschränkt sind. Demgegenüber wird der Boden auch in Sachsen-Anhalt durch die Inanspruchnahme für Siedlung, Erholung und Infrastruktur beeinträchtigt. Von 1993 bis 2010 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt um 60.700 Hektar zu, was einer durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme von 9,2 Hektar pro Tag entspricht. Obwohl sich dieser Trend in den letzten Jahren in unserem Bundesland erheblich verlangsamt hat und für 2009 bis 2011 sogar zum Stillstand gekommen ist, müssen wir insbesondere durch wirkungsvolles Flächenrecycling weiterem Flächenverbrauch entgegensteuern. Besonders wertvolle und ertragreiche Böden sind hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten. Stärker als durch Schadstoffeinträge sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung von Bodenflächen bei baulichen Maßnahmen beeinträchtigt. Die versiegelte Fläche ist der Flächenbereich, welcher am stärksten anthropogen überformt ist und bereits irreversible Schäden an den Bodenfunktionen aufweist. Seit 2007 wird der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche auch statistisch erfasst und beträgt für Sachsen-Anhalt derzeit rund 40 %. An der Erarbeitung der für die unterschiedlichsten Planungs- und Zulassungsverfahren benötigten Informationsgrundlagen zum Boden sind die oberen Fachbehörden des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, aber auch die Umweltbehörden der mittleren und unteren Instanzen beteiligt. Unter den Informationsgrundlagen des Landes sind besonders das Bodenbeobachtungssystem, die bodenkundlich-geologische Kartierung der Landesfläche, die Aufbereitung der Daten der Bodenschätzung, die Entwicklung der Methode zur Bewertung der Bodenfunktionen und die weitgehend abgeschlossene Erfassung altlastverdächtiger Flächen zu nennen. In Sachsen-Anhalt sind die Bodenregionen repräsentativ mit Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) belegt. Das Netz der BDF, dessen Einrichtung 2004 abgeschlossen wurde, umfasst 69 Flächen. In Verbindung mit Referenzstandorten aus anderen Überwachungsprogrammen (darunter landwirtschaftliche Dauertestflächen und Standorte forstlicher Beobachtungen) spiegeln die BDF das Spektrum der Böden des Landes, ihre Nutzung, Vorbelastung und langfristigen Veränderungen anschaulich wider. Ausgewählte BDF des Landes dienen darüber hinaus für Auswertungen und Berichtspflichten des Bundes. Besondere Erwähnung verdienen die Bodenschätzungsdaten, die inzwischen den Status von Basisinformationen zum Bodenschutz erhalten haben. Diese Daten werden nach einheitlichen Vorschriften erhoben, beschreiben den landwirtschaftlich genutzten Boden in extrem kleinräumiger Weise und sind wegen ihrer Funktion als Besteuerungsgrundlage rechtsverbindlich. Sie wurden deshalb in die digital geführten Bodeninformationssysteme übernommen. Das entsprechende Projekt "Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung" wurde in Sachsen-Anhalt von März 1997 bis Dezember 2003 gemeinsam von der Umweltverwaltung, der Finanzverwaltung, der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie dem Geologischen Dienst betrieben und erfolgreich abgeschlossen.

Regionale Entwicklung im Globalen Wandel: Entwicklungsstrategien zur Vermeidung von Grenzüberschreitungen systemischer Kippunkte in Amazonien, Teilprojekt 6: Szenarien und Wissensverbreitung

