Das Projekt "Teil 7" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es ausgehend von einer Technologieanalyse die Potenziale der Steigerung der Energieeffizienz und der Bereitstellung von Flexibilität im Bereich Rechenzentren für Baden-Württemberg zu bestimmen. Dabei werden stets Elektrizität, Wärme und Kälte integriert und über die Grenzen des Rechenzentrums hinaus betrachtet. Rechenzentren bilden zunehmend die infrastrukturelle Basis für Wirtschaftstätigkeit in nahezu allen Branchen. Vor diesem Hintergrund wird ein Instrumentarium zur Standortanalyse ausgearbeitet, das sowohl seitens der Rechenzentrumsbetreiber zur Standortentscheidung als auch seitens der Politik zur Identifikation von Handlungsbedarfen eingesetzt werden kann. Kern dieser Standortanalyse ist die Festlegung eines Sets an Nachhaltigkeitsindikatoren, die harte und weiche Standortfaktoren erfassen. Mittels der auf Basis der Technologieanalyse abgeleiteten Differenzierungsmerkmale für Rechenzentren (welche zur Definition von Rechenzentrumsleistungsklassen herangezogen werden können) und den identifizierten Nachhaltigkeitsindikatoren (welche zur Definition von Standorttypen herangezogen werden können) sowie der Potenziale der Steigerung der Energieeffizienz und der Bereitstellung von Flexibilität werden für Baden-Württemberg außerdem Potenziale - z. B. im Hinblick auf verminderte Treibhausgasemissionen, Arbeitsplätze (inkl. Multiplikatoreneffekte), Energieeinsparung - quantifiziert. Es wird sowohl durch eine begleitende Kommunikation als auch die Anwendung des ausgearbeiteten Analyse-Instrumentariums auf konkrete Rechenzentren sichergestellt, dass die Ergebnisse in die Praxis transferiert.
Das Projekt "Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, Fachgebiet Stadt- und Regionalplanung durchgeführt. Die Bauleitplanung als massgebliches Instrument des Staedtebaurechts wird von dem fundamentalen Grundsatz der Planmaessigkeit gepraegt: Staedtebauliche Planung kann nur durch Bauleitplanung nach Massgabe des BauGB erfolgen; die diesbezueglich relevanten Instrumente sind der Flaechennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Insgesamt dient das Planmaessigkeitsprinzip dabei der Disziplinierung der gemeindlichen Planungs- und Plandurchfuehrungstaetigkeiten; schraenkt quasi die Planungshoheit durch den Rahmen der Rechtsstaatlichkeit ein, garantiert damit einen reglementierten Entscheidungsprozess inklusive der Mitwirkungsrechte der Buerger und gewaehrleistet, dass sich eine oeffentlich gewollte, alle Belange beruecksichtigende Entwicklung an den dafuer vorgesehenen Standorten vollzieht. Das Planmaessigkeitsprinzip wird in seiner Bedeutung in der Praxis zwar hoch eingeschaetzt, ist jedoch in der Praxis von zwei Seiten bedroht: Erstens von den Realitaeten der Planungspraxis, die die Gemeinden zunehmend vor Bindungswirkungen foermlicher Planungen zugunsten der Offenhaltung aller Optionen zurueckschrecken laesst. Zweitens von den staendig wachsenden Anforderungen an foermliche Planung und dem Konflikt mit raumbedeutsamen Fachplanungen, die im Endeffekt das Gegenteil des gewuenschten Effekts ausloesen, naemlich eine drastisch weniger planmaessige Planung durch schlichte Planungsverweigerung auf Ebene der vorbereitenden und angesichts der hohen Anzahl von Einzelfallgenehmigungen auch verbindlichen Planung. Ziel der Arbeit ist es, angesichts der Umorientierung von Planung hin zu bedeutsamen Einzelvorhaben und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Flexibilisierung, Perspektiven fuer ein handhabbareres Planungssystem zu entwickeln, das gleichzeitig eine angemessene Wahrung schuetzenswerter Belange sicherstellt. Also Modifikation, keinesfalls aber Abschaffung des Planmaessigkeitsprinzipes.
Das Projekt "Erweiterung der Europäischen Umweltpolitik: Die Herausforderungen von Flexibilität und Umweltintegration" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic erstellte und präsentierte ein Hintergrundpapier für den Workshop 'Politik und Projektevaluation: Kontext, Theorie und Methoden' im Rahmen des thematischen Netzwerks TRANSTALK zu Methoden der Politik- und Projektevaluation im Transportsektor.
Das Projekt "Flexibilität im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic erörterte die Realisierbarkeit einer ausgeweiteten, flexiblen Kooperation für ausgewählte Politikfelder im Umweltbereich. Rechtliche Probleme, politische Aussichten und Herausforderungen sowie Praktikabilität des Flexibilitätskonzepts wurden behandelt. Darüber hinaus setzte sich die Studie auch mit der Frage auseinander, inwiefern die Regeln und der institutionelle Rahmen der EU, die Kostendeckung und die zukünftige Entwicklung des Konzeptes in Anbetracht der EU-Erweiterung miteinander kompatibel sind.
Das Ziel dieser Untersuchung war, das technische Regelleistungspotenzial von BHKW in Deutschland für die Jahre 2010, 2020 und 2030 zu bestimmen. Der Fokus lag auf den kleineren Leistungsbereichen für die objektscharfe Versorgung von Wohngebäuden sowie von gewerblichen Objekten (Nichtwohngebäuden). Ergänzend wurde exemplarisch eine größere BHKW-Anlage mit Wärmenetz und ein industrieller Anwendungsfall untersucht.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/