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Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen

Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtvolumen von 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Die Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen ist in Förderschwerpunkt 4 (Anpassung an den Klimawandel) verankert und fester Bestandteil des Förderprogramms (siehe Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel ). Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Förderbedingungen Antragstellung

Entsiegelungspotenziale 2024

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Entsiegelungspotenziale 2024

AfS Berlin Brandenburg (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), 2021: Indikatorenbericht für nachhaltige Entwicklung Berlin 2021. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/nachhaltigkeit/indikatorenbericht/indikatorenbericht-nachhaltige-entwicklung-in-berlin-2021.pdf?ts=1723615174 (Zugriff am 04.12.2024) BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz), 2021: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 und Neuauflage 2016. Internet: www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie (Zugriff am 04.12.2024) Bundesregierung 2021: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021. Internet: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/nachhaltigkeitsstrategie-2021-1873560 (Zugriff am 04.12.2024) Bundesregierung, 2017: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Internet: www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-neuauflage-2016-730826 (letzter Zugriff: 27.01.2025) Destatis (Statistisches Bundesamt), 2018: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2018. Internet: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/Downloads-Nachhaltigkeit/indikatoren-0230001189004.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zugriff am 04.12.2024 ) Destatis (Statistisches Bundesamt) (Hrsg.), 2024a: Erläuterungen zum Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Internet: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile (Zugriff am 28.01.2025 ) Destatis (Statistisches Bundesamt) (Hrsg.), 2024b: Flächennutzung – Flächenindikator “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche”. Internet: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Tabellen/anstieg-suv2.html (Zugriff am 28.01.2025) Destatis (Statistisches Bundesamt) (Hrsg.), 2024c: „Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 52 Hektar“ (Pressemitteilung). Internet www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html (Zugriff am 28.01.2025 ) LABO (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) (Hrsg.), 2020:` LABO-Statusbericht 2020 – Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung Internet: www.labo-deutschland.de/documents/LABO_Statusbericht_2020_Flaechenverbrauch_.pdf (Zugriff am 04.12.2024) UBA (Umweltbundesamt), 2024: Siedlungs- und Verkehrsfläche. Internet: www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche (Zugriff am 04.12.2024) UN (Vereinte Nationen), 2015: Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Internet: www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf (Zugriff am 04.12.2024 ) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin), (Hrsg.), 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz, 2020 1 : 50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/boden/planungshinweise-bodenschutz/2020/zusammenfassung (Zugriff am 04.12.2024)

1. Ausgangssituation

Der Verlust und die Beeinträchtigung von Lebensräumen und die damit verbundene Dezimierung der Artenvielfalt gehören nach wie vor zu den zentralen Umweltproblemen unserer Zeit. Ursachen hierfür sind Zerstörung, Schädigung sowie Verinselung und Zerschneidung von Lebensräumen insbesondere als Auswirkungen des Städtebaus, des Baues von Verkehrsanlagen, des Rohstoffabbaus und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. „Flächenverbrauch und intensive Flächennutzungen haben nicht nur zu einer Reduzierung von Umfang und Qualität der Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten geführt, sondern insbesondere auch zu einer Zerstörung der gesamtlandschaftlichen ökologischen Zusammenhänge. Ein ehemals eng verwobenes Gesamtsystem aus natürlichen, naturnahen und kulturgeprägten Lebensräumen wurde zunehmend in isolierte Einzelteile zerlegt, so dass wichtige Vernetzungsbeziehungen für den Austausch von Arten und Populationen als Grundlage für die Erhaltung der biologischen Vielfalt verloren gegangen sind“. [Burkhardt, R., Baier, H., Bendzko, U., Bierhals, E., Finck, P., Liegl, A., Mast, R., Mirbach, E., Nagler, A., Pardey, A., Riecken, U., Sachteleben, J., Schneider, A., Szekely, S., Ullrich, K., Hengel U., Van, Zeltner, U. & F.  Zimmermann (2004): Empfehlungen zur Umsetzung des § 3 BNatSchG „Biotopverbund“ - Ergebnisse des Arbeitskreises „Länderübergreifender Biotopverbund“ der Länderfachbehörden mit dem BfN. Naturschutz und Biologische Vielfalt 2, Bonn. - 84 S.] Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Rückblick Veranstaltungen 2024 18. Januar 2024 | 14:00 Uhr 1. Februar 2024 | 14:00 Uhr 14. März 2024 | 14:00 Uhr 18. April 2024 | 14:00 Uhr 2. Mai 2024 | 14:00 Uhr 6. Juni 2024 | 14:00 Uhr 12. September 2024 | 14:00 Uhr

