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Anzahl der Überresidenten in Hamburg

Gemäß § 47 Abs. 1 Satz1 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, längstens bis zu sechs Monaten in der Aufnahmeeinrichtung/Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (Wohnverpflichtung).Die Wohnverpflichtung kann aus gesetzlichen Gründen vor Ablauf dieser Zeit (§§ 48, 49 AsylG) enden (Anerkennung als Asylberechtigter). Zu den Überresidenten zählen Geflüchtete, die trotz Ende der Wohnverpflichtung in Erstaufnahme verbleiben müssen, da kein anderer Wohnraum in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung frei ist. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist eine Maßnahme des (Hamburger) Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Deren statistische Erfassung und Darstellung erfolgt nach Monaten.

WFS Anzahl der Überresidenten in Hamburg

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WMS IQ Projekte Hamburg

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WFS IQ Projekte Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema IQ Projekte Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Zuzüge/Auszüge örU Hamburg

Dieser Web Feature Service stellt die monatlichen Zahlen zu Zuzügen und Auszügen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Nicht vollzogene Rückführungen Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Nicht vollzogene Rückführungen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender, Wohnungsloser in Hamburg“ zu finden. Dargestellt werden die Dauerhaften Wohnquartiere für Flüchtlinge mit Angabe der Bezeichnung, dem Bezirk und der Anzahl der Wohneinheiten.

Nicht vollzogene Rückführungen in Hamburg

Die zuständige Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen, sofern ihnen keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen. Dabei wird der Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise Vorrang gegenüber einer Abschiebung eingeräumt. Alle ausreisepflichtigen Personen werden über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und Wege der Förderung beraten. Sollte der Ausreisepflicht jedoch nicht nachgekommen werden, werden die Betroffenen abgeschoben. Die Abschiebung kann jedoch aus diversen Gründen am Tag der Rückführung scheitern. Monatliche Darstellung der Gründe warum Abschiebemaßnahmen am Tag der Rückführung nicht vollzogen werden konnten sowie deren jeweiliger Anzahl.

WFS Vollzogene Rückführungen Hamburg

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Öffentlich rechtliche Unterbringung (ÖRU) Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender, Wohnungsloser in Hamburg“ zu finden. Dargestellt werden die öffentlich rechtlichen Unterbringungen (ÖRU) für Flüchtlinge. Hierbei handelt es sich um geplante und bestehende ÖRU und dauerhafte Wohnquartiere. Angegeben werden Straße, Platzzahl, Bezirk und die Aktualität der Angaben. Bei den Platzzahlen handelt es sich um Maximalzahlen. Der tatsächliche Belegungsstand kann abweichen, z.B. aufgrund noch durchzuführender baulicher Maßnahmen

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