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Planfeststellungsverfahren für die „Flächenherrichtung Steinwerder Süd“

Das Vorhaben hat die hat die Herrichtung einer ca. 26,4 ha großen Fläche, Steinwerder Süd, zum Gegenstand. Diese Fläche umfasst Teile des heutigen Hansaterminals, des Oderhafens sowie des Roßterminals. Die vorhandenen Landflächen sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes auf ein Niveau von derzeit rd. +5,5 m NHN auf rd. +7,7 m NHN aufgehöht, die Höftspitzen Roßhöft und Oderhöft zurückgebaut und der dazwischenliegende Bereich des Oderhafens ebenfalls auf ein Niveau von +7,7 m NHN aufgehöht werden. Die hierdurch geschaffene 26,4 ha große, zusammen-hängende Fläche schließt nach Norden und Osten mit Üferböschungen ab; im Westen bleibt die Bestandskaimauer erhalten. Im Einzelnen wird das Vorhaben folgende Maßnahmen umfassen: - Teilrückbau der Flächen Roßterminal und Hansaterminal (Roßhöftspitze, Oderhöftspitze) - Rückbau der vorhandenen Verkehrsanlagen - Vorlaufende und begleitende Kampfmittelsondierung und ggf. Bergungen - Rückbau der Kaianlagen - Rückbau vorhandener Brücken, HWS-Wände und sonstiger Anlagen auf den derzeitigen Oberflächen - Herstellung eines Abschlussdammes einschließlich begleitender Aufbau von Uferböschungennach Norden zum Ellerholzhafen - Aufhöhung des Oderhafens und der angrenzenden Flächen - Aufbau von Böschungen im Osten (Stettiner Ufer) sowie im Süden (Anschluss an die Vorhabenfläche Köhlbrandtunnel) - Stilllegung des Bodenlagers Hansaterminal - Herstellung einer temporären Oberflächenbefestigung Die neu entstehende Hafenfläche ist so konzipiert, dass sie für verschiedene und nach gegenwärtigem Stand zu erwartende Hafennutzungen entwickelt werden kann. Die Errichtung einer nutzer-spezifischen Suprastruktur ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsantrages.

Artenreiche Flur Gross Kreutz

Das Projekt "Artenreiche Flur Gross Kreutz" wird/wurde gefördert durch: Landesjagdverband Brandenburg / Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Brandenburg / Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Forschungsanstalt Eberswalde e.V..Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.

Multifunktionale Forstwirtschaft - Theoretisches Konstrukt oder Zukunftsmodell nachhaltiger Waldwirtschaft?

Das Projekt "Multifunktionale Forstwirtschaft - Theoretisches Konstrukt oder Zukunftsmodell nachhaltiger Waldwirtschaft?" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege.Multifunktionale Waldwirtschaft am Ende? Unter dieser provokanten Überschrift trafen sich Experten der Holz- und Forstwirtschaft auf der LIGNA 2009 und diskutierten aktuelle Anforderungen wie die Strategie der Bundesregierung zur Biologischen Vielfalt. Es wurde der Appell formuliert, die Strategie des flächendeckenden, multifunktionalen Waldbauansatzes beizubehalten und ökologische sowie ökonomische Ansprüche auf ganzer Fläche zu integrieren. 'Der Ansatz der multifunktionalen Waldwirtschaft würde durch die selektive Stilllegung ertragsreichster Waldbestände ernsthaft in Frage gestellt'. Die Nutz-, Schutz- und Sozialfunktion könnten gleichrangig und auf ganzer Fläche mit dem Konzept der naturnahen Waldwirtschaft zwanglos unter einen Hut gebracht werden und so mittels naturnaher und multifunktionaler Waldwirtschaft der Königsweg nachhaltiger Nutzholzgewinnung beschritten werden (vgl. Hockenjos 2007).Multifunktionale Forstwirtschaft scheint das Erfolgsmodell deutscher Waldnutzung zu sein und allen berechtigten Ansprüche an unseren Wald idealtypisch und nachhaltig gerecht werden zu können. Der integrative Ansatz der deutschen Forstwirtschaft habe sich grundsätzlich bewährt und sollte weiter verfolgt werden. Was aber ist unter dem Konzept der nachhaltig integrativ multifunktionalen Waldwirtschaft zu verstehen? Was macht eine Waldfunktion aus und wie steht es um die Erfüllung derselben im Rahmen der praktischen Forstwirtschaft? Bestehen alternative Landnutzungsansätze, die den multifunktionalen Anforderungen der Gesellschaft besser gerecht werden könnten? Diesen Fragen geht das Forschungsvorhaben nach, um Klarheit über das Fundament deutscher Forstwirtschaft zu schaffen.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2021-22