Fachkolloquium des LAU Erfassung und Darstellung der tatsächlichen Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in Sachsen-Anhalt seit 2012 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 34,8 MB) Fachkolloquium Unbekannt, aber bedeutend: Treibhausgasemissionen infolge von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in Deutschland und Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 2,7 MB) Fachkolloquium Messung, Modellierung und Minderung von Deponiegas in Wissenschaft und Praxis Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortrag 1: Messtechnische Erfassung von diffusen Methanemissionen aus Deponien Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, fehlende Alternativtexte) Vortrag 2: Prognose der Deponiegasbildung nach IPCC und unter Auswertung von Praxisdaten Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei) Fachkolloquium Die Arbeit des Wolfskompetenzzentrums Iden Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortrag 1: Wölfe in Sachsen-Anhalt Wolfskompetenzzentrum Iden (Herdenschutz, Rissfälle) Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, fehlende Alternativtexte) Vortrag 2: Der Wolf „Canis lupus“ in Sachsen-Anhalt (Wolfsmonitoring) Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, fehlende Alternativtexte) Fachkolloquium des LAU Invasive Arten in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 6,5 MB) Fachkolloquium Kunststoffe in biogenen Abfällen Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortrag 1: Kunststoffe im Biogut (PDF-Datei, 10 MB, nicht barrierefrei) Vortrag 2: Plaste und Elaste im Storchennest (PDF-Datei, 2 MB, nicht barrierefrei) Fachkolloquium Das Eingriffs- und Kompensationskataster Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​​Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 6 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber)

Themenreihe „Gewerbeentwicklung der Zukunft“

Auftaktveranstaltung am 22.01.2025 n einer Zeit, in der verschiedene Nutzungen in zunehmender Konkurrenz um die Ressource Fläche stehen, wird die effiziente Gestaltung von Gewerbeflächen zu einer entscheidenden Herausforderung. Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist es von großer Bedeutung, Flächen für die Erweiterung bzw. Neuansiedelung von Unternehmen anbieten zu können. Die Bayerische Flächensparoffensive der Staatsregierung setzt sich in diesem Zusammenhang für innovative und nachhaltige Konzepte zur Gewerbeentwicklung ein, die den Flächenverbrauch minimieren, ohne dabei die Bedürfnisse der Wirtschaft und deren Entwicklung aus den Augen zu verlieren. Effiziente Gewerbeflächen sind der Schlüssel für eine zukunftsfähige Wirtschaft in Bayern. Sie ermöglichen es, Unternehmen und deren Aktivitäten auf weniger Raum zu konzentrieren, während gleichzeitig die Umwelt geschont wird. Durch intelligente Planung und multifunktionale Nutzung können Gewerbeflächen nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch sozial und ökologisch sinnvoll gestaltet werden. Aufbauend auf dem bereits 2022 herausgegebenen Praxisleitfaden für Unternehmen, Projektentwickler, Planungsbüros und Kommunen, veranstaltet die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit Partnern im 1. Halbjahr 2025 eine Themenreihe mit dem Titel „Gewerbeentwicklung der Zukunft“. Die verschiedenen, meist digitalen Veranstaltungen, werden ressortübergreifend und bayernweit organisiert. Im Fokus stehen dabei innovative Ansätze und inspirierende Best-Practice-Beispiele, die zeigen, wie Gewerbeflächen zukunftsfähig gestaltet werden können. Gemeinsam wollen wir neue Wege finden, die sowohl den Anforderungen der Wirtschaft als auch den Bedürfnissen der Gesellschaft und den Belangen des Flächensparens gerecht werden. Die Terminreihe startet mit einer digitalen Auftaktveranstaltung am 22. Januar 2025.

Bund/ Länder-Dialog Fläche - ein Zwischenfazit

Der Bericht dokumentiert den Zwischenstand aus einem Dialogprozess, der zum Thema Flächenverbrauch in den Jahren 2020 bis 2022 mit Akteuren des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt wurde. Das Zwischenfazit dieses Prozesses, der noch bis 2024 fortgesetzt wird, wird in Empfehlungen gebündelt, wonach neun konkrete Ansatzpunkte die Grundlage für einen Fahrplan zur Reduzierung des Flächenverbrauchs auf unter 30 Hektar pro Tag bis 2030 sein könnten. Insgesamt wurden auf der Basis von Statusberichten fünf Dialogveranstaltungen rund um die Themen Fehlanreize, Kontingentierung von Flächenneuinanspruchnahme und Innenentwicklung durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 22/2024.

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt B; Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, (LH-10-2001, ) von Mast Nr. 153 bis Mast Nr. 194 und Rückbau der 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen (LH-10-2013), von Mast Nr. 001 bis Mast Nr. 017; 12. Planänderung

