Bei radioaktiven Abfällen handelt sich um radioaktive Stoffe, die nach ihrer Nutzung nicht mehr anderweitig verwendet werden können oder radioaktiv verunreinigte Gegenstände, die nicht gereinigt (dekontaminiert) werden können. Hierzu gehören u.a. Prüfstrahler aus industriellen Messeinrichtungen sowie zahlreiche radioaktive Stoffe aus Laboren, Betrieben oder Krankenhäusern. Die in den Abfällen enthaltenen radioaktiven Isotope können, abhängig von der Art der radioaktiven Isotope, ihrer Konzentration und ihrer Halbwertszeit, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden. Für die Entsorgung ist die Unterscheidung zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen einerseits und hochradioaktiven Abfällen anderseits von Bedeutung. Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sind die Bundesländer gemäß § 9a Absatz 3 Atomgesetz (AtG) verpflichtet, Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Die Länder können andere Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. Das Land Berlin hat die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA), eine Unterabteilung der Hauptabteilung Facility Management (FM) des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) mit der Funktion einer Berliner Landessammelstelle beauftragt. Sie übernimmt schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus verschiedenen Bereichen wie Industrie, Medizin, Forschung und Lehre in Berlin in fester und flüssiger Form. Bevor die Abfälle an ein Endlager des Bundes abgegeben werden können werden sie mit speziellen Verfahren zur Behandlung und Konditionierung in einen sicheren Zustand überführt. Weitere Informationen: Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin Für hochradioaktive Abfälle erfolgt eine Zwischenlagerung in speziellen Behältern bis zu ihrer langfristigen Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Dieser Prozess beinhaltet die Konditionierung, den Transport und die Versiegelung der Abfälle. Die Sicherheit wird durch strenge regulatorische Vorschriften und Standards geregelt und überwacht, um die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt über Generationen hinweg zu gewährleisten. Für die Einrichtung der Endlager und Anlagen zur Sicherstellung ist gemäß § 9a Absatz 3 AtG die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verantwortlich. Weitere Informationen: Bundesgesellschaft für Endlagerung
Das Projekt "Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Das Projekt "Effect of the diet on enteric methane emissions of ruminants and the corresponding emissions from their manure during storage" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Institut für Nutztierwissenschaften, Professur Tierernährung.Methane has been identified as an important greenhouse gas which has significantly increased in the atmosphere during the last century. In cattle husbandry, the proportion of total methane coming from manure storage is estimated to range around 14 percent. Recently evidence was provided that this proportion can considerably vary and is influenced by the diet of the animals. In particular, the long-term pattern of methane release form stored manure may differ. Based on these considerations, the objectives of the present project are (i) to measure the level of methane emission from rumen fluid and ruminants using diets distinctly differing in composition; (ii) to measure the corresponding methane release from manure when these diets are fed; (iii) to develop a model for overall methane emission based on diet and storage duration. This is a joint project together with the Animal Production group of The Royal Veterinary and Agricultural University Copenhagen. A major part of the project will be carried out at the ETH research station Chamau employing dairy cows and respiratory chambers.
Das Projekt "Anpassung einer Deponiesickerwasserklaeranlage an den Stand der Technik" wird/wurde ausgeführt durch: CUTEC-Institut GmbH.