Im Folgenden wird die Änderung dargestellt. Die Kategorien der Karten. „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) sowie „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) sind unter Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2020 ausführlich dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2021 wurden insgesamt 35 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 1.194 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. Weiterhin wurde eine Anpassung der ISU-Block(teil)flächen an die ALKIS-Bezirks- und -Landesgrenzen durchgeführt, die zu einer geometrischen Anpassung von mehr als 2500 Block(teil)flächen geführt hat. In der folgenden Tabelle 1 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 2 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die Kategorie „Merkposten“ weist auch die höchste Anzahl an neu gebildeten und geänderten Blockteilflächen auf. Hier wurde beispielsweise im Areal der Domäne Dahlem die Abgrenzung der Blockteilflächen sowie die Nutzungsattribute überarbeitet. Die Anpassung an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen führte auf über 2.600 Flächen zu einer Anpassung der Straßen- und Blockgrenzen. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Auffällig ist das Gebiet des ehemaligen Flughafen Tegel, dessen Flächen nach der Stilllegung des Flughafens nun anderen Nutzungen zugeschrieben wurden. Auch das Gebiet in Gatow fällt aufgrund einer Agglomeration von Flächen die geprüft, aber nicht geändert wurden, auf. Hier handelt es sich um zahlreiche Block(teil)flächen, die im Rahmen der vergangenen Fortschreibung aufgrund neuer RBS-Blöcke aktualisiert wurden und daher im Zuge der Fortschreibung 2021 nicht mehr angepasst werden mussten. Areale mit größeren baulichen Veränderungen sind beispielsweise die Europacity nördlich des Hauptbahnhofs, der Technologiepark Adlershof, ein ehemaliges Gewerbegebiet am Blockdammweg und ein Areal an der Wendenschloßstraße in Köpenick. Auffällig ist zunächst die Veränderung im Flächentyp „Flughafen“ (TYP = 93). Dieser Flächentyp ist seit der Stilllegung des ehemaligen Flughafen Tegel nicht mehr in Berlin vorhanden (Abnahme um 444 ha). Mit der Umkartierung der entsprechenden Flächen kann die Änderung in drei anderen Kategorien erklärt werden. Die Grünflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände wurden nun als Brachfläche (TYP = 57, Anstieg um 229 ha) kartiert. Den ehemaligen Rollbahnen wurde der TYP 94 „Sonstige Verkehrsfläche“ zugewiesen (Anstieg um 105 ha). Die bebauten Flächen im Norden des ehemaligen Flughafengeländes werden als Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung genutzt und wurden dem TYP 41 „Sicherheit und Ordnung“ zugewiesen (Anstieg um 30 ha). Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So haben die Flächentypen „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) und „Verdichtung im Einzelhausgebiet“ (TYP = 25) um 28 ha bzw. 26 ha zugenommen. Die Abnahme des Flächentyps 44 „Hochschule und Forschung“ ist auf eine Korrektur der Nutzungsattribute im Areal der Domäne Dahlem zurückzuführen. Das gesamte Gelände ist Teil einer Stiftung, die vom Land Berlin und dem Förderverein gegründet wurde und wird als eine Art Freilichtmuseum genutzt. Die bisher angegebene Nutzung als Wissenschaftsstandort tritt daher nur auf einen kleineren südöstlich gelegenen Teil zu und wurde im übrigen Gebiet zum Flächentyp 45 „Kultur“ geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2022 wurden insgesamt 33 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 767 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. In der folgenden Tabelle 3 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 4 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Die größten Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So hat der Flächentyp „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) um 96 ha zugenommen, während die Flächentypen „Baustelle“ (TYP = 98), „Brachfläche“ (TYP = 57) und „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, gering Bebauung“ (TYP = 30), auf denen die neue Bebauung zum großen Teil entstand, um 25 – 40 ha abgenommen haben. Weitere Änderungen stehen in Zusammenhang mit der Prüfung von Merkposten zu Flächen mit einem hohen Anteil von Wohnbebauung, die jedoch bislang keine Wohnnutzung aufwiesen. Hier wurde auf einigen Flächen beispielsweise der Flächentyp „Kerngebiet“ (Abnahme von 23 ha) zu den Flächentypen „Heterogene innerstädtische Mischbebauung“ (TYP = 8) oder “Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (TYP = 9) geändert.