Die TenneT TSO GmbH plant den mit dem Neubau der 380-kV-Leitung Wahle–Mecklar im Zusammenhang stehenden Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH-10-2001) im Teilabschnitt Godenau – UW Hardegsen sowie den Rückbau der 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen (LH-10-2013). Das Rückbauvorhaben soll gegenüber der am 28. November 2017 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr planfestgestellten Ausführung (Az.: P231-05020-10 WM B) geändert werden. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der nördliche Teilabschnitt zwischen den Masten Nr. 153 bis Mast Nr. 194 der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH-10-2001) sowie die 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen (LH-10-2013) von Mast Nr. 001 bis Mast Nr. 017. Die Planänderung umfasst die Anpassung und Änderung temporärer Zuwegungen zu den für den Rückbau der einzelnen Masten benötigten Arbeitsflächen inkl. Grabenverrohrungen, Ergänzungen von Schleppkurven, Ausweichstellen und Oberbodenlagerflächen sowie die Anpassungen temporärer Arbeits-, Seilzug- und Kranstellflächen. Die beabsichtigten Änderungen führen zu einer temporäre Neuinanspruchnahme von Flächen im Umfang von ca. 4,31 ha, wobei es durch Umplanungen bereits planfestgestellter Flächen an anderer Stelle zu einer Reduzierung der temporären Flächeninanspruchnahme um ca. 3,63 ha kommt. Insgesamt resultiert aus der Planänderung somit eine zusätzliche temporäre Flächeninanspruchnahme im Umfang von ca. 0,69 ha. Zur Kompensation der durch die Planänderung hervorgerufenen zusätzlichen Eingriffe in den Naturhaushalt gem. § 14 Abs. 1 BNatSchG findet eine Erweiterung der Fläche der Kompensationsmaßnahme K9 (Umwandlung von Acker in Extensivgrünland) statt, die ebenfalls Gegenstand der Planänderung ist.

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt B; Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH-10-2001, Teilabschnitt: Godenau-Hardegsen, Mast 194 - UW Hardegsen; 10. Planänderung

Die TenneT TSO GmbH plant den mit dem Neubau der 380-kV-Leitung Wahle–Mecklar im Zusammenhang stehenden Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH-10-2001) im Teil-abschnitt Godenau – UW Hardegsen. Das Rückbauvorhaben soll gegenüber der am 28. No-vember 2017 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr planfest-gestellten Ausführung (Az.: P231-05020-10 WM B) geändert werden. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der südliche Teilabschnitt zwischen den Masten Nr. 194 bis Mast Nr. 290 (UW Hardegsen). Die Planänderung umfasst die Anpassung und Änderung temporärer Zuwe-gungen zu den für den Rückbau der einzelnen Masten benötigten Arbeitsflächen inkl. Grabenverrohrungen, Ergänzungen von Schleppkurven, Ausweichstellen und Oberbodenlagerflächen, Anpassungen temporärer Arbeits-, Seilzug- und Kranstellflächen sowie Ergänzungen von temporären Arbeitsflächen für das Errichten von Schutzgerüsten über während der Seildemontage zu schützenden Infrastruktureinrichtungen. Die beabsichtigten Änderungen führen zu einer temporäre Neuinanspruchnahme von Flächen im Umfang von ca. 7,46 ha, wobei es durch Umplanungen bereits planfestgestellter Flächen an anderer Stelle zu einer Reduzierung der temporären Flächeninanspruchnahme um ca. 5,53 ha kommt. Insgesamt resultiert aus der Planänderung somit eine zusätzliche temporäre Flächeninanspruchnahme im Umfang von ca. 1,93 ha. Zur Kompensation der durch die Planänderung hervorgerufenen zusätzlichen Eingriffe in den Naturhaushalt gem. § 14 Abs. 1 BNatSchG findet eine Umwandlung von Acker in Extensivgrünland statt, die als Kompensationsmaßnahme K9 ebenfalls Gegenstand der Planänderung ist.

Fläche als Ressource

Fläche als Ressource Fläche ist eine begrenzte und knappe Ressource, um die verschiedene Nutzungsarten konkurrieren. Die meisten Flächen werden in Deutschland von der Land- und der Forstwirtschaft sowie für Siedlungen und Verkehr (SuV) belegt. Das Wachstum der SuV-Fläche führt zu großen Umweltproblemen. Die Bundesregierung will es auf unter 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030 reduzieren. Im Zeitraum 2019 bis 2022 wurden in Deutschland pro Tag durchschnittlich 52 Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) neu ausgewiesen. Fläche ist jedoch, wie auch der Boden, eine endliche Ressource, mit der wir sparsam umgehen müssen. Die Ausweitung der SuV-Fläche geht mit einer zunehmenden Bodenversiegelung einher. Dadurch werden vor allem Landwirtschaftsflächen zersiedelt und fruchtbare Böden dauerhaft der Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen entzogen. Der Zuwachs der SuV-Fläche führt auch zu einem wachsenden Rohstoff- und Energiebedarf für den Bau und die Nutzung zusätzlicher Gebäude, Verkehrswege und sonstiger Infrastrukturen. Dies wiederum zieht weitere Umweltbelastungen wie den Ausstoß von Schadstoffen und Klimagasen nach sich. Die Ausweitung der Verkehrsflächen dient der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Zudem erweitert die öffentliche Hand stetig überörtliche Verkehrsinfrastrukturen und das ländliche Wegenetz im Rahmen von Ausbau- und Förderprogrammen. Maßnahmen und Instrumente zum Flächensparen müssen an diesen Treibern und Verursachern ansetzen. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) hat dazu bereits im Jahr 2003 ein Strategiepapier erstellt und Vorschläge für geeignete Maßnahmen und Instrumente ausgearbeitet. Ein erfolgreiches Instrument kann der Handel mit Flächenzertifikaten analog zum Emissionshandel für Treibhausgase sein. Dies zeigte das Ergebnis eines bundesweiten Planspiels, in dem der Handel von Flächenzertifikaten mit engagierten Kommunen erprobt wurde.

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