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Bilanz zur Verkehrssicherheitslage 2025 in Berlin

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Polizei Berlin stellten die Senatorinnen Iris Spranger und Ute Bonde sowie Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel und die Leiterin des Fachbereichs Verkehr der Landespolizeidirektion, Katrin Stojanoff, die Verkehrssicherheitslage Berlin für das Jahr 2025 vor. Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Berlin wächst – und mit der Stadt wachsen auch Mobilitätsanforderungen und Verkehrsaufkommen. Trotz der zusätzlichen Herausforderungen ist es der Polizei Berlin gelungen, die Verkehrssicherheitsarbeit konsequent fortzuführen. Rund 12.800 Verkehrsüberwachungseinsätze, mehr als vier Millionen festgestellte Ordnungswidrigkeiten und über 27.000 Verkehrsstraftaten sind ein klares Zeichen: Wir handeln sichtbar und entschlossen. Mehr Verkehrssicherheit erreichen wir aber nur gemeinsam. Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung – durch Rücksicht, durch Regelkonformität und durch Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Besonders schwächere Personen im Straßenverkehr stehen dabei in unserem Fokus. Mein Dank gilt den Einsatzkräften für ihr großes Engagement. Und ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Schützen Sie sich und andere, damit Berlin sicher mobil bleibt.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Jeder Unfalltod ist Mahnung und Auftrag zugleich. Wir müssen und werden unsere Anstrengungen kontinuierlich weiter verstärken. Das vom Senat beschlossene und in der Umsetzung befindliche Verkehrssicherheitsprogramm 2030 leistet dabei einen entscheidenden Beitrag. Verkehrssicherheit ist kein Zustand, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Und sie gelingt nur gemeinsam. Dafür müssen Planungsinstrumente ineinandergreifen. Verwaltungen, Bezirke und Behörden müssen entschlossen handeln: mit einer klaren Strategie – und mit dem tief verwurzelten Bewusstsein, dass jedes Menschenleben zählt.“ Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel: „Die Verkehrsstatistik für das Jahr 2025 zeigt eine deutlich gesunkene Anzahl von Schwerverletzten und Todesopfern trotz einer Zunahme von Fahrzeugen in Berlin. Jeder Mensch, der im Straßenverkehr zu Schaden kommt, ist und bleibt ein Mensch zu viel. Aber der Rückgang macht dennoch deutlich, dass unsere gemeinsame Arbeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt greift. Maßnahmen zum Schutz derjenigen, die im Straßenverkehr am verletzlichsten sind, zum Beispiel Kinder und Senioren, haben weiterhin die höchste Priorität. Denn nur wenn diese Verletzlichkeit allen Verkehrsteilnehmenden bewusst ist und dazu führt, ihre Mobilität vorausschauend, mitdenkend und rücksichtsvoll zu leben, können wir die Gefahren im Straßenverkehr weiter minimieren.“ Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 verzeichnete die Polizei Berlin 137.373 Verkehrsunfälle und somit 4.009 Unfälle mehr als im Vorjahr. Dem Anstieg liegt eine Zunahme der Verkehrsunfälle mit Sachschäden auf 123.212 (+ 3.636 Fälle) zugrunde. Gleichzeitig ist die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden um 373 auf 14.161 Fälle gestiegen. Im Jahr 2025 wurden von 17.005 Verunglückten 1.840 Personen schwerverletzt und 37 Personen getötet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies bei den schwerverletzten Personen einen Rückgang um 80 und bei den Getöteten um 18. Bei den Opfern, die ums Leben kamen, handelte es sich mit Blick auf die Altersgruppen erneut in knapp 60 Prozent der Fälle um Senioren und Seniorinnen und nach Art der Verkehrsbeteiligung in 60 Prozent um Radfahrende (5) und zu Fußgehende (17). Die Rangfolge der Hauptunfallursachen blieb im Vergleich zu den Vorjahren unverändert: Fehler beim Abbiegen (11.230 Fälle), Nichtbeachten der Vorfahrt (5.044 Fälle), nicht angepasste Geschwindigkeit (2.704 Fälle) sowie Alkoholeinfluss (1.205 Fälle). In der Verkehrsüberwachung richtete die Polizei Berlin ihren Fokus unter anderem auf Abbiege- sowie Vorfahrtsdelikte. Von den insgesamt 12.784 mobilen und stationären schwerpunktorientierten Verkehrskontrollen mit Bezug zum Fließverkehr wurden zu Abbiegevorgängen 1.553 Kontrollen, zu Radfahrsicherheit 1.063 Kontrollen und zu Nutzung von Mobiltelefonen 1.558 Kontrollen durchgeführt. Hinzu kamen 1.562 Kontrollen wegen des Verdachts auf Beeinflussung durch Alkohol oder berauschende Mittel. Im ruhenden Verkehr wurden insgesamt 68.254 regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge umgesetzt. Die Polizei Berlin führte ganzjährig zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention durch, viele davon kiezorientiert. Stadtweite Relevanz entfalteten 2025 unter anderem die Präventionsmaßnahmen zur Schulwegsicherheit im Zeitraum vom 8. bis 19. September parallel zum Schulstart. Mit über 440 Verkehrsunfallpräventionsmaßnahmen sicherten die Beamtinnen und Beamten einen sicheren Start in die Schulzeit für die Berliner ABC-Schützen. Darüber hinaus fand am 5. Juli 2025 zum vierten Mal in Folge der Verkehrssicherheitstag der Polizei Berlin statt. An mehr als 30 Themenständen informierten Dienstkräfte unter anderem zu den Bereichen Seniorensicherheit, Fahrradsicherheit, Schulwegsicherheit und verbotene Kraftfahrzeugrennen. Am 3. Juni 2025 fand die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ statt. Bei 127 Verkehrssicherheitsaktionen sensibilisierten Dienstkräfte unter anderem zum Thema „Kinder im Blick“ die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsarbeit stellte die Gruppe der Seniorinnen und Senioren dar. Angesichts steigender Unfallzahlen wurden Seniorensprechstunden, Seniorensicherheitstage sowie medienwirksame Präventionsaktionen durchgeführt. Im Oktober fanden stadtweit 260 Aktionen zum Thema Sichtbarkeit im Straßenverkehr statt.