Stadtstruktur / Stadtstruktur - Flächentypen differenziert 2021-23

Im Folgenden wird die Änderung dargestellt. Die Kategorien der Karten „Stadtstruktur“ (06.07) sowie „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08) sind unter Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert 2020 ausführlich dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2021 wurden insgesamt 35 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 1.194 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. Weiterhin wurde eine Anpassung der ISU-Block(teil)flächen an die ALKIS-Bezirks- und -Landesgrenzen durchgeführt, die zu einer geometrischen Anpassung von mehr als 2500 Block(teil)flächen geführt hat. In der folgenden Tabelle 1 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 2 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die Kategorie „Merkposten“ weist auch die höchste Anzahl an neu gebildeten und geänderten Blockteilflächen auf. Hier wurde beispielsweise im Areal der Domäne Dahlem die Abgrenzung der Blockteilflächen sowie die Nutzungsattribute überarbeitet. Die Anpassung an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen führte auf über 2.600 Flächen zu einer Anpassung der Straßen- und Blockgrenzen. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Auffällig ist das Gebiet des ehemaligen Flughafen Tegel, dessen Flächen nach der Stilllegung des Flughafens nun anderen Nutzungen zugeschrieben wurden. Auch das Gebiet in Gatow fällt aufgrund einer Agglomeration von Flächen die geprüft, aber nicht geändert wurden, auf. Hier handelt es sich um zahlreiche Block(teil)flächen, die im Rahmen der vergangenen Fortschreibung aufgrund neuer RBS-Blöcke aktualisiert wurden und daher im Zuge der Fortschreibung 2021 nicht mehr angepasst werden mussten. Areale mit größeren baulichen Veränderungen sind beispielsweise die Europacity nördlich des Hauptbahnhofs, der Technologiepark Adlershof, ein ehemaliges Gewerbegebiet am Blockdammweg und ein Areal an der Wendenschloßstraße in Köpenick. Auffällig ist zunächst die Veränderung im Flächentyp „Flughafen“ (TYP = 93). Dieser Flächentyp ist seit der Stilllegung des ehemaligen Flughafen Tegel nicht mehr in Berlin vorhanden (Abnahme um 444 ha). Mit der Umkartierung der entsprechenden Flächen kann die Änderung in drei anderen Kategorien erklärt werden. Die Grünflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände wurden nun als Brachfläche (TYP = 57, Anstieg um 229 ha) kartiert. Den ehemaligen Rollbahnen wurde der TYP 94 „Sonstige Verkehrsfläche“ zugewiesen (Anstieg um 105 ha). Die bebauten Flächen im Norden des ehemaligen Flughafengeländes werden als Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung genutzt und wurden dem TYP 41 „Sicherheit und Ordnung“ zugewiesen (Anstieg um 30 ha). Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So haben die Flächentypen „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) und „Verdichtung im Einzelhausgebiet“ (TYP = 25) um 28 ha bzw. 26 ha zugenommen. Die Abnahme des Flächentyps 44 „Hochschule und Forschung“ ist auf eine Korrektur der Nutzungsattribute im Areal der Domäne Dahlem zurückzuführen. Das gesamte Gelände ist Teil einer Stiftung, die vom Land Berlin und dem Förderverein gegründet wurde und wird als eine Art Freilichtmuseum genutzt. Die bisher angegebene Nutzung als Wissenschaftsstandort tritt daher nur auf einen kleineren südöstlich gelegenen Teil zu und wurde im übrigen Gebiet zum Flächentyp 45 „Kultur“ geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2022 wurden insgesamt 33 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 767 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. In der folgenden Tabelle 3 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 4 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Die größten Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So hat der Flächentyp „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) um 96 ha zugenommen, während die Flächentypen „Baustelle“ (TYP = 98), „Brachfläche“ (TYP = 57) und „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, gering Bebauung“ (TYP = 30), auf denen die neue Bebauung zum großen Teil entstand, um 25 – 40 ha abgenommen haben. Weitere Änderungen stehen in Zusammenhang mit der Prüfung von Merkposten zu Flächen mit einem hohen Anteil von Wohnbebauung, die jedoch bislang keine Wohnnutzung aufwiesen. Hier wurde auf einigen Flächen beispielsweise der Flächentyp „Kerngebiet“ (Abnahme von 23 ha) zu den Flächentypen „Heterogene innerstädtische Mischbebauung“ (TYP = 8) oder “Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (TYP = 9) geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2023 wurden insgesamt 135 in den Jahren 2023 und 2024 geänderte RBS-Blöcke überprüft und 1.137 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute kontrolliert. In der folgenden Tabelle 5 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 6 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten oder geänderten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Neue Blöcke werden durch das AfS insbesondere in Gebieten definiert, die durch Bebauungsvorgänge stark um- bzw. neustrukturiert werden. In diesen Gebieten entstehen meist auf Brachflächen neue Baublöcke und neue Straßen, die die betreffenden Areale kleinräumig differenzierter strukturieren. Entsprechend umstrukturierte Gebiete sind beispielsweise die Blöcke um die Bauprojekte „Wasserstadt Berlin Oberhavel“ in Spandau, Quartier „Wohnwerk“ in Treptow-Köpenick am Spreeufer, „Cité Foch“ in Reinickendorf oder „Urbane Mitte“ am Gleisdreieck.„Buckower Feld“ (Buckow), „Stadtgut Hellersdorf“ (Hellersdorf), „Metropolitan Park“ (Staaken) oder „Halske Sonnengärten“ (Siemensstadt). Durch die beschriebene Neudefinition in umstrukturierten Gebieten wurden 76 Blockteilflächen sowohl hinsichtlich der Geometrie als auch des Schlüssels geändert (vgl. Tabelle 5). Bei 179 Blockflächen wurden nur Anpassungen der bestehenden Außengrenze vorgenommen, die durch eine Änderung der Geometrie bei Beibehaltung des bestehenden Schlüssels umgesetzt werden konnte. Für die übrigen 157 Blöcke konnte kein Änderungsbedarf festgestellt werden. Insgesamt führte nur auf ca. 5 % (18 Flächen) der Prüfflächen die neue Bebauung zu einer Änderung der Nutzungsattribute. Hier wechselte die Nutzung meist von „Baustelle“, „Brachfläche“ oder „Gewerbefläche“ zu einer Wohnnutzung. Der geringe Prozentanteil der Flächen, deren Nutzung durch neue Bebauung geändert wurde, ist darauf zurückzuführen, dass auf den entsprechenden Flächen der Flächentyp bereits stimmte, auch wenn im Laufe des vergangenen Jahres eine weitere Nachverdichtung stattfand (z. B. Einfamilienhaus in einem Einfamilienhausgebiet ergänzt) oder die neue Bebauung fertiggestellt wurde. Dies traf auf 63 Flächen zu. Die größten Flächenverschiebungen stehen in Zusammenhang mit der Überprüfung des Grünanlagenbestandes. So sind im Landschaftspark Wartenberger Feldmark auf Brachflächen (Flächentyp 57: -51 ha) durch Aufforstung und Sukzession Forstflächen entstanden (Flächentyp 55: +35 ha). Ein Teil der Brachflächen wurde jedoch ebenso wie einige Gewerbeflächen (Flächentyp 30: -26 ha) überwiegend mit mehrgeschossigen Häusern (Flächentyp 73: +5 ha) bebaut.

