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Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung

Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung Nährstoffeinträge (vor allem Stickstoff) aus der Luft belasten Land-Ökosysteme und gefährden die biologische Vielfalt. Zur Bewertung dieser Belastung stellt man ökosystemspezifische Belastungsgrenzen (Critical Loads) den aktuellen Stoffeinträgen aus der Luft gegenüber. Trotz rückläufiger Stickstoffbelastungen in Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf – vor allem bei den Ammoniak-Emissionen. Situation in Deutschland Im Jahr 2019 (letzte verfügbare Daten) wurden die ökologischen Belastungsgrenzen für ⁠ Eutrophierung ⁠ durch Stickstoff in Deutschland auf 69 % der Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch die Stickstoffeinträge im Jahr 2019“). Die zur Flächenstatistik dieser Überschreitung herangezogenen Ökosystemtypen stammen aus dem CORINE-Landbedeckungsdatensatz von 2012 und bilden vor allem Waldökosysteme ab (ca. 96 %). Besonders drastisch sind die Überschreitungen in Teilen Nordwestdeutschlands. Aufgrund der dort ansässigen Landwirtschaft und intensiv betriebenen Tierhaltung ist der Stickstoffeintrag dort besonders hoch. So sind etwa zwei Drittel der Stickstoffeinträge auf Ammoniakemissionen zurückzuführen. Im Rahmen eines ⁠ UBA ⁠-Vorhabens zur Modellierung der Stickstoffdeposition (PINETI-4, Abschlussbericht in prep.) konnte die Entwicklung der Belastung methodisch konsistent für eine lange Zeitreihe (2000 bis 2019) rückgerechnet werden. Die nationalen Zeitreihendaten zeigen, dass der Anteil der Flächen in Deutschland, auf denen die ökologischen Belastungsgrenzen überschritten wurden, von 84 % im Jahr 2000 auf 69 % im Jahr 2019 zurückging (siehe Abb. „Anteil der Fläche empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung“). Die Abnahme der Belastungen spiegelt größtenteils den Rückgang der Emissionen durch Luftreinhaltemaßnahmen wider. Karte: Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch Stickstoffeinträge im Jahr 2019 Quelle: Kranenburg et al. (2024) Flächenanteil empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen Eutrophierung Quelle: Kranenburg et al. (2024) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Handlungsbedarf trotz sinkender Stickstoffeinträge Auch in den nächsten Jahren ist wegen der bisher nur unwesentlich abnehmenden Ammoniak-Emissionen – vornehmlich aus der Tierhaltung – mit einer weiträumigen ⁠ Eutrophierung ⁠ naturnaher Ökosysteme zu rechnen. Bei der Minderung von diffusen Stickstoffemissionen in die Luft besteht daher erheblicher Handlungsbedarf. Was sind ökologische Belastungsgrenzen für Eutrophierung? Zur Bewertung der Stoffeinträge werden ökologische Belastungsgrenzen (⁠ Critical Loads ⁠) ermittelt. Nach heutigem Stand des Wissens ist bei deren Einhaltung nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. ⁠ Ökologische Belastungsgrenzen ⁠ sind somit ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems und erlauben eine räumlich differenzierte Gegenüberstellung der Belastbarkeit eines Ökosystems mit aktuellen atmosphärischen Stoffeinträgen. Das dadurch angezeigte Risiko bedeutet nicht, dass in dem betrachteten Jahr tatsächlich schädliche chemische Kennwerte erreicht oder biologische Wirkungen sichtbar sind. Es kann Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme auf Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen reagieren. Im Rückschluss ist auch die Erholung des Ökosystems auf vorindustrielles Niveau sehr langwierig, wenn nicht sogar