Willingmann weiht naturnahen Lauf der Selke zwischen Hoym und Gatersleben ein

Im neuen Bett zurück zur Natur: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Chef des landeseigenen Talsperrenbetriebs (TSB), Mario Hohmann, haben heute den neu geschaffenen Lauf der Selke im Salzlandkreis offiziell eingeweiht. Nach achtmonatiger Bauzeit schlängelt sich der Fluss ab sofort im neuen Bett zwischen Hoym und Gatersleben durch die Landschaft. Die Revitalisierung der Selke ist Teil der Ausgleichsmaßnahmen für das geplante Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des Harzgeröder Ortsteils Straßberg (Landkreis Harz). Rund vier Millionen Euro wurden investiert; 60 Prozent kamen vom Bund, 40 Prozent vom Land Sachsen-Anhalt. Willingmann betonte: „Sachsen-Anhalt investiert auch weiterhin stark in den Hochwasserschutz; davon profitieren die Menschen in den Regionen. Zugleich müssen wir dafür sorgen, dass die Natur bei diesen wichtigen Projekten nicht das Nachsehen hat. Das Rückhaltebecken bei Straßberg ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz an der Selke. Um die dabei nötigen Umwelteingriffe zu kompensieren, sind insgesamt 52 Maßnahmen geplant. Die Revitalisierung der Selke bei Gatersleben ist hiervon die größte und vielfältigste.“ TSB-Geschäftsführer Hohmann ergänzte: „Mit der Renaturierung des Flussabschnitts der Selke setzen wir ein Projekt um, das nicht nur ein bauliches, sondern vor allem ein ökologisches und gesellschaftliches Zeichen setzt. In Zeiten von Starkregen- und Hochwasserereignissen ist es essentiell, sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu entwickeln und umzusetzen.“ Der seit Februar 2025 neu gebaute Lauf der Selke misst rund 1,5 Kilometer und damit etwa 400 Meter mehr als der alte. Durch die entstandenen Flussschlingen und die Ausformung der Gewässersohle mittels Sandbänken und Vertiefungen wurden der Fluss und seine Aue in diesem Bereich ökologisch aufgewertet. Gefährdete Fischarten wie Groppe oder Bachneunauge, die vom wichtigen Hochwasserschutzprojekt bei Straßberg besonders betroffen sind, finden hier neue Lebensräume. Der künstlich angelegte Flusslauf kann sich in einem vorgegebenen Korridor naturnah entwickeln. Technische Maßnahmen sorgen dafür, dass die Selke nicht auf angrenzende Ackerflächen fließt. Letzte Pflanzarbeiten, u.a. für einen Auenwald aus Erlen und Eschen, erfolgen im Frühjahr 2026. Das geplante Rückhaltebecken bei Straßberg ist Teil der Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Es wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt umgesetzt und soll künftig dazu beitragen, schwere Überschwemmungen im Flussgebiet der Selke wie etwa beim Harzhochwasser 1994 zu verhindern. Das ökologisch durchgängige Becken soll 270 Meter lang und rund 20 Meter hoch werden. Das Vorhaben ist ein Ergebnis des 2017 vom Umweltministerium ins Leben gerufenen „Selke-Dialogs“, in dessen Rahmen gemeinsam mit unterschiedlichen Interessengruppen Lösungen für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in der Region entwickelt wurden. Auch bei Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Eingriffe in die Umwelt nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht ökologisch ausgeglichen werden. Einige dieser Maßnahmen können direkt am Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg umgesetzt werden, andere – wie auch die Revitalisierung der Selek bei Gatersleben – erfolgen auf externen Flächen, da bestimmte Voraussetzungen dafür im direkten Umfeld nicht vorliegen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Praxisbeispiele der Umweltallianz-Mitglieder Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Hermes Germany GmbH, Höhe Börde, Ortsteil Hermsdorf Halle Karton GmbH, Lutherstadt Eisleben, OT Rothenschirmbach W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau

Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele der Leistungen, die die Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an der Umweltallianz befähigen. Neben diesen Beispielen stehen noch viele weitere Kriterien zur Teilnahme an der Umweltallianz zur Verfügung, die Sie im Kriterienkatalog nachlesen können. Maßnahme "Energieautarke Kläranlage Halle-Nord" Kritierien 7.6. - Betrieb/Errichtung/Modernisierung eigener Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen Brennstoffen, Abfall, Abwärme oder Biomasse 8.3. - Hohe Einsatzquote erneuerbare Energieträger 8.6. - Deutliche Reduzierung des Elektroenergieverbrauchs Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie) geplant. Maßnahme "Wiedernutzung vorhandener Produktionsflächen" Kriterien 9.3. - Wiedernutzung von Gebäuden 9.4. - Ansiedlung auf Altstandorten/Industrie- und Gewerbebrachen (Flächenrecycling) Die Halle Karton GmbH hat im Rahmen der aufgrund von Platzmangel am bisherigen Standort in Halle (Saale) notwendigen Umsiedlung ein ehemaliges Firmengelände in Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Rothenschirmbach, nachgenutzt. Durch die Nachnutzung bereits anthropogen beanspruchter Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung der Produktionsflächen keine Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden notwendig. Das neue Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 70.000 m², von der bereits mehr als 40 % versiegelt waren. Im Rahmen der Ansiedlung am neuen Firmenstandort konnte eine Bestandshalle nachgenutzt werden. Zudem wurden zwei Hallen auf bereits versiegelter Fläche errichtet und eine weitere ist geplant. Durch diese Nachnutzung eines Altstandortes und der hier bereits vorhandenen versiegelten Flächen von ca. 29.000 m² wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Bodenschutzes erbracht.