Die Heidelberg Materials AG betreibt auf ihrem Betriebsgelände Fl.-Nr. 7312, Gemarkung Lengfurt ein Zementwerk. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionskapazität von 500 Tonnen oder mehr je Tag ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Cap2U GmbH (ein Gemeinschaftsunternehmen der Linde GmbH und der Heidelberg Materials AG) plant im Bereich des Bauhof-Gebäudes im Nordwesten des Werksgeländes des Zementwerks in Lengfurt die Errichtung und den Betrieb einer eigenständig betriebenen CO2-Produktionsanlage. Zweck dieser Neuanlage ist die Abscheidung von CO2 aus einem Teil-Abgasstrom (ca. 10 % des Ofenabgas-Volumenstroms bei Volllast) des Zementwerks sowie dessen Veredlung (Reinigung), Verflüssigung und anschließende kommerzielle Nutzung in der Industrie, insb. der Getränke- und Lebensmittelindustrie. Das CO2 aus den Lagertanks wird über Tankwagen an die Kunden verteilt. Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist die großtechnische Demonstration der Abscheidung, Aufbereitung, Verbringung und Nutzung von CO2 mittels Aminwäsche aus dem Abgasstrom eines Zementklinkerofens zur Vorbereitung der zukünftigen Verbreitung dieser Technologie zu ökonomischen Konditionen in der Zementindustrie als Grundlage für den Aufbau einer klimafreundlichen Kohlenstoff-Kreislaufwirtschaft. Für die CO2-Produktionsanlage selbst hat die Cap2U GmbH als Errichter- und Betreiberin eine eigenständige Genehmigung nach Baurecht beantragt. Das mit Schreiben der Heidelberg Materials AG vom 13.12.2023 beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsvorhaben beschränkt sich auf die Änderungen am bestehenden, immissionsschutzrechtlich genehmigten Zementwerk zur Anpassung an den geplanten Betrieb der als Neuanlage zu errichtenden CO2-Produktionsanlage („Schnittstellen“). Im Wesentlichen umfasst der Antragsgegenstand das Ausschleusen von Ofenabgasen zur Anlage der Cap2U GmbH und die Rückführung des nach erfolgter CO2-Abscheidung verbleibenden Rest-Abgases in das Ofenabgassystem. Zur Dampferzeugung soll in der CO2-Produktionsanlage Wärme aus dem bestehenden Thermalölkreislauf, der bis zur CO2-Produktionsanlage erweitert werden soll, genutzt werden. Weiterhin ist es geplant, dass bestimmte in der CO2-Produktionsanlage anfallenden Prozesskondensate und Flüssigkeiten aus der Amin-Aufbereitungsanlage (flüssige Abfälle) übernommen und ggf. zwischengepuffert werden, bevor sie an Stelle von bisher eingesetztem Brauchwasser (Grundwasser bzw. Mainwasser) im Bereich des Bypasses in das Ofensystem eingedüst und verdampft werden. Der Abfallkatalog bei der Klinkerherstellung soll für den Einsatz der neuen flüssigen Abfälle entsprechend erweitert werden. Zudem soll der in der CO2-Produktionsanlage in einem Filter abgeschiedene Staub aus dem Ofenabgas vom Zementwerk übernommen und im Produktionsprozess eingesetzt werden. Weiterhin soll durch das Zementwerk die Brauchwasserversorgung der CO2-Produktionsanlage erfolgen. Im Durchschnitt werden hierfür durch das Zementwerk ca. 3 m³/h Wasser aus dem Main entnommen und in dem bestehenden Sandfilter vorgereinigt. Das Brauchwasser wird über eine neue, begleitbeheizte und isolierte Rohrleitung der CO2-Produktionsanlage zugeführt. Die Brauchwasserbelieferung selbst soll im Rahmen der für das Zementwerk der Heidelberg Materials AG erteilten wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis für Grund- und Mainwasser (Bescheid des LRA Main-Spessart vom 03.05.2016, Az. 41-641-K) erfolgen. Eine Erhöhung der genehmigten Entnahmemenge aufgrund der Belieferung der CO2-Produktionsanlage ist nicht erforderlich. Zusammenfassend erstreckt sich der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag auf: • Ausschleusen von bis zu 100 % der Ofenabgase (max. 296.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel) nach dem SCR-Reaktor (SCR - selektive katalytische Reduktion) zur geplanten CO2-Produktionsanlage der Cap2U GmbH (zum Zwecke der dort erfolgenden CO2-Abscheidung mittels Aminwäsche) und Rückführung des nach erfolgter CO2-Abscheidung verbleibenden Rest-Abgases (bis zu 290.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel) in das Ofenabgassystem unmittelbar hinter dem Ausschleusepunkt Anmerkung: Innerhalb der baurechtlich zu genehmigenden CO2-Produktionsanlage der Cap2U GmbH erfolgen dann zum einen die Entnahme von Abwärme zur Dampferzeugung aus dem Gesamt-Abgasstrom sowie anschließend die Ausschleusung eines Teilabgasstroms von bis zu 34.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel, die CO2-Abscheidung mittels Aminwäsche aus diesem Teilabgasstrom und die Rückführung des danach verbleibenden Rest-Teilabgasstroms mit bis zu 28.