Das Projekt "Untersuchung zur Optimierung der Sammlung elektronischer Kleingeräte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bietergemeinschaft INTECUS GmbH , Dr. Henning Friege durchgeführt. Untersuchungsauftrag und Vorgehen. 1. Vergleich mit Sammelsystemen in anderen Staaten Es ist ein Vergleich der Sammelsysteme und Ergebnisse insbesondere mit der Situation in Schweden, Dänemark, der Schweiz u. in Flandern durchzuführen, um Optimierungsmöglichkeiten für Deutschland zu erkennen. Als Informationsquellen sind soweit wie möglich die jeweiligen rechtlichen Regelungen der genannten Staaten zu verwenden, sowie öffentlich zugängliche Inform. der Rücknahmesysteme bzw. der zuständigen staatlichen Behörden. Es wird erwartet, dass Detailfragen telefonisch bzw. schriftlich per email mit den jeweils Zuständigen in dem betreffenden Staat geklärt werden. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf die Stärken und Schwächen der jeweiligen Rücknahmesysteme. Die Informationen sollen die jeweils aktuelle Situation beschreiben. Darstellung und Beschreibung der wesentlichen Elemente der Sammelsysteme in den Vergleichsstaaten. Es ist insbesondere auf nachfolgende Aspekte einzugehen: - Art und Weise der Aufklärungsarbeit der Bevölkerung, insbesondere der Jugendlichen und Schüler - Einbeziehung der Verkaufsstellen (Anzahl bezogen auf die Kommune, Größe der Geschäftsräume, Art der Rückgabe, etc.) - Angebote durch öffentliche Einrichtungen (Abgabemöglichkeiten- Anzahl, Gefäßart und -größe, Art der Standorte, Öffnungszeiten der Abgabestellen, etc.) - Bestehen Steuerungsmöglichkeiten durch Entgeltsysteme Kurzfassung der Vergleichsergebnisse in einer synoptischen Darstellung Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Sammlung auf Basis der Erkenntnisse zu Sammelsystemen in den Vergleichsländern 2. Rücknahme von EEAG durch die Vertreiber in Nordrhein-Westfalen Es soll eine schriftliche Umfrage bei den in NRW vertretenen relevanten Vertreibern von In-formations- und Telekommunikationsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und Kompaktleuchtstofflampen durchgeführt werden. Hierfür ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Fragebogen zu erstellen. Mögliche Bestandteile des Fragebogens sind: Werden EEAG freiwillig zurück genommen? Falls eine freiwillige Rücknahme erfolgt - Erfolgt die Rücknahme nur bei Neukauf eines Gerätes? - Welche EEAG werden zurück genommen? - Ist die Rücknahme mit einer Zahlung verbunden? - An wen werden freiwillig zurückgenommene EEAG weiter gegeben? (Sammelstelle des Öffentlich-Rechtlichen Entsorgungsträgers; Rücknahmesystem eines Herstellers, zertifizierter Erstbehandler, etc.) - Wird die freiwillige Rücknahmemöglichkeit den Kunden offensiv mitgeteilt? - Erfolgt die freiwillige Rücknahme nur auf Nachfrage des Kunden? Für die Beantwortung der Fragebögen ist ein Zeitraum von 1 Monat vorzusehen. Für Nachfragen zu ausgefüllten Fragebögen sowie die freundliche Erinnerung zur Rücksendung der Fragebögen sollten rund drei Wochen eingerechnet werden. In der sich anschließenden Auswertung sollte auf jeden einzelnen Vertreiber eingegangen werden. Zusätzlich sollte in tabellarischer Form eine Übersicht der wesentlichen Ergebnisse erstellt werden.