Altlastensymposien

Altlastensymposium Berlin 2023 – 28./29. September 2023 Altlastensymposium Berlin 2018 – 28./29. Juni 2018 Altlastensymposium Berlin 2013 – 29./30 August 2013 anlässlich 30 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Berlin steht vor großen Herausforderungen. Das betrifft den Umbau der städtischen Infrastruktur, der Mobilität und der Umwelt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Auch ist die langfristige Sicherung der Berliner Trinkwasserversorgung über die städtischen Grund- und Oberflächenwasservorräte von elementarer perspektivischer Bedeutung. Besonders der Boden, der in der urbanen Landschaft oft nur als Fläche und Baugrund genutzt und wahrgenommen wird, bedarf dabei eines besonderen Schutzes. Boden ist eine begrenzte Ressource und er ist das Ergebnis eines über Jahrhunderte dauernden Entstehungsprozesses. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree Berlin“ sowie aufgrund des dringenden Bedarfs der gemeinsamen Behandlung fachlicher zukunftsorientierter Themen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Bundesgesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), ein zweitägiges Fachsymposium am 28. und 29. September 2023 in Berlin veranstaltet. Themen des Fachdialogs Vorsorgender Bodenschutz Berliner Böden kühlen die Stadt und speichern Kohlenstoff Entsiegelung als Beitrag zum Klimaschutz Nachsorgender Bodenschutz 30 Jahre Altlastenbearbeitung im Ökologischen Großprojekt Berlin Neue Schadstoffe: PFAS in Boden und Grundwasser Die neue Landesbodenschutzkonzeption Berlin Bodenschutz in der Praxis Vollzugshilfen der neuen Bundesbodenschutzverordnung Klimaanpassungsmaßnahmen im urbanen Raum – Innovative Projekte im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Ausgewählte Fachvorträge können Interessentinnen und Interessenten als pdf-Version zur Verfügung gestellt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Herrn Sameisky sven.sameisky@senmvku.berlin.de in Verbindung. anlässlich 25 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Vergleichende Betrachtungen zu Altlastensanierungen im urbanen Raum / Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 25 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Altlastenaufgabe. Nach über zweieinhalb Jahrzehnten der intensiven Bearbeitung und dem erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung ist diese Aufgabe bis auf zwei langwierige Schadensfälle und die Sicherung von vier Transferpfaden zu den beiden Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal weitgehend abgeschlossen. Hierbei stellten sich den Projektverantwortlichen noch einmal besondere Herausforderungen bei der Frage, wie man mit bisher nicht abschließend sanierbaren Grundwasserschäden auf Dauer umgeht. Nicht zuletzt diente dieses Symposium der seit 1997 tätigen Projektgruppe Berlin als Forum, rückblickend Erfolge darzustellen, aber auch im Nachhinein erkannte Defizite kritisch zu benennen. Die vorangegangenen Symposien hatten sich hauptsächlich mit den organisatorisch-strukturellen Bedingungen, Einzelprojekten des ÖGP Berlin, methodischen Schlussfolgerungen und der Nutzung von Erkenntnissen aus langlaufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben befasst. Hier knüpft nun das Symposium zum 25. Jubiläum an, indem Erreichtes in Vorträgen sichtbar gemacht und auf die Wechselbeziehungen von Boden- bzw. Grundwassersanierungen einerseits sowie städtebaulichen Interessen und den Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums andererseits hingewiesen wurde. Mit den Vorträgen des Symposiums und dem Rahmenprogramm wurde den über 330 teilnehmenden Fachkolleginnen und -kollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele zu diskutieren. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit den spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Das Symposium bot auch Gelegenheit, sich mit den heute veränderten Rahmenbedingungen für die Altlastensanierung zu befassen. Dabei standen insbesondere der Naturschutz und Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes, sowie neu zu bewertende Schadstoffe, wie z. B. die PFC, im Mittelpunkt des Interesses. Wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen gehörte es auch diesmal zur guten Tradition, neben den Berliner Altlastenfällen Projekte aus anderen Bundesländern, diesmal aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, vorzustellen und deren Erfahrungen zu teilen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de anlässlich 20 Jahre “Ökologisches Großprojekt Berlin” Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 20 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin ÖGP in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Aufgabe, die sich in den kommenden Jahren auf wenige verbliebene, aber komplizierte Schadensfälle konzentrieren wird. Nachdem zu den beiden Symposien anlässlich des 10- und 15-jährigen Jubiläums die organisatorisch-strukturellen Bedingungen und mehrere Einzelprojekte des ÖGP Berlin vorgestellt und diskutiert wurden, legte diese Veranstaltung ihren Schwerpunkt auf methodische Schlussfolgerungen und die Nutzung von Erkenntnissen aus lang laufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben und künftige Bearbeitungsstrategien. Diese haben heute zunehmend die städtebaulichen Interessen und Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums zu berücksichtigen. Altlastenstandorte erfordern eine intensive und zumeist langfristig angelegte Bearbeitung. Diese unbestrittene Tatsache bestätigt sich auch für die Altlastenprojekte, welche dem Verwaltungsabkommen im Land Berlin unterfallen. Nach nunmehr zwei Jahrzehnten währender Befassung mit diesen Grundstücken erweist sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn sogar dieser Zeitraum für einige komplexe Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser als nicht ausreichend.Die Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, bildet die Besonderheit des ÖGP Berlin. Nach einem 15-jährigen Bearbeitungszeitraum stehen derzeit die effiziente Sanierung und Sicherung einzelner hochkomplexer Schadensfälle und die Abwägung der verhältnismäßigen Mittel bei der laufenden Grundwassersanierung und -sicherung der kontaminierten Anstrombereiche zu den beiden Wasserwerken im Mittelpunkt. Mit den Vorträgen des Symposiums wurde den Fachkollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele nach zwei Jahrzehnten Altlastenbearbeitung kritisch zu diskutieren. Eine zentrale Rolle nahmen diesmal in den Beiträgen die spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen ein, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Hierbei waren auch überregionale Lösungsansätze und Erfahrungen von Interesse, so dass auch Erkenntnisse der Altlastenbearbeitung aus urbanen Räumen im Bundesland Brandenburg sowie der Schweiz und Brasilien in das Symposium miteinbezogen wurden. Abgerundet wurde das Symposium mit Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie den rechtlichen Aspekten der Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de

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