Änderung der Eisengießerei der Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG

Die Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG, Engelschalkstr. 1, 86316 Friedberg hat mit Antrag vom 03.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung der Gießerei am Standort in 86316 Friedberg Gemarkung Friedberg, Flur-Nrn. 778 und 777/1 beantragt. Die beantragte Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Schmelzmenge der Öfen 3 und 4 von 2,5 t auf 2,9 t pro Tiegel bei gleich-bleibender Schmelzleistung (3571 kg/h) und gleichbleibender Ofenschaltung (maximal ein Ofen in Schmelzbetrieb und einer in Warmhaltebetrieb) - Erhöhung der täglichen Schmelzleistung der Öfen 3 und 4 von in der Summe 55 t/Tag auf maximal 65 t/Tag - Reduzierung der Schmelzleistung des Tandemofens 21/22 von 70 t/Tag auf nur noch 60 t/Tag - Abriss des Gebäudes 15 und künftige Nutzung der Fläche zum Lagern von Erzeugnissen - Einbau von 3 Toren in das Gebäude 14 (einmal Südwestseite und zweimal Nordseite) - Entfall der Bedienungseinrichtungen des Hochregals an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, Nutzen von nur noch 5 Ebenen - Einbau einer zusätzlichen Lichtkuppel sowie eines Innenkrans auf der obersten Ebene des Sandturms - Einbau einer Vernebelungsanlage über den Ausleerstationen der Gießstrecken - Aufstellen eines Containers mit einem Notstromaggregat für die gesamte Gießerei so-wie Stilllegung der bisher genutzten stationären und mobilen Notstromaggregate - Anheben der Schallleistung diverser Aggregate, bei denen weitere Schallschutzmaß-nahmen unverhältnismäßig aufwändig wären (hier speziell: Ventilatoren auf dem Dach des Gebäudes 13 zur Kühlwasserkühlung der Frequenzumrichter bzw. Induktionsspulen der Gießereiöfen).

Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle der Wieland-Werke AG

Die Wieland-Werke AG beantragte am 07.12.2023, zuletzt ergänzt am 21.02.2024, beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle. Die wesentliche Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung der Gebäude 47.B, 47.C und 47. D mit Zuluftanlage und Ausfahrtschleuse mit Schallschutzwand - Errichtung und Betrieb des Raffinationsofens O45 und der gasbeheizten Warmhalteöfen O46 und O47 - Errichtung und Betrieb der Stranggießanlagen K40 und K41 mit den elektrisch beheizten Gießöfen O40 und O41 - Errichtung und Betrieb der Abgasreinigungsanlage EA4 und einer Entstaubungsanlage EA3 Außerdem sind aus formellen Gründe folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Erhöhung der Zuluftmenge bei den Zuluftanlagen LP3 und LP4 im Bereich der Bolzen-gießanlagen K1 und K2 auf jeweils 115.000 m³/h - Änderung der Hallenluftabsaugung Halle 4 - 7 und K3, Erhöhung des Fassungsvermögens des Gießofens A90 - Umnutzung eines Teils von Gebäude 47 zum Metalllager - Stilllegung Gießanlage J38/J39 - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme (Änderung) - Errichtung der Entzinnungsanlage EZ01 und der Schere S30 in Gebäude 83 sowie Aus-tausch der Zuluftanlage LP20 auf Gebäude - Errichtung und Betrieb der Versuchsshredder- und Sortieranlage für Kupferschrotte in Gebäude 93 - Umstrukturierung der bestehenden Fläche des Metalllagers in Gebäude 47 und Unterteilung durch Trennwand in Hallenbereich A und B (Az.: 34-1711.3/2-G85.A9) - Errichtung einer temporären Lärmschutzwand aufgrund Teilabriss Geb. 47