Entwicklung und Verifizierung von Kathodenluftfiltern für stationäre Brennstoffzellensysteme im maritimen, Baustellen- und Landwirtschaftsbereich, Teilvorhaben: Filterprüfmethodik und Untersuchung Schadgaseinfluss auf der Kathode

DOM5 Land Bremen

Das Digitale Oberflächenmodell 5 m (DOM5) beschreibt die Oberfläche der Erde, der Vegetation und der Bebauung (Häuser, Brücken, Hochspannungsleitungen) sowie den ruhenden und fließenden Verkehr durch die dreidimensionalen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Boden- und Nichtbodenpunkten. Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.

Verkehrslage Hamburg

Der Datensatz enthält die Verkehrslage in Echtzeit (Aktualisierung alle 5 Minuten) auf dem Hamburger Straßennetz und auf größeren Straßen im direkten Hamburger Umland sowie auf den durch Hamburg verlaufenden Autobahnen südlich bis Lüneburg, Hannover und Bremen und nördlich bis Itzehoe, Flensburg und Lübeck. Die Verkehrslage ist in 4 Zustandsklassen eingeteilt, von Zustandsklasse 1, fließender Verkehr (grün) über Zustandsklasse 2, dichter Verkehr (orange) und Zustandsklasse 3, zäher Verkehr (rot) bis Zustandsklasse 4, gestauter Verkehr (dunkelrot). Liegen für einzelne Segmente dauerhaft oder zeitweise keine Daten vor, wird keine Verkehrslage angezeigt. Die Verkehrslage wird mit Hilfe eines Geschwindigkeitsindexes (GI) bestimmt. Dieser errechnet sich aus der aktuellen Geschwindigkeit geteilt durch die Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss. Die Einordnung in die Zustandsklassen ergibt sich nach folgenden Vorgaben: Zustandsklasse 1: GI > 0,7, Zustandsklasse 2: GI >= 0,4, Zustandsklasse 3: GI >= 0,2, Zustandsklasse 4: GI < 0,2 Grundlage der Verkehrslagedarstellung sind Floating Car Daten der Firma INRIX, die über die TraffGo Road GmbH bereitgestellt werden.