eine irreversible Schädigung des Ökosystems vorliegt. Beide Prozesse sind abhängig von Stoffeintragsraten, meteorologischen und anderen Randbedingungen sowie von chemischen Ökosystemeigenschaften. Daher sind absolute Schadprognosen mittels der Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen prinzipiell nicht möglich. Stickstoffdepositionen – ein Treiber des Biodiversitätsverlusts Ein übermäßiger atmosphärischer Eintrag (⁠ Deposition ⁠) von Nährstoffen (vor allem Stickstoff) und deren Anreicherung in Land-Ökosystemen kann auf lange Sicht Ökosysteme stark beeinträchtigen. So kann es zu chronischen Schäden der Ökosystemfunktionen (wie der Primärproduktivität und des Stickstoffkreislaufs) kommen. Auch Veränderungen des Pflanzenwachstums und der Artenzusammensetzung zugunsten stickstoffliebender Arten (⁠ Eutrophierung ⁠) können hervorrufen werden. Außerdem wird die Anfälligkeit vieler Pflanzen gegenüber Frost, ⁠ Dürre ⁠ und Schädlingsbefall erhöht. Atmosphärische Einträge führen zu einer weiträumigen Angleichung der Stickstoffkonzentrationen im Boden auf einem nährstoffreichen Niveau. Die derzeit hohen Stickstoffeinträge in natürliche und naturnahe Land-Ökosysteme sind eine Folge menschlicher Aktivitäten, wie Landwirtschaft oder Verbrennungsprozesse. Diese sind mit hohen Emissionen von chemisch und biologisch wirksamen (reaktiven) Stickstoffverbindungen in die Luft verbunden. Aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ werden diese Stickstoffverbindungen über Regen, Schnee, Nebel, Raureif, Gase und trockene Partikel wieder in Land-Ökosysteme eingetragen. Die resultierende Überdüngung ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der ⁠ Biodiversität ⁠. Fast die Hälfte der in der Roten Liste für Deutschland aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Stickstoffeinträge gefährdet. Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffeinträge Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union (EU) und der Genfer Luftreinhaltekonvention (⁠ UNECE ⁠ Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) ist die dauerhafte und vollständige Unterschreitung der ökologischen Belastungsgrenzen für ⁠ Eutrophierung ⁠. International wurden deshalb in der sog. neuen ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ ( Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungen der ⁠ Emission ⁠ von reaktiven Stickstoffverbindungen (NH x , Stickstoffoxide (NO x )) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für Stickstoff für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005: Ammoniak (NH 3 ): minus 29 % Stickstoffoxide (NO x ): minus 65 % (siehe auch „Emissionen von Luftschadstoffen“ ). Konkrete nationale Maßnahmen, die zum Erreichen der oben genannten Minderungsverpflichtungen geeignet sind, werden derzeit in einem Nationalen Luftreinhalteprogramm zusammengestellt. Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des reaktiven Stickstoffs, zu denen auch die Eutrophierung von Ökosystemen zählt, sind in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes "Reaktiver Stickstoff in Deutschland" enthalten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) verfolgt den Ansatz einer nationalen Stickstoffminderungsstrategie . Weitere Informationen bietet auch das Sondergutachten des SRU „Stickstoff: Lösungen für ein drängendes Umweltproblem“ . Hintergrundwissen zur Modellierung von atmosphärischen Stoffeinträgen bietet der Bericht zum Forschungsvorhaben „PINETI-4: Modelling and assessment of acidifying and eutrophying atmospheric deposition to terrestrial ecosystems“.