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2005

Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen zu neuen Funktionen und Aufgaben einer Stadt, die im Rahmen der vorhandenen Stadtstrukturen oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt werden können. Auch 17 Jahre nach der Vereinigung der getrennten Stadthälften befindet sich Berlin in einem anhaltenden Prozess der wirtschaftlichen und demografischen Umstrukturierung . Die zu Beginn der 90er Jahre formulierten und im Flächennutzungsplan Berlin 1994 festgelegten Entwicklungserwartungen (vgl. Text Ausgabe 1995) haben sich nur teilweise erfüllt. Dem Ballungsraum Berlin und seinem unmittelbaren Umland wurde bis zum Jahr 2010 ein starker Wachstumsschub vorausgesagt. Nach der Wachstums-Prognose des Flächennutzungsplans Berlin sollte die Bevölkerung um 300.000 Menschen auf 3,7 Mio. Einwohner zunehmen, was 400.000 neue Wohnungen erfordert hätte. Der Bedarf an zusätzlicher gewerblicher Fläche wurde auf 1.000 ha geschätzt. Außerdem wurde angenommen, dass 11 Mio. m² Bürofläche und 1,4 Mio. m² Verkaufsfläche (Flächenangaben beziehen sich auf die Bruttogeschossfläche) bis zum Jahr 2010 zusätzlich gebraucht würden. Die reale Entwicklung 1990 bis 2005 zeigt eine leicht sinkende Bevölkerungszahl mit 3,39 Mio. im Jahr 2006 und einen deutlichen Rückgang bei den Arbeitsplätzen von insgesamt 1,7 Mio. auf 1,55 Mio. Der Wohnungsbestand hat sich von 1,7 Mio. auf 1,88 Mio. erhöht, 181.000 neue Wohnungen wurden gebaut. Die Büroflächen haben um mehr als 7 Mio. m² zugenommen, die Verkaufsflächen liegen dagegen mit 1,5 Mio. m² bereits heute über der Wachstumsannahme für 2010. Unvorhergesehene Entwicklungen wie sozialräumliche Segregation, Flächenfreisetzungen, Wohnungslehrstand und Verknappung der finanziellen Ressourcen erfordern neue strategische Überlegungen für die Stadtentwicklungsplanung, wie sie mit dem Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020 bereits vorgelegt wurde. Dort wird von wesentlich reduzierten Wachstumsannahmen bis 2010 ausgegangen: gleichbleibende Zahl an Einwohnern und Arbeitsplätzen, 45.000 zusätzliche Wohnungen, 480 ha neue Gewerbeflächen, 4,5 Mio. m² und 0,4 Mio. m² zusätzliche Büro- und Einzelhandelsflächen. Die gesamtstädtische raumbezogene Planung ist ein Prozess, der einer kontinuierlichen Beobachtung bedarf mit dem Ziel, die getroffenen Entwicklungsannahmen anhand der tatsächlichen Verläufe zu überprüfen. Für den Zeitraum 1990-2000 bzw.2001-2005 sind diese Basisdaten im Bericht zur Flächenentwicklung 1990-2000 / 2001-2005 veröffentlicht. Auch für die Aufgaben und Fragen der Landschaftsplanung ist eine Kenntnis der momentanen Flächennutzung unerlässliche Voraussetzung. So sind für die Beurteilung des Bedarfs der Bevölkerung an wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten Informationen über die Lage von Wohngebieten und Freiflächen notwendig. Auch können aus dem dichten Nebeneinander bestimmter belastender und sensibler Flächennutzungen wie Gewerbe und Wohnbebauung oder Kleingärten in Nachbarschaft von Gewerbegebieten, Hinweise zu bestehenden Konflikten (Lärmbelastung, Luftqualität, Schwermetallbelastung der Böden) abgeleitet und Lösungsstrategien entwickelt werden. Für die Erarbeitung ökologischer Planungsgrundlagen , beispielsweise der Bodenkonzeptkarte, der Vegetationstypen oder der Abgrenzung klimatischer Funktionsräume, bildet die Kenntnis der realen Flächennutzung ebenfalls eine wesentliche Grundlage. Die Datenerfassung im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ermöglicht die Verknüpfung mit anderen hier verwalteten Sachdaten, z.B. dem Altlastenkataster, und erlaubt damit neue Aussagen im Hinblick auf vielfältige Fragestellungen. Die Karten 06.01 und 06.02 ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung Berlins und sind inhaltlich als eine Karte zu betrachten, die aus Darstellungsgründen auf zwei Kartenblättern gedruckt wurde. Der folgende Text bezieht sich grundsätzlich auf beide Karten, sofern nicht ausdrücklich auf eine Karte verwiesen wird. Die auf Gesamt-Berlin bezogenen Anteile der verschiedenen Nutzungsarten finden Sie auf der letzten Seite der Kartenbeschreibung. In Berlin gibt es neben der hier beschriebenen Karte des Umweltatlas zwei weitere Ansätze zur Beobachtung der räumlichen Anteile der verschiedenen Flächennutzungen. Alle drei Ansätze führen aufgrund unterschiedlicher Zielsetzung und verschiedener Methoden zu unterschiedlichen Ergebnissen. Einen Exkurs zum “Methodenvergleich” finden Sie im Kapitel Methode der Karte 06.03 Freiflächenentwicklung.