Das Projekt "Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den mitteleuropäischen Nachbarländern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Ziel des Projektes war es, detaillierte und aktuelle Informationen zur Umsetzung des Artikels 6 der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie der flankierenden Maßnahmen in verschiedenen Ländern der EU zu erarbeiten und übersichtlich darzustellen. Die europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) wurde von der EU-Kommission überarbeitet. Ein wesentliches Thema war die Gebäudesanierung: Die CO2-Vermeidungspotenziale in diesem Bereich sind zwar unbestritten, die Vorgaben der bisherigen EPBD erschienen bisher jedoch nicht weitgehend genug und sollten in ihrer Umsetzung gestützt werden. Dies betraf vor allem die Themen Wirkungsbereich (z.B. 1.000 m2 Grenze bei Sanierung), Anforderungsniveau (Festlegung von ambitionierten Mindeststandards, gegebenenfalls über einen Benchmarking-Mechanismus) und Stärkung der Direktive im Bereich Energieausweis für Gebäude. Das Projekt erarbeitete die Grundlagen zur informellen Unterstützung der deutschen Ratsdelegation bei den EU-Ratsverhandlungen. Außerdem diente sie der öffentlich geführten Diskussion bezüglich der bestmöglichen Strategie zur Erschließung des Energieeinsparpotenzials im Gebäudebestand. Eine wichtige Voraussetzung hierbei war ebenfalls eine vergleichende Darstellung der aktuellen Anforderungen und unterschiedlichen Ansätze zur Umsetzung des Artikels 6 der EPBD sowie der jeweiligen flankierenden Maßnahmen in den europäischen Nachbarländern. Ziel war es dabei, detaillierte und aktuelle Informationen zur Umsetzung des Artikels 6 der EPBD sowie der flankierenden Maßnahmen (Förderprogramme, steuerliche Anreize, andere rechtliche Instrumente etc.) in den Ländern der EU zu erarbeiten und übersichtlich darzustellen. Untersucht wurden dabei die folgenden Länder: Deutschland, Frankreich, Belgien (Flandern), Niederlande, Dänemark, Schweden, Österreich, England, Polen, Luxemburg und Tschechien.
Das Projekt "Ein Ueberblick ueber die unterschiedliche rechtliche Behandlung der Altlastenproblematik in Europa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation unternimmt eine rechtsvergleichende Betrachtung des Rechts der Altlastensanierung in den Niederlanden, Flandern, Deutschland und Grossbritannien. Mit einbezogen werden Regelungsansaetze der Europaeischen Gemeinschaft.
Das Projekt "Forschungsprämie: Methodik zur immissionsorientierten Bewertung siedlungswasserwirtschaftlicher Einleitungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft durchgeführt. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) fordert die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes für Grund- und Oberflachenwasser bis zum Jahr 2015. Durch die Umstellung auf eine ganzheitliche Bewirtschaftung des Einzugsgebietes und dem damit verbundenen kombinierten emissions- und immissionsorientierten Ansatz ergeben sich europaweit neue Anforderungen und Handlungsoptionen für die Siedlungsentwässerung. Im Rahmen des FuE-Vorhabens 'iMOD' (Laufzeit: 2007-2008) wurde ein Ansatz zur immissionsorientierten Bewertung siedlungswasserwirtschaftlicher Einleitungen durch eine modell- und monitoringgestützte Analyse für flamische Einzugsgebiete (Nordbelgien) entwickelt. Im Rahmen des hier beantragten Vorhabens soll die entwickelte Methodik auf sachsische Einzugsgebiete, bzw. Gewässer Übertragen und an orts- und gewässerspezifische Bedingungen angepasst werden. Die Validierung des adaptierten Ansatzes ist gut möglich, da sehr umfangreiche Daten zur Gewässerökologie und - chemie im Rahmen der Bestandsaufnahme der EU WRRL erhoben wurden. Darüber hinaus stehen ortsspezifische Informationen zu den einzelnen Belastungsquellen aus dem urbanen Einzugsgebiet zur Verfugung (kalibrierte Kanalnetzmodelle, bzw. Ablaufkennwerte zu Abwasserbehandlungsanlagen). Es wird erwartet, dass die international erarbeiteten Forschungsergebnisse auf diese Weise auch regional nutzbar werden.