Ersatzneubau der Schulenburgbrücke

Planungsphase Die Schulenburgbrücke in Berlin Spandau überführt die Schulenburgstraße über die Untere Havel Wasserstraße und verbindet die Spandauer Wilhelmstadt mit dem Südhafen und dem Ortsteil Stresow. Sie ist über die Schulenburgstraße an die nordöstlich gelegene Ruhlebener Straße bzw. Charlottenburger Chaussee angebunden. Südlich in ca. 1 km Entfernung liegt die B2 bzw. die B5 Richtung Berliner Ring. Die Schulenburgbrücke steht in engem baulichen Zusammenhang mit dem Ausbau des Berliner Südhafens, welcher Berlins zweitgrößter Hafen ist und von der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (BEHALA) betrieben wird. Die Planung der BEHALA sieht im Rahmen der Hafenentwicklung einen trimodalen Anschluss (Wasserstraße, Straße, Schiene) des Südhafens zur Förderung eines umweltgerechten und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehrs vor. Im Anschluss an die Schulenburgbrücke sollen auch der Kreuzungspunkt am Tiefwerderweg und die Schulenburgstraße umgestaltet werden. Siehe auch: Umbau des Kreuzungsbereiches zum Südhafen Weitere Termine und aktuelle Neuigkeiten finden Sie auch auf der Website des Gesamtprojektes zum Südhafen Spandau. Siehe auch: Südhafen Spandau – Termine und Neuigkeiten Das Bauvorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kofinanziert. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Ersatzneubau Der Ersatzneubau der Schulenburgbrücke sowie die Umgestaltung der angrenzenden Knotenpunkte sind Bestandteil des Ausbaus des Südhafens Spandau. Um den reibungslosen Wirtschaftsverkehr zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße, sowie die bessere Anbindung von Gewerbebetrieben sicherzustellen, muss die in unmittelbarer Nähe des Südhafens Spandaus liegende Schulenburgbrücke neugebaut werden. Im Zuge des Neubaus wird die Durchfahrtshöhe unter Berücksichtigung der Belange des Schiffsverkehrs angehoben. Im August 2021 wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes Spandau die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abriss der Schulenburgbrücke unter Auflagen erteilt. So ist der Ersatzneubau gemäß der stadtbildprägenden Architektur des Altbauwerks ebenfalls als Bogenbrücke zu errichten. Während der sogenannten Vorplanung wurden verschiedene Varianten zum Überbau der Brücke untersucht, wobei sich diese hauptsächlich in der Stützweite und der statischen Wirkungsweise unterscheiden. Im Ergebnis wurde eine Stabbogenbrücke aus Stahl mit einer Spannweite von etwa 104 m als Vorzugsvariante ausgewiesen. Derzeit wird die sogenannte Entwurfsplanung ausgearbeitet. Während dieser Leistungsphase wird nur noch die Vorzugsvariante weiterverfolgt und detaillierter beplant. Die Konstruktionshöhe in Bogenmitte beträgt ca. 18 m, so dass sich der Brückenneubau durch seinen schlanken Überbau gut in die städtebauliche Umgebung eingliedern wird. Die Verkehrsraumaufteilung auf der Brücke und auf den Brückenrampen verändert sich im Vergleich zum Bestand und wird auf die erforderlichen Nutzungsanforderungen angepasst. Der Bereich der östlichen Brückenrampe wird ebenfalls neugestaltet und führt die neue Aufteilung des Verkehrsraums fort. Der Mittelstreifen wird aufgegeben, um den verschiedenen Verkehrsarten entsprechenden Raum zuzuordnen. Auf beiden Seiten entstehen getrennte Rad- und Fußwege. Zwischen der Fahrbahn und den Radwegen entstehen Multifunktionsstreifen, auf denen sowohl Bäume als auch Parkmöglichkeiten vorgesehen werden. Die Seitenbereiche werden dadurch vom fließenden Verkehr „abgeschirmt“. In westlicher Richtung führt die Rampenanlage der Schulenburgbrücke auf die Kreuzung Weißenburger Straße, Krowelstraße, Götelstraße, welche durch die Errichtung von Mittelinseln verkehrssicherer gestaltet werden soll. Die aktuelle Planung sieht vor den Verkehr bauzeitlich mit Hilfe einer Behelfsumfahrung, welche unmittelbar südlich des Bestandsbauwerks errichtet werden soll, weitestgehend aufrecht zu erhalten. Der Querschnitt der Behelfsumfahrung sieht durchgängig zwei Richtungsfahrbahnen sowie einen kombinierten Rad- und Gehweg vor. Die endgültige Verkehrsführung sind Teil der weiteren Planung. Ursprünglich wurde die 1909 errichtete 1-feldrige Bogenbrücke aus Stahl sowie die massiven Vorlandbrücken mit Treppenanlagen für die Lastklasse 30/30 konzipiert. Während des zweiten Weltkrieges kam es unter anderem zu einem Bombenschaden im Hauptträger Oberstrom und an der Fahrbahntafel. Der Schaden wurde von der russischen Besatzung durch den Einbau einer Holzkonstruktion behelfsmäßig beseitigt. Eine statische Nachrechnung der Brücke im Jahr 2008 ergab jedoch, dass die Brücke keine ausreichende Tragfähigkeit für die Brückenklasse 30/30 mehr aufweist. Es wurde eine Lastbeschränkung von 18 Tonnen festgelegt. Die Treppenanlagen sind aufgrund zahlreicher baulicher Mängel gesperrt und können von zu Fuß Gehende derzeit nicht genutzt werden. Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der weiteren Planung erfolgen. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung während der Bauzeit können zum jetzigen Planungsstand noch nicht gemacht werden. Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