Vorsitzender Sven Schulze: „Unsere Landwirte brauchen jetzt Planungssicherheit“

Magdeburg. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben gestern erneut über den nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) beraten. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission zur Ausgestaltung der neuen EU-Förderperiode ab dem 1. Januar 2023. AMK-Vorsitzender, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: „Nach den heutigen Beratungen ist jetzt der Bund ge­fordert, eine möglichst schnelle Genehmigung beim GAP-Strategieplan zu erzielen – im Interesse einer Rechts- und Planungssicherheit für unsere Land­wirtinnen und Landwirte. Die Mehrheit der Länder begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission zur vorübergehenden Aussetzung der Regelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und zu den Stilllegungen von Ackerflächen (GLÖZ 8) ab 2023 und fordern die 1 : 1-Umsetzung in Deutschland. Es ist bedauerlich, in der heutigen Konferenz für diesen Vorschlag keinen einstimmigen Beschluss herbeigeführt zu haben.“ Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft , ergänzt: „Ich bin sehr zufrieden, dass die Länder unseren Kurs beim GAP-Strategieplan unterstützen und wir nun endlich weitermachen können. Das ist ein wichtiges politisches Signal in zwei Richtungen: Nach Brüssel zur EU-Kommission und für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, die nun die verdiente Planungssicherheit bekommen. Was wir nun in Brüssel einreichen, ist soweit abgestimmt mit der Kommission, dass die Genehmigung nur noch Formsache ist. Wir können jetzt die nötigen Anpassungen in den Verordnungen zu den Direktzahlungen und zur Konditionalität angehen. Für die Wiedereinreichung des Strategieplans sind wir zudem auf die aktualisierten Zuarbeiten der Länder beispielsweise zu Konkretisierungen bei der zweiten Säule oder bei den Finanztabellen angewiesen. Was das Aussetzen von Stilllegung und Fruchtwechsel angeht, ist es schade, dass einige Länder versucht haben, den GAP-Strategieplan in Geiselhaft zu nehmen. Umso dankbarer bin ich, dass die AMK darauf nicht eingegangen ist. Bedauerlich ist es, dass einige Bundesländer trotz größtmöglicher Transparenz und einer eindeutigen Faktenlage so tun, als sei die nationale Umsetzung der Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission nur reine Formsache. Brüssels Entscheidung ist mit heißer Nadel gestrickt und hat einige logische Fehler: So muss, wer bestimmte Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen anwenden will, die Mindeststandards von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 trotzdem einhalten. Mit diesen und anderen Problemen beschäftigen sich gerade auch andere Mitgliedsstaaten. Die Bäuerinnen und Bauern sowie die Umwelt verdienen es, dass wir uns genau anschauen, wie sich Entscheidungen auswirken. Wer jetzt hier so tut, als wäre das nur ein Handstreich und wir hätten sofort mehr Lebensmittel ohne negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Planung der Landwirte sowie Folgen für die Böden und Artenvielfalt, der macht es sich zu einfach. Entscheidungen mit weitreichenden Folgen sollte man nicht übers Knie brechen – daher werden wir jetzt gemeinsam mit den Ländern die offenen Fragestellungen, die die EU-Verordnung aufwirft, klären und dann einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. Übrigens sollten wir die Wissenschaft ernstnehmen, wenn wir es ernst meinen mit der Ernährungssicherung für die Weltbevölkerung. Kurzfristige Mengensteigerung sind nicht nachhaltig. Forscher sagen uns deutlich, dass wir die Verbrauchsseite anschauen müssen, Stichwort: Tank, Trog und Tonne. Diese Konkurrenz zulasten der Ernährung muss aufgelöst werden. So könnten wir allein in Deutschland mehr Menschen satt bekommen, als mit allen Stilllegungsflächen in Europa zusammen. Laut Thünen-Institut könnten auf der Fläche, die wir für Bioenergieerzeugung nutzen, rund 10 Millionen Tonnen Getreide angebaut werden. In Deutschland verfüttern wir jährlich 25 Millionen Tonnen Getreide an Nutztiere. Und – umgerechnet in Getreideeinheiten – werfen wir jährlich mehr als 10 Millionen Tonnen Getreide in die Tonne. Pragmatismus heißt: Sich all das anzuschauen und Lösungen zu finden.“ Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu : „Natürlich hätte ich mir für die Land­wirtinnen und Landwirte diesen Schritt schon viel früher gewünscht. Die Ernte läuft bereits und die Landwirtschaft muss wissen, woran sie im nächsten Jahr ist. Hier geht es um sehr viel Geld für diese systemrelevante Schlüsselbranche und auch für den ländlichen Raum. Der neue GAP Strategieplan ist nun konkretisiert und kann damit zeitnah der EU-Kommission vorgelegt werden. Damit weiß die Landwirtschaft bald, mit welchen Prämien sie im nächsten Jahr für welche Umweltmaßnahmen rechnen kann. Ich bedanke mich bei meinen Fachkolleginnen und Kollegen für die konstruktive und ernsthafte Diskussion. Es war allen Beteiligten klar, dass wir dringend zu einem Ergebnis kommen mussten und das haben wir mit dem heutigen Beschluss erreicht. Im Herbst erwarten wir die Genehmigung des Plans.“ Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Freistaats Sachsen , erklärt: „Den grün geleiteten Agrarressorts sind zwei Punkte wichtig. Erstens haben wir in der AMK einvernehmlich die Basis geschaffen, dass Deutschland seinen GAP-Strategieplan wieder einreichen kann. Der Bund hat nun das politische Mandat dazu. Das heißt, wir haben die offenen Fragen der EU zum deutschen Strategieplan geklärt und uns dazu politisch abschließend verständigt. Das ist ein enorm wichtiges Signal für die Landwirtinnen und Land­wirte. Sie haben damit ein großes Stück betriebswirtschaftliche Planungssicherheit. Mit Blick vor allem auf Flächenstilllegungen ab 2023 sind wir zudem an einer sachgerechten, praktikablen und schnellen Lösung interessiert. Allerdings zeigte sich, dass wir hier noch Klärungsbedarf haben und Fakten brauchen. Das betrifft Aspekte der globalen Ernährungssicher­heit und der biologischen Vielfalt genauso wie Fragen des praktischen Vollzugs durch die Be­triebe, aber auch der Einkommenswirkung der ersten Säule und hier vor allem der Öko-Regelun­gen. Diese offenen Fragen wollen wir in den kommenden 14 Tagen klären.“ Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg , sagt: „Die Lage, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, verlangt jetzt klare Entscheidungen. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Agrarministerinnen und Agrarminister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in den meisten Punkten zum GAP-Strategieplan einigen konnten und damit ein klares Signal nach Brüssel senden. Umso unver­ständlicher ist, dass einige Länder und der Bund die Entscheidung über die Aussetzung der Konditionalität zu vier Prozent-Stilllegung und Fruchtwechsel wieder verschoben haben. Das kann man keinem Landwirt mehr erklären. Wir befinden uns jetzt in der Ernte und die Äcker liegen blank. Die Landwirtinnen und Landwirte können nicht mehr warten. Sie stehen bereit, um Lebensmittel zur Entspannung der Welternährungslage zu produzieren. Wir hätten hier ein klares einstimmiges Signal an die Landwirtschaft senden müssen. Erfreulich ist, dass wenigstens die sogenannten Schwarzbrachen praktisch vom Tisch sind. Dies war ein zentrales Anliegen von Ba­den-Württemberg, um den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen einzuräumen.“