Basisinformationen BRV

Zusammenstellung der wesentlichen Überblicksinformationen für das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft", d.h. zu Schutzstatus, Lage, Größe, Flächenstatistik (Angaben zur räumlichen Ausdehnung, Fläche, Landschaftsraum, Flüssen, Teichen, Forst, Landwirtschaft, Mooren, Dünen, Gemeinden, Einwohnern, Verkehrsanbindung, Fremdenverkehrsvereinen, Gaststätten, Pensionen); Wirtschaft; Flora, Fauna; Abiotik; Vertragsnaturschutz. Weiterhin sind Informationen zu Biosphärenreservaten weltweit verfügbar (Geschichte, Netz, Aufgaben - weltweites Netz der Biosphärenreservate deutscher Beitrag) sowie zum MAB-Programm der UNESCO, und der (internationale) Zusammenarbeit der Großschutzgebiete bzw. Biosphärenreservate.

Flächenerhebung

1. Auswertung der Liegenschaftskataster: Bodenflächen nach ihrer tatsächlichen Nutzung (Gebäude- und Freiflächen, Betriebs-, Erholungs-, Verkehrs-, Landwirtschafts-, Wald- und Wasserflächen, Fläche anderer Nutzung, jeweils tiefere Untergliederung). 2. Auswertung der Flächennutzungspläne: Bodenflächen nach geplanter Nutzung (entsprechend Flächennutzungsplan-Nutzungsartenkatalog) 3. Erhebung der Siedlungs- und Verkehrsfläche nach der Art der tatsächlichen Nutzung in den Zwischenjahren

Flächenverbrauch für Rohstoffabbau

Flächenverbrauch für Rohstoffabbau Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau geht mit einer unwiderruflichen Zerstörung von Böden und Landschaften einher. Wasserhaushalt und Wasserqualität können dauerhaft beeinträchtigt werden. Durch den Abbau von Rohstoffen kamen 2023 pro Tag etwa 7,3 Hektar (ha) Fläche "unter den Bagger", davon 3,9 ha für Bau- und Industriemineralien, 2,1 ha für Torf und 1,3 ha für Braunkohle. Inländische Rohstoffentnahme Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden 2023 insgesamt rund 616 Millionen Tonnen abiotische Rohstoffe im Tagebau abgebaut. Das sind fossile Energierohstoffe wie Kohle, Baumineralien wie Sande, Kiese oder Steine sowie mineralische Industrierohstoffe wie Salze oder feuerfeste Tone. Statistisch gesehen wird Torf auch zu den abiotischen Rohstoffen gerechnet (siehe Abb. „Inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau“). Zwischen den Jahren 1994 und 2009 ging die Masse der im Tagebau entnommenen Rohstoffe um über ein Viertel oder 28,8 % zurück. Von 2009 bis 2022 verharrte der Abbau von Baumineralien mit kleinen Schwankungen auf nahezu gleichem Niveau. In 2023 ist nun erstmals wieder ein signifikanter Rückgang um mehr als 10 % im Vergleich zu 2022 zu beobachten. Neu in Anspruch genommene Fläche durch Rohstoffabbau im Tagebau Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau ist mit einem unwiderruflichen Eingriff in Landschaften und Böden verbunden. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) auf Basis aktueller Daten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde 2023 eine Fläche von 2.649 Hektar (ha) neu vom Tagebau in Anspruch genommen (siehe Abb. „Flächenverbrauch durch inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau!“). Das entspricht einer täglichen Flächenneuinanspruchnahme von rund 7,3 ha oder mehr als 10 Fußballfeldern. Vom täglichen Flächenverbrauch durch Tagebau entfielen im Jahr 2023 pro Tag rund 3,9 ha auf den Abbau von Bau- und Industriemineralien, 2,1 ha auf den Abbau von Torf und 1,3 ha auf den Abbau von Braunkohle. Gegenüber 2022 ist die tägliche Flächenneuinanspruchnahme durch Tagebau um rund 0,4 Hektar gesunken. 1994 betrug der tägliche Flächenverbrauch – also das Ausmaß der täglichen neu hinzukommenden Flächenbeeinträchtigung oder Bodenzerstörung durch den Rohstoffabbau – noch rund 9,3 ha. Seitdem ging der Flächenverbrauch nach Berechnungen des UBA basierend auf Daten der BGR um 22,1 % zurück. Damit fällt der Rückgang bei der jährlichen Flächenneuinanspruchnahme geringer aus, als der Rückgang der Rohstoffentnahme vermuten lässt, denn diese sank im selben Zeitraum um 39,1 %. Gesamtfläche, die durch Rohstoffabbau belegt ist Zwischen der Neuinanspruchnahme von Flächen für den Rohstoffabbau und ihrer Aufgabe und Renaturierung oder ⁠ Rekultivierung ⁠ können Jahre oder Jahrzehnte vergehen. Die Fläche, die aktuell durch den Rohstoffabbau belegt und überformt ist, ist deshalb wesentlich größer als die jährlich neu in Anspruch genommene Fläche. Ausweislich der Flächenstatistik für das Jahr 2023 sind aktuell rund 128.500 ha (1.285 km²) durch Bergbaubetriebe, Steinbruch, Tagebau und Gruben belegt. Berechnung des Flächenverbrauchs Der Flächenverbrauch hängt wesentlich davon ab, mit welcher Abbaumächtigkeit der jeweilige Rohstoff zur Verfügung steht. Sand- und Kiesschichten sind im Schnitt 15 Meter (m) mächtig. Natursteine werden aus 25 m dicken Schichten gebrochen. Die Mächtigkeit der Braunkohleflöze ist regional unterschiedlich. Im rheinischen Revier sind die Braunkohleflöze im Mittel 35 m dick, in der Lausitz sowie im mitteldeutschen Revier lediglich 11 m. Torfschichten hingegen sind deutlich dünner: Ihre Mächtigkeit beträgt meist nur etwa 1,5 – 2 m. Wird zusätzlich die Dichte des jeweiligen Rohstoffs berücksichtigt, lässt sich schnell errechnen, wie viel Oberfläche zerstört wird, um von einem Rohstoff eine Tonne abzubauen: Für Sand oder Kies liegt der entsprechende Wert bei 370 Quadratzentimetern (cm²), für Natursteine bei 154 cm², für rheinische Braunkohle bei 220 cm² und für mitteldeutsche Braunkohle bei 700 cm².

Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen Landnutzungsdaten zu rund 28 Flächennutzungskategorien bereit. Seit 1996 werden die Daten alle vier Jahre und seit 2008 jährlich auf Länder-, Kreis- und Gemeindeebene erhoben.

Statistik der Tatsächlichen Nutzung in NRW

Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung ist, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitraum 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nimmt gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wird der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es werden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de).Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen werden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es werden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) werden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2022.

Siedlungs- und Verkehrsfläche

Siedlungs- und Verkehrsfläche Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag. Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2022 von 40.305 auf 51.903 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 30 Jahren um 11.598 km² bzw. 28,8 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 41,6 % und die Verkehrsfläche um 10,1 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als Bodenversiegelung ist. Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als Mittelwert über 4 Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2019 bis 2022 auf 52 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als ⁠ Indikator ⁠ für die Jahre ab 2016 allenfalls der 4-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Von 2019 bis 2022 liegt dieser Wert bei 52 Hektar pro Tag. Damit ist eine Reduzierung zum Wert von 2018 bis 2021 zu verzeichnen, der bei 55 Hektar pro Tag liegt. * Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030. *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929. ___ Werte aus Statistisches Bundesamt 2023, Erläuterungen zum Indikator "Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche" Politische Ziele 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde zudem das Ziel formuliert, den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe Indikator "Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ). Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Rohstoffabbau und Energieerzeugung. Das integrierte Umweltprogramm formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung – der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele für die Jahre 2010, 2015, 2025, 2035, 2040 und 2045 eingeführt (siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme). Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung soll der Flächenverbrauch bis 2050 auf Netto-Null reduziert und somit der Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft vollzogen sein. Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 ein Gesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung erlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen. Zukünftige Entwicklung Trotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2022 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2019 bis 2022 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig. Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt. Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eine Flächenkontingentierung – konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016 Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte ⁠ Nomenklatur ⁠ einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien. Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten. Relevant für den Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).