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel in den Gesamt-Abgasstrom. • Erweiterung des bestehenden Thermalölkreislaufes der SCR-Anlage (Thermoöl-Wärmeverschiebesystem) zur Dampferzeugung in der CO2-Produktionsanlage • Übernahme und Zwischenlagerung (max. 25 m³) sowie Dosierung (max. 2,7 m³/h) von Prozesskondensaten der CO2-Produktionsanlage (AVV-Nr. 16 10 02) über die vorhandenen 8 Düsen in den Bypass-Verdampfungskühler oder im Falle einer Betriebsstörung über die SNCR-Anlage in den Steigschacht des Wärmetauscherturms • Übernahme und Zwischenlagerung (max. 1,5 m³) sowie Dosierung (max. 0,7 m³/h) von Flüssigkeit aus der Amin-Aufbereitungsanlage der CO2-Produktionsanlage (AVV-Nr. 16 10 02) in die vorhandene Eindüsung in die Bypass-Mischkammer vor dem By-pass-Verdampfungskühler (Bypass-VDK) oder im Falle einer Betriebsstörung in die vorhandene Eindüsung im Steigschacht des Wärmetauscherturms • Übernahme und Dosierung von in der CO2-Produktionsanlage abgeschiedenem Filterstaub (überwiegend unreagiertes Kalkhydrat, max. 0,05 t/h, AVV-Nr. 10 13 04) aus dem Ofenabgas über das Kalkhydratsilo in die Ofenanlage Ergänzende materielle Anträge für das Vorhaben: • Antrag auf Festlegung eines Überwachungswerts von 40 mg/m³ im ersten Betriebsjahr nach Inbetriebnahme (Einfahrbetrieb) und eines Überwachungswerts von 20 mg/m³ nach Abschluss des Einfahrbetriebes für die Schadstoffe nach Nr. 5.2.5 Klasse I i.V.m. Anhang 3 TA Luft 2021 für den aus der CO2-Produktionsanlage kommenden Teil-Abgasstrom vor dessen Einleitung in den Haupt-Abgasstrom des Zementwerks. • Antrag auf Festlegung eines Emissionsgrenzwert für Formaldehyd in Höhe von 5 mg/m³ gemäß Nr. 5.2.7.1.1 Abs. 10 TA Luft 2021 für das Ofenabgas am Schornstein der Ofenanlage. • Antrag auf Festlegung eines Emissionsgrenzwerts für Acetaldehyd in Höhe von 10 mg/m³ im Ofenabgas am Schornstein der Ofenanlage gemäß LAI-Vollzugsempfehlung vom 21.06.2023 für Acetaldehyd.
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die AGV-Anlage wesentlich zu ändern. Folgende Änderungen sind im Rahmen des Vorhabens konkret geplant: • Errichtung einer selektiven-katalytischen-Reduktion (SCR) - Erweiterung der Rohrleitung zwischen Wärmerückgewinnung und Waschkolonne - Einbau eines für die SCR notwendigen Apparates zum Einsetzten der Katalysatorwaben - Veränderung der Ammoniakrohrleitung zur zusätzlichen Versorgung der SCR • Einbau von zwei Beutelfiltern zur Filtrierung der flüssigen Abfälle • Einleiten von elementaren Wasserstoff aus den Mehrzweckanlagen ohne vorherige Totalinerti-sierung • Bescheidsbereinigung • Anpassung des Bromgrenzwertes an die Anforderungen der TA-Luft mit 15 g/h • Einleiten von Abgasen mit Bestandteilen der Stoffgruppe „Bromalkane“ aus den Produktions-anlagen in die AGV • Im Rahmen des Vorhabens wird neben einer Anpassung der bestehenden Grenzwerte an die novellierte 17. BImSchV ein neuer Grenzwert für Ammoniak beantragt Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 11.06.2024 eine immissionsschutzrechtliche Änderungs-genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 12.06.2024 eingegangen. Bei der bereits bestehenden AGV-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 8.1.1.1 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Die Firma AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Im Emscherbruch 11, 45699 Herten, hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Abfallverbrennungsanlage RZR Herten auf dem Grundstück Im Emscherbruch 11 in 45699 Herten (Gemarkung Herten, Flur 96, Flurstücke 24, 25, 36) beantragt. Gegenstand des Antrags ist: 1. Zulassung von Anlieferungen gewerblicher Abfälle für die SiedungsmüllVerbrennungsanlage samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, wenn aufgrund eines gesetzlichen Feiertags nicht täglich von Montag bis Freitag angeleifert werden kann. 2. Verlängerung der zugelassenen Zeit für Abfallanlieferungen für die IndustriemüllVerbrennungsanlage samstags bis 20 Uhr (statt wie bisher bis 16:00 Uhr). 3. Alters- bzw. verschleißbedingter Austausch der Lagertanke 35 und 36 im Tanklager für flüssige Abfallstoffe zur zeitweiligen Lagerung von leichtentzündlichen flüssigen Abfällen bzw. korrosiven leichtentzündlichen flüssigen Abfällen. Die Volumina der Tanke von jeweils 30 m3 sowie die Aufstellungsorte bleiben unverändert.
Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: SenUMVK/Patrick Kutschat Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Verkehrsinformation Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) bietet umfassende und aktuelle Verkehrsinformationen für alle Verkehrsteilnehmer und alle Verkehrsmittel in Berlin an. In einer Public-Private-Partnership arbeitet die VIZ eng mit der Senatsverwaltung zusammen. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf X (Twitter) unter @VIZ_Berlin mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen
Im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen hat sich in den letzten Jahren viel bewegt. Ein zentraler Punkt dabei ist die ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers. Das Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen, das größte seiner Art im Land, wird derzeit erweitert, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Kapazität soll künftig über eine Million Einwohnerwerten liegen. Dafür hat das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde im Jahr 2022 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Erforderlich war eine geänderte wasserrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage und eine neu zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des gereinigten Abwassers, hier mit deutlich höheren Mengen als zuvor. Um eine umweltgerechte Entsorgung der Abwässer zu gewährleisten, hat das Landesverwaltungsamt deswegen zum Schutz der Mulde Überwachungswerte festgelegt, die teilweise weitergehend sind als die grundlegenden Forderungen der Abwasserverordnung. Dazu überprüft das Landesverwaltungsamt regelmäßig den Zustand der Anlage und die Einhaltung der Anforderungen. Bei der letzten Anlagenschau am 12. November wurden erste umfassende Ergebnisse des entsprechenden Mulde-Monitorings präsentiert. Im Rahmen dieses Monitorings werden seit 2022 an fünf Messstellen in der Mulde chemisch-physikalische Parameter sowie biologische Qualitätskomponenten untersucht. „Das Monitoring ist wichtig, um Trends zu erkennen und erforderlichenfalls nachteiligen Einflüssen entgegenwirken zu können.“, so des Referates Abwasser im Landesverwaltungsamt, Gernot Kruse. Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass der Einfluss der Klärwerkseinleitung auf den Salzgehalt der Mulde unbestreitbar ist, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf andere Parameter wie Phosphor, Ammonium-Stickstoff, pH-Wert und Temperatur festzustellen sind. Das Gemeinschaftsklärwerk prüft derzeit zudem Zukunftstechniken zur Salzreduktion und zur Entfernung von Mikroschadstoffen. Zudem wird die Mitbehandlung von flüssigen Abfällen avisiert, die umweltverträglicher ist als eine reine Abfallbeseitigung. Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich durch die Abwasserreinigung im Gemeinschaftsklärwerk die Qualität der Mulde, verglichen mit dem Stand um 1990, erheblich verbessert hat. „Um die seit ungefähr 20 Jahren tendenziell steigenden Abwassermengen am Standort ordnungsgemäß behandeln zu können, wurde und wird die Kapazität des Klärwerks schrittweise angepasst. Um die Wasserqualität der Mulde zu gewährleisten, können wir auch nachträglich weitergehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung stellen. Denn Gewässer sind im öffentlichen Interesse zu bewirtschaften und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten.“, so Kruse abschließend. Hintergrund: Das Gemeinschaftsklärwerk behandelt das kommunale Abwasser des Abwasserzweckverbands mit derzeit rund 80.000 Einwohnerwerten. Daneben behandelt das Klärwerk u.a. das industrielle Abwasser des Chemieparks und weiterer gewerblicher Baugebiete. Als Obere Wasserbehörde ist das Landesverwaltungsamt zuständig für Entscheidungen über das Einleiten von Abwasser aus sechzehn Branchen, für das Abwasser aus der Herstellung von Soda und für das Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen, die für eine Behandlung von Abwasser von umgerechnet 100.000 Einwohnerwerten oder mehr ausgelegt sind. In Sachsen-Anhalt ist dabei die Chemische Industrie mit etlichen Einzelbetrieben die wichtigste Branche. Darüber hinaus ist das Landesverwaltungsamt auch für die Erteilung von Genehmigungen zuständig, die Abwasserbehandlungsanlagen im Einzelfall benötigen können, so etwa, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
In wasserbasierten, flüssigen Abfällen können möglicherweise Spurenstoffe enthalten sein, die im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie als prioritär gefährlich eingestuft sind, welche durch die Behandlung weitgehend umgewandelt oder eliminiert werden sollen. In diesem Vorhaben wurden umfangreiche Untersuchungen an zwei chemisch-physikalischen (CP) Behandlungsanlagen für wasserbasierte flüssige Abfälle durchgeführt und damit die Datengrundlagen in Bezug auf organische Spurenschadstoffe, sowohl als Einzelstoffe als auch als Summenparameter, in Abfällen vor der CP-Behandlung und im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Minderung der Spurenstoffe im Abwasser aus CP-Anlagen identifiziert und darauf basierend ein Vorschlag für eine beste verfügbare Technik (BVT) für die nächste Revision des BVT-Merkblattes zur Abfallbehandlung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 29/2024.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 357 |
Land | 28 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 187 |
Förderprogramm | 139 |
Text | 26 |
Umweltprüfung | 17 |
unbekannt | 15 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 240 |
offen | 142 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 367 |
Englisch | 26 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 22 |
Keine | 331 |
Multimedia | 1 |
Webseite | 33 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 120 |
Lebewesen & Lebensräume | 133 |
Luft | 89 |
Mensch & Umwelt | 384 |
Wasser | 177 |
Weitere | 182 |