Stadtstruktur 2001

Die natürliche Landschaft und die Siedlungsentwicklung haben gleichermaßen die Stadtstruktur Berlins geprägt. Siedlungsentwicklung Berlins Am deutlichsten veränderte sich das Erscheinungsbild Berlins am Ende des vorigen Jahrhunderts, als sich die Stadt zu einem industriellen Zentrum entwickelte. Mit zunehmenden Arbeitsmöglichkeiten kamen viele Menschen nach Berlin, ein wachsender Wohnungsbedarf war die Folge. Die Bautätigkeit wurde in Bebauungsplänen und Bauordnungen geregelt, in denen Straßenbegrenzungslinien, die Größe der Blöcke, die Mindestgröße der Höfe und die Geschosshöhe der Gebäude festgelegt waren. So entstand zwischen 1880 und 1918 innerhalb der Ringbahn die typische dichte Blockbebauung mit Hinterhofstruktur. Sie wurde nur durch einzelne Schmuckplätze und Parkanlagen sowie Friedhöfe aufgelockert. In den damaligen Vororten (z.B. Friedenau) ließ die Bauordnung von 1892 gegenüber der Innenstadt nur eine geringere Grundstücksausnutzung zu. In diesen Bereichen entstanden die niedrigere und etwas großzügiger angelegte Blockbebauung mit Schmuck- und Gartenhofstruktur und die Villenbebauung. Nach 1918 Neue Bauformen entwickelten sich großflächig erst, nachdem 1918 per Gesetz die Errichtung von Seitenflügeln und Quergebäuden verboten wurde. Gleichzeitig lösten gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften die privaten Bauherren als Hauptträger des Wohnungsbaus ab. Sie ersetzten die bisher vorherrschende parzellenweise Bebauung durch größere, zusammenhängende Wohnsiedlungen außerhalb der Ringbahn, am damaligen Stadtrand. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch den Zusammenschluss von Berlin mit seinen Umlandgemeinden zu Groß-Berlin im Jahr 1920, was eine einheitliche Bauplanung ermöglichte. Auch den siedlungsbezogenen Freiräumen wurde größere Bedeutung beigemessen, was sich in Größe, Nutzbarkeit und Gestaltung der nicht bebauten Siedlungsräume, aber auch in der öffentlichen Freiraumgestaltung zeigte. Damals entstanden die großen Volksparks und Kleingartenanlagen, die sich ringförmig um den Innenstadtkern der Jahrhundertwende erstreckten. Nach 1945 Massive Zerstörungen während des 2. Weltkriegs und die politische Spaltung Berlins im Jahr 1948 beeinflussten die weitere städtebauliche Entwicklung. 30 % aller Gebäude waren damals total zerstört oder schwer beschädigt. West-Berlin West-Berlin erhielt im Rahmen des Wiederaufbauprogramms (Marshall-Plan) wirtschaftliche Hilfen. So konnten die Kriegszerstörungen durch große Bautätigkeit in den 50er und 60er Jahren schnell beseitigt werden. In der Innenstadt wurden kriegsbedingte Baulücken geschlossen bzw. ganze Blöcke durch Flächensanierung und Sanierung durch Entkernung verbunden mit Abriss und Neubau umgestaltet. Entwicklungsziele waren damals die Entlastung der dichten Innenstadtbebauung und die Trennung der städtischen Funktionen. Im Stadtrandbereich entstanden große geschlossene neue Wohnsiedlungen mit relativ hohem Freiflächenanteil und Industriegebiete zwischen alten Dorfkernen auf ehemaligen Freiflächen. In den 70er Jahren konzentrierte sich die Baupolitik auf die Wiederbelebung der Innenstadt. Die Bautätigkeit beschränkte sich im Wesentlichen auf kleine brachliegende Flächen verstreut im Stadtgebiet und auf die behutsame Sanierung vorhandener Bausubstanz. Ost-Berlin In Ost-Berlin , das keine wirtschaftliche Unterstützung erhielt, sondern im Gegenteil durch Reparationen zusätzlich belastet war, begann der Wiederaufbau in größerem Stil erst nach dem Mauerbau 1961 und mit der Industrialisierung des Ost-Berliner Bauwesens. Im Mittelpunkt stand in den 60er Jahren die Neugestaltung des Stadtzentrums auf kriegszerstörten und kahl geschlagenen Flächen. Damals war geplant, die alte Bebauung der Vorkriegszeit als kapitalistisches Erbe langfristig überall abzureißen und durch Bebauung im sozialistischen Architekturstil zu ersetzen. Neuer Wohnraum entstand in den 50er und 60er Jahren relativ wenig. Als Folge großer Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem unzureichenden