Dresdner Flächennutzungssymposium

Am 11. und 12. Juni 2024 fand in Dresden das Flächennutzungssymposium statt, an dem rund 150 Expert*innen aus Wissenschaft, Bundesbehörden, Ländern, Regionen und Kommunen teilnahmen. Prof. Dr. Günther Bachmann, ehem. Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung fragte in seiner Keynote nach der Zukunft der Flächenpolitik. Er plädierte einerseits für die Fortsetzung kleiner Schritte und die Stärkung der Aspekte von Suffizienz, nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft. Ansätze wie den Flächenzertifikatehandel, der sich nicht durchsetzen konnte, stufte er als zu akademisch ein. Für eine wirksame Grundsteuerreform wären Steuerzuschläge in einer Höhe erforderlich, die „gelbwestenwürdig“ seien. Anderseits befürwortete er die Bemühungen um eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu den Themen Klimaschutz, Fläche und weiteren Aspekten. In der Session „Flächenpolitik I“ stellte Nadine Pannicke-Prochnow vom Stadt-Land-Plus- Querschnittsvorhaben „Integrierte Ansätze für eine effiziente Flächennutzung“ vor. Der Vortrag thematisierte die Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland: besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume steht Landwirtschaftsfläche nach wie vor unter Druck. Sie konstatierte dabei jedoch, dass der Verlust ladwirtschaftlicher Fläche vielmehr Symptom statt Selbstzweck ist, denn Flächenneuinanspruchnahme ist in erster Linie Folge des Wunsches nach kommunaler Entwicklung. Die Flächenneuinanspruchnahme zulasten landwirtschaftlicher Flächen ist dabei Spiegel gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, was erfordert, auch die Ursachen der Flächenneuinanspruchnahme mit einzubeziehen, wenn Wege für eine flächensparende Regionalentwicklung gesucht werden. Folglich wurden in dem Vortrag Ansätze und Maßnahmen vorgestellt, die in den Handlungsfeldern „Wohnen“ und „Ernährung“ neue Perspektiven für die Entwicklung von Kommunen schaffen sollen. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen aus den Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben gebündelt, die darauf einzahlen, 1.) die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren, 2.) durch Multicodierung Flächennutzungskonflikte zu reduzieren und 3.) landwirtschaftliche Böden inwertzusetzen und zu schützen. Mit themen- und raumübergreifenden regionalen Strategien sowie interkommunaler Kooperation können neue Perspektiven für eine flächensparende Regionalentwicklung geschaffen und erprobt werden. In derselben Session referierte auch Lutke Blecken (Institut für Raum und Energie) vom Querschnittsvorhaben zum „Konzept zur Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“. Auch war, wie jedes Jahr, das UBA beim DFNS breit vertreten: Sebastian Ebert stellte in seiner Keynote flächenbezogene Aspekte aus dem Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie vor. Alice Schröder nahm gemeinsam mit Prof. Lißner, Vertretung der Professur für Verkehrsökologie TU-Dresden, und Alexander Czeh, DLR, an einer Podiumsdiskussion zum Thema "Verkehrswende - Möglichkeiten für mehr Grün in der Stadt?" teil. Ergebnisse aus mehreren Forschungsvorhaben, z. B. „Flächensparziele in der Raumordnung“ und „Validität der Flächenstatistik“, wurden präsentiert oder in Workshops diskutiert (z.B. zu den Vorhaben „Freiraum 2030“ und „Umweltverträglich Bauen und Wohnen“) Weitere Infos hier .

Bodenversiegelung

Bodenversiegelung Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu. Was ist Bodenversiegelung? Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der ⁠ Atmosphäre ⁠ wird gehemmt. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt. Ökologische Auswirkungen Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus. Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist. Bodenversiegelung in Deutschland Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 51.903 Quadratkilometer (km²) Fläche für Siedlung und Verkehr zum Ende des Jahres 2022 aus. Davon waren laut Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder etwa 45,1 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,51 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,54 %. Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 die Bodenversiegelung um insgesamt 4.943 km² zugenommen. Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt wieder ein leichter Zuwachs zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche . Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2021 bis 2022 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 64 km². Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf. Ermittlung der Bodenversiegelung Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit ⁠ Unsicherheit ⁠ behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind. In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst. Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen. Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet. Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im Methodenbericht auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2022 greifen auf die UGRdL zurück. Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet? Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel: P n,b (t) = A1 n * D b (t) + A0 n Dabei sind t: das Bezugsjahr n: die Nutzungsart b: das Bundesland D b : der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100) P n,b : der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart A1 n , A0 n : Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden. Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen? Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.