DOM1 Land Bremen

Das Digitale Oberflächenmodell 1 m (DOM1) beschreibt die Oberfläche der Erde, der Vegetation und der Bebauung (Häuser, Brücken, Hochspannungsleitungen) sowie den ruhenden und fließenden Verkehr durch die dreidimensionalen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Boden- und Nichtbodenpunkten. Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.

Deutschlandweite Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot

Gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung (35. Bundes-Immissionsschutzverordnung) sind folgende Kraftfahrzeuge grundsätzlich von Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen. Sie dürfen ohne Plakette oder mit jeder beliebigen Plakette in allen Umweltzonen in Deutschland fahren. Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung “Arzt Notfalleinsatz” (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen “aG”, “H” oder “Bl” nachweisen, Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt, Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Bei den Kontrollen im fließenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den Schwerbehindertenausweis. Im ruhenden Verkehr kann die Berechtigung für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen “aG” oder “Bl” durch den Schwerbehinderten-Parkausweis (EU-Parkausweis) nachgewiesen, der hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt wird. Der EU-Parkausweis kann bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragt werden. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen “H”, die keinen Parkausweis erhalten, können ersatzweise einen Nachweis für die Befreiung von der Plakettenpflicht bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beantragen. Dieser Nachweis gilt nur in Berlin. Weitere Informationen: Formulare zur Umweltzone Umweltzone: alle Straßen Kostenlose Android App zum Verlauf der Umweltzone Formulare Rechtsvorschriften

Entwicklung einer geodatenbasierten 'TwinCity3D'-Plattform und KI-Analysetools zur Unterstützung einer umweltfreundlichen Stadt- und Verkehrsplanung

Entwicklung und Verifizierung von Kathodenluftfiltern für stationäre Brennstoffzellensysteme im maritimen, Baustellen- und Landwirtschaftsbereich, Teilvorhaben: Entwicklung Filterkonzepte

Entwicklung und Verifizierung von Kathodenluftfiltern für stationäre Brennstoffzellensysteme im maritimen, Baustellen- und Landwirtschaftsbereich, Teilvorhaben: Mobile Luftschadstoffanalytik

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