Wohnungsangebot wurde 1971 die Wohnungsbaupolitik zum Schwerpunkt des sozialen Programms der DDR erklärt. Die großen Satellitenstädte Marzahn, Hellersdorf etc. wurden am Stadtrand in industrieller Fertigbauweise errichtet. Parallel dazu erlangte die vorhandene Altbausubstanz als erhaltenswerter Wohnraum neue Bedeutung und wurde in verschiedener Intensität saniert. Nach 1989 Insgesamt wurden zwischen 1990 und 2003 in Berlin rund 170.000 Wohnungen neu gebaut, der Wohnungsbestand hat sich von 1,7 Mio. auf 1,87 Mio. erhöht. Etwa 60 % aller Neubauten wurden als kleinteilige Bestandsergänzungen errichtet. Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. 1993 bis 1997 wurden im Außenbereich , wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, neue Vorstädte, sowie im Stadtzentrum zahlreiche Großprojekte, wie der Potsdamer Platz oder die Regierungsbauten errichtet. Seit 1997 ist der Wohnungsneubau im gesamten Ballungsraum rückläufig und hat 2000 infolge des Abbaus von Förderungen wieder das Niveau von 1991 erreicht. Der Eigenheimbau ist nach einem Maximum in den östlich Randbezirken und im Umland 1998 und 1999 ebenfalls leicht rückläufig. Große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere im Ostteil der Stadt wurden ebenso, wie fast 80 % der Plattenbau-Großsiedlungen, mit Hilfe verschiedener Förderprogramme in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. Die Büroflächen haben um mehr als 7 Mio. m² zugenommen, die Verkaufsflächen liegen mit 1,5 Mio. m² bereits heute deutlich über der Wachstumsannahme des Flächennutzungsplans von 1994 für 2010. Die gesamtstädtische raumbezogene Planung ist ein Prozess, der einer kontinuierlichen Beobachtung bedarf mit dem Ziel, die getroffenen Entwicklungsannahmen anhand der tatsächlichen Verläufe zu überprüfen. Für den Zeitraum 1990-2000 sind diese Basisdaten zur Stadtentwicklung 2000, Bericht zur Flächenentwicklung 1990-2000 / 2001-2020 veröffentlicht. Unvorhergesehene Entwicklungen wie sozialräumliche Segregation, Flächenfreisetzungen, Wohnungslehrstand und Verknappung der finanziellen Ressourcen erfordern neue strategische Überlegungen für die Stadtentwicklungsplanung, wie sie mit dem Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020 bereits vorgelegt wurde. Dort wird von wesentlich reduzierten Wachstumsannahmen bis 2010 ausgegangen: gleichbleibende Zahl an Einwohnern und Arbeitsplätzen, 45.000 zusätzliche Wohnungen, 480 ha neue Gewerbeflächen, 4,5 Mio. m² und 0,4 Mio. m² zusätzliche Büro- und Einzelhandelsflächen. Freiräume Reste der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie durch Gewässer und Wald geprägte Landschaften sind bis heute von Bebauung frei geblieben: der Köpenicker Forst im Südosten Berlins zwischen Spree und Dahme, der Grunewald im Westen an der Havel sowie größere zusammenhängende Landwirtschaftsflächen im Nordosten der Stadt. Einige Siedlungen mit ihrem Wald- und Obstbaumbestand, wie die Zehlendorfer Onkel-Tom-Siedlung, weisen auf den früheren Landschaftscharakter hin. Von den einst zahlreich vorhandenen Bächen, Gräben, Pfuhlen und Feuchtgebieten sind nur noch einzelne wieder zu finden. Im Laufe der Zeit ist in Berlin eine vielschichtige Bau- und Freiraumstruktur entstanden. In der vorliegenden Karte werden die unterschiedlichen Stadtstrukturtypen abgegrenzt und beschrieben. Sie basieren auf differenzierten Flächentypen, die anhand ihrer typischen Nutzung, Entstehungszeit und Bau- und Freiflächenstruktur definiert werden und die aus Darstellungsgründen zu den Stadtstrukturtypen zusammengefasst wurden. Die Kenntnis dieser unterschiedlichen Strukturtypen bildet eine wesentliche Grundlage aller städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklungsvorhaben auf übergeordneter wie lokaler Ebene. Mit ihrer Hilfe lassen sich aber auch Erkenntnisse über die Ausbildung der Biotop- und Vegetationsstrukturen, der Klimaverhältnisse, der Bodenbeschaffenheit, der Versiegelungsintensität oder der Grundwasserneubildung ableiten.

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