Strategische Lärmkarten 2022

Die Strategischen Lärmkarten stellen entsprechend den Anforderungen der “Richtlinie über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” die Lärmsituation in 5-dB-Pegelbereichen dar: Die Lärmbelastung nach BEB wird durch folgende Größen angegeben: eine tabellarische Angabe über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Pegelbereiche nach Tabelle 4 liegen. Die Zahlenangaben sind dabei auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abzurunden. eine tabellarische Angabe über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten für die L DEN -Werte L DEN > 55 dB(A), L DEN > 65 dB(A), L DEN > 75 dB(A). Die Zahlenangaben für Wohnungen sind auf 100 Wohnungen zu runden. eine tabellarische Angabe über die geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten, die geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigung (HA, high annoyance) und die geschätzte Zahl der Fälle starker Schlafstörung (HSD, high sleep disturbance) in Gebieten, die innerhalb der Pegelbereiche nach Tabelle 4 liegen. Der Belastungsermittlung liegen die Berechnungsergebnisse der an den Gebäudefassaden berechneten Pegel zu Grunde (Fassadenpegel in 4m Höhe über Grund). Die zusammengefassten Ergebnisse der Belasteten- und Flächenstatistik für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Berlin finden Sie hier . Seit 2022 (4. Stufe) werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 und davor vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich änderte oder gar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden. Dies hat im Wesentlichen folgende Gründe: Durch das neue EU-weit harmonisierte Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) wurden die Mechanismen der Lärmentstehung im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr wesentlich detaillierter und komplexer als in den bisherigen vorläufigen Berechnungsverfahren der Jahre 2007 / 2012 und 2017 modelliert. Lärmminderungen durch Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden durch das Verfahren detailliert abgebildet und können so zu einer Verbesserung der Lärmsituation beitragen. Die Belastetenzahlen werden jetzt anders ermittelt. Früher wurden die Einwohner von Wohngebäuden gleichmäßig um ein Gebäude verteilt – auf laute und leise Seiten. Jetzt hingegen werden alle Einwohner eines Gebäudes der lauteren Vorderseite zugewiesen; die leisere Rückseite eines Gebäudes wird nicht berücksichtigt. Somit werden deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen. Die Rundungsregel für die Bildung der ausgewiesenen Pegelklassen wurde geändert. Dadurch verschieben sich die 5 Dezibel breiten Pegelklassen um 0,5 Dezibel zu niedrigeren Werten. Damit werden tendenziell größere lärmbelastete Flächen und mehr sowie stärker lärmbelastete Menschen ausgewiesen. Alle genannten Faktoren beeinflussen in ihrer Summe rechnerisch die Höhe der Lärmbelastung der Bevölkerung und die Anzahl der lärmbelasteten Menschen im Ballungsraum Berlin. Insbesondere die Umstellung der bisherigen Berechnungsverfahren auf europaweit einheitliche Verfahren führt dazu, dass die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2017 verglichen werden können. Dies führt selbst bei unveränderter Vor-Ort Situation dazu, dass tendenziell mehr lärmbelastete Flächen und deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen werden. Zwischenzeitig erfolgte Lärmminderungsmaßnahmen können daher nur sehr bedingt oder nicht aus den aktuellen Lärmkarten und den Belastetenzahlen abgelesen werden. Tabellen 5 – 8: Lärmbelastete Menschen durch Straßenverkehr aller bewerteten Straßen: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser werden jeweils sämtliche Einzelgebäude einer Einrichtung betrachtet. Tabellen 9 – 12: Lärmbelastete Menschen durch Straßenverkehr des Hauptverkehrs: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser werden jeweils sämtliche Einzelgebäude einer Einrichtung betrachtet. Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser werden jeweils sämtliche Einzelgebäude einer Einrichtung betrachtet. Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser werden jeweils sämtliche Einzelgebäude einer Einrichtung betrachtet. Die nachfolgenden Bewertungen erfolgten gemäß der Umgebungslärmkartierung des Flughafens Berlin Brandenburg (EDDB) ( Wölfel 